Regionaler Entwicklungsplan - Allgemein
Die Regionalplanung ist ein Teil der Landesplanung. Sie fasst die überörtlichen und überfachlichen Planungen zusammen. Im § 6 des Landesplanungsgesetzes ist der Mindestinhalt des Regionalen Entwicklungsplanes geregelt ( Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. April 1998 [GVBl. I S.255], zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt vom 20.12.2005 [GVBl. 67/05, S. 804]).
 
Der Regionale Entwicklungsplan ist aus dem Landesentwicklungsplan (Gesetz über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt (LEP-LSA vom 23.08.1999 [GVBl. LSA S. 244]) zu entwickeln. Die darin festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind zu übernehmen und soweit erforderlich zu konkretisieren und zu ergänzen. Im Regionalen Entwicklungsplan sind u.a. mindestens festzulegen:
  • die zentralen Orte der unteren Stufe (Grundzentren)
  • die räumliche Konkretisierung und Ergänzung der im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen schutz- und nutzungsbezogenen Festlegungen zur Freiraumstruktur.
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle hat am 30.03.2001 den Beschluss Nr. 03/2001 zur Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Halle gefasst.
 
Die Geschäftsstelle hat gemäß § 7 Landesplanungsgesetz unter Mitwirkung der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden den Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes zu erarbeiten. Die Regionalversammlung hat am 26.05.2009 den Entwurf gebilligt (Beschluss Nr. lll/63-2009) und das öffentliche Beteiligungsverfahren eingeleitet (Beschluss Nr. lll/64-2009). Die öffentliche Auslegung erfolgt in den Gemeinde- und Kreisverwaltungen sowie in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft.
 
Der am 27. Mai 2010 und 26. Oktober 2010 durch die Regionalversammlung mit Beschluss- Nr. III/194-2010 beschlossene Regionale Entwicklungsplan ist durch die Bescheide der obersten Landesplanungsbehörde vom 20. Juli 2010, 04. Oktober 2010 und 18. November 2010 genehmigt.
 
Mit Beschluss-Nr. III/203-2010 wird die Geschäftsstelle beauftragt, den Regionalen Entwicklungsplan in seiner endgültigen Fassung auszufertigen und bekanntzumachen.
   
 
Regionaler Entwicklungsplan
   
Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Halle
Text-/Begründungsteil
Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Halle
Umweltbericht
Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Halle
Zeichnerische Darstellung

Regionales Informationssystem

WMS-Dienst

 
   
Hintergrundkarten mit Erlaubnis des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation
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