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Die Regionalversammlung der RPGHarz hat am 08.12.11
den Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Regionalen
Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz (REPHarz) "Sachlicher
Teilplan - Zentralörtliche Gliederung" gefasst. Mit Bekanntgabe dieser
allgemeinen Planungsabsicht in den Amtsblättern der Verbandsmitglieder
(Amtsblatt für den Landkreis Mansfeld-Südharz Nr. 12/2011 vom
17.12.11, Harzer Kreisblatt Nr. 12/2011 vom 23.12.11) wurde gemäß §
7 Abs. 1 Landesplanungsgesetz das Verfahren zur (Teil-)Fortschreibung
des REPHarz eingeleitet.
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