Öffentliche Bekanntmachung der Planungsabsicht zur (Teil-) Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz "Sachlicher Teilplan - Zentralörtliche Gliederung"

Die Regionalversammlung der RPGHarz hat am 08.12.11 den Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz (REPHarz) "Sachlicher Teilplan - Zentralörtliche Gliederung" gefasst. Mit Bekanntgabe dieser allgemeinen Planungsabsicht in den Amtsblättern der Verbandsmitglieder (Amtsblatt für den Landkreis Mansfeld-Südharz Nr. 12/2011 vom 17.12.11, Harzer Kreisblatt Nr. 12/2011 vom 23.12.11) wurde gemäß § 7 Abs. 1 Landesplanungsgesetz das Verfahren zur (Teil-)Fortschreibung des REPHarz eingeleitet.
 

Aufstellungsbeschluss zur REPHarz-Teilfortschreibung, Beschluss der Regionalversammlung vom 08.12.2011 (Nr. 01-RV02/2011)
 

Anschreiben für die Verfahrensbeteiligten zur Einholung von Vorschlägen für die (Teil-)Fortschreibung des REPHarz