Verfahrensträger: · Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg
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Stellungnehmer Kapitel Inhalt Abwägung und Sachaufklärung BE-ID
privat
ID: 54
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im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 „Energie“ des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) nehme ich Stellung zum Beschluss VV-03/25 bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie mit einem Flächenbeitragswert von 1,4 %. Ich begrüße die Reduzierung des Flächenansatzes auf 1,4 % ausdrücklich. Für eine verlässliche Planung fordere ich jedoch eine frühzeitige Veröffentlichung der konkreten Gebietskulisse, möglichst vor Oktober 2025. Kritische Punkte und zentrale Forderungen: 1. Unverhältnismäßige Belastung des ländlichen Raums Der Raum um Lübz ist bereits überdurchschnittlich mit Windkraftanlagen beplant bzw. bebaut. Weitere Vorrangflächen sollten nur dort entstehen, wo Kommunen dies ausdrücklich wünschen oder wo Konversionsflächen (z. B. an Autobahnen) zur Verfügung stehen. Die aktuelle Planung erfolgt ohne ausreichenden Dialog mit Gemeinden und Bürgern – dies muss sich ändern. 2. Intransparente Flächennutzung Die im April 2024 veröffentlichte Karte offenbart ein unübersichtliches Bild der Flächennutzung. Laut Aussage (Herr Schmude) sind bereits 2,2 % der Landesfläche für Windenergie überplant – wie passt das zur geplanten Begrenzung auf 1,4 %? Es fehlt an klaren Zahlen, Definitionen und Abgrenzungen. 3. Unkontrollierter Ausbau außerhalb ausgewiesener Gebiete Windkraftanlagen entstehen zunehmend außerhalb der offiziell festgelegten Windeignungsgebiete. Das führt zu einem zersiedelten Landschaftsbild und belastet betroffene Orte wie Werder, Goldberg oder Brüz massiv. Diese Entwicklung untergräbt das Ziel einer geordneten Raumplanung. 4. Unzureichende Abstandsregelungen Neue Anlagen sind mit Höhen bis zu 260 Metern deutlich imposanter als frühere Modelle, dennoch gelten unverändert Abstände von 800 bis 1000 m zur Wohnbebauung. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Ich fordere eine signifikante Vergrößerung der Mindestabstände – zum Schutz der Lebensqualität im ländlichen Raum. 5. Beeinträchtigung von Tourismus, Landschaft und Lebensqualität Die Region rund um Plau am See lebt vom sanften Tourismus – Natur, Ruhe, Kultur und historische Orte ziehen Gäste an. Diese fühlen sich zunehmend durch die dominante Präsenz der Windkraftanlagen gestört. Investitionen in den Tourismus lohnen sich kaum noch. Die Erholungsqualität wird spürbar beeinträchtigt. 6. Fragwürdige Nachhaltigkeit und Nutzen Windkraft wird hoch subventioniert – finanziell profitieren Großkonzerne und wenige Landeigentümer, während Anwohner steigende Strompreise tragen. Die Überproduktion vor Ort, der Verlust beim Stromtransport und das Fehlen effizienter Speicher stellen die Effizienz und Sinnhaftigkeit des aktuellen Ausbaus infrage. 7. Umweltzerstörung durch Bau und Betrieb Moderne Windkraftanlagen benötigen massive Fundamente (Stahl, Beton, PFAS-haltige Verbundstoffe), versiegeln große Flächen, beeinträchtigen Grundwasserleiter und zerstören Lebensräume. Bislang existieren keine klaren Rückbau- und Entsorgungskonzepte für die hochkomplexen Bauteile. Wer haftet im Insolvenzfall? 8. Optische Umfassung ganzer Dörfer Dörfer wie Weisin oder Brüz werden zunehmend von Windparks umringt. Die Anlagen dominieren das Ortsbild bei Tag und blinken bei Nacht. Solche optischen Umfassungen beeinträchtigen das Empfinden von Sicherheit, Orientierung und Heimat massiv. Ich fordere daher: • Keine Ausweisung von Vorranggebieten nordwestlich von Lübz, insbesondere mit Blick auf das Naturschutzgebiet „Alte Elde“ sowie die umliegende Seen- und Kulturlandschaft. • Die Streichung der Windgebiete 66/24 und 64/24 aus dem Flächennutzungsplan. • Einen Genehmigungsstopp für Windkraftanlagen auf sogenannten „Weißflächen“. • Eine deutlich erhöhte Bürgerbeteiligung, transparente Flächenplanung und verbindliche Mindeststandards für Abstände, Rückbau, Recycling und Umweltauswirkungen. Ich appelliere an Sie, im Sinne von Natur-, Arten- und Landschaftsschutz, der Lebensqualität der Anwohner und einer wirklich nachhaltigen Energiewende zu entscheiden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sowie das Planungskonzept bzw. die Ausschluss- und Abwägungskriterien sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Energiepolitische Aussagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung. Die Offenlage weiterführender Informationen war zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Beschlusses VV-03/25 nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt die Methodik noch nicht ausgearbeitet war, anhand welcher in der Folge die Gebietskulisse auf einen Flächenbeitragswert von mind. 1,4 % reduziert wurde. Auch bestand für die entwickelte Methodik und folglich für die daraus abgeleitete Gebietskulisse noch keine Legitimation durch die Verbandsversammlung. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Mit dem Erreichen der Flächenbeitragswerte nach In-Kraft-Treten der Teilfortschreibung des RREP sind Windenergieanlagen nicht mehr privilegiert, sondern sind nur noch im Einzelfall als „sonstige Vorhaben im Außenbereich“ zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Eine komplette flächenmäßige Gleichverteilung über die Gesamtregion hinweg ist aufgrund der unterschiedlichen siedlungs- und naturräumlichen Gegebenheiten und der einheitlichen Kriterienanwendung dabei nicht möglich. Letztlich hat der Planungsverband einen regionalen Flächenbeitragswert zu erbringen. Ein differenzierter Flächenbeitragswert für unterschiedliche Teilräume innerhalb der Planungsregion ist seitens des Landes nicht vorgesehen. Das Verfahren zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen im Raumordnungsgesetz (ROG) und Landesplanungsesetz (LPlG M-V). Dies schließt eine umfassende, mindestens zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit ein, in der Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Kapitels 6.5 Energie eingebracht werden können. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 66/24 Sehlsdorf stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 66/24 Sehlsdorf bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
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im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) nehme ich zum Beschluss für einen Flächenbeitragswert von zunächst 1,4 % für die Vorranggebiete Windenergie VV-03/25 Stellung. Ich befürworte die geplante Reduzierung der /Flächennutzung auf 1,4% - und erwarte eine zeitige Veröffentlichung der Gebietskulisse dazu, mgl. vor Oktober 2025, um Planungssicherheit zu ermöglichen. Zu bedenken gebe ich folgende Aspekte und habe folgende Fragen: Unverhältnismäßige Belastung des ländlichen Raumes Bereits jetzt sind zahlreiche Flächen in Westmecklenburg, besonders um Lübz mit Windkraft überplant oder bebaut. Es sollten alternativer Ausbauflächen stärkere Berücksichtigung finden (z. B. Konversionsflächen, Autobahnnähe) oder Flächen in Gemeinden, die das ausdrücklich wünschen. Bisher erfolgt die Planung nicht im Dialog mit den Gemeinden und Bürgern, es mangelt an Transparenz über den Bau von Windkraftanlagen – Es muss eine Beteiligung der Bürger gewährleistet werden. Die zu dem o.g. Beschluss veröffentlichte Karte / April 2024 zeigt u.a. auf, welches Chaos bzgl. der WKA in Westmecklenburg zur Zeit besteht, rundherum um die eingezeichneten Windeignungsgebiete existieren Anlagen – neue und alte. 1,4% der Landesfläche MV soll bis 2027 für erneuerbaren Energien bereitgestellt werden –nach Aussage (Herr Schmude) sind auf der Karte bereits 2,2% geplant. Warum kann der Planungsverband keine konkreten Aussagen zur derzeitigen Flächennutzung machen? Welche Anlagen zählen dazu? Was zählt zur Flächennutzung? Vgl. Kartenausschnitt Mit welcher Begründung dürfen Betreiber außerhalb der Grenzen von Windeignungsgebieten bauen? Die neuen Anlagen mit 260 m Höhe sind 15 km und mehr sichtbar (aus Goldberg sieht man die Vielfalt und die ästhetische Anarchie der Anlagen in Werder hervorragend). Sie stören die Landschaftskulisse enorm. Sie sind derartig hoch, dass Bepflanzungen (Wäldern & Bäumen) und Bebauung sie nicht „verdecken“. Sie sind deutlicher aus der Ferne als aus der Nähe sichtbar. Flächenberechnung Es ist mir völlig undurchschaubar, warum letztendlich Prozente von Quadratmetern (1,4%) über eventuelle Erträge von Energie entscheiden. Entscheidend ist doch, welche „Erträge“, die WKA, die auf den Flächen stehen, bei Wind bereitstellen, wie eng sie stehen. Bitte erklären Sie mir den Zusammenhang plausibel. Windindustriegebiet entlang der L17, zwischen Passow und Lübz Das Planungsgebiet Westmecklenburg – „Willkommen - ein Land zum Leben“ , „MV tut gut“ Diese Slogans der Landesregierung klingen wie Spott, wenn man sich anschaut, wie riesig und weithin sichtbar die repowerten Windindustrieanlagen unsere Kulisse prägen. Wir sind ein Landstrich, welcher sich touristisch entwickelt, neben einer Vielzahl kleinerer Badeseen um den staatlich anerkannten Luftkurort Plau am See mit zahlreichen Naturschutzgebieten (z.B. Alte Elde) verfügen wir über ein ausgebautes Radwegenetz und etliche landschaftsprägende Kirchen und Gutshäuser (Denkmäler). Touristen kommen wegen dieser idyllischen Landschaft und der Ruhe und möchten sich erholen. Sie fühlen sich durch die Windindustrie erheblich gestört. Investitionen in Ferienwohnungen und Pensionen bringen keinen Ertrag. Inzwischen sprechen uns die Touristen direkt auf die dominante, störende Kulisse an WKA an und sie äußern ihren Unmut. Im Industriegebiet wollen sie ihren wertvollen Jahresurlaub nicht verbringen. Belastung der Anwohner - Anstand wahren – Mindestabstand neu regeln Die Windkraftanlagen sind inzwischen dreimal höher als vor wenigen Jahren. Der Mindestabstand zu den Wohnhäusern der Anwohner wurde belassen. 1000 m zum Dorf und 800 m zur Siedlung im Außenbereich. Das bedarf einer entschiedenen Änderung, um Bewohner in ländlichen Gegenden, die der Ruhe wegen hier wohnen, nicht zusätzlich permanent zu belasten. Der Abstand zu Dörfern muss angepasst = entschieden vergrößert werden, mit Achtung der Anwohner! Repowering-Anlagen können auch außerhalb der Grenze des gezeichneten „Windeignungsgebietes“ bis zur zweifachen Fallhöhe (500m) an die Wohngebäude gebaut werden. So passiert es gerade bei Kladrum 69/24, Landkreis LUP. – vgl. Kartenausschnitt, Seite1. Das muss gestoppt werden. Ich spreche mich gegen eine mögliche Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie nordwestlich von Lübz aus. Wegen des Naturschutzgebietes „Alte Elde“, der Seen, der unberührten Landschaft zur Naherholung – und der Ihnen bekannten Schutzgüter des Umweltrechts - menschliche Gesundheit und Wohlbefinden, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter aus. Die geplanten Windkraftanlagen werfen viele Fragen auf: Subventionierung / Stromerzeugung dort, wo Strom benötigt wird / Stromtransport Erneuerbare Energien erfahren eine hohe Subventionierung, die Kasse klingelt bei Großkonzernen und wenigen Landeigentümern. Gezahlt werden Förder/ Steuergelder der Anwohner, die die Anlagen ablehnen. Würden die Betreiber auch bauen, wenn sie diese Subventionen nicht bekämen? Warum führt die Energiewende zu einer Verdopplung der Stromkosten vor Ort? Brauchen wir die ganze geförderte Energie im ländlichen Mecklenburg? Die Photovoltaikanlagen und die WindIndustrie produzieren vor Ort mehr, als wir brauchen. Viel mehr! Wieviel Energie geht auf dem Weg zu stromintensiven Industriebetrieben verloren? Das Übertragungsnetz verteilt den von WKA erzeugten Strom über das ganze Land (Hochspannungs-, Mittelspannung-, Niederspannungsnetz). Auf diesen langen Wegen über Umspannwerke/ Generatoren wird Energie umgewandelt, z.B. in Wärme (oft unter der Erde), sie geht für den geplanten Zweck verloren. Der Verkauf des Ökostroms an der Börse fällt wegen der Überkapazität oft gering aus, für null Cent oft geht es ins Minus. An Tagen ohne Wind (oder ohne Sonne = Photovoltaik) muss Deutschland (Atom-) Strom aus den benachbarten Ländern sehr teuer einkaufen. Wir verkaufen die Energie / den Strom bei schönem Wetter und bei Wind an Polen und Frankreich. Batteriesysteme sind lange noch nicht effizient. Wo bleibt die zu viel produzierte Energie? Wenn der Energieerhaltungssatz noch gilt, geht die Energie in die Umwelt, heizt Luft und Boden auf. Von grüner Energie und Schutz der Natur kann gar keine Rede mehr sein. Im Endeffekt verschmutzen und zerstören WKA die Natur nachhaltig. Bitte entscheiden Sie verantwortungsbewusst. Nachhaltigkeit der Anlagen wirft Zweifel auf Die Anlagen sind immer höher, leistungsstärker, immer materialintensiver (Riesige Fundamente/ stabile Masten+ Maschinenbereiche + Rotoren: Tonnen von Beton/ / Stahl/ Verbundstoffe PFAS, die bisher nicht recycelt werden können) und immer lauter. Zu Lasten der Anwohner – mit immateriellen Folgen: Schattenwurf, Lärm; Schall, nächtliches Blinken (Lichtverschmutzung). Der Stahl wird als Pfahlanker 40 Meter tief in den Boden gerammt, Erdschichten und wasserführende Schichten werden durchstoßen, Die Voll- und Teilversiegelung von Böden fuḧ rt zu Verlusten an Grundwasserneubildungsfläche, an Biotopen und damit auch an Lebensraü men für Menschen und Tiere. Grundwasser ist ein sehr hohes Gut, bitte entscheiden Sie gewissenhaft. Wer ist für den Rückbau / Recycling der WKA nach der Nutzung verantwortlich? Welche Entsorgungskonzepte gibt es für die hochkomplexen Materialien? Was geschieht, wenn vor dem Rückbau der Betreiber insolvent ist? Weiterhin sind Einwände zum Thema Erheblich beeinträchtigender Umfassung hervorzuheben: Große zusammenhängende und einzelne Windparks umfassen uns. Die neuen WKA sind deutlich sichtbarer und bilden eine optisch geschlossene, umgreifende Kulisse. Dörfer und Siedlungen werden derartig von Windindustrieanlagen umstellt, so ist Weisin bereits zu über 180° durch Barkow, Werder und Plauerhagen umgeben, zusätztlich zu erwartende Anlagen in Sehlsdorf, Zahren und Daschow umzingeln uns vollends, zumal sie nachts blinken und wegen der militärischen Nutzung des Flughafens Laage auch nicht abgeschaltet werden. Die Anlagen in Sehlsdorf würden zu einer Umfassung von Brüz führen, sie sind höher gelegen als Unter Brüz, würden das Wäldchen überragen und quasi optisch auf die historisch sehr alte Backsteinkirche stürzen. Bitte setzen Sie sich hier für verbindliche, rechtliche Grundlagen ein. Ich hoffe auf eine Entscheidung zugunsten des Erhalts unserer wertvollen Umwelt, der zu schützenden Artenvielfalt, der wundervollen Landschaft und Lebensqualität. Gemeinden werden weiter mit Abwanderung zu kämpfen haben, wenn die Überlastung durch WEA nicht endlich zeitnah durch Ausschluss weiterer Vorranggebiete und einem Genehmigungsstopp eingedämmt wird. Ich erwarte, die bisher beantragten und noch nicht genehmigten Windindustriegebiete 66/24 und 64/24 aus dem Flächennutzungsplan zu streichen. Und ich fordere, die im Herbst 2024 ins Gespräch gekommenen Bauvorhaben von WKA auf sogenannten „Weißflächen“ generell zurück zu nehmen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sowie das Planungskonzept bzw. die Ausschluss- und Abwägungskriterien sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Energiepolitische Aussagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung. Die Offenlage weiterführender Informationen war zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Beschlusses VV-03/25 nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt die Methodik noch nicht ausgearbeitet war, anhand welcher in der Folge die Gebietskulisse auf einen Flächenbeitragswert von mind. 1,4 % reduziert wurde. Auch bestand für die entwickelte Methodik und folglich für die daraus abgeleitete Gebietskulisse noch keine Legitimation durch die Verbandsversammlung. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Mit dem Erreichen der Flächenbeitragswerte nach In-Kraft-Treten der Teilfortschreibung des RREP sind Windenergieanlagen nicht mehr privilegiert, sondern sind nur noch im Einzelfall als „sonstige Vorhaben im Außenbereich“ zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Eine komplette flächenmäßige Gleichverteilung über die Gesamtregion hinweg ist aufgrund der unterschiedlichen siedlungs- und naturräumlichen Gegebenheiten und der einheitlichen Kriterienanwendung dabei nicht möglich. Letztlich hat der Planungsverband einen regionalen Flächenbeitragswert zu erbringen. Ein differenzierter Flächenbeitragswert für unterschiedliche Teilräume innerhalb der Planungsregion ist seitens des Landes nicht vorgesehen. Das Verfahren zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen im Raumordnungsgesetz (ROG) und Landesplanungsesetz (LPlG M-V). Dies schließt eine umfassende, mindestens zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit ein, in der Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Kapitels 6.5 Energie eingebracht werden können. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 66/24 Sehlsdorf stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 66/24 Sehlsdorf bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
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ID: 56
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im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) nehme ich zum Beschluss für einen Flächenbeitragswert von zunächst 1,4 % für die Vorranggebiete Windenergie VV-03/25 Stellung. Ich befürworte die geplante Reduzierung der /Flächennutzung auf 1,4% - und erwarte eine zeitige Veröffentlichung der Gebietskulisse dazu, mgl. vor Oktober 2025, um Planungssicherheit zu ermöglichen. Zu bedenken gebe ich folgende Aspekte und habe folgende Fragen: Unverhältnismäßige Belastung des ländlichen Raumes Bereits jetzt sind zahlreiche Flächen in Westmecklenburg, besonders um Lübz mit Windkraft überplant oder bebaut. Es sollten alternativer Ausbauflächen stärkere Berücksichtigung finden (z. B. Konversionsflächen, Autobahnnähe) oder Flächen in Gemeinden, die das ausdrücklich wünschen. Bisher erfolgt die Planung nicht im Dialog mit den Gemeinden und Bürgern, es mangelt an Transparenz über den Bau von Windkraftanlagen – Es muss eine Beteiligung der Bürger gewährleistet werden. Die zu dem o.g. Beschluss veröffentlichte Karte / April 2024 zeigt u.a. auf, welches Chaos bzgl. der WKA in Westmecklenburg zur Zeit besteht, rundherum um die eingezeichneten Windeignungsgebiete existieren Anlagen – neue und alte. 1,4% der Landesfläche MV soll bis 2027 für erneuerbaren Energien bereitgestellt werden –nach Aussage (Herr Schmude) sind auf der Karte bereits 2,2% geplant. Warum kann der Planungsverband keine konkreten Aussagen zur derzeitigen Flächennutzung machen? Welche Anlagen zählen dazu? Was zählt zur Flächennutzung? Vgl. Kartenausschnitt Mit welcher Begründung dürfen Betreiber außerhalb der Grenzen von Windeignungsgebieten bauen? Die neuen Anlagen mit 260 m Höhe sind 15 km und mehr sichtbar (aus Goldberg sieht man die Vielfalt und die ästhetische Anarchie der Anlagen in Werder hervorragend). Sie stören die Landschaftskulisse enorm. Sie sind derartig hoch, dass Bepflanzungen (Wäldern & Bäumen) und Bebauung sie nicht „verdecken“. Sie sind deutlicher aus der Ferne als aus der Nähe sichtbar. Flächenberechnung Es ist mir völlig undurchschaubar, warum letztendlich Prozente von Quadratmetern (1,4%) über eventuelle Erträge von Energie entscheiden. Entscheidend ist doch, welche „Erträge“, die WKA, die auf den Flächen stehen, bei Wind bereitstellen, wie eng sie stehen. Bitte erklären Sie mir den Zusammenhang plausibel. Windindustriegebiet entlang der L17, zwischen Passow und Lübz Das Planungsgebiet Westmecklenburg – „Willkommen - ein Land zum Leben“ , „MV tut gut“ Diese Slogans der Landesregierung klingen wie Spott, wenn man sich anschaut, wie riesig und weithin sichtbar die repowerten Windindustrieanlagen unsere Kulisse prägen. Wir sind ein Landstrich, welcher sich touristisch entwickelt, neben einer Vielzahl kleinerer Badeseen um den staatlich anerkannten Luftkurort Plau am See mit zahlreichen Naturschutzgebieten (z.B. Alte Elde) verfügen wir über ein ausgebautes Radwegenetz und etliche landschaftsprägende Kirchen und Gutshäuser (Denkmäler). Touristen kommen wegen dieser idyllischen Landschaft und der Ruhe und möchten sich erholen. Sie fühlen sich durch die Windindustrie erheblich gestört. Investitionen in Ferienwohnungen und Pensionen bringen keinen Ertrag. Inzwischen sprechen uns die Touristen direkt auf die dominante, störende Kulisse an WKA an und sie äußern ihren Unmut. Im Industriegebiet wollen sie ihren wertvollen Jahresurlaub nicht verbringen. Belastung der Anwohner - Anstand wahren – Mindestabstand neu regeln Die Windkraftanlagen sind inzwischen dreimal höher als vor wenigen Jahren. Der Mindestabstand zu den Wohnhäusern der Anwohner wurde belassen. 1000 m zum Dorf und 800 m zur Siedlung im Außenbereich. Das bedarf einer entschiedenen Änderung, um Bewohner in ländlichen Gegenden, die der Ruhe wegen hier wohnen, nicht zusätzlich permanent zu belasten. Der Abstand zu Dörfern muss angepasst = entschieden vergrößert werden, mit Achtung der Anwohner! Repowering-Anlagen können auch außerhalb der Grenze des gezeichneten „Windeignungsgebietes“ bis zur zweifachen Fallhöhe (500m) an die Wohngebäude gebaut werden. So passiert es gerade bei Kladrum 69/24, Landkreis LUP. – vgl. Kartenausschnitt, Seite1. Das muss gestoppt werden. Ich spreche mich gegen eine mögliche Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie nordwestlich von Lübz aus. Wegen des Naturschutzgebietes „Alte Elde“, der Seen, der unberührten Landschaft zur Naherholung – und der Ihnen bekannten Schutzgüter des Umweltrechts - menschliche Gesundheit und Wohlbefinden, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter aus. Die geplanten Windkraftanlagen werfen viele Fragen auf: Subventionierung / Stromerzeugung dort, wo Strom benötigt wird / Stromtransport Erneuerbare Energien erfahren eine hohe Subventionierung, die Kasse klingelt bei Großkonzernen und wenigen Landeigentümern. Gezahlt werden Förder/ Steuergelder der Anwohner, die die Anlagen ablehnen. Würden die Betreiber auch bauen, wenn sie diese Subventionen nicht bekämen? Warum führt die Energiewende zu einer Verdopplung der Stromkosten vor Ort? Brauchen wir die ganze geförderte Energie im ländlichen Mecklenburg? Die Photovoltaikanlagen und die WindIndustrie produzieren vor Ort mehr, als wir brauchen. Viel mehr! Wieviel Energie geht auf dem Weg zu stromintensiven Industriebetrieben verloren? Das Übertragungsnetz verteilt den von WKA erzeugten Strom über das ganze Land (Hochspannungs-, Mittelspannung-, Niederspannungsnetz). Auf diesen langen Wegen über Umspannwerke/ Generatoren wird Energie umgewandelt, z.B. in Wärme (oft unter der Erde), sie geht für den geplanten Zweck verloren. Der Verkauf des Ökostroms an der Börse fällt wegen der Überkapazität oft gering aus, für null Cent oft geht es ins Minus. An Tagen ohne Wind (oder ohne Sonne = Photovoltaik) muss Deutschland (Atom-) Strom aus den benachbarten Ländern sehr teuer einkaufen. Wir verkaufen die Energie / den Strom bei schönem Wetter und bei Wind an Polen und Frankreich. Batteriesysteme sind lange noch nicht effizient. Wo bleibt die zu viel produzierte Energie? Wenn der Energieerhaltungssatz noch gilt, geht die Energie in die Umwelt, heizt Luft und Boden auf. Von grüner Energie und Schutz der Natur kann gar keine Rede mehr sein. Im Endeffekt verschmutzen und zerstören WKA die Natur nachhaltig. Bitte entscheiden Sie verantwortungsbewusst. Nachhaltigkeit der Anlagen wirft Zweifel auf Die Anlagen sind immer höher, leistungsstärker, immer materialintensiver (Riesige Fundamente/ stabile Masten+ Maschinenbereiche + Rotoren: Tonnen von Beton/ / Stahl/ Verbundstoffe PFAS, die bisher nicht recycelt werden können) und immer lauter. Zu Lasten der Anwohner – mit immateriellen Folgen: Schattenwurf, Lärm; Schall, nächtliches Blinken (Lichtverschmutzung). Der Stahl wird als Pfahlanker 40 Meter tief in den Boden gerammt, Erdschichten und wasserführende Schichten werden durchstoßen, Die Voll- und Teilversiegelung von Böden fuḧ rt zu Verlusten an Grundwasserneubildungsfläche, an Biotopen und damit auch an Lebensraü men für Menschen und Tiere. Grundwasser ist ein sehr hohes Gut, bitte entscheiden Sie gewissenhaft. Wer ist für den Rückbau / Recycling der WKA nach der Nutzung verantwortlich? Welche Entsorgungskonzepte gibt es für die hochkomplexen Materialien? Was geschieht, wenn vor dem Rückbau der Betreiber insolvent ist? Weiterhin sind Einwände zum Thema Erheblich beeinträchtigender Umfassung hervorzuheben: Große zusammenhängende und einzelne Windparks umfassen uns. Die neuen WKA sind deutlich sichtbarer und bilden eine optisch geschlossene, umgreifende Kulisse. Dörfer und Siedlungen werden derartig von Windindustrieanlagen umstellt, so ist Weisin bereits zu über 180° durch Barkow, Werder und Plauerhagen umgeben, zusätztlich zu erwartende Anlagen in Sehlsdorf, Zahren und Daschow umzingeln uns vollends, zumal sie nachts blinken und wegen der militärischen Nutzung des Flughafens Laage auch nicht abgeschaltet werden. Die Anlagen in Sehlsdorf würden zu einer Umfassung von Brüz führen, sie sind höher gelegen als Unter Brüz, würden das Wäldchen überragen und quasi optisch auf die historisch sehr alte Backsteinkirche stürzen. Bitte setzen Sie sich hier für verbindliche, rechtliche Grundlagen ein. Ich hoffe auf eine Entscheidung zugunsten des Erhalts unserer wertvollen Umwelt, der zu schützenden Artenvielfalt, der wundervollen Landschaft und Lebensqualität. Gemeinden werden weiter mit Abwanderung zu kämpfen haben, wenn die Überlastung durch WEA nicht endlich zeitnah durch Ausschluss weiterer Vorranggebiete und einem Genehmigungsstopp eingedämmt wird. Ich erwarte, die bisher beantragten und noch nicht genehmigten Windindustriegebiete 66/24 und 64/24 aus dem Flächennutzungsplan zu streichen. Und ich fordere, die im Herbst 2024 ins Gespräch gekommenen Bauvorhaben von WKA auf sogenannten „Weißflächen“ generell zurück zu nehmen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sowie das Planungskonzept bzw. die Ausschluss- und Abwägungskriterien sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Energiepolitische Aussagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung. Die Offenlage weiterführender Informationen war zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Beschlusses VV-03/25 nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt die Methodik noch nicht ausgearbeitet war, anhand welcher in der Folge die Gebietskulisse auf einen Flächenbeitragswert von mind. 1,4 % reduziert wurde. Auch bestand für die entwickelte Methodik und folglich für die daraus abgeleitete Gebietskulisse noch keine Legitimation durch die Verbandsversammlung. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Mit dem Erreichen der Flächenbeitragswerte nach In-Kraft-Treten der Teilfortschreibung des RREP sind Windenergieanlagen nicht mehr privilegiert, sondern sind nur noch im Einzelfall als „sonstige Vorhaben im Außenbereich“ zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Eine komplette flächenmäßige Gleichverteilung über die Gesamtregion hinweg ist aufgrund der unterschiedlichen siedlungs- und naturräumlichen Gegebenheiten und der einheitlichen Kriterienanwendung dabei nicht möglich. Letztlich hat der Planungsverband einen regionalen Flächenbeitragswert zu erbringen. Ein differenzierter Flächenbeitragswert für unterschiedliche Teilräume innerhalb der Planungsregion ist seitens des Landes nicht vorgesehen. Das Verfahren zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen im Raumordnungsgesetz (ROG) und Landesplanungsesetz (LPlG M-V). Dies schließt eine umfassende, mindestens zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit ein, in der Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Kapitels 6.5 Energie eingebracht werden können. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 66/24 Sehlsdorf stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 66/24 Sehlsdorf bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
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NABU Regionalverband Parchim
ID: 57
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aus Sicht des NABU-Regionalverband Parchim sind vorsorglich die fünf Beschlusspunkte als Grundlage für weiterreichende Maßnahmen und Entscheidungen in Bezug hinsichtlich des Arten- und Lebensraumschutzes zu begrüßen. Dabei sollte u. a. zwingend zu berücksichtigen sein, inwieweit die Kulisse der Vorranggebiete mit deren Ausrichtung auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4%, dieser beispielsweise durch bereits genehmigte Windenergieanlagen oder durch bestehende Anlagen erreicht bzw. überproportioniert vorhanden ist. Nach Einschätzung des NABU-Regionalverband Parchim ist das durchaus zutreffend. Zu berücksichtigen sind dazu weiterhin in Beziehung/Verbindung vollumfänglich die Ihnen bereits vorliegenden, zusammenfassenden Stellungnahmen, Einwendungen und Faktendarlegungen: a. zu den aktuellen Entwürfen zum Kapitel 6.5 Energie, Teilfortschreibung 2. Stufe d. Beteiligungsverfahrens- Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP-WM) d. Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, WEG 41/18 Daschow, 42/18 Sehlsdorf, 53/18 Granzin u. 51/18 Wamckow, v. 03.05.2019 b. zur Teilfortschreibung 3. Stufe des Beteiligungsverfahrens vom 29.10.2021 sowie zur Teilfortschreibung 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens u. a. v. 02.05.2019 und 09.05.2019 c. zu Antrag nach § 19 BImSchG auf Errichtung einer Windkraftanlage (WKA) im „WEG 41/18 Daschow“ v. 06.04.2020 und 17.04.2020 d. zu 4. Entwurf-Teilfortschreibung für das Kapitel 6.5 Energie sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die 4. Stufe des Beteiligungsverfahrens gem. § 9 Absatz 2 ROG, Stand: April 2024 v. 20.08.2024 e. zu Stellungnahme (vorläufige Kurzfassung), Windenergieprojekte Weisin-Zahren-Kressin-Neu Woosten-Diestelow-Daschow/Penzlin v. 19.12.2024 f. zu Windenergie: WEG 64/24 Daschow und Umgebung, Stellungnahme-Artenschutz v. 17.03.2025 Hinsichtlich des Beschlusses (VV-03/25) der Verbandsversammlung vom 09.04.2025 soll diese Stellungnahme als Leitfaden dienen, nicht nur die Schutzgüter, 1. Tiere und die biologische Vielfalt sondern zudem auch 2. Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit sowie 3. Landschaft betreffend, die Gebiete vor einer Überbelastung durch weiteren Windkraftausbau in der Region abzusichern. Unter Beachtung des Artenschutzes wird hiermit insbesondere und ausdrücklich auf die auch Ihnen vorliegende Stellungnahme zu „Windenergie: WEG 64/24 Daschow und Umgebung“ vom 17.03.2025 verwiesen. Die zuletzt darin im Detail beschriebenen und dokumentierten Faktenlagen sind vollumfänglich auf die weiteren, anschließend gelisteten Gebiete (VR Wind) zutreffend, übertragbar und zu übernehmen: VR Wind 63/24 Plauerhagen VR Wind 64/24 Daschow VR Wind 66/24 Sehlsdorf VR Wind 67/24 Granzin VR Wind 71/24 Runow VR Wind 72/24 Groß Niendorf VR Wind 73/24 Hohen Pritz Die Gebiete (VR Wind) bilden hier nachweislich einen zusammenhängenden Gesamtlebensraum, der als Einheit hinsichtlich des Arten- und Lebensraumschutzes erhalten werden muss (s. dazu das Ihnen bereits vorliegende Daten- und Kartenmaterial aus den Stellungnahmen zu den vorausgegangenen Beteiligungsverfahren, beispielsweise über Zug- und Flugkorridore, Rastgebiete, Nahrungsflächen, Brutplätze usw.). Nicht ohne Grund verweist der NABU- Regionalverband Parchim insbesondere und wiederholt ausdrücklich darauf. Durch den Bau von Windenergieanlagen entstehen beispielsweise Verengungen sowie Barrieren zu den verbliebenen, anlagenfreien Korridoren und es werden erhöhte Kollisionsgefahren mit entsprechenden Tötungsrisiken sowie zusätzliche Vergrämungseffekte für zahlreiche Arten geschaffen. Inzwischen liegen neue, äußerst relevante Beobachtungsdaten u.a. von Brutvogelarten und Fledermäusen sowie deren flächenberührende Verhaltensmerkmale vor. Nach den Detailauswertungen erfolgt eine entsprechende Weiterleitung. Im Ergebnis besonders auffallend ist dabei jetzt schon eine sehr erhebliche Zunahme der Artenvielfalt auf den beschriebenen Gebieten (VR Wind), so wie schon in den Jahren zuvor stetig festgestellt und in den Stellungnahmen tendenziell beschrieben. Fazit: Bereits planfestgestellte, genehmigte Windenergieanlagen in den hier gelisteten VR Wind sind lediglich auf die ursprünglichen Gebietsgrößen zu reduzieren und die vergrößerten sowie, wie dargestellt, ungeeigneten VR Wind sind im Sinne des Beschlusses (VV-03/25) aus der weiteren Planung herauszunehmen! Sich bei diesen hier aufgelisteten Gebieten in Teilen auf „Vorbelastung“ bezüglich bereits bestehender oder genehmigter Windenergieanlagen zu berufen, rechtfertigt im Sinne des Arten- und Lebensraumschutzes keineswegs einen weiteren Zubau an Windenergieanlagen bzw. eine Vergrößerung der sogenannten Vorranggebiete Wind! Vollumfänglich abzulehnen sind zudem die Neuausweisungen von Gebieten wie u.a. VR 64/24 Daschow und VR 71/24 Runow!
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach finden die Vorranggebiete 64/24 Daschow, 71/24 Runow und 73/24 Hohen Pritz keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass die Gebiete keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweisen, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt sind oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweisen. Den Flächen der Vorranggebiete 63/24 Plauerhagen, 66/24 Sehlsdorf, 67/24 Granzin und 72/24 Groß Niendorf stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe werden die Vorranggebiete 63/24 Plauerhagen, 66/24 Sehlsdorf, 67/24 Granzin und 72/24 Groß Niendorf bestätigt und bleiben räumlich unverändert.
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Agrarbetrieb Karrenzin eG
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Stellungnahme zum Beschluss VV-03/25 — Windvorranggebiet Herzfeld im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Beschluss VV-O3/25 des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg möchten wir, die Grundstückseigentümer der Potenzialfläche, [Name anonymisiert] und der Agrarbetrieb Karrenzin eG sowie die Firma wpd als Projektentwickler, unsere ausdrückliche Befürwortung des Windvorranggebietes „Herzfeld" zum Ausdruck bringen. Wir sind überzeugt, dass die Umsetzung dieses Projektes zahlreiche Vorteile für die Gemeinde und die Anwohnerinnen und Anwohner mit sich bringt. Im Folgenden möchten wir die wichtigsten Aspekte hervorheben: 1. Pachteinnahmen für den Agrarbetrieb Karrenzin eG Als ein großer Arbeitgeber in der Region steht der Agrarbetrieb Karrenzin eG vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Pachteinnahmen aus dem Windvorranggebiet bieten eine wichtige finanzielle Stabilität und sichern Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen in der Gemeinde Karrenzin. 2. Anrainerstrombonus für die Anwohnerinnen und Anwohner Für alle Haushalte im Umkreis von 2,5 Kilometern ist ein attraktiver Anrainerstrombonus vorgesehen. Dieser jährliche Zuschuss zur Stromrechnung pro Haushaltsmitglied sorgt für eine direkte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und fördert die Akzeptanz des Projektes. 3. Zahlungen und Maßnahmen nach dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Durch die Beteiligung der Gemeinde an den Erträgen des Windvorranggebietes mit 0,2 Cent/kWh nach § 6 EEG wird eine direkte finanzielle Unterstützung ermöglicht. Dies stärkt langfristig die Akzeptanz und schafft eine Perspektive für eine Haushaltskonsolidierung der Gemeinde Karrenzin. 4. Pachteinnahmen für die Gemeinde im Rahmen der Wegenutzung Die Gemeinde profitiert zusätzlich durch jährliche Pachteinnahmen, die durch die Nutzung gemeindlicher Grundstücke für die Erschließung und die Kabeltrasse des Windparks entstehen. Diese Einnahmen können für kommunale Projekte und die Infrastrukturentwicklung eingesetzt werden. 5. Regionale Wertschöpfung im Rahmen des Kabel- und Wegebaus Während des Baus und dem Betrieb des Windparks und der dazugehörigen Infrastruktur werden regionale Unternehmen einbezogen. Dies stärkt die regionale Wirtschaft mit ca. 10% des Gesamtinvestitionsvolumens des Windparks. Außerdem möchten wir noch darauf hinweisen, dass es sich um eine besonders komfortable Ausgangssituation für das Projekt „Herzfeld" handelt, weil sich alle Grundstückseigentümer einig sind und gemeinsam die Firma wpd als Projektentwickler ausgewählt haben. Diese Einigkeit erhöht die Umsetzungswahrscheinlichkeit deutlich im Vergleich zu anderen Flächen, bei denen es häufig zu Verzögerungen durch unterschiedliche Interessen, Flächenzersplitterung etc. kommt. Zudem haben bereits erste Gespräche mit dem Bürgermeister sowie dem Amt Parchimer Umland stattgefunden. In diesen Terminen wurde zum Ausdruck gebracht, dass — entgegen ihrer ersten Stellungnahme — keine Hindernisse für die Projektumsetzung seitens der Verwaltung zu erwarten sind. Dies schafft eine verlässliche Basis für eine zügige und erfolgreiche Realisierung. Wir sind überzeugt, dass das Windvorranggebiet „Herzfeld" einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung und zur wirtschaftlichen Stärkung der Gemeinde Karrenzin leistet. Gleichzeitig werden die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Gemeinde angemessen berücksichtigt und gefördert. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 55/24 Herzfeld keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
59
privat
ID: 59
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ich möchte im Namen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der regionalen Interessengruppen meine Bedenken gegen den geplanten Ausbau der Windenergieflächen in den Gebieten „Daschow“ und „Plauerhagen“ zum Ausdruck bringen und die Streichung dieser Flächen aus dem aktuellen Planungsentwurf fordern. Die Region Westmecklenburg trägt bereits eine unverhältnismäßige Last durch die Errichtung und den Betrieb von Windparks. Die bestehenden Anlagen haben erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Menschen, die Tierwelt sowie die landschaftliche Gestaltung. Insbesondere die Belastungen durch Lärm, Schattenwurf und die visuelle Beeinträchtigung haben die Akzeptanz in der Bevölkerung bereits deutlich sinken lassen. Eine weitere Erweiterung würde diese Belastungen nur noch verschärfen, ohne dass die regionalen Vorteile in einem angemessenen Verhältnis dazu stehen. Zudem ist das Windvorranggebiet „Plauerhagen“ mit 11 % bereits deutlich über dem von Ihnen am 16.06.2025 formulierten Ziel von 1,4 % belastet. Eine weitere Erweiterung würde die Belastung noch erhöhen und die Attraktivität der Region als Tourismusstandort erheblich schädigen. Der Tourismus ist eine wichtige wirtschaftliche Säule in Westmecklenburg, und die landschaftliche Schönheit sowie das Naturerlebnis, das Touristen schätzen, dürfen durch den Ausbau nicht nachhaltig beeinträchtigt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Schutz bedrohter Vogelarten. Die Konflikte zwischen Windenergie und Vogelschutz sind gut dokumentiert, und eine weitere Belastung durch Windparks würde den Schutz dieser Arten gefährden. Die Zerstörung wertvoller Natur- und Biotopflächen sowie die Degradierung des Landschaftsbildes dürfen nicht den Interessen von Investoren untergeordnet werden. Zudem stehen die geplanten Windenergieausbauprojekte im Widerspruch zu den Bemühungen, durch das Projekt „Karower Kreuz 365+“ die Wiederbelebung des Bahnverkehrs zu fördern und die touristische Attraktivität der Region zu stärken. Weitere Windenergieanlagen könnten diese Maßnahmen konterkarieren, die Attraktivität des Gebietes mindern und die nachhaltige Entwicklung des Tourismus gefährden. Nicht zuletzt sprechen auch die langfristigen Kosten für die Region, wie sinkende Immobilienwerte, gegen eine weitere Expansion der Windenergieflächen. Diese Aspekte sollten bei der Planung stärker berücksichtigt werden. Aus all diesen Gründen appelliere ich an Sie, die geplanten Erweiterungen in Daschow und Plauerhagen zu streichen und stattdessen nach nachhaltigen und verträglichen Alternativen für die Energiewende zu suchen, die die Interessen der Region, der Natur und der Bevölkerung gleichermaßen berücksichtigen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
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privat
ID: 60
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im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) nehme ich zum Beschluss für einen Flächenbeitragswert von zunächst 1,4 % für die Vorranggebiete Windenergie VV-03/25 Stellung. Ich befürworte die geplante Reduzierung der /Flächennutzung auf 1,4% - und erwarte eine zeitige Veröffentlichung der Gebietskulisse dazu, mgl. vor Oktober 2025, um Planungssicherheit zu ermöglichen. Zu bedenken gebe ich folgende Aspekte und habe folgende Fragen: Unverhältnismäßige Belastung des ländlichen Raumes Bereits jetzt sind zahlreiche Flächen in Westmecklenburg, besonders um Lübz mit Windkraft überplant oder bebaut. Es sollten alternativer Ausbauflächen stärkere Berücksichtigung finden (z. B. Konversionsflächen, Autobahnnähe) oder Flächen in Gemeinden, die das ausdrücklich wünschen. Bisher erfolgt die Planung nicht im Dialog mit den Gemeinden und Bürgern, es mangelt an Transparenz über den Bau von Windkraftanlagen – Es muss eine Beteiligung der Bürger gewährleistet werden. Die zu dem o.g. Beschluss veröffentlichte Karte / April 2024 zeigt u.a. auf, welches Chaos bzgl. der WKA in Westmecklenburg zur Zeit besteht, rundherum um die eingezeichneten Windeignungsgebiete existieren Anlagen – neue und alte. 1,4% der Landesfläche MV soll bis 2027 für erneuerbaren Energien bereitgestellt werden –nach Aussage (Herr Schmude) sind auf der Karte bereits 2,2% geplant. Warum kann der Planungsverband keine konkreten Aussagen zur derzeitigen Flächennutzung machen? Welche Anlagen zählen dazu? Was zählt zur Flächennutzung? Vgl. Kartenausschnitt Mit welcher Begründung dürfen Betreiber außerhalb der Grenzen von Windeignungsgebieten bauen? Die neuen Anlagen mit 260 m Höhe sind 15 km und mehr sichtbar (aus Goldberg sieht man die Vielfalt und die ästhetische Anarchie der Anlagen in Werder hervorragend). Sie stören die Landschaftskulisse enorm. Sie sind derartig hoch, dass Bepflanzungen (Wäldern & Bäumen) und Bebauung sie nicht „verdecken“. Sie sind deutlicher aus der Ferne als aus der Nähe sichtbar. Flächenberechnung Es ist mir völlig undurchschaubar, warum letztendlich Prozente von Quadratmetern (1,4%) über eventuelle Erträge von Energie entscheiden. Entscheidend ist doch, welche „Erträge“, die WKA, die auf den Flächen stehen, bei Wind bereitstellen, wie eng sie stehen. Bitte erklären Sie mir den Zusammenhang plausibel. Windindustriegebiet entlang der L17, zwischen Passow und Lübz Das Planungsgebiet Westmecklenburg – „Willkommen - ein Land zum Leben“ , „MV tut gut“ Diese Slogans der Landesregierung klingen wie Spott, wenn man sich anschaut, wie riesig und weithin sichtbar die repowerten Windindustrieanlagen unsere Kulisse prägen. Wir sind ein Landstrich, welcher sich touristisch entwickelt, neben einer Vielzahl kleinerer Badeseen um den staatlich anerkannten Luftkurort Plau am See mit zahlreichen Naturschutzgebieten (z.B. Alte Elde) verfügen wir über ein ausgebautes Radwegenetz und etliche landschaftsprägende Kirchen und Gutshäuser (Denkmäler). Touristen kommen wegen dieser idyllischen Landschaft und der Ruhe und möchten sich erholen. Sie fühlen sich durch die Windindustrie erheblich gestört. Investitionen in Ferienwohnungen und Pensionen bringen keinen Ertrag. Inzwischen sprechen uns die Touristen direkt auf die dominante, störende Kulisse an WKA an und sie äußern ihren Unmut. Im Industriegebiet wollen sie ihren wertvollen Jahresurlaub nicht verbringen. Belastung der Anwohner - Anstand wahren – Mindestabstand neu regeln Die Windkraftanlagen sind inzwischen dreimal höher als vor wenigen Jahren. Der Mindestabstand zu den Wohnhäusern der Anwohner wurde belassen. 1000 m zum Dorf und 800 m zur Siedlung im Außenbereich. Das bedarf einer entschiedenen Änderung, um Bewohner in ländlichen Gegenden, die der Ruhe wegen hier wohnen, nicht zusätzlich permanent zu belasten. Der Abstand zu Dörfern muss angepasst = entschieden vergrößert werden, mit Achtung der Anwohner! Repowering-Anlagen können auch außerhalb der Grenze des gezeichneten „Windeignungsgebietes“ bis zur zweifachen Fallhöhe (500m) an die Wohngebäude gebaut werden. So passiert es gerade bei Kladrum 69/24, Landkreis LUP. – vgl. Kartenausschnitt, Seite1. Das muss gestoppt werden. Ich spreche mich gegen eine mögliche Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie nordwestlich von Lübz aus. Wegen des Naturschutzgebietes „Alte Elde“, der Seen, der unberührten Landschaft zur Naherholung – und der Ihnen bekannten Schutzgüter des Umweltrechts - menschliche Gesundheit und Wohlbefinden, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter aus. Die geplanten Windkraftanlagen werfen viele Fragen auf: Subventionierung / Stromerzeugung dort, wo Strom benötigt wird / Stromtransport Erneuerbare Energien erfahren eine hohe Subventionierung, die Kasse klingelt bei Großkonzernen und wenigen Landeigentümern. Gezahlt werden Förder/ Steuergelder der Anwohner, die die Anlagen ablehnen. Würden die Betreiber auch bauen, wenn sie diese Subventionen nicht bekämen? Warum führt die Energiewende zu einer Verdopplung der Stromkosten vor Ort? Brauchen wir die ganze geförderte Energie im ländlichen Mecklenburg? Die Photovoltaikanlagen und die WindIndustrie produzieren vor Ort mehr, als wir brauchen. Viel mehr! Wieviel Energie geht auf dem Weg zu stromintensiven Industriebetrieben verloren? Das Übertragungsnetz verteilt den von WKA erzeugten Strom über das ganze Land (Hochspannungs-, Mittelspannung-, Niederspannungsnetz). Auf diesen langen Wegen über Umspannwerke/ Generatoren wird Energie umgewandelt, z.B. in Wärme (oft unter der Erde), sie geht für den geplanten Zweck verloren. Der Verkauf des Ökostroms an der Börse fällt wegen der Überkapazität oft gering aus, für null Cent oft geht es ins Minus. An Tagen ohne Wind (oder ohne Sonne = Photovoltaik) muss Deutschland (Atom-) Strom aus den benachbarten Ländern sehr teuer einkaufen. Wir verkaufen die Energie / den Strom bei schönem Wetter und bei Wind an Polen und Frankreich. Batteriesysteme sind lange noch nicht effizient. Wo bleibt die zu viel produzierte Energie? Wenn der Energieerhaltungssatz noch gilt, geht die Energie in die Umwelt, heizt Luft und Boden auf. Von grüner Energie und Schutz der Natur kann gar keine Rede mehr sein. Im Endeffekt verschmutzen und zerstören WKA die Natur nachhaltig. Bitte entscheiden Sie verantwortungsbewusst. Nachhaltigkeit der Anlagen wirft Zweifel auf Die Anlagen sind immer höher, leistungsstärker, immer materialintensiver (Riesige Fundamente/ stabile Masten+ Maschinenbereiche + Rotoren: Tonnen von Beton/ / Stahl/ Verbundstoffe PFAS, die bisher nicht recycelt werden können) und immer lauter. Zu Lasten der Anwohner – mit immateriellen Folgen: Schattenwurf, Lärm; Schall, nächtliches Blinken (Lichtverschmutzung). Der Stahl wird als Pfahlanker 40 Meter tief in den Boden gerammt, Erdschichten und wasserführende Schichten werden durchstoßen, Die Voll- und Teilversiegelung von Böden fuḧ rt zu Verlusten an Grundwasserneubildungsfläche, an Biotopen und damit auch an Lebensraü men für Menschen und Tiere. Grundwasser ist ein sehr hohes Gut, bitte entscheiden Sie gewissenhaft. Wer ist für den Rückbau / Recycling der WKA nach der Nutzung verantwortlich? Welche Entsorgungskonzepte gibt es für die hochkomplexen Materialien? Was geschieht, wenn vor dem Rückbau der Betreiber insolvent ist? Weiterhin sind Einwände zum Thema Erheblich beeinträchtigender Umfassung hervorzuheben: Große zusammenhängende und einzelne Windparks umfassen uns. Die neuen WKA sind deutlich sichtbarer und bilden eine optisch geschlossene, umgreifende Kulisse. Dörfer und Siedlungen werden derartig von Windindustrieanlagen umstellt, so ist Weisin bereits zu über 180° durch Barkow, Werder und Plauerhagen umgeben, zusätztlich zu erwartende Anlagen in Sehlsdorf, Zahren und Daschow umzingeln uns vollends, zumal sie nachts blinken und wegen der militärischen Nutzung des Flughafens Laage auch nicht abgeschaltet werden. Die Anlagen in Sehlsdorf würden zu einer Umfassung von Brüz führen, sie sind höher gelegen als Unter Brüz, würden das Wäldchen überragen und quasi optisch auf die historisch sehr alte Backsteinkirche stürzen. Bitte setzen Sie sich hier für verbindliche, rechtliche Grundlagen ein. Ich hoffe auf eine Entscheidung zugunsten des Erhalts unserer wertvollen Umwelt, der zu schützenden Artenvielfalt, der wundervollen Landschaft und Lebensqualität. Gemeinden werden weiter mit Abwanderung zu kämpfen haben, wenn die Überlastung durch WEA nicht endlich zeitnah durch Ausschluss weiterer Vorranggebiete und einem Genehmigungsstopp eingedämmt wird. Ich erwarte, die bisher beantragten und noch nicht genehmigten Windindustriegebiete 66/24 und 64/24 aus dem Flächennutzungsplan zu streichen. Und ich fordere, die im Herbst 2024 ins Gespräch gekommenen Bauvorhaben von WKA auf sogenannten „Weißflächen“ generell zurück zu nehmen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sowie das Planungskonzept bzw. die Ausschluss- und Abwägungskriterien sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Energiepolitische Aussagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung. Die Offenlage weiterführender Informationen war zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Beschlusses VV-03/25 nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt die Methodik noch nicht ausgearbeitet war, anhand welcher in der Folge die Gebietskulisse auf einen Flächenbeitragswert von mind. 1,4 % reduziert wurde. Auch bestand für die entwickelte Methodik und folglich für die daraus abgeleitete Gebietskulisse noch keine Legitimation durch die Verbandsversammlung. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Mit dem Erreichen der Flächenbeitragswerte nach In-Kraft-Treten der Teilfortschreibung des RREP sind Windenergieanlagen nicht mehr privilegiert, sondern sind nur noch im Einzelfall als „sonstige Vorhaben im Außenbereich“ zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Eine komplette flächenmäßige Gleichverteilung über die Gesamtregion hinweg ist aufgrund der unterschiedlichen siedlungs- und naturräumlichen Gegebenheiten und der einheitlichen Kriterienanwendung dabei nicht möglich. Letztlich hat der Planungsverband einen regionalen Flächenbeitragswert zu erbringen. Ein differenzierter Flächenbeitragswert für unterschiedliche Teilräume innerhalb der Planungsregion ist seitens des Landes nicht vorgesehen. Das Verfahren zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen im Raumordnungsgesetz (ROG) und Landesplanungsesetz (LPlG M-V). Dies schließt eine umfassende, mindestens zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit ein, in der Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Kapitels 6.5 Energie eingebracht werden können. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 66/24 Sehlsdorf stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 66/24 Sehlsdorf bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
61
privat
ID: 61
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vielen Dank für die Möglichkeit einer Stellungnahme im Rahmen der öffentliche Beteiligung in Sachen Flächenzielanpassung auf 1,4%. Wenn Sie nun eine Reduzierung der Fläche angehen, so ist es für mich ein Zeichen, dass Sie sehr wohl wahrnehmen, welch großen Unmut Sie losgetreten haben bei den Menschen Westmecklenburgs im Rahmen Ihres Wirkens im Planungsverband. Immer mehr Menschen tauchen ein in das Thema EE, belesen sich in all dem, was gesetzlich eiligst festgezurrt wurde. Was es heißt, genau deshalb, diesen Wechsel von vormals ländlicher, wunderschöner Struktur eintauschen zu sollen in industriell anmutende, monströse Solar-/PV oder gigantische WEA-Anlagen, den gigantischen Umspannwerken. Die Menschen tauschen sich aus, wissen voneinander, haben Kenntnis über all die unsäglichen Planungen, dem Zunichtemachen der vormals unberührten Natur. Wissen inzwischen um die gesundheitliche Gefahr für Tier und Mensch, besonders durch gigantische WEA. Es gibt inzwischen anerkannte Studien, die das belegen. Die Menschen Sorgen und kümmern sich! Die Decke der Wertigkeit umweltlicher Vorsorge für die Natur wird gerade nach der letzten Gesetzesänderung am 08. Juli dieses Jahres immer dünner! Die Menschen werden nicht bereit sein, das hin zu nehmen. Und ja, auch ich bin sehr dagegen, an die bis dato mit dem 2,1%-Flächenanteil-Gedanken festgehaltenen Vorrang-Gebiete festzuhalten. Klar spreche ich mich g e g e n das Festhalten an der Teilfortschreibung der Vorbehaltsgebiete der EE aus. Daschow ist eines dieser „Sorgenkinder“, soll künftig eingehaust werden mit WEA! Es beleidigt eines jeden Intelligenz, wenn bei all dem, was in Sachen EE angegangen wird, nicht all das berücksichtigt wird, was es gilt zu hinterfragen.-> Wieviel Energiebedarf besteht in welcher Region? Welche Art Energie-Quelle kann wieviel, zuverlässig leisten? Welche Kosten sind damit verbunden? Wenn bezahlbarer, günstiger Strom versprochen ist, mit EE ein immer größeres finanzielles Dazu vorprogrammiert ist, was macht das mit den Menschen, den Stromkunden, deren Vertrauen in die Politik, deren Vertrauen zu den regionalen Politikern? Und nicht zuletzt sind die betreffenden Kommunen mit all den Vorhabenbetreibern der EE vertragsrechtlich im vollkommenen Blindflug unterwegs, ohne juristische Begleitung, wenn Ihnen Energie-/ Wärmeplanung politisch und auch sonst auf‘s Auge gedrückt wird. Und all das und noch viele andere Aspekte nehmen die Mensch in der Region wahr! Sprechen Sie mit den Menschen, hören Sie den Menschen vor Ort zu!
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Energiepolitische Aussagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung.
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privat
ID: 63
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im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 „Energie“ des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) nehme ich als Einwohner des Ortsteils Penzlin/Gallin-Kuppentin Stellung zum Beschluss VV-03/25 vom 09.04.2025. Ich spreche mich gegen eine mögliche Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im näheren Umfeld von Daschow aus – insbesondere im Bereich nordöstlich des Ortes, welcher im vorherigen Entwurf berücksichtigt wurde. Meine Einwände stützen sich auf folgende Punkte: 1. Naturschutz, Vogelschutz und Artenschutz Daschow liegt in einem naturräumlich sensiblen Gebiet mit zahlreichen Brut- und Rastvögeln, insbesondere aus dem Bereich der Großvögel (u. a. Kranich, Rotmilan, Seeadler). Hinzu ist der Bestand mehrerer verschiedener Arten von Fledermäusen gefährdet. Das belegen Aufzeichnungen, die ich an Herrn [Name anonymisiert] vom Naturpark Nossentiner-Schwinzer-Heide weitergeleitet habe. Die Dokumentationen erfolgten über den Zeitraum der Monate Mai und Juni 2025 und sind mit einem fachspezifischen Gerät durchgeführt worden. (Modell: BAT-LoggerM, Serien Nr. 1717-2855) Eine Vorrangkulisse im direkten Umfeld gefährdet diese Arten durch: - Kollisionsrisiken mit den Rotorblättern - Störung von Brut- und Rastplätzen - Zerschneidung von Flugkorridoren Ich rege an, aktuelle avifaunistische Erhebungen bei der Auswahl von Vorranggebieten vorrangig zu berücksichtigen und naturschutzfachlich sensible Flächen konsequent auszuschließen. 2. Belastung der Anwohner Daschow ist ein kleiner Ort mit ruhigem, dörflichem Charakter. Dieses trifft auch für die Orte Penzlin und Zarchlin zu. Windkraftanlagen im Nahbereich würden die Lebensqualität der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen – durch: - dauerhafte visuelle Dominanz der Anlagen (optisch bedrängende Wirkung), - Lärmemissionen und Infraschall, - deutliche Wertverluste von Immobilien. Wir planen unseren Wohnsitz wieder nach Penzlin zu verlegen und aus dem Zweitwohnsitz einen Hauptwohnsitz zu machen, jedoch wäre es für die Lebensgefühl und für Grundstücke sowie deren Bauwerke eine deutliche Wertminderung, gerade in Zeiten der gestiegenen Baukosten. Wir lieben das abwechslungsreiche Landschaftsbild in und um Penzlin herum, dass würde durch die geplanten Windkraftanlagen zuerstört werden. Ich fordere daher, ausreichende Abstände zur Wohnbebauung zu wahren, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen und den Charakter des Ortes/der Orte schützen. 3. Unverhältnismäßige Belastung des ländlichen Raumes Bereits jetzt sind zahlreiche Flächen in Westmecklenburg mit Windkraft überplant oder bebaut. Eine weitere Verdichtung im ländlichen Raum führt zu einer einseitigen Lastenverteilung. Ich fordere eine faire regionale Streuung und eine stärkere Berücksichtigung alternativer Ausbauflächen (z. B. Konversionsflächen, Autobahnnähe). Fazit: Ich bitte darum, bei der neuen 1,4 %-Kulisse keine Vorrangflächen im Bereich Daschow auszuweisen und das Gebiet aus naturschutzfachlichen und siedlungsbezogenen Gründen aus der Teilfortschreibung auszuklammern.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
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privat
ID: 64
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im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 „Energie“ des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) nehme ich als Einwohner des Ortsteils Penzlin/Gallin-Kuppentin Stellung zum Beschluss VV-03/25 vom 09.04.2025. Ich spreche mich gegen eine mögliche Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im näheren Umfeld von Daschow aus – insbesondere im Bereich nordöstlich des Ortes, welcher im vorherigen Entwurf berücksichtigt wurde. Meine Einwände stützen sich auf folgende Punkte: 1. Naturschutz, Vogelschutz und Artenschutz Daschow liegt in einem naturräumlich sensiblen Gebiet mit zahlreichen Brut- und Rastvögeln, insbesondere aus dem Bereich der Großvögel (u. a. Kranich, Rotmilan, Seeadler). Hinzu ist der Bestand mehrerer verschiedener Arten von Fledermäusen gefährdet. Das belegen Aufzeichnungen, die ich an Herrn [Name anonymisiert] vom Naturpark Nossentiner-Schwinzer-Heide weitergeleitet habe. Die Dokumentationen erfolgten über den Zeitraum der Monate Mai und Juni 2025 und sind mit einem fachspezifischen Gerät durchgeführt worden. (Modell: BAT-LoggerM, Serien Nr. 1717-2855) Eine Vorrangkulisse im direkten Umfeld gefährdet diese Arten durch: - Kollisionsrisiken mit den Rotorblättern - Störung von Brut- und Rastplätzen - Zerschneidung von Flugkorridoren Ich rege an, aktuelle avifaunistische Erhebungen bei der Auswahl von Vorranggebieten vorrangig zu berücksichtigen und naturschutzfachlich sensible Flächen konsequent auszuschließen. 2. Belastung der Anwohner Daschow ist ein kleiner Ort mit ruhigem, dörflichem Charakter. Dieses trifft auch für die Orte Penzlin und Zarchlin zu. Windkraftanlagen im Nahbereich würden die Lebensqualität der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen – durch: - dauerhafte visuelle Dominanz der Anlagen (optisch bedrängende Wirkung), - Lärmemissionen und Infraschall, - deutliche Wertverluste von Immobilien. Wir planen unseren Wohnsitz wieder nach Penzlin zu verlegen und aus dem Zweitwohnsitz einen Hauptwohnsitz zu machen, jedoch wäre es für die Lebensgefühl und für Grundstücke sowie deren Bauwerke eine deutliche Wertminderung, gerade in Zeiten der gestiegenen Baukosten. Wir lieben das abwechslungsreiche Landschaftsbild in und um Penzlin herum, dass würde durch die geplanten Windkraftanlagen zerstört werden. Ich fordere daher, ausreichende Abstände zur Wohnbebauung zu wahren, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen und den Charakter des Ortes/der Orte schützen. 3. Unverhältnismäßige Belastung des ländlichen Raumes Bereits jetzt sind zahlreiche Flächen in Westmecklenburg mit Windkraft überplant oder bebaut. Eine weitere Verdichtung im ländlichen Raum führt zu einer einseitigen Lastenverteilung. Ich fordere eine faire regionale Streuung und eine stärkere Berücksichtigung alternativer Ausbauflächen (z. B. Konversionsflächen, Autobahnnähe). Fazit: Ich bitte darum, bei der neuen 1,4 %-Kulisse keine Vorrangflächen im Bereich Daschow auszuweisen und das Gebiet aus naturschutzfachlichen und siedlungsbezogenen Gründen aus der Teilfortschreibung auszuklammern.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
65
privat
ID: 65
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im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 „Energie“ des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) nehme ich als Einwohner des Ortsteils Penzlin/Gallin-Kuppentin Stellung zum Beschluss VV-03/25 vom 09.04.2025. Ich spreche mich gegen eine mögliche Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im näheren Umfeld von Daschow aus – insbesondere im Bereich nordöstlich des Ortes, welcher im vorherigen Entwurf berücksichtigt wurde. Meine Einwände stützen sich auf folgende Punkte: 1. Naturschutz, Vogelschutz und Artenschutz Daschow liegt in einem naturräumlich sensiblen Gebiet mit zahlreichen Brut- und Rastvögeln, insbesondere aus dem Bereich der Großvögel (u. a. Kranich, Rotmilan, Seeadler). Hinzu ist der Bestand mehrerer verschiedener Arten von Fledermäusen gefährdet. Das belegen Aufzeichnungen, die ich an Herrn [Name anonymisiert] vom Naturpark Nossentiner-Schwinzer-Heide weitergeleitet habe. Die Dokumentationen erfolgten über den Zeitraum der Monate Mai und Juni 2025 und sind mit einem fachspezifischen Gerät durchgeführt worden. (Modell: BAT-LoggerM, Serien Nr. 1717-2855) Eine Vorrangkulisse im direkten Umfeld gefährdet diese Arten durch: - Kollisionsrisiken mit den Rotorblättern - Störung von Brut- und Rastplätzen - Zerschneidung von Flugkorridoren Ich rege an, aktuelle avifaunistische Erhebungen bei der Auswahl von Vorranggebieten vorrangig zu berücksichtigen und naturschutzfachlich sensible Flächen konsequent auszuschließen. 2. Belastung der Anwohner Daschow ist ein kleiner Ort mit ruhigem, dörflichem Charakter. Dieses trifft auch für die Orte Penzlin und Zarchlin zu. Windkraftanlagen im Nahbereich würden die Lebensqualität der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen – durch: - dauerhafte visuelle Dominanz der Anlagen (optisch bedrängende Wirkung), - Lärmemissionen und Infraschall, - deutliche Wertverluste von Immobilien. Wir planen unseren Wohnsitz wieder nach Penzlin zu verlegen und aus dem Zweitwohnsitz einen Hauptwohnsitz zu machen, jedoch wäre es für die Lebensgefühl und für Grundstücke sowie deren Bauwerke eine deutliche Wertminderung, gerade in Zeiten der gestiegenen Baukosten. Wir lieben das abwechslungsreiche Landschaftsbild in und um Penzlin herum, dass würde durch die geplanten Windkraftanlagen zerstört werden. Ich fordere daher, ausreichende Abstände zur Wohnbebauung zu wahren, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen und den Charakter des Ortes/der Orte schützen. 3. Unverhältnismäßige Belastung des ländlichen Raumes Bereits jetzt sind zahlreiche Flächen in Westmecklenburg mit Windkraft überplant oder bebaut. Eine weitere Verdichtung im ländlichen Raum führt zu einer einseitigen Lastenverteilung. Ich fordere eine faire regionale Streuung und eine stärkere Berücksichtigung alternativer Ausbauflächen (z. B. Konversionsflächen, Autobahnnähe). Fazit: Ich bitte darum, bei der neuen 1,4 %-Kulisse keine Vorrangflächen im Bereich Daschow auszuweisen und das Gebiet aus naturschutzfachlichen und siedlungsbezogenen Gründen aus der Teilfortschreibung auszuklammern.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
66
privat
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im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 „Energie“ des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) nehme ich als Einwohner des Ortsteils Penzlin/Gallin-Kuppentin Stellung zum Beschluss VV-03/25 vom 09.04.2025. Ich spreche mich gegen eine mögliche Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im näheren Umfeld von Daschow aus – insbesondere im Bereich nordöstlich des Ortes, welcher im vorherigen Entwurf berücksichtigt wurde. Meine Einwände stützen sich auf folgende Punkte: 1. Naturschutz, Vogelschutz und Artenschutz Daschow liegt in einem naturräumlich sensiblen Gebiet mit zahlreichen Brut- und Rastvögeln, insbesondere aus dem Bereich der Großvögel (u. a. Kranich, Rotmilan, Seeadler). Hinzu ist der Bestand mehrerer verschiedener Arten von Fledermäusen gefährdet. Das belegen Aufzeichnungen, die ich an Herrn [Name anonymisiert] vom Naturpark Nossentiner-Schwinzer-Heide weitergeleitet habe. Die Dokumentationen erfolgten über den Zeitraum der Monate Mai und Juni 2025 und sind mit einem fachspezifischen Gerät durchgeführt worden. (Modell: BAT-LoggerM, Serien Nr. 1717-2855) Eine Vorrangkulisse im direkten Umfeld gefährdet diese Arten durch: - Kollisionsrisiken mit den Rotorblättern - Störung von Brut- und Rastplätzen - Zerschneidung von Flugkorridoren Ich rege an, aktuelle avifaunistische Erhebungen bei der Auswahl von Vorranggebieten vorrangig zu berücksichtigen und naturschutzfachlich sensible Flächen konsequent auszuschließen. 2. Belastung der Anwohner Daschow ist ein kleiner Ort mit ruhigem, dörflichem Charakter. Dieses trifft auch für die Orte Penzlin und Zarchlin zu. Windkraftanlagen im Nahbereich würden die Lebensqualität der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen – durch: - dauerhafte visuelle Dominanz der Anlagen (optisch bedrängende Wirkung), - Lärmemissionen und Infraschall, - deutliche Wertverluste von Immobilien. Wir planen unseren Wohnsitz wieder nach Penzlin zu verlegen und aus dem Zweitwohnsitz einen Hauptwohnsitz zu machen, jedoch wäre es für die Lebensgefühl und für Grundstücke sowie deren Bauwerke eine deutliche Wertminderung, gerade in Zeiten der gestiegenen Baukosten. Wir lieben das abwechslungsreiche Landschaftsbild in und um Penzlin herum, dass würde durch die geplanten Windkraftanlagen zerstört werden. Ich fordere daher, ausreichende Abstände zur Wohnbebauung zu wahren, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen und den Charakter des Ortes/der Orte schützen. 3. Unverhältnismäßige Belastung des ländlichen Raumes Bereits jetzt sind zahlreiche Flächen in Westmecklenburg mit Windkraft überplant oder bebaut. Eine weitere Verdichtung im ländlichen Raum führt zu einer einseitigen Lastenverteilung. Ich fordere eine faire regionale Streuung und eine stärkere Berücksichtigung alternativer Ausbauflächen (z. B. Konversionsflächen, Autobahnnähe). Fazit: Ich bitte darum, bei der neuen 1,4 %-Kulisse keine Vorrangflächen im Bereich Daschow auszuweisen und das Gebiet aus naturschutzfachlichen und siedlungsbezogenen Gründen aus der Teilfortschreibung auszuklammern.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
67
privat
ID: 67
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es ist durchaus sinnvoll, den Windkraftausbau künftig endlich am Bedarf zu orientieren, dementsprechend weniger Fläche auszuweisen. Das ist lobenswert, wenn auch spät. Allerdings: unsere Region ist bereits am absoluten Limit und trägt eine unverhältnismäßige Last! Mensch, Natur u. Landschaft werden über Gebühr strapaziert. Insbesondere Plauerhagen ist mit rd 11 % (ELF!!!!) Gemeindefläche Spitzenreiter! Das ist nicht fair! Es kommt zu Beeinträchtigungen der Gesundheit und der Wohnqualität! Bereits heute sind Schall, Schattenwurf, Geräusche extrem spürbar! Von der optischen Bedrängung mal ganz abgesehen! Auch der Tourismusstandort und das Landschaftsbild werden nachhaltig geschädigt! Hinzu kommt, dass unsere Region bis hin zum Plauer See eine der wichtigsten Flugrouten für Vögel darstellt. Bereits jetzt verunglücken geschützte und faszinierende Großvögel im Windpark Plauerhagen. Die dramatische Situation würde durch den Bau weiterer Anlagen sehr verschärft werden und fatale Folgen für den Artenschutz nach sich ziehen. Zudem befindet sich im geplanten Vorranggebiet Daschow einer der zentralen Schlaf- u. Rastplätze für Zugvögel. Haben Sie sich dieses wunderbare Kleinod schon mal vor Ort angeschaut? Das alles sind schützenswerte Güter! Mehr ist absolut nicht zumutbar! Ich spreche mich ausdrücklich gegen das geplante Windvorranggebiet in Daschow und die Erweiterung Plauerhagen aus! Nachdrücklich bitte ich, Ihre (Fehl-)Entscheidung zu überdenken!
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
68
privat
ID: 69
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Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg nehme ich als betroffener Einwohnerin der Stadt Plau am See sowie zukünftiger Einwohner und Immobilienbesitzer in Kressin Ortsteil Neu Poserin und als Mitglied der engagierten Bürgerinitiative „Rückenwind“, die sich massiv gegen die Ausweisung des Vorranggebiets aussprechen wird und ggf. auch rechtliche Schritte gegen mögliche Genehmigungen einleiten wird, Stellung zum o.g. Beschluss. Zunächst begrüße ich Ihren o.g. Beschluss sehr, die Fläche auf einen Flächenbeitragswert von lediglich 1,4% festzulegen. Dies stellt einen sehr wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Allerdings muss ich mich zum einen gegen die Beibehaltung des Vorranggebietes (VR) Windenergie Daschow Nr. 64/24 im Rahmen der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des RREP WM2011 aussprechen und erwarte eine sofortige Entfernung des Gebietes aus der verbleibenden Flächenkulisse von 1,4 %. Zum anderen möchte ich mich gegen die erneut geplante Erweiterungsfläche des Windvorranggebietes Plauerhagen aussprechen. Meine Einwände betreffen die Punkte • Optik • Bedrängung • gesundheitliche Belastungen Landschaftsbild • Erholung • Immobilienwertverlust • Lastenverteilung • Kulturgutwahrung • Tourismus • Artenschutz Ein entscheidendes Argument gegen die Beibehaltung des Vorranggebietes Daschow und die Erweiterung des Vorranggebietes Plauerhagen ist die bereits bestehende starke optische Belastung/ Bedrängung durch die Windenergieanlagen in der Umgebung von Daschow durch Bestandsanlagen in VR Plauerhagen 63/24 sowie die neu errichteten hohen Anlagen in Barkow VR Wind 62/24 und die repowerten großen Anlagen in VR Lübz/ Werder 65/24.All diese WEA (Windenergieanlagen) beeinträchtigen nicht nur massiv die Lebensqualität, sondern auch den Erholungsraum der Anwohner in sehr großem Umfang. Diese sehr hohen Anlagen stören das Landschaftsbild bereits jetzt mächtig, sie mindern den Erholungswert enorm und bringen Probleme mit dem Artenschutz in sehr erheblichem Maße mit sich. Das Gebiet um den Ort Daschow ist landschaftlich sehr reizvoll und wird von Anwohnern und zahlreichen Touristen, insbesondere aus dem angrenzenden Kur- und Erholungsgebiet von Plau am See, über Jahrzehnte sehr geschätzt. Es ist offensichtlich, dass wir es hier mit einer besonders kleinstrukturierten und wertvollen Agrarkulturlandschaft zu tun haben. Diese Region verdient es, mehr zu sein als ein Standort für Windenergiegroßindustrieanlagen. Eine Nichtstreichung des Gebiets würde eine erhebliche negative Umweltwirkung in allen Schutzgütern nach sich ziehen. Des Weiteren befindet sich in Daschow das Schloss Daschow, ein geschütztes und wertvolles historisches Kulturgut, dessen Optik durch den Bau weiterer WEA schwer entstellt würde. Mein Partner und ich besuchen seit Jahren regelmäßig den kleinen Campingplatz in Daschow, welcher durch seine attraktive und ruhige Lage sehr beliebt ist. Die Besitzer versuchen diesen Platz Jahr für Jahr durch liebevolle Arbeit zu pflegen und zu erweitern. Gerade die Landschaft wird von Gästen und Anwohnern sehr geschätzt und macht den Charme des Platzes aus. Noch weitere zusätzliche WEA, die mit der Ausweisung des Gebietes zwischen Daschow-Penzlin einhergehen würden, würden diese Gegend unansehnlich und für eine Vielzahl von Einwohnern unbewohnbar machen und die Gegend für Touristen gänzlich unattraktiv werden lassen. Die Dörfer rund um Daschow und der Ort selbst erleben dank hoher Investitionen der dortigen Bewohner in ihre Wohngebäude und Grundstücke eine positive Entwicklung und erfreuen sich wachsender touristischer Beliebtheit. Viele Menschen haben sehr erhebliche Summen in ihre Immobilien investiert und werden sich gegen die Ausweisung eines Windenergiegebiets und vor allem gegen Genehmigungen zum Bau von WEA vehement zur Wehr setzen – zu Recht. Die Anwohner werden sich dies nicht gefallen lassen und mit rechtlichen Schritten dagegen vorgehen, sollte das Gebiet bei der Reduzierung der Gebietskulisse gemäß Beschluss (VV-03/25) der Verbandsversammlung v. 09.04.2025 nicht herausfallen. Meine persönliche Betroffenheit ist ebenfalls gegeben; die enormen Höhen der weiteren Windindustrieanlagen würden eine erhebliche Verdichtung der schon bestehenden Anlagen bedeuten. Sie würden mein Leben und das meiner Nachbarn nachhaltig negativ beeinträchtigen. Ich würde in einem ständigen Gefühl des Umzingelns leben, belästigt durch die Präsenz der zu vielen und zu hohen WEA, die zu dicht an Wohnorte gebaut wurden und werden. Das Elternhaus meines Partners befindet sich in Kuppentin und ist seit einigen Jahren auch mein Anlaufpunkt. Kuppentin liegt in unmittelbarer Nähe zu den geplanten WEA. Oft sind die bereits bestehenden Anlagen von Barkow nachts so laut zu hören, dass der Schlaf gestört und die damit einhergehende fehlende Gesundheit nicht mehr gegeben ist. Noch mehr geplante, nähere Anlagen stellen jetzt schon Probleme und psychische Belastungen der Einwohner dar. Viele Menschen fühlen sich bereits jetzt schon belästigt durch störende Geräusche durch WEA. Unsere Nachbarn und mein Elternhaus fürchten um ihre Existenz, da Erholung auf dem eigenen Grundstück durch massive Geräuschbelastungen nicht mehr gegeben ist. Zudem ist der schöne Naturblick, weshalb Grundstücke ausgesucht wurden durch den Bau der viel zu hohen WEA komplett vernichtet. Das VR Daschow, welches unmittelbar neben dem Penzliner See liegt, ist problematisch. Denn hier gehen sowohl Einheimische als auch Touristen gerne Freizeitaktivitäten, wie dem Wandern und Baden nach. Das Umfeld des VR Daschow ist ein wesentliches Erholungsgebiet in dieser Region sowie auch für mich selber in der Freizeit. Sollte ich mich im Falle der weiteren Ausweisung des Gebietes Daschow als Vorranggebiet und dem nachfolgenden Bau von WEA durch den Schlagschatten oder Geräusche der WEA hier gestört fühlen, werde ich ebenfalls Beschwerden einlegen. Es mangelt zudem aus meiner Sicht an gesetzlichen Regelungen, die bei wachsender Höhe der WEA auch eine proportionale Erhöhung der Abstandsvorschriften zu Wohnorten vorsehen. Ich fühle mich durch die beabsichtigte Ausweisung bzw. die Nichtstreichung des Vorranggebiets in meinen Rechten auf Schutzgüter, Erholung und Lebensqualität beraubt. Des Weiteren fürchte auch ich um die Abminderung der Werte meiner Immobilien und werde alles daransetzen, das Gebiet Daschow zu verhindern. Die Bewertung des Standorts Daschow im Hinblick Umweltauswirkungen wie den Tourismus finde ich in Anlage 1 zum Umweltbericht nicht ausreichend betrachtet und auch nicht richtig bewertet sondern eher abgewertet. Dies betrifft nicht nur die Einschätzung der Schutzgüter wie Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, sondern auch die bereits spürbare und sichtbare Überlastung der Region durch Windindustrieanlagen. Mecklenburg-Vorpommern wird als Lebensraum zunehmend an Attraktivität verlieren. Ich befürchte nicht mehr hinnehmbare Emissionen durch Lärm, Infraschall sowie giftigem Abrieb mit seinen negativen Auswirkungen auf die Luft und den Boden, auf dem schließlich auch Lebensmittel produziert werden. Die im schwach strukturierten Landkreis Ludwigslust –Parchim liegenden Kommunen Lübz und auch Plau mit ihren Gemeinden werden weiter mit Abwanderung zu kämpfen haben, wenn die Überlastung durch WEA nicht endlich zeitnah durch Ausschluss weiterer Vorranggebiete und einem Genehmigungsstopp eingedämmt wird. Daher erwarte ich, dass die geplanten Vorrangflächen im Bereich Daschow umgehend und zeitnah aus der Liste der Vorranggebiete für Windenergie gemäß dem Beschluss (VV-03/25) gestrichen werden. Denn der zu erwartende massive und sichtbar wachsende Widerstand der Bevölkerung gegen noch weitere Windkraftanlagen in diesem Bereich wird durch Beschwerden verschiedenster Art zum Stillstand der Windkraftanlagen führen und nicht nur wirtschaftliche Einbußen für die Betreiber mit sich bringen. Weiterhin sind wichtige Einwände zum Thema Artenschutz hervorzuheben: Auch aus Sicht des Artenschutzes ist der Bau weiterer Anlagen in dieser Region vollkommen inakzeptabel. Im Windindustriegebiet Plauerhagen kamen und kommen aufgrund von Totfunden bedeutender Arten bereits Windkraftanlagen zum Stillstand – dies ist das Resultat von fehlgeplanten Windeignungsgebieten innerhalb eines sehr sensiblen Gebiets mit u.a. zahlreichen Großvögeln. Die Gefahr von Kollisionen und tödlichen Verletzungen resultiert aus einer sehr großen Artenvielfalt und einem hohen Aufkommen der jeweiligen Arten in den betroffenen Gebieten. Wichtige Brutplätze würden durch den Zubau weiterer Anlagen zum gefährlichen Lebensraum und würden keine sichere Rast mehr ermöglichen. In den letzten Monaten haben die Mitglieder von Rückenwind umfassende Vogelbeobachtungen am Penzliner und Daschower See durchgeführt und haben dabei tausende Individuen unterschiedlichster Arten über beiden Seen (dem potenziellen Standort Daschow) beobachtet. Diese Tiere suchen hier Nahrung und nutzen die umliegenden Seen auch als Schlafgewässer. Dies ist nicht überraschend, denn in nur wenigen (z.T. 3) Kilometern Entfernung liegen sehr bedeutende nationale – (u.a. NSG Langenhägener Seewiesen) und internationale Schutzgebiete (n. Natura 2000) im Naturpark Nossentiner Schwinzer Heide und in der sogenannten Naturparkregion. Hier in und um Daschow- Penzlin und im Übrigen auch in, an und um angrenzende Wohnorte mit schutzwürdigem, ruhigem, dörflichen Ortscharakter wie den Ortschaften Kuppentin, Zahren, Gallin, Neuhof, Weisin, Diestelow, Woosten, Kressin, Neu Poserin und vor allem in den Langhägener Seewiesen halten sich insbesondere zahlreiche Vogel- und Fledermausarten auf und erweitern ihren Lebensraum stets bzw. bewegen sich in ihm. Dabei nutzen sie seit vielen Jahren ihre traditionellen Flugrouten, die eben über die benannten Gebiete und Ortschaften führen. Dies ist Ihnen seit Jahren jedoch auch schon bekannt. Die Flugrouten und Zugkorridore dürfen durch noch weitere Windenergieanlagen keinesfalls blockiert und verbarrikadiert werden. Neueste artenschutzrechtliche Untersuchungen, deren Ergebnisse für 2024 vorliegen, bestätigen diese Beobachtungen. Das Gutachten "Modell der Dichte des Vogelzugs" von ILN Greifswald 1996 hat – aktualisiert im Abschlussbericht am 26. September 2024, verfasst von Marcel Tenhaeff, M. Sc. Biologe – ergeben, dass genau die Region, in der massig WEA geplant wurden und werden, mitten in den Flugrouten und Flugkorridore der Arten liegt. Daher ist eine weitere Planung inklusive des Vorranggebiets Daschow als nicht zulässig einzuschätzen; dasGebiet muss sofort ohne Wenn und Aber aus der Flächenkulisse gestrichen werden, um den Lebensraum vieler geschützter Arten nicht noch weiter einzuschränken. Die artenschutzrelevanten, sehr aussagekräftigen Bewertungen und Stellungnahmen hiesiger regionaler Spezialisten dazu, wie beispielsweise die des leider verstorbenen Kranich- und Großvogelexperten [Name anonymisiert], seines Nachfolgers [Name anonymisiert], des Fledermausexperten und Leiters des Naturparks Nossentiner –Schwinzer Heide [Name anonymisiert] sowie des Ornithologen und Naturschutzwarts des Landkreises Ludwigslust - Parchim [Name anonymisiert] der letzten Jahre sollten Ihnen bekannt sein. In Daschow-Penzlin sind derzeit noch keine Genehmigungen zum Bau von WEA erteilt worden demzufolge befinden sich somit auch noch keine Anlagen im Bau und es stehen auch keine Altanlagen dort. Ein Grund mehr, dieses Gebiet zu streichen. Die WEG Daschow und die Erweiterung Plauerhagen sind gerade auch aus naturschutzfachlicher Sicht sensible Flächen und damit auszuschließen. In diesem Sinne verbleibend appelliere ich an eine reelle und bürgernahe Einschätzung Ihrerseits der Situation vor Ort, vor allem aber auch auf das Verständnis und Ihre Lösungsfähigkeit der Aufgabe, die Lasten der Energiewende gerecht in alle Gebiete zu verteilen. Ich hoffe auf eine Entscheidung zugunsten des Erhalts unserer wertvollen Umwelt, der zu schützenden Artenvielfalt, der wundervollen Landschaft und Lebensqualität durch Streichung des Vorranggebietes Windenergie Daschow Nr. 64/24 im Rahmen der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des RREP WM2011 aus der verbleibenden Kulisse von 1,4 % sowie auf Verzicht der Erweiterung des Vorranggebietes Plauerhagen 63/24.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
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Landesarbeitsgruppe Kranichschutz M-V
ID: 70
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die Landesarbeitsgruppe Kranichschutz Mecklenburg-Vorpommern (LAG M-V) möchte in Bezug auf oben genannten Beschluss Einwände aus Sicht des Kranichschutzes zum Vorranggebiet für Windenergie Nr. 64/24 „Daschow“ (VR Nr. 64/24) vorbringen. Mecklenburg-Vorpommern befindet sich im zentralen Teil des East-Atlantic-Flyway, den Wat- und Wasservögel aus den Brutgebieten Nordeurasiens auf dem Weg in die Überwinterungsgebiete bis nach Nordafrika nutzen. Für die Rastgebiete trägt Mecklenburg- Vorpommern eine besondere Verantwortung. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind die Bonner Konvention zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten (Regionalabkommen Wasservögel), die RAMSAR-Konvention über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, die Europäische Vogelschutzrichtlinie sowie § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Kranich ist in Anhang A der VO EG 338/97 gelistet und gilt somit gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14a BNatSchG als besonders und streng geschützt. Windenergieanlagen können die Funktionen bedeutender Rastgebiete beeinträchtigen und zum Verlust bedeutsamer Rastgebiete führen, indem sie eine Scheuchwirkung entfalten und dadurch den verfügbaren Rast-, Ruhe- und Nahrungsraum der Vögel verkleinern. Im Rahmen der Planung muss Rastgebieten von Wat- und Wasservögeln an Land mit sehr hoher Bedeutung ein besonderer Schutz zukommen. Im Bereich des VR Nr. 64/24 gibt es ca. ein dutzend Kranichbrutplätze, die bereits seit mehreren Jahrzehnten durchgängig von den Vögeln zur Brut genutzt werden. Durch ein strenges Brutplatz-Monitoring und ausführliche Beringungsdaten in diesem Gebiet, liegen vielfältige und verlässliche Daten vor, die die enorme Bedeutung dieses Gebietes für den Kranich wiederspiegeln. Im Laufe des Sommers und Herbstes nutzen während der Sammel- und Rastzeit viele Kraniche die umliegenden Äcker als Nahrungsgrundlage, um sich für den Weiterzug in den Süden die notwendigen Kraftreserven anzulegen. Als Schlafplätze dienen in dieser Zeit u.a. die beide angrenzenden Europäischen Vogelschutzgebiete „Nossentiner/Schwinzer Heide“ – DE 2339-402 und „Wälder und Feldmark bei Techentin-Mestlin“ – DE 2437-401. In einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 12.09.2024 (Az. C-66/23) setzte sich dieses ausführlich mit der Auslegung der EU-Vogelschutzrichtlinie auseinander. Wir, die LAG M-V, fordern Sie daher dazu auf, dieses Gerichtsurteil im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Viele Vögel, darunter auch besonders schützenwerte Vogelarten, fliegen täglich zwischen ihren Rast- bzw. Brutplätzen und den Nahrungsflächen durch den vorgesehenen WKA-Korridor. Die Errichtung der WKA im VR Nr. 64/24 würde aus unserer Fachsicht einen negativen Einfluss auf das Rastverhalten von vielen Zugvogelarten haben. Es ist bekannt, dass im Winterhalbjahr mehrere tausend nordische Gänse sowie Sing- und Zwergschwäne in der Region rasten. Mit dem Verlust der Nahrungsflächen geht einher, dass mit dem Errichten der WKA ein bisher sicherer Flugkorridor zwischen Ruhe- und Nahrungsflächen zur tödlichen Falle wird. Wir bitten im weiteren Verfahren auch die aktuelle politische Neubewertung zum Thema Windenergie zu berücksichtigen und nicht vorschnell den langjährigen erfolgreichen Kranichschutz für wenige Windkraftanlagen ernsthaft zu gefährden. So kündigte die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode im April 2025 eine Überprüfung der Flächenziele von Windkraftanlagen an. Der Netzausbau soll dem Ausbau der Windkraftanlagen angepasst werden. In einer gemeinsamen Pressemitteilung von Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus und Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank vom 11. April 2025 wird ebenfalls auf einen Windenergieausbau mit Augenmaß und unter Einbeziehung der Menschen vor Ort verwiesen. Quellenangaben: EuGH-Gerichtsurteil C-66/23 (aufgerufen am 14.07.2025): https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=290009&pageIndex=0&doc lang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=6977342 Koalitionsvertrags zur 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages (aufgerufen am 14.07.2025): https://www.cdu.de/app/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag-–-barrierefreie-Version.pdf Pressemitteilung Backhaus/Blank Nr. 078/2025 (aufgerufen am 14.07.2025): https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=210008&processor=processor.sa.pressemitteilung
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sowie das Planungskonzept bzw. die Ausschluss- und Abwägungskriterien sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
71
privat
ID: 71
nicht zugeordnet
Hiermit protestiere ich gegen die Errichtung der Windkrafträder in der Nähe des Ortes Daschow.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
72
privat
ID: 72
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hiermit stellen wir uns gegen das geplante Windvorranggebiet "Daschow" und die Erweiterung "Plauerhagen" Wir wohnen in einer Region, die bereits am Limit der Bebauung liegt. Wir lieben die Flora und Fauna unserer Gegend, die besondere Arten in vielen Bereichen aufweist - Flugrouten für Vögel werden behindert, Tiere verletzt ... Angst haben wir bei wachsender Bebauung mit Windkraftanlagen um unsere Gesundheit, die eine spürbare Belastung der Gesundheit bewirken...Schall und Schattenwurf, das ist eine Unzumutbarkeit für die Bevölkerung der Region. Die Gefahr der technischen Anlage, dass eine Kraftanlage entzwei geht und töten kann, unlängst in der neu gebauten Anlage bei Lübz passiert. Welch ein großes Glück, dass niemand zu Schaden kam. Hiermit bitten wir um vernünftige Entscheidungen für unsere Region!!!
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
73
privat
ID: 74
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im Rahmen der öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 ,,Energie" des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) nehme ich als Anwohner des erweiterten Bereiches Daschow - Penzlin- Kressin Stellung zum Beschluss W-03/25 vom 09.04.2025. lch spreche mich gegen die mögliche Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im Umfeld von Daschow Penzlin, Zahren oder Kressin aus - besonders gegen den Bereich nordöstlich von Daschow, welche im bisherige Entwurf Berücksichtigung findet. Ich habe Einwände aufgrund folgender Punkte: 1. Naturschutz, Tierschutz (besonders Vögel) Unser ganzer Bereich liegt in einem sensiblen Gebiet, wo viele verschiedene Tier und zahlreiche Brut- und Rastvögel zu finden sind. Besonders große Vögel wie Milane, Kraniche, See- und Fischadler kann man entdecken. Diese Arten werden durch mögliche Kollisionen mit den Rotorblättern und auch die Zerstörung von Brut- und Rastplätzen gefährdet. Ebenso werden ihr Wege (die Flugkorridore) beschnitten oder sogar unmöglich gemacht. Bitte berücksichtigen Sie diese wichtigen Räume für die Vogelwelt und schließen Sie solche Flächen konsequent aus. Zum Erhalt der Natur und der Tierwelt, Wir reden immer von der Artenvielfalt und dass das Beschneiden der Lebensräume von Pflanzen und Tieren beendet werden muss, um diese Vielfalt zu erhalten. Handeln Sie danach. 2. Belastung für die Anwohner Die Orte hier sind alle klein und haben Dorfcharakter. Große Windkraftanlagen im näheren Bereich beeinträchtigen einfach die Lebensqualität. Das sind zum einen die optische Wirkung dieser Anlagen, Lärmemissionen und lnfraschall sowie letztendlich auch Wertverluste der vorhandenen lmmobilien. Berücksichtigen Sie weitreichende Abstände zu Siedlungen und Wohnungen, auch über das gesetzliche Maß hinaus. Denken Sie daran, wenn es vor lhrer eigenen "Haustür" gebaut würde. Das Wegbrechen eines Flügels bei einem neu (!) aufgebauten Windrad im Bereich Windpark Werder hat uns sehr erschrocken. Wie kann es bei neuen hochmodernen Anlagen zu solchen Störfällen und Fehlern kommen? Was passiert dabei? Wie weit fliegen die gesplitterten Kleinstteile? Verseuchen sie die Umwelt, da nicht alle kleinen Dinge gefunden und eingesammelt werden können? lst vielleicht sogar dadurch der Boden darunter kontaminiert und für viele Jahre oder Jahrzehnte nicht nutzbar? Da kann man nicht einfach drüber hinweggehen. 3, Unverhältnismäßige Belastung des ländlichen Raumes Viele Flächen sind in Westmecklenburg bereits bebaut, geplant und auch überplant. Weitere zusätzliche Bauten sorgen in unserem ländlichen Raum zu einer einseitigen Lastenverteilung. Wir fordern eine faire regionale Streuung und auch die Berückichtigung alternativer Flächen wie z. Bsp. ln der Nähe von Autobahnen. Zum Abschluss als Erkenntnis bitten wir, dass bei der neuen 1,4 % -Kulisse keine Vorrangflächen in unserem Bereich Daschow - Penzlin- Kressin-Zahren auszuweisen und das Gebiet aus Naturschutzfragen und siedlungsbezogenen Gründen aus der Teilfortschreibung auszuklammern.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
75
privat
ID: 75
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auf Grund dieses Beschlusses plädieren wir für eine Streichung geplanter Windenergieanlagen folgender Planungsgebiete: Sehlsdorf 66/24 Granzin 67/24 Plauerhagen 63/24 Daschow 64/24 Groß Niendorf 72/24 Hohen Pritz 73/24 Runow 71/24 Die Begründung der Ablehnung ersehen Sie aus unseren Ihnen bereits vorliegenden Stellungnahmen, u.a. der letzten vom 08.09.2024 (zum Entwurf der Teilfortschreibung - 4. Beteiligungsstufe). Wir empfinden den Beschluss einer vorläufige Kulisse von 1,4% als akzeptabel. Allerdings erscheinen unserer Meinung nach diese 1,4 % bereits übererfüllt durch schon bestehende Windenergieanlagen. Hinweisen möchten wir Sie auf Fehlinterpretationen einer Infotafel der Unternehmensgruppe UKA, gesehen am 27.06.2025 auf Ihrer Informationsveranstaltung am 27.06.2025 in der Aula der Grundschule in Lübz (Fotos im Anhang). Unter der großen Überschrift: „Starkes Duo – Windkraft und Naturschutz“ war oben links als erstes Thema zu lesen: „Zugvögel fliegen deutlich über den Windenergieanlagen. Kraniche und Singvögel reisen in mindestens 500m Höhe“. Solcherart Aussagen sind als ad absurdum einzuordnen – widerlegt durch all unsere Ihnen vorliegenden Beobachtungen über Jahre hinweg, jedenfalls ganz sicher für den Bereich der Gebiete Sehlsdorf 66/24 und Granzin 67/24. Wenn zu den Zugzeiten allabendlich tausende Kraniche von nahegelegenen Äsungsflächen ihre Schlafplätze in den Langenhägener Seewiesen (oder dem Medower See usw.) aufsuchen und auf dem Weg dorthin die Planungsgebiete Sehlsdorf 66/24 und Granzin 67/24 überfliegen, geschieht dies in sehr viel niedrigerer Höhe als 500m, eher in 100m Höhe - das heißt, in Kollisionshöhe mit den Rotoren! Morgens ein ähnliches Schauspiel in umgekehrter Richtung. Das allein sollte Grund genug sein, Anlagen der Gebiete Sehlsdorf/Granzin aktuell aus der Planung zu nehmen. Es fanden sich weitere Unstimmigkeiten auf der Infotafel. Beispiel: die Grafik unter dem Titel: „Gute Nachbarschaft: Vogelbestand und Windräder im Wachstum“. Hier wird dem Betrachter suggeriert, dass die Entwicklung der Weissstorchpopulation in Relation zu setzen sei mit dem in ebendiesen Jahren erfolgten Zubau an Windkraftanlagen. Es wird die Entwicklung der Weißstorchpopulation (Versechsfachung während zwanzig Jahren von 1990 bis 2010) in Relation gesetzt zum in etwa gleichgroßen Zubau an Windenergieanlagen – allerdings erfolgte die Betrachtung deutschlandweit (!) und nicht in betroffener Umgebung norddeutscher Windparks! Für das „Windland“ MV ist der Trend entgegengesetzt! Ihre Infoveranstaltung am 27.06.2025 (Werbung für Beteiligung an Windparkprojekten im Raum Lübz) vermittelte durch dieses „Plakat“ ein für Mecklenburg-Vorpommern völlig falsches Bild. Unter: www.nabu-stoerche-mv.de finden sich seriöse (!!!) Zahlen aus MV, erstellt von der Landesarbeitsgruppe Weißstorchschutz unter „Bestandsentwicklung und Brutergebnisse“: Brutpaare Weißstorch in MV: 1994: 1237 2004: 1142 2015: 801 2016: 724 2017: 708 2018: 666 2019: 641 2020: 659 2021: 642 2022: 680 2023: 731 2024: 771 Für 2025 liegen aktuell noch keine genauen Zahlen vor, aber unter www.ndr.de (Stand: 10.07.2025 13:01) ist unter der Überschrift „Weißstörche in MV: Wieder kein gutes Jahr für den Nachwuchs“ keine Euphorie zu erkennen, wie die Grafik des Projektierers UKA uns fälschlicherweise glauben läßt! Weiter war auf dem Plakat zu erfahren: „Abschalten für den Rotmilan“ Der Rotmilan findet auf abgeernteten Feldern unter Windenergieanlagen reiche Beute. Um Kollisionen des Jägers mit den Rotoren zu vermeiden, können die Anlagen während der Mahd und an den folgenden Tagen abgeschaltet werden. Diese Aussage ist nicht falsch, aber irreführend! Sie suggeriert dem Leser, dass die WEA während der Mahd und an den Folgetagen abgeschaltet werden. Aber genaugenommen steht dort nur, dass die Anlagen … abgeschaltet werden können!!! Können heißt nicht … müssen oder werden!!! „Ökologischer Waldumbau“ Wer ein Windrad im Forst baut, muss einen Ausgleich für die geschlagenen Bäume schaffen. Windmüller investieren in Aufforstungen, ökologischen Waldumbau und weitere Maßnahmen. So können beispielsweise Wildkatzen Schutzräume für ihre Jungen erhalten oder Vögel und Fledermäuse neue Brutkästen. Hier ist kritisch zu prüfen, wie viel Kilometer Abstand zwischen den neuanzulegenden Brutkästen für Vögel und Fledermäuse und den Windanlagen vorzusehen wären, um die Tiere möglichst wenig zu gefährden. Ein Populationsrückgang von z.B. Fledermäusen lässt sich nicht so einfach erfassen wie bei den Weißstörchen. War oder ist es nicht so, dass im Bereich von 1000 oder 2000m um einen geplanten Windpark keine Nisthilfen für Weißstörche angebracht werden dürfen? Welche Abstände gelten hier für Fledermäuse? Windräder gehören nicht in Wälder! Dort befinden sich Brutplätze von Vögeln und Fledermäusen. Der „Ökologische Waldumbau“ finanziert sich vorwiegend aus dem Klima- und Transformationsfond (also durch den Steuerzahler), und nicht wie hier angegeben durch Kompensationszahlungen von Windparkbetreibern! „Windparks auf artenarmen Flächen“ Naturschutzgebiete sind für die Windkraft tabu. Es werden nur Flächen bebaut, über denen viel Wind weht, deren Umgebung dünn besiedelt ist und wo die Natur am wenigsten geschädigt wird. In der Regel sind das Flächen, die forst- und landwirtschaftlich schon intensiv genutzt werden. Dem widerspricht das Ansinnen des folgenden Themas „Dichter Bewuchs unter Windenergieanlagen“, denn wenn eine Bepflanzung unter den Anlagen stattfindet, werden sich auch Beutetiere einfinden. Es wäre keine nurmehr intensiv genutzte Ackerfläche mehr und es wird zu befürchten sein, dass Greifvögel vermehrt im Bereich der Anlagen kreisen, bis etwaige Beutetiere aus ihrer Deckung kommen! „Dichter Bewuchs unter Windenergieanlagen“ Greifvögeln drohen Kollisionen, wenn sie im Bereich der Windenergieanlagen jagen. Darum kann die Fläche unter den Anlagen dicht bepflanzt werden, sodass die Beutetiere Deckung finden und die Vögel an attraktiveren Orten jagen. Bisher wurde in allen uns bekannten Genehmigungsverfahren jeglicher Bewuchs unter Windenergieanlagen strikt abgelehnt, um die Flächen für Greifvögel unattraktiv zu halten! Gibt es neue entgegengesetzte Erkenntnisse? Warum wird hier plötzlich das Gegenteil behauptet? „Abschalten für Fledermäuse“ In windarmen,warmen Sommernächten jagen einige Fledermausarten so hoch, dass sie in den Bereich der Rotoren geraten können. In solchen Fällen werden darum viele Windräder zeitweise abgeschaltet. Da es ohnehin relativ windstille Nächte sind, hält sich auch der Verlust an Stromertrag in Grenzen. Die Gefahr für Fledermäuse wird hier heruntergespielt. Unter www.ardalpha.de ist zu erfahren, dass an jeder alten Windanlage ohne Abschaltregeln im Schnitt 10 Fledermäuse pro Jahr sterben. Mit neuester Technik und hohen zeitlichen Abschaltungen lassen sich die Zahlen auf ein bis zwei tote Tiere pro Anlage und Jahr reduzieren. Das würde in Summe immer noch zigtausende toter Fledermäuse pro Jahr ergeben. Durch einen weiter geplanten massiven Ausbau der Windenergie mit immer höheren Anlagen und größeren Rotoren, sowie für Fledermäuse besonders gefährlicher Windanlagen im Wald wird das Problem des Fledermaussterbens an Windanlagen auch zukünftig im Fokus stehen. Wir hoffen, dass dem Artenschutz die ihm zustehende Achtung erwiesen wird und deshalb die anfangs genannten Gebiete aus der Planung genommen werden. Die Chance hierzu ergibt sich gerade.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach finden die Vorranggebiete 64/24 Daschow, 71/24 Runow und 73/24 Hohen Pritz keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass die Gebiete keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweisen, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt sind oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweisen. Den Flächen der Vorranggebiete 63/24 Plauerhagen, 66/24 Sehlsdorf, 67/24 Granzin und 72/24 Groß Niendorf stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe werden die Vorranggebiete 63/24 Plauerhagen, 66/24 Sehlsdorf, 67/24 Granzin und 72/24 Groß Niendorf bestätigt und bleiben räumlich unverändert. Es wird darauf verwiesen, dass es sich bei der Veranstaltung am 27.06.2025 in Lübz nicht - wie vom Stellungnehmer behauptet - um eine Informationsveranstaltung des Regionalen Planungsverbands Westmecklenburg handelte.
76
privat
ID: 76
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hiermit erkläre ich, daß ich die geplanten Windkraftwerke Daschoe und Plauerhagen ablehne, weil weitere Umweltschäden durch Windkraftanlagen nicht riskiert werden sollten. Alle Bestandteile der Windkraftanlagen sollten auf umweltverträglichkeit ohne ideologische Verblendung geprüft werden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
77
privat
ID: 77
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mit diesem Schreiben möchte ich meiner wachsenden Sorge und meinem Unverständnis über den ungebremsten Ausbau von Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern Ausdruck verleihen. Was einst als sinnvolle Maßnahme im Rahmen der Energiewende begann, entwickelt sich zunehmend zu einem flächenhaften Wildwuchs – mit gravierenden Folgen für das Landschaftsbild, die Natur und die Lebensqualität vieler Menschen in unserer Region. Ich habe mich bewusst für ein Leben im ländlichen Raum entschieden – für Ruhe, Natur und ein naturnahes Umfeld. Doch was ich aktuell in meinem Wohnumfeld erlebe, erinnert zunehmend an ein Industriegebiet: Im Raum Vierlübbe, Klein Dammerow und Gnevsdorf stehen mittlerweile in alle Richtungen Windkraftanlagen – der 360-Grad-Rundumblick ist geprägt von rotierenden Türmen. Selbst aus unserer Region heraus sind die Anlagen im angrenzenden Brandenburg deutlich sichtbar. Diese massive Konzentration von Windrädern auf engem Raum ist nicht nur ein ästhetischer und ökologischer Eingriff – sie hat auch direkte gesundheitliche Auswirkungen: Ich leide unter Herzrasen und einem dauerhaften Unwohlsein, das mit dem ständigen visuellen und akustischen Reiz der Anlagen einhergeht. Besonders befremdlich empfinde ich, dass viele der betroffenen Flächen ursprünglich unter dem Ziel der landwirtschaftlichen Nutzung vergeben wurden – zur Erzeugung von Lebensmitteln und zum Erhalt des ländlichen Raumes. Heute jedoch werden sie zweckentfremdet – oft ausschließlich, um wirtschaftliche Interessen zu bedienen. Profite erzielen dabei nicht nur Flächeneigentümer, sondern auch zahlreiche Akteure entlang der Wertschöpfungskette – auf Kosten von Umwelt, Gesundheit und sozialem Frieden. Hinzu kommt: Der erzeugte Strom wird nicht primär vor Ort genutzt, sondern in die Ballungsräume transportiert – unter hohen Leitungsverlusten, mit immensem technischem Aufwand und weiteren Eingriffen in die Natur durch neue Trassen. Ländliche Regionen wie unsere tragen die Hauptlast dieser Entwicklung, haben jedoch kaum etwas vom Nutzen. Mecklenburg-Vorpommern lebt maßgeblich vom Tourismus – von seiner Weite, Stille und landschaftlichen Schönheit. Doch zahlreiche Gäste berichten mir, dass sie sich nicht mehr wohlfühlen. Die Atmosphäre habe sich verändert, die Landschaft wirke technisiert, einige ziehen sich sogar dauerhaft zurück. Ich fordere Sie daher mit Nachdruck auf, den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen in unserer Region einer kritischen Prüfung zu unterziehen – politisch, rechtlich und planerisch. Es braucht einen fairen Ausgleich zwischen den Zielen der Energiewende und den Interessen der hier lebenden Menschen. Die ländlichen Räume dürfen nicht weiter als bloße Kulisse für die Energieversorgung der Städte dienen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Energiepolitische Aussagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach stehen den Flächen der Vorranggebiete 59/24 Kreien und 60/24 Vietlübbe keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe werden die Vorranggebiete 59/24 Kreien und 60/24 Vietlübbe bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
78
JUWI GmbH
ID: 78
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die JUWI GmbH begrüßt die Möglichkeit der Stellungnahme zum Beschluss VV-03/25 der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg vom 09.04.2025 und möchte die Möglichkeit zur Abgabe einer fristgerechten Stellungnahme nutzen. Unabhängig von der vorliegenden Beteiligungsmöglichkeit sehen wir es als dringend geboten an, den aufgrund des Beschlusses entstehenden fünften Entwurf ebenfalls einem Beteiligungsverfahren zu unterziehen, da sich sowohl die Zielstellung verändert hat, als auch eine zusätzliche bzw. differenzierte Anwendung von Kriterien zur Reduktion erfolgen muss. Der hier vorliegende Beschluss reicht für eine umfängliche Beteiligung u.a. aus folgenden Gründen nicht aus: - Es werden keine Kriterien genannt, die zur Reduzierung der Vorranggebiete (VRG) genutzt werden sollen (außer die Auswahl von VRG mit genehmigten Windenergieanlagen (WEA)) - weder zu den Kriterien noch zu der dann erstellten und reduzierten Kulisse kann damit aktuell eine Stellungnahme abgeben werden - das Ergebnis der rechtlichen Prüfung, die über das 1,4 % Ziel hinausgehenden VRG als Vorbehaltsgebiete auszuweisen, steht ebenfalls noch aus Zudem ist die Begründung zum Beschluss teilweise nicht nachvollziehbar: - das Vorgehen wird u.a. mit Personalknappheit begründet, im Gegenzug wird aber direkt ein weiteres Planverfahren angekündigt und notwendig, was ebenfalls umfänglich Ressourcen bindet die Dynamik bei aktuellen Genehmigungsanträgen von WEA ist keine Folge der aktuellen Planung, sondern des jahrelangen Versäumnisses die Teilfortschreibung abzuschließen – der Zusammenhang zwischen den aufgrund der aktuellen Rechtslage genehmigten WEA und dem Abschluss des Abwägungsprozesses zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm erschließt sich nicht Vor diesem Hintergrund fordern wir Sie auf, nach Veröffentlichung des fünften Entwurfs zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011 eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung (zumindest nach § 9 Abs. 3 ROG) durchzuführen. Denn erst mit dieser Veröffentlichung im Oktober 2025 sind die Kriterien und die abschließend geplante Flächenkulisse für die Öffentlichkeit bekannt, so dass eine tatsächliche Beteiligung möglich ist. Auch die Existenz von Zielen in Aufstellung wird durch ein erneutes Beteiligungsverfahren nicht gefährdet, insofern die jeweiligen VRG die Abwägung zum vierten Entwurf überstanden haben und unverändert im fünften Entwurf erscheinen. Gerne stehen wir Ihnen für sämtliche Fragen zu unseren Ausführungen zur Verfügung.
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Gebietskulisse für den Flächenbeitragswert i.H.v. 1,4 % wird aus der Kulisse der 4. Beteiligungsstufe generiert. Das Planungskonzept bzw. die Ausschluss- und Abwägungskriterien bleiben davon unberührt. Die Offenlage weiterführender Informationen war zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Beschlusses VV-03/25 nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt die Methodik noch nicht ausgearbeitet war, anhand welcher in der Folge die Gebietskulisse auf einen Flächenbeitragswert von mind. 1,4 % reduziert wurde. Auch bestand für die auf Grundlage des Beschlusses entwickelte Methodik und folglich für die daraus abgeleitete Gebietskulisse noch keine Legitimation durch die Verbandsversammlung. Gleiches gilt für die rechtliche Prüfung, ob die verbliebenen 0,8 % als Vorbehaltsgebiete in die Teilfortschreibung Energie aufgenommen werden können. Das mit dem Beschluss VV-03/25 bekannt gemachte Vorgehen entspricht dem gesetzlichen Rahmen. Eine fünfte Beteiligungsstufe wird als nicht erforderlich erachtet.
79
Gut Zahren
ID: 79
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Wir nehmen als betroffene Einwohner der Gemeinde Gallin-Kuppentin OT Zahren, Immobilieneigentümer und Betreiber eines etablierten Beherbergungsunternehmens mit 45 Betten Stellung zum o.g. Beschluss: Wir begrüßen den wichtigen Beschluss des Regionalen Planungsverbands, die Flächenziele bis 2027 auf einen gesetzlich vorgegebenen Flächenenteil von 1,4% zu reduzieren, um zu einer möglichst zügigen Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu kommen. Als Unternehmer haben wir im Vorfeld unserer erheblichen Investition im Jahre 2014 umfassend Informationen über die damals verbindlich erscheinende Flächenkulisse in der Umgebung genommen und die erwartbaren Beeinträchtigungen durch WKA in der Umgebung in unsere Überlegungen einbezogen. Diese Rechtssicherheit wurde durch die Versäumnisse des Regionalen Planungsverbands, der Landesregierung und des Bundesgesetzgebers beseitigt, was nun unseren Betrieb und unsere Investitionen in erheblichem Maße gefährdet. Es ist für alle Beteiligten, im Übrigen auch für die Windenergieindustrie, die durch ihr eigenes exzessives Verhalten hier in der Region erheblich dazu beigetragen hat, von großer Wichtigkeit, dass hier schnellstmöglich zu einem geplanten Verfahren zurückgekehrt wird. Auf einen Bestandsschutz bzw. einer Beibehaltung der Flächenziele bei 2,1 % wird sich die Industrie nicht berufen können, da das jetzige Vorgehen des Planungsverbands den bundesgesetzlichen Vorgaben entspricht und vor allem das Verhalten der Industrie selbst, die Genehmigungsbehörden mit Anträgen außerhalb der Gebietskulisse zu fluten und einer damit einhergehenden Gefährdung eines geordneten raumplanerischen Vorgehens selbst herbeigeführt hat. Hier bleibt dem Planungsverband gar nichts Rein vorsorglich wenden wir uns schon zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Beibehaltung des Vorranggebietes (VR) Windenergie Daschow Nr. 64/24 im Rahmen der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des RREP WM 2011. Die mittlerweile hier in der Umgebung erlangte Flächenbelastung liegt bereits weit über den allgemein geltenden Flächenzielen und führt zu einer dauerhaften Zersplitterung und Überlastung der Region um Lübz, Plau am See und Goldberg. Diese Region hat für den Klimawandel bereits mehr als erforderlich ihren Beitrag geleistet und eine weitere Belastung vernichtet ohne Notwendigkeit den Wert der vielerorts des in den letzten Jahren im Vertrauen auf ein maßvolles und geordnetes Verfahren renovierten Baubestands und der hier zahlreich entstandenen touristischen Betriebe, die auf eine einigermaßen intakte Kulturlandschaft und die umgebende Natur und Fauna als Hauptanziehungspunkt setzen. Eine gerechte und faire Verteilung der Lasten der Energiewende mit einer möglichst geringen Eingriffstiefe in andere geschützte Rechtsgüter ist aber einer der grundlegenden Anforderungen an die Regionalplanung. Wir erwarten daher eine dauerhafte Entfernung des Gebietes aus der verbleibenden Flächenkulisse. Zum anderen wenden wir uns mit ähnlichen Argumenten gegen die erneut geplante Erweiterungsfläche des Windvorranggebietes Plauerhagen sowie gegen eine eventuelle Einbeziehung der Fläche nördlich von Zahren, auf der die RWE einen Antrag zur Errichtung eines Windparks mit der Bezeichnung Neu-Woosten (West) gestellt hat, in die bestehende Gebietskulisse. Insbesondere eine nachträgliche Aufnahme von Neu-Woosten in die Flächenkulisse hätte einen erheblichen Beigeschmack, da sich die Fläche größtenteils auf landeseigenen Flächen befindet. Würde nun diese Fläche entgegen der eindeutigen Positionierung der zuständigen Landesminister gegen eine weitere Überlastung des Landes und seiner Bürger durch WKA in die Gebietskulisse aufgenommen, würde dies die Glaubwürdigkeit der politischen Akteure erheblich beschädigen und es wäre zudem ein Argument für potentielle Betreiber ggf. jetzt aus der Gebietskulisse herausfallender Flächen, dass hier lediglich eine Umschichtung zugunsten von Flächen, an denen das Land beteiligt ist, stattfinden. Dies wären dann tatsächlich sachfremde Erwägungen, die eine dergestalt veränderte Regionalplanung angreifbar machen würden. Eine detaillierte und umfassende Stellungnahme sowie ggf. rechtliche Schritte behalten wir uns für einen späteren Zeitpunkt vor, wenn es zur Öffentlichkeitsbeteiligung an der im Oktober verabschiedeten Regionalplanung kommt und die oben genannten Gebiete Teil der Gebietskulisse sein sollten.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert. Die Fläche Zahren-Nord/Neu Woosten ist nicht Gegenstand der Kulisse der 4. Beteiligungsstufe, aus welcher der Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% generiert wird.
80
privat
ID: 80
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Hiermit protestiere ich gegen den unsäglichen Frevel an Umwelt und Natur in unserem Land. Sie vertreiben nicht nur seltene Vögel, sondern auch Bewohner und Urlauber aus Mecklenburg. Den Ausbau von teuren Radwegen können sie abbrechen----wer soll durch die Windrad Landschaft radeln?????? Wer möchte in diesem un gastlichen Land leben? sie beteiligen sich an der Vergiftung von Mensch und Natur Sie hinterlassen verzweifelte Menschen, die zusehen müssen wie ihre Heimat VERSCHERBELT wird
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Energiepolitische Aussagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung.
81
privat
ID: 82
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Wir möchten zum oben gen. Beschluss folgende Einwände einbringen; 1. Zu Absatz 3. Es ist rechtlich zu prüfen, ob die verbleibenden … Dieser Absatz widerspricht dem Beschluss erst eben nur 1,4% auszuweisen. Dieses sollte in Staffelung erfolgen, damit zwischenzeitliche Gesetzesänderungen der Bundesregierung Berücksichtigung finden. 2. Zu Absatz 1. Welche Abwägungen werden priorisiert, dass der Regionale Planungsverband zwischen den Gebieten die richtige Auswahl treffen kann? Ist es nicht erforderlich hier Kriterien zu beschließen (wie Z.B. die Vorangsgebiete vorzuziehen, in denen kurzfristig auch ein Netzanschluß verfügbar ist? Oder diese vorzuziehen, in denen die Beeinträchtigung für die Bevölkerung geringer ist?
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Mit § 3 Abs. 1 WindBG und § 9a LPlG M-V hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Vorranggebiete Windenergie in zwei Schritten auszuweisen, nämlich zur Erreichung eines Flächenbeitragswertes i.H.v. mind. 1,4 % bis spätestens 31.12.2027 und anschließend zur Erreichung eines Flächenbeitragswertes i.H.v. mind. 2,1 % bis spätestens 31.12.2032. Angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen hat sich der Regionale Planungsverband nach sorgfältiger Abwägung alternativer Varianten dazu entschieden, mit dem Beschluss VV-03/25 von der Möglichkeit des zweistufigen Vorgehens Gebrauch zu machen. Dadurch sollen möglichst zügig und rechtssicher Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung erreicht werden, was allen Beteiligten zeitnah Klarheit verschaffen soll. Die Offenlage weiterführender Informationen war zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Beschlusses VV-03/25 nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt die Methodik noch nicht ausgearbeitet war, anhand welcher in der Folge die Gebietskulisse auf einen Flächenbeitragswert von mind. 1,4 % reduziert wurde. Auch bestand für die entwickelte Methodik und folglich für die daraus abgeleitete Gebietskulisse noch keine Legitimation durch die Verbandsversammlung. Gemäß der aktuellen Rechtslage ist für die Planungsregion Westmecklenburg bis spätestens 31.12.2032 ein Flächenbeitragswertes von mind. 2,1 % zu erreichen. Hierfür wird es ein neuerliches Planverfahren geben, welches den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht. Der Regionale Planungsverband hat keine Kompetenz zur Verwerfung bundesgesetzlicher Regelungen.
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Verbund Gesundheit Parin
ID: 83
nicht zugeordnet
im Rahmen der Fortschreibung der Regionalplanung Westmecklenburg möchten wir uns mit dieser Stellungnahme eindringlich für die vollständige Streichung des Vorranggebietes 07/24 Grevesmühlen einsetzen. Die vorgesehene Ausweisung dieses Gebiets steht in einem grundlegenden Widerspruch zur bestehenden gesundheits- und ruhetouristischen Nutzung im Ort Parin. Diese ist überregional anerkannt, hat umfangreiche Investitionen ermöglicht und leistet einen nachweislichen Beitrag zum Strukturaufbau und zur Arbeitsplatzsicherung in der Region. Eine weitere Ausdehnung der Windenergienutzung im unmittelbaren Umfeld gefährdet die wirtschaftliche Grundlage unseres Standortes in existenzieller Weise. Zur Begründung: 1. Gesundheits- und Naturtourismus in Parin: ein regionales Leuchtturmprojekt Der Standort Parin hat sich seit 2009 zu einem beispielhaften Zentrum für gesundheitsorientierten Tourismus entwickelt. Im Verbund mit dem Gutshaus Stellshagen ist hier ein einmaliges Ensemble aus Therapie, Erholung, Medizin und Natur entstanden. Die wichtigsten Strukturdaten: - über 18 Mio. € Investitionen (Biohotel, Seminarzentrum, Feriendorf, Ayurveda-Zentrum, Internistische und naturheilkundliche Arztpraxis), - ca. 150 dauerhafte, gut bezahlte und damit nachhaltige, ganzjährige Arbeitsplätze vor Ort - jährlich mehr als 3.000 Übernachtungsgäste im Biohotel Parin, hinzu kommen zahlreiche weitere Übernachtungen im Bio-Feriendorf Parin - hohe Zahl an wiederkehrenden, besonders ruhebedürftigen Gästen aus ganz Deutschland und darüber hinaus - Eröffnung eines neuen Ayurveda- und Gesundheitszentrums im August 2025 mit prognostizierten zusätzlichen 1.000 Gästen pro Jahr Der Standort ist eng an die landschaftliche Ruhe, sicht- und spürbare Unberührtheit und akustische Entspanntheit der Umgebung gebunden. Angebote wie Waldbaden, stille Retreats, Yoga, spirituelle Therapien und Meditationswanderungen oder Klangheilung im eigens entwickelten Klangdom benötigen eine Umgebung frei von technischer Dauerpräsenz und Lärmbelastung. Das Konzept des neu errichteten LIVANDA Ayurvedazentrum Parin berücksichtigt in besonderem Maße die Bedürfnisse von Personen mit hoher Stressbelastung sowie einer erhöhten Sensibilität gegenüber elektromagnetischer Strahlung. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Belastung durch elektromagnetische Felder im öffentlichen Raum wurde das Gebäude bewusst so geplant und ausgestattet, dass es im Inneren weitgehend frei von künstlichen elektromagnetischen Emissionen ist. Eine zusätzliche Belastung durch externe Einflüsse – insbesondere durch niederfrequente Schallwellen wie Infraschall – könnte die angestrebte gesundheitsfördernde Wirkung des Zentrums erheblich beeinträchtigen. Wir bitten daher um Prüfung, ob entsprechende Schutzmaßnahmen oder Einschränkungen potenzieller Störquellen in der weiteren Umgebung des Ortes berücksichtigt werden können. Die Bedeutung Parins für den wachsenden Gesundheitstourismus im Klützer Winkel wurde bereits 2013 im ‚Masterplan Gesundheitswirtschaft Westmecklenburg‘ ausdrücklich anerkannt. Diese strategische Einordnung hat dazu beigetragen, weitere Investoren für die Ansiedlung gesundheitstouristischer Einrichtungen in der Gemeinde zu gewinnen. Parin ist somit nicht nur wirtschaftlich, sondern auch raumplanerisch als Schwerpunkt gesundheitsorientierter Regionalentwicklung einzustufen. 2. Nutzungskonflikt mit dem Vorranggebiet 07/24 Grevesmühlen: Risiko für gesundheitstouristisches Konzept und wirtschaftliche Tragfähigkeit Das Vorranggebiet 07/24 VR Grevesmühlen befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Parin. Schon heute sind fünf Windenergieanlagen mit rund 250 m Höhe in Betrieb, eine sechste könnte bald folgen. Zudem läuft beim STALU Westmecklenburg seit Dezember 2024 ein Antrag der Wind-Projekt GmbH auf Errichtung von 3 Windkraftanlagen von ca. 266 Metern Höhe in Santow/Rolofshagen (wegen der fehlenden Festsetzung der Vorranggebiete als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich nach §35 BauGB). Dieses Vorhaben rückt noch deutlich näher an den gesundheitstouristischen Schwerpunkt Parin heran als das in Frage stehende Vorranggebiet 07/24 Grevesmühlen V und droht, den Charakter des gesamten Landschaftsraums grundlegend und langfristig zum klar Schlechteren zu verändern. Wegen der besonderen gesetzlichen Bestimmungen nach §2 des EEG könnte trotz der teilweisen Überschreitung der zulässigen Lärmwerte und der zugestandenen Beeinträchtigungen für Mensch, Natur und Landschaft laut Aussagen des STALU noch in diesem Sommer mit einer Genehmigung der drei weiteren riesigen Anlagen zu rechnen sein. Für den Verbund Gesund Parin mit allen assoziierten Einrichtungen würde das bedeuten: - einen herben Verlust der landschaftlichen Ruhe und Unberührtheit, die integraler Bestandteil unseres therapeutischen Konzepts ist - potenzielle akustische Belastungen, die die Erholung der Gäste und ihre Behandlung, insbesondere bei Reizsensitivität oder Erschöpfungserkrankungen beeinträchtigen - eingeschränkte bis entfallende Nutzbarkeit des direkt angrenzenden Waldes für Bewegungs-, Atem- und Achtsamkeitsübungen (z. B. Waldbaden, Gymnastik, Fußund Radwandern) - dadurch spürbare Risiken für den Betrieb, die Auslastung und Folgeinvestitionen, falls das Erholungsversprechen nicht mehr erfüllt werden kann. Untersuchungen (u. a. von der Leibniz Universität Hannover) zeigen messbare Rückgänge bei Übernachtungen, wenn Windparks in unmittelbarer Nähe zu sensiblen Erholungsorten entstehen. Auch internationale Studien berichten von Preisrückgängen bei Unterkünften und abnehmender Wiederkehrrate, wenn das Landschaftsbild oder die akustische Qualität beeinträchtigt wird – insbesondere bei Gesundheits- oder Kur-Gästen. Diese Effekte sind in Parin nicht hypothetisch, sondern direkt relevant: Unsere Gäste kommen mit dem Ziel, sich in einer ungestörten, naturnahen Umgebung zu erholen. Die Kombination aus sichtbarer technischer Dominanz und potenzieller Dauerbeschallung steht dem fundamental entgegen. Einige unserer Gäste haben bereits angekündigt, nicht wieder zu kommen, falls das Windfeld bei Parin realisiert wird. FAZIT: ES DROHT DIE SCHLIESSUNG DER GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN UND DES BIOHOTELS UND DAMIT DER WIRTSCHAFTLICHE NIEDERGANG DES GESAMTEN ORTES PARIN 3. Forderung: Streichung des Vorranggebiets 07/24 VR Grevesmühlen Aufgrund der dargestellten Fakten, der strukturellen Bedeutung Parins und der unvereinbaren Nutzungskonflikte fordern wir die vollständige Streichung des Vorranggebiets 07/24 Grevesmühlen aus der Regionalplanung. Eine weitere Konzentration von Windkraftanlagen in diesem Raum ist nicht mit den funktionierenden Strukturen vereinbar und würde einen regional bedeutsamen Wirtschaftszweig unmittelbar gefährden. Wir erkennen die Notwendigkeit des Ausbaus erneuerbarer Energien an. Gleichzeitig sehen wir in der geplanten Reduktion der Gesamtflächenkulisse für Windenergie eine Chance, den beschriebenen Zielkonflikt raumverträglich aufzulösen. Parin sollte als gesundheitstouristischer Entwicklungsraum mit hohem Bestandsschutz vom Bau weiterer Windräder in unmittelbarer Nähe ausgenommen werden. Der Ort Parin hat eine besondere und herausragende Bedeutung und Funktion für die Entwicklung eines sanften Gesundheitstourismus. Wir bitten daher darum, dieses Alleinstellungsmerkmal des Ortes Parin in angemessener Weise zu berücksichtigen. Die Einmaligkeit der Region steht auf dem Spiel. Es wurde und wird in Parin viel investiert, der Ort ist ein sehr wichtiger und weiterwachsender Wirtschaftsfaktor. Deshalb sollte es unser gemeinsames Ziel sein, die zahlreichen guten Arbeitsplätze vor Ort zu erhalten und neue zu schaffen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach stehen der Fläche des Vorranggebiets 07/24 Grevesmühlen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 07/24 Grevesmühlen bestätigt und bleibt räumlich unverändert. Die Fläche Santow/Rolofshagen ist nicht Gegenstand der Kulisse der 4. Beteiligungsstufe, aus welcher der Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% generiert wird.
84
privat
ID: 84
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im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 „Energie“ des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) nehme ich als aufgewachses Kind im Ortsteils Penzlin/ Gallin- Kuppentin Stellung zum Beschluss VV-03/25 vom 09.04.2025. Ich spreche mich gegen eine mögliche Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im näheren Umfeld von Daschow/ Penzlin aus sowie gegen eine Erweiterung des WK Gebiets Plauerhagen – insbesondere im Bereich südlich des Penzliner Sees also nordöstlich von Daschow, welches im vorherigen Entwurf berücksichtigt wurde. Meine Einwände stützen sich auf folgende Punkte: 1. Naturschutz und Vogelschutz/ Artenschutz Das geplante Windkraft Gebiet Daschow liegt in einem naturräumlich sensiblen Gebiet mit zahlreichen Brut- und Rastvögeln, insbesondere aus dem Bereich der Großvögel (u. a. Nordische Gänse, Singschwäne (meist ca 500- 2000 Individuen gleichzeitig auf dem Acker des Gebiets) Kranich, Rotmilan, Fischadler und Seeadler). Eine Vorrangkulisse im direkten Umfeld gefährdet diese Arten durch: - Kollisionsrisiken mit Rotorblättern, - Störung von Brut- und Rastplätzen, - Zerschneidung von Flugkorridoren. Nach neuestem Gutachten aus Greifswald befindet sich das Gebiet im Vogelflugkorridor „A“ ( = WKA Verbot). Der Penzliner See liegt in der Seenkette von den Langenhäger Seewiesen zum Plauer See und dient den Vögeln seit jeher als Rast- und nächtliches Ruhequartier. Besonders im Winter, da der See durch seine große Tiefe nicht zufriert und Nahrung und Sicherheit bringt. Das gesamte Gebiet ist kleinteilig und naturnah mit Söllen, Mooren, Wasserläufen geprägt, eine der letzten zusammenhängenden ursprünglichen Landschaften dieser Art in der Region- ein dringend zu schützendes Gut. Außerdem hat der Acker vor Ort hohe Bodenpunkte und ist sehr ertragreich. Windkraftanlagen würden diesen austrocknen und wertlos machen für die wichtige Nahrungsmittelproduktion. Gemäß der offiziellen gutachterlichen Landschaftspläne befindet sich das gesamte Gebiet im „Landschaftsbildpotential sehr hoch bis hoch“ Ich rege an, aktuelle avifaunistische Erhebungen bei der Auswahl von Vorranggebieten vorrangig zu berücksichtigen und naturschutzfachlich sensible Flächen konsequent auszuschließen. 2. Belastung der Anwohner Daschow/ Penzlin/ Zarchlin, die direkt angrenzen, sind kleine Orte mit ruhigem, dörflichem Charakter. Windkraftanlagen im Nahbereich würden die Lebensqualität der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen – durch: - Lärmemissionen und Infraschall, - dauerhafte visuelle Dominanz der Anlagen (optisch bedrängende Wirkung), - Wertverluste von Immobilien. Ich fordere daher, ausreichende Abstände zur Wohnbebauung zu wahren, die über das bisherige gesetzliche Mindestmaß hinausgehen und den Charakter der Orte schützen. Die gilt auch für, meist Denkmalgeschützte, Wohngebäude im Außenbereich. Zu berücksichtigen ist auch die größere Leistung und Höhe der neuen Anlagen. Hier muss eine neue Abstandsregelung mit größeren Abständen eingeführt werden. Analog natürlich auch eine geringere Anzahl von diesen stärkeren lauteren Anlagen als in den bisherigen Planungen mit den kleineren leistungsärmeren leiseren Anlagen. Es gibt viele Denkmalgeschützte Gutsanlagen in diesen Orten, die in den letzten Jahren auch mit Landes- und EU- Mitteln saniert wurden. Die touristische Entwicklung hat sich durch das Engagement der Eigentümer sehr gut entwickelt in den letzten Jahren. Es ist anachronistisch, die Landschaft und den für Mecklenburg wichtigen Tourismus, mit dem Betrieb der Industrieanlagen zu zerstören. Die Gäste kommen ausschließlich wegen des besonderen Landschaftsbildes, der Tierwelt und der Ruhe. 3. Unverhältnismäßige Belastung des ländlichen Raumes Bereits jetzt sind zahlreiche Flächen in Westmecklenburg mit Windkraft überplant oder bebaut. Eine weitere Verdichtung im ländlichen Raum führt zu einer einseitigen Lastenverteilung. Ich fordere eine faire regionale Streuung und eine stärkere Berücksichtigung alternativer Ausbauflächen (z. B. Konversionsflächen, Autobahnnähe). Sinnvoll sind sie im Bereich mit großen industriellen Ackerflächen, wenig Anwohnern wenig Artenvielfalt und wertloseren Böden, die es durchaus vielzählig in MV gibt. Im direkten Umfeld ist Plauerhagen, auch Barkow schon mit über 3,5% an WKA belastet und Lübz sogar mit über 5%. Diese Gebiete grenzen direkt an und sind sicht- und hörbar. Es käme zu einer weiteren unverhältnismäßigen überlastenden Umzingelung. Fazit: Ich bitte darum, bei der neuen 1,4 %-Kulisse keine Vorrangflächen im Bereich Daschow auszuweisen und das Gebiet aus naturschutzfachlichen und siedlungsbezogenen Gründen endgültig aus der Teilfortschreibung zu streichen. Anlage : Einwendungen zum Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg von April 2024 Ab S.396 : VR Wind 64/24 Folgende Punkte tre􀆯en in der Liste nicht zu sondern sind wie folgt korrekt: 1. Schutzgut Mensch: Tourismusschwerpunkt vorhanden, vorauss. Umweltauswirkungen betroffen 2. Tiere/ Pflanzen: - Das europ. Vogelschutzgebiet Nossentiner Heide ist in Planung bis in das Gebiet VRW Daschow zu erweitern. Umweltauswirkungen sind zu erwarten - NSG außerhalb der VRW 500m ist vorhanden- der Penzliner See und Daschower Moor. Vorrauss. Umweltauswirkungen betroffen. - Kollisionsgefährdete Brutvogelarten: Überlagerungen mit VRW da in unmittelbarer Nähe: Erhöht signifikantes Tötungs und Verletzungsrisiko ! Häufige Schlagopfer bereits im benachbarten WKA Gebiet Plauerhagen. Starke Umweltauswirkung ! - Rastgebiete mit sehr hoher Bedeutung außerhalb der VRW bis zu 500m: Deutlich vorhanden ! Der gesamte Penzliner See und angrenzende Äsungsflächen sowie direkt im VRW Daschow auf den darin befindlichen Äckern. S.o. täglich 500- 2500 Vögel wie nord. Gänse, Singschwäne zeitgleich täglich auf dem Acker zwischen Penzlin und Plauerhagn ! Sehr starke vorauss. Umwelteinwirkungen ! - Schlafplatz/ Ruhegewässer innerhalb von rastgebieten Kat. A einschliesslich 3000m Umfeld der VRW absolut vorhanden ! Vorauss. Umweltauswirkung betroffen ! Verstoss gegen das Schädigungsgebot. - Vogelflugzone A im VRW gem. aktuellem Gutachten vorhanden ! Vorauss. Umweltauswirkungen sehr stark. - Gesetzlich geschützte Biotope kl. 5 ha im VRW in Vielzahl ! Vorauss. Umweltauswirkungen stark betroffen - …gr. 5 ha außerhalb VRW bis 200m, vorauss. Umweltauswirkung: Hoch ! - Waldbereiche: stark betroffen, vorauss. Umweltauswirkung hoch. - Naturnahe Moore im VRW unwiederbringlich ! Vorauss. Umweltauswirkung sehr hoch. - Landschaftsbildpotential gem. Gutachterlicher Landschaftspläne hoch bis sehr hoch ! 3. Böden : - Hoher und höchster Schutzwürdigkeit ! - Klein- und Fliessgwäser im VRW ! 4. Landschaftsbild: - Raum mit hohem bis sehr hohem Landschaftsbildpotential gem. Gutachten ! - Strukturierende Landschaftselemente im VRW besonders stark vorhanden ! - Charakteristik der Landschaft mit „wertvoll ästhetischen Elementen“ 5. Kulturelles Erbe, Sachgüter: - Baudenkmale bis 5000m Abstand vorhanden. Meist deutlich geringerer Abstand von 800- 1000m. Landesweite Relevanz und vom Land und EU deshalb teilweise gefördert: Z.B. Gutshaus Penzlin, Kornspeicher Penzlin, Gutshaus Zarchlin, Gutshaus Daschow, Gutshaus Zahren, etc Auswirkung: Wirtschaftskraft für MV geht verloren wenn die Region nicht mehr von Touristen aufgrund des Industriecharakters gebucht wird.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
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BI Wind Greven
ID: 86
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hiermit nehmen wir im Rahmen der öffentlichen Auslegung Stellung zum Beschluss der Verbandsversammlung bezüglich des 1,4 %-Flächenziels für Windenergieanlagen in der Planungsregion Westmecklenburg. 1,4 %-Flächenziel ist sachgerecht und ausreichend. Die Festlegung des 1,4 %-Flächenziels für Windenergieanlagen begrüßen wir ausdrücklich. Rechnerische Erfüllung des Flächenziels bereits heute Nach Auswertung der aktuellen Zahlen ergibt sich Folgendes: • Die Gesamtfläche Westmecklenburgs beträgt ca. 7.000 km². Das 1,4 %-Ziel entspricht somit rund 98 km² bzw. 9.800 Hektar für Windenergieanlagen. • Je nach zugrunde gelegtem Flächenbedarf pro Anlage (10–17,5 ha) ergibt sich ein rechnerischer Bedarf von 560 bis maximal 980 Windkraftanlagen. • Bereits heute sind laut offizieller Auskunft (Antwort auf die Kleine Anfrage, Mai 2025 – siehe Anlage) in Westmecklenburg) 389 Anlagen im Bestand (nicht alle Anlagen werden repowert werden, das ist uns bewusst), 62 genehmigt und 550 im Genehmigungsverfahren – insgesamt also 1.001 Anlagen. • Damit ist das 1,4 %-Ziel bereits rechnerisch erfüllt, in vielen Szenarien sogar deutlich übertroffen. Planungssicherheit und Akzeptanz Die konsequente Umsetzung des 1,4 %-Flächenziels schafft dringend benötigte Planungssicherheit für Kommunen, Investoren und Bürger. Zugleich wird so ein fairer Interessenausgleich hergestellt: Der Beitrag Westmecklenburgs zur Energiewende ist gesichert, ohne die Region über Gebühr zu belasten. Eine weitere Ausweitung der Flächenkulisse ist aus unserer Sicht nicht erforderlich und würde die Akzeptanz der Windenergie unnötig gefährden. Fazit Wir unterstützen das 1,4 %-Flächenziel ausdrücklich und bitten den Planungsverband, an diesem Ziel festzuhalten. Die aktuellen Zahlen belegen, dass Westmecklenburg seinen Anteil an der Energiewende leistet und das Flächenziel bereits erfüllt ist. Erklärung der Anlagen: Im Detail auf Basis der beiden Quellen ergeben sich folgende Rechnungen: In der kleinen Anfrage steht auf S. 6 2025 im Genehmigungsverfahren -> 550 WKA 2024 genehmigte Anlagen -> 62 WKA Weiteres Dokument zu Repowering in Westmecklenburg: 2020 Bestandsanlagen -> insgesamt 389 WEA, davon sind nur 29 uneingeschränkt bis 2030 repowerbar“ Gesamtfläche Westmecklenburg: 7.000 Quadratkilometer (km²) Neues Flächenziel 1,4 % 1,4 % von 7.000 Quadratkilometern sind 98 Quadratkilometer bzw. 9.800 Hektar Fläche für WKAs Das bedeutet, wenn wir 10 ha pro Windrad anlegen, wie der Planungsverband uns gesagt hat. = 10 ha pro Anlage = 980 Windkraftanlagen Hr. Schmude vom Planungsverband sagte 2021 im Interview 700 - 800 Anlagen seien, mit Flächenziel 2,1 % ausreichend (https://www.leka-mv.de/schnack-schmude) , dann müssten es bei 1,4% noch weniger sein und dann wären das nämlich 465 bis 535 Windkraftanlagen, wenn wir seine Zahlen anlegen. Unsere Daten haben wir auf Basis des https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR ermittelt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Aus § 3 Abs. 1 WindBG und § 9a LPlG M-V ergibt sich für den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg die gesetzliche Verpflichtung, bis spätestens 31.12.2027 einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4 % und bis spätestens 31.12.2032 einen Flächenbeitragswert von mindestens 2,1 % zu erreichen. Die Gebietskulisse für den Flächenbeitragswert i.H.v. 1,4 % wird aus der Kulisse der 4. Beteiligungsstufe generiert. Dabei sollen Gebiete mit WEA-Bestand oder WEA-Genehmigungen prioritär berücksichtigt werden. Ein Teil dieser Anlagen befindet sich allerdings auf Flächen, die von Ausschluss- oder Abwägungskriterien überlagert werden und daher nicht als Vorranggebiete Windenergie festgelegt werden können.
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Green Wind Energy GmbH
ID: 87
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Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungs-programms Westmecklenburg 2011 Förmliche Beteiligung zum Entwurf Hier: Vorranggebiete Nr. 10/24 Groß Hundorf und 67/24 Granzin Sehr geehrte Damen und Herren, als Projektentwickler und Betreiber von Windenergieanlagen möchten wir im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 „Energie“ des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011 unsere Stellungnahme abgeben. Wir begrüßen ausdrücklich die geplante Ausweisung der Vorranggebiete „10/24 Groß Hundorf“ und „67/24 Granzin“ in den Landkreisen Nordwestmecklenburg sowie Ludwigslust-Parchim. In beiden Gebieten sind wir seit rund acht Jahren aktiv. Im Vorranggebiet Granzin befindet sich derzeit eine Windenergieanlage im Genehmigungsverfahren. Darüber hinaus planen wir, im Zeitraum 2025/2026 eine weitere Anlage zur Genehmigung einzureichen. Die aktuelle Gesetzeslage sowie die vorliegenden Standortuntersuchungen bestätigen die Eignung der Flächen für die Nutzung der Windenergie. Aus unserer Sicht ist die Beibehaltung der Flächen als Vorranggebiete sachlich gerechtfertigt und energiepolitisch geboten. Mit der Ausweisung dieser Gebiete kann die Region Westmecklenburg einen substantiellen Beitrag zur Erreichung der nationalen und landesweiten Klimaschutzziele leisten. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist hierfür unerlässlich. Gleichzeitig wird die regionale Wertschöpfung gestärkt und die Versorgungssicherheit langfristig erhöht.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 10/24 Groß Hundorf keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 67/24 Granzin stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 67/24 Granzin bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
88
privat
ID: 88
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was mich unfassbar enttäuscht ist die Tatsache, dass NIEMAND transparent macht, wie viele Anlagen es in welchem Zustand bzw. in welcher Planungsetappe in Westmecklenburg gibt – das ist ein echter Skandal. Die Informationen dazu sind absolut hochschwellig zu bekommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Bekanntmachungen zu Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung.
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CDU Fraktion im Kreistag Ludwigslust-Parchim
ID: 89
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• zur Festlegung der Teilflächenziele und Erreichung Mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20. Juli 2022, das am 1. Februar in Kraft getreten ist, sind die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für die planerische Steuerung von Windenergieanlagen grundlegend geändert worden. Sie haben in der Folge erhebliche Auswirkungen auf das Land Mecklenburg-Vorpommern und unsere Planungsregion Westmecklenburg, insbesondere auf die Menschen, die hier leben, die Natur und Landschaft und das sozioökonomische Gesamtgefüge, deren Tragweite zum jetzigen Zeitpunkt noch niemand in vollem Umfang einzuschätzen vermag. § 3 Abs. 1 WindBG gibt den Ländern Flächenbeitragswerte für die Windenergie an Land vor, die zu bestimmten Stichtagen zu erreichen sind. Nach Anlage 1 Spalte 1 und 2 WindBG muss das Land M-V bis zum 31.12.2027 mindestens 1,4 Prozent und bis zum 31.12.2032 mindestens 2,1 Prozent der Landesfläche verbindlich ausweisen. Diesen danach verpflichtenden Flächenbeitragswert hat es gem. § 9a Abs. 2 LPlG (in seiner geänderten Fassung vom 23. Mai 2024), auf die jeweils zuständige regionale Planungsebene gleichermaßen heruntergebrochen und damit regionale Teilflächenziele verbindlich festgelegt, wonach auch der Regionale Planungsverband Westmecklenburg spätestens bis zum 31.12.2027 mindestens 1,4 Prozent seiner Fläche verbindlich ausweisen muss. Die mit den knapp bemessenen Fristen beabsichtigte Ausbaubeschleunigung und der damit verbundene Zeitdruck bei der Planung bergen ein nicht unerhebliches Risiko für Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen zu Lasten von Menschen, Umwelt und eines ausgeglichenen sozioökonomischen Gesamtgefüges. Mit dem Beschluss VV 08/22 hat die 68. Verbandsversammlung die Geschäftsstelle mit der Überarbeitung des Entwurfs für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Kapitel 6.5 Energie entsprechend den neuen rechtlichen Vorgaben des Bundes und Landes beauftragt. Gemäß dem Beschluss sollten die gesetzlichen Vorgaben in einem einstufigen Verfahren, Erreichen des Flächenbeitragswertes von 2,1 % bis zum 31.12.2027, umgesetzt werden. Am 24.04.2024 hat die Verbandsversammlung beschlossen, den 4. Entwurf mit insgesamt 73 Potenzialflächen für Windenergiegebiete, die einen Flächenanteil von 15.328 ha und damit circa 2,2% ausmachen, einschließlich Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung freizugeben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 19.06.2024 bis zum 15.09.2024 durchgeführt. Circa 800 Stellungnahmen sowohl von öffentlichen Stellen als auch Privaten wurden im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorgelegten Entwurf eingereicht. Bereits der Umweltbericht als auch die den Verbandsvertretern inhaltlich bekannten und in Teilen ablehnenden Stellungnahmen von Ämtern und Bürgern machen deutlich, dass die Erreichung des Flächenbeitragswertes von 2,1 % der Regionsfläche nur unter Inanspruchnahme konfliktbehafteter Flächen möglich ist. Zugleich führen derzeit Genehmigungen von Planungen durch die Privilegierung gemäß § 35 BauGB, das Repowering von Altanlagen gemäß § 245e Abs.3 bzw. § 249 Abs. 3 BauGB im Sinne des § 16b Abs. 1 und Abs. 2 BImSchG und die Inanspruchnahme der Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245e Abs. 5 BauGB zu einem unkontrollierten Windkraftausbau abseits der laufenden Regionalplanung und damit zu einer deutlichen Überforderung der betroffenen Regionen und nahezu einem großen Teil der Planungsregion Westmecklenburg. Dieser Prozess muss dringend gestoppt und neu geordnet werden. Insoweit begrüßt der Verfasser den hier bekanntgegebenen Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg vom 09.04.2025, wonach zunächst nur das Zwischenziel mit einem Flächenbeitrag von 1,4% der Regionsfläche bis zum 31.12.2027 ausgewiesen und erreicht werden soll.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
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CDU Fraktion im Kreistag Ludwigslust-Parchim
ID: 89
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• zum Planungskonzept/ der Planungssystematik und dem Planungsprozess Aus Sicht des Verfassers hätten jedoch mit der Bekanntmachung auch die Methodik und damit die für eine weitere Flächenreduzierung auf 1,4% anzuwendenden Kriterien mit festgelegt und bekannt gegeben werden müssen. Forderung: 1. Da die sorgfältige Prüfung und Bewertung der angezeigten Konflikte jedoch Zeit erfordert, die nach aktueller Rechtslage weitere Genehmigungen von Bauvorhaben durch die Privilegierung zum Ergebnis hätte, sollte zügig eine Ausweisung von Potenzialflächen ohne oder mit nur geringem Konfliktpotenzial erfolgen. Zunächst sollten daher nur die Potenzialflächen ausgewiesen werden, die kein oder nur ein geringeres Konfliktpotenzial aufweisen und die Erreichung des Zwischenziels in Höhe von 1,4 % der Regionsfläche zum 31.12.2027 sicherstellen und zügig ein Fortschreibungsbeschluss herbeigeführt werden. Damit würde den rechtlichen Anforderungen gemäß § 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) entsprochen und sichergestellt, dass schnellstmöglich eine räumliche Steuerung des Windkraftausbaus in der Planungsregion Westmecklenburg erfolgt. 2. Bereits beantragte oder genehmigte Windenergieanlagen, Anzeigen von Gemeinden bei der unteren Landesplanungsbehörde über eine beabsichtigte Aufstellung eines Bauleitplanes zur Errichtung von Windenergieanlagen, bestehende Altanlagen oder -gebiete und rechtskräftige Bauleitplanungen für Windenergiegebiete sollen bei der Ausweisung vorrangig einbezogen werden, auch wenn sie nicht alle Ausschluss- und Abwägungskriterien des Bundes und Landes aus dem Kriterienkatalog zur Festlegung von Vorranggebieten Windenergie für eine Regionalplanung in der vorgelegten Form erfüllen, jedoch als Altanlagen zum Teil unter Nutzung des Repowering-Verfahrens gemäß § 245 e Abs. 3 oder § 249 Abs. 3 BauGB fortbestehen werden oder aber im Rahmen einer Inanspruchnahme von Möglichkeiten nach der Beschleunigungsgesetzgebung des Bundes für den Ausbau erneuerbarer Energien, zB. Anlagen und Gebiete nach der Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245 e Abs. 5 BauGB, die mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtskräftig ausgewiesen werden. Der regionale Planungsverband möge beim Bundes- und Landesgesetzgeber das Etablieren entsprechender Rechtsgrundlagen einfordern, die es ermöglichen, ihren entsprechenden Flächenanteil auf den Flächenbeitragswert des jeweiligen Landes und der jeweiligen Planungsregion vollständig anzurechnen. > Anrechnungsmöglichkeiten von bestehenden und geplanten Anlagen und Gebieten erweitern Insbesondere bei Inanspruchnahme folgender Möglichkeiten nach der Beschleunigungsgesetzgebung des Bundes für den Ausbau erneuerbarer Energien: - Gemeindeöffnungsklausel (§ 245 e Abs. 5 BauGB - Vereinfachung für das Repowering (§ 245 e Abs. 3, § 249. Abs. 3 BauGB) - Windenergieanlagen als zulässige Nutzungen in Gewerbe- und Industriegebieten (§§ 8, 9 BauNVO) - Zielabweichungsverfahren (§ 6 Abs. 2 ROG / § 5 Abs. 1 neu LPlG) - Windenergieanlagen als untergeordnete Nebenanlagen im Außenbereich privilegierter Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB) Mit diesem Beschluss wird dem Regionalen Planungsverband einerseits die erforderliche Flexibilität bei der Flächenausweisung zur Erreichung der durch die bundesgesetzliche Vorgabe festgelegten Mindestflächenziele eingeräumt, andererseits jedoch durch die Festlegung eines zweitstufigen Verfahrens und der Einführung von Höchstgrenzen eine übermäßige Flächenausweisung insgesamt verhindert mit der Möglichkeit, darüber hinaus sich etwaig ändernde politische Planvorgaben berücksichtigen zu können. Dadurch wird sichergestellt, dass der Planungsverband nicht über das erforderliche Maß hinausgeht, womit eine Überbelastung der Regionen verhindert werden kann. Sehr übereilt wurde 2022 ein Verbandsbeschluss herbeigeführt, wonach die Planung in nur einem Schritt durchgeführt werden sollte. Der Bundesgesetzgeber hat nicht ohne Grund die Möglichkeit, die Planung in zwei Schritten vorzunehmen, gesetzlich so festgelegt. Die Planungsverfahren werden im Gegensatz zu vorherigen Standards erheblich reduziert. Mit dieser Reduzierung der Verfahrenszeit muss es unweigerlich auch zu Fehleinschätzungen kommen. Die mehrstufige Planung ermöglicht es jetzt, konfliktträchtige Potentialflächen längerfristig zu betrachten und zu überplanen bzw. gegebenenfalls auch planerisch nachzusteuern. Auf veränderte Rahmenbedingungen, gemachte Erfahrungen und neue Erkenntnisse kann in der zweiten Stufe besser eingegangen werden. Das würde insbesondere die Planungssicherheit erhöhen. Darüber hinaus sind außerdem keine weiteren Steuerungsmöglichkeiten gegeben. Im Rahmen der Anhörung zur Novellierung des Landesplanungsgesetzes M-V äußerte sich die Fachagentur „Wind an Land“ zu dieser Thematik wie folgt: „Eine Planung in zwei Planungsschritten kann anstelle einer Planung in einem einzelnen Planungsschritt für Regionen sinnvoll sein, die mit ihrer Planung bereits weit fortgeschritten sind und deshalb das regionale Teilflächenziel zum ersten Stichtag zeitnah erreichen können. Dies gilt insbesondere für Regionen, in denen derzeit kein wirksamer Plan existiert. Denn mit Feststellung über das Erreichen des regionalen Teilflächenziels wird die Rechtsfolge des § 249 Abs. 2 BauGB ausgelöst. Außerhalb der Windenergiegebiete richtet sich die Zulässigkeit von Windenergievorhaben dann nach § 35 Abs. 2 BauGB. Durch eine rechtswirksame Planung kann also eine planerische Steuerung für die Windenergienutzung ermöglicht werden.“
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Der Planungsträger hat sich dafür entschieden, dass auf Grundlage von § 3 Abs. 1 WindBG und § 9a LPlG M-V zunächst eine Gebietskulisse von 1,4 % der Regionsfläche zur Rechtsfestsetzung eingereicht werden soll. Dadurch sollen möglichst zügig und rechtssicher Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung erreicht werden, was allen Beteiligten zeitnah Klarheit verschaffen soll. Mit dem Beschluss VV-03/25 wurde diese grundlegende Abwägungsrichtung öffentlich bekannt gemacht mit der Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Die Gebietskulisse der 4. Beteiligungsstufe, aus welcher der Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% generiert wird, basiert auf dem Planungskonzept mit Ausschluss- und Abwägungskriterien. Weniger geeignete Flächen wurden somit bereits im Rahmen der Kulissengenerierung ausgeschlossen. Die Offenlage weiterführender Informationen war zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Beschlusses VV-03/25 nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt die Methodik noch nicht ausgearbeitet war, anhand welcher in der Folge die Gebietskulisse auf einen Flächenbeitragswert von mind. 1,4 % reduziert wurde. Auch bestand für die entwickelte Methodik und folglich für die daraus abgeleitete Gebietskulisse noch keine Legitimation durch die Verbandsversammlung. Der Regionale Planungsverband hat keine Kompetenz zur Verwerfung bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen.
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• zur Heranziehung eines regionalen Abwägungskriteriums (Flächenauswahl) hier unzerschnittene landschaftliche Freiräume im Rahmen der Reduzierung auf 1,4% der Gesamtfläche Unzerschnittener landschaftlicher Freiraum ist selten und verknappt sich ungeachtet umfassender politischer Bemühungen weiter in atemberaubendem Tempo. Dabei ist der Wert dieses raren Gutes längst bekannt. Der Jurist und Präsident der Leibniz-Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Ernst-Hasso Ritter, beschrieb ihn wie folgt: „Boden und Wasser, Klima und Luft, Wald und Landschaft, Tierwelt und Pflanzenwelt bilden die natürlichen Lebensgrundlagen. Ihr Bestand und letztlich die Funktionsfähigkeit des gesamten ökologischen Systems hängen davon ab, dass genügend freier Raum vorhanden ist. Je mehr Raum durch Wohnungs-, Gewerbe-, Versorgungs- oder Verkehrsbauten in Anspruch genommen wird, desto schärfer stellt sich die Frage, ob der verbleibende freie Raum noch die Funktionen erfüllen kann, die zur Erhaltung oder Regeneration der natürlichen Ressourcen erforderlich sind. Der Begriff Freiraum ist ein Gegenbegriff zum Siedlungsraum. Freiraum ist der Teil der Erdoberfläche, der in naturnahem Zustand ist oder dessen Nutzung mit seiner ökologischen Grundfunktion überwiegend verträglich ist (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei). Die Definition ist zweckbestimmt durch die Grundfunktion, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu sichern, und somit final am Freiraumschutz orientiert. “ Die Folgen seien sowohl für Fauna und Flora als auch für den Menschen gravierend, so unter anderem: – Durchschneidung und Verinselung (räumliche Isolierung) von Lebensräumen für Fauna und Flora durch: Autostraßen, Bahnlinien, Hochspannungsleitungen und Kanalsysteme mit ihren Zerstörungs- und Trennungseffekten; Begradigung und Betonierung von Wasserläufen. – Entwertung von Landschaftserlebnis und Naturgenuss durch: ausufernde Streubebauung und Auslagerung störender Anlagen in den Außenbereich; Verkehrsbänder mit Lärm und Abgasen; Reduzierung naturnaher Landschaftsbestandteile durch intensiven Erholungs- und Freizeitbetrieb. Aufgrund seiner hohen ökologischen Bedeutung und gleichzeitig seiner ständigen Gefährdung und Beschneidung ist der unbebaute Freiraum daher durch Bundesrecht streng geschützt und rangiert – unter anderem gemeinsam mit dem Ziel des Erhalts von Kulturlandschaften – unter den Leitzielen des Naturschutzes (§1 Abs. 4-5 BNatSchG): (4) Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren (…). (5) Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht als Grünfläche oder als anderer Freiraum für die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgesehen oder erforderlich sind, hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Verkehrswege, Energieleitungen und ähnliche Vorhaben sollen landschaftsgerecht geführt, gestaltet und so gebündelt werden, dass die Zerschneidung und die Inanspruchnahme der Landschaft sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Auch das Landesplanungsgesetz wie auch das Landesraumentwicklungsprogramm bekennen sich zum Erhalt des unzerschnittenen Freiraums. In letzterem heißt es: „Unzerschnittene landschaftliche Freiräume haben eine besondere ökologische Bedeutung insbesondere für störungsempfindliche Tierarten, die insbesondere bei Infrastrukturplanungen berücksichtigt werden soll.“ Dennoch hat der Planungsverband darauf verzichtet, unzerschnittene Freiräume als Abwägungskriterium anzusetzen. Er benennt dafür nur indirekt drei Gründe: a) keine Verwendung dieses Kriteriums im Planungserlass des Landes M-V vom 07.02.2023 und in den beiden fachaufsichtlichen Verfügungen des Wirtschaftsministeriums vom 12.04.2023 und vom 27.06.2023 als Ausschluss- oder Abwägungskriterium b) fehlender regionaler Handlungsspielraum c) veraltete Datenlage Hierzu ist zu entgegnen: zu a) Die Nichtberücksichtigung dieses Kriteriums ermächtigt nicht, die im Bundesnaturschutzgesetz, im Landesplanungsgesetz und im Landesraumentwicklungsplan festgeschriebenen Planungsgrundsätze zu ignorieren, wonach dem Schutz unzerschnittenen Freiraums ein großer Stellenwert zukommt. Vielmehr hätte der Planungsverband den Handlungsspielraum, den er nach Anwendung der Erlasslage noch hatte (0,7% der Planungsfläche, vgl. Planungskonzept = Anlage1 zur Teilfortschreibung, S.36), genau hierfür nutzen müssen. zu b) In dem bisherigen Planungsverfahren wurden unzerschnittene Freiräume der höchsten Schutzklasse (<2.400 ha) noch vom Planungsverband selbst als weiches Ausschlusskriterium gehandhabt. Das Kriterium war also gleichrangig, beispielsweise mit dem Schutz von Tourismusschwerpunkträumen oder Mooren. Aus Sicht der Verfasser gibt es keine schlüssige Erklärung, warum nun in der aktuellen Teilfortschreibung das Kriterium „Tourismusschwerpunkträume“ sogar als landesweites Abwägungskriterium weiter herangezogen wird, nicht aber der Schutz unzerschnittener Freiräume als regionales Abwägungskriterium. Wenn das Bundesraumordnungsgesetz fordert, dass die „weitere Zerschneidung der freien Landschaft sowie von Wald- und Moorflächen (...) so weit wie möglich zu vermeiden‟ ist, dann hat unserer Auffassung nach diese Rechtsforderung mehr Gewicht – oder doch zumindest nicht weniger – als die Interessen der Tourismuswirtschaft. Dazu kommt, dass die Beeinträchtigung des Tourismus durch Windkraftanlagen nicht wissenschaftlich erwiesen ist. Im Gegenteil kommen Studien von verschiedener Seite aus zur Einschätzung, dass Windkraft entweder insgesamt keine messbaren negativen Auswirkungen hat oder aber, wie eine Studie der Leibniz-Universität Hannover ergab, zumindest nicht in küstennahen Regionen. Der Planungsverband ist sich dieses Umstandes durchaus bewusst, wenn er anerkennt, dass „Windenergie und Tourismus sich nicht gegenseitig ausschließen‟. Umso unverständlicher ist, dass er gleichwohl touristische Schwerpunkträume von der Windkraft ausnimmt. Die Berufung auf den Programmsatz 4.6 (6) des Landesraumentwicklungsprogramms M-V 2016 („In diesen Gebieten sollen die Belange des Tourismus nicht durch andere Nutzungen beeinträchtigt werden‟), hilft da nicht weiter. Denn erstens tritt, wie dargelegt, womöglich keine Beeinträchtigung ein. Und zweitens: Selbst, wenn man vorsichtshalber von einer beeinträchtigenden Wirkung ausginge, müsste man nicht nur dafür sorgen, Tourismusschwerpunkträume von anderen Nutzungen freizuhalten, sondern gleichzeitig auch den Schutz unzerschnittener Räume von jeglicher baulichen Nutzung sicherstellen. Dafür könnte neben den genannten bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben auf die Programmsätze 6.1 (1-5) aus demselben Landesraumentwicklungsprogramm verwiesen werden. zu a) Eine veraltete Datenlage kann nicht als Argument dafür herhalten, ein verpflichtendes Schutzgut zu ignorieren. Praktische Schwierigkeiten können die systematische Geltung einer Norm nicht aufheben. Umgekehrt müssen in einer solchen Situation pragmatische Wege gefunden werden, der Norm ihrer Intention nach so gut wie möglich zur Durchsetzung zu verhelfen. Dafür hätte der Planungsverband eigene Anpassungen vornehmen oder sich behelfsweise auf die überholte Datenlage zurückziehen können. Exakt dieses Vorgehen hat der Planungsverband im Übrigen mehrfach praktiziert, beispielsweise bei der Berufung auf das Gutachterliche Landschaftsprogramm (2003), bei der Berücksichtigung von Vogelzugkorridoren (1996) und bei der Verwendung von Horstdaten von Großvögeln des LUNG (Datenlage sehr unterschiedlichen Alters). Nach Auffassung der Verfasser ist die Zerstörung noch existierender landschaftlicher Freiräume somit nicht zwingend erforderlich, um die Flächenbeitragswerte in der Planungsregion zu erreichen. Daher sollte nach Möglichkeit darauf verzichtet werden. Zumal nur eine sehr kleine Anzahl, maximal 3 bis 4 Gebiete, davon betroffen sein werden. In jedem Falle muss vor einer weiteren Zerschneidung die Freiraumverbundplanung gemäß §2 Abs.2 Satz1 Nr.2 ROG durchgeführt werden, auf welches Ziel der Planungsverband (Umweltbericht S.29 mit Tabelle 7) selbst verweist. Forderung: Das Kriterium „unzerschnittene landschaftliche Freiräume“ soll per Beschluss wieder in den Kriterienkatalog weiterer regionaler Abwägungskriterien III. 1. aufgenommen und transparent zur Festlegung von Vorranggebieten Windenergie angewendet werden. > Aufnahme und Anwendung des weiteren regionalen Kriteriums „unzerschnittene landschaftliche Freiräume“
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Das Planungskonzept bzw. die Ausschluss- und Abwägungskriterien sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
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CDU Fraktion im Kreistag Ludwigslust-Parchim
ID: 89
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• Unverhältnismäßige Festsetzung des Flächenbeitragswertes Ein ganz entscheidender rechtlicher Einwand liegt darin, dass Untersuchungen ergeben haben, dass eine Gebietskulisse von 2,1 % der Landesfläche für die Versorgung mit Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern weit über das notwendige Maß hinausgeht. Realistische Einschätzungen gehen von einem maximalen Bedarf von 1,2 % der Landesfläche aus. Selbst unter Berücksichtigung einer gewissen Reserve wäre eine Flächenausweisung von 1,4 % ausreichend, um die Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich zu gestalten. Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob ein zu erbringender Flächenbeitragswert von 2,1% der Gesamtfläche für Mecklenburg-Vorpommern und der Planungsregion Westmecklenburg überhaupt von der Regelung des § 2 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023), hier Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien, gedeckt ist, wenn die öffentliche Versorgungssicherheit hier bereits mit einem Flächenbeitragswert von 1,4% im maximum gesichert ist. Danach liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Die Schaffung eines derartigen, gegenüber dem tatsächlichen Bedarf unverhältnismäßigen Überangebotes, wie in der Planungsregion Westmecklenburg, was im Ergebnis auch für viele andere Planungsregionen und Länder anzunehmen ist, scheint sozioökonomisch nicht gerechtfertigt. Staatliche Planungen basierend auf fehlerhaften Bedarfsanalysen berühren zahlreiche privatrechtliche sowie kommunalrechtliche Haftungsfragen. Oft führen sie zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die Rechte Dritter. Mögliche Ansprüche könnten auf verfassungsrechtlicher Basis (Eingriff in Eigentumsrechte, Verhältnismäßigkeit), verwaltungsrechtlicher Basis (Abwägungsfehler, Staatshaftung) oder zivilrechtlicher Basis (enteignungsgleicher Eingriff) geltend gemacht werden. Bezogen auf privatrechtliche Ansprüche sind dies insbesondere • Amtshaftung bei fehlerhafter Planung und unzureichender Abwägung • Verletzung von Eigentumsrechten durch unverhältnismäßige Eingriffe • Enteignungsgleicher Eingriff bei deutlichen Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung oder -wertminderung • Verwaltungsrechtliche Anfechtbarkeit der Flächenausweisung insbesondere bei Abwägungsfehlern und in der Folge Verstößen gegen Kriterien Zahlreiche Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim rügen bereits konkrete mit der Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie (Tabellenteil/ Tabelle 1 der Bekanntmachung im Rahmen der 4. Öffentlichkeitsbeteiligung) verbundene Eingriffe in bestehende regionale Planungen oder auf der Grundlage von vorangegangenen Planungen (Landesraumentwicklungsprogrammen und Regionalen Raumentwicklungsprogrammen) gezielt geschaffene Strukturen. Forderungen: Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg wird aufgefordert an den Landes- und Bundesgesetzgeber heranzutreten und auf eine Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum beschleunigten Ausbau der Windkraftanlagen an Land auf allen Ebenen und der zu diesem Zweck erarbeiteten Wind-an-Land-Strategie des Bundes als Rechtsgrundlage für den Ausbau der Windenergie an Land zu fordern, mit dem Ziel, die bis 2032 laufenden Planungsprozesse rechtssicher und bedarfsgerecht zu gestalten. > Rechtssichere und bedarfsgerechte Planungsprozesse müssen Vorrang vor einer Beschleunigung haben Gleichermaßen wird der Regionale Planungsverband mit Verweis auf die vorangegangenen Ausführungen in dieser Stellungnahme aufgefordert, ein Umdenken den eigenen Planungsprozess betreffend einzuleiten.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Energiepolitische Aussagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung.
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privat
ID: 90
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als ein Bundesland welches bei Urlaubern mit unberührter Natur wirbt und stark auf Tourismus setzt, passt der aktuell stattfindende Ausbau der Windkraft hier in der Region nicht ins Bild. Meine Heimatstadt ist mitterweile umzingelt von Anlagen, welche grösstenteils nicht laufen. Fragen zu dem beschädigten Teil wurden bis heute nicht offen beantwortet. Wie ist die Entsorgung organisiert? Welche Schadstoffe sind freigesetzt? Dazu kommt der Einfluss auf die Natur. Die dort ansässigen Greifvoegel sind aus ihren Brut und Lebensraum vertrieben worden und kreisen auf Nahrungssuche über der Stadt. Im Herbst waren tagelang Schwärme von Zugvoegeln zu beobachten auf der Suche nach einem Rastplatz. Diese teilweise über Stunden. Die angestammten Plätze mit Solar und Windparks belegt. Wie passt das zu Naturschutz? Erneuerbare Energiequellen okay, aber warum nicht Solar auf öffentlichen Gebäuden? Windparks ohne Zerstörung der Region und Natur. Warum zahlen wir für negative Energiepreise und subventionieren die Anlagen? Wann kommt die Branche ohne Subventionieren aus und erhalten wir vernünftige Strompreise? Was ist mit der Aussage von Herrn Sternberg Windkraft dort , wo die Bürger es wollen? Wie noch ist der Anteil der Fläche rund um den Ort mit Windkraft? Welchen Einfluss hat das auf die Natur und Mensch? Feinstaub, Schlagschatten usw?
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Energiepolitische Aussagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung.
94
privat
ID: 91
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ich begrüße es, dass die geplanten Windvorrangflächen auf 1.4 % reduziert wurden — das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem braucht es dringend ein neues, sinnvolles Modell: Eines, das den tatsächlichen Energiebedarf berücksichtigt und Mensch, Natur und Landschaft schützt. Mein Anliegen: Ich spreche mich klar gegen das Vorranggebiet Daschow (64/24) und gegen die geplante Erweiterung des Gebietes Plauerhagen (63/24) aus. Beide Flächen sollten gestrichen werden. Warum? Die Region zwischen Goldberg und Plau am See ist landschaftlich wunderschön, sie lebt von Tourismus, Natur und Erholung. Schon jetzt belasten viele große Windräder das Landschaftsbild, die Lebensqualität der Menschen und die Natur massiv. Die zusätzlichen Anlagen würden das noch verschärfen. Ich persönlich fürchte um den Wert meiner Immobilie, meine Gesundheit und mein tägliches Wohlbefinden. Die vielen Windräder machen das Leben hier bedrückend — wir fühlen uns eingekreist. Unfaire Lastenverteilung: Unsere Region trägt jetzt schon mehr als genug. Plauerhagen hat über 11 % seiner Fläche mit Windrädern belegt — weit über dem Durchschnitt. Das ist nicht gerecht. Naturschutz in Gefahr: Die geplanten Flächen liegen in einem besonders artenreichen Gebiet. Schon jetzt müssen Anlagen wegen Vogel-Todesfällen abgeschaltet werden. Noch mehr Windräder würden wichtige Brut- und Rastplätze zerstören. Sicherheitsbedenken: Nach dem Unfall Mitte Juni in Lübz, bei dem ein Rotorblatt auf die Straße stürzte, wächst meine Sorge. Auch Daschow und Plauerhagen liegen an wichtigen Straßen — die Sicherheit scheint nicht ausreichend geprüft. Mein Appell: Bitte nehmen Sie das Gebiet Daschow (64/24) aus der Planung und verzichten Sie auf die Erweiterung Plauerhagen (63/24). Für unsere Umwelt, unsere Gesundheit und die Zukunft unserer Heimat.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
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privat
ID: 92
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Zunächst begrüße ich Ihren o.g. Beschluss sehr die Gebietskulisse der Windvorrangebiete lediglich mit einen Flächenbeitragswert von 1,4 Prozent anzusetzen, anstatt der ursprünglich angedachten 2,1 Prozent. Bei immer höher werdenden Windkraftanlagen, die durchwegs mehr Energie erzeugen bedarf es allerdings einer grundsätzlichen Überarbeitung des Modells der Flächenausweisung hin zu einer bedarfsorientierten Planung. Ich würde mir wünschen dass der Planungsverband in Zukunft gemeinsam mit der Politik an diesem zweckmäßigen Modell ansetzen würde. Nun möchte ich hier im Detail zum Beschluss VV-03/25 Stellung nehmen: Ich plädiere entschieden für die Streichung des Vorranggebietes (VR) Windenergie Daschow Nr. 64/24 im Rahmen der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des RREP WM2011 aus und verlange eine Entfernung des Gebietes aus der verbleibenden Flächenkulisse von 1,4 Prozent. Auch lehne ich entschieden die erneut geplante Erweiterungsfläche des Windvorranggebietes Plauerhagen (63/24) Richtung Osten und noch mehr hin zum Naturschutzgebiet und den Plauer See aussprechen. Meine Einwände betreffen die Punkte Optik/ Bedrängung/ Landschaftsbild/ Erholung/ Immobilienwertverlust/ Lastenverteilung/ Kulturgutwahrung/ Tourismus / Artenschutz Ein zentrales Argument gegen die Beibehaltung des Vorranggebietes Daschow und die Erweiterung des Vorranggebietes Plauerhagen ist die bereits bestehende starke optische Belastung und Bedrängung durch die Windenergieanlagen in der Umgebung von Daschow durch Bestandsanlagen in VR Plauerhagen 63/24 sowie die neu errichteten hohen Anlagen in Barkow VR Wind 62/24 und die repowerten großen Anlagen in VR Lübz/ Werder 65/24. All diese Windenergieanlagen beeinträchtigen nicht nur die Lebensqualität, sondern auch den Erholungsraum der Anwohner in großem Umfang. Diese massiven Anlagen wirken sich stark negativ auf das Landschaftsbild aus bereits jetzt enorm, sie mindern den Erholungswert massiv und bringen Probleme mit dem Artenschutz in sehr erheblichem Maße mit sich. Das Gebiet zwischen Goldberg und Plau am See, in denen sich die VR Wind Daschow und VR Plauerhagen befinden ist landschaftlich sehr reizvoll und wird von Anwohnern sowie Touristen, insbesondere aus dem angrenzenden Kur- und Erholungsgebiet von Plau am See, sehr geschätzt. Die kleinteilige und vielfältige Struktur dieser Region und artenreichen Kulturlandschaft heraus. Eine Beibehaltung der Gebiete VR Wind Daschow 64/24 und die Erweiterung VR Wind Plauerhagen 63/24 zieht erhebliche negative Umweltauswirkungen nach sich. Die Dörfer rund um Daschow und Plauerhagen erleben dank hoher Investitionen der dortigen Bewohner in ihre Wohngebäude und Grundstücke eine positive Entwicklung und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Auch ich fürchte um die Wertminderung meiner Immobilie und werde alles daransetzen dies zu verhindern. Die enormen Höhen weiterer Windindustrieanlagen würden zudem eine erhebliche Verdichtung der schon bestehenden Anlagen in der Umgebung bedeuten. Sie würden mein Leben nachhaltig negativ beeinträchtigen. Ich würde in einem ständigen Gefühl des Umzingelns leben, belästigt durch die Präsenz der zu vielen und zu hohen Windkraftanlagen. Unsere Region trägt bereits jetzt eine unverhältnismäßig hohe Last an Windkraftanlagen und liegt deutlich über dem vorgesehenen Flächenbeitragswert. Bereits jetzt werden Mensch, Natur und Landschaft überstrapaziert. Im Amtsgebiet Plau am See sind beispielsweise 3,2 % der Fläche mit Windkraft belegt. Im Amtsgebiet Lübz versiegeln Windkraftanlagen 4 % der Amtsfläche. Die Gemeinde Plauerhagen ist Spitzenreiter und rund 11 % der Gemeindefläche ist mit Windkraftanlagen belegt. Weitere Flächen für Windkraft auszuweisen ist weder räumlich gerecht noch verhältnismäßig und es liegt bereits jetzt eine unangemessenen Konzentration von Windkraftanlagen vor. Das Gebiet VR Wind Daschow 64/24, sowie die Erweiterung Plauerhagen VR 63/24 müssen aus der Flächenkulisse entfallen. Zudem droht bei Beibehaltung der Windkraftvorranggiete die Zerschneidung des einzigen Raums in der Region, der zwar von Windkraft massiv umgeben, aber in sich noch unzerschnitten und erhaltenswert ist. Auch aus Sicht des Artenschutzes ist der Bau weiterer Anlagen in dieser Region vollkommen inakzeptabel. Im Windindustriegebiet Plauerhagen kamen und kommen aufgrund von Totfunden bedeutender Arten bereits Windkraftanlagen zum Stillstand — dies ist das Resultat von fehlgeplanten Windeignungsgebieten innerhalb eines sehr sensiblen Gebiets mit u.a. zahlreichen Großvögeln. Die Gefahr von Kollisionen und tödlichen Verletzungen resultiert aus einer sehr großen Artenvielfalt und einem hohen Aufkommen der jeweiligen Arten in den betroffenen Gebieten. Wichtige Brutplätze würden durch den Zubau weiterer Anlagen zum gefährlichen Lebensraum und würden keine sichere Rast mehr ermöglichen. Die VR Daschow und die Erweiterung VR Plauerhagen sind gerade auch aus naturschutzfachlicher Sicht sensible Flächen und damit auszuschließen. Ich appelliere an eine Entscheidung zugunsten des Erhalts unserer wertvollen Umwelt, der zu schützenden Artenvielfalt, der wundervollen Landschaft und Lebensqualität durch Streichung des Vorranggebietes Windenergie Daschow Nr. 64/24 aus der verbleibenden Kulisse von 1,4 % sowie auf Verzicht der Erweiterung des Vorranggebietes Plauerhagen 63/24. Nachdem Mitte Juni eines der neu errichteten WKA (Typ N163/5.X) in Lübz havarierte, ein großer Teil eines Rotorblattes dabei auf die Straße krachte, habe ich Angst, dass das auch in Daschow und Plauerhagen passieren kann, beide Gebiete grenzen an wichtige Verbindungsstraßen. Es scheint, dass die Anlagen vorab keiner stichhaltigen Sicherheitsprüfung unterzogen wurden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
96
privat
ID: 93
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den Beschluss, den Flächenbeitragswert für Windvorranggebiete auf 1,4 % zu begrenzen (statt der ursprünglich vorgesehenen 2,1 %), begrüße ich ausdrücklich. Dieser Schritt zeigt, dass eine verantwortungsvollere Flächenplanung angestrebt wird. Dennoch halte ich eine grundsätzliche Überarbeitung des bisherigen Modells für notwendig - hin zu einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und umweltschonenden Planung, bei der sowohl der Energiebedarf als auch die Belastbarkeit der betroffenen Regionen berücksichtigt werden. Im Folgenden möchte ich meine Einwände konkret und sachlich darlegen. 1. Ablehnung des Vorranggebietes Windenergie Daschow (64/24) Ich spreche mich klar gegen die Beibehaltung des Vorranggebietes Daschow (64/24) aus und fordere dessen vollständige Streichung aus der verbleibenden Flächenkulisse von 1,4 %. Begründung: - Bereits jetzt besteht in der Region eine hohe Dichte an Windkraftanlagen: - VR Plauerhagen (63/24) - VR Barkow (62/24) - VR Lübz/Werder (65/24) mit repowerten Großanlagen - Diese Anlagen führen zu: - massiver optischer Beeinträchtigung - Verlust des Landschaftsbildes - Einschränkung der Wohn- und Lebensqualität - Erheblicher Minderung des Erholungswertes 2. Ablehnung der Erweiterung des Vorranggebietes Plauerhagen (63/24) Ich lehne die geplante Erweiterung nach Osten in Richtung des Naturschutzgebiets und des Plauer Sees entschieden ab. Kritische Punkte: - Nähe zu sensiblen Naturflächen, insbesondere rund um den Plauer See - Störung des Landschaftsbildes in einer touristisch stark frequentierten Region - Unzumutbare Verdichtung der Windkraftnutzung in einem bereits stark belasteten Raum 3. Auswirkungen auf die Region - Das Gebiet zwischen Goldberg und Plau am See ist landschaftlich besonders reizvoll und wird von Einheimischen wie Touristen gleichermaßen geschätzt. - Die Region verfügt über eine kleinteilige, artenreiche Kulturlandschaft, deren Erhalt von hoher Bedeutung ist. - Weitere Windkraftanlagen führen zu: - Wertverlust von Immobilien - Einschränkungen für Tourismus und Naherholung - Unverhältnismäßiger Belastung einzelner Gemeinden Konkret: Gemeinde/Amtsgebiet I Anteil der Fläche mit Windkraftanlagen Plauerhagen I ca. 11 % Amt Lübz I ca. 4 % Amt Plau am See I ca. 3,2 % Diese Werte liegen deutlich über dem regionalen Durchschnitt und zeigen eine ungleiche Lastenverteilung. 4. Artenschutz und ökologische Bedenken - Die betroffenen Flächen liegen in ökologisch besonders sensiblen Räumen. - Brut- und Rastgebiete bedeutender Vogelarten sind durch geplante Windkraftanlagen gefährdet. - In der Vergangenheit mussten bereits Anlagen stillgelegt werden, u.a. durch Totfunde geschützter Arten. Ein weiterer Ausbau der Windkraft in diesen Gebieten steht aus naturschutzfachlicher Sicht im klaren Widerspruch zur Biodiversitätsstrategie. 5. Sicherheitsbedenken - Im Juni kam es in Lübz zu einem Rotorblattabsturz einer neuen Anlage (Typ N163/5.X), wobei ein Teil auf die Straße fiel. - Die betroffenen Vorranggebiete Daschow und Plauerhagen grenzen an wichtige Verkehrswege - eine vergleichbare Gefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. - Offenbar fehlt eine verlässliche, unabhängige Sicherheitsprüfung der geplanten Anlagen. Fazit / Forderung Ich fordere: 1. Die vollständige Streichung des Vorranggebiets Windenergie Daschow (64/24). 2. Den Verzicht auf eine Erweiterung des Vorranggebiets Plauerhagen (63/24). 3. Eine zukunftsfähige, faire Flächenplanung, die Belastung, Bedarf, Natur- und Landschaftsschutz ausgewogen berücksichtigt. 4. Die Einhaltung des vorgesehenen Flächenbeitragswertes und eine gerechte Verteilung der Flächenlasten über die Region. Ich hoffe auf eine verantwortungsvolle Entscheidung im Sinne der betroffenen Menschen, der Natur und der langfristigen Lebensqualität in unserer Region.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sowie das Planungskonzept bzw. die Ausschluss- und Abwägungskriterien sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Energiepolitische Aussagen sowie das Repowering von Windenergieanlagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
97
privat
ID: 94
nicht zugeordnet
ich begrüße es, dass die geplanten Windvorrangflächen auf 1,4 % reduziert wurden — das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem braucht es dringend ein neues, sinnvolles Modell: Eines, das den tatsächlichen Energiebedarf berücksichtigt und Mensch, Natur und Landschaft schützt. Mein Anliegen: Ich spreche mich klar gegen das Vorranggebiet Daschow (64/24) und gegen die geplante Erweiterung des Gebietes Plauerhagen (63/24) aus. Beide Flächen sollten gestrichen werden. Warum? Die Region zwischen Goldberg und Plau am See ist landschaftlich wunderschön, sie lebt von Tourismus, Natur und Erholung. Schon jetzt belasten viele große Windräder das Landschaftsbild, die Lebensqualität der Menschen und die Natur massiv. Die zusätzlichen Anlagen würden das noch verschärfen. Ich persönlich fürchte um den Wert meiner Immobilie, meine Gesundheit und mein tägliches Wohlbefinden. Die vielen Windräder machen das Leben hier bedrückend — wir fühlen uns eingekreist. Unfaire Lastenverteilung: Unsere Region trägt jetzt schon mehr als genug. Plauerhagen hat über 11 % seiner Fläche mit Windrädern belegt — weit über dem Durchschnitt. Das ist nicht gerecht. Naturschutz in Gefahr: Die geplanten Flächen liegen in einem besonders artenreichen Gebiet. Schon jetzt mussten Anlagen wegen Vogel-Todesfällen abgeschaltet werden. Noch mehr Windräder würden wichtige Brut- und Rastplätze zerstören. Sicherheitsbedenken: Nach dem Unfall Mitte Juni in Lübz, bei dem ein Rotorblatt auf die Straße stürzte, wächst meine Sorge. Auch Daschow und Plauerhagen liegen an wichtigen Straßen — die Sicherheit scheint nicht ausreichend geprüft. Mein Appell: Bitte nehmen Sie das Gebiet Daschow (64/24) aus der Planung und verzichten Sie auf die Erweiterung Plauerhagen (63/24).
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
98
privat
ID: 95
nicht zugeordnet
ich begrüße grundsätzlich die Reduzierung des Flächenbeitragswertes auf 1,4 % — ein sinnvoller Schritt hin zu mehr Verhältnismäßigkeit in der Windenergieplanung. Dennoch sehe ich dringenden weiteren Handlungsbedarf. Konkret fordere ich die Streichung des Vorranggebiets Windenergie Daschow (64/24) sowie den Verzicht auf die geplante Erweiterung des Vorranggebiets Plauerhagen (63/24) nach Osten. Beide Flächen liegen in einem landschaftlich und ökologisch hochsensiblen Raum, der bereits stark von Windkraftanlagen belastet ist. Die Region zwischen Goldberg und Plau am See ist geprägt durch ihre kleinteilige Kulturlandschaft, wertvolle Naturräume, touristische Nutzung und hohe Lebensqualität. Weitere Windkraftanlagen würden das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen, zu unzumutbarer optischer Bedrängung führen, die Attraktivität des Erholungsraums mindern und die Immobilienwerte gefährden. Hinzu kommen schwerwiegende Bedenken im Bereich des Artenschutzes: Nachgewiesene Totfunde geschützter Großvogelarten in bestehenden Anlagen wie Plauerhagen zeigen bereits heute, dass dieser Raum ökologisch ungeeignet ist. Eine Erweiterung dieser Flächen würde die Konflikte mit Natur- und Artenschutz verschärfen. Besonders alarmierend ist der kürzliche Vorfall in Lübz, bei dem ein Rotorblatt einer neuen Windenergieanlage abbrach und auf eine öffentliche Straße stürzte. Solche Ereignisse werfen berechtigte Fragen zur Sicherheit neuer Anlagen auf— insbesondere in der Nähe bewohnter Gebiete und Verkehrswege, wie sie auch in Daschow und Plauerhagen bestehen. Ich appelliere eindringlich an den Planungsverband, die genannten Flächen aus der Windlcraftkulisse zu streichen — zugunsten eines nachhaltigen, umweltverträglichen und sicherheitsbewussten Ausbaus der erneuerbaren Energien.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
99
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ID: 96
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ich begrüße es, dass die geplanten Windvorrangflächen auf 1,4 % reduziert wurden — das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem braucht es dringend ein neues, sinnvolles Modell: Eines, das den tatsächlichen Energiebedarf berücksichtigt und Mensch, Natur und Landschaft schützt. Mein Anliegen: Ich spreche mich klar gegen das Vorranggebiet Daschow (64/24) und gegen die geplante Erweiterung des Gebietes Plauerhagen (63/24) aus. Beide Flächen sollten gestrichen werden. Warum? Die Region zwischen Goldberg und Plau am See ist landschaftlich wunderschön, sie lebt von Tourismus, Natur und Erholung. Schon jetzt belasten viele große Windräder das Landschaftsbild, die Lebensqualität der Menschen und die Natur massiv. Die zusätzlichen Anlagen würden das noch verschärfen. Ich persönlich fürchte um den Wert meiner Immobilie, meine Gesundheit und mein tägliches Wohlbefinden. Die vielen Windräder machen das Leben hier bedrückend — wir fühlen uns eingekreist. Unfaire Lastenverteilung: Unsere Region trägt jetzt schon mehr als genug. Plauerhagen hat über 11 % seiner Fläche mit Windrädern belegt — weit über dem Durchschnitt. Das ist nicht gerecht. Naturschutz in Gefahr: Die geplanten Flächen liegen in einem besonders artenreichen Gebiet. Schon jetzt mussten Anlagen wegen Vogel-Todesfällen abgeschaltet werden. Noch mehr Windräder würden wichtige Brut- und Rastplätze zerstören. Sicherheitsbedenken: Nach dem Unfall Mitte Juni in Lübz, bei dem ein Rotorblatt auf die Straße stürzte, wächst meine Sorge. Auch Daschow und Plauerhagen liegen an wichtigen Straßen — die Sicherheit scheint nicht ausreichend geprüft. Mein Appell: Bitte nehmen Sie das Gebiet Daschow (64/24) aus der Planung und verzichten Sie auf die Erweiterung Plauerhagen (63/24).
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
100
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ID: 97
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den Beschluss, den Flächenbeitragswert für Windvorranggebiete auf 1,4 % zu begrenzen (statt der ursprünglich vorgesehenen 2,1 %), begrüße ich ausdrücklich. Dieser Schritt zeigt, dass eine verantwortungsvollere Flächenplanung angestrebt wird. Dennoch halte ich eine grundsätzliche Überarbeitung des bisherigen Modells für notwendig - hin zu einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und umweltschonenden Planung, bei der sowohl der Energiebedarf als auch die Belastbarkeit der betroffenen Regionen berücksichtigt werden. Im Folgenden möchte ich meine Einwände konkret und sachlich darlegen. 1. Ablehnung des Vorranggebietes Windenergie Daschow (64/24) Ich spreche mich klar gegen die Beibehaltung des Vorranggebietes Daschow (64/24) aus und fordere dessen vollständige Streichung aus der verbleibenden Flächenkulisse von 1,4 %. Begründung: - Bereits jetzt besteht in der Region eine hohe Dichte an Windkraftanlagen: - VR Plauerhagen (63/24) - VR Barkow (62/24) - VR Lübz/Werder (65/24) mit repowerten Großanlagen - Diese Anlagen führen zu: - massiver optischer Beeinträchtigung - Verlust des Landschaftsbildes - Einschränkung der Wohn- und Lebensqualität - Erheblicher Minderung des Erholungswertes 2. Ablehnung der Erweiterung des Vorranggebietes Plauerhagen (63/24) Ich lehne die geplante Erweiterung nach Osten in Richtung des Naturschutzgebiets und des Plauer Sees entschieden ab. Kritische Punkte: - Nähe zu sensiblen Naturflächen, insbesondere rund um den Plauer See - Störung des Landschaftsbildes in einer touristisch stark frequentierten Region - Unzumutbare Verdichtung der Windkraftnutzung in einem bereits stark belasteten Raum 3. Auswirkungen auf die Region - Das Gebiet zwischen Goldberg und Plau am See ist landschaftlich besonders reizvoll und wird von Einheimischen wie Touristen gleichermaßen geschätzt. - Die Region verfügt über eine kleinteilige, artenreiche Kulturlandschaft, deren Erhalt von hoher Bedeutung ist. - Weitere Windkraftanlagen führen zu: - Wertverlust von Immobilien - Einschränkungen für Tourismus und Naherholung - Unverhältnismäßiger Belastung einzelner Gemeinden Konkret: I Gemeinde/Amtsgebiet I Anteil der Fläche mit Windkraftanlagen I Plauerhagen I ca. 11 % I Amt Lübz I ca. 4 % I Amt Plau am See I ca. 3,2 % Diese Werte liegen deutlich über dem regionalen Durchschnitt und zeigen eine ungleiche Lastenverteilung. 4. Artenschutz und ökologische Bedenken - Die betroffenen Flächen liegen in ökologisch besonders sensiblen Räumen. - Brut- und Rastgebiete bedeutender Vogelarten sind durch geplante Windkraftanlagen gefährdet. - In der Vergangenheit mussten bereits Anlagen stillgelegt werden, u.a. durch Totfunde geschützter Arten. Ein weiterer Ausbau der Windkraft in diesen Gebieten steht aus naturschutzfachlicher Sicht im klaren Widerspruch zur Biodiversitätsstrategie. 5. Sicherheitsbedenken - Im Juni kam es in Lübz zu einem Rotorblattabsturz einer neuen Anlage (Typ N163/5.X), wobei ein Teil auf die Straße fiel. - Die betroffenen Vorranggebiete Daschow und Plauerhagen grenzen an wichtige Verkehrswege - eine vergleichbare Gefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. - Offenbar fehlt eine verlässliche, unabhängige Sicherheitsprüfung der geplanten Anlagen. Fazit / Forderung Ich fordere: 1. Die vollständige Streichung des Vorranggebiets Windenergie Daschow (64/24). 2. Den Verzicht auf eine Erweiterung des Vorranggebiets Plauerhagen (63/24). 3. Eine zukunftsfähige, faire Flächenplanung, die Belastung, Bedarf, Natur- und Landschaftsschutz ausgewogen berücksichtigt. 4. Die Einhaltung des vorgesehenen Flächenbeitragswertes und eine gerechte Verteilung der Flächenlasten über die Region. Ich hoffe auf eine verantwortungsvolle Entscheidung im Sinne der betroffenen Menschen, der Natur und der langfristigen Lebensqualität in unserer Region.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sowie das Planungskonzept bzw. die Ausschluss- und Abwägungskriterien sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Energiepolitische Aussagen sowie das Repowering von Windenergieanlagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
101
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ID: 98
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Zunächst begrüße ich Ihren o.g. Beschluss sehr die Gebietskulisse der Windvorrangebiete lediglich mit einen Flächenbeitragswert von 1,4 Prozent anzusetzen, anstatt der ursprünglich angedachten 2,1 Prozent. Bei immer höher werdenden Windkraftanlagen, die durchwegs mehr Energie erzeugen bedarf es allerdings einer grundsätzlichen Überarbeitung des Modells der Flächenausweisung hin zu einer bedarfsorientierten Planung. Ich würde mir wünschen dass der Planungsverband in Zukunft gemeinsam mit der Politik an diesem zweckmäßigen Modell ansetzen würde. Nun möchte ich hier im Detail zum Beschluss W-03/25 Stellung nehmen: Ich plädiere entschieden für die Streichung des Vorranggebietes (VR) Windenergie Daschow Nr. 64/24 im Rahmen der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des RREP WM2011 aus und verlange eine Entfernung des Gebietes aus der verbleibenden Flächenkulisse von 1,4 Prozent. Auch lehne ich entschieden die erneut geplante Erweiterungsfläche des Windvorranggebietes Plauerhagen (63/24) Richtung Osten und noch mehr hin zum Naturschutzgebiet und den Plauer See aussprechen. Meine Einwände betreffen die Punkte Optik/ Bedrängung/ Landschaftsbild/ Erholung/ Immobilienwertverlust/ Lastenverteilung/ Kulturgutwahrung/ Tourismus / Artenschutz Ein zentrales Argument gegen die Beibehaltung des Vorranggebietes Daschow und die Erweiterung des Vorranggebietes Plauerhagen ist die bereits bestehende starke optische Belastung und Bedrängung durch die Windenergieanlagen in der Umgebung von Daschow durch Bestandsanlagen in VR Plauerhagen 63/24 sowie die neu errichteten hohen Anlagen in Barkow VR Wind 62/24 und die repowerten großen Anlagen in VR Lübz/ Werder 65/24. All diese Windenergieanlagen beeinträchtigen nicht nur die Lebensqualität, sondern auch den Erholungsraum der Anwohner in großem Umfang. Diese massiven Anlagen wirken sich stark negativ auf das Landschaftsbild aus bereits jetzt enorm, sie mindern den Erholungswert massiv und bringen Probleme mit dem Artenschutz in sehr erheblichem Maße mit sich. Das Gebiet zwischen Goldberg und Plau am See, in denen sich die VR Wind Daschow und VR Plauerhagen befinden ist landschaftlich sehr reizvoll und wird von Anwohnern sowie Touristen, insbesondere aus dem angrenzenden Kur- und Erholungsgebiet von Plau am See, sehr geschätzt. Die kleinteilige und vielfältige Struktur dieser Region und artenreichen Kulturlandschaft heraus. Eine Beibehaltung der Gebiete VR Wind Daschow 64/24 und die Erweiterung VR Wind Plauerhagen 63/24 zieht erhebliche negative Umweltauswirkungen nach sich. Die Dörfer rund um Daschow und Plauerhagen erleben dank hoher Investitionen der dortigen Bewohner in ihre Wohngebäude und Grundstücke eine positive Entwicklung und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Auch ich fürchte um die Wertminderung meiner Immobilie und werde alles daransetzen dies zu verhindern. Die enormen Höhen weiterer Windindustrieanlagen würden zudem eine erhebliche Verdichtung der schon bestehenden Anlagen in der Umgebung bedeuten. Sie würden mein Leben nachhaltig negativ beeinträchtigen. Ich würde in einem ständigen Gefühl des Umzingelns leben, belästigt durch die Präsenz der zu vielen und zu hohen Windkraftanlagen. Unsere Region trägt bereits jetzt eine unverhältnismäßig hohe Last an Windkraftanlagen und liegt deutlich über dem vorgesehenen Flächenbeitragswert. Bereits jetzt werden Mensch, Natur und Landschaft überstrapaziert. Im Amtsgebiet Plau am See sind beispielsweise 3,2 % der Fläche mit Windkraft belegt. Im Amtsgebiet Lübz versiegeln Windkraftanlagen 4 % der Amtsfläche. Die Gemeinde Plauerhagen ist Spitzenreiter und rund 11 % der Gemeindefläche ist mit Windkraftanlagen belegt. Weitere Flächen für Windkraft auszuweisen ist weder räumlich gerecht noch verhältnismäßig und es liegt bereits jetzt eine unangemessenen Konzentration von Windkraftanlagen vor. Das Gebiet VR Wind Daschow 64/24, sowie die Erweiterung Plauerhagen VR 63/24 müssen aus der Flächenkulisse entfallen. Zudem droht bei Beibehaltung der Windkraftvorranggiete die Zerschneidung des einzigen Raums in der Region, der zwar von Windkraft massiv umgeben, aber in sich noch unzerschnitten und erhaltenswert ist. Auch aus Sicht des Artenschutzes ist der Bau weiterer Anlagen in dieser Region vollkommen inakzeptabel. Im Windindustriegebiet Plauerhagen kamen und kommen aufgrund von Totfunden bedeutender Arten bereits Windkraftanlagen zum Stillstand — dies ist das Resultat von fehlgeplanten Windeignungsgebieten innerhalb eines sehr sensiblen Gebiets mit u.a. zahlreichen Großvögeln. Die Gefahr von Kollisionen und tödlichen Verletzungen resultiert aus einer sehr großen Artenvielfalt und einem hohen Aufkommen der jeweiligen Arten in den betroffenen Gebieten. Wichtige Brutplätze würden durch den Zubau weiterer Anlagen zum gefährlichen Lebensraum und würden keine sichere Rast mehr ermöglichen. Die VR Daschow und die Erweiterung VR Plauerhagen sind gerade auch aus naturschutzfachlicher Sicht sensible Flächen und damit auszuschließen. Ich appelliere an eine Entscheidung zugunsten des Erhalts unserer wertvollen Umwelt, der zu schützenden Artenvielfalt, der wundervollen Landschaft und Lebensqualität durch Streichung des Vorranggebietes Windenergie Daschow Nr. 64/24 aus der verbleibenden Kulisse von 1,4 % sowie auf Verzicht der Erweiterung des Vorranggebietes Plauerhagen 63/24. Nachdem Mitte Juni eines der neu errichteten WKA (Typ N163/5.X) in Lübz havarierte, ein großer Teil eines Rotorblattes dabei auf die Straße krachte, habe ich Angst, dass das auch in Daschow und Plauerhagen passieren kann, beide Gebiete grenzen an wichtige Verbindungsstraßen. Es scheint, dass die Anlagen vorab keiner stichhaltigen Sicherheitsprüfung unterzogen wurden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
102
privat
ID: 99
nicht zugeordnet
ich begrüße grundsätzlich die Reduzierung des Flächenbeitragswertes auf 1,4 % — ein sinnvoller Schritt hin zu mehr Verhältnismäßigkeit in der Windenergieplanung. Dennoch sehe ich dringenden weiteren Handlungsbedarf. Konkret fordere ich die Streichung des Vorranggebiets Windenergie Daschow (64/24) sowie den Verzicht auf die geplante Erweiterung des Vorranggebiets Plauerhagen (63/24) nach Osten. Beide Flächen liegen in einem landschaftlich und ökologisch hochsensiblen Raum, der bereits stark von Windkraftanlagen belastet ist. Die Region zwischen Goldberg und Plau am See ist geprägt durch ihre kleinteilige Kulturlandschaft, wertvolle Naturräume, touristische Nutzung und hohe Lebensqualität. Weitere Windkraftanlagen würden das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen, zu unzumutbarer optischer Bedrängung führen, die Attraktivität des Erholungsraums mindern und die Immobilienwerte gefährden. Hinzu kommen schwerwiegende Bedenken im Bereich des Artenschutzes: Nachgewiesene Totfunde geschützter Großvogelarten in bestehenden Anlagen wie Plauerhagen zeigen bereits heute, dass dieser Raum ökologisch ungeeignet ist. Eine Erweiterung dieser Flächen würde die Konflikte mit Natur- und Artenschutz verschärfen. Besonders alarmierend ist der kürzliche Vorfall in Lübz, bei dem ein Rotorblatt einer neuen Windenergieanlage abbrach und auf eine öffentliche Straße stürzte. Solche Ereignisse werfen berechtigte Fragen zur Sicherheit neuer Anlagen auf— insbesondere in der Nähe bewohnter Gebiete und Verkehrswege, wie sie auch in Daschow und Plauerhagen bestehen. Ich appelliere eindringlich an den Planungsverband, die genannten Flächen aus der Windkraftkulisse zu streichen — zugunsten eines nachhaltigen, umweltverträglichen und sicherheitsbewussten Ausbaus der emeuerbaren Energien.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
103
privat
ID: 100
nicht zugeordnet
ich begrüße es, dass die geplanten Windvorrangflächen auf 1,4 % reduziert wurden — das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem braucht es dringend ein neues, sinnvolles Modell: Eines, das den tatsächlichen Energiebedarf berücksichtigt und Mensch, Natur und Landschaft schützt. Mein Anliegen: Ich spreche mich klar gegen das Vorranggebiet Daschow (64/24) und gegen die geplante Erweiterung des Gebietes Plauerhagen (63/24) aus. Beide Flächen sollten gestrichen werden. Warum? Die Region zwischen Goldberg und Plau am See ist landschaftlich wunderschön, sie lebt von Tourismus, Natur und Erholung. Schon jetzt belasten viele große Windräder das Landschaftsbild, die Lebensqualität der Menschen und die Natur massiv. Die zusätzlichen Anlagen würden das noch verschärfen. Ich persönlich fürchte um den Wert meiner Immobilie, meine Gesundheit und mein tägliches Wohlbefinden. Die vielen Windräder machen das Leben hier bedrückend — wir fühlen uns eingekreist. Unfaire Lastenverteilung: Unsere Region trägt jetzt schon mehr als genug. Plauerhagen hat über 11 % seiner Fläche mit Windrädern belegt — weit über dem Durchschnitt. Das ist nicht gerecht. Naturschutz in Gefahr: Die geplanten Flächen liegen in einem besonders artenreichen Gebiet. Schon jetzt müssen Anlagen wegen Vogel-Todesfällen abgeschaltet werden. Noch mehr Windräder würden wichtige Brut- und Rastplätze zerstören. Sicherheitsbedenken: Nach dem Unfall Mitte Juni in Lübz, bei dem ein Rotorblatt auf die Straße stürzte, wächst meine Sorge. Auch Daschow und Plauerhagen liegen an wichtigen Straßen — die Sicherheit scheint nicht ausreichend geprüft. Mein Appell: Bitte nehmen Sie das Gebiet Daschow (64/24) aus der Planung und verzichten Sie auf die Erweiterung Plauerhagen (63/24). Für unsere Umwelt, unsere Gesundheit und die Zukunft unserer Heimat.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
104
privat
ID: 101
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geben Sie sich Mühe… die Menschen der Region zu verstehen…!!!!!! wir wollen unser Rentnerdasein in Gesundheit und Freude genießen. Aber wie, bei Ihren vorsätzlichen, gewinnorientierten Maßnahmen??? Ich, [Name anonymisiert] habe meine Kindheit wohlbehütet am Wald (Neuer Teich) in Lübz verbracht. Mein Vater [Name anonymisiert] hat sich immer für die Stadt Lübz und seine Menschen engagiert, wie auch ich. Erst 2014 heiratete ich nach Kressin und bin sehr glücklich! Überlebte eine Gehirnblutung und nun muss ich Angst um Gesundheit und Leben haben? Das Vertrauen in Sie „alles zum Wohl des Volkes“ zu tun ist erschüttert!!! Herr Sternberg (Landrat seit Jahren und umsichtig !?) erklärt das 14% der Windkraft bereits seinen Standort besitzt, warum also noch mehr? … M/V ein Land zum Leben ????? … M/V tut gut ??? unser aller Zukunft ist gefährdet !! tun Sie einen kleinen / großen Schritt zum Stopp! Streichen Sie das geplante Windvorranggebiet „Daschow“ ! Streichen Sie die erneut geplanten Erweiterungsflächen des Windvorranggebietes „Plauerhagen“ Stopp ! • Erwirken wir gemeinsam (?) eine Gesetzesänderung -EEG- keine pauschale Einspeisevergütung ohne Strombedarf! • Rückabwicklung „Wind an Land Gesetz“ • Weg vom Flachenziel hin zum am Strombedarf orientierter zu erzeugender Strommenge • Stromerzeugung dort, wo Strom benötigt wird • Transparenz über den Bau von Windkraftanlagen • Mitbeteiligung von Bürgern- Runder Tisch mit Vertretern der Politik • Fortsetzung der Gesprächsrunden mit Regionalplanung und STALU, wie vereinbart Wir haben diese Erde nur geborgt und sind unseren Kindern verpflichtet !!!
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Energiepolitische Aussagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
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Landhotel Schloss Daschow GmbH
ID: 102
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im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 „Energie" des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) nehme ich als Anwohner und Hotelbetreiber des Ortsteils Daschow/Gallin-Kuppentin Stellung zum Beschluss VV-03/25 vom 09.04.2025. Ich spreche mich gegen eine mögliche Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im näheren Umfeld von Daschow/Penzlin aus sowie gegen eine Erweiterung des WK Gebiets Plauerhagen — insbesondere im Bereich südlich des Penzliner Sees also nordöstlich von Daschow, welches im vorherigen Entwurf berücksichtigt wurde. Meine Einwände stützen sich auf folgende Punkte: Naturschutz und Vogelschutz/Artenschutz Das geplante Windkraft Gebiet liegt in einem naturräumlich außerordentlich sensiblen Gebiet mit nachweisbar zahlreichen Brut- und Rastvögeln, insbesondere aus dem Bereich der Großvögel (u.a. Nordische Gänse, Singschwäne (meist über hundert Tiere gleichzeitig auf dem Acker des Planungsgebiets) Kranich, Rotmilan, Seeadler). Eine Vorrangkulisse im direkten Umfeld gefährdet diese Arten durch -Kollisionsrisiken durch Rotorblätter, -Störung von Brut- und Rastplätzen, -Zerschneidung von Flugkorridore Nach neuestem Gutachten aus Greifswald befindet sich das Planungsgebiet im Vogelflugkorridor „A" (=WKA Verbot). Es brüten dort am Daschower See nachweislich der Rotmilan und der Seeadler. Der Penzliner und der Daschower See liegen in der Seenkette von den Langenhäger Seewiesen zum Plauer See und dient den Vögeln seit jeher als Rast- und nächtliches Ruhequartier. Besonders im Winter, da der See durch seine große Tiefe nicht zufriert und damit Nahrung und Sicherheit für die Vögel bietet. Das gesamte Gebiet ist kleinteilig und naturnah mit Söllen, Mooren, Wasserläufen geprägt, eine der letzten zusammenhängenden ursprünglichen Landschaften dieser Art in der Region — ein dringend zu schützendes Gut. Außerdem hat der Acker vor Ort hohe Bodenpunkte und ist damit sehr ertragreich. Windkraftanlagen würden diesen austrocknen und auf Dauer wertlos machen für die wichtige Nahrungsmittelproduktion. Gemäß der offiziellen gutachterlichen Landschaftspläne befindet sich das gesamte Planungsgebiet im Landschaftspotential sehr hoch bis hoch. Auf Grund dieses für die Natur und des Umweltschutzes so bedeutsame Gebiet rege ich an, aktuelle avifaunistische Erhebungen bei der Auswahl von Vorranggebieten vorrangig zu berücksichtigen und naturschutzfachlich sensible Flächen konsequent auszuschließen. 2. Belastung für die Anwohner und das touristische Gewerbe Daschow/Penzlin/Zarchlin, die direkt angrenzen, sind kleine Orte mit ruhigem, dörflichen Charakter. Windkraftanlagen im Nahbereich würden die Lebensqualität der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen und zwar durch: -Lärmemissionen und Infraschall, - dauerhafte visuelle Dominanz der Anlagen (optisch bedrängende Wirkung), -erhebliche Wertverluste von Immobilien. Ich fordere daher, ausreichende Abstände zur Wohnbebauung zu wahren, die über das bisherige gesetzliche Mindestmaß hinausgehen und den Charakter der Orte schützen. Das gilt auch für denkmalgeschützte Wohngebäude und historische Gutshäuser und Schlösser im Planungsgebiet. Zu berücksichtigen ist auch die größere Leistung und Höhe der neuen Anlagen. Hier muss eine neue Abstandsregelung mit größeren Abständen eingeführt werden. Analog natürlich auch eine geringere Anzahl von diesen stärkeren immissionsbeladenen Anlagen, als in den bisherigen Planungen mit den kleineren leistungsärmeren leiseren Anlagen. Es gibt eine große Anzahl denkmalgeschützter Gutsanlagen in diesen Orten, die in den letzten Jahren mit viel persönlichen Engagement und mit Landes und EU-Mitteln aufwendig saniert wurden. Die touristische Entwicklung hat sich durch das Engagement der Eigentümer in den letzten Jahren sehr gut entwickelt. Es ist nicht nachvollziehbar, die Landschaft und den für Mecklenburg-Vorpommern so wichtigen Tourismus, mit dem Betrieb von Industrieanlagen (Windkrafträder) zu zerstören. Die vielen Gäste aus dem In- und Ausland kommen ausschließlich wegen des besonderen Landschaftsbildes (Endmöränenlandschaft, Mecklenburgische Seenplatte), der Tierwelt und der Ruhe. 3. Unverhältnismäßige Belastung des ländlichen Raumes Bereits jetzt sind zahlreiche Flächen in Westmecklenburg mit Windkraft überplant oder bebaut. Eine weitere Verdichtung im ländlichen Raum führt zu einer einseitigen Lastenverteilung. Ich fordere eine faire regionale Streuung und eine stärkere Berücksichtigung alternativer Ausbauflächen (z.B. Konversionsflächen, Autobahnnähe). Sinnvoll sind sie im Bereich mit großen industriellen Ackerflächen, wenig Anwohner, wenig Artenvielfalt und wertloseren Böden, die es durchaus vielzählig in M-V gibt. Im direktn Umfeld ist Plauerhagen, auch Barkow schon mit über 3,5 % an WKA belastet und Lübz mit über 5 %. Diese Gebiete grenzen direkt an das Planungsgebiet und sind sicht- und hörbar. Es käme zu einer weiteren unverhältnismäßigen überlastenden Umzingelung. Ich bitte und beantrage daher bei der neuen 1,4 % -Kulisse keine Vorrangflächen im Bereich Daschow auszuweisen und das Gebiet aus naturschutzfachlichen, siedlungsbezogenen sowie touristischen Gründen endgültig aus der Teilfortschreibung zu streichen. Ich möchte Sie freundlich bitten, mir eine Eingangsbestätigung dieses Schreibens zuzusenden. Anlage : Einwendungen zum Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg von April 2024 Ab 5.396 : VR Wind 64/24 Folgende Punkte treffen in der Liste nicht zu sondern sind wie folgt korrekt: 1. Schutzgut Mensch: Tourismusschwerpunkt vorhanden, vorauss. Umweltauswirkungen betroffen 2. Tiere/ Pflanzen: Das europ. Vogelschutzgebiet Nossentiner Heide ist in Planung bis in das Gebiet VRW Daschow zu erweitern. Umweltauswirkungen sind zu erwarten NSG außerhalb der VRW 500m ist vorhanden- der Penzliner See und Daschower Moor. Vorrauss. Umweltauswirkungen betroffen. Kollisionsgefährdete Brutvogelarten: Überlagerungen mit VRW da in unmittelbarer Nähe: Erhöht signifikantes Tötungs und Verletzungsrisiko ! Häufige Schlagopfer bereits im benachbarten WKA Gebiet Plauerhagen. Starke Umweltauswirkung ! Rastgebiete mit sehr hoher Bedeutung außerhalb der VRW bis zu 500m: Deutlich vorhanden ! Der gesamte Penzliner See und angrenzende Äsungsflächen sowie direkt im VRW Daschow auf den darin befindlichen Äckern. S.o. täglich 500- 2500 Vögel wie nord. Gänse, Singschwäne zeitgleich täglich auf dem Acker zwischen Penzlin und Plauerhagn ! Sehr starke vorauss. Umwelteinwirkungen ! Schlafplatz/ Ruhegewässer innerhalb von rastgebieten Kat. A einschliesslich 3000m Umfeld der VRW absolut vorhanden ! Vorauss. Umweltauswirkung betroffen ! Verstoss gegen das Schädigungsgebot. Vogelflugzone A im VRW gem. aktuellem Gutachten vorhanden ! Vorauss. Umweltauswirkungen sehr stark. Gesetzlich geschützte Biotope kl. 5 ha im VRW in Vielzahl ! Vorauss. Umweltauswirkungen stark betroffen ...gr. 5 ha außerhalb VRW bis 200m, vorauss. Umweltauswirkung: Hoch ! Waldbereiche: stark betroffen, vorauss. Umweltauswirkung hoch. Naturnahe Moore im VRW unwiederbringlich ! Vorauss. Umweltauswirkung sehr hoch. Landschaftsbildpotential gem. Gutachterlicher Landschaftspläne hoch bis sehr hoch ! 3. Böden: - Hoher und höchster Schutzwürdigkeit ! - Klein- und Fliessgwäser im VRW ! 4. Landschaftsbild: Raum mit hohem bis sehr hohem Landschaftsbildpotential gem. Gutachten ! Strukturierende Landschaftselemente im VRW besonders stark vorhanden ! Charakteristik der Landschaft mit „wertvoll ästhetischen Elementen" 5. Kulturelles Erbe, Sachgüter: Baudenkmale bis 5000m Abstand vorhanden. Meist deutlich geringerer Abstand von 800- 1000m. Landesweite Relevanz und vom Land und EU deshalb teilweise gefördert: Z.B. Gutshaus Penzlin, Kornspeicher Penzlin, Gutshaus Zarchlin, Gutshaus Daschow, Gutshaus Zahren, etc Auswirkung: Wirtschaftskraft für MV geht verloren wenn die Region nicht mehr von Touristen aufgrund des Industriecharakters gebucht wird.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
106
Innovations Team
ID: 103
nicht zugeordnet
am 03.07.2024 haben Sie uns den fristgerechten Eingang der Stellungnahme im Rahmen der vierten Stufe des Beteiligungsverfahrens bestätigt. Diese Stellungnahme möchten wir Ihnen im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahren vom 14.06.2025 bis zum 14.07.2025 erneut zustellen, um Verfahrensfehler zu vermeiden. Für das Vorhaben Windenergieprojekt „Grebs-Niendorf" wurden am 26.06.2025 die BImSchG- Antragsunterlagen beim StALU Westmecklenburg eingereicht. Ich bitte um Berücksichtigung und weitere Prüfung des Vorhabens.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Die Fläche Grebs-Niendorf ist nicht Gegenstand der Kulisse der 4. Beteiligungsstufe, aus welcher der Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% generiert wird.
107
privat
ID: 104
nicht zugeordnet
als Anwohner in dieser Landschaft, wo viele Touristen Urlaub machen und gleichzeitig auch Bürger Deutschlands, der am Fortbestehen des „Guten Lebens" in diesem entwickelten Land ein Interesse hat, bitten wir sie, die im Folgenden aufgeführten Gedanken bei der Entscheidung über den Ausbau der Windkraft zu berücksichtigen. Wir halten es für nicht sinnvoll, die teils sehr emotionale Diskussion über gesundheitliche Auswirkungen beim Bau und Betrieb der Anlagen hier erneut auszuführen. Sie ist berechtigt, aber hetzt doch alle Beteiligten auf beiden Seiten nur auf und lenkt von den unserer Meinung nach wichtigsten Kernüberlegungen ab. Als Folge der Privatisierung der Energiewirtschaft sind wir erst in die Situation gekommen, die nun alle Bürger zu sehr beschäftigt. Die Folge ist, dass die Transformation weg von den fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien nicht durch sachliche Überlegungen und Entscheidung geführt wird, sondern allein durch wirtschaftliches Streben nach kurzfristgem Profit (der Betreiber und unglücklicherweise auch der Grundstückseigentümer, die ja normalerweise in der Gemeinde leben). Nicht dort, wo es sinnvoll wäre werden Windkraftanlagen nun gebaut, sondern dort, wo gerade ein Grundstück für diesen Zweck erschlossen werden kann. Sinnvoll in diesem Zusammenhang ist aber die vernünftige Abwägung folgender Zusammenhänge (hier in ungeordneter Reihenfolge und ohne Anspruch vollständige zu sein), nämlich ob der Standort: • die Lebensqualität der Bürger, die dort leben zu sehr beeinträchtigt • die dort lebende Natur zu sehr zerstört wird • der erzeugte Strom mit geringst möglichem Aufwand abtransportiert werden kann • und überhaupt Leitungen vorhanden sind • die Infrastruktur (Straßen) für die Belastung durch den Bau geeignet sind oder • die Wieder-Instandsetzung der Straßen die Umweltbilanz zu sehr belasten Die Belange der Bewohner, des Naturschutzes und der Infrastruktur können durchaus von den Gemeindevertretern oder ihnen als Planungsbehörde abgewägt werden. Jedoch WO in Deutschland Strom erzeugt, wie er transportiert werden soll (und vor allem wohin in Deutschland/Europa — es ist ungewiss, ob die Industrie in Süddeutschland (Autoproduktion) überhaupt ein so prägender Faktor bleiben wird) und wo und wie er als Puffer gespeichert werden soll (Batterie- und Pumpspeicher) — dies sind Fakoren, die AUSSCHLIESSLICH von der Bundesregierung über große Zeiträume vorgegeben werden MÜSSEN! So lange kein nachhaltiges Konzept für die Energieversorgung der ZUKUNFT in Deutschland und Europa existiert, kämpfen hier Bürger und Verwaltungen gegeneinander, die eigentlich füreinander da sein sollten und sich unterstützen statt zu bekämpfen! Von uns Bürgern ist erwartbar, dass sich die Gemeindevertretungen und auch die Planungsbehörden dieser Zusammenhänge bewusst sind und die Entscheidungen von der Bundesregierung einfordert. Natürlich ist es von uns nicht erwartbar, dass sie als Techniker und Planer eben die Richtung der Landespolitik erahnen können. Trotzdem wird von ihnen und auch von uns Bürgern erwartet, dass wir diese, so weit reichenden Entscheidungen treffen können. Sich dabei allein gelassen fühlen ist doch die logische Folge. Und das erzeugt dieses vergiftete Klima zwischen uns und den Behörden, die ja — und das wird von allen vergessen — gleichzeitig auch Bürger dieses Landes, Europas und dieser Erde sind. Die Weichen in eine noch erträgliche Welt in der Zukunft für uns und unsere Kinder wird nicht vom Einzelnen getroffen, sondern kann nur durch eine Zusammenarbeit der Regierungen erfolgen. Der Streit, den wir hier meinen führen zu müssen kann keine guten. Ergebnisse haben. Ein Windrad am falschen Ort wird dem Klima schaden, nicht es verbessern Eine Energiepolitik, die die Bürger nicht verstehen, weil sie offenkundig falsch ist, wird zu schlechten Ergebnissen und schlechter Akzeptanz führen. Deutschland steht unter der Beobachtung der ganzen Welt. Wir führen ein nie dagewesenes Experiment durch. Wenn wir scheitern, dann wird das gar nicht absehbare oder in Klimamodellen darstellbare Folgen haben. Man kann sich nicht über Trump lustig machen ohne sich jeden Tag über dies alles bewusst zu sein. Bitte weigern sie sich zu entscheiden! Bitte nutzen sie ihren Einfluss auf unsere Regierung! Sie und wir wollen in einem gesunden Land weiterleben....
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Energiepolitische Aussagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung.
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wpd onshore GmbH
ID: 105
nicht zugeordnet
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Beschluss VV-03/25 des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg möchten wir, die Grundstückseigentümer der Potenzialfläche, [Name anonymisiert] und der Agrarbetrieb Karrenzin eG sowie die Firma wpd als Projektentwickler, unsere ausdrückliche Befürwortung des Windvorranggebietes „Herzfeld" zum Ausdruck bringen. Wir sind überzeugt, dass die Umsetzung dieses Projektes zahlreiche Vorteile für die Gemeinde und die Anwohnerinnen und Anwohner mit sich bringt. Im Folgenden möchten wir die wichtigsten Aspekte hervorheben: 1. Pachteinnahmen für den Agrarbetrieb Karrenzin eG Als ein großer Arbeitgeber in der Region steht der Agrarbetrieb Karrenzin eG vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Pachteinnahmen aus dem Windvorranggebiet bieten eine wichtige finanzielle Stabilität und sichern Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen in der Gemeinde Karrenzin. 2. Anrainerstrombonus für die Anwohnerinnen und Anwohner Für alle Haushalte im Umkreis von 2,5 Kilometern ist ein attraktiver Anrainerstrombonus vorgesehen. Dieser jährliche Zuschuss zur Stromrechnung pro Haushaltsmitglied sorgt für eine direkte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und fördert die Akzeptanz des Projektes. 3. Zahlungen und Maßnahmen nach dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Durch die Beteiligung der Gemeinde an den Erträgen des Windvorranggebietes mit 0,2 Cent/kWh nach § 6 EEG wird eine direkte finanzielle Unterstützung ermöglicht. Dies stärkt langfristig die Akzeptanz und schafft eine Perspektive für eine Haushaltskonsolidierung der Gemeinde Karrenzin. 4. Pachteinnahmen für die Gemeinde im Rahmen der Wegenutzung Die Gemeinde profitiert zusätzlich durch jährliche Pachteinnahmen, die durch die Nutzung gemeindlicher Grundstücke für die Erschließung und die Kabeltrasse des Windparks entstehen. Diese Einnahmen können für kommunale Projekte und die Infrastrukturentwicklung eingesetzt werden. 5. Regionale Wertschöpfung im Rahmen des Kabel- und Wegebaus Während des Baus und dem Betrieb des Windparks und der dazugehörigen Infrastruktur werden regionale Unternehmen einbezogen. Dies stärkt die regionale Wirtschaft mit ca. 10% des Gesamtinvestitionsvolumens des Windparks. Außerdem möchten wir noch darauf hinweisen, dass es sich um eine besonders komfortable Ausgangssituation für das Projekt „Herzfeld" handelt, weil sich alle Grundstückseigentümer einig sind und gemeinsam die Firma wpd als Projektentwickler ausgewählt haben. Diese Einigkeit erhöht die Umsetzungswahrscheinlichkeit deutlich im Vergleich zu anderen Flächen, bei denen es häufig zu Verzögerungen durch unterschiedliche Interessen, Flächenzersplitterung etc. kommt. Zudem haben bereits erste Gespräche mit dem Bürgermeister sowie dem Amt Parchimer Umland stattgefunden. In diesen Terminen wurde zum Ausdruck gebracht, dass — entgegen ihrer ersten Stellungnahme — keine Hindernisse für die Projektumsetzung seitens der Verwaltung zu erwarten sind. Dies schafft eine verlässliche Basis für eine zügige und erfolgreiche Realisierung. Wir sind überzeugt, dass das Windvorranggebiet „Herzfeld" einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung und zur wirtschaftlichen Stärkung der Gemeinde Karrenzin leistet. Gleichzeitig werden die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Gemeinde angemessen berücksichtigt und gefördert. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 55/24 Herzfeld keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
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