Verfahrensträger: Geschäftsstelle · Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Stellungnehmer Kapitel Inhalt Abwägung und Sachaufklärung BE-ID
CDU Kreistagsfraktion Ludwigslust-Parchim
ID: 77
I. Grobkonzept
Fundstelle: Seite 7, Abs. 2, S.5f. „Zudem werden Ortsbilder und wertvolle Kulturlandschaften durch die Entstehung von Neubaugebieten verändert. Ländliche Gemeinden drohen, ihren einzigartigen und prägenden Charakter zu verlieren.“ Stellungnahme: Fraglich ist, ob dieser Punkt im Rahmen des RREP WM überhaupt geregelt werden kann, ohne in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen einzugreifen. Nach §2 Ziff. 7 LPlG sollen Flächeninanspruchnahme und Bebauung so angeordnet werden, dass die Ursprünglichkeit der Städte und Dörfer gewahrt bleibt und kennzeichnende Ortsbilder erhalten bleiben. Ob mit dieser Begründung die Neubautätigkeit der ländlichen Gemeinden tatsächlich stark limitiert werden kann (Eigenbedarfsgemeinden), ist durchaus fraglich. Denn letztlich ist den Kommunen die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung im eigenen Wirkungskreis vorbehalten und mit dem Recht zur Bauleitplanung haben sie dazu auch ein geeignetes Mittel. Der implizite Vorwurf, Neubaugebiete würden Ortsbilder (negativ) verändern, verkennt das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und unterstellt, dass sie ihrer Aufgabe nicht ordnungsgemäß nachkommen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Der Aspekt wird sinngemäß in den PS 4.1 (9) und 4.2 (5) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen aufgegriffen. Die Festlegungen stellen keinen unzulässigen Eingriff in die kommunale Planungshoheit dar.
526
CDU Kreistagsfraktion Ludwigslust-Parchim
ID: 77
I. Grobkonzept
Fundstelle: Seite 7, Abs. 4, S.2 „Unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist die Lenkung der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen Orte zwingend erforderlich.“ Stellungnahme: Dem wird widersprochen. Weder aus dem ROG noch aus dem LPlG ist diese Schlussfolgerung abzuleiten. Insofern diese Schlussfolgerung auf dem LEP MV 2016 basiert wird behauptet, dass dies den §2 Ziff. 6 S.3 LPlG missachtet. Im Übrigen wird auf die vorgenannten Punkte verwiesen.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Festlegungen zur Wohnbauflächenentwicklung sind für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Gemäß § 13 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1d Raumordnungsgesetz (ROG) kann die Siedlungsentwicklung Inhalt von Raumordnungsplänen sein. Die der Regionalplanung übergeordnete Landesplanung setzt diesen bundesgesetzlichen Auftrag mit der Festlegung der PS 4.2 (1) und (2) LEP M-V als Ziele der Raumordnung um. Ein Widerspruch der raumordnerischen Festlegungen im Zuge dieser Teilfortschreibung zu bundes- und landesgesetzlichen Regelungen existiert somit nicht. Im Übrigen sei auf PS 4.2 (6) verwiesen, wonach prädestinierten ländlichen Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird.
527
CDU Kreistagsfraktion Ludwigslust-Parchim
ID: 77
I. Grobkonzept
Fundstelle: Seite 7, Abs. 4, S.3f. „Das Gutachten von Gertz Gutsche Rümenapp macht deutlich, dass mehr als die Hälfte der Zentralen Orte der Planungsregion Westmecklenburg durch die Siedlungstätigkeit im Nahbereich beeinträchtigt oder sogar gefährdet ist. Die Erhaltung der Trag- und Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte als Ankerpunkte im ländlichen Raum stellt somit in Zukunft einen wichtigen Bestandteil raumordnerischen Handelns dar.“ Stellungnahme: Das Gutachten belegt lediglich, dass in manchen Verflechtungsräumen keine Siedlungskonzentration auf den Zentralort stattgefunden hat. Dass dies negative Folgen hat wird nicht belegt, sondern aufgrund der bisherigen Festlegungen im RREP WM 2011 angenommen. Eine Fokussierung auf zentralörtliche Gemeinden verkennt die Bedeutung von fast 90% der Gemeinden in der Planungsregion. Im Übrigen wird auf die vorgenannten Punkte verwiesen.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Im Gutachten „Evaluation der wohnbaulichen Siedlungsentwicklung in den nicht-zentralen Gemeinden der Planungsregion Westmecklenburg“ ist dargelegt, dass bezogen auf den Betrachtungszeitraum 2007-2018 keine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen Orte stattgefunden hat. Auch das Gutachten „Räumlich differenzierte Analyse und Bewertung der Wohnungsbauentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 2014 bis 2019“ bestätigt das unterdurchschnittliche Neubauniveau in den Zentralen Orten M-Vs. Grundzentren erfüllen vorrangig Versorgungsaufgaben zur Deckung des allgemeinen täglichen Bedarfes für die Bevölkerung ihres jeweiligen Nahbereiches. Währenddessen halten Mittelzentren Einrichtungen des gehobenen Bedarfes für die Bevölkerung ihrer Mittelbereiche und Oberzentren Einrichtungen des spezialisierten höheren Bedarfs für die Bevölkerung ihrer Oberbereiche vor. Rückläufige Einwohnerzahlen durch Wegzug aus den Zentralen Orten in umliegende Gemeinden senken die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge mit der Konsequenz, dass die Zentralen Orte letztlich in ihrer Funktionsfähigkeit als regionale Entwicklungs- und Versorgungsstandorte beeinträchtigt werden können. Im o.g. Gutachten wird analysiert, ob die Entwicklung der 28 Zentralorte innerhalb der Planungsregion Westmecklenburg durch die Siedlungsentwicklung in ihrem Nahbereich bzw. den unmittelbar angrenzenden Gemeinden negativ beeinflusst oder sogar gefährdet wurde. Dies wird durch einen Vergleich sowohl der Neubauintensität als auch der Einwohnerentwicklung zwischen dem jeweiligen Zentralort und den umliegenden nicht-zentralen Orten abgeleitet. Im Ergebnis wird gutachterlich festgestellt, dass die Siedlungsentwicklung in den nicht-zentralen Orten nicht spurlos an der Mehrzahl der zentralen Orte vorübergegangen ist.
528
CDU Kreistagsfraktion Ludwigslust-Parchim
ID: 77
I. Grobkonzept
Fundstelle: Seite 8 Abbildung zum WE-Ansatz unter Zugrundelegung des Wohnungsbestandes zu einem Basisjahr Stellungnahme: Grundsätzlich wird der WE-Ansatz unter Zugrundelegung des Wohnungsbestandes zu einem Basisjahr als geeignet betrachtet.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen.
529
CDU Kreistagsfraktion Ludwigslust-Parchim
ID: 77
I. Grobkonzept
Fundstelle: Seite 10, Abs. 1, S. 1f „Neben der quantitativen Steuerung sollen zukünftig auch qualitative Aspekte, d.h. eine Differenzierung innerhalb der Planungsregion und ihrer Ortslagen in das Bewertungsschema eingehen. Die verschiedenen Rahmenbedingungen der Gemeinden sollen auf diese Weise ehr in den Fokus gerückt werden.“ Stellungnahme: Dem Anliegen wird grundsätzlich positiv begegnet. Nach hiesiger Auffassung könnte die Siedlungsentwicklung in Zukunft wie folgt gestaffelt sein: Alle Gemeinden Jede Gemeinde erhält das Recht auf angemessenes Siedlungswachstum, welches den örtlichen Bedarf und eine ortsangemessene Zuwanderung beinhalten. Der Rahmen wird auf einen Zuwachs von maximal 10% der Wohneinheiten für die kommenden 10 Jahre geschätzt. Entwicklungsgemeinden Gemeinden im Stadt-Umland-Raum, Gemeinden mit Siedlungsschwerpunkt am Hauptort, nicht zentrale Gemeinden im ländlichen Raum mit günstiger Wirtschaftsbasis und alle anderen Gemeinden mit vergleichbarer Infrastruktur oder Standortlage soll eine weitergehende Siedlungstätigkeit ermöglicht werden. Der Rahmen wird auf einen Zuwachs von maximal 15% der Wohneinheiten für die kommenden 10 Jahre geschätzt. Zentralörtliche Gemeinden Zentrale Orte können im Rahmen ihrer tatsächlichen Möglichkeiten ohne Begrenzung durch die Regionalplanung wachsen
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1). Eine Diskussion über eine Siedlungsentwicklung, ausgerichtet am prozentualen Wohneinheiten-Bestand (WE-Bestand), erübrigt sich damit.
530
CDU Kreistagsfraktion Ludwigslust-Parchim
ID: 77
I. Grobkonzept
3. Allgemeine Planungsabsichten Programmsatz: 4.1 (1) „Die Siedlungsentwicklung soll in Westmecklenburg so erfolgen, dass die historisch gewachsene Siedlungsstruktur mit ihrer räumlichen Verteilung der Siedlungen und den funktionalen Verflechtungen untereinander erhalten bleibt. Die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte als regionale Entwicklungs- und Versorgungsstandorte soll gestärkt und die ländlichen Siedlungsschwerpunkte in ihrer Versorgungsfunktion gesichert werden.“ Stellungnahme: „Die Siedlungsentwicklung soll in Westmecklenburg so erfolgen, dass die historisch gewachsene Siedlungsstruktur mit ihrer räumlichen Verteilung der Siedlungen und den funktionalen Verflechtungen untereinander erhalten bleibt. Die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte als regionale Versorgungsstandorte soll gestärkt und die ländlichen Siedlungsschwerpunkte in ihrer Versorgungsfunktion gesichert werden.“
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Den Zentralen Orten ist wesensimmanent, dass sie die Funktion von Entwicklungsstandorten haben. So sind sie beispielsweise Hauptträger der Siedlungs-, Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung. Dieser Tatsache wird mit dem PS 4.1 (2) Rechnung getragen.
531
CDU Kreistagsfraktion Ludwigslust-Parchim
ID: 77
I. Grobkonzept
Programmsatz: 4.1 (2) „Die Wohnbauflächenentwicklung ist bedarfsgerecht auf die Zentralen Orte zu konzentrieren. In den anderen Gemeinden ist die Wohnbauflächenentwicklung auf den Eigenbedarf der ortsansässigen Wohnbevölkerung auszurichten. Stehen innerörtliche Baulandreserven nachweislich nicht zur Verfügung, sind neue Wohnbauflächen an die Ortslage anzulehnen.“ Stellungnahme: Die Wohnbauflächenentwicklung ist bedarfsgerecht auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur und Zentrale Orte zu konzentrieren.Gemeinden ohne besondere Standort-, oder Infrastrukturvorteile decken den örtlichen Bedarf. Dort können im Zeitraum 2021-2030 bezogen auf den Wohnungsbestand zum 31.12.2020 neue Wohnungen im Umfang von 10% gebaut werden.In nicht zentralörtlichen Gemeinden mit ausreichender Infrastruktur, Lagevorteilen oder vergleichbaren Vorteilen (Entwicklungsgemeinden) können im Zeitraum 2021-2030 bezogen auf den Wohnungsbestand zum 31.12.2020 neue Wohnungen im Umfang von 15% gebaut werden.Stehen innerörtliche Baulandreserven nachweislich nicht zur Verfügung, sind neue Wohnbauflächen an die Ortslage anzulehnen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1). Eine Diskussion über eine Siedlungsentwicklung, ausgerichtet am prozentualen Wohneinheiten-Bestand (WE-Bestand), erübrigt sich damit.
532
CDU Kreistagsfraktion Ludwigslust-Parchim
ID: 77
I. Grobkonzept
Programmsatz: 4.1 (8) „Die interkommunale Zusammenarbeit benachbarter Gemeinden soll auf gemeinsame Bauflächenausweisungen ausgerichtet werden.“ Stellungnahme: Die interkommunale Zusammenarbeit benachbarter Gemeinden soll ausgebaut und konkretisiert werden. Neben der gemeinsamen Bauflächenausweisung soll insbesondere die Abstimmungen zwischen Zentralort und Verflechtungsraum verbessert werden, um eine bedarfsgerechte Steuerung der Infrastruktur zu ermöglichen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Der Aspekt wird sinngemäß im PS 4.1 (11) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen.
533
Telekom
ID: 78
I. Grobkonzept
die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt undbevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritterentgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g.Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Im betroffenen Plangebiet sind Telekommunikationslinien der Telekom vorhanden. Es ist nichtausgeschlossen, dass diese Telekommunikationslinien in ihrem Bestand und in ihrem weiteren Betrieb gefährdet sind. Wir bitten sicherzustellen, dass die entsprechenden Verordnungen Regelungen enthalten, die sowohl die Unterhaltungs- als auch die Erweiterungsmaßnahmen der Telekom an ihrem Telekommunikationsnetz jederzeit ohne besondere Ausnahmegenehmigung oder Befreiung ermöglichen. Sollte der weitere Verfahrensverlauf ergeben, dass Belange der Telekom - z. B. das Eigentum der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie ihre Vermögensinteressen - konkret berührt sind, behalten wir uns vor,unsere Interessen wahrz unehmen und entsprechend auf das Verfahren einzuwirken. Aus diesem Grunde bitten wir Sie um Beteiligung bei den weiteren Planungen.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
534
Gemeinde Sülsdorf / Amt Ludwigslust-Land
ID: 79
I. Grobkonzept
die Gemeinde Sülstorf hat den vom Regionalen Planungsverband Westmecklenburg übergebenen Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) für die Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung geprüft. Seitens der Gemeinde Sülstorf werden folgende Anregungen und Hinweise vorgebracht: Die Leitvorstellung der nachhaltigen Raumordnung als Handlungsrahmen für die Landesraumordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang gebracht werden und gleichzeitig die gleichwertigen Lebensverhältnisse in den Teilräumen im Sinne einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung geschaffen werden. Um diesen Anspruch gerecht zu werden, bedient sich die Raumordnung des „Zentrale Orte – Systems“ in den Teilräumen. Zentrale Orte werden daher durch die Raumordnung ausgewiesen und sind zu stärken. Die Steuerung der Siedlungsentwicklung erfolgte daher nach dem RREP 2011 in der Form, dass die Wohnflächenentwicklung bedarfsgerecht auf die Zentralen Orte zu konzentrieren war. In Nicht-Zentralen Orten, wie in der Gemeinde Sülstorf, richtet sich die Wohnbauflächenentwicklung an dem Eigenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung, der bis zum Jahr 2020 mit ca. 3 % am vorhandenen Wohnungsbestand angesetzt ist.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
535
Gemeinde Sülsdorf / Amt Ludwigslust-Land
ID: 79
I. Grobkonzept
Die Entwicklung in der Gemeinde Sülstorf war in den vergangenen Jahren eher moderat und bezog sich auf die Verdichtung durch Nutzung von Baulücken im Gemeindegebiet. Um dem aktuellen Bedarf nach potenziellen Baugrundstücken gerecht zu werden, ist die Ausweisung von Wohnbauflächen im Gemeindegebiet mit ca. 28 WE geplant. Der Gemeinde Sülstorf wurde durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg durch großzügige Auslegung der Eigenbedarfsregelung und unter Berücksichtigung eines Vorzugs von 4 WE (Übergangsregelung) aus dem Zeitraum 2021-2030 eine positive Stellungnahme zum geplanten Ausweisungsgebiet erteilt. Mit Blick auf den Zeitraum 2021-2030 als Bewertungsgrundlage zur Steuerung der Siedlungsentwicklung vertritt die Gemeinde Sülstorf den Standpunkt, dass die Anwendung der 3 % Regelung in Nicht-zentralen Orten nicht sinnvoll erscheint um dem Bedarf der ländlichen Entwicklung gerecht zu werden.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes wird im PS 4.2 (5) aufgegriffen.
536
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
Im Hinblick auf den Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM, 2011) für die Kapitel 4.1. Siedlungsstruktur und 4.2. Stadt und Dorfentwicklung (1.Beteiligungsstufe) geben wir als Gemeinde Karstädt fristgemäß die nachfolgende Stellungnahme ab: Vorab sei angemerkt, dass uns die Broschüre zum obigen Thema erst in den letzten Septembertagen 2021 erreichte, obwohl seit 31.08.2021 die Auslegung begonnen hat. Die Kommunikation, wonach auch die Kapitel 4.1.und 4.2. des RREP WM teilfortgeschrieben werden, war aus welchen Gründen auch immer, eher suboptimal.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
537
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
1. Inwieweit der seit 1965 in den §2 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) der alten Bundesrepublik aufgenommene zentral örtliche Ansatz für die heutigen Bedingungen des Jahres 2021 und folgende als Leitbild noch die einstmals angedachte, planungsinstrumentelle Funktion erfüllen kann, sehen wir mit Skepsis. Das auf der Basis des theoretischen Gerüstes von den beiden Geographen Christaller und Lösch entwickelte, hierarohisch aufgebaute System der zentralen Orte (Kommunen mit einen sogenannten „Bedeutungsüberschuss“, die Siedlungswirtschaftliche – und infrastrukturelle Funktionen für einen Einzugsbereich erfüllen sollen) wirkt unseres Erachtens einer Stärkung von kleinen Gemeinden entgegen. Wir plädieren eher für Dezentralität, ohne das steuernde Element der Raumordnung aufzugeben.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Einführung eines Dezentralisierungsprinzips, die Festlegung von Ober- und Mittelzentren sowie Fragen der Gemeindefinanzierung sind weder Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung, noch liegen sie in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes
538
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
2. Sie verweisen auf Seite 6 auf das Gutachten: „Evaulation der wohnbaulichen Siedlungsentwicklung in den nicht – zentralen Gemeinden der Planungsregion Westmecklenburg“ vom August 2020 von der Gertz, Gutsche Rümenapp Stadtentwicklung Mobilität GbR aus Hamburg, wonach sinngemäß durch die Siedlungstätigkeit nicht-zentraler Gemeinden eine Beeinträchtigung und Schwächung von Zentralorten in der Planungsregion zur Folge hat. Weiterhin wird die Siedlungstätigkeit Ländlicher Gemeinden bemängelt, die über die 3 % - 6% hinausging und dies sich negativ auf Zentralorte auswirkt. Daraus resultierend stellt sich für uns die Frage nach der Rolle der Aufsichtsbehörden, die Bebauungspläne genehmigen müssen. Dann liegt doch ein gravierendes Defizit vor! Was sollen aber Gemeinden machen, deren Innenbereichspotenzial ausgeschöpft, Nachverdichtung nicht mehr möglich ist, als die Verhältnismäßige Ausweisung neuer Flächen in der Anbindung an die Ortslage zu planen. In der Praxis ist es vielerorts so, dass z.B. junge Familien anfragen, ob sie in der Gemeinde xy bauen können oder nicht. Das Gros der kommunalpolitisch auf der Gemeindeebene engagierten Verantwortlichen wird eine Zunahme von Einwohnern begrüssen, damit u.a. die demografische Entwicklung vor Ort eine positive Tendenz aufweist. Die nicht- zentralen Gemeinden nun subtil für die Schwächung von Zentralorten und perspektivisch für eine nicht mehr gegebene Sicherung der Daseinsfürsorge in den umliegenden Gemeinden verantwortlich zu machen, dürfte ein sehr vages Theorie Konstrukt sein. Die Folgen der Steuerung der Siedlungsentwicklung und deren ökonomisch-soziale Auswirkungen liegen- unseres Erachtens-aber ursächlich an politischen Fehleinschätzungen auf der Bundes-und Landesebene und daraus resultierender Weichenstellungen. Bei Bedarf können wir das näher präziser erläutern.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Die fachbehördliche Genehmigungspraxis liegt nicht in Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes.
539
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
3. Mit Hinweis auf das vom Planungsverband in Auftrag gegebene und vom Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik Berlin GmbH erstellte Gutachten: Fortschreibung des Konzepts einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung für die Gemeinden der Stadt Umland-Räume Schwerin und Wismar – Teilbereich Wohnen vom April 2006 zur Bestimmung des Wohnbedarfs für die ortsansässige Bevölkerung einer Gemeinde bis zum Jahr 2020 wird mit etwa 3 % bzw. 6% des Wohnungsbestandes (Stand 2005) angesetzt. Nun haben sich aber einige Voraussetzungen geändert. Im Gegensatz zu vor 15 Jahren ist es heute eher- regional sicher unterschiedlich ausdifferenziert-aber tendenziell ein Bauboom in ländlichen Teilräumen zu verzeichnen. Es geht bei der obigen Prognose der Zahlen nicht hervor, nach welchen methodischen Ansätzen die Zielbestimmung zur Ermittlung des Wohnbedarfs erfolgte. Nun fragen vermehrt auch politisch Verantwortliche aus Zentralorten in denen sich Flächen zur Bebauung im Innenbereich dem Ende zuneigen in Ortsteilen (z.T. bis vor einigen Jahren eigenständige Dörfer) oder in Nachbargemeinden an, inwieweit dort Flächen als Bauerwartungsland Klassifiziert worden sind (Stichwort Interkommunale Zusammenarbeit) Kommunalpolitiker, Planer usw. stehen vor einen Grunddilemma: Begrenzte Flächenressourcen versus diverser Erwartungshaltung aus der Bevölkerung nach immer mehr Bauland, ökonomische Interessen unterschiedlicher Lobbygruppen etc. Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie auf Bundesebene zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme geht doch seit Jahren nicht auf. Mit den neuen bevorstehenden Aufgaben z.B. der Energiewende und anderer Faktoren wird sich die technische Überformung von Landschaften, der Flächenverbrauch verstärkt intensivieren, zumal der “Hunger“ / Bedarf nach immer mehr Energie damit einhergeht, was zur „inneren Logik“der Konsumgesellschaft gehört.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung gemäß Kapitel 4.1 und 4.2 tragen in besonderem Maße zur Lenkung der Siedlungsentwicklung, zum flächensparenden Bauen, zur sparsamen Inanspruchnahme von Ressourcen und Flächen, zur nachhaltigen Ausnutzung vorhandener Infrastrukturen sowie zur Stärkung der Innenentwicklung bei (siehe insb. PS 4.1 (3) - (6), 4.2 (4) - (5) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen).
540
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
4. Wir halten es für dringend erforderlich, dass im Zuge der Diskussion um zukünftige Flächennutzungen auch der Aspekt von Bodennutzung und Verwertung eine Rolle spielt. Der zunehmende Erwerb von Agrarland in großen Stil u.a. über Pacht, Kauf, Konzessionen durch Finanzinvestoren zieht auch in der Planungsregion seine Kreise. Aufkäufer sind z.B. Banken diverser Coleur, Stiftungen Lebensversicherungen, Staats- oder Pensionsfonds, reiche Einzelpersonen. Betroffene Flächen werden manchmal über sogenannte Asset Manager verwaltet und je nach Region und Investmentstrategie unterschiedlich in Wert gesetzt. Im Endeffekt geht es um die Steigerung des Kapitalwertes und denlukrativen Wiederverkauf. Die Strategien des sogenannten “Land Grabbings“ und Farm Grabbings“ führen u.a. zu steigenden Bodenpreisen, welche lokale Betriebe in ihrer Existenz gefährden können. Das Schutzgut Boden wird immer mehr zum Spielball von Spekulanten. Es bedarf einer offensiven Bodenpolitik, die Eigentumsverhältnisse der Nutzflächen- im Einklang mit datenschutzrechtlichen Regelungen-bundesweit statistisch zu erheben und Daten in Hinblick auf das Rechtsprinzip der Informationsfreiheit öffentlich zugänglich zumachen. Zudem sind ein progressives Agrarstrukturgesetz mit politischen Vorgaben nötig, welche Agrarstruktur- und Bodenmarktpolitik im Sinne einer wirklichen Daseinsfürsorge einen rechtlichen Rahmen gibt.! Wir meinen, moderne Raumordnungspolitik und Planung kann sich den hier nur stichwortartig benannten Erfordernissen nicht gänzlich entziehen. Wenn tendenziell riesige Landflächen entstehen, die von Aktiengesellschaften verwaltet werden kann auch eine einseitige Interessenlage für zukünftige Flächeninanspruchnahmen entstehen, welche eine subtile Rückkopplung auf die Raumordnung haben kann!
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Agrarstruktur- und Bodenmarktpolitik liegt nicht in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes. Die in Rede stehende Teilfortschreibung ist nicht das geeignete Instrumentarium, um etwaige Gesetzesänderungen anzustoßen. Unabhängig davon ist es aus Sicht des Planungsverbandes erforderlich, dass die Gemeinden künftig verstärkt eine strategische Bodenbevorratung vornehmen (vgl. PS 4.1 (10)).
541
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
5. Großflächige Gewerbegebiete für deren Entstehen massive Waldrodungen erforderlich sind, sollten- vor dem Hintergrund- des sich verstärkenden Klimawandels nach Möglichkeit keine Genehmigungen mehr erhalten oder durch Steuergelder in Millionenhöhe unterstützt werden. Standortgenehmigungen sind an die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu koppeln. Dies bezüglich wäre von Landesebene ein Kriterien Katalog mit Handlungsempfehlungen für Kommunen zu erarbeiten. Bei Großprojekten müssen nachhaltige Raumwirksamkeitsanalysen in viel stärkerem Maße zur Geltung kommen, welche die Bedeutung unzerstörter Natur in Formintakter Ökosysteme für das gesundheitliche Wohlbefinden von Menschen berücksichtigen. Bürgerinnen und Bürger sind frühzeitiger in den Planprozess einzubeziehen, nicht erst nachdem bereits im Vorfeld politische Grundsatzentscheidungen für ein Großprojekt gefallen sind. Dies stellt auch neue Anforderungen an Projektanten, Raumplaner usw.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung. In dem Zusammenhang sei auf die einschlägigen rechtlichen Grundlagen zur Planung und Genehmigung von Großprojekten verwiesen.
542
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
6. Die interkommunale Zusammenarbeit dürfte perspektivisch in verschiedenen Bereichen wie z.B. Siedlungsentwicklung, Gewerbeansiedlung, Kulturelle Zusammenarbeit eine grössere Rolle spielen. Mitentscheidend wird die Konkrete, praktische Ausgestaltung vor Ort sein. Voraussetzungen wären u.a. der politische Wille, Freiwilligkeit ohne Bevormundung oder „Sanften“ Druck von höherem Planungs- und Politikebenen, Schaffung einer Vertrauensbasis unter den Beteiligten, Akzeptanz in der Bevölkerung, Erörterung von Kostenfragen, Ziel / Leitbildprojektion, wohin die Kommunale Reise hinführen soll. Wenn kleine Gemeinden nur als „Dienstleister“ für Zentralorte zur Bereitstellung von Gewerbeflächen angesehen werden, an denen Dörfer nicht partizipieren können, so wäre dies eine schlechte Ausgangsbasis. Werden durch interkommunale Vertragsregelungen die Planungshoheit von Gemeinden nach Art. 28 Grundgesetz tangiert oder nicht? Hat eine nicht-zentrale Gemeinde die gleiche Stimmenanzahl wie ein Zentralort? Wenn die Stimmenanzahl an die Einwohnerwerte gekoppelt ist, wären Zentralorte haushoch im Vorteil und könnten alles überstimmen= politische Dominanz Kultur! Wie sieht es mit Vetorechten etc. für eine kleine Gemeinde aus? Haftungs-, Versicherungs- und haushaltsrechtliche Fragen wären ebenfalls ein weites Feld. Was keinesfalls unsere Zustimmung finden würde, wenn sich eine interkommunale Zusammenarbeit schleichend zu einer (ver) freiwilligten Gemeindefusion z.B. mit zentralen Orten entwickeln würde, bei der die Eigenständigkeit verloren ginge. Man stellte interkommunale Zusammenarbeit im Kontext des jeweiligen Einzelfalles und nicht als „magisches Zaubermittel“ der Raumplanung betrachten
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Der Aspekt wird sinngemäß im PS 4.1 (11) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen.
543
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
7. Mit der Ausweisung neuer Baugebiete am Ortsrand Ländlicher Kommunen wird sicherlich ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zustande kommen. Logischerweise müssen dortige Bewohner zur Arbeit, zu Arztterminen, zum Einkaufen usw. fahren. Die Frage bleibt ja, in welchen Relationen sich dies im Verhältnis zum Gesamtverkehrsaufkommen der Planungsregion bezieht. Das ökonomische und soziale Infrastrukturen in kleinen Kommunen sehr ausgedünnt sind, ist auch ein Resultat politischer Entscheidungen und Fehleinschätzungen der Nachwendejahre. Ein Grund für das Verkehrsaufkommen z.B. des in den letzten Jahren zugenommenen Schwerlastverkehrs, welcher laut Prognosen weiter steigen wird, liegt doch auch an Produktionsverlagerungen ins Ausland, so dass immer längere Lieferketten entstehen Immer neue Strassenprojekte zerteilen immer mehr Naturräume. Hier muss doch die grundsätzliche Kritik von Raumplanern ansetzen und in den politischen Entscheidungsraum getragen werden.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die in Rede stehende Teilfortschreibung ist nicht das geeignete Instrumentarium, um etwaige (bundes-)politische Entscheidungen zur Reduzierung des Straßenverkehrs anzustoßen. Unabhängig davon ist es originäre Aufgabe der Regionalplanung, durch raumordnerische Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung, Verkehrsströme zu reduzieren. Dazu leistet die in Rede stehende Teilfortschreibung einen entscheidenden Beitrag.
544
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
8. Die vorgestellten quantitativen Steuerungsansätze bzgl. der Siedlungsentwicklung beinhalten eher eine tendenzielle „Bevorzugung“ für Zentralorte zuungunsten der nicht-zentralen Gemeinden. Die genannten Berechnungsbeispiele (Seite 8-10) orientieren sich am Landesentwicklungsplan des Saarlandes, den ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz oder am LEP Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, können nicht so einfach auf unsere Planungsregion mit z.T. anderer struktureller, historischer Entwicklung übertragen werden.Wir brauchen angepasste Struktur-und planungspolitische Strategien vor Ort. Es ergeben sich auch ordnungspolitische Fragestellungen, z.B. Flächen Kontingente und die darauf errichteten Wohneinheiten sowie Dichte vorgaben werden als rechnerische Faktoren bei der Siedlungsentwicklung in kleinen Dörfern geringfügig überschritten? Welche juristischen, politischen, und finanziellen Konsequenzen folgen darauf? Wenn Zentralorte sich flächenmäßig ausdehnen und perspektivisch die Gemarkungen nicht-zentraler Gemeinden tangieren, wäre die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ebenfalls gescheitert. Gerade mit Blick auf den Bau von Sozialwohnungen, wäre es doch unrealistisch zu glauben, könnten Flächenversieglungen verhindert werden.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Mit dem Flächen-Einwohner-Ansatz wird für die Bebauungsdichte keine Vorgabe gemacht. Über die Art der Bebauung entscheidet die Gemeinde, wobei dem historischen Ortsbild hinreichend Rechnung zu tragen ist (siehe hierzu PS 4.1 (9) i.V.m. der dazugehörigen Begründung). Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich.
545
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
Bei den qualitativen Ansätzen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung (vgl. Punkt 2.2.2.)fehlen in den Aufzählungen z.B. technische Infrastrukturen (Inernetanschlüsse, digitale Versorgung, Gesundheit, ökologische Aspekte, historische Entwicklung des jeweiligen Ortes).
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen oder über eine überdurchschnittliche Infrastrukturausstattung verfügen, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen. Die sonstigen vom Stellungnehmer genannten Aspekte stellen nach Auffassung des Planungsverbandes keine geeigneten Kriterien für die Steuerung der Siedlungsentwicklung dar.
546
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
Beim Begriff „Altersgerechtes Wohnen “Kann es keine allgemeingültige Definition geben, da dies ein offener Prozess der ständigen Weiterentwicklung ist. Man kann höchstens einen Kriterien Katalog entwickeln, die gewisse Rahmenempfehlungen geben können. Dazu sollten vor allem sozialpolitische Organisationen / Initiativen mit einbezogen werden z.B. das Altenparlament M-V.Ob eine Differenzierung innerhalb der Planungsregion und Ihrer Ortslagen in das Bewertungsschema der quantitativen und der qualitativen Steuerungsansätze nun praktisch sinnvoll erscheinen vermag, sehen wir mit Skepsis. Um konkrete Ergebnisse zu erhalten, wären umfangreiche Sozialraumanalysen notwendig, welche eine Bürgerbeteiligung in die Diskussion mit einbezieht. Zudem besteht die Gefahr, die Steuerung der Siedlungsentwicklung “reduziert“ sich auf Berechnungsschemata und Verteilung von Qualitätspunkten, ein technokratischer Ansatz, aber nicht ganzheitlich.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Auf ältere Bevölkerungsgruppen zugeschnittene Wohnraumangebote sind in ländlichen, nicht zentralen Orten gegenwärtig unterrepräsentiert. Die prognostizierten Verschiebungen in der Altersstruktur erfordern es, dass auch in ländlichen, nicht-zentralen Orten Angebotsformen, die dem Bedarf der älteren ortsansässigen Bevölkerung gerecht werden, entwickelt bzw. neu geschaffen werden (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. der dazugehörigen Begründung). Dies sind i.d.R. verdichtete Wohnformen (Geschosswohnungsbau). Damit begünstigt der vorgeschlagene Flächen-Einwohner-Ansatz die nicht-zentralen Orte, die den Generationswechsel im Bestand voranbringen. Standorte für stationäre und teilstationäre Pflegeeinrich-tungen sind hingegen die Zentralen Orte und die Siedlungsschwerpunkte und u.U. die infrastrukturell gut ausgestatteten Gemeinden in den Stadt-Umland-Räumen Schwerin und Wismar. Die Schaffung von (teil-)stationären Angeboten dient regelmäßig auch der Deckung des überörtlichen Bedarfs und erfordert die Einbettung in vorhandene, regional vernetzte Versorgungs- und Hilfestrukturen. Insofern muss eine gute infrastrukturelle Anbindung sowie die räumliche Nähe zu Ärzten, Pflegediensten, Apotheken und zu sonstigen Nahversorgungseinrichtun-gen gewährleistet sein (vgl. PS 4.2 (10) i.V.m. der dazugehörigen Begründung). Das Teilfortschreibungsverfahren entspricht den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 9 ROG und § 9 i.V.m. § 7 LPlG sowie den Anforderungen gemäß der Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern (RL-RREP). Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung hat Jedermann die Möglichkeit, Hinweise zum Planentwurf zu äußern. Vor Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung erfolgt ein enger fachlicher Austausch der Gremien des Regionalen Planungsverbandes (Vorstand, Planungsbeirat, Facharbeitsgruppe). Der Planungsbeirat wurde speziell für die aktuelle Teilfortschreibung ins Leben gerufen. So wird sichergestellt, dass die Belange und Erfahrungen der lokalen Akteure adäquat in den Prozess einfließen.
547
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
9. Welche Rolle spielen die Planungsdiskussionen in der Hinsicht auf die Dorferneuerungsproramme, gibt es dort Veränderungen?
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die in Rede stehende Teilfortschreibung ist nicht das geeignete Instrumentarium, um etwaige Änderungen der Dorferneuerungsprogramme anzustoßen. Ein Konflikt zwischen der in Rede stehenden Teilfortschreibung und der Förderung der Dorferneuerung existiert nicht. Unabhängig davon ist es aus Sicht der Regionalplanung erforderlich, dass die Gemeinden künftig verstärkt eine integrierte Ortsentwicklungsstrategie verfolgen (vgl. PS 4.1 (10)).
548
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
10. Für uns als Fazit aus der gegenwertigen Grobplanung der Kapitel 4.1. und 4.2. des RREP WM ergeben sich ohne Anspruch auf Vollständigkeit: 1. Die Grobplanung fokussiert sich in den Sachen Siedlungsentwicklung zu sehr auf die Zentralorte.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich.
549
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
2. Die These, nach der die Siedlungstätigkeit von nicht-zentralen Gemeinden eine Schwächung der Zentralorte zur Folge hat, teilen wir nicht, da die Kausalität unbewiesen bleibt.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Im Gutachten „Evaluation der wohnbaulichen Siedlungsentwicklung in den nicht-zentralen Gemeinden der Planungsregion Westmecklenburg“ ist dargelegt, dass bezogen auf den Betrachtungszeitraum 2007-2018 keine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen Orte stattgefunden hat. Auch das Gutachten „Räumlich differenzierte Analyse und Bewertung der Wohnungsbauentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 2014 bis 2019“ bestätigt das unterdurchschnittliche Neubauniveau in den Zentralen Orten M-Vs. Grundzentren erfüllen vorrangig Versorgungsaufgaben zur Deckung des allgemeinen täglichen Bedarfes für die Bevölkerung ihres jeweiligen Nahbereiches. Währenddessen halten Mittelzentren Einrichtungen des gehobenen Bedarfes für die Bevölkerung ihrer Mittelbereiche und Oberzentren Einrichtungen des spezialisierten höheren Bedarfs für die Bevölkerung ihrer Oberbereiche vor. Rückläufige Einwohnerzahlen durch Wegzug aus den Zentralen Orten in umliegende Gemeinden senken die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge mit der Konsequenz, dass die Zentralen Orte letztlich in ihrer Funktionsfähigkeit als regionale Entwicklungs- und Versorgungsstandorte beeinträchtigt werden können. Im o.g. Gutachten wird analysiert, ob die Entwicklung der 28 Zentralorte innerhalb der Planungsregion Westmecklenburg durch die Siedlungsentwicklung in ihrem Nahbereich bzw. den unmittelbar angrenzenden Gemeinden negativ beeinflusst oder sogar gefährdet wurde. Dies wird durch einen Vergleich sowohl der Neubauintensität als auch der Einwohnerentwicklung zwischen dem jeweiligen Zentralort und den umliegenden nicht-zentralen Orten abgeleitet. Im Ergebnis wird gutachterlich festgestellt, dass die Siedlungsentwicklung in den nicht-zentralen Orten nicht spurlos an der Mehrzahl der zentralen Orte vorübergegangen ist.
550
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
3. Es gibt politische Ursachen, dass die sozialökonomische Infrastruktur in ländlichen Gemeinden teils ausgedünnt ist. Dieser Aspekt wird in den vorliegenden Unterlagen ausgeblendet.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Ein Diskurs über politische Ursachen ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung.
551
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
4. Klärungsbedarf steht in der Hinsicht, welche Konkreten Konsequenzen für nicht -zentrale Gemeinden anstehen könnten, wenn z.B. mengenorientierte Steuerungssätze nicht eingehalten werden.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB). Damit ist ein Bauleitplan mit Zielverstoß i.d.R. rechtswidrig. Dies ist ggf. im Einzelfall gerichtlich zu klären und hat in M-V schon mehrfach zum Nachteil der betroffenen Gemeinde stattgefunden.
552
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
5. Inwieweit sind die Auswirkungen des neuen Baulandgesetzes mit eingearbeitet worden?
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Nur konkret vorgetragene Hinweise und Anregungen können im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden.
553
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
6. Es fehlt eine Konkretisierte Sozialraumanalyse für die Planungsregion.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Verbandversammlung hat aufgrund des vordringlichen Handlungsbedarfs auf ihrer 62. Sitzung am 10.06.2020 beschlossen, die Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM 2011 fortzuschreiben. Ein Beschluss zur Erstellung einer Sozialraumanalyse existiert nicht und ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung. Bezogen auf die in Rede stehende Teilfortschreibung hat mit der gutachterlichen Evaluation der wohnbaulichen Entwicklung durch das Büro GGR (Gertz Gutsche Rümenapp) eine detaillierte Analyse der wohnbaulichen Entwicklung stattgefunden. Diese wurde der Verbandsversammlung auf ihrer 62. Sitzung am 10.06.2020 präsentiert.
554
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
7. Gute Böden und Ackerflächen sind Lebensnotwendige Güter und wertvolle Lebensräume. Die moderne Raumordnungspolitik muss sich dringend mit der zunehmenden Spekulation von Flächen und des Schutzgutes Boden auseinandersetzen. Dazu fehlen Diskussionsansätze in der bisherigen Grobplanung.In der fachlichen Feinplanung und Strukturierung muss dieser Aspekt nachjustiert werden.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Agrarstruktur- und Bodenmarktpolitik liegt nicht in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes. Die in Rede stehende Teilfortschreibung ist nicht das geeignete Instrumentarium, um etwaige Gesetzesänderungen anzustoßen. Unabhängig davon ist es aus Sicht des Planungsverbandes erforderlich, dass die Gemeinden künftig verstärkt eine strategische Bodenbevorratung vornehmen (vgl. PS 4.1 (10)).
555
Gemeinde Karstädt
ID: 80
I. Grobkonzept
8. Die Öffentlichkeitsarbeit zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist wesentlich zu verbessern. Schon in der Phase der Grobplanung müssen Verantwortliche des Planungsverbandes stärker Vor-Ort in den ländlichen Gemeinden zum Dialog bereit sein, da es ja um wichtige Fragen zukünftiger kommunaler Entwicklung geht!
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Das Teilfortschreibungsverfahren entspricht den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 9 ROG und § 9 i.V.m. § 7 LPlG sowie den Anforderungen gemäß der Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern (RL-RREP). Ein Konsens ist dabei weder erforderlich, noch erscheint er erreichbar, angesichts der unterschiedlichen fachlichen und politischen Positionen. Stattdessen ist eine fundierte Abwägungsentscheidung zu treffen, die durch eine breite Mehrheit in der Verbandsversammlung getragen wird. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung hat Jedermann die Möglichkeit, Hinweise zum Planentwurf zu äußern. Vor Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung erfolgt ein enger fachlicher Austausch der Gremien des Regionalen Planungsverbandes (Vorstand, Planungsbeirat, Facharbeitsgruppe). Der Planungsbeirat wurde speziell für die aktuelle Teilfortschreibung ins Leben gerufen. So wird sichergestellt, dass die Belange und Erfahrungen der lokalen Akteure adäquat in den Prozess einfließen.
556
Gemeinde Uelitz / Amt Ludwigslust-Land
ID: 81
I. Grobkonzept
die Gemeinde Uelitz hat den vom Regionalen Planungsverband Westmecklenburg übergebenen Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) für die Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung geprüft. Seitens der Gemeinde Sülstorf werden folgende Anregungen und Hinweise vorgebracht: Die Leitvorstellung der nachhaltigen Raumordnung als Handlungsrahmen für die Landesraumordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang gebracht werden und gleichzeitig die gleichwertigen Lebensverhältnisse in den Teilräumen im Sinne einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung geschaffen werden. Um diesen Anspruch gerecht zu werden, bedient sich die Raumordnung des „Zentrale Orte – Systems“ in den Teilräumen. Zentrale Orte werden daher durch die Raumordnung ausgewiesen und sind zu stärken. Die Steuerung der Siedlungsentwicklung erfolgte daher nach dem RREP 2011 in der Form, dass die Wohnflächenentwicklung bedarfsgerecht auf die Zentralen Orte zu konzentrieren war. In Nicht-Zentralen Orten, wie in der Gemeinde Uelitz, richtet sich die Wohnbauflächenentwicklung an dem Eigenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung, der bis zum Jahr 2020 mit ca. 3 % am vorhandenen Wohnungsbestand angesetzt ist.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
557
Gemeinde Uelitz / Amt Ludwigslust-Land
ID: 81
I. Grobkonzept
Die Entwicklung in der Gemeinde Uelitz war in den vergangenen Jahren eher moderat und bezog sich auf die Verdichtung durch Nutzung von Baulücken im Gemeindegebiet. Die zukünftige Steuerung der Siedlungsentwicklung sollte nach Ansicht der Gemeinde Uelitz an der Berechnung WE-Ansatz unter Zugrundelegung der Einwohnerzahl zu einem Basisjahr erfolgen. Mit Blick auf den Zeitraum 2021-2030 als Bewertungsgrundlage zur Steuerung der Siedlungsentwicklung regt die Grmeinde Uelitz an, als Basisjahr für den Steuerungszeitraum das Jahr 2020 heranzuziehen da mit einer Verabschiedung der Teilfortschreibung frühestens 2021 erfolgen wird.Mit Blick auf den Zeitraum 2021-2030 als Bewertungsgrundlage zur Steuerung der Siedlungsentwicklung vertritt die Gemeinde Sülstorf den Standpunkt, dass die Anwendung der 3 % Regelung in Nicht-zentralen Orten nicht sinnvoll erscheint um dem Bedarf der ländlichen Entwicklung gerecht zu werden.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen.
558
Gemeinde Warlow / Amt Ludwigslust-Land
ID: 82
I. Grobkonzept
die Gemeinde Warlow hat den vom Regionalen Planungsverband Westmecklenburg übergebenen Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) für die Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung geprüft. Seitens der Gemeinde Warlow werden folgende Anregungen und Hinweise vorgebracht: Die Leitvorstellung der nachhaltigen Raumordnung als Handlungsrahmen für die Landesraumordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang gebracht werden und gleichzeitig die gleichwertigen Lebensverhältnisse in den Teilräumen im Sinne einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung geschaffen werden. Um diesen Anspruch gerecht zu werden, bedient sich die Raumordnung des „Zentrale Orte – Systems“ in den Teilräumen. Zentrale Orte werden daher durch die Raumordnung ausgewiesen und sind zu stärken. Die Steuerung der Siedlungsentwicklung erfolgte daher nach dem RREP 2011 in der Form, dass die Wohnflächenentwicklung bedarfsgerecht auf die Zentralen Orte zu konzentrieren war. In Nicht-Zentralen Orten, wie in der Gemeinde Warlowf, richtet sich die Wohnbauflächenentwicklung an den Eigenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung, der bis zum Jahr 2020 mit ca. 3 % am vorhandenen Wohnungsbestand angesetzt ist.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
561
Gemeinde Warlow / Amt Ludwigslust-Land
ID: 82
I. Grobkonzept
Die Entwicklung in der Gemeinde Warlow war in den vergangenen Jahren eher moderat und bezog sich auf die Verdichtung durch Nutzung von Baulücken im Gemeindegebiet sowie der Entwicklung eines Wohngebietes mit 11 WE. Mit Blick auf den Zeitraum 2021-2030 als Bewertungsgrundlage zur Steuerung der Siedlungsentwicklung vertritt die Gemeinde Warlow den Standpunkt, dass die Anwendung der 3 % Regelung in Nicht-zentralen Orten nicht sinnvoll erscheint und auf midestens 5% angehoben werden sollte, um dem Bedarf der ländlichen Entwicklung gerecht zu werden.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Eine Diskussion über eine Siedlungsentwicklung, ausgerichtet am prozentualen Wohneinheiten-Bestand (WE-Bestand), erübrigt sich damit.
562
Gemeinde Alt Krenzlin / Amt Ludwigslust-Land
ID: 83
I. Grobkonzept
die Gemeinde Alt Krenzlin hat den vom Regionalen Planungsverband Westmecklenburg übergebenen Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) für die Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung geprüft. Seitens der Gemeinde Alt Krenzlin werden folgende Anregungen und Hinweise vorgebracht: Die Leitvorstellung der nachhaltigen Raumordnung als Handlungsrahmen für die Landesraumordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang gebracht werden und gleichzeitig die gleichwertigen Lebensverhältnisse in den Teilräumen im Sinne einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung geschaffen werden. Um diesen Anspruch gerecht zu werden, bedient sich die Raumordnung des „Zentrale Orte – Systems“ in den Teilräumen. Zentrale Orte werden daher durch die Raumordnung ausgewiesen und sind zu stärken. Die Steuerung der Siedlungsentwicklung erfolgte daher nach dem RREP 2011 in der Form, dass die Wohnflächenentwicklung bedarfsgerecht auf die Zentralen Orte zu konzentrieren war. In Nicht-Zentralen Orten, wie in der Gemeinde Alt Krenzlin, richtet sich die Wohnbauflächenentwicklung an dem Eigenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung, der bis zum Jahr 2020 mit ca. 3 % am vorhandenen Wohnungsbestand angesetzt ist.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
563
Gemeinde Alt Krenzlin / Amt Ludwigslust-Land
ID: 83
I. Grobkonzept
Die Entwicklung in der Gemeinde Alt Krenzlin war in den vergangenen Jahren eher moderat und bezog sich auf die Verdichtung durch Nutzung von Baulücken im Gemeindegebiet. Mit Blick auf den Zeitraum 2021-2030 als Bewertungsgrundlage zur Steuerung der Siedlungsentwicklung vertritt die Gemeinde Alt Krenzlin den Standpunkt, dass die Anwendung der 3% Regelung in Nicht-zentralen Orten nicht sinnvoll erscheint um dem Bedarf der ländlichen Entwicklung gerecht zu werden.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes wird im PS 4.2 (5) aufgegriffen.
564
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
ID: 84
I. Grobkonzept
wir danken Ihnen für die Beteiligung in o. g. Angelegenheit.Die IHK zu Schwerin betrachtet die Schaffung attraktiven Wohnraums als einen grundlegenden Standortfaktor für die Wirtschaftsentwicklung und –ansiedlung in Westmecklenburg sowie für die damit in direktem Zusammenhang stehenden Themen Fachkräftegewinnung und –sicherung. In den Konjunkturumfragen der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin wird der Fachkräftemangel seitens der Unternehmen regelmäßig als Hauptrisiko für die wirtschaftliche Entwicklung Westmecklenburgs benannt. Zudem mehren sich die in Gesprächen mit regionalen Akteuren an uns herangetragenen Klagen, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen die kommunale Handlungsfähigkeit zu stark eingeschränkt wird und eine bedarfsgerechte Entwicklung mancherorts nicht möglich ist. Wir begrüßen daher die Fortschreibung des Kapitels 4 des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg und die Neuregelung der Rahmenbedingungen für eine wirtschaftsfreundliche und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
565
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
ID: 84
I. Grobkonzept
Gleichwohl bestehen in der Raumordnung stets erhebliche Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Themenfeldern, die aus unserer Sicht in ihrer Gesamtheit betrachtet werden sollten. Wir plädieren daher für eine zeitnahe Gesamtfortschreibung des RREP WM 2011.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Verbandversammlung hat aufgrund des vordringlichen Handlungsbedarfs auf ihrer 62. Sitzung am 10.06.2020 beschlossen, die Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM 2011 fortzuschreiben. Ein Beschluss zur Gesamtfortschreibung existiert nicht und ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung.
566
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
ID: 84
I. Grobkonzept
Das grundlegende Festhalten am Prinzip der Zentralörtlichkeit unterstützen wir. Nur unter dieser Grundprämisse können die Infrastrukturen und Funktionen der Zentren langfristig gesichert werden.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Dem Funktionserhalt Zentraler Orte wird insbesondere mit den PS 4.1 (2) und 4.2 (1) bis (4) Rechnung getragen.
567
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
ID: 84
I. Grobkonzept
Auch der prinzipielle Fokus auf die Innenentwicklung, insbesondere in den nicht zentralen Orten, wird unterstützt.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlic hinnerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
568
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
ID: 84
I. Grobkonzept
Aus Sicht der IHK zu Schwerin ist es entscheidend, dass es konkrete, nachvollziehbare Mechanismen gibt, um von der allgemeinen Regel abzuweichen und Entwicklungen genau dort zu ermöglichen, wo sie in den Gemeinden real stattfinden. Der Ansatz, neben quantitativen auch qualitative Aspekte zur Steuerung der Wohnbauentwicklung zuzulassen, wird daher unterstützt. Die konkrete Ausgestaltung dieser qualitativen Aspekte ist im weiteren Aufstellungsprozess von besonderer Bedeutung.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes wird im PS 4.2 (5) aufgegriffen. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen oder über eine überdurchschnittliche Infrastrukturausstattung verfügen, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen. Die sonstigen vom Stellungnehmer genannten Aspekte stellen nach Auffassung des Planungsverbandes keine geeigneten Kriterien für die Steuerung der Siedlungsentwicklung dar.
569
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
ID: 84
I. Grobkonzept
Ein aufzunehmendes Kriterium ist demzufolge die Sicherstellung der wohnbaulichen Entwicklungsfähigkeit von Gemeinden im direkten Umfeld von Gewerbestandorten, von denen konkrete Bedarfe von Fachkräften nach entsprechendem Wohnraum gemeldet werden. Die Möglichkeit des arbeitsortnahen Wohnens steigert die Attraktivität der Arbeitgeber für Fachkräfte, reduziert Wege und bindet die Menschen in der Region. Als Beispiel ist hier der Businesspark A 24 und die Bedarfe der ansässigen Unternehmen zu benennen. In diesem Zusammenhang ist ein Zusammenspiel zwischen der Wohnraumschaffung vor Ort und der Verbesserung der ÖPNV-Verbindungen zu den Gewerbestandorten besonders wichtig und verdeutlicht die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtung bei der Fortschreibung des RREP WM. Es bedarf gut getakteter und optimaler Weise auf die Arbeitszeiten ausgerichteter ÖPNV-Anbindungen von den umliegenden Zentralorten in die Gewerbegebiete.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen und / oder infrastrukturell bzw. lagebezogen prädestiniert sind, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen. Ferner sei darauf verwiesen, dass die Ziele und Grundsätze der Raumordnung gemäß Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung auch in Bezug auf die gewerbliche Flächenentwicklung hin anzuwenden sind. Dadurch wird eine Lenkung der Flächenentwicklung sowie die sparsame Inanspruchnahme von Ressourcen und Flächen erzielt. Darüber hinaus sei hinsichtlich der Standortanforderungen für Gewerbe- und Industriestandorte auf die Kapitel 4.3.1 RRRP WM sowie 4.3.1 LEP M-V verwiesen. Weiterführende Bestimmungen zur ÖPNV-Taktung liegen hingegen nicht in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes.
570
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
ID: 84
I. Grobkonzept
Einen weiteren qualitativen Steuerungsmechanismus sollte es aus unserer Sicht im Bereich der touristischen Nachfrage geben. Wiederholt wurde uns berichtet, dass Betriebe in Tourismusregionen Probleme haben, Wohnraum für ihre Angestellten zu finden. Hier müssen klare Entwicklungsperspektiven formuliert sowie eine klare Abgrenzung zum Ferienwohnen vorgenommen werden. Auch hier ist das Zusammenspiel mit attraktiven ÖPNV-Anbindungen essenziell.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Der Aspekt wird im PS 4.2 (8) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen. Dort sind auch rechtliche Instrumentarien benannt, die den Gemeinden zur Verfügung stehen.
571
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
ID: 84
I. Grobkonzept
Darüber hinaus besteht aus unserer Sicht insbesondere für die Stadt-Umland-Räume Regelungsbedarf. Hier sollten einvernehmlich abweichende Regelungen getroffen werden können, die den Umlandgemeinden die Ausweisung von Baugebieten ermöglichen.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Für nicht-zentrale Orte in Stadt-Umland-Räumen (SUR) Schwerin und Wismar besteht gemäß PS 4.2 (3) LEP M-V die Möglichkeit, eine über den kommunalen Entwicklungsrahmen hinausgehende Wohnbauentwicklung umzusetzen. Voraussetzung dafür ist jedoch jeweils ein interkommunal abgestimmtes Wohnbauentwicklungskonzept. Dieser Ansatz wird im Zuge der in Rede stehenden Teilfortschreibung mit PS 4.2 (7) aufgegriffen und konkretisiert.
572
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
ID: 84
I. Grobkonzept
Wir bitten Sie, die von uns dargelegten Hinweise und Anregungen im Rahmen der Weiterentwicklung des vorliegenden Grobkonzeptes zu berücksichtigen.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
573
Gemeinde Stralendorf
ID: 85
I. Grobkonzept
vorab ein paar allgemeine Hinweise zur Situation in der Gemeinde Stralendorf. Wir sind eine mit Infrastruktur gut ausgestatte Gemeinde, die sich in den vergangenen Jahren gut entwickelt hat. Seit den neunziger Jahren hat sich der Einwohnerbestand der Gemeinde Stralendorf annähernd verdoppelt. Im Ort verfügen wir über eine ärztliche Versorgung, einen Kindergarten, den die Gemeinde in Trägerschaft eines freien Trägers übergeben hat. In Stralendorf befindet sich eine kooperative Gesamtschule, das Gymnasiale Schulzentrum Stralendorf, mit den Klassenstufen 1-12.In der Gemeinde Stralendorf gibt es diverse mittelständiscge Unternehmen. Das größte Unternehmen ist die Fa. Junge Fahrzeugbau GmbH. Das Unternehmen hat sich auf dem ehemaligen Firmengelände des Kreisbetriebes für Landtechnik angesiedelt und ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde Stralendorf über ein in den neunziger Jahren erschlossenes Industriegebiet, wo sich verschiedene Unternehmen angesiedelt haben, es aber auch noch freie Flächen gibt. Der Ort Stralendorf wurde Anfang der 90-iger Jahre aufgrund der zentralen Lage im Amtsgebiet von den amtsangehörigen Gemeinden zum Amtssitz gewählt. Die wohnraummäßige Entwicklung in der Gemeinde erfolgte nach der Wende zu großen Teilen in vier Wohngebieten, zwei kleinen und zwei etwas Größeren. Die letzte Erschließung eines Wohngebietes erfolgte Anfang der zweitausenden Jahre. In Stralendorf existiert ein Alt-Neubaugebiet mit einem Wohnungsbestand aus den 50-iger und 70-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts. In den letzten Jahren erfolgte die Entwicklung der Wohnbebauung in Stralendorf ausschließlich über Lückenbebauungen. Hier gibt es inzwischen allerdings nur noch wenig Potenzial. Was haben wir vor? Am Ortsausgang in Richtung Pampow existiert seit vielen Jahren eine landwirtschaftlich begründete "Industriebrache". Die Leitung des ehemaligen AGRAR-Hofes trennte sich Anfang der 90-iger Jahre von der an diesem Standort angesiedelten Milchproduktion, später dienten die Stallanlagen in Stralendorf nur noch als Lagerflächen für Stroh und Ähnliches. Im Ergebnis des Besitzerwechsels des AGRAR-Hofes wurden erste Gespräche mit dem neuen Besitzer geführt. Ein Neuanfang von landwirtschaftlicher Produktion war von ihm nicht beabsichtigt, von Anfang an favorisierte er dort eine Wohnungsbebauung anzusiedeln.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
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Gemeinde Stralendorf
ID: 85
I. Grobkonzept
Wohlwollend haben wir zur Kenntnis genommen, dass im vorliegenden Entwurf des Raumentwicklungsprogramms ausgeführt wird, dass trotz der weiteren Stärkung der zentralen Orte nicht beabsichtigt ist, die Eigenbedarfsregelung in den umliegenden Gemeinden restriktiv anzuwenden.Legt man die in den Berechnungsalgorithmen angenommenen 3% Wohnbebauungspotenzial zugrunde und führt weitere qualitative Faktoren mit ein, wie soziale Einrichtungen Kita, Schule, Arzt, ÖPNV, Vereinsleben, Arbeitsplätze (alles Faktoren, die für Stralendorf zutreffen), lässt sich ein Infrastrukturbonus-Zuschlag von 2% begründen. Ein namhafter Nahversorger hat inzwischen sehr verbindlich sein Interesse an einem Standort in der GEmeinde bekundet.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Mit dem im PS 4.2 (5) geregelten Flächen-Einwohner-Ansatz steht den Gemeinden neben den Potenzialen der Innenentwicklung ein zusätzlicher Entwicklungsrahmen von bis zu 1 Hektar / 500 Einwohner bezogen auf den Einwohnerstand vom 31.12.2021 für die Dauer der Gültigkeit des Programms zur Verfügung. Zudem wird prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (siehe PS 4.2 (6)). Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen ist die Infrastrukturausstattung. Die Konkretisierung der Infrastrukturausstattungskriterien erfolgt in der Begründung zu PS 4.2 (6).
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Gemeinde Stralendorf
ID: 85
I. Grobkonzept
Relativ unverständlich wäre auch für die Gemeinde und Gemeindevertretung eine Schlechterstellung der Gemeinde Stralendorf hinsichtlich der Stadt-Umland-Bewertung. Hier kann es u. E. nicht sein, dass eine sehr starr vorgenommene Eingruppierung der Stadt-Umland-Gemeinden zu einer Benachteiligung der Gemeinde Stralendorf führt.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Festlegung der Stadt-Umland-Räume (SUR) ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung. Einschlägige Festlegungen finden sich im Kap. 3.3.3 LEP M-V 2016.
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Gemeinde Stralendorf
ID: 85
I. Grobkonzept
Neben der Wohnbebauung, die wie alle Wohngebiete in Stralendorf überwiegend in Einzel- und Doppelhausbebauung realisiert werden soll, eine massive Verdichtung durch Reihenhäuser ist nicht vorgesehen, soll ein Komplex für altersgerechtes Wohnen bzw. ein Alten- und Pflegeheim entstehen.Und hier gehen wir davon aus, dass neben den mengenorientierten Steuerungsansätzen und deem Infrastrukturbonus-Zuschlag weitere qualitative Steuerungen möglich sein werden. Um die Flächen der Industriebrache wirtschaftlich erschließen und vermarkten zu können, es geht ja erst einmal um erhebliche Leistungen in Abriss, Rückbau, Beseitigung von Altlasten und Umweltproblemen, sind erhebliche Aufwendungen erforderlich, die finanziell getragen werden müssen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Auf ältere Bevölkerungsgruppen zugeschnittene Wohnraumangebote sind in ländlichen, nicht zentralen Orten gegenwärtig unterrepräsentiert. Die prognostizierten Verschiebungen in der Altersstruktur erfordern es, dass auch in ländlichen, nicht-zentralen Orten Angebotsformen, die dem Bedarf der älteren ortsansässigen Bevölkerung gerecht werden, entwickelt bzw. neu geschaffen werden (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. der dazugehörigen Begründung). Dies sind i.d.R. verdichtete Wohnformen (Geschosswohnungsbau). Damit begünstigt der vorgeschlagene Flächen-Einwohner-Ansatz die nicht-zentralen Orte, die den Generationswechsel im Bestand voranbringen. Standorte für stationäre und teilstationäre Pflegeeinrich-tungen sind hingegen die Zentralen Orte und die Siedlungsschwerpunkte und u.U. die infrastrukturell gut ausgestatteten Gemeinden in den Stadt-Umland-Räumen Schwerin und Wismar. Die Schaffung von (teil-)stationären Angeboten dient regelmäßig auch der Deckung des überörtlichen Bedarfs und erfordert die Einbettung in vorhandene, regional vernetzte Versorgungs- und Hilfestrukturen. Insofern muss eine gute infrastrukturelle Anbindung sowie die räumliche Nähe zu Ärzten, Pflegediensten, Apotheken und zu sonstigen Nahversorgungseinrichtun-gen gewährleistet sein (vgl. PS 4.2 (10) i.V.m. der dazugehörigen Begründung).
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