| Stellungnehmer | Kapitel | Inhalt | Abwägung und Sachaufklärung | BE-ID |
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Gemeinde Stralendorf
ID: 85
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I. Grobkonzept
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Nicht bestätigen können wir aus unserer Sicht die im Gutachten Gertz Gutsche Rümenapp dargelegte Schwächung der Zentralen Orte in unserem Amtsbereich. Pampow als Zentralort ist wirtschaftliches Zentrum, wesentlicher Standort für die ärztliche Versorgung und Einkaufszentrum für Waren des täglichen Bedarfes, Möbeln, ... .Diverse Unternehmen fungieren auch als Arbeitgeber für M;enschen aus den Umlandgemeinden. Es ist bekannt, dass Pampow beabsichtigt, in erheblichem Umfang weitere Wohnbebauungen planerisch vorzubereiten, über Investitionen in KiTa und Grundschulheble wird in der Presse regelmäßig berichtet.Pampow ist Standort der Stützpunktfeuerwehr des Amtes, nicht zuletzt, weil es hier ausreichend Potenzial an Mitgliedern der FFw gibt.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Im Gutachten „Evaluation der wohnbaulichen Siedlungsentwicklung in den nicht-zentralen Gemeinden der Planungsregion Westmecklenburg“ ist dargelegt, dass bezogen auf den Betrachtungszeitraum 2007-2018 keine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen Orte stattgefunden hat. Auch das Gutachten „Räumlich differenzierte Analyse und Bewertung der Wohnungsbauentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 2014 bis 2019“ bestätigt das unterdurchschnittliche Neubauniveau in den Zentralen Orten M-Vs. Grundzentren erfüllen vorrangig Versorgungsaufgaben zur Deckung des allgemeinen täglichen Bedarfes für die Bevölkerung ihres jeweiligen Nahbereiches. Währenddessen halten Mittelzentren Einrichtungen des gehobenen Bedarfes für die Bevölkerung ihrer Mittelbereiche und Oberzentren Einrichtungen des spezialisierten höheren Bedarfs für die Bevölkerung ihrer Oberbereiche vor. Rückläufige Einwohnerzahlen durch Wegzug aus den Zentralen Orten in umliegende Gemeinden senken die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge mit der Konsequenz, dass die Zentralen Orte letztlich in ihrer Funktionsfähigkeit als regionale Entwicklungs- und Versorgungsstandorte beeinträchtigt werden können. Im o.g. Gutachten wird analysiert, ob die Entwicklung der 28 Zentralorte innerhalb der Planungsregion Westmecklenburg durch die Siedlungsentwicklung in ihrem Nahbereich bzw. den unmittelbar angrenzenden Gemeinden negativ beeinflusst oder sogar gefährdet wurde. Dies wird durch einen Vergleich sowohl der Neubauintensität als auch der Einwohnerentwicklung zwischen dem jeweiligen Zentralort und den umliegenden nicht-zentralen Orten abgeleitet. Im Ergebnis wird gutachterlich festgestellt, dass die Siedlungsentwicklung in den nicht-zentralen Orten nicht spurlos an der Mehrzahl der zentralen Orte vorübergegangen ist. Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass Pampow kein Zentraler Ort im Sinne der raumordnerischen Festlegung durch das LEP oder das RREP ist. Pampow gehört jedoch dem Stadt-Umland-Raum Schwerin an. In Umlandgemeinden kann vom kommunalen Entwicklungsrahmen abgewichen werden, sofern ein interkommunal abgestimmtes Wohnbauentwicklungskonzept existiert (siehe PS 4.2 (7)). Insofern hat Pampow von der Ausnahmeregelung bereits Gebrauch gemacht.
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Gemeinde Stralendorf
ID: 85
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I. Grobkonzept
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Wir gehen davon aus, dass die weitere raumordnerische Entwicklung der Gemeinde Stralendorf, nach Jahren relativer Ruhe, weder dem Zentralort Pampow noch dem Oberzentrum Schwerin schaden wird und hoffen auf ein breites Verständnis für die besondere Situation der Gemeinde.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel
ID: 86
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I. Grobkonzept
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wir bedanken uns für das Schreiben vom 29.07.2021 und möchten Ihnen die regionalplanerische Stellungnahme zu dem oben genannten Verfahren mitteilen. Die Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Hinweise zu Planungsverfahren und Beschlusslagen in Prignitz-Oberhavel
2. Hinweise zu dem Entwurf (Grobkonzept) der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für die Kapitel 4.1 und 4.2
1. Hinweise zu Planungsverfahren und Beschlusslagen in Prignitz-Oberhavel
- Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg am 23.12.2020 ist der Regionalplan Prignitz-Oberhavel - Sachlicher Teilplan "Grundfunktionale Schwerpunkte" (GSP) in Kraft getreten. Insgesamt 22 Ortsteile werden in der Planungsregion als GSP festgelegt. Bei den GSP handelt es sich in der Regel um die mit Abstand am besten ausgestatteten Ortsteile (Hauptorte) in der Region. Durch planerische Anreize sollen Einrichtungen des täglichen Bedarfs, die über die örtliche Nahversorgung hinausgehen, gesichert werden. Vor diesem Hintergrund werden den GSP zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnbauflächen und großflächige Einzelhandelseinrichtungen eingeräumt.
- In der direkten Nachbarschaft zur Planungsregion Westmecklenburg sind folgende Orte als GSP festgelegt worden:
° Karstädt, Gemeinde Karstädt, Landkreis Prignitz
°Lenzen (Elbe), Stadt Lenzen (Elbe), Landkreis Prignitz
° Meyenburg, Stadt Meyenburgt, Landkreis Prignitz
° Putlitz, Stadt Putlitz, Landkreis Prignitz
- Die Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel hat im Juni 2021 den Entwurf des sachlichen Teilplans "Windenergienutzung" gebilligt. Bis zum 20. OKtober können Hinweise und Anregungen zu dem Planentwurf abgegeben werden. Der Teil-Regionalplan beabsichtigt, die Windenergienutzung auf insgesamt dreißig Eignungsgebiete zu konzentrieren.
- Die Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel hat in 2019 die Aufstellung des fachübergreifenden Regionalplans Prignitz-Oberhavel beschlossen. Sobald die fachlichen Grundlagen zu dem Themenbereich Hochwasserschutz vorliegen, ist eine Beteiligung eines entsprechenden Entwurfes vorgesehen.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel
ID: 86
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I. Grobkonzept
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2. Hinweise zu dem Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung für die Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung
Die Begründung für die Teilfortschreibungen der o.g. Kapitel sind für die Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel nachvollziehbar. Die einzelnen Vorschläge zur zukünftigen Steuerung der Siedlungsentwicklung werden zur Kenntnis genommen.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Bergamt Stralsund
ID: 87
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I. Grobkonzept
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für die von Ihnen zur Stellungnahme eingereichte Maßnahme
Entwurf (Grobkonzept) zur TEilfortschreibung des REgionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für die Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung für die erste Stufe des Beteiligungsverfahrens
berührt keine bergbaulichen Belange nach Bundesberggesetz (BBergG) sowie keine Belange nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in der Zuständigkeit des Bergamtes Stralsund.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Gemeinde Muchow / Amt Grabow
ID: 94
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I. Grobkonzept
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die Gemeinde Muchow legt mit dieser Stellungnahme die ergeblichen Bedenken in Bezug auf das Grobkonzept der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011 dar.
Die Vorgabe 2.1.1 Steuerung der Siedlungsentwicklung gemäß RREP 2011, die Wohnbauflächenentwicklung bedarfsgerecht auf die Zentralen Orte zu konzentrieren und die übrigen Gemeinden im Wohnbauflächenentwicklung auf den Eigenbedarf der ortsansässigen Wohnbevölkerung zu beschneiden, ist rechtswidrig.
Begründung:
Als Bürgermeister der Gemeinde Muchow verweise ich auf Artikel 11 des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland, welches besagt:
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch das Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen werden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutz der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Die Vorgaben der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011 verstoßen gegen das Grundrecht auf freie Standortwahl und blockiert den Zuzug, der als Grundlage zur Entwicklung der A14 diente.
Die Vorgaben der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011 verstoßen ebenso gegen Artikel 3 des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland.
(1) Alle Menschern sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Daher sind die Vorgaben willkürlich und abzulehnen.
Ein verhinderter Zuzug von Außen - bezogen auf einen Nicht-Zentralen-Ort - diskriminiert jedes Individuum, welches micht in eben diesem Ort aufgewachsen ist.
Ein verhinderter Zuzug von Außen - bezogen auf einen Nicht-Zentralen-Ort - diskriminiert auch jedes Individuum aus dieser Ortschaft, da es ihm der Grundlage beraubt, in einem Ort mit gleichwertige Entwicklungschancen wie in anderen Gemeinden aufzuwachsen, zu leben oder seinem Gewerbe nachzugehen.
Die Begründung für diesen Eingriff des Landes M-V in die Verfassungsrechte des Bürgers gibt es in der Teilfortschreibung nicht.
Daher sind diese Vorgaben willkürlich und abzulehnen.
Die Vorgaben des Konzeptes sind nicht abgestimmt mit den Eckpunkten der Metropolregion Hamburg (Siehe Anhang *1) und stehen den Ausführungen des OECD-Berichtes "Förderung einer nachhaltigen und ausgewogenen Entwicklung in der MRH" (Siehe Anhang *2) und dem 10-Punkte-Programm zur Wohnungsbau-Offensive der Bundesregierung entgegen (Siehe Anhang *3).
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Die raumordnerischen Festlegungen in den Kapiteln 4.1 und 4.2 verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Das Grundrecht auf Freizügigkeit wird nicht unzulässiger Weise eingeschränkt. |
584 |
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Fraktion Freier Horizont / Freie Wähler
ID: 95
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I. Grobkonzept
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Hinsichtlich der vorliegenden Unterlagen bestehen folgende Einwendungen und Forderungen:
zu 2.1.1 Steuerung der Siedlungsstruktur gemäß RREP 2011
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
587 |
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Fraktion Freier Horizont / Freie Wähler
ID: 95
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I. Grobkonzept
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1. Die Konzentration des zukünftigen Wohnungsbaus auf ausgewählte Schwerpunktstandorte und derAusschluss von Zuwanderung verstoßen insoweit gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, als dass es das in Artikel 11 GG verfassungsrechtlich verankerte Recht auf freie Standortwahl untergräbt.
Artikel 11 des Grundgesetzes besagt,
(1) dass alle Deutschen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet genießen. (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetzoder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder indenen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Die raumordnerischen Festlegungen in den Kapiteln 4.1 und 4.2 verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Das Grundrecht auf Freizügigkeit wird nicht unzulässiger Weise eingeschränkt.
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588 |
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Fraktion Freier Horizont / Freie Wähler
ID: 95
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I. Grobkonzept
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Die undifferenzierte und pauschalisierte Konzentration des zukünftigen Wohnungsbaus auf ausgewählte Schwerpunktstandorte und der Ausschluss von Zuwanderung widerspricht den Erkenntnissen des Kreisentwicklungskonzeptes Landkreis Ludwigslust-Parchim.
In der Zusammenfassung Punkt 10. Siedlungsentwicklung heißt es:
"Im Landkreis finden sich gewachsene Strukturen mit hohem Landschafts- , Erholungs- und Wohnwert, die positive Standortbedingungen für Familien sind und die Attraktivität des Wohnortes positiv beeinflussen.
"Die SWOT-Analyse der Experten des Kreisentwicklungskonzeptes definieren als Chance:
● Verbesserung der Erreichbarkeit durch Erhöhung der ICE/IC-Halts in Ludwigslust
● Perspektivisch Verbesserung der Anbindung an andere Wirtschaftsregionen durch A 14 (vgl.ILEK 2015)
● Stärkung der Funktion als Wohnstandort für Berufspendler (bspw. nach Hamburg oder Schwerin)
In all diesen Punkten wurden bereits in den kreislichen Ausschüssen beraten, Projekte erstellt und positive Ergebnisse erzielt, bzw. Fördergelder und Investitionen eingebracht.
Als Risiko nennt die SWOT-Analyse des KEK 2030 deshalb auch "die Verstärkung der räumlichen Polarisierung (Abwärtsspiralen in schrumpfende Regionen.)
"Räumliche Entwicklungstendenzen in Regionen, die nachweislich Zuwanderer anziehen und somit dem Bevölkerungsrückgang entgegenwirken, müssen unterstützt, keinesfalls aber durch die Teilfortschreibung 4.1 und 4.2 zerstört werden.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Die raumordnerischen Festlegungen der Kapitel 4.1 und 4.2 stehen im Übrigen der Aufnahme von Entwicklungsimpulsen aus anderen Regionen nicht entgegen.
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Fraktion Freier Horizont / Freie Wähler
ID: 95
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I. Grobkonzept
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Die Pandemie zeigt deutlich die Nachteile des Wohnens in geballten Strukturen. Durch soziale Isolation, Quarantäne und Home Office verbringen die Menschen zunehmend Zeit in den eigenen vier Wänden
.Laut einer Studie des ifo-instituts aus Mai 2021 zum Thema "Wie beeinflusst die Corona-Pandemie dieWohnortpräferenzen?" sagten knapp 13% der Befragten aus deutschen Großstädten, dass sie diese in den nächsten 12 Monaten verlassen würden. 63,6 % dieser Menschen geben an, dass sie näher in der Natur leben möchten.
Quelle: *1
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Auswirkungen der Pandemie waren und sind sowohl in den ländlichen Gemeinden als auch in den Zentralen Orten spürbar. Die Pandemie hat vielfach zu einer Dynamisierung der digitalen Transformation beigetragen, die wiederum zu räumlichen Veränderungen führen wird. Jedoch machen weder die Auswirkungen der Pandemie noch die fortschreitende Digitalisierung ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führen zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht.
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Fraktion Freier Horizont / Freie Wähler
ID: 95
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I. Grobkonzept
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Punkt 4.10 (10)„Um Entwicklungsimpulse insbesondere aus der Metropolregion Hamburg und dem Wirtschaftsraum Lübeck aufnehmen zu können, sollen in den betreffenden Zentralen Orten und Siedlungsschwerpunkten die erforderlichen Bauflächenangebote und infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden.
“Diese Feststellung ist falsch.
Richtig - auch unter der Beachtung des Grundgesetzes - ist es, mit einer flächendeckenden Digitalisierung und einer neuen ÖPNV eine gerechte Chancengleichheit für die gesamte Region zuschaffen. Vorteile, welche die Zentralen Orte bisher boten, werden durch andere Vorteile des ländlichen Raumes kompensiert.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Wechselbeziehungen der Metropolregion Hamburg mit der Planungsregion Westmecklenburg zu wenig Beachtung finden. Sie sollten in einem separaten Kapitel gesondert behandelt werden. Schwerpunkt ist dort die Thematik „Arbeiten und Wohnen im Grünen“.
So verweist der Fachdienst Regionalmanagement und Europa des Landkreises Ludwigslust-Parchim zurecht darauf, dass die positive Entwicklung des Ländliches Raumes ein übergeordnetes Ziel ist, für die auch die Kooperationen wie die Metropolregion Hamburg genutzt werden.
Im OECD-Bericht zur Regionalentwicklung: Metropolregion Hamburg, Deutschland heißt es:"Unsere Welt befindet sich in ständigem Wandel. Volkswirtschaften und Gesellschaften unterliegen Megatrends wie Globalisierung, Digitalisierung, Bevölkerungsalterung und Klimawandel. In einem solchen Umfeld weiter auf fragmentierte, kleinteilige Initiativen zu setzen, würde bedeuten, auf Wachstumschancen und Möglichkeiten zur Steigerung der Lebensqualität zu verzichten. "
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die als Siedlungsschwerpunkte festgelegt sind, in einem Tourismusschwerpunktraum liegen, ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen und / oder infrastrukturell bzw. lagebezogen prädestiniert sind, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen. Die digitale Transformation wird zu räumlichen Veränderungsprozessen (wie z.B. im beruflichen und schulischen Bereich, im Verkehr oder im Einzelhandel) führen und sowohl für die ländlichen Gemeinden als auch für die Zentralen Orten Entwicklungschancen bieten. Die fortschreitende Digitalisierung macht jedoch nicht ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führt zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen (digitalen) Herausforderungen gerecht.
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Fraktion Freier Horizont / Freie Wähler
ID: 95
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I. Grobkonzept
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Die Fraktion FREiER HORIZONT/ FREIE WÄHLER fordert den Regionalen Planungsverband auf, sich an den Beschlüssen der Bundesrepublik Deutschland zu orientieren:Das 10-Punkte-Programm der Wohnungsbau Offensive der Bundesregierung besagt in Absatz 2:"Deshalb sollte in wachsenden Dörfern und Städten eine Verdichtung und Ausweitung des Wohnungsbestandes gefördert werden."
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Die raumordnerischen Festlegungen orientieren sich an den einschlägigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen (u.a. ROG, BauGB, LPlG, LEP M-V). Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
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Amt Crivitz / Gemeinde Banzkow
ID: 96
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I. Grobkonzept
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BV Ban GV 861/21
Sitzung am 28.10.2021
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Banzkow beschließt im Rahmen der dritten Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Kapitels 4.1 und 4.2 des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg sich der Stellungnahme des Amtes Crivitz mit folgender Änderung anzuschließen:"Ansonsten kann nicht bewertet werden, ob der gemeindliche Entwicklungsrahmen möglicherweise unter den im Gutachter des Instituts für Stadtforschung und Strukturpolitik qualifizierten Eigenentwicklungsbedarf von 6% der nicht zentralen Orte sinkt."
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Eine Diskussion über eine Siedlungsentwicklung, ausgerichtet am prozentualen Wohneinheiten-Bestand (WE-Bestand), erübrigt sich damit. |
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Industie- und Handelskammer zu Schwerin
ID: 97
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I. Grobkonzept
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mit meiner Kollegin, Frau Richter, hatte ich intern die Notwendigkeit der bedarfsgerechten Fortschreibung des Raumentwicklungsplaners diskutiert. Anlass waren Besprechungen in diversen IHK-Gremien (Industrie, Ernährungswirtschaft, Regionalausschuss LUP).
Gemeinsamer Ansatzpunkt unter Beteiligung einer Vielzahl von Unternehmen aus vielen Teilregionen in Westmecklenburg war das Thema Fach- und Führungskräftegewinnung in Verbindung mit Wohnraum und Bauland.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
593 |
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Industie- und Handelskammer zu Schwerin
ID: 97
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I. Grobkonzept
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Lüdersdorf, Schönberg und Dassow sind im unmittelbaren Einzugsbereich von der Hansestadt Lübeck. Die Expansion vorhandener Unternehmen wie auch Erweiterungen ziehen Fach- und Führungskräfte nach, sofern die Rahmenbedingungen stimmen. Gleiches gilt für Valluhn/Gallin, Zarrentin, Boizenburg sowie Wittenburg. Zunehmend beklagen Unternehmen der genannten Regonen die dringende Notwendigkeit zur Schaffung von zusätzlichen Wohnraum. Die aktuelle 3%-Regelung stößt vielfach an die Grenzen.
Die Unternehmen plädieren daher für eine progressive Überarbeitung dieser 3%-Regelung für zumindest die Teilregione mit hoher Nachfrage. Eingeflossen sind diese gut begründbaren Überlegungen dann auch in die „Industriezukunftsstrategie MV 2030“: Die Steigerung der Wertschöpfung muss begleitet werden mit einem attraktiven Angebot an Wohnbaulandflächen zur Fach- und Führungskräftegewinnung.
Und schließlich: Westmecklenburg ist östlicher Teil der Metropolregion Hamburg mit schneller Anbindung an die größeren tädte. Rasant steigende Mieten und kaum Flächen für Wohnbauten lassen die Nachfrage hier steigen. Am Ende kann der Steuervorteil für Mecklenburg-Vorpommern mit ausschlaggebend sein, die 3%-Regelung anzupassen.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die als Siedlungsschwerpunkte festgelegt sind, in einem Tourismusschwerpunktraum liegen, ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen und / oder infrastrukturell bzw. lagebezogen prädestiniert sind, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen.
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Amt Rehna
ID: 98
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I. Grobkonzept
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Stellungnahme der Gemeinden des Amtsbereichs Rehna
zum Grobkonzept für die Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2
Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg 2011 (Stand: Mai 2021) , 1. Beteiligungsstufe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinden des Amtsbereiches Rehna nehmen zum o.g. Konzept wie folgt Stellung:
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Amt Rehna
ID: 98
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I. Grobkonzept
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Auf Seite 6 des Grobkonzeptes unter Punkt 2.1.2 wird beschrieben, dass sich die Siedlungstätigkeit in den ländlichen Gemeinden negativ auf die zentralen Orte auswirkt. Grundlage ist das Gutachten „Evaluation der wohnbaulichen Siedlungsentwicklung in den nicht-zentralen Gemeinden der Planungsregion Westmecklenburg".
Dieses sieht unter Punkt 4.3 (Anlagen A3-80 bis A3-82) die Entwicklung des Zentralortes Rehna als beeinträchtigt an.
In der Folge geht man von einer Schwächung des Zentralen Odes Rehna aus, was dazu führen könne, dass Infrastrukturen nicht mehr vorgehalten werden können, sowie Gewerbebetriebe und Einzelhandel abwandern. Auch die Sicherung der Daseinsvorsorge sei dann nicht mehr gegeben.
Dieses Entwicklungsszenario wird alleine daraus abgeleitet, dass die Siedlungstätigkeit der nicht zentralen Gemeinden jene des zentralen Odes Rehna übersteigt.
Der pauschalen Schlussfolgerung, wonach diese Siedlungstätigkeit der nicht zentralen Gemeinden zu einer Gefährdung der zentralen Orte führt, kann nicht gefolgt werden. Zusätzliche Bewohner in nicht zentralen Gemeinden stärken vielmehr die Infrastruktur des jeweiligen zentralen Odes, weil sie diesen in Anspruch nehmen. Die Kaufkraft des gesamten Nahbereiches wird erhöht.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Im Gutachten „Evaluation der wohnbaulichen Siedlungsentwicklung in den nicht-zentralen Gemeinden der Planungsregion Westmecklenburg“ ist dargelegt, dass bezogen auf den Betrachtungszeitraum 2007-2018 keine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen Orte stattgefunden hat. Auch das Gutachten „Räumlich differenzierte Analyse und Bewertung der Wohnungsbauentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 2014 bis 2019“ bestätigt das unterdurchschnittliche Neubauniveau in den Zentralen Orten M-Vs. Grundzentren erfüllen vorrangig Versorgungsaufgaben zur Deckung des allgemeinen täglichen Bedarfes für die Bevölkerung ihres jeweiligen Nahbereiches. Währenddessen halten Mittelzentren Einrichtungen des gehobenen Bedarfes für die Bevölkerung ihrer Mittelbereiche und Oberzentren Einrichtungen des spezialisierten höheren Bedarfs für die Bevölkerung ihrer Oberbereiche vor. Rückläufige Einwohnerzahlen durch Wegzug aus den Zentralen Orten in umliegende Gemeinden senken die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge mit der Konsequenz, dass die Zentralen Orte letztlich in ihrer Funktionsfähigkeit als regionale Entwicklungs- und Versorgungsstandorte beeinträchtigt werden können. Im o.g. Gutachten wird analysiert, ob die Entwicklung der 28 Zentralorte innerhalb der Planungsregion Westmecklenburg durch die Siedlungsentwicklung in ihrem Nahbereich bzw. den unmittelbar angrenzenden Gemeinden negativ beeinflusst oder sogar gefährdet wurde. Dies wird durch einen Vergleich sowohl der Neubauintensität als auch der Einwohnerentwicklung zwischen dem jeweiligen Zentralort und den umliegenden nicht-zentralen Orten abgeleitet. Im Ergebnis wird gutachterlich festgestellt, dass die Siedlungsentwicklung in den nicht-zentralen Orten nicht spurlos an der Mehrzahl der zentralen Orte vorübergegangen ist.
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596 |
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Amt Rehna
ID: 98
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I. Grobkonzept
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Der zentrale Ort Rehna weist schon seit Längerem und auch aktuell so gut wie keinen Leerstand auf. Es sind keine lnnenbereichsflächen vorhanden, die für eine Bebauung zur Verfügung stehen.
lnsofern kann sich der zentrale Ort Rehna nur weiter in den Außenbereich entwickeln, was jedoch im Widerspruch zu dem sowohl im ROG als auch im BauGB verankerten Grundgedanken des Flächensparens und der damit verbundenen Konzentration auf Maßnahmen der lnnenentwicklung steht.
Es erscheint daher sinnvoll, sich zunächst auf sämtliche Flächen der Innenentwicklung zu konzentrieren, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen zentralen Ort handelt oder nicht. Ein möglicher Ansatz wäre ggf., die zur Verfügung stehenden bebaubaren lnnenbereichsflächen in den nicht zentralen Orten mit einem anderen Faktor zu bewerte nals Bereiche, die eine neue Flächeninanspruchnahme erfordern.
Wünschenswert wäre dann auch eine konkrete Bestimmung des Begriffs „Innenbereich" im raumordnerischen Sinn, vor allem vor dem Hintergrund, dass von den Gemeinden per Satzung definierte größere lnnenbereichsflächen von den Genehmigungsbehörden teilweise als Außenbereich eingestuft werden.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
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597 |
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Amt Rehna
ID: 98
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I. Grobkonzept
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In der letzten Zeit hat sich zudem verstärkt gezeigt, dass im gesamten Amtsbereich Rehna ein deutlich vermehrter Zuzug aus anderen Bundesländern erfolgt.
Dies ist zum Teil sicher auch dem Umstand geschuldet, dass die Gemeinden im Amtsbereich Rehna auf Grund ihrer Lage und verkehrstechnischen Anbindung wichtige Partner für eine bedarfsgerechte Wohnungsbauplanung innerhalb der Metropolregion Hamburg sind.
Nicht immer hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Entwicklung zu steuern und der „ortsansässigen Bevölkerung" vorrangig Zugang zu Baugrundstücken zu verschaffen. Dennoch fließen diese Zuzügler in die Baustatistik mit ein. Die Gemeinde hat dann u.U. ihr Entwicklungspotential bereits ausgeschöpft, ohne dass die ortsansässige Bevölkerung hinreichend berücksichtigt werden konnte. Wie kann diesem Umstand im RREP künftig Rechnung getragen werden?
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Die raumordnerische Lenkung der Siedlungsentwicklung schränkt das Grundrecht auf Freizügigkeit nicht in unzulässiger Weise ein und steht der Erfüllung individueller Wünsche nicht von vornherein entgegen. Jedoch wird eine ausschließliche Konzentration auf den Neubau von Einfamilienhäusern (EFH) für den Zuzug junger Familien in die nicht-zentralen Orte als nicht zielführend angesehen. Eine vorausschauende gemeindliche Planung verlangt zugleich nach Ansätzen für die Steuerung des Generationenwechsels im EFH-Bestand. Dahingehend soll das Ineinandergreifen von entsprechenden Strategien zur Schaffung seniorengerechten Wohnraums und zur Nach- und Umnutzung (Generationenwechsel) im EFH-Bestand stärker forciert und die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum bei Neubauplanungen stärker berücksichtigt werden. Dabei kann es bei geschickter Planung zu einer „Win-win-Situation“ kommen (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. mit der dazugehörigen Begründung).
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598 |
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Amt Rehna
ID: 98
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I. Grobkonzept
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Zudem wäre es unabhängig vom künftigen Steuerungsansatz für die einzelnen Gemeinden sehr hilfreich, wenn jederzeit klar ersichtlich wäre, wie groß das Wohnbaukontingent jeder Gemeinde im Basisjahr ist und wieviele Einheiten bereits zum Zeitpunkt x verbraucht wurden bzw. noch zur Verfügung stehen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es hier teils deutliche Abweichungen in den verwendeten Statistiken gibt, so dass eine transparente jährlich aktualisierte Übersicht den Gemeinden mehr Planungssicherheit geben könnte.
Grundsätzlich begrüßen die Gemeinden des Amtsbereichs Rehna den vorgeschlagenen Flächen-Einwohner-Ansatz.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Mit dem im PS 4.2 (5) geregelten Flächen-Einwohner-Ansatz steht den Gemeinden neben den Potenzialen der Innenentwicklung ein zusätzlicher Entwicklungsrahmen von bis zu 1 Hektar / 500 Einwohner bezogen auf den Einwohnerstand vom 31.12.2021 für die Dauer der Gültigkeit des Programms zur Verfügung. Die Inanspruchnahme des Entwicklungsrahmens setzt jedoch eine Übersicht über vorhandene Baulücken im Innenbereich sowie über Wohnbauflächenpotenziale in rechtskräftigen B-Plänen voraus. |
599 |
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Amt Rehna
ID: 98
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I. Grobkonzept
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Die unterschiedliche Infrastrukturausstattung der Gemeinden aber auch die Besonderheiten der mecklenburgischen Siedlungsstruktur mit ihren vielen Kleinstgemeinden sollte dabei jedoch individuelle Berücksichtigung finden.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die über eine überdurchschnittliche Infrastrukturausstattung verfügen, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen. |
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Gemeinde Dorf Mecklenburg
ID: 99
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I. Grobkonzept
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BeschlussSitzung der Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg vom 19.10.2021Top 7.11 Beratung zur Sellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für die Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
187 |
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Gemeinde Dorf Mecklenburg
ID: 99
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I. Grobkonzept
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Beschluss: Die Gemeinde Dorf Mecklenburg nimmt wie folgt Stellung:Bei der Steuerung der Siedlungsstruktur ist auf die besondere Stellung der Gemeinde Dorf Mecklenburg als Umlandgemeinde des Mittelzentrums Wismar einzugehen. In diesem Zusammenhang wird auf die Stadt-Umland-Vereinbarung, welche in Zusammenarbeit mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg verwiesen. Die Fortschreibung des Teilkonzeptes der Wohnbauentwicklung bis 2030 ist als zwingender Bestandteil bei der Teilfortschreibung mit aufzunehmen und gesondert auszuweisen.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Für nicht-zentrale Orte in Stadt-Umland-Räumen (SUR) Schwerin und Wismar besteht gemäß PS 4.2 (3) LEP M-V die Möglichkeit, eine über den kommunalen Entwicklungsrahmen hinausgehende Wohnbauentwicklung umzusetzen. Voraussetzung dafür ist jedoch jeweils ein interkommunal abgestimmtes Wohnbauentwicklungskonzept. Dieser Ansatz wird im Zuge der in Rede stehenden Teilfortschreibung mit PS 4.2 (7) aufgegriffen und konkretisiert. |
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Gemeinde Metelsdorf
ID: 100
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I. Grobkonzept
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Beschluss
Sitzung der Gemeindevertretung Metelsdorf vom 19.10.2021
Top 7.2
Stellungnahme zum Grobkonzept für die Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2021
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
191 |
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Gemeinde Metelsdorf
ID: 100
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I. Grobkonzept
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf nimmt wie folgt Stellung:Bei der Steuerung der Siedlungsstruktur ist auf die besondere Stellung der Gemeinde Metelsdorf als Umlandgemeinde des Mittelzentrums Wismar einzugehen. In diesem Zusammenhang wird auf die Stadt-Umland-Vereinbarung, welche im Zusammenhang mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg verwiesen. Die Fortschreibung des Teilkonzeptes der Wohnbauentwicklung bis 2030 ist als zwingender Bestandteil bei der Teilfortschreibung mit aufzunehmen und gesondert auszuweisen.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Für nicht-zentrale Orte in Stadt-Umland-Räumen (SUR) Schwerin und Wismar besteht gemäß PS 4.2 (3) LEP M-V die Möglichkeit, eine über den kommunalen Entwicklungsrahmen hinausgehende Wohnbauentwicklung umzusetzen. Voraussetzung dafür ist jedoch jeweils ein interkommunal abgestimmtes Wohnbauentwicklungskonzept. Dieser Ansatz wird im Zuge der in Rede stehenden Teilfortschreibung mit PS 4.2 (7) aufgegriffen und konkretisiert. |
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