Verfahrensträger: Geschäftsstelle · Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Stellungnehmer Kapitel Inhalt Abwägung und Sachaufklärung BE-ID
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
Die ortsansässigen Betriebe, aber auch aus den angrenzenden Wirtschaftsstandorten, können sich aber nur erweitern, wenn das Fachpersonal in den Orten selbst, bzw. in den angrenzenden Gemeinden ausreichend Wohnraum finden, um zukünftige Arbeitswege zu verringern und Arbeitnehmer dauerhaft an die Unternehmen binden zu können. Insbesondere durch die Errichtung des "Wittenburg Village" wird es in den angrenzenden Gemeinden einen weiteren Wohnungsbedarf geben, der sich durch die derzeitigen Entwicklungsmöglichkeiten nicht decken lässt.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die Gemeinde die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen erfüllt.
611
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Zentren selbst nicht durchgängig für den benötigten Wohnraum sorgen können bzw. wollen (z.B. aus finanziellen Gründen oder fehlenden eigenen Entwicklungsmöglichkeiten). Daher ist eine Bauflächenbereitstellung in den umliegenden Gemeinden von existenzieller Bedeutung für die dort angesiedelten Unternehmen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auf die Zentralen Orte erforderlich. Gutachterlich wurde das auffällig geringe Neubauniveau v.a. in den Mittel- und Grundzentren außerhalb der Tourismusräume nachgewiesen. Daher ist dem Ansatz einer deutlichen Erhöhung des Wohnungsbaus in den Zentralen Orten mehr Aufmerksamkeit zuzuweisen. Die Nachfragepräferenzen der Haushalte stehen dem nicht entgegen. Für die Zentralen Orte besteht künftig die Pflicht, in quantitativer Hinsicht ein großzügigeres Wohnbauflächenangebot bereitzustellen, um neben der Deckung des örtlichen Bedarfs auch verstärkt Wachstums- und Zuwanderungsimpulse, insbesondere aus der Metropolregion Hamburg, aufnehmen zu können. Der Aspekt wird in den PS 4.2 (1) – (4) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen aufgegriffen. Unabhängig davon sind auch Möglichkeiten der interkommunalen Kooperation auszuloten (siehe PS 4.1 (11) i.V.m. der dazugehörigen Begründung).
612
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
Weiterhin sollte auch berücksichtigt werden, dass insbesondere die Schaffung von neuem Wohnraum kostenintensive Vorhaben sind, die sich erst ab einer bestimmten Anzahl von neuen Bauplätzen refinanziert.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Verfahrenskosten sind kein geeignetes Kriterium für die Steuerung der Siedlungsentwicklung.
613
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
Daher sieht die Gemeinde Bobzin einen Entwicklungsrahmen gemäß der Variante 3 (WE-Ansatz nach Flächen-Einwohner) als angemessen an, um sich mit einer höheren Dichtevorgabe flexibler an die aktuellen Wohnbedarfe anpassen zu können.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes wird im PS 4.2 (5) aufgegriffen.
614
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
Denkbar wäre zukünftig auch eine Positivbeurteilung bei größeren Vorhaben, die die angrenzenden Zentralen Orte nicht beeinträchtigen, oder die diese nicht selbst kompensieren können bzw. wollen. Dafür sind auch städtebauliche Entwicklungskonzepte oder Regionalkonzepte sinnvoll, um jeden Zentralen Ort differenziert zu betrachten. Denn auch in der Region Westmecklenburg herrschen starke regionale Unterschiede und Bedarfe der Zentralen Orte und deren Umlandgemeinden.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen, den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Zudem wird prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (vgl. 4.2 (6)).
615
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
Bei den qualitativen Aspekten müssen die umliegenden Wirtschaftsräume zwingend stärker berücksichtigt werden. Insbesondere die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hagenow-Land bieten Wohnraum für Arbeitnehmer aus den angrenzenden Grund-, Mittel- und Oberzentren (Schwerin, Hagenow, Wittenburg, Ludwigslust, Lübtheen sowie aus der Metropolregion Hamburg) und tragen somit zur wirtschaftlichen Stabilität der Unternehmen bei, die wiederum Gewerbesteuereinnahmen und stärkere Kaufkraft in den Zentren sichern.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die als Siedlungsschwerpunkte festgelegt sind, in einem Tourismusschwerpunktraum liegen, ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen und / oder infrastrukturell bzw. lagebezogen prädestiniert sind, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen.
616
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
Die Gemeinde Redefin gehört zum Amtsbereich Hagenow Land im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Das Gemeindegebiet hat eine Fläche von 17,73 km² und ist ländlich und landwirtschaftlich geprägt. Die Gemeinde legt einen hohen Wert auf die Lebensqualität ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Dazu gehört ein hoher Erholungswert in der umgebenden Landschaft und der Gemeinde. Als Biosphärengemeinde liegt uns besonders an der Ausgewogenheit unter der Berücksichtigung der Interessen von Menschen und Natur. Als im Lärmaktionsplan des Amtes Hagenow Land gegenüber der Europäischen Union ausgewiesenes „Ruhiges Gebiet“ arbeiten wir kontinuierlich daran belastenden Lärm für unsere Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren oder nicht entstehen zu lassen. In der Abrundungssatzung zielen wir auf Lückenbebauung, aber leider stehen diese privaten Bauplätze nicht zur Verfügung. Die Gemeindevertretung ist bemüht weitere Flächen als Bauland auszuweisen, da die Nachfrage nach Bauland in unserer Gemeinde weiterhin groß ist.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
617
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
S. 6, Ökonomische und soziale Auswirkungen: nachdem zunächst der Trend vom Dorf in die Stadt ganze Dörfer zur Verwaisung und Überalterung brachte, zeigt sich seit Jahren ein zunehmender Trend aus der Stadt heraus in die ländliche Idylle. Dies spiegelt ein Bedürfnis nach Ruhe, Freizeit im Grünen und Familienleben wider. Es ist auch Ausdruck einer großen finanziellen Unabhängigkeit vorwiegend junger Familien. Diese Zuzüge haben sich viele Gemeinden seit Jahren gewünscht. Sie bringen Leben ins Dorf und stärken zuverlässig durch ihre Einkommenssteueranteile die finanzielle Situation der Kommune. Der dabei gelebte Anspruch seine individuellen Wohnraumträume vollständig zu erfüllen, ist inkompatibel mit der hier im Text (S.7) geschilderten Möglichkeit des Generationenwechsels im Bestand. Eine negative Auswirkung auf Zentrale Orte durch die Bautätigkeit in ländlichen Bereich können wir in unserem Bereich nicht feststellen. Ob hier Lenkungsmöglichkeiten durch die Gemeinden bestehen bzw. sinnvoll umgesetzt werden können ist zweifelhaft.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich.
618
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
2.2 Vorschläge zur zukünftigen Steuerung der Siedlungsentwicklung 2.2.1 Quantitative Rahmenbedingungen: Die GV Redefin befürwortet die beiden folgenden Varianten. 1. WE-Ansatz unter Zugrundelegung der Einwohnerzahl 1,0 WE/ 500 EW 2. WE- Ansatz unter Zugrundelegung Fläche- Einwohner 1 ha / 500 WE und Dichtevorgabe
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes wird im PS 4.2 (5) aufgegriffen.
619
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
2.2.2 Qualitative Steuerung: wir begrüßen die Aufnahme qualitativer Kriterien, da sie den Gemeinden die Entwicklung eigener Strategien ermöglichen und Handlungsspielräume eröffnen, ohne den großen Rahmen in Frage zu stellen. Die Kriterien sollten an die Planungsregion Westmecklenburg angepasst werden.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
620
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
Stellungnahme der Gemeinde Hoort zum Grobkonzept der Teilfortschreibung RREP WM Kapitel 4.1 und 4.2 Die Gemeinde Hoort gehört zum Amtsbereich Hagenow-Land und zählt zu den nicht zentralen Gemeinden im strukturschwachen ländlichen Raum im Nahbereich zu Hagenow. Hagenow ist im Regionalen Raumentwicklungsprogramm als Mittelzentrum eingestuft. Die Mittelzentren sollen in ihrer Funktion als regional bedeutsame Wirtschafts- und Arbeitsstandorte gestärkt und weiterentwickelt werden. Hagenow gehört zu den bedeutsamen Entwicklungsstandorten für Gewerbe und Industrie in Westmecklenburg, in denen Neuansiedlungen bzw. Erweiterungen von Unternehmen erfolgen sollen. Die Gemeinde Hoort befindet sich nur 15 km nordöstlich der Stadt Hagenow, welche über die B 321 sehr schnell und bequem zu erreichen ist. Darüber hinaus verfügt Hoort durch die unmittelbare Nähe zur A 24 über eine hervorragende verkehrliche infrastrukturelle Anbindung in Richtung Hamburg. Diese Lage prädestiniert Hoort als Pendlerort zur Nutzung der benachbarten Wirtschaftsräume. Hoort kann daher die Entwicklung des Mittelzentrums Hagenow und der Metropolregion Hamburg positiv beeinflussen. Die Gemeinde Hoort bietet durch den Kindergarten und attraktiven Freizeitangeboten (z.B. Wasserskianlage) hervorragende Bedingungen, insbesondere für junge Familien.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
621
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
Für die Bereitstellung von Bauplätzen stehen derzeit keine innerörtlichen Gemeindeflächen zur Verfügung. Daher beabsichtigt die Gemeinde Hoort einen neuen Bebauungsplan zu entwickeln, um der eigenen Bevölkerung sowie Arbeitnehmern aus den umliegenden Grund-, Mittel sowie Oberzentren potenziellen Wohnraum anbieten zu können.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Die raumordnerische Lenkung der Siedlungsentwicklung schränkt das Grundrecht auf Freizügigkeit nicht in unzulässiger Weise ein und steht der Erfüllung individueller Wünsche nicht von vornherein entgegen. Jedoch wird eine ausschließliche Konzentration auf den Neubau von Einfamilienhäusern (EFH) für den Zuzug junger Familien in die nicht-zentralen Orte als nicht zielführend angesehen. Eine vorausschauende gemeindliche Planung verlangt zugleich nach Ansätzen für die Steuerung des Generationenwechsels im EFH-Bestand. Dahingehend soll das Ineinandergreifen von entsprechenden Strategien zur Schaffung seniorengerechten Wohnraums und zur Nach- und Umnutzung (Generationenwechsel) im EFH-Bestand stärker forciert und die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum bei Neubauplanungen stärker berücksichtigt werden. Dabei kann es bei geschickter Planung zu einer „Win-win-Situation“ kommen (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. mit der dazugehörigen Begründung).
622
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Zentren selbst nicht durchgängig für den benötigten Wohnraum sorgen können bzw. wollen (z.B. aus finanziellen Gründen oder fehlenden eigenen Entwicklungsmöglichkeiten). Daher ist eine Bauflächenbereitstellung in den umliegenden Gemeinden von existenzieller Bedeutung für die dort angesiedelten Unternehmen. Auch können Zuzüge eine Gemeinschaft neu beleben und weiterentwickeln.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auf die Zentralen Orte erforderlich. Gutachterlich wurde das auffällig geringe Neubauniveau v.a. in den Mittel- und Grundzentren außerhalb der Tourismusräume nachgewiesen. Daher ist dem Ansatz einer deutlichen Erhöhung des Wohnungsbaus in den Zentralen Orten mehr Aufmerksamkeit zuzuweisen. Die Nachfragepräferenzen der Haushalte stehen dem nicht entgegen. Für die Zentralen Orte besteht künftig die Pflicht, in quantitativer Hinsicht ein großzügigeres Wohnbauflächenangebot bereitzustellen, um neben der Deckung des örtlichen Bedarfs auch verstärkt Wachstums- und Zuwanderungsimpulse, insbesondere aus der Metropolregion Hamburg, aufnehmen zu können. Der Aspekt wird in den PS 4.2 (1) – (4) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen aufgegriffen. Unabhängig davon sind auch Möglichkeiten der interkommunalen Kooperation auszuloten (siehe PS 4.1 (11) i.V.m. der dazugehörigen Begründung).
623
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
Die Wohnbauflächenentwicklung der Gemeinde Hoort sollte daher nicht grundsätzlich durch quantitative Ansätze beschränkt werden, sondern sich auf die Bedeutung der Gemeinde als Wohnstandort für die Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes fokussieren. Die Gemeinde Hoort fordert daher eine differenziertere Betrachtung der quantitativen Aspekte und keinen pauschalen Ansatz. Denkbar wäre zukünftig auch eine Positivbeurteilung bei größeren Vorhaben, die den angrenzenden Zentralen Ort nicht beeinträchtigen, oder die dieser nicht selbst kompensieren kann. Dafür sind auch städtebauliche Entwicklungskonzepte oder Regionalkonzepte sinnvoll, um jeden Zentralen Ort differenziert zu betrachten. Denn auch in der Region Westmecklenburg herrschen starke regionale Unterschiede und Bedarfe der Zentralen Orte und deren Umlandgemeinden.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen, den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Zudem wird prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (vgl. 4.2 (6)).
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
Bei den qualitativen Aspekten müssen die umliegenden Wirtschaftsräume zwingend stärker berücksichtigt werden. Insbesondere die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hagenow-Land bieten Wohnraum für Arbeitnehmer aus den angrenzenden Grund-, Mittel- und Oberzentren (Schwerin, Hagenow, Wittenburg, Ludwigslust, Lübtheen sowie aus der Metropolregion Hamburg) und tragen somit zur wirtschaftlichen Stabilität der Unternehmen bei, die wiederum Gewerbesteuereinnahmen und stärkere Kaufkraft in den Zentren sichern.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die als Siedlungsschwerpunkte festgelegt sind, in einem Tourismusschwerpunktraum liegen, ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen und / oder infrastrukturell bzw. lagebezogen prädestiniert sind, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen.
625
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
Die Gemeinde Bresegard bei Picher gehört zum Amtsbereich Hagenow Land im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Das Gemeindegebiet hat eine Fläche von 16,57 km² und ist ländlich und landwirtschaftlich geprägt. Die Gemeinde legt einen hohen Wert auf die Lebensqualität ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Dazu gehören ein hoher Erholungswert der umgebenden Landschaft und eine maßvolle Bauentwicklung, sowohl für Wohnbebauung, als auch für gewerbliche Bauwerke. Dazu wurde eine Flächennutzungsplanung durchgeführt, die auch privilegierte Bioenergieanlagen und landwirtschaftliche Tierhaltungen regelt. Als Biosphärengemeinde liegt uns besonders an der Ausgewogenheit der Berücksichtigungen der Interessen von Menschen und Natur. Als im Lärmaktionsplan des Amtes Hagenow Land gegenüber der Europäischen Union ausgewiesenes „Ruhiges Gebiet“ arbeiten wir kontinuierlich daran belastenden Lärm für unsere Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren oder nicht entstehen zu lassen.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
643
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
Grundsätzlich möchten wir anmerken, dass wir die Durchführung von Teilfortschreibungen (aktuell Kapitel 6.5, 4.1 und 4.2) kritisch sehen. Um eine ausgewogene, nachhaltige, gerechte und letztendlich rechtssichere Raumplanung zu gewährleisten, ist nur eine Gesamtfortschreibung des RREP Westmecklenburg der richtige Weg und nun erforderlich. 10 Jahre nach Festsetzung des letzten RREP WM ist dies auch der richtige Zeitpunkt.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Verbandversammlung hat aufgrund des vordringlichen Handlungsbedarfs auf ihrer 62. Sitzung am 10.06.2020 beschlossen, die Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM 2011 fortzuschreiben. Ein Beschluss zur Gesamtfortschreibung existiert nicht und ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung.
644
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
Zu 2. Steuerung der Siedlungsentwicklung: wir sind auch davon überzeugt, dass das Ausmaß der Neuversiegelungen dringend reduziert werden muss. Der Ansatz der Zentralen-Orte-Entwicklung steht fest, es liegt nicht in unserer Kompetenz diesen zu ändern. Allerdings sollten auch für die Zentralen Orte Höchstmengen an zusätzlicher Ausweitung festgelegt werden und diese Sonderstellung der Zentralen Orte nicht zu einem Freibrief für Flächenfraß werden.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Der Aspekt wird im PS 4.1 (3) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen. Danach soll in der ganzen Region Westmecklenburg ein flächensparendes Bauen angestrebt werden. Die Regelung gilt somit sowohl für ländliche Gemeinden als auch für die Zentralen Orte.
645
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
In unserer Flächennutzungsplanung und Abrundungssatzung zielen wir auf Lückenbebauung. Dafür sind in unserer Gemeinde noch ausreichend Flächen vorhanden. Unbefriedigend ist es, dass die Gemeinden kaum Möglichkeiten haben auf die Bebauung von Baulücken Einfluss zu nehmen, wenn sich die betreffenden Flächen in privatem Besitz befinden.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen wird begrüßt. Sofern ein Zugriff auf innerörtliche Flächen nachweislich nicht möglich ist, sind neue Siedlungsflächen an die bebaute Ortslage anzulehnen (vgl. PS 4.1 (5)).Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass auf Ebene der Regionalplanung keine flurstücksscharfe Festlegung erfolgt. Bestimmungen zur Verbesserung des Zugriffs von Gemeinden auf Privatflächen liegen nicht in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes.
646
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
S.5.: gewerbliche Bauflächen im Sinne von Gewerbegebieten sollten bevorzugt im Randbereich großer Siedlungsstrukturen, in direkter Nähe zu Autobahnen und ggf. Bahnhöfen und/ oder Häfen zugelassen werden. So werden z.B. Folgeversiegelungen durch Straßenbau vermieden. Es sollten gerade für Gewerbegebiete bereits auf raumordnerischer Ebene, unabhängig von der Lage, Vorgaben für mehrgeschossige Bauweisen, eigene, regenerative Energieerzeugung und Grünanlagen an Fassaden und Dächern gesetzt werden. Die Attraktivität für Investoren im ländlichen Bereich zu bauen liegt nicht selten auch an den deutlich günstigeren Grundstückspreisen und am geringeren Widerstand gegen Großbauprojekte. Kleine Gemeinden mit ehrenamtlichen Bürgermeistern und sparsam besetzten Verwaltungen können den Werbungen der Investoren nur bedingt standhalten und unterliegen oft wirtschaftlichem Druck, da die kleinen Gemeinden finanziell benachteiligt werden. Der Blick auf das Gesamte und auf die gemeindeübergreifende Ebene kann hier nicht erwartet werden und deshalb auf der Ebene der Raumordnung betrachtet werden.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung gemäß Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung sind auch in Bezug auf die gewerbliche Flächenentwicklung hin anzuwenden. Dadurch wird eine Lenkung der Flächenentwicklung sowie die sparsame Inanspruchnahme von Ressourcen und Flächen erzielt. Darüber hinaus sei hinsichtlich der Standortanforderungen für Gewerbe- und Industriestandorte auf die Kapitel 4.3.1 RRRP WM sowie 4.3.1 LEP M-V verwiesen. Weiterführende Bestimmungen zur bauleitplanerischen Umsetzung liegen hingegen nicht in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes
647
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
S.6.: Flächeninanspruchnahme: der ökologische Wert von Flächen um Städte ist oft auch hoch, auch mit diesen Flächen sollte sehr sparsam umgegangen werden. Sie sind von besonderer Bedeutung für das lokale Klima, z.B. als Kaltluftschneise.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Der Aspekt wird im PS 4.1 (3) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen. Danach soll in der ganzen Region Westmecklenburg ein flächensparendes Bauen angestrebt werden. Die Regelung gilt somit sowohl für ländliche Gemeinden als auch für die Zentralen Orte.
648
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
Der hohe Stellenwert von Landschaft und Freiflächen, und der restriktive Umgang mit dem Flächenverbrauch, der in dieser Planung angestrebt wird, sollte auch für die Planung von z.B. Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaik Anwendung finden.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung. Windenergieanlagen sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch privilegierte Vorhaben und damit grundsätzlich im Außenbereich zulässig. Die raumordnerische Steuerung erfolgt im Zuge der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie. Für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen sind PS 5.3 (9) LEP M-V bzw. § 6 ROG i.V.m. § 5 Abs. 6 LPlG M-V einschlägig.
649
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
S. 6, Ökonomische und soziale Auswirkungen: nachdem zunächst der Trend vom Dorf in die Stadt ganze Dörfer zur Verwaisung und Überalterung brachte, zeigt sich seit Jahren ein zunehmender Trend aus der Stadt heraus in die ländliche Idylle. Dies spiegelt ein Bedürfnis nach Ruhe, Freizeit im Grünen und Familienleben wider. Es ist auch Ausdruck einer großen finanziellen Unabhängigkeit vorwiegend junger Familien. Diese Zuzüge haben sich viele Gemeinden seit Jahren gewünscht. Sie bringen Leben ins Dorf und stärken zuverlässig durch ihre Einkommenssteueranteile die finanzielle Situation der Kommune. Der dabei gelebte Anspruch seine individuellen Wohnraumträume vollständig zu erfüllen, ist inkompatibel mit der hier im Text (S.7) geschilderten Möglichkeit des Generationenwechsels im Bestand. Ob hier Lenkungsmöglichkeiten durch die Gemeinden bestehen bzw. sinnvoll umgesetzt werden können ist zweifelhaft. Wenn die zu erarbeitenden übergeordneten Steuerungen der Siedlungsentwicklung, wie bisher, nicht konsequent durchgesetzt werden, ziehen die Familien dann einfach ein Dorf weiter.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die raumordnerische Lenkung der Siedlungsentwicklung steht der Erfüllung individueller Wünsche nicht von vornherein entgegen. Jedoch wird eine ausschließliche Konzentration auf den Neubau von Einfamilienhäusern (EFH) für den Zuzug junger Familien in die nicht-zentralen Orte als nicht zielführend angesehen. Eine vorausschauende gemeindliche Planung verlangt zugleich nach Ansätzen für die Steuerung des Generationenwechsels im EFH-Bestand. Dahingehend soll das Ineinandergreifen von entsprechenden Strategien zur Schaffung seniorengerechten Wohnraums und zur Nach- und Umnutzung (Generationenwechsel) im EFH-Bestand stärker forciert und die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum bei Neubauplanungen stärker berücksichtigt werden. Dabei kann es bei geschickter Planung zu einer „Win-win-Situation“ kommen (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. mit der dazugehörigen Begründung).
650
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
2.2 Vorschläge zur zukünftigen Steuerung der Siedlungsentwicklung 2.2.1 Quantitative Steuerung: hier erscheint uns die Variante WE-Ansatz unter Zugrundelegung des Wohnungsbestandes zu einem Basisjahr am meisten die veranschlagten übergeordneten und vorgegebenen Ziele zu erfüllen.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen.
651
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
2.2.2 Qualitative Steuerung: wir begrüßen die Aufnahme qualitativer Kriterien, da sie den Gemeinden die Entwicklung eigener Strategien ermöglichen und Handlungsspielräume eröffnen ohne den großen Rahmen in Frage zu stellen. Neben den drei genannten Punkten sollten z.B. auch Kinderfreundlichkeit, das Vorhandensein von Arbeitsplätzen im Ort und insbesondere ökologische Aspekte der Bauentwicklung (z.B. gemeindliche Vorgaben für regenerative Wärmekonzepte, ökologische Baustoffe, Regenwassernutzung, Deckelung von geschlossenen Flächen (wie z.B. Pflaster) auf Grundstücken, sowie nicht versiegelnder Wegebau) positiv bewertet und verstärkt gewichtet werden. So oder ähnlich, wie es in anderen Regionen durch Punktesysteme bereits praktiziert wird.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen oder über eine überdurchschnittliche Infrastrukturausstattung verfügen, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen. Die sonstigen vom Stellungnehmer genannten Aspekte stellen nach Auffassung des Planungsverbandes keine geeigneten Kriterien für die Steuerung der Siedlungsentwicklung dar.
652
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
3. zu Allgemeine Planungsabsichten: 4.1 (3)Z: die Siedlungsentwicklung sollte nicht an den Eigenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung geknüpft werden. Die anderen Regelungsinstrumente führen zu einer ausreichenden Steuerung.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Der kommunale Entwicklungsrahmen bemisst sich als Bauflächenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung und kann nur in Abhängigkeit der lokalen und regionalen Rahmenbedingungen quantifiziert werden (vgl. Begründung zu PS 4.2 (5)). Das Grundrecht auf Freizügigkeit wird dadurch jedoch nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt.
653
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
Zuzüge von außen können wertvolle Impulse in eine Gemeinde bringen. Die Beibehaltung dieser Regelung führt ggf. zum „Ausbluten“ von Gemeinden, oder leistet Gruppierungen wie völkischen Siedlern Vorschub.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Die raumordnerische Lenkung der Siedlungsentwicklung schränkt das Grundrecht auf Freizügigkeit nicht in unzulässiger Weise ein und steht der Erfüllung individueller Wünsche nicht von vornherein entgegen. Jedoch wird eine ausschließliche Konzentration auf den Neubau von Einfamilienhäusern (EFH) für den Zuzug junger Familien in die nicht-zentralen Orte als nicht zielführend angesehen. Eine vorausschauende gemeindliche Planung verlangt zugleich nach Ansätzen für die Steuerung des Generationenwechsels im EFH-Bestand. Dahingehend soll das Ineinandergreifen von entsprechenden Strategien zur Schaffung seniorengerechten Wohnraums und zur Nach- und Umnutzung (Generationenwechsel) im EFH-Bestand stärker forciert und die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum bei Neubauplanungen stärker berücksichtigt werden. Dabei kann es bei geschickter Planung zu einer „Win-win-Situation“ kommen (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. mit der dazugehörigen Begründung).
654
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
4.1 (9): tatsächlich streichen, keine Siedlungsflächen auf dem Wasser!
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Regelung ist entbehrlich. Der Programmsatz wird gestrichen.
655
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
4.1.(10): streichen, diese Regelung verführt zu unangemessenem Flächenverbrauch
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Gemäß PS 4.1 (10) RREP WM 2011 sollen die Entwicklungsimpulse benachbarter Wirtschaftsräume genutzt werden. Dieser Aspekt wird auch im Zuge der Teilfortschreibung im PS 4.1 (12) aufgegriffen. Die Gefahr eines damit verbundenen unangemessenen Flächenverbrauchs wird nicht gesehen, da eine raumordnerische Lenkung auf geeignete Standorte vorgesehen ist.
656
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
4.2 (2): modifizieren, berücksichtigt werden sollten hier insbesondere städtebauliche Aspekte um die im Vorfeld wiederholt genannte Wahrung und positive Entwicklung der dörflichen Charaktere zu ermöglichen
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Der Aspekt wird sinngemäß im PS 4.1 (9) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen.
657
Amt Hagenow-Land
ID: 11
I. Grobkonzept
S. 15, Erhaltung historisch gewachsener Strukturen: diesen Ansatz begrüßen wir. Es könnten hier Anreize an die Kommunen und Gemeinden für eine Steuerung der städtebaulichen Entwicklung gesetzt werden, z.B. durch Unterstützung der Erstellung von Ortsgestaltungssatzungen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Der Aspekt wird sinngemäß im PS 4.1 (9) i.V.m. der dazugehörigen Entwicklung aufgegriffen. Regelungen zur staatlichen Unterstützung von Gemeinden bei der Aufstellung von gemeindlichen Satzungen liegen jedoch nicht in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes.
658
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Die Gemeinde Grambow kann als ländliche Gemeinde dem Grobkonzept für die Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011 nicht zustimmen.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Grobkonzept stellt die verfahrensbegleitende Unterlage im Zuge des ersten Teilfortschreibungsschrittes (Unterrichtung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die allgemeinen Planungsabsichten) dar. Eine Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Grobkonzeptes erfolgt nicht. Stattdessen wird im Zuge der nachfolgenden Öffentlichkeitsbeteiligung der Entwurf der Kapitel 4.1 und 4.2 (einschließlich der Programmsätze und der Begründungen) als verfahrensbegleitende Unterlage ausgelegt.
18
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Eine rein mathematische Definition der Wohnungsbedarfe in den einzelnen ländlichen Gemeinden ist kein signifikanter Ansatz der eine anforderungsgerechte und effektive Steuerung der Siedlungsentwicklung darstellt. Das Grobkonzept lässt nicht erkennen, was die Ziele für die ländlichen Räume sind. Zum einen sollen die Zentren gefördert werden, aber andererseits auch die ländlichen Räume erhalten bleiben.Die obige Aussage gilt unabhängig von den aufgeführten Rechenansätzen, welche aufgrund fehlender klarer Definition der einzelnen Rechenwege und zugehöriger Recheneinheiten nicht konkret auf die eigene Situation herangezogen werden können. Es ist unbestritten, dass eine Siedlungsentwicklung koordiniert zu erfolgen hat, hierbei sollten jedoch ganz besonders die Bedürfnisse der Menschen berücksichtigt werden. Das Grobkonzept trifft die Aussage, dass perspektiv die Zentren mehr gestärkt werden sollen. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass die Entwicklung der vergangenen Jahre eher zu einer Gefährdung der Zentren geführt hat. Wenn die Entwicklung der Zentren in den vergangenen Jahren negativ war, ist dieses nicht durch eine weitere Eingrenzung der Potentiale des ländlichen Raumes auszugleichen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich.
19
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
In der Vergangenheit galt bereits die Prozentquote für die ländlichen Räume, so dass eine Fortschreibung der bisherigen Vorgehensweise nicht zielführend sein kann. Eher kann die reine Quotenregelung als ein strenger Versuch gewertet werden, einer menschlichen Entwicklung entgegenzuwirken. Die Zentren müssen durch qualitative Konzepte das Leben in zentralen Orten vielmehr attraktiver machen, so dass hier die Entwicklung auch nachhaltig bleibt.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten (siehe PS 4.2 (2) – (3)) . Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich im Rahmen der Entwicklungsoption mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich.
20
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Es ist nicht zu akzeptieren, dass die Entwicklung der nicht zentralörtlichen Gemeinden eingeschränkt werden kann, nur weil die Zentralorte (ZO) sich nicht entwickeln wollen/können. Hier sollten die ZO künftig mehr in die Pflicht genommen werden, sich selbst zu tragen und ihre Konzepte dahingehend auf stabile Füße zu stellen!
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Der Aspekt wird in den PS 4.2 (2) – (4) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen aufgegriffen.
21
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Die Gemeinde Grambow befürwortet daher die Aussage "ggf. Gemeinden im Nahbereich eines ZO, der nicht durch die Siedlungstätigkeit der umliegenden nicht zentralörtlichen Gemeinden beeinträchtigt oder gefährdet ist, höhere Entwicklung zugestehen." Die Gemeinde Grambow sieht sich nicht als "Gefährder" von ZO, da das Hauptaugenmerk auf dem Zusammenbringen von Familien im Heimatort liegt. Offen für sie sein, keine Ausgrenzung betreiben und keine Mauern um unsere Gemeinde ziehen. Es wird keine aktive Werbung für Neuzuzüge betrieben.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Im Gutachten „Evaluation der wohnbaulichen Siedlungsentwicklung in den nicht-zentralen Gemeinden der Planungsregion Westmecklenburg“ ist dargelegt, dass bezogen auf den Betrachtungszeitraum 2007-2018 keine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen Orte stattgefunden hat. Auch das Gutachten „Räumlich differenzierte Analyse und Bewertung der Wohnungsbauentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 2014 bis 2019“ bestätigt das unterdurchschnittliche Neubauniveau in den Zentralen Orten M-Vs. Grundzentren erfüllen vorrangig Versorgungsaufgaben zur Deckung des allgemeinen täglichen Bedarfes für die Bevölkerung ihres jeweiligen Nahbereiches. Währenddessen halten Mittelzentren Einrichtungen des gehobenen Bedarfes für die Bevölkerung ihrer Mittelbereiche und Oberzentren Einrichtungen des spezialisierten höheren Bedarfs für die Bevölkerung ihrer Oberbereiche vor. Rückläufige Einwohnerzahlen durch Wegzug aus den Zentralen Orten in umliegende Gemeinden senken die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge mit der Konsequenz, dass die Zentralen Orte letztlich in ihrer Funktionsfähigkeit als regionale Entwicklungs- und Versorgungsstandorte beeinträchtigt werden können. Im o.g. Gutachten wird analysiert, ob die Entwicklung der 28 Zentralorte innerhalb der Planungsregion Westmecklenburg durch die Siedlungsentwicklung in ihrem Nahbereich bzw. den unmittelbar angrenzenden Gemeinden negativ beeinflusst oder sogar gefährdet wurde. Dies wird durch einen Vergleich sowohl der Neubauintensität als auch der Einwohnerentwicklung zwischen dem jeweiligen Zentralort und den umliegenden nicht-zentralen Orten abgeleitet. Im Ergebnis wird gutachterlich festgestellt, dass die Siedlungsentwicklung in den nicht-zentralen Orten nicht spurlos an der Mehrzahl der zentralen Orte vorübergegangen ist.
22
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Die vergangenen Monate der Corona-Pandemie haben gezeigt, wie vorteilhaft der eigene Freiraum, sprich das Einfamilienhaus mit Garten zzgl. weitläufiger öffentlicher Grünanlagen sein kann. Die Gemeinde Grambow erkennt für sich einen hohen Eigenbedarf an neuen Wohneinheiten für Folgegenerationen bestehender Familien.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
23
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Nach Pkt.4.1 (2) ist der Siedlungsflächenbedarf vorrangig innerhalb der bebauten Ortslagen durch Nutzung erschlossener Standortreserven sowie Umnutzung und Verdichtung von Siedlungsflächen abzudecken. Außerhalb der bebauten Ortslage sind Bauflächen nur dann auszuweisen, wenn nachweislich insbesondere die innerörtlichen Baulandreserven ausgeschöpft sind oder besondere Standortanforderungen dies rechtfertigen. Dieses kann nur bedingt umgesetzt werden, da die Gemeinden in der Regel keinen Zugriff auf die innenliegenden Flächen haben und somit die Instrumente der Baulandentwicklung nicht greifen.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Sofern ein Zugriff auf innerörtliche Flächen nachweislich nicht möglich ist, sind neue Siedlungsflächen an die bebaute Ortslage anzulehnen (vgl. PS 4.1 (5)).Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass auf Ebene der Regionalplanung keine flurstücksscharfe Festlegung erfolgt. Bestimmungen zur Verbesserung des Zugriffs von Gemeinden auf Privatflächen liegen nicht in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes.
24
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Eine rein prozentuale Betrachtung kann bei Gemeinden dazu führen, dass ein Baulandpotential nicht ausreichend entwickelt werden kann. Die Siedlungsentwicklung sollte sowohl bedarfsgerecht als auch projektorientiert erfolgen. Die rein mathematische Definition eines neuen Baugebietes wird in der Regel nicht zu einer effektiven Ausgestaltung des Baulandpotentials führen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen.
25
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Vielmehr sollten gewachsene Ortsbildbereiche nicht durch zwanghafte Verdichtungen zerstört werden.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Der Aspekt wird sinngemäß im PS 4.1 (9) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen.
26
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Die Integration der individuellen Struktur einer einzelnen Gemeinde ist bei der Festlegung der quantitativen Festsetzung zu berücksichtigen. Dieses kann durch die qualitative Steuerung erreicht werden. Diese für die einzelnen Gemeinden entscheidende Wertung wird jedoch im Grobkonzept lediglich leicht angerissen und kann daher nicht entscheidend bewertet werden. Durch eine qualitative Steuerung können die tatsächlichen Gegebenheiten signifikanten Einfluss auf die mögliche Wohneinheiten-Zahl nehmen. Insbesondere in intakten Gemeinden besteht zunehmend der Bedarf der nachwachsenden Generationen, sich mit eigenen jungen Familie anzusiedeln. Dieser Trend wird durch die Gemeinde Grambow sehr begrüßt, da eine Gleichverteilung über alle Altersstufen die Nachhaltigkeit der vorhandenen Infrastrukturen absichert. Nur wenn stetig junge Menschen aus den eigenen Reihen folgen und bleiben, haben Feuerwehr, Kita, Vor-Ort-Arbeitsplätze eine nachhaltige Garantie. Wenn keine Kinder nachwachsen, rückt der neu geschaffene und investiv errichtete Spielplatz in den Hintergrund und es entsteht ein Bedarf nach einem Jugendclub usw.Am Beispiel der Gemeinde Grambow kann dieses verdeutlicht werden: Von den knapp 670 Einwohnern sind ca. 120 Kinder bzw. Jugendliche. Damit hat die Gemeinde im Amtsbezirk des Amtes Lützow-Lübstorf den relativ betrachteten zweithöchsten Kinderanteil aller Gemeinden.[hier bitte die Grafik der Anlage beachten: Demographie - männlich / weiblich ] Davon werden ca. 50 Kinder / Jugendliche in den kommenden 10 Jahren ein eigenständiges Leben starten wollen. Mit der 3%-Regelung stehen der Gemeinde lediglich 11 WE zur Verfügung. Damit könnte lediglich jeder 5. Grambower weiterhin in der Gemeinde verbleiben.Die Geburtenrate der Gemeinde in den vergangenen 10 Jahren zeigt einen stetigen Nachwuchs aus der eigenen Gemeinde (ohne Zuzug). 20112012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 5 8 9 7 10 8 7 7 4 7∅ = 7,2 NeugeboreneZum Vergleich hat die Gemeinde Wittenförden (lt. SVZ vom 06.10.2021) nur eine Neugeborenenrate von 15 Kindern pro Jahr bei etwa der vierfachen Einwohnerzahl.Die beiden oberen Statistiken zeigen, dass insbesondere junge Familien in Grambow wohnen und wohnen bleiben wollen. Junge Familien, die Grambow verlassen haben, weil es hier kein Bauland gab, fragen stetig nach Möglichkeiten, sich wieder in Grambow anzusiedeln. Mit 11 WE nach Quotenregelung kann max. 1 Baugebiet entstehen. Dann wird die Entwicklung der verbleibenden Jahre verhindert, so dass es wieder zu Schwankungen in der demographischen Entwicklung kommen wird.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Ferner wird prädestinierten Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (siehe PS 4.2 (6)). Ferner sei darauf verwiesen, dass die raumordnerische Lenkung der Siedlungsentwicklung der Erfüllung individueller Wünsche nicht von vornherein entgegensteht. Jedoch wird eine ausschließliche Konzentration auf den Neubau von Einfamilienhäusern (EFH) für den Zuzug junger Familien in die nicht-zentralen Orte als nicht zielführend angesehen. Eine vorausschauende gemeindliche Planung verlangt zugleich nach Ansätzen für die Steuerung des Generationenwechsels im EFH-Bestand. Dahingehend soll das Ineinandergreifen von entsprechenden Strategien zur Schaffung seniorengerechten Wohnraums und zur Nach- und Umnutzung (Generationenwechsel) im EFH-Bestand stärker forciert und die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum bei Neubauplanungen stärker berücksichtigt werden. Dabei kann es bei geschickter Planung zu einer „Win-win-Situation“ kommen (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. mit der dazugehörigen Begründung).
27
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Es zeigt sich, dass durch die rein quantitative Steuerung der Bedarf an der sogenannten Eigenentwicklung nicht umsetzbar sein wird, welches Folgeauswirkungen auf die örtlichen Strukturen hat. Dieses kann am Beispiel der Freiwilligen Feuerwehr gut verdeutlicht werden. In den ländlichen Gemeinden wird zunehmend Nachwuchs für die Freiwilligen Feuerwehren gesucht. Mühsame Arbeit im Ehrenengagement versucht bereits bei den Florentinern oder der Jugendfeuerwehr die Perspektiv-Kameraden heranzuziehen. Wenn diesen dann keine Möglichkeit zur Ansiedlung in der Heimat gegeben werden kann, werden sie wegziehen müssen. Die Stärke der FFW wird sich kaum ändern können, so dass die ehrenamtliche Arbeit ihre Effektivität verliert und zunehmend nachlassen wird. Vielmehr ist darauf zu achten, dass alle Generationen in gleichen Verhältnissen konstant gehalten werden können, so dass die vorhandene Infrastruktur erhalten bleiben und genutzt werden kann, z.B. braucht ein Kindergarten eine konstante Zahl an Kindern. Wenn jungen Familien, die aus einem Ort stammen, die Möglichkeit gegeben wird, in der Heimat eine eigenständige Wohnmöglichkeit zu bekommen, werden auch die älteren Generationen gesichert sein, da die Kinder und Enkel für die Versorgung vor Ort unterstützend tätig sein werden.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Der kommunale Entwicklungsrahmen bemisst sich als Bauflächenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung und kann nur in Abhängigkeit der lokalen und regionalen Rahmenbedingungen quantifiziert werden (vgl. Begründung zu PS 4.2 (5)). Das Grundrecht auf Freizügigkeit wird dadurch jedoch nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt.
28
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Der Wunsch nach seniorengerechten Wohnungen ist auch im ländlichen Raum gegeben. Daher müssen hier die Anforderungen erfüllt werden, damit „alte Wurzeln“ nicht verpflanzt werden müssen. Durch die Absicherung der Generationen durch qualitative und auf die individuellen Anforderungen abgestimmte Konzepte kann eine Gemeinde effektiv Heimatpflege betreiben und somit Traditionen und Kulturen wahren.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Auf ältere Bevölkerungsgruppen zugeschnittene Wohnraumangebote sind in ländlichen, nicht zentralen Orten gegenwärtig unterrepräsentiert. Die prognostizierten Verschiebungen in der Altersstruktur erfordern es, dass auch in ländlichen, nicht-zentralen Orten Angebotsformen, die dem Bedarf der älteren ortsansässigen Bevölkerung gerecht werden, entwickelt bzw. neu geschaffen werden (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. der dazugehörigen Begründung). Dies sind i.d.R. verdichtete Wohnformen (Geschosswohnungsbau). Damit begünstigt der vorgeschlagene Flächen-Einwohner-Ansatz die nicht-zentralen Orte, die den Generationswechsel im Bestand voranbringen. Standorte für stationäre und teilstationäre Pflegeeinrich-tungen sind hingegen die Zentralen Orte und die Siedlungsschwerpunkte und u.U. die infrastrukturell gut ausgestatteten Gemeinden in den Stadt-Umland-Räumen Schwerin und Wismar. Die Schaffung von (teil-)stationären Angeboten dient regelmäßig auch der Deckung des überörtlichen Bedarfs und erfordert die Einbettung in vorhandene, regional vernetzte Versorgungs- und Hilfestrukturen. Insofern muss eine gute infrastrukturelle Anbindung sowie die räumliche Nähe zu Ärzten, Pflegediensten, Apotheken und zu sonstigen Nahversorgungseinrichtun-gen gewährleistet sein (vgl. PS 4.2 (10) i.V.m. der dazugehörigen Begründung).
29
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Weiterhin hat die Pandemie gezeigt, dass der eigene Wohnraum zunehmend in den Lebensmittelpunkt rückt. Die Menschheit hat gelernt, dass durch Digitalisierung in vielen Berufszweigen das Arbeiten von Zuhause (HomeOffice) eine neue Möglichkeit bietet. HomeOffice in Verbindung mit Naherholungsmöglichkeiten stellt eine zukunftsfähige Lebensform dar. Das Grobkonzept mit der quantitativen Steuerung und nur stichwortartig angedeuteten qualitativen Steuerung steht aus Sicht der Gemeinde Grambow stark im Widerspruch zu anderen politischen Konzepten, die gerade den ländlichen Raum stärken sollen. Hier nur ein paar, nicht abschließende Beispiele: - ÖPNV („bis zur letzten Milchkanne“) - Zukunftsfähige Feuerwehren (wir brauchen den Nachwuchs vor Ort) - Digitalisierung (HomeOffice) - TeleMedizin - Neue vereinfachte Regelungen der Bauleitplanung (§ 13b BauGB) - Schaffen von Co-Working-Spaces
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Grobkonzept stellt die verfahrensbegleitende Unterlage im Zuge des ersten Teilfortschreibungsschrittes (Unterrichtung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die allgemeinen Planungsabsichten) dar. Eine Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Grobkonzeptes erfolgt nicht. Stattdessen wird im Zuge der nachfolgenden Öffentlichkeitsbeteiligung der Entwurf der Kapitel 4.1 und 4.2 (einschließlich der Programmsätze und der Begründungen) als verfahrensbegleitende Unterlage ausgelegt.
30
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Die Bedeutung von Infrastrukturvoraussetzungen für die ländlichen Räume wird zunehmend ebenfalls an Bedeutung verlieren. Strom- und Gastrassen für die Siedler im ländlichen Raum wird durch energieautarke Techniken auf neuen Baugrundstücken ersetzt. Vielmehr werden die Infrastrukturen aus Richtung des ländlichen Raumes für die Versorgung der Ballungsräume benötigt.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Umstellung der Energieversorgung wird zu räumlichen Veränderungsprozessen führen und sowohl für die ländlichen Gemeinden als auch für die Zentralen Orten Entwicklungschancen bieten. Dies macht jedoch nicht ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führt zu einer Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen Herausforderungen hinsichtlich der Energieversorgung, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht.
31
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Widersprüchlich bleibt daher auch, dass eine Versiegelung der ländlichen Räume minimiert werden soll. Dafür werden aber durch die Raumordnung Flächenversiegelungen für erneuerbare Energien gewünscht und gefördert.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung. Windenergieanlagen sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch privilegierte Vorhaben und damit grundsätzlich im Außenbereich zulässig. Die raumordnerische Steuerung erfolgt im Zuge der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie. Für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen sind PS 5.3 (9) LEP M-V bzw. § 6 ROG i.V.m. § 5 Abs. 6 LPlG M-V einschlägig.
32
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Die Entwicklung der ländlichen Räume sollte nicht nur auf ein quantitatives Mindestmaß reduziert werden. Gemeinden sollte die Möglichkeit gegeben werden, durch ausgereifte Konzepte eine Ausweitung bis auf das Maß der Stadt-Umland-Gemeinden zu erreichen. Die Quotenregelung kann lediglich eine Basis sein, welche durch individuelle Konzepte der Siedlungsentwicklung in Verantwortung der jeweiligen Gemeinde erweiterbar ist. Die qualitative Steuerung stellt somit das entscheidende Instrument der Siedlungsentwicklung für den ländlichen Raum dar. Dieses wird im Grobkonzept nicht ausreichend beschrieben, so dass als Fazit das vorgelegte Konzept nicht den Ansprüchen von ländlichen Gemeinden mit einem hohen Entwicklungspotential (z.B. Gemeinde Grambow) darstellen kann.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Der kommunale Entwicklungsrahmen bemisst sich als Bauflächenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung und kann nur in Abhängigkeit der lokalen und regionalen Rahmenbedingungen quantifiziert werden (vgl. Begründung zu PS 4.2 (5)). Das Grundrecht auf Freizügigkeit wird dadurch jedoch nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt.
33
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Die Bindung des Siedlungskonzeptes auf 10 Jahre stellt einen zu langen Zeitraum dar und sollte ggf. eine Zwischenevaluierung ermöglichen, um Entwicklungen aufzunehmen (z.B. Corona-Pandemie). Ergänzende kritische Anmerkung: Abschließend bleibt noch kritisch zu erwähnen, dass der zeitliche Rahmen der Konzeptentwicklung für die ländlichen Gemeinden eine starke Eingrenzung darstellt. Aktuell gilt nur die 3%-Quote. Es ist nicht vorhersehbar, wann eine rechtskräftige Fortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2 erreicht wird, so dass auch die ländlichen Gemeinden eine Planungssicherheit haben.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Gemäß § 4 Abs. 2 LPlG wird mit den Raumentwicklungsprogrammen die anzustrebende räumliche Entwicklung für einen Zeitraum von in der Regel zehn Jahren festgelegt (Planungszeitraum). Das RREP erzielt per Landesverordnung (LVO) seine verbindliche Wirkung. Es ist solange in Kraft, bis ein geändertes Programm neu als LVO festgesetzt wird.
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Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Die Stadt-Umland-Gemeinden der Landeshauptstadt Schwerin haben bereits eine Vereinbarung mit der Stadt Schwerin getroffen und können handeln, ohne dass eine Fortschreibung des Konzeptes stattgefunden hat. Der ländliche Raum ist hierbei leider in Vergessenheit geraten.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Bestimmungen zum Kooperations- und Abstimmungsgebot in den Stadt-Umland-Räumen (SUR) Schwerin und Wismar sind nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung. Einschlägige Festlegungen zur Ausgestaltung der SUR-Kooperationen finden sich im Kap. 3.1.2 RREP WM 2011 und im Kap. 3.3.3 LEP M-V 2016.
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Gemeinde Boiensdorf
ID: 13
I. Grobkonzept
Wir begrüßen das Grobkonzept zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms in seinen Grundzügen, möchten aber auf einen eklatant wichtigen Punkt hinweisen, der unberücksichtigt, unumkehrbare Folgen für die Leistungsfähigkeit aller Küstengemeinden hat. Wir brauchen ein planungsrechtliches Instrument, was die Umwandlung und den Neubau von Ferienimmobilien steuert. Diese Problematik muß unbedingt auch im Grobkonzept aufgenommen werden. Es braucht bei der Modifizierung eine inhaltliche Trennung, damit die Gemeinden folgender Entwicklung entgegenwirken können.Die Umwandlung von Erstwohnsitzen und damit Wohnraum zu Feriennutzung und Zweitwohnraumnutzung sowie der Neubau von Ferienimmobilien gefährdet schon jetzt massiv unsere Infrastruktur. Konkret sind die Probleme: Demographische Struktur der Gemeinden, dadurch Unwirtschaftlichkeit von Kindergärten und Grippen und Horteinrichtungen. Dem verbliebenen Einzelhandel fehlen im Winter die dauerwohnenden Kunden. Der Feuerwehr fehlt trotz intensiven Werbens der Nachwuchs und die Einsatzbereitschaft leidet. Weiterhin ist der ÖPNV betroffen und selbst die Belegung des Friedhofes ist unter dem dauerhaften Verlust an Wohnraum durch Feriennutzung betroffen. Zu wenige Gräber rechtfertigen keinen Friedhofsgärtner. Diese Fehlentwicklung zieht sich durch alle Instanzen des sozialen Lebens.Touristische Entwicklungskonzepte, die nur Ferienimmobilien steuern, aber nicht den Wohnraum für die Servicekräfte, ist mittelfristig zum Scheitern verurteilt. Es fehlt den Gemeinden an ausreichend Wohnraum, um den Dienstleistern für den Tourismus (Angestellte in Gastronomie, Hausmeisterservices, Personal für Reinigung).Dies sind alles negative Veränderungen unter einem Bauboom, der deutlich über dem Ziel und für die Gemeinde Boiensdorf deutlich über dem Durchschnitt liegt. Deshalb unser dringender Appell. Modifizieren Sie 4.2.(8) um die inhaltliche Trennung der beiden Aspekte. Insbesondere die kleinen Gemeinden benötigen Unterstützung in der Anstrengung, sich ihre Ursprünglichkeit und ihre Funktionstüchtigkeit zu erhalten. Mir ist keine Küstengemeinde bekannt, die unter 4.2.(8) nicht bereits leidet. Die Zeitungen sind voll von Berichten über Erhaltungssatzungen, Milieuschutzsatzungen, B-Plänen, die Ferienwohnungen ausschließen. Diese Instrumentarien müssen sich kleine, ehrenamtlich verwaltete Gemeinden erst mal leisten können. Die Zeit rennt. Hier muß regionalplanerisch gelenkt werden.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Die Aspekte werden in den PS 4.2 (8) und (9) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen aufgegriffen. Dort sind auch rechtliche Instrumentarien benannt, die den Gemeinden zur Verfügung stehen.
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