Verfahrensträger: Geschäftsstelle · Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Stellungnehmer Kapitel Inhalt Abwägung und Sachaufklärung BE-ID
Gemeinde Mühlen Eichsen /Amt Gadebusch
ID: 54
I. Grobkonzept
Darüber hinaus garantiert die ausgesprochen verkehrsgünstige Lage an der B 208 und der Landesstraße L 03 eine gute Erreichbarkeit.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die als Siedlungsschwerpunkte festgelegt sind, in einem Tourismusschwerpunktraum liegen, ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen und / oder infrastrukturell bzw. lagebezogen prädestiniert sind, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen.
352
Gemeinde Mühlen Eichsen /Amt Gadebusch
ID: 54
I. Grobkonzept
Derzeit arbeitet die Gemeinde an einer Aufwertung der Ortsmitte, der Sanierung und Erweiterung der Schule, eines Hortneubaus sowie mittelfristig eines Dorfgemeindehauses. Die Gemeinde Mühlen Eichsen plant deshalb zur weiteren Entwicklung neue Bauflächen auszuweisen. Dadurch soll auch der Schulstandort langfristig gesichert werden.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
353
Gemeinde Mühlen Eichsen /Amt Gadebusch
ID: 54
I. Grobkonzept
Letztlich bedingt durch die CORONA-Pandemie werden sich Wohn- und Arbeitswelten zukünftig flexibler gestalten. Dazu zählt auch, dass sich eine erhöhte Nachfrage nach bezahlbaren Siedlungs- und Wohnbauflächen noch stärker in die Fläche verlagern wird. Diesen Umständen muss die Teilfortschreibung Rechnung tragen.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Auswirkungen der Pandemie waren und sind sowohl in den ländlichen Gemeinden als auch in den Zentralen Orten spürbar. Die Pandemie hat vielfach zu einer Dynamisierung der digitalen Transformation beigetragen, die wiederum zu räumlichen Veränderungen führen wird. Jedoch machen weder die Auswirkungen der Pandemie noch die fortschreitende Digitalisierung ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führen zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht.
354
Gemeinde Roggendorf / Amt Gadebusch
ID: 55
I. Grobkonzept
bezüglich des Entwurfs (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Roggendorf folgende Stellungnahme ab: Die Gemeinde nimmt den Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis. Die Gemeinde Roggendorf liegt zu Teil im Biosphärenreservat Schaalsee, so dass eine Entwicklung der Siedlungsstruktur bzw. der Dorfentwicklung dem Grunde nach eingeschränkt ist.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
355
Gemeinde Roggendorf / Amt Gadebusch
ID: 55
I. Grobkonzept
Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsstruktur und zur Stadt- und Dorfentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu PS 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. Im Übrigen wird die raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
356
Gemeinde Roggendorf / Amt Gadebusch
ID: 55
I. Grobkonzept
Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt, auch in die Teilfortschreibung besonders beachtet werden. Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Dorfentwicklungsstruktur die örtliche Gemeinschaft erhalten bleiben, u.a. die Grundschule in Roggendorf und die örtlichen Feuerwehren. Insofern sollte eine starre prozentuale Festlegung in der Siedlungsstruktur und in der Stadt- und Dorfentwicklung nicht in die Teilfortschreibung einfließen. Vielmehr sollte differenziert betrachtet werden, welche Orte, neben den zentralen Orten, entwicklungs- und zukunftsfähig wären.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
357
Gemeinde Roggendorf / Amt Gadebusch
ID: 55
I. Grobkonzept
Gleichzeitig sollte in die Teilfortschreibung die Nachfrage nach Siedlungs- und Wohnbauflächen, bedingt durch die gesteigerte Nachfrage während der CORONA-Pandemie, bedacht werden.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Auswirkungen der Pandemie waren und sind sowohl in den ländlichen Gemeinden als auch in den Zentralen Orten spürbar. Die Pandemie hat vielfach zu einer Dynamisierung der digitalen Transformation beigetragen, die wiederum zu räumlichen Veränderungen führen wird. Jedoch machen weder die Auswirkungen der Pandemie noch die fortschreitende Digitalisierung ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führen zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht.
358
Gemeinde Rögnitz / Amt Gadebusch
ID: 56
I. Grobkonzept
bezüglich des Entwurfs (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Rögnitz folgende Stellungnahme ab: Die Gemeinde nimmt den Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis. Die Gemeinde Rögnitz liegt mit allen Ortsteilen im Biosphärenreservat Schaalsee, so dass eine Entwicklung der Siedlungsstruktur bzw. der Dorfentwicklung dem Grunde nach eingeschränkt ist.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
359
Gemeinde Rögnitz / Amt Gadebusch
ID: 56
I. Grobkonzept
Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsstruktur und zur Stadt- und Dorfentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu PS 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. Im Übrigen wird die raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
360
Gemeinde Rögnitz / Amt Gadebusch
ID: 56
I. Grobkonzept
Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt, auch in die Teilfortschreibung besonders beachtet werden. Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Dorfentwicklungsstruktur die örtliche Gemeinschaft erhalten bleiben, u.a. die örtlichen Feuerwehren. Insofern sollte eine starre prozentuale Festlegung in der Siedlungsstruktur und in der Stadt- und Dorfentwicklung nicht in die Teilfortschreibung einfließen. Vielmehr sollte differenziert betrachtet werden, welche Orte, neben den zentralen Orten, entwicklungs— und zukunftsfähig wären.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
361
Gemeinde Rögnitz / Amt Gadebusch
ID: 56
I. Grobkonzept
Gleichzeitig sollte in die Teilfortschreibung die Nachfrage nach Siedlungs- und Wohnbauflächen, bedingt durch die gesteigerte Nachfrage während der CORONA-Pandemie, bedacht werden.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Auswirkungen der Pandemie waren und sind sowohl in den ländlichen Gemeinden als auch in den Zentralen Orten spürbar. Die Pandemie hat vielfach zu einer Dynamisierung der digitalen Transformation beigetragen, die wiederum zu räumlichen Veränderungen führen wird. Jedoch machen weder die Auswirkungen der Pandemie noch die fortschreitende Digitalisierung ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führen zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht.
362
Stadt Gadebusch
ID: 57
I. Grobkonzept
bezüglich des Entwurfs (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Stadt Gadebusch folgende Stellungnahme ab: Die Stadt nimmt den Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis. Die Stadt Gadebusch besitzt einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit Stand der 5. Änderung. Die dort festgesetzten Wohnbauflächen dienen der Entwicklung des Wohnungsbedarfs für die Eigenentwicklung und für das Angebot des Wohnungsbedarfs der Region.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
363
Stadt Gadebusch
ID: 57
I. Grobkonzept
Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsstruktur und zur Stadt- und Dorfentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu PS 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. Im Übrigen wird die raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
364
Stadt Gadebusch
ID: 57
I. Grobkonzept
Die Stadt Gadebusch gehört zur Metropolregion Hamburg und wird eine Wohnungsmarktstrategie erarbeiten, wo die zukünftige Wohnungsmarktentwicklung und Bedarfe untersucht werden. Gadebusch als Grundzentrum und mit sehr guter Infrastruktur sowie der Lage in der Metropolregion Hamburg wird einen Mehrbedarf über die in der Raumordnung vorgesehene Entwicklung haben.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Westmecklenburg ist Teil der Metropolregion Hamburg. Gemäß PS 4.1 (12) sollen an geeigneten Standorten die Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere Entwicklungsimpulse durch die Lage in der MRH aufnehmen zu können. Zentrale Orte sind dafür in besonderer Weise prädestiniert.
365
Stadt Gadebusch
ID: 57
I. Grobkonzept
Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird generell unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt, auch in die Teilfortschreibung besonders beachtet werden. Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Dorfentwicklungsstruktur die örtliche Gemeinschaft erhalten bleibenInsofern sollte eine starre prozentuale Festlegung in der Siedlungsstruktur und in der Stadt- und Dorfentwicklung nicht in die Teilfortschreibung einfließen. Vielmehr sollte differenziert betrachtet werden, welche Orte, neben den zentralen Orten, entwicklungs- und zukunftsfähig wären.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
366
Stadt Gadebusch
ID: 57
I. Grobkonzept
Gleichzeitig sollte in die Teilfortschreibung die Nachfrage nach Siedlungs- und Wohnbauflächen, bedingt durch die gesteigerte Nachfrage während der CORONA-Pandemie, bedacht werden. In der zurückliegenden Planungsperiode hat sich gezeigt, dass vielfach schon auf den zukünftigen Planungszeitraum vorgegriffen werden muss. Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die Stärkung des ländlichen Raumes ist und eine Konzentration nicht um jeden Preis vorangetrieben werden sollte.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Auswirkungen der Pandemie waren und sind sowohl in den ländlichen Gemeinden als auch in den Zentralen Orten spürbar. Die Pandemie hat vielfach zu einer Dynamisierung der digitalen Transformation beigetragen, die wiederum zu räumlichen Veränderungen führen wird. Jedoch machen weder die Auswirkungen der Pandemie noch die fortschreitende Digitalisierung ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führen zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht.
367
Gemeinde Kneese / Amt Gadebusch
ID: 58
I. Grobkonzept
bezüglich des Entwurfs (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Kneese folgende Stellungnahme ab: Die Gemeinde nimmt den Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis. Die Gemeinde Kneese liegt mit allen Ortsteilen im Biosphärenreservat Schaalsee, so dass eine Entwicklung der Siedlungsstruktur bzw. der Dorfentwicklung dem Grunde nach eingeschränkt ist.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
368
Gemeinde Kneese / Amt Gadebusch
ID: 58
I. Grobkonzept
Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsstruktur und zur Stadt- und Dorfentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu PS 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. Im Übrigen wird die raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
369
Gemeinde Kneese / Amt Gadebusch
ID: 58
I. Grobkonzept
Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt, auch in die Teilfortschreibung besonders beachtet werden. Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Dorfentwicklungsstruktur die örtliche Gemeinschaft erhalten bleiben, u.a. die örtlichen Feuerwehren. Insofern sollte eine starre prozentuale Festlegung in der Siedlungsstruktur und in der Stadt- und Dorfentwicklung nicht in die Teilfortschreibung einfließen. Vielmehr sollte differenziert betrachtet werden, welche Orte, neben den zentralen Orten, entwicklungs— und zukunftsfähig wären.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
370
Gemeinde Kneese / Amt Gadebusch
ID: 58
I. Grobkonzept
Gleichzeitig sollte in die Teilfortschreibung die Nachfrage nach Siedlungs- und Wohnbauflächen, bedingt durch die gesteigerte Nachfrage während der CORONA-Pandemie, bedacht werden.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Auswirkungen der Pandemie waren und sind sowohl in den ländlichen Gemeinden als auch in den Zentralen Orten spürbar. Die Pandemie hat vielfach zu einer Dynamisierung der digitalen Transformation beigetragen, die wiederum zu räumlichen Veränderungen führen wird. Jedoch machen weder die Auswirkungen der Pandemie noch die fortschreitende Digitalisierung ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führen zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht.
371
Gemeinde Veelböken / Amt Gadebusch
ID: 59
I. Grobkonzept
bezüglich des Entwurfs (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Veelböken folgende Stellungnahme ab: Die Gemeinde nimmt den Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
373
Gemeinde Veelböken / Amt Gadebusch
ID: 59
I. Grobkonzept
Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsstruktur und zur Stadt- und Dorfentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu PS 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. Im Übrigen wird die raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
374
Gemeinde Veelböken / Amt Gadebusch
ID: 59
I. Grobkonzept
Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt, auch in die Teilfortschreibung besonders beachtet werden. Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Dorfentwicklungsstruktur die örtliche Gemeinschaft erhalten bleiben, u.a. die örtlichen Feuerwehren. Insofern sollte eine starre prozentuale Festlegung in der Siedlungsstruktur und in der Stadt- und Dorfentwicklung nicht in die Teilfortschreibung einfließen. Vielmehr sollte differenziert betrachtet werden, welche Orte, neben den zentralen Orten, entwicklungs- und zukunftsfähig wären.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
375
Gemeinde Veelböken / Amt Gadebusch
ID: 59
I. Grobkonzept
Gleichzeitig sollte in die Teilfortschreibung die Nachfrage nach Siedlungs- und Wohnbauflächen, bedingt durch die gesteigerte Nachfrage während der CORONA-Pandemie, bedacht werden.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinwes wird zur Kenntnis genommen. Die Auswirkungen der Pandemie waren und sind sowohl in den ländlichen Gemeinden als auch in den Zentralen Orten spürbar. Die Pandemie hat vielfach zu einer Dynamisierung der digitalen Transformation beigetragen, die wiederum zu räumlichen Veränderungen führen wird. Jedoch machen weder die Auswirkungen der Pandemie noch die fortschreitende Digitalisierung ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führen zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht.
376
Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
I. Grobkonzept
Die Stadt Klütz ist im RREP Westmecklenburg (2011) gemäß Programmsatz 3.2.2 (1) (Z) als Grundzentrum definiert. Grundzentren sollen als Standorte für die Versorgung der Bevölkerung ihres Nahbereiches mit Gütern und Dienstleistungen des qualifizierten, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundbedarfes gesichert und weiterentwickelt werden. Die Stadt Klütz stützt das Infrastrukturnetz und bildet die räumlichen Grundpfeiler der Daseinsvorsorge. Für das Grundzentrum Klütz ist die Tendenz der rückläufigen Bevölkerungszahlen nicht zu verzeichnen. Durch Bauangebote hat die Stadt Klütz Voraussetzungen für die Sicherung und Erhaltung der Einwohnerzahlen geschaffen. Die Stadt Klütz ist sich ihrer Bedeutung als Grundzentrum bewusst und geht davon aus, dass einer Entwicklung der Wohnfunktion, die der Stärkung des Grundzentrums dient, keine Belange entgegenstehen. Die Voraussetzungen der vorhandenen Infrastruktur werden dafür genutzt. Die Stadt Klütz ist der Auffassung, dass sie bei weiterer Wohnentwicklung ihre Versorgungsaufgaben zur Deckung des allgemein täglichen Bedarfes auch für die Bevölkerung des Nahbereiches noch besser erfüllen kann. Diese Entwicklung ist auch zur Stärkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schwerpunktes im ländlichen Raum aus Sicht der Stadt Klütz erforderlich. Die Stadt Klütz sieht sich gemäß RREP als „Knotenpunkt des Versorgungsnetzes" und wird dies durch weitere Wohn- und Infrastrukturentwicklung stärken.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
377
Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
I. Grobkonzept
Für die Umsetzung dieser Zielsetzungen dürfen bei der Erweiterung und Arrondierung der Stadt Klütz zu Zwecken der Stärkung des Grundzentrums die Zielsetzungen des LEP in Bezug auf Ackerwertzahlen (LEP M-V 2016 - 4.5 (2) (Z)) keine Einschränkung bedeuten. Im Bedarfsfall werden hierzu die Abstimmungen mit den für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Behörden und Stellen gesucht.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Das LEP regelt abschließend das Ziel zum Schutz wertvoller, landwirtschaftlich genutzter Böden (vgl. PS 4.5 (2) LEP M-V). Der PS enthält eine Reihe von Ausnahmen, die insbesondere die Siedlungsentwicklung berücksichtigen (vgl. Abbildung 22 LEP M-V).
378
Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
I. Grobkonzept
Die Vorschläge zur zukünftigen Steuerung der Siedlungsentwicklung bewertet die Stadt Klütz wie folgt: Aus Sicht der Stadt Klütz kann in Wertung des Grobkonzeptes für die Teilfortschreibung der Kapital 4.1 und 4.2 nicht allein eine rein quantitative Steuerung gemäß Berechnungsmethode im Grobkonzept für die zukünftige Entwicklungsstrategie zugrunde gelegt werden. Die quantitative Berechnung gemäß Grobkonzept dient sicherlich als Grundlage für die Grundsteuerung der Wohnbaukapazitäten. Die in den drei Varianten dargestellte quantitative Steuerung der Wohnbaukapazitäten kann die zukünftige Entwicklung des Grundzentrums Klütz hinsichtlich der erforderlichen Bauflächenangebote und der infrastrukturellen Voraussetzungen nicht ausreichend repräsentieren.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass eine quantitative Beschränkung der Wohnbauflächenentwicklung in den Zentralen Orten ohnehin nicht vorgesehen ist (siehe PS 4.2 (2)).
379
Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
I. Grobkonzept
Aus Sicht der Stadt Klütz sollte es Ziel sein, neben der quantitativen Grundsteuerung eine qualitative Bewertungsmatrix für die Gemeinden zu erstellen und die Besonderheiten jeder Gemeinde zu betrachten und zu bewerten. Die ermittelten allgemeingültigen Qualitätsmerkmale sollten mit den Gemeinden abgestimmt werden und für zukünftige Entscheidungen zugrunde gelegt werden. Die qualitative Bewertungsmatrix wäre die Grundlage für zusätzliche Kontingente für Wohnbaukapazitäten neben den Kontingenten der quantitativen Berechnungen. Die Steuerung der Siedlungsentwicklung aus der Kombination von quantitativen und qualitativen Aspekten kann maßgeblich Einfluss auf die bereitzustellenden Wohnbaukapazitäten und das erforderliche Bauflächenangebot haben. Das eine bedingt das andere. Für die Erfüllung der Aufgaben innerhalb eines Tourismusschwerpunktraumes sind in der Stadt Klütz attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen zu sichern.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1). Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass eine quantitative Beschränkung der Wohnbauflächenentwicklung in den Zentralen Orten nicht vorgesehen ist.
380
Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
I. Grobkonzept
Für die Stadt Klütz sind neben der weiteren Ausgestaltung des Hauptortes auch in den Ortsteilen Innenentwicklungen und maßvolle Arrondierungen vorgesehen. Die maßgebliche Wohnentwicklung wird weiterhin in der Stadt Klütz selbst stattfinden.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Aspekt wird sinngemäß im PS 4.2 (4) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen.
381
Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
I. Grobkonzept
Hierfür sollen auch bisher anderweitige Standorte wie zum Beispiel der Standort der ehemaligen landwirtschaftlichen Anlagen in der „Lübecker Straße" umgestaltet bzw. nachgenutzt werden. Darüber hinaus sind insbesondere die fremdenverkehrlichen Entwicklungen in Wohlenberg und Christinenfeld zu unterstützen. Die denkmalgeschützte Schlossanlage von Bothmer und Schloss Bothmer ist bei baulichen Entwicklungen in Hofzumfelde maßgeblich zu beachten.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Der Aspekt wird sinngemäß in den PS 4.1 (9), 4.2 (5), 4.2 (8) und 4.2 (9) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen aufgegriffen.
382
Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
I. Grobkonzept
Folgende qualitativen Merkmale und Entwicklungsstrategien sind zu berücksichtigen und zu bewerten: -Grundzentrum -Nahversorgung -Gemeinbedarfseinrichtungen -Kita-Schule-Sporthalle -Sportplatz-Freiwillige Feuerwehr -Kirche -Vereinsleben insgesamt -Sportverein Klütz e. V. mit ca. 250 Mitgliedern, -Förderverein Uwe Johnson geknüpft an das Literaturhaus mit ca. 100 Mitgliedern-Klützer Carneval Club KCC mit ca. 70 Mitgliedern -Handwerker- und Gewerbeverein „Klützer Winkel" e.V. mit ca. 75 Mitgliedern -Angelverein Boltenhagen/Klütz e. V., -Seniorenverein "Klützer Winkel", -Klützer VolleyBulls e.V.mit ca. 50 - 60 Mitgliedern -Fördervereine der Regionalen Schule Klütz -Gemeinnütziger Kirchbauverein der St. Marienkirche Klütz e. V. -Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Klütz e.V. -Pferdesportverein "Blau-Weiß" Oberhof e. V. -Imkerverein "Klützer Winkel" -Kleingartenverein "Gärtner Glück" e. V. -Jagdhornbläsergruppe-Rassegeflügelverein „Klützer Winkel" e.V. -Klützer Brieftaubenverein -Literaturhaus (für Gemeinbedarf und Stärkung der Fremdenverkehrsfunktion -Soziale Infrastruktur/ medizinische Grundversorgung -Arzt -Zahnarzt  -Apotheke-Pflegeheim -Physiotherapie -Seniorengerechter Wohnraum -Betreutes Wohnen -Dienstleistungseinrichtungen -Bank -Friseur -Verkehrsinfrastruktur -Anbindung an ÖPNV-Bahnhof (Erreichbarkeit) -Tourismusschwerpunktraum -Arbeitsplatzangebot -Gewerbestandort Zu den Begegnungsstätten in der örtlichen Gemeinschaft zählen neben der Kindertagesstätte in privater Trägerschaft, weitere Einrichtungen, wie beispielsweise mehrere Frisörgeschäfte, Bäcker, der JugendclubBAX, Arztpraxen, Ostseeantik, die alte Molkerei sowie diverse Geschäfte. Mit dem Uwe Johnson Literaturhaus hält die Stadt Klütz ein weit über seine Grenzen hinaus bekannte kulturelle Begegnungsstätte vor. Das Literaturhaus beschäftigt sich mit dem Erbe des Schriftstellers Uwe Johnson. Es werden diverse Veranstaltungen wie Lesungen und literarische Spaziergänge angeboten. Für die Stadt Klütz geht es darum, den Standort als Grundzentrum weiter zu festigen. Die Stadt Klütz ist Sitz der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel für die amtsangehörigen Gemeinden.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Nicht alle vom Stellungnehmer genannten Aspekte stellen nach Auffassung des Planungsverbandes geeignete Kriterien für die Steuerung der Siedlungsentwicklung dar. Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass eine quantitative Beschränkung der Siedlungsentwicklung in Zentralen Orten ohnehin nicht vorgesehen ist.
383
Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
I. Grobkonzept
Die Konzentration der Entwicklungspotenziale ist sicher auf die Stadt Klütz zu legen.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Dem Funktionserhalt Zentraler Orte wird insbesondere mit den PS 4.1 (2) und 4.2 (1) bis (4) Rechnung getragen.
384
Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
I. Grobkonzept
Darüber hinaus ist in den Ortsteilen einer Verödung entgegenzuwirken und die attraktiven Wohn- und Lebensbedingungen sind dauerhaft zu sichern. Dies wird von der Stadt Klütz konsequent für die Ortsteile verfolgt. Verdichtungen in den Ortsteilen sind außerordentlich gewünscht.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Aspekt wird sinngemäß im PS 4.2 (4) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen.
385
Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
I. Grobkonzept
Die Nachnutzung von ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Flächen oder deren Weiternutzung für die Landwirtschaft ist vorgesehen. Bauliche Entwicklungen in der Stadt Klütz gehen auch mit einer Nachnutzung ursprünglich landwirtschaftlich genutzter Flächen (gewerblich genutzter Flächen) einher.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
386
Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
I. Grobkonzept
Von besonderer Bedeutung für die Stadt Klütz ist, dass die Sicherung der Dauerwohnnutzung erfolgt und eine schleichende Unterwanderung durch Ferien- oder Zweitwohnungen ausgeschlossen wird. Die in ihren Möglichkeiten stehenden Mittel nutzt die Stadt Klütz und dieser Tendenz sollte auch aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung entgegengewirkt werden.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Der Aspekt wird im PS 4.2 (8) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen. Dort sind auch rechtliche Instrumentarien benannt, die den Gemeinden zur Verfügung stehen.
387
Gemeinde Damshagen / Amt Klützer Winkel
ID: 62
I. Grobkonzept
Die Gemeinde Damshagen ist eine leistungsfähige selbstständige Gemeinde und dem Amt Klützer zugehörig. Mit der Stadt Klütz, der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und der Gemeinde Kalkhorst gehört die Gemeinde Damshagen zum Nahbereich der Stadt Klütz. Die Gemeinde verfügt über 1.265 Einwohner (Stand: 31.12.2019, Regionalstatistik de.). Die Vorschläge zur zukünftigen Steuerung der Siedlungsentwicklung bewertet die Gemeinde Damshagen wie folgt.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
388
Gemeinde Damshagen / Amt Klützer Winkel
ID: 62
I. Grobkonzept
Aus Sicht der Gemeinde Damshagen kann in Wertung des Grobkonzeptes für die Teilfortschreibung der Kapital 4.1 und 4.2 nicht allein eine rein quantitative Steuerung gemäß Berechnungsmethode im Grobkonzept für die zukünftige Entwicklungsstrategie zugrunde gelegt werden. Die quantitative Berechnung gemäß Grobkonzept dient sicherlich als Grundlage für die Grundsteuerung der Wohnbaukapazitäten. Die in den drei Varianten dargestellte quantitative Steuerung der Wohnbaukapazitäten kann die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Damshagen und des Hauptortes Damshagen hinsichtlich der erforderlichen Bauflächenangebote und der infrastrukturellen Voraussetzungen nicht sicherstellen. Die Gemeinde Damshagen versteht sich mit ihrem Hauptort Damshagen als wichtiger Standort vergleichbar einem Siedlungsschwerpunkt im ländlichen Raum zwischen Klütz und Grevesmühlen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Ferner wird prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (siehe PS 4.2 (6)).
389
Gemeinde Damshagen / Amt Klützer Winkel
ID: 62
I. Grobkonzept
Für die Gemeinde Damshagen ist die maßgebliche Entwicklung sicherlich auf dem Hauptort Damshagen zu legen. Damshagen liegt zwischen dem Grundzentrum Klütz im Norden und dem Mittelbereich Grevesmühlen im Süden. In der Gemeinde Damshagen selbst hat sich neben dem Hauptort Damshagen Stellshagen einen Namen als Fremdenverkehrsort unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und des naturverbundenen Erholens und Tourismus gemacht.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine Entwicklung von Ortsteilen ist nicht komplett ausgeschlossen, sofern die Voraussetzungen gemäß Kap. 4.1 erfüllt werden. Gemäß PS 4.1 (4) ist die Siedlungstätigkeit zu konzentrieren und die Entstehung von Siedlungsbändern ist zu vermeiden. Der Entstehung, Verfestigung und Erweiterung von Splittersiedlungen ist entgegenzuwirken. Gemäß PS 4.1 (5) ist der Siedlungsflächenbedarf vorrangig innerhalb bebauter Ortslagen abzudecken. Mit dem Freiraum ist schonend umzugehen. Gemäß PS 4.1 (6) soll bei der Siedlungsentwicklung auf die Nutzung des vorhandenen Bestandes geachtet werden.
390
Gemeinde Damshagen / Amt Klützer Winkel
ID: 62
I. Grobkonzept
Aus Sicht der Gemeinde Damshagen sollte es Ziel sein, neben der quantitativen Grundsteuerung eine qualitative Bewertungsmatrix für die Gemeinden zu erstellen und die Besonderheiten jeder Gemeinde zu betrachten und zu bewerten. Die ermittelten allgemeingültigen Qualitätsmerkmale sollten mit den Gemeinden abgestimmt werden und für zukünftige Entscheidungen zugrunde gelegt werden. Die qualitative Bewertungsmatrix wäre die Grundlage für zusätzliche Kontingente für Wohnbaukapazitäten neben den Kontingenten der quantitativen Berechnungen. Zur Steuerung der Siedlungsentwicklung hat die Kombination von quantitativen und qualitativen Aspekten maßgeblich Einfluss auf die bereitzustellenden Wohnbaukapazitäten und das erforderliche Bauflächenangebot. Das eine bedingt das andere.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht aufden kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
391
Gemeinde Damshagen / Amt Klützer Winkel
ID: 62
I. Grobkonzept
Für die Erfüllung der Aufgaben innerhalb eines touristischen Schwerpunktraumes ist es für die Gemeinde Damshagen wichtig, sowohl im Ortsteil Damshagen und den durch die Fremdenverkehrseinrichtungen maßgeblich zu betrachtenden Ortsteile Stellshagen und Parin sowie in den übrigen Ortsteilen des Gemeindegebietes, attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen zu sichern. Einer Verödung der ländlichen Ortsteile ist entgegenzuwirken. Die Gemeinde ist an der Verdichtung der ländlichen Ortsteile interessiert.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine Entwicklung von Ortsteilen ist nicht komplett ausgeschlossen, sofern die Voraussetzungen gemäß Kap. 4.1 erfüllt werden. Gemäß PS 4.1 (4) ist die Siedlungstätigkeit zu konzentrieren und die Entstehung von Siedlungsbändern ist zu vermeiden. Der Entstehung, Verfestigung und Erweiterung von Splittersiedlungen ist entgegenzuwirken. Gemäß PS 4.1 (5) ist der Siedlungsflächenbedarf vorrangig innerhalb bebauter Ortslagen abzudecken. Mit dem Freiraum ist schonend umzugehen. Gemäß PS 4.1 (6) soll bei der Siedlungsentwicklung auf die Nutzung des vorhandenen Bestandes geachtet werden.
392
Gemeinde Damshagen / Amt Klützer Winkel
ID: 62
I. Grobkonzept
Für die Gemeinde Damshagen und den Hauptort Damshagen selbst sind folgende qualitative Merkmale und Entwicklungsstrategien zu berücksichtigen und zu bewerten; dabei ist zu beachten, dass die Gemeinde dem Amt Klützer Winkel angehört. -Gemeindebedarfseinrichtungen o Kita -Vereinstätigkeit o Sportverein Damshagen 1951 e.V. o Verein für eine genfreie GastronomieoKirchverein Damshagen o Agra Oldtimerclub Klützer Winkel o Volkstanzgruppe Damshagen o Faschingsclub Damshagen -Soziale Infrastruktur o Arzt o Zahnarzt o Pflegeeinrichtungen o Physiotherapie o Seniorengerechter Wohnraum -Verkehrsinfrastruktur o Anbindung an den ÖPNV -Tourismusschwerpunktraum o Arbeitsplatzangebot Vielfältige Aktivitäten in der Gemeinde sind auch der Selbsteinschätzung der Gemeinde zu entnehmen, die als Anlage beigefügt ist.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Nicht alle vom Stellungnehmer genannten Aspekte stellen nach Auffassung des Planungsverbandes geeignete Kriterien für die Steuerung der Siedlungsentwicklung dar.
393
Gemeinde Damshagen / Amt Klützer Winkel
ID: 62
I. Grobkonzept
Um diese maßgeblichen Funktionen und Aufgaben zu erhalten, ist eine entsprechende Entwicklung in der Gemeinde Damshagen und in ihren Hauptorten zu sichern. Insbesondere die Fremdenverkehrseinrichtungen in Stellshagen und Parin benötigen ein qualifiziertes Arbeitsplatzangebot, das auch gern den Arbeitsplatz in den Ortsteilen hat. Dies ist unbedingt neben dem Hauptort Damshagen in den Ortsteilen Stellshagen und Parin zu sichern.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine Entwicklung von Ortsteilen ist nicht komplett ausgeschlossen, sofern die Voraussetzungen gemäß Kap. 4.1 erfüllt werden. Gemäß PS 4.1 (4) ist die Siedlungstätigkeit zu konzentrieren und die Entstehung von Siedlungsbändern ist zu vermeiden. Der Entstehung, Verfestigung und Erweiterung von Splittersiedlungen ist entgegenzuwirken. Gemäß PS 4.1 (5) ist der Siedlungsflächenbedarf vorrangig innerhalb bebauter Ortslagen abzudecken. Mit dem Freiraum ist schonend umzugehen. Gemäß PS 4.1 (6) soll bei der Siedlungsentwicklung auf die Nutzung des vorhandenen Bestandes geachtet werden.
394
Gemeinde Damshagen / Amt Klützer Winkel
ID: 62
I. Grobkonzept
Für wichtige Aufgaben des Alltags sind sicherlich die zentralen Orte in der Nachbarschaft zu nutzen. Dies zählt für die Nahversorgung und die Schuleinrichtungen sowie die medizinische Grundversorgung, z.B. mit Apotheken. Es werden weiterhin die Dienstleistungseinrichtungen, wie z.B. Bank und Friseur in den zentralen Orten der Nachbarschaft zu nutzen sein. Infrastrukturell werden die derzeitigen Ansiedlungsmöglichkeiten für die Landwirtschaft und nichtstörende gewerbliche Einrichtungen in den Ortsteilen der Gemeinde als ausreichend angesehen. Der Bahnhof wird in Grevesmühlen genutzt.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
395
Gemeinde Damshagen / Amt Klützer Winkel
ID: 62
I. Grobkonzept
Um die vorhandenen vorgenannten qualitativen Merkmale zu erhalten und dauerhaft zu sichern, ist eine auf die fremdenverkehrliche Entwicklung orientierte Wohnbauflächenentwicklung aus Sicht der Gemeinde bedeutungsvoll. Die Gemeinde zielt auf die Sicherung des Wohnens als Erstwohnsitz.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Der Aspekt wird im PS 4.2 (8) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen. Dort sind auch rechtliche Instrumentarien benannt, die den Gemeinden zur Verfügung stehen.
396
Gemeinde Damshagen / Amt Klützer Winkel
ID: 62
I. Grobkonzept
Gerade für Orte, die über keine zentrale Funktion verfügen, ist eine auf die Gemeinde bezogene Entwicklungsmöglichkeit zu wahren, um Mindestanforderungen an die Ausstattung von Einrichtungen des Gemeinbedarfs und der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur dauerhaft zu sichern.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich.
397
Gemeinde Damshagen / Amt Klützer Winkel
ID: 62
I. Grobkonzept
Für die Gemeinde Damshagen ist die Konzentration der Entwicklungspotentiale auf den Hauptort Damshagen sicherlich wichtig; unabhängig davon sind Standbeine des Tourismus in Stellshagen und in Parin vorhanden, die der weiteren Entwicklung und Verfestigung bedürfen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine Entwicklung von Ortsteilen ist nicht komplett ausgeschlossen, sofern die Voraussetzungen gemäß Kap. 4.1 erfüllt werden. Gemäß PS 4.1 (4) ist die Siedlungstätigkeit zu konzentrieren und die Entstehung von Siedlungsbändern ist zu vermeiden. Der Entstehung, Verfestigung und Erweiterung von Splittersiedlungen ist entgegenzuwirken. Gemäß PS 4.1 (5) ist der Siedlungsflächenbedarf vorrangig innerhalb bebauter Ortslagen abzudecken. Mit dem Freiraum ist schonend umzugehen. Gemäß PS 4.1 (6) soll bei der Siedlungsentwicklung auf die Nutzung des vorhandenen Bestandes geachtet werden.
398
Gemeinde Damshagen / Amt Klützer Winkel
ID: 62
I. Grobkonzept
Eine Nachnutzung von ursprünglich baulich genutzten Flächen ist in der Gemeinde maßgeblich verfolgt worden. Dies wurde bereits in Damshagen realisiert und in Stellshagen befindet sich dies in Vorbereitung. Für die Gemeinde ging es maßgeblich darum, ihre Innenbereichsflächen zu nutzen und somit den Außenbereich zu schützen. Dieses Ziel wird weiterverfolgt.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
399
Gemeinde Damshagen / Amt Klützer Winkel
ID: 62
I. Grobkonzept
Die Gemeinde Damshagen ist an der weiteren Sicherung von Grundstücken für die Dauerwohnnutzung interessiert. Für die Gemeinde ist maßgeblich wichtig, dass die erfolgreiche Entwicklung und Stärkung des Hauptortes Damshagen auch fortgeführt werden kann. Erfolgreich ist die Besiedlung des B-Planes Nr. 8 im Ortszentrum nach erfolgreicher Nachnutzung der ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgt. Zusätzliche Wohnkapazitäten in Damshagen sind dringend notwendig. Neben dieser baulichen Entwicklung in Damshagen ist auch die Stärkung der übrigen Ortsteile insbesondere Stellshagen und Parin aber auch der anderen ländlichen Ortsteile notwendig; einer Verödung ist ausdrücklich entgegenzuwirken. Dies kann aus Sicht der Gemeinde nur erfolgen, wenn eine Verdichtung möglich ist. Die Gemeinde wird sich mit ihren räumlichen Kapazitäten in den Ortsteilen gesondert beschäftigen und behält sich einen Nachtrag der Stellungnahme in den weiteren Abstimmungen vor.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Der Aspekt wird sinngemäß in den PS 4.1 (9) und 4.2 (5) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen aufgegriffen.
400
Gemeinde Damshagen / Amt Klützer Winkel
ID: 62
I. Grobkonzept
Darüber hinaus ist für die Gemeinde Damshagen von Bedeutung, dass die Erhaltung und Sicherung der Wohnfunktion in Dauerwohnungen aufrechterhalten wird. Die fortwährende Umnutzung Dauerwohnungen in Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen zur Freizeitnutzung bedingt einen zusätzlichen Bedarf an Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung und somit eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme. Die städtebauliche Steuerung kann nur über Planung erfolgen. Die Gemeinde Damshagen wird zwar alle Möglichkeiten der Umnutzung von Dauerwohnen in Ferienwohnen und Zweitwohnen nutzen; diesem sollte jedoch auch durch administrative Maßnahmen entgegengewirkt werden können. Auch im Küstennahbereich ist die Aufrechterhaltung und Sicherung der Dauerwohnfunktion vor der Inanspruchnahme von Zweitwohnungen erforderlich.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Der Aspekt wird im PS 4.2 (8) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen. Dort sind auch rechtliche Instrumentarien benannt, die den Gemeinden zur Verfügung stehen.
401
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
ID: 63
I. Grobkonzept
Abteilung Geologie, Wasser und Boden Die Abteilung Geologie, Wasser und Boden; Bereich Wasser äußert sich wie folgt: Zum vorgelegten Grobkonzept für die Teilfortschreibung der raumordnerischen Festlegungen bezüglich der Siedlungsstruktur und Stadt-und Dorfentwicklung gibt es nachfolgende Hinweise: Im vorgelegten Entwurf des Grobkonzeptes, hier Kap. 3 Allgemeine Planungsabsichten werden die Programmsätze des RREP WM 2011 zitiert und Vorschläge formuliert, die der Entscheidung der Verbandsversammlung und des Vorstandes des Regionalen Planungsverbandes einer Überprüfung bedürfen. Es wird seitens des LUNG auf das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP, Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, Juni 2016) verwiesen, siehe bspw. Grundsatz, LEP, S. 46: „(1) Die Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen soll landesweit reduziert werden. Dabei sollen die Anforderungen an eine ressourcenschonende und nachhaltige Siedlungsentwicklung, an den Umgang mit den Auswirkungen des demografischen Wandels sowie an Strategien zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung berücksichtigt werden. Bauflächen reduzieren. Insofern sollte ein Bezug zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und somit insgesamt zum Klimawandel in den neu zu formulierenden Grundsätzen und Zielen im fortzuschreibenden RREP WM (Kap. 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt-und Dorfentwicklung) hergestellt werden (Stichworte Prognose Meeresspiegelanstieg, Zunahme der Sturmhochwasserereignisse bzw. Sturmfluten seit den 1950er Jahren- Zunahme Sturmflutrisiko, Auftreten von Starkregenereignissen etc.).
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Mit den PS 4.1 (7) und (8) werden Grundsätze zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz in der Siedlungsentwicklung festgelegt.
402