| Stellungnehmer | Kapitel | Inhalt | Abwägung und Sachaufklärung | BE-ID |
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Stadt Schönberg
ID: 73
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nicht zugeordnet
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zu 5.
Die Stadt Schönberg möchte hier ihre Ziele und Absichten für die Entwicklung des Bereiches zwischen Dassower Straße und Feldstraße unterstreichen. Hier stehen Flächen zur Verfügung, die nicht vollständig für eine konzeptionelle Entwicklung genutzt und vorbereitet werden können. Es ist sehr aufwendig, diese Flächen in Bezug auf die Entwässerungsthematik vorzubereiten. Im Gegenzug stehen andere Flächen aufgrund der geomorphologischen Situation kaum zur Verfügung. Deshalb bittet die Stadt Schönberg ihre Zielsetzungen für die Entwicklung des Bereiches zwischen Dassower Straße und Feldstraße vollständig zu unterstützen. Hier sind auch die Eigentumsverhältnisse aus Sicht der Stadt Schönberg lösbar. In dem Bereich befinden sich auch nahe gelegen die Versorgungseinrichtungen. Eine Reduzierung der Entwicklungsmöglichkeiten auf eine Teilfläche ist aus planerischer Sicht für die Stadt Schönberg schlecht. Die Stadt Schönberg kann sich hier gut Bauabschnitte für die Entwicklung vorstellen
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Zuge dieses Teilfortschreibungsverfahrens erfolgt keine Bewertung gemeindlicher Planungsabsichten bzw. kommunaler Bauleitplanverfahren. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Amt für Raumordnung und Landesplanung anhand festgesetzter Ziele und Grundsätze der Raumordnung. |
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Stadt Schönberg
ID: 73
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nicht zugeordnet
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zu 6.
Diese Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die Stadt Schönberg ist an der Bereitstellung von Wohnraum in allen Segmenten für die Stadt und das Grundzentrum interessiert. Maßgeblich für die Stadt Schönberg ist, dass das Wohnbauprojekt zwischen Dassower Straße und Feldstraße voll umfänglich ohne Einschränkungen umgesetzt werden kann.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der infrastrukturellen Voraussetzung sind vor allem die Zentralen Orte prädestiniert, ein vielfältiges wohnbauliches Angebot zu schaffen. Jedoch sei darauf verwiesen, dass im Zuge dieses Teilfortschreibungsverfahrens keine Bewertung gemeindlicher Planungsabsichten bzw. kommunaler Bauleitplanverfahren erfolgt. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Amt für Raumordnung und Landesplanung anhand festgesetzter Ziele und Grundsätze der Raumordnung. |
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Stadt Schönberg
ID: 73
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nicht zugeordnet
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Eine Reduzierung auf Teilflächen aufgrund der Bewertung der landwirtschaftlichen Flächen wird nicht als gerechtfertigt angesehen. Die Stadt Schönberg verweist hier darauf, dass eine Abwägung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen mit Ackerwertzahlen von über 50 im Rahmen des Abwägungsprozesses des LEP unter dem Gesichtspunkt der Erfüllung der Aufgaben eines Grundzentrums für die Stadt Schönberg nicht offensiv stattgefunden hat. Zumindest findet sich in der Dokumentation zum LEP keine gesonderte Bewertung.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) regelt abschließend das Ziel zum Schutz wertvoller, landwirtschaftlich genutzter Böden (vgl. Programmsatz 4.5 (2) LEP M-V). Der vorgenannte Programmsatz enthält eine Reihe von Ausnahmen, die insbesondere die Siedlungsentwicklung berücksichtigen (vgl. Abbildung 22 LEP M-V). Es obliegt nicht dem Regionalen Planungsverband Westmecklenburg, den Abwägungsprozess im Zuge der Fortschreibung des LEP M-V zu bewerten. |
287 |
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Stadt Schönberg
ID: 73
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nicht zugeordnet
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zu 7.
Diese Aussage bleibt ohne Belang.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Stadt Schönberg
ID: 73
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Allgemeine Zusammenfassung zu den Gliederungspunkten Kapitel 4.1 Siedlungs-entwicklung und Kapitel 4.2 Wohnbauflächenentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes (RREP) Westmecklenburg 2011
- Die Stadt Schönberg hat sich mit den Belangen zur Siedlungsentwicklung und zum Wohnbauflächenentwicklungskonzept für die Stadt und die Ortsteile beschäftigt.
- Vom Grunde werden die Zielsetzungen der Stadt Schönberg entsprechend beachtet und berücksichtigt.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Stadt Schönberg
ID: 73
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Die Stadt Schönberg legt Wert darauf, dass die Stärkung des Grundzentrums nicht durch Öffnungsklauseln unterwandert wird.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gutachterlich wurde festgestellt, dass die verhältnismäßig geringe Neubautätigkeit in den Zentralen Orten nicht in einer fehlenden Nachfrage begründet liegt, sondern in fehlenden Wohnbauflächenangeboten der Zentralen Orte. Damit wurden die Zentralen Orte ihrer Funktion als Schwerpunkte der Siedlungs- und damit auch Wohnungsbauentwicklung in der Vergangenheit nicht ausreichend gerecht. Dies führte vielerorts zu einer „Verlagerung“ der Nachfrage in nicht-zentralörtliche Gemeinden. Eine Konzentration der Wohnbauentwicklung ist jedoch unter anderem unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Dazu sollen sie stärker als bisher in die Pflicht genommen werden (siehe Programmsatz 4.2 (2)). Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe Programmsätze 4.2 (5)-(6)). Die Umsetzung der raumordnerischen Festlegungen zur Lenkung der Siedlungsentwicklung, gerade auch durch die Zentralen Orte, dient dazu, die Funktionalität der Zentralen Orte zu sichern. |
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Stadt Schönberg
ID: 73
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nicht zugeordnet
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- Neben der Stärkung des Hauptortes Schönberg ist auch eine Entwicklung und Stärkung der Ortsteile vorgesehen und beabsichtigt; sicherlich maßgeblich unter dem Gesichtspunkt der Nachverdichtung. Insbesondere in den Ortsteilen Kleinfeld und in Lockwisch bieten sich noch Arrondierungsmöglichkeiten an. Diese sollen genutzt werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Zuge dieses Teilfortschreibungsverfahrens erfolgt keine Bewertung gemeindlicher Planungsabsichten bzw. kommunaler Bauleitplanverfahren. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Amt für Raumordnung und Landesplanung anhand festgesetzter Ziele und Grundsätze der Raumordnung. Jedoch sei darauf verwiesen, dass entsprechend dem Programmsatz 4.2 (4) in den Zentralen Orten die wohnbauliche Entwicklung jeweils auf den Gemeindehauptort auszurichten ist und eine Wohnbauflächenentwicklung in den anderen Ortsteilen nur dann erfolgen kann, wenn ernsthaft in Betracht kommende Alternativen im Gemeindehauptort nachgewiesen fehlen. Eine maßvolle Entwicklung im Sinne von Nachverdichtungen oder Lückenbebauung im Innenbereich ist grundsätzlich in allen Ortsteilen möglich. |
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Stadt Schönberg
ID: 73
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nicht zugeordnet
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- Maßgeblich aus Sicht der Stadt Schönberg ist die Entwicklung des Bereiches, der im Norden durch die Ortsumgehungsstraße im Zuge der B104 begrenzt ist. Hier ist die Entwicklung des Bereiches zwischen Dassower Straße und Feldstraße vollständig vorgesehen und nicht nur in Teilbereichen. Maßgeblich wird dies durch die Stadt Schönberg insbesondere auch dadurch begründet, dass es hier um die Stärkung des Grundzentrums geht und die limitierende Vorgabe der Inanspruchnahme von 5 ha aufgrund der Einschränkungen durch Ackerwertzahlen, Flächen mit mehr als 50 Bodenpunkten dürfen nicht in Anspruch genommen werden, aus Sicht der Stadt Schönberg im Rahmen des LEP nicht hinreichend abgewogen wurde. Die Belange zur Entwicklungsnotwendigkeit des Grundzentrums wurden hier nicht beachtet.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) regelt abschließend das Ziel zum Schutz wertvoller, landwirtschaftlich genutzter Böden (vgl. Programmsatz 4.5 (2) LEP M-V). Der vorgenannte Programmsatz enthält eine Reihe von Ausnahmen, die insbesondere die Siedlungsentwicklung berücksichtigen (vgl. Abbildung 22 LEP M-V). Es obliegt nicht dem Regionalen Planungsverband Westmecklenburg, den Abwägungsprozess im Zuge der Fortschreibung des LEP M-V zu bewerten. |
292 |
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Gemeinde Dragun
ID: 74
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nicht zugeordnet
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich des Entwurfs zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Dragun folgende Stellungnahme ab:
Die Gemeinde nimmt den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
293 |
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Gemeinde Dragun
ID: 74
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nicht zugeordnet
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Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsentwicklung und zur Wohnbauflächenentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Ableitung raumordnerischer Festlegungen erfolgt auf Basis statistischer Grundlagendaten. Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu Programmsatz 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. |
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Gemeinde Dragun
ID: 74
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nicht zugeordnet
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Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt, auch in die Teilfortschreibung besonders beachtet werden.
Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Dorfentwicklungsstruktur die örtliche Gemeinschaft erhalten bleiben, u.a. Kindertagesstätte und die örtlichen Feuerwehren.
Durch die gute verkehrliche Anbindung nach Schwerin und Gadebusch gibt es eine zunehmende Nachfrage nach Bauplätzen in der Gemeinde. Besonders in der Pandemiezeit wurde die hohe Lebensqualität im ländlichen Raum geschätzt. Deshalb hat in den vergangenen 2 Jahren auch die Nachfrage nach Bauplätzen in der Gemeinde stark zugenommen.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Über den kommunalen Entwicklungsrahmen hinaus wird prädestinierten nicht- zentralen Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (siehe Programmsatz 4.2 (6)). Die Prüfung der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung erfolgt durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung im Zuge der Bewertung kommunaler Planvorhaben. |
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Gemeinde Dragun
ID: 74
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nicht zugeordnet
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Die Gemeinde plant die Anpassung des F-Planes und die Ausweisung neuer Bauflächen. Geplant ist die Ausweisung neuer Bauflächen in den Ortslagen Neu Dragun als innere Verdichtung und in Drieberg Dorf durch die teilweise Änderung des Sondergebietes Wochenendhausnutzung in Wohnen. Die Baulücken nach § 34 BauGB sind in den Ortsteilen geschlossen, so dass die Gemeinde Dragun für die Sicherung der Einwohnerstärke neue Wohnbauflächen planen muss.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dragun hat in ihrer Sitzung am 22.09.2022 den Entwurf der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung der Gemeinde Dragun für den Ortsteil Neu Dragun nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 BauGB bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und der Begründung mit Stand: September 2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die Gemeinde Dragun verfügt über ein aktives Vereinsleben. Der Neubau der Kindertagesstätte in Dragun befindet sich derzeit in Umsetzung und ist schon heute wieder voll ausgebucht.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Zuge dieses Teilfortschreibungsverfahrens erfolgt keine Bewertung gemeindlicher Planungsabsichten bzw. kommunaler Bauleitplanverfahren. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Amt für Raumordnung und Landesplanung anhand festgesetzter Ziele und Grundsätze der Raumordnung. |
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Gemeinde Kneese
ID: 75
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nicht zugeordnet
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich des Entwurfs zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Kneese folgende Stellungnahme ab: Die Gemeinde nimmt den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis. Die Gemeinde Kneese liegt mit allen Ortsteilen im Biosphärenreservat Schaalsee, sodass eine Siedlungsentwicklung bzw. der Wohnbauflächenentwicklung dem Grunde nach eingeschränkt ist.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Gemeinde Kneese
ID: 75
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nicht zugeordnet
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Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsentwicklung und Wohnbauflächenentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Ableitung raumordnerischer Festlegungen erfolgt auf Basis statistischer Grundlagendaten. Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu Programmsatz 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. |
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Gemeinde Kneese
ID: 75
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nicht zugeordnet
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Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt etc. auch in der Teilfortschreibung besonders beachtet werden.
Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung die örtliche Gemeinschaft erhalten bleiben, u.a. die örtlichen Feuerwehren.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Über den kommunalen Entwicklungsrahmen hinaus wird prädestinierten nicht- zentralen Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (siehe Programmsatz 4.2 (6)). Die Prüfung der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung erfolgt durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung im Zuge der Bewertung kommunaler Planvorhaben. |
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Gemeinde Kneese
ID: 75
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nicht zugeordnet
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Benachbarte Gemeinden sollen sich hinsichtlich ihrer Siedlungsentwicklung abstimmen und Möglichkeiten der interkommunalen Kooperation ausloten. Dabei soll die Erstellung gemeinsamer Flächennutzungspläne geprüft werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
300 |
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Gemeinde Krembz
ID: 76
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nicht zugeordnet
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich des Entwurfs zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Krembz folgende Stellungnahme ab: Die Gemeinde nimmt den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis. Die Gemeinde Krembz liegt mit allen Ortsteilen im Biosphärenreservat Schaalsee, sodass eine Siedlungsentwicklung bzw. der Wohnbauflächenentwicklung dem Grunde nach eingeschränkt ist.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Gemeinde Krembz
ID: 76
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nicht zugeordnet
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Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsentwicklung und Wohnbauflächenentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Ableitung raumordnerischer Festlegungen erfolgt auf Basis statistischer Grundlagendaten. Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu Programmsatz 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. |
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Gemeinde Krembz
ID: 76
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nicht zugeordnet
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Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt etc. auch in der Teilfortschreibung besonders beachtet werden.
Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung die örtliche Gemeinschaft erhalten bleiben, u.a. die örtlichen Feuerwehren.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Über den kommunalen Entwicklungsrahmen hinaus wird prädestinierten nicht- zentralen Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (siehe Programmsatz 4.2 (6)). Die Prüfung der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung erfolgt durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung im Zuge der Bewertung kommunaler Planvorhaben. |
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Gemeinde Krembz
ID: 76
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nicht zugeordnet
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Benachbarte Gemeinden sollen sich hinsichtlich ihrer Siedlungsentwicklung abstimmen und Möglichkeiten der interkommunalen Kooperation ausloten. Dabei soll die Erstellung gemeinsamer Flächennutzungspläne geprüft werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
304 |
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Gemeinde Mühlen Eichsen
ID: 77
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nicht zugeordnet
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich des Entwurfs zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Mühlen Eichsen folgende Stellungnahme ab:Die Gemeinde nimmt den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
305 |
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Gemeinde Mühlen Eichsen
ID: 77
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nicht zugeordnet
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Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsentwicklung und zur Wohnbauflächenentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Ableitung raumordnerischer Festlegungen erfolgt auf Basis statistischer Grundlagendaten. Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu Programmsatz 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. |
306 |
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Gemeinde Mühlen Eichsen
ID: 77
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nicht zugeordnet
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Der ehemals ländliche Zentralort Mühlen Eichsen hat de facto auf Grund der vorhandenen Infrastruktur die Voraussetzungen für eine Einstufung als zentraler Ort; zu mindestens als Siedlungsschwerpunkt. Zu nennen sind u. a. die Regionale Schule mit Grundschule, Hort, Arztpraxis, Betreutes Wohnen, Kindertagesstätte, Feuerwehr sowie bauhistorisch wertvolle Objekte wie die Kirchen, das Gutshaus, der Park, der ehemalige Mühlenbereich. Erwähnt werden soll auch die naturräumliche Lage des Ortes entlang des Flusses Stepenitz mit touristischem Potential. Darüber hinaus garantiert die ausgesprochen verkehrsgünstige Lage an der B 208 und der Landesstraße L 03 eine gute Erreichbarkeit. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer differenzierten Betrachtung, welche Orte, neben den zentralen Orten, entwicklungs- und zukunftsfähig sind.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Über den kommunalen Entwicklungsrahmen hinaus wird prädestinierten nicht- zentralen Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (siehe Programmsatz 4.2 (6)). Die Prüfung der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung erfolgt durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung im Zuge der Bewertung kommunaler Planvorhaben. Die Festlegung von Zentralen Orten und Siedlungsschwerpunkte ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung. |
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Gemeinde Mühlen Eichsen
ID: 77
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nicht zugeordnet
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Derzeit arbeitet die Gemeinde an der Entwicklung und Aufwertung der Ortsmitte, der Sanierung und Erweiterung der Schule, eines Hortneubaus sowie mittelfristig eines Dorfgemeindehauses. Die Gemeinde Mühlen Eichsen plant deshalb zur weiteren Entwicklung neue Bauflächen auszuweisen. Dadurch soll auch der Schulstandort sowie weitere infrastrukturelle Einrichtungen und Anlagen langfristig gesichert werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Zuge dieses Teilfortschreibungsverfahrens erfolgt keine Bewertung gemeindlicher Planungsabsichten bzw. kommunaler Bauleitplanverfahren. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Amt für Raumordnung und Landesplanung anhand festgesetzter Ziele und Grundsätze der Raumordnung. |
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Gemeinde Mühlen Eichsen
ID: 77
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nicht zugeordnet
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Eine Anmerkung zum Plansatz 4.1(10): Begrüßt wird die Forderung, dass die Gemeinden integrierte, strategische Planungen durchführen sollen. Dies ist aber auf Grund der finanziellen Ausstattung der Kommunen nur möglich, wenn dafür entsprechende Förderprogramme aufgelegt werden. Dies sollte als Ziel oder Grundsatz im Programm mit verankert werden.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Festlegung von Förderstrategien und -programmen liegt nicht in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes. Wie in der Begründung zu 4.1 (10) dargelegt, kann die Gemeinde ggf. auf bestehende Förderprogramme zurückgreifen. Unter Umständen ist jedoch für die Erstellung einer Ortsentwicklungsstrategie keine umfangreiche konzeptionelle Ausarbeitung erforderlich. Auch „Deklarationen“ der Gemeindevertretung zur strategischen integrierten örtlichen Entwicklung können zweckdienlich sein. |
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Gemeinde Roggendorf
ID: 78
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nicht zugeordnet
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich des Entwurfs zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Roggendorf folgende Stellungnahme ab:Die Gemeinde nimmt den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis. Die Gemeinde Roggendorf liegt zu Teil im Biosphärenreservat Schaalsee, so dass eine Entwicklung der Siedlungs- bzw. der Wohnbauflächenentwicklung dem Grunde nach eingeschränkt ist.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
310 |
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Gemeinde Roggendorf
ID: 78
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nicht zugeordnet
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Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsentwicklung und zur Wohnbauflächenentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Ableitung raumordnerischer Festlegungen erfolgt auf Basis statistischer Grundlagendaten. Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu Programmsatz 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. |
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Gemeinde Roggendorf
ID: 78
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nicht zugeordnet
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Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt, auch in die Teilfortschreibung besonders beachtet werden. Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung die örtliche Gemeinschaft erhalten bleiben, u.a. die Grundschule und die örtlichen Feuerwehren. Durch die gute verkehrliche Anbindung nach Ratzeburg, Schwerin und Gadebusch gibt es eine zunehmende Nachfrage nach Bauplätzen in der Gemeinde. Besonders in der Pandemiezeit wurde die hohe Lebensqualität im ländlichen Raum geschätzt. Deshalb hat in den vergangenen 2 Jahren auch die Nachfrage nach Bauplätzen in der Gemeinde stark zugenommen.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Über den kommunalen Entwicklungsrahmen hinaus wird prädestinierten nicht- zentralen Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (siehe Programmsatz 4.2 (6)). Die Prüfung der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung erfolgt durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung im Zuge der Bewertung kommunaler Planvorhaben. |
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Gemeinde Roggendorf
ID: 78
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nicht zugeordnet
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Die Gemeinde plant die Ausweisung neuer Bauflächen. Derzeit wird der Bereich an den ehemaligen Gärten an der Kneeser Straße beplant. Die Gemeinde Roggendorf verfügt über ein aktives Vereinsleben und plant den Neubau der Grundschule Roggendorf.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Zuge dieses Teilfortschreibungsverfahrens erfolgt keine Bewertung gemeindlicher Planungsabsichten bzw. kommunaler Bauleitplanverfahren. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Amt für Raumordnung und Landesplanung anhand festgesetzter Ziele und Grundsätze der Raumordnung. |
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Gemeinde Rögnitz
ID: 79
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nicht zugeordnet
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich des Entwurfs zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Rögnitz folgende Stellungnahme ab: Die Gemeinde nimmt den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis. Die Gemeinde Rögnitz liegt mit allen Ortsteilen im Biosphärenreservat Schaalsee, sodass eine Siedlungsentwicklung bzw. der Wohnbauflächenentwicklung dem Grunde nach eingeschränkt ist.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Gemeinde Rögnitz
ID: 79
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nicht zugeordnet
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Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsentwicklung und Wohnbauflächenentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Ableitung raumordnerischer Festlegungen erfolgt auf Basis statistischer Grundlagendaten. Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu Programmsatz 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. |
315 |
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Gemeinde Rögnitz
ID: 79
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nicht zugeordnet
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Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt etc. auch in der Teilfortschreibung besonders beachtet werden.Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung die örtliche Gemeinschaft erhalten bleiben, u.a. die örtlichen Feuerwehren.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Über den kommunalen Entwicklungsrahmen hinaus wird prädestinierten nicht- zentralen Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (siehe Programmsatz 4.2 (6)). Die Prüfung der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung erfolgt durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung im Zuge der Bewertung kommunaler Planvorhaben. |
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Gemeinde Rögnitz
ID: 79
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nicht zugeordnet
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Benachbarte Gemeinden sollen sich hinsichtlich ihrer Siedlungsentwicklung abstimmen und Möglichkeiten der interkommunalen Kooperation ausloten. Dabei soll die Erstellung gemeinsamer Flächennutzungspläne geprüft werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Gemeinde Veelböken
ID: 80
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nicht zugeordnet
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich des Entwurfs zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Veelböken folgende Stellungnahme ab: Die Gemeinde nimmt den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
318 |
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Gemeinde Veelböken
ID: 80
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nicht zugeordnet
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Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsstruktur und zur Stadt- und Dorfentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Ableitung raumordnerischer Festlegungen erfolgt auf Basis statistischer Grundlagendaten. Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu Programmsatz 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. |
319 |
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Gemeinde Veelböken
ID: 80
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nicht zugeordnet
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Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt, auch in die Teilfortschreibung besonders beachtet werden. Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Dorfentwicklungsstruktur die örtliche Gemeinschaft erhalten bleiben, u.a. die örtlichen Feuerwehren.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Über den kommunalen Entwicklungsrahmen hinaus wird prädestinierten nicht- zentralen Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (siehe Programmsatz 4.2 (6)). Die Prüfung der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung erfolgt durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung im Zuge der Bewertung kommunaler Planvorhaben. |
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IHK Schwerin
ID: 81
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Sehr geehrter Herr Beyer,
wir danken Ihnen für die Beteiligung in o. g. Angelegenheit. Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin setzt sich für eine aus gewerblicher Perspektive nachfrage- und bedarfsgerechte Siedlungs- und Wohnraumflächenentwicklung in Westmecklenburg ein. Bereits im Rahmen der ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2 haben wir daher zum Grobkonzept Stellung genommen.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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IHK Schwerin
ID: 81
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Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die in dem Teilfortschreibungsentwurf vorgenommenen Anpassungen u. a. zu Ausnahmeregelungen der Wohnbauflächenentwicklung insbesondere auch in Stadt-Umlandräumen. Darüber hinaus stellen die in Kapitel 4.1 im Hinblick auf den Klimaschutz sowie die angestrebte integrierte Ortsentwicklungsstrategie vorgenommenen Ergänzungen aus unserer Sicht sinnvolle Vorgaben dar, um die Grundlagen für unternehmerische Tätigkeiten nachhaltig zu gewährleisten. Die in Kapitel 4.2 angestrebte Konzentration der Wohnbauflächenentwicklung auf die Zentralen Orte und der Fokus auf die Innenentwicklung finden unsere Zustimmung, da sie einer Zersiedelung und dadurch erhöhten infrastrukturellen Aufwendungen durch die Kommunen vor Ort entgegenwirken. Dadurch kann Raum für wirtschaftsnahe Investitionen geschaffen werden. Vor dem Hintergrund einer anhaltend hohen Nachfrage nach bezahlbarem Mietwohnraum setzt sich die IHK zu Schwerin zudem für eine kommunale Bauplanung ein, die den unterschiedlichen Bedürfnissen von Arbeitnehmern gerecht wird. Wir begrüßen daher ausdrücklich die angestrebte Sicherung und Stärkung des Dauerwohnens in den Tourismusschwerpunkträumen, um dem Trend einer Umwandlung von Dauer- in Ferien- oder Zweitwohnungen entgegenzuwirken und den Mitarbeitern in touristischen Einrichtungen ein arbeitsplatznahes Wohnen zu ermöglichen.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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IHK Schwerin
ID: 81
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Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass die Ermöglichung von arbeitsnahem Wohnen nicht nur in Tourismusschwerpunktregionen von Bedeutung ist. Insbesondere im Umfeld von Gewerbestandorten beobachten unsere Unternehmen eine erhebliche Wohnungsknappheit, die die Neugewinnung von Fachkräften und Auszubildenden zunehmend gefährdet. Aus Sicht der IHK zu Schwerin sollte daher in Kapitel 4.2 (3) eine Ergänzung dahingehend vorgenommen werden, dass die bezahlbaren (Miet-)Wohnraumangebote nicht nur für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen entwickelt werden, sondern auch der Fachkräftesicherung in der Region dienen sollen. Im Bedarfsfall sollte dabei auch die Errichtung solcher Wohneinheiten jenseits der Zentralen Orte möglich sein, sofern die Bedingung einer angemessenen ÖPNV-Anbindung sichergestellt ist.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Der Programmsatz 4.2 (3) zielt insbesondere, aber nicht ausschließlich auf die Zentralen Orte ab. Unter Umständen können insofern auch nicht-zentralörtliche Gemeinden, sofern sie über die infrastrukturellen und standörtlichen Voraussetzungen verfügen, geeignet sein, vielfältigere und bezahlbare (Miet-)Wohnraumangebote zu schaffen, was letztlich der Sicherung und Gewinnung von Fachkräften in Westmecklenburg zuträglich ist. Eine entsprechende Klarstellung erfolgt im Begründungsteil zum Programmsatz 4.2 (3). |
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IHK Schwerin
ID: 81
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Wir bitten Sie, die von uns dargelegten Hinweise und Anregungen für die Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2 zu berücksichtigen.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Verein Netzwerk lokale Lebenskultur e.V. - Verein zur integrativen StadtLand-Entwicklung
ID: 82
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Sehr geehrte Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle,
der Vorstand des „Netzwerk lokale Lebenskultur e.V. – Verein zur integrativen StadtLand-Entwicklung“ übergibt Ihnen seine Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) für die Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichts für die zweite Stufe des BeteiligungsverfahrensZu den Satzungszielen des Vereins zählen
1. die Arbeit eines Wissenschaftsnetzwerkes StadtLand-Entwicklung zur lokalen Lebenskultur, in welchem Praxispartner verschiedener Gesellschaftsbereiche mitwirken,
2. die Initiierung und Förderung inter- und transdisziplinärer nationaler und internationaler wissenschaftlicher Arbeiten und Projekte sowie deren Implementierung,
3. die Weiterbildung der lokalen und regionalen Akteure,
4. eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit, wissenschaftliche Tagungen, die Publikation der Ergebnisse über eine eigene Schriftenreihe und durch die Internet-Präsenz (Web-Site),
5. die Förderung von Studierenden, Praktikanten, Promovenden und sich postgradual Weiterbildenden.
In der Vergangenheit wurden eine Vielzahl von Veranstaltungen inhaltlich konzipiert, vorbereitet und durchgeführt, die sich mit Themen der Dorf-, Stadt- und Regionalentwicklung sowie der Entwicklung und dem sozialen Zusammenhalt lokaler Gemeinschaften beschäftigten.
Seit gut einem Jahr hat der Verein die Reihe „Ressourcenschonende Energien und klimaneutrale Stadtentwicklung“ aufgelegt. Die Veranstaltungen hatten unter anderen folgende Themen zum Inhalt:
- Ressourcenschonende Energien und klimaneutrale Stadtentwicklung – Energie, Gebäude, Mobilität, Umwelt (Herr Reiß, energielenker Schwerin)
- Nachhaltige Stadtentwicklung Varel - eine Stadt stellt sich neu auf (Herr Meyer, Stadt Varel)
- Ressource Regenwasser - wie klimaangepasste Stadtgestaltung gelingen kann (Frau Backhaus, gruppe F, Berlin)
- Starkregenvorsorge in Rostock und Berücksichtigung des Regenwassers in der Bauleitplanung (Herr Schmeil, Amt für Umweltschutz und Klimaschutz, Hansestadt Rostock)
- HyStarter in der Region Wismar – Zukunft mit Wasserstoffgestalten (Herr Hellwig, spillet Berlin)
- Funktionsweise der Brennstoffzelle und sektorale Anwendungsgebiete (Herr Möller, zero- Mission Wismar)
- Konzept und praktische Anwendungen der Wasserstoff-Methan-Technologie als ein Beitrag zur Sektorenkopplung: Strom – Wärme – Mobilität (Herr Schirmer, Exytron Rostock)
- Die Neue Weststadt Esslingen - ein klimaneutrales Stadtquartier (Frau Dr. Walther und Herr Schneider, Stadt Esslingen)
- Ökologische Leitlinie für die Bauleitplanung und kommunale Projekte in Neumünster (Frau Löscher-Samel, Stadt Neumünster)
- Kommunale Wärmeplanung am Beispiel Hansestadt Rostock 2035 (Frau Klatt, energielenker Rostock)
Die Mitschnitte der Veranstaltungen können unter dem Link https://zukunftsstadtland.de/veranstaltungen/ aufgerufen werden.
Der Verein bereitet für April 2023 eine Veranstaltung Energie im Quartier und im Dorf vor. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen, insbesondere aus den o.g. Vortrags- und Gesprächsveranstaltungen formuliert der Vorstand des Vereins seine Stellungnahme. Wir erwähnen auch, dass der Verein zu den Entwürfen des LEP MV 2016 Stellung genommen hat.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Verein Netzwerk lokale Lebenskultur e.V. - Verein zur integrativen StadtLand-Entwicklung
ID: 82
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Zunächst würdigen wir die zum Vorgängerprogramm verstärkt qualitativen Aussagen, wenngleich wichtige Themen und Aspekte fehlen (Energie und Mobilität) und die zentrale-Orte-Thematik im Kontext des Grundgesetzes eine andere rechtliche Einordnung erfordert und die Finanzausstattung neu geregelt werden muss.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Verein Netzwerk lokale Lebenskultur e.V. - Verein zur integrativen StadtLand-Entwicklung
ID: 82
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1. Die Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2 lässt komplexe Zusammenhänge im RREP WM und die qualitative Weiterentwicklung von Themen vermissen
Die Teilfortschreibung der beiden Kapitel kann die komplexen Zusammenhänge, die ein Regionales RaumEntwicklungsProgramm erfüllen soll, nicht abbilden. Die Themen Energie und Ökologie sollen spezifisch für die Siedlungs- und Wohnbauentwicklung dargestellt werden. Das Kapitel 6.5, welches nun bis 2027 erarbeitet werden soll, ist bisher nicht auf die Spezifik der Kapitel 4.1 und 4.2 zugeschnitten, muss somit innerhalb der beiden Kapitel betrachtet werden. Die Siedlungs- und Wohnbauentwicklung hat einen eigenen Beitrag zu erneuerbaren Energien und zur ökologischen Entwicklung (nicht nur zum ökologischen Ausgleich) beizutragen. Die Leitlinienfunktion ist diesbezüglich prospektiv zu formulieren.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Es können nicht sämtliche integrierten raumbezogenen Themen und Zusammenhänge im Rahmen sektoraler Teilfortschreibungen behandelt werden. Die Verbandsversammlung hat aufgrund des vordringlichen Handlungsbedarfs auf ihrer 62. Sitzung am 10.06.2020 beschlossen, die Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM 2011 fortzuschreiben. Ein Beschluss zur Gesamtfortschreibung existiert nicht und ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung. Darüber hinaus sei auf konkrete raumordnerische Festlegungen in den jeweiligen Fachkapiteln verwiesen. |
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Verein Netzwerk lokale Lebenskultur e.V. - Verein zur integrativen StadtLand-Entwicklung
ID: 82
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2. Zum einen ist die Auffassung zur Planungskategorie „zentrale Orte“ zu revidieren, zum anderen wird die Planungskategorie „Ländliche Gestaltungsräume“ nicht ausgestaltet
Die Formulierungen der Programmsätze 4.2 (1) und (2), wonach die Wohnbauentwicklung auf die zentralen Orte zu konzentrieren ist, ist weder zielführend noch kann die Planungshoheit der Gemeinde nach Artikel 28 (2) Grundgesetz eingeschränkt werden. Wenn die Finanzausstattung zentraler Orte derzeit an die Bevölkerungsanzahl gebunden ist, dann ist dieses Prinzip zu revidieren, um nicht das Prinzip der zentralen Orte zu konterkarieren. Es wird vorgeschlagen den „Umlandraum“ des zentralen Ortes als Bezugsraum zu wählen. Zudem sind die Überlegungen zur Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung auf den gesamten Planungsraum auszudehnen, immerhin ist im gesamten Planungsraum, bis vielleicht einige wenige Ausnahmen, Industrie 4.0 und Handwerk 4.0 durch den digitalen Ausbau möglich. Hier sollte auch die Erfahrung genutzt werden, dass sich hidden champions [Fußnote 1] [Fußnote 2] vorrangig nicht in zentralen Orten angesiedelt haben.
Fußnote 1: https://karrierebibel.de/hidden-champions/, aufgerufen am 05.12.2022, 10:00 Uhr
Fußnote 2: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/hidden-champions-54015, aufgerufen am 05.12.2022, 10:02 Uhr
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Eine Konzentration der Wohnbauentwicklung ist unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Sie leitet sich aus einschlägigen rechtlichen Regelungen ab (z.B. § 2 Abs. 2 Nr. 2, 3 ROG, § 2 Nr. 6 LPlG M-V, Programmsatz 4.2 (1) LEP M-V).
Zudem ist die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen eine zentrale Leitvorstellung der Bundesraumordnung (vgl. § 1 Abs. 2 ROG). Gleichwertige Lebensverhältnisse in Westmecklenburg können nur dann hergestellt werden, wenn eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge gegeben ist. Die Zentralen Orte stellen ein verlässliches Gerüst zur Sicherung der Daseinsvorsorgeeinrichtungen dar. Gemäß § 13 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1d Raumordnungsgesetz (ROG) kann die Siedlungsentwicklung Inhalt von Raumordnungsplänen sein. Die Festlegungen in Kapitel 4.1 und 4.2 verstoßen insofern nicht gegen das Grundgesetz und stellen keinen unzulässigen Eingriff in die kommunale Planungshoheit dar. Vielmehr setzen sie das im § 1 Abs. 3 ROG geregelte Gegenstromprinzip um. Die Ansiedlung sogenannter hidden champions in nicht-zentralen Orten wird durch die raumordnerische Lenkungswirkung nicht behindert. Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung in den Ländlichen Gestaltungsräumen wird zudem eher in der Nach- und Umnutzung des vorhandenen Gebäudebestandes gesehen, anstelle in einer höheren Inanspruchnahme neuer Flächen.
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Verein Netzwerk lokale Lebenskultur e.V. - Verein zur integrativen StadtLand-Entwicklung
ID: 82
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3. Verbietet das Bauen!
2015 hat Daniel Fuhrhop die Streitschrift gegen Spekulation, Abriss und Flächenfraß „Verbietet das Bauen!“ vorgelegt, die auch Richtschnur für die Wohnbauflächenentwicklung sein sollte. Nun wird sich durch die Preisentwicklung energieintensiver Baustoffe (z.B. Zement) hoffentlich eine gewisse Umsteuerung beim Bauen stattfinden. Dennoch sollte in Form eines ressourcensparenden Grundsatzes das Bauen auf die Nachnutzung und Ergänzung von Wohnbauten bei hoher Flächeneffizienz orientiert werden. Die Nutzung der „grauen Energie“ von Bestandsbauten stellt zudem einen Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz dar.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Insbesondere die Programmsätze 4.1 (3)-(8), 4.2 (4)-(5) zielen bereits auf ein ressourcen-, energie- und flächensparendes Bauen, auf eine vorrangige Nutzung des vorhandenen Bestandes sowie auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ab. |
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Verein Netzwerk lokale Lebenskultur e.V. - Verein zur integrativen StadtLand-Entwicklung
ID: 82
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Wir schlagen vor, dass die Gemeinden, die Bauen und Sanieren wollen, das Ergebnis der Wohnungsmarktbeobachtung der vergangenen Jahre vorlegen und nachweisen, dass Erweiterungsbedarf nicht aus der zweckentfremdeten Nutzung etwa als Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen entsteht. Dies sollte in einem Programmsatz formuliert werden. Der Begriff „geeignete Instrumente“ im Kapitel 4.2 (8) ist verbindlicher auszuführen.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Der Programmsatz wird dahingehend modifiziert, dass die Zuständigkeiten (touristisch geprägte Gemeinden) klar adressiert werden. Die Begründung zu Programmsatz 4.2 (8) beinhaltet bereits eine Auflistung möglicher Instrumentarien, die durch die Gemeinden zur Sicherung und Stärkung des bezahlbaren Dauerwohnens genutzt werden können. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. |
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Verein Netzwerk lokale Lebenskultur e.V. - Verein zur integrativen StadtLand-Entwicklung
ID: 82
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Zudem sollen alle Gemeinden
- ein Baulandkataster nach § 200 (3) BauGB anlegen, führen und fortschreiben und
- angehalten werden, die Möglichkeiten der Grundsteuer C ab dem 01.01.2025 zu nutzen, wonach die Kommunen aus städtebaulichen Gründen einen gesonderten Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke festlegen können.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Es erfolgt eine sinngemäße Ergänzung hinsichtlich geeigneter kommunaler Instrumente in der Begründung zu 4.1 (3)-(6). Eine Übernahme der Forderung als Ziel oder Grundsatz der Raumordnung erübrigt sich, da es sich bereits um bundes- bzw. landesgesetzliche Regelungen handelt, deren Inhalte sich der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes entzieht.
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4. Die Orientierungen und rechtlichen Festsetzungen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind in der kommunalen Planung fest zu verankern und auf den Bestand auszudehnen
Die Ausführungen im Kapitel 4.1 Programmsatz 8 und die Begründung klingen wie ein frommer Wunsch. Hier sind u.E. klare Formulierungen und Standards zu benennen. Wir regen an
- Energetische Standards für die Wohnbauentwicklung zu formulieren, z.B. den Jahresenergieverbrauch pro m2
- Gemeinschaftslösungen wie Nahwärmenetze und Blockheizkraftwerke, Geothermie, Energiespeicher, Wärmepumpen zu favorisieren
- Bebauungspläne bzw. Sanierungspläne immer im Kontext mit Energieplänen (Strom, Wärme, Kälte) zu entwickeln
- Beratungsangebote für Eigentümer und Mieter zu schaffen und dafür das notwendige Fachpersonal einzustellen
- Nutzerforen, Energiestammtische und Bürgerenergiegenossenschaften zu initiieren und zu unterstützen.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Insbesondere die Programmsätze 4.1 (3)-(8), 4.2 (4)-(5) zielen bereits auf ein ressourcen-, energie- und flächensparendes Bauen, auf eine vorrangige Nutzung des vorhandenen Bestandes sowie auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ab. Bei den vorgeschlagenen Regelungen handelt es sich um weitreichende Bestimmungen hinsichtlich derer der Regionale Planungsverband keine Regelungskompetenz besitzt bzw. die nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung sind. |
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5. Ökologische und soziale Zielkriterien haben den Vorrang bei der Siedlungs- und Wohnbauentwicklung
Eine ökologische Leitlinie für die kommunale Bauleitplanung und für Projekte und Objekte der Kommune und von kommunalen Beteiligungen an Unternehmen [Fußnote 3] ist hilfreich und solltegefordert bzw. angeregt werden.In der Bauleitplanung der Gemeinden und in der gebietsbezogenen Sanierungsplanung sind ökologische Leistungen auch auf privaten Grundstücken vorzusehen, ggf. öffentlich zu finanzieren und durch die Kommune regelmäßig zu überprüfen.
Die ggf. erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dürfen nicht mehr weit vom Eingriffsort vollzogen werden, sondern sind auf den unmittelbaren örtlichen Zusammenhang, so wie es das Gesetz vorsieht, verbindlich festzulegen.
Fußnote 3: https://www.neumuenster.de/fileadmin/neumuenster.de/media/wirtschaft_und_bauen/planen/bauleitplanung/Oekologische_
Leitlinie/Oekologische_Leitlinie_NMS.pdf, aufgerufen am 05.12.2022, 11:31 Uhr
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Hinsichtlich naturschutzrechtlicher Ausgleichsregelungen sei auf einschlägige bundes- und landesgesetzliche Grundlagen verwiesen. Gesetzliche Bestimmungen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. deren Umsetzung und Vollzug sind weder Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung, noch liegen sie in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes. Im Übrigen steht kommunalen Planungsträgern die Aufnahme entsprechender Festsetzungen in der Bauleitplanung frei. |
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Verein Netzwerk lokale Lebenskultur e.V. - Verein zur integrativen StadtLand-Entwicklung
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Die Feststellung auf „eine angemessene ÖPNV-Anbindung“ im Kontext der Wohnbauentwicklung (Kapitel 4.2 Programmsatz 4) sollte auf die zukünftige Schienenanbindung erweitert werden, die Wiedereröffnung und Ergänzung der Schieneninfrastruktur benennen, so im Konkreten
- die Südbahn
- die Bahnstrecke Wismar-Neukloster-Warin-Brüel-Sternberg-Dabel-Goldberg-Karow
- den Lückenschluss der Strecke Schwerin Lübeck zwischen Rehna und Schönberg
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Raumordnerische Festlegungen zur Wiedereröffnung und Erweiterung der Schieneninfrastruktur sind nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung. |
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