| Stellungnehmer | Kapitel | Inhalt | Abwägung und Sachaufklärung | BE-ID |
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privat
ID: 93
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nicht zugeordnet
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den Beschluss, den Flächenbeitragswert für Windvorranggebiete auf 1,4 % zu begrenzen (statt der ursprünglich vorgesehenen 2,1 %), begrüße ich ausdrücklich. Dieser Schritt zeigt, dass eine verantwortungsvollere Flächenplanung angestrebt wird. Dennoch halte ich eine grundsätzliche Überarbeitung des bisherigen Modells für notwendig - hin zu einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und umweltschonenden Planung, bei der sowohl der Energiebedarf als auch die Belastbarkeit der betroffenen Regionen berücksichtigt werden.
Im Folgenden möchte ich meine Einwände konkret und sachlich darlegen.
1. Ablehnung des Vorranggebietes Windenergie Daschow (64/24)
Ich spreche mich klar gegen die Beibehaltung des Vorranggebietes Daschow (64/24) aus und fordere dessen vollständige Streichung aus der verbleibenden Flächenkulisse von 1,4 %.
Begründung:
- Bereits jetzt besteht in der Region eine hohe Dichte an Windkraftanlagen:
- VR Plauerhagen (63/24)
- VR Barkow (62/24)
- VR Lübz/Werder (65/24) mit repowerten Großanlagen
- Diese Anlagen führen zu:
- massiver optischer Beeinträchtigung
- Verlust des Landschaftsbildes
- Einschränkung der Wohn- und Lebensqualität
- Erheblicher Minderung des Erholungswertes
2. Ablehnung der Erweiterung des Vorranggebietes Plauerhagen (63/24)
Ich lehne die geplante Erweiterung nach Osten in Richtung des Naturschutzgebiets und des Plauer Sees entschieden ab.
Kritische Punkte:
- Nähe zu sensiblen Naturflächen, insbesondere rund um den Plauer See
- Störung des Landschaftsbildes in einer touristisch stark frequentierten Region
- Unzumutbare Verdichtung der Windkraftnutzung in einem bereits stark belasteten Raum
3. Auswirkungen auf die Region
- Das Gebiet zwischen Goldberg und Plau am See ist landschaftlich besonders reizvoll und wird von Einheimischen wie Touristen gleichermaßen geschätzt.
- Die Region verfügt über eine kleinteilige, artenreiche Kulturlandschaft, deren Erhalt von hoher Bedeutung ist.
- Weitere Windkraftanlagen führen zu:
- Wertverlust von Immobilien
- Einschränkungen für Tourismus und Naherholung
- Unverhältnismäßiger Belastung einzelner Gemeinden
Konkret:
Gemeinde/Amtsgebiet I Anteil der Fläche mit Windkraftanlagen
Plauerhagen I ca. 11 %
Amt Lübz I ca. 4 %
Amt Plau am See I ca. 3,2 %
Diese Werte liegen deutlich über dem regionalen Durchschnitt und zeigen eine ungleiche Lastenverteilung.
4. Artenschutz und ökologische Bedenken
- Die betroffenen Flächen liegen in ökologisch besonders sensiblen Räumen.
- Brut- und Rastgebiete bedeutender Vogelarten sind durch geplante Windkraftanlagen gefährdet.
- In der Vergangenheit mussten bereits Anlagen stillgelegt werden, u.a. durch Totfunde geschützter Arten.
Ein weiterer Ausbau der Windkraft in diesen Gebieten steht aus naturschutzfachlicher Sicht im klaren Widerspruch zur Biodiversitätsstrategie.
5. Sicherheitsbedenken
- Im Juni kam es in Lübz zu einem Rotorblattabsturz einer neuen Anlage (Typ N163/5.X), wobei ein Teil auf die Straße fiel.
- Die betroffenen Vorranggebiete Daschow und Plauerhagen grenzen an wichtige Verkehrswege - eine vergleichbare Gefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.
- Offenbar fehlt eine verlässliche, unabhängige Sicherheitsprüfung der geplanten Anlagen.
Fazit / Forderung
Ich fordere:
1. Die vollständige Streichung des Vorranggebiets Windenergie Daschow (64/24).
2. Den Verzicht auf eine Erweiterung des Vorranggebiets Plauerhagen (63/24).
3. Eine zukunftsfähige, faire Flächenplanung, die Belastung, Bedarf, Natur- und Landschaftsschutz ausgewogen berücksichtigt.
4. Die Einhaltung des vorgesehenen Flächenbeitragswertes und eine gerechte Verteilung der Flächenlasten über die Region.
Ich hoffe auf eine verantwortungsvolle Entscheidung im Sinne der betroffenen Menschen,
der Natur und der langfristigen Lebensqualität in unserer Region.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sowie das Planungskonzept bzw. die Ausschluss- und Abwägungskriterien sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Energiepolitische Aussagen sowie das Repowering von Windenergieanlagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert. |
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privat
ID: 94
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ich begrüße es, dass die geplanten Windvorrangflächen auf 1,4 % reduziert wurden — das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem braucht es dringend ein neues, sinnvolles Modell: Eines, das den tatsächlichen Energiebedarf berücksichtigt und
Mensch, Natur und Landschaft schützt.
Mein Anliegen:
Ich spreche mich klar gegen das Vorranggebiet Daschow (64/24) und gegen die geplante Erweiterung des Gebietes Plauerhagen (63/24) aus. Beide Flächen sollten gestrichen werden.
Warum?
Die Region zwischen Goldberg und Plau am See ist landschaftlich wunderschön, sie lebt von Tourismus, Natur und Erholung. Schon jetzt belasten viele große Windräder das Landschaftsbild, die Lebensqualität der Menschen und die Natur massiv. Die zusätzlichen Anlagen würden das noch verschärfen.
Ich persönlich fürchte um den Wert meiner Immobilie, meine Gesundheit und mein tägliches Wohlbefinden. Die vielen Windräder machen das Leben hier bedrückend — wir fühlen uns eingekreist.
Unfaire Lastenverteilung:
Unsere Region trägt jetzt schon mehr als genug. Plauerhagen hat über 11 % seiner Fläche mit Windrädern belegt — weit über dem Durchschnitt. Das ist nicht gerecht.
Naturschutz in Gefahr:
Die geplanten Flächen liegen in einem besonders artenreichen Gebiet. Schon jetzt mussten Anlagen wegen Vogel-Todesfällen abgeschaltet werden. Noch mehr Windräder würden wichtige Brut- und Rastplätze zerstören.
Sicherheitsbedenken:
Nach dem Unfall Mitte Juni in Lübz, bei dem ein Rotorblatt auf die Straße stürzte, wächst meine Sorge. Auch Daschow und Plauerhagen liegen an wichtigen Straßen — die Sicherheit scheint nicht ausreichend geprüft.
Mein Appell:
Bitte nehmen Sie das Gebiet Daschow (64/24) aus der Planung und verzichten Sie auf die Erweiterung Plauerhagen (63/24).
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert. |
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privat
ID: 95
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ich begrüße grundsätzlich die Reduzierung des Flächenbeitragswertes auf 1,4 % — ein sinnvoller Schritt hin zu mehr Verhältnismäßigkeit in der Windenergieplanung. Dennoch sehe ich dringenden weiteren Handlungsbedarf.
Konkret fordere ich die Streichung des Vorranggebiets Windenergie Daschow (64/24) sowie den Verzicht auf die geplante Erweiterung des Vorranggebiets Plauerhagen (63/24) nach Osten. Beide Flächen liegen in einem landschaftlich und ökologisch hochsensiblen
Raum, der bereits stark von Windkraftanlagen belastet ist.
Die Region zwischen Goldberg und Plau am See ist geprägt durch ihre kleinteilige Kulturlandschaft, wertvolle Naturräume, touristische Nutzung und hohe Lebensqualität. Weitere Windkraftanlagen würden das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen, zu unzumutbarer optischer Bedrängung führen, die Attraktivität des Erholungsraums mindern und die Immobilienwerte gefährden.
Hinzu kommen schwerwiegende Bedenken im Bereich des Artenschutzes:
Nachgewiesene Totfunde geschützter Großvogelarten in bestehenden Anlagen wie Plauerhagen zeigen bereits heute, dass dieser Raum ökologisch ungeeignet ist. Eine Erweiterung dieser Flächen würde die Konflikte mit Natur- und Artenschutz verschärfen.
Besonders alarmierend ist der kürzliche Vorfall in Lübz, bei dem ein Rotorblatt einer neuen Windenergieanlage abbrach und auf eine öffentliche Straße stürzte. Solche Ereignisse werfen berechtigte Fragen zur Sicherheit neuer Anlagen auf— insbesondere in der Nähe bewohnter Gebiete und Verkehrswege, wie sie auch in Daschow und Plauerhagen bestehen.
Ich appelliere eindringlich an den Planungsverband, die genannten Flächen aus der Windlcraftkulisse zu streichen — zugunsten eines nachhaltigen, umweltverträglichen und sicherheitsbewussten Ausbaus der erneuerbaren Energien.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert. |
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ID: 96
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ich begrüße es, dass die geplanten Windvorrangflächen auf 1,4 % reduziert wurden — das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem braucht es dringend ein neues, sinnvolles Modell: Eines, das den tatsächlichen Energiebedarf berücksichtigt und Mensch, Natur und Landschaft schützt.
Mein Anliegen:
Ich spreche mich klar gegen das Vorranggebiet Daschow (64/24) und gegen die geplante Erweiterung des Gebietes Plauerhagen (63/24) aus. Beide Flächen sollten gestrichen werden.
Warum?
Die Region zwischen Goldberg und Plau am See ist landschaftlich wunderschön, sie lebt von Tourismus, Natur und Erholung. Schon jetzt belasten viele große Windräder das Landschaftsbild, die Lebensqualität der Menschen und die Natur massiv. Die zusätzlichen Anlagen würden das noch verschärfen.
Ich persönlich fürchte um den Wert meiner Immobilie, meine Gesundheit und mein tägliches Wohlbefinden. Die vielen Windräder machen das Leben hier bedrückend — wir fühlen uns eingekreist.
Unfaire Lastenverteilung:
Unsere Region trägt jetzt schon mehr als genug. Plauerhagen hat über 11 % seiner Fläche mit Windrädern belegt — weit über dem Durchschnitt. Das ist nicht gerecht.
Naturschutz in Gefahr:
Die geplanten Flächen liegen in einem besonders artenreichen Gebiet. Schon jetzt mussten Anlagen wegen Vogel-Todesfällen abgeschaltet werden. Noch mehr Windräder würden wichtige Brut- und Rastplätze zerstören.
Sicherheitsbedenken:
Nach dem Unfall Mitte Juni in Lübz, bei dem ein Rotorblatt auf die Straße stürzte, wächst meine Sorge. Auch Daschow und Plauerhagen liegen an wichtigen Straßen — die Sicherheit scheint nicht ausreichend geprüft.
Mein Appell:
Bitte nehmen Sie das Gebiet Daschow (64/24) aus der Planung und verzichten Sie auf die Erweiterung Plauerhagen (63/24).
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert. |
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ID: 97
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den Beschluss, den Flächenbeitragswert für Windvorranggebiete auf 1,4 % zu begrenzen (statt der ursprünglich vorgesehenen 2,1 %), begrüße ich ausdrücklich. Dieser Schritt zeigt, dass eine verantwortungsvollere Flächenplanung angestrebt wird. Dennoch halte ich eine grundsätzliche Überarbeitung des bisherigen Modells für notwendig - hin zu einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und umweltschonenden Planung, bei der sowohl der Energiebedarf als auch die Belastbarkeit der betroffenen Regionen berücksichtigt werden.
Im Folgenden möchte ich meine Einwände konkret und sachlich darlegen.
1. Ablehnung des Vorranggebietes Windenergie Daschow (64/24)
Ich spreche mich klar gegen die Beibehaltung des Vorranggebietes Daschow (64/24) aus und fordere dessen vollständige Streichung aus der verbleibenden Flächenkulisse von 1,4 %.
Begründung:
- Bereits jetzt besteht in der Region eine hohe Dichte an Windkraftanlagen:
- VR Plauerhagen (63/24)
- VR Barkow (62/24)
- VR Lübz/Werder (65/24) mit repowerten Großanlagen
- Diese Anlagen führen zu:
- massiver optischer Beeinträchtigung
- Verlust des Landschaftsbildes
- Einschränkung der Wohn- und Lebensqualität
- Erheblicher Minderung des Erholungswertes
2. Ablehnung der Erweiterung des Vorranggebietes Plauerhagen (63/24)
Ich lehne die geplante Erweiterung nach Osten in Richtung des Naturschutzgebiets und des Plauer Sees entschieden ab.
Kritische Punkte:
- Nähe zu sensiblen Naturflächen, insbesondere rund um den Plauer See
- Störung des Landschaftsbildes in einer touristisch stark frequentierten Region
- Unzumutbare Verdichtung der Windkraftnutzung in einem bereits stark belasteten Raum
3. Auswirkungen auf die Region
- Das Gebiet zwischen Goldberg und Plau am See ist landschaftlich besonders reizvoll und wird von Einheimischen wie Touristen gleichermaßen geschätzt.
- Die Region verfügt über eine kleinteilige, artenreiche Kulturlandschaft, deren Erhalt von hoher Bedeutung ist.
- Weitere Windkraftanlagen führen zu:
- Wertverlust von Immobilien
- Einschränkungen für Tourismus und Naherholung
- Unverhältnismäßiger Belastung einzelner Gemeinden
Konkret:
I Gemeinde/Amtsgebiet I Anteil der Fläche mit Windkraftanlagen
I Plauerhagen I ca. 11 %
I Amt Lübz I ca. 4 %
I Amt Plau am See I ca. 3,2 %
Diese Werte liegen deutlich über dem regionalen Durchschnitt und zeigen eine ungleiche Lastenverteilung.
4. Artenschutz und ökologische Bedenken
- Die betroffenen Flächen liegen in ökologisch besonders sensiblen Räumen.
- Brut- und Rastgebiete bedeutender Vogelarten sind durch geplante Windkraftanlagen gefährdet.
- In der Vergangenheit mussten bereits Anlagen stillgelegt werden, u.a. durch Totfunde geschützter Arten.
Ein weiterer Ausbau der Windkraft in diesen Gebieten steht aus naturschutzfachlicher Sicht im klaren Widerspruch zur Biodiversitätsstrategie.
5. Sicherheitsbedenken
- Im Juni kam es in Lübz zu einem Rotorblattabsturz einer neuen Anlage (Typ N163/5.X), wobei ein Teil auf die Straße fiel.
- Die betroffenen Vorranggebiete Daschow und Plauerhagen grenzen an wichtige Verkehrswege - eine vergleichbare Gefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.
- Offenbar fehlt eine verlässliche, unabhängige Sicherheitsprüfung der geplanten Anlagen.
Fazit / Forderung
Ich fordere:
1. Die vollständige Streichung des Vorranggebiets Windenergie Daschow (64/24).
2. Den Verzicht auf eine Erweiterung des Vorranggebiets Plauerhagen (63/24).
3. Eine zukunftsfähige, faire Flächenplanung, die Belastung, Bedarf, Natur- und
Landschaftsschutz ausgewogen berücksichtigt.
4. Die Einhaltung des vorgesehenen Flächenbeitragswertes und eine gerechte Verteilung der Flächenlasten über die Region.
Ich hoffe auf eine verantwortungsvolle Entscheidung im Sinne der betroffenen Menschen, der Natur und der langfristigen Lebensqualität in unserer Region.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sowie das Planungskonzept bzw. die Ausschluss- und Abwägungskriterien sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Energiepolitische Aussagen sowie das Repowering von Windenergieanlagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert. |
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ID: 98
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Zunächst begrüße ich Ihren o.g. Beschluss sehr die Gebietskulisse der Windvorrangebiete lediglich mit einen Flächenbeitragswert von 1,4 Prozent anzusetzen, anstatt der ursprünglich angedachten 2,1 Prozent.
Bei immer höher werdenden Windkraftanlagen, die durchwegs mehr Energie erzeugen bedarf es allerdings einer grundsätzlichen Überarbeitung des Modells der Flächenausweisung hin zu einer bedarfsorientierten Planung. Ich würde mir wünschen dass der Planungsverband in Zukunft gemeinsam mit der Politik an diesem zweckmäßigen Modell ansetzen würde.
Nun möchte ich hier im Detail zum Beschluss W-03/25 Stellung nehmen:
Ich plädiere entschieden für die Streichung des Vorranggebietes (VR) Windenergie Daschow Nr. 64/24 im Rahmen der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des RREP WM2011 aus und verlange eine Entfernung des Gebietes aus der verbleibenden Flächenkulisse von 1,4 Prozent.
Auch lehne ich entschieden die erneut geplante Erweiterungsfläche des Windvorranggebietes Plauerhagen (63/24) Richtung Osten und noch mehr hin zum Naturschutzgebiet und den Plauer See aussprechen.
Meine Einwände betreffen die Punkte Optik/ Bedrängung/ Landschaftsbild/ Erholung/ Immobilienwertverlust/ Lastenverteilung/ Kulturgutwahrung/ Tourismus / Artenschutz
Ein zentrales Argument gegen die Beibehaltung des Vorranggebietes Daschow und die Erweiterung des Vorranggebietes Plauerhagen ist die bereits bestehende starke optische Belastung und Bedrängung durch die Windenergieanlagen in der Umgebung von Daschow durch Bestandsanlagen in VR Plauerhagen 63/24 sowie die neu errichteten hohen Anlagen in Barkow VR Wind 62/24 und die repowerten großen Anlagen in VR Lübz/ Werder 65/24.
All diese Windenergieanlagen beeinträchtigen nicht nur die Lebensqualität, sondern auch den Erholungsraum der Anwohner in großem Umfang. Diese massiven Anlagen wirken sich stark negativ auf das Landschaftsbild aus bereits jetzt enorm, sie mindern den Erholungswert massiv und bringen Probleme mit dem Artenschutz in sehr erheblichem Maße mit sich.
Das Gebiet zwischen Goldberg und Plau am See, in denen sich die VR Wind Daschow und VR Plauerhagen befinden ist landschaftlich sehr reizvoll und wird von Anwohnern sowie Touristen, insbesondere aus dem angrenzenden Kur- und Erholungsgebiet von Plau am See, sehr geschätzt.
Die kleinteilige und vielfältige Struktur dieser Region und artenreichen Kulturlandschaft heraus. Eine Beibehaltung der Gebiete VR Wind Daschow 64/24 und die Erweiterung VR Wind Plauerhagen 63/24 zieht erhebliche negative Umweltauswirkungen nach sich.
Die Dörfer rund um Daschow und Plauerhagen erleben dank hoher Investitionen der dortigen Bewohner in ihre Wohngebäude und Grundstücke eine positive Entwicklung und erfreuen sich wachsender Beliebtheit.
Auch ich fürchte um die Wertminderung meiner Immobilie und werde alles daransetzen dies zu verhindern.
Die enormen Höhen weiterer Windindustrieanlagen würden zudem eine erhebliche Verdichtung der schon bestehenden Anlagen in der Umgebung bedeuten. Sie würden mein Leben nachhaltig negativ beeinträchtigen. Ich würde in einem ständigen Gefühl des Umzingelns leben, belästigt durch die Präsenz der zu vielen und zu hohen Windkraftanlagen.
Unsere Region trägt bereits jetzt eine unverhältnismäßig hohe Last an Windkraftanlagen und liegt deutlich über dem vorgesehenen Flächenbeitragswert. Bereits jetzt werden Mensch, Natur und Landschaft überstrapaziert. Im Amtsgebiet Plau am See sind beispielsweise 3,2 % der Fläche mit Windkraft belegt. Im Amtsgebiet Lübz versiegeln Windkraftanlagen 4 % der Amtsfläche. Die Gemeinde Plauerhagen ist Spitzenreiter und rund 11 % der Gemeindefläche ist mit Windkraftanlagen belegt. Weitere Flächen für Windkraft auszuweisen ist weder räumlich gerecht noch verhältnismäßig und es liegt bereits jetzt eine unangemessenen Konzentration von Windkraftanlagen vor.
Das Gebiet VR Wind Daschow 64/24, sowie die Erweiterung Plauerhagen VR 63/24 müssen aus der Flächenkulisse entfallen.
Zudem droht bei Beibehaltung der Windkraftvorranggiete die Zerschneidung des einzigen Raums in der Region, der zwar von Windkraft massiv umgeben, aber in sich noch unzerschnitten und erhaltenswert ist.
Auch aus Sicht des Artenschutzes ist der Bau weiterer Anlagen in dieser Region vollkommen inakzeptabel. Im Windindustriegebiet Plauerhagen kamen und kommen aufgrund von Totfunden bedeutender Arten bereits Windkraftanlagen zum Stillstand — dies ist das Resultat von fehlgeplanten Windeignungsgebieten innerhalb eines sehr sensiblen Gebiets mit u.a. zahlreichen Großvögeln.
Die Gefahr von Kollisionen und tödlichen Verletzungen resultiert aus einer sehr großen Artenvielfalt und einem hohen Aufkommen der jeweiligen Arten in den betroffenen Gebieten. Wichtige Brutplätze würden durch den Zubau weiterer Anlagen zum gefährlichen Lebensraum und würden keine sichere Rast mehr ermöglichen.
Die VR Daschow und die Erweiterung VR Plauerhagen sind gerade auch aus naturschutzfachlicher Sicht sensible Flächen und damit auszuschließen.
Ich appelliere an eine Entscheidung zugunsten des Erhalts unserer wertvollen Umwelt, der zu schützenden Artenvielfalt, der wundervollen Landschaft und Lebensqualität durch Streichung des Vorranggebietes Windenergie Daschow Nr. 64/24 aus der verbleibenden
Kulisse von 1,4 % sowie auf Verzicht der Erweiterung des Vorranggebietes Plauerhagen 63/24.
Nachdem Mitte Juni eines der neu errichteten WKA (Typ N163/5.X) in Lübz havarierte, ein großer Teil eines Rotorblattes dabei auf die Straße krachte, habe ich Angst, dass das auch in Daschow und Plauerhagen passieren kann, beide Gebiete grenzen an wichtige Verbindungsstraßen. Es scheint, dass die Anlagen vorab keiner stichhaltigen Sicherheitsprüfung unterzogen wurden.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert. |
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ID: 99
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ich begrüße grundsätzlich die Reduzierung des Flächenbeitragswertes auf 1,4 % — ein sinnvoller Schritt hin zu mehr Verhältnismäßigkeit in der Windenergieplanung. Dennoch sehe ich dringenden weiteren Handlungsbedarf.
Konkret fordere ich die Streichung des Vorranggebiets Windenergie Daschow (64/24) sowie den Verzicht auf die geplante Erweiterung des Vorranggebiets Plauerhagen (63/24) nach Osten. Beide Flächen liegen in einem landschaftlich und ökologisch hochsensiblen
Raum, der bereits stark von Windkraftanlagen belastet ist.
Die Region zwischen Goldberg und Plau am See ist geprägt durch ihre kleinteilige Kulturlandschaft, wertvolle Naturräume, touristische Nutzung und hohe Lebensqualität. Weitere Windkraftanlagen würden das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen, zu
unzumutbarer optischer Bedrängung führen, die Attraktivität des Erholungsraums mindern und die Immobilienwerte gefährden.
Hinzu kommen schwerwiegende Bedenken im Bereich des Artenschutzes:
Nachgewiesene Totfunde geschützter Großvogelarten in bestehenden Anlagen wie Plauerhagen zeigen bereits heute, dass dieser Raum ökologisch ungeeignet ist. Eine Erweiterung dieser Flächen würde die Konflikte mit Natur- und Artenschutz verschärfen.
Besonders alarmierend ist der kürzliche Vorfall in Lübz, bei dem ein Rotorblatt einer neuen Windenergieanlage abbrach und auf eine öffentliche Straße stürzte. Solche Ereignisse werfen berechtigte Fragen zur Sicherheit neuer Anlagen auf— insbesondere in der Nähe bewohnter Gebiete und Verkehrswege, wie sie auch in Daschow und Plauerhagen bestehen.
Ich appelliere eindringlich an den Planungsverband, die genannten Flächen aus der Windkraftkulisse zu streichen — zugunsten eines nachhaltigen, umweltverträglichen und sicherheitsbewussten Ausbaus der emeuerbaren Energien.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert. |
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ID: 100
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ich begrüße es, dass die geplanten Windvorrangflächen auf 1,4 % reduziert wurden — das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem braucht es dringend ein neues, sinnvolles Modell: Eines, das den tatsächlichen Energiebedarf berücksichtigt und Mensch, Natur und Landschaft schützt.
Mein Anliegen:
Ich spreche mich klar gegen das Vorranggebiet Daschow (64/24) und gegen die geplante Erweiterung des Gebietes Plauerhagen (63/24) aus. Beide Flächen sollten gestrichen werden.
Warum?
Die Region zwischen Goldberg und Plau am See ist landschaftlich wunderschön, sie lebt von Tourismus, Natur und Erholung. Schon jetzt belasten viele große Windräder das Landschaftsbild, die Lebensqualität der Menschen und die Natur massiv. Die zusätzlichen
Anlagen würden das noch verschärfen.
Ich persönlich fürchte um den Wert meiner Immobilie, meine Gesundheit und mein tägliches Wohlbefinden. Die vielen Windräder machen das Leben hier bedrückend — wir fühlen uns eingekreist.
Unfaire Lastenverteilung:
Unsere Region trägt jetzt schon mehr als genug. Plauerhagen hat über 11 % seiner Fläche mit Windrädern belegt — weit über dem Durchschnitt. Das ist nicht gerecht.
Naturschutz in Gefahr:
Die geplanten Flächen liegen in einem besonders artenreichen Gebiet. Schon jetzt müssen Anlagen wegen Vogel-Todesfällen abgeschaltet werden. Noch mehr Windräder würden wichtige Brut- und Rastplätze zerstören.
Sicherheitsbedenken:
Nach dem Unfall Mitte Juni in Lübz, bei dem ein Rotorblatt auf die Straße stürzte, wächst meine Sorge. Auch Daschow und Plauerhagen liegen an wichtigen Straßen — die Sicherheit scheint nicht ausreichend geprüft.
Mein Appell:
Bitte nehmen Sie das Gebiet Daschow (64/24) aus der Planung und verzichten Sie auf die Erweiterung Plauerhagen (63/24). Für unsere Umwelt, unsere Gesundheit und die Zukunft unserer Heimat.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert. |
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ID: 101
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nicht zugeordnet
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geben Sie sich Mühe… die Menschen der Region zu verstehen…!!!!!!
wir wollen unser Rentnerdasein in Gesundheit und Freude genießen. Aber wie, bei Ihren vorsätzlichen, gewinnorientierten Maßnahmen??? Ich, [Name anonymisiert] habe meine Kindheit wohlbehütet am Wald (Neuer Teich) in Lübz verbracht. Mein Vater [Name anonymisiert] hat sich immer für die Stadt Lübz und seine Menschen engagiert, wie auch ich.
Erst 2014 heiratete ich nach Kressin und bin sehr glücklich! Überlebte eine Gehirnblutung und nun muss ich Angst um Gesundheit und Leben haben? Das Vertrauen in Sie „alles zum Wohl des Volkes“ zu tun ist erschüttert!!!
Herr Sternberg (Landrat seit Jahren und umsichtig !?) erklärt das 14% der Windkraft bereits seinen Standort besitzt, warum also noch mehr?
… M/V ein Land zum Leben ?????
… M/V tut gut ???
unser aller Zukunft ist gefährdet !!
tun Sie einen kleinen / großen Schritt zum Stopp!
Streichen Sie das geplante Windvorranggebiet „Daschow“ !
Streichen Sie die erneut geplanten Erweiterungsflächen des Windvorranggebietes „Plauerhagen“ Stopp !
• Erwirken wir gemeinsam (?) eine Gesetzesänderung -EEG- keine pauschale Einspeisevergütung ohne Strombedarf!
• Rückabwicklung „Wind an Land Gesetz“
• Weg vom Flachenziel hin zum am Strombedarf orientierter zu erzeugender Strommenge
• Stromerzeugung dort, wo Strom benötigt wird
• Transparenz über den Bau von Windkraftanlagen
• Mitbeteiligung von Bürgern- Runder Tisch mit Vertretern der Politik
• Fortsetzung der Gesprächsrunden mit Regionalplanung und STALU, wie vereinbart
Wir haben diese Erde nur geborgt und sind unseren Kindern verpflichtet !!!
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Energiepolitische Aussagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert. |
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Landhotel Schloss Daschow GmbH
ID: 102
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nicht zugeordnet
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im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 „Energie" des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) nehme ich als Anwohner und Hotelbetreiber des Ortsteils Daschow/Gallin-Kuppentin Stellung zum Beschluss VV-03/25 vom 09.04.2025.
Ich spreche mich gegen eine mögliche Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im näheren Umfeld von Daschow/Penzlin aus sowie gegen eine Erweiterung des WK Gebiets Plauerhagen — insbesondere im Bereich südlich des Penzliner Sees also nordöstlich von Daschow, welches im vorherigen Entwurf berücksichtigt wurde.
Meine Einwände stützen sich auf folgende Punkte:
Naturschutz und Vogelschutz/Artenschutz
Das geplante Windkraft Gebiet liegt in einem naturräumlich außerordentlich sensiblen Gebiet mit nachweisbar zahlreichen Brut- und Rastvögeln, insbesondere aus dem Bereich der Großvögel (u.a. Nordische Gänse, Singschwäne (meist über hundert Tiere gleichzeitig auf dem Acker des Planungsgebiets) Kranich, Rotmilan, Seeadler). Eine Vorrangkulisse im direkten Umfeld gefährdet diese Arten durch
-Kollisionsrisiken durch Rotorblätter,
-Störung von Brut- und Rastplätzen,
-Zerschneidung von Flugkorridore
Nach neuestem Gutachten aus Greifswald befindet sich das Planungsgebiet im Vogelflugkorridor „A" (=WKA Verbot). Es brüten dort am Daschower See nachweislich der Rotmilan und der Seeadler.
Der Penzliner und der Daschower See liegen in der Seenkette von den Langenhäger Seewiesen zum Plauer See und dient den Vögeln seit jeher als Rast- und nächtliches Ruhequartier. Besonders im Winter, da der See durch seine große Tiefe nicht zufriert und damit Nahrung und Sicherheit für die Vögel bietet.
Das gesamte Gebiet ist kleinteilig und naturnah mit Söllen, Mooren, Wasserläufen geprägt, eine der letzten zusammenhängenden ursprünglichen Landschaften dieser Art in der Region — ein dringend zu schützendes Gut.
Außerdem hat der Acker vor Ort hohe Bodenpunkte und ist damit sehr ertragreich. Windkraftanlagen würden diesen austrocknen und auf Dauer wertlos machen für die wichtige Nahrungsmittelproduktion.
Gemäß der offiziellen gutachterlichen Landschaftspläne befindet sich das gesamte Planungsgebiet im Landschaftspotential sehr hoch bis hoch.
Auf Grund dieses für die Natur und des Umweltschutzes so bedeutsame Gebiet rege ich an, aktuelle avifaunistische Erhebungen bei der Auswahl von Vorranggebieten vorrangig zu berücksichtigen und naturschutzfachlich sensible Flächen konsequent auszuschließen.
2. Belastung für die Anwohner und das touristische Gewerbe
Daschow/Penzlin/Zarchlin, die direkt angrenzen, sind kleine Orte mit ruhigem, dörflichen Charakter. Windkraftanlagen im Nahbereich würden die Lebensqualität der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen und zwar durch:
-Lärmemissionen und Infraschall,
- dauerhafte visuelle Dominanz der Anlagen (optisch bedrängende Wirkung),
-erhebliche Wertverluste von Immobilien.
Ich fordere daher, ausreichende Abstände zur Wohnbebauung zu wahren, die über das bisherige gesetzliche Mindestmaß hinausgehen und den Charakter der Orte schützen. Das gilt auch für denkmalgeschützte Wohngebäude und historische Gutshäuser und Schlösser im Planungsgebiet.
Zu berücksichtigen ist auch die größere Leistung und Höhe der neuen Anlagen. Hier muss eine neue Abstandsregelung mit größeren Abständen eingeführt werden. Analog natürlich auch eine geringere Anzahl von diesen stärkeren immissionsbeladenen Anlagen, als in den bisherigen Planungen mit den kleineren leistungsärmeren leiseren Anlagen.
Es gibt eine große Anzahl denkmalgeschützter Gutsanlagen in diesen Orten, die in den letzten Jahren mit viel persönlichen Engagement und mit Landes und EU-Mitteln aufwendig saniert wurden. Die touristische Entwicklung hat sich durch das Engagement der Eigentümer in den letzten Jahren sehr gut entwickelt. Es ist nicht nachvollziehbar, die Landschaft und den für Mecklenburg-Vorpommern so wichtigen Tourismus, mit dem Betrieb von Industrieanlagen (Windkrafträder) zu zerstören. Die vielen Gäste aus dem In- und
Ausland kommen ausschließlich wegen des besonderen Landschaftsbildes (Endmöränenlandschaft, Mecklenburgische Seenplatte), der Tierwelt und der Ruhe.
3. Unverhältnismäßige Belastung des ländlichen Raumes
Bereits jetzt sind zahlreiche Flächen in Westmecklenburg mit Windkraft überplant oder bebaut. Eine weitere Verdichtung im ländlichen Raum führt zu einer einseitigen Lastenverteilung.
Ich fordere eine faire regionale Streuung und eine stärkere Berücksichtigung alternativer Ausbauflächen (z.B. Konversionsflächen, Autobahnnähe). Sinnvoll sind sie im Bereich mit großen industriellen Ackerflächen, wenig Anwohner, wenig Artenvielfalt und wertloseren Böden, die es durchaus vielzählig in M-V gibt.
Im direktn Umfeld ist Plauerhagen, auch Barkow schon mit über 3,5 % an WKA belastet und Lübz mit über 5 %. Diese Gebiete grenzen direkt an das Planungsgebiet und sind sicht- und hörbar. Es käme zu einer weiteren unverhältnismäßigen überlastenden Umzingelung.
Ich bitte und beantrage daher bei der neuen 1,4 % -Kulisse keine Vorrangflächen im Bereich Daschow auszuweisen und das Gebiet aus naturschutzfachlichen, siedlungsbezogenen sowie touristischen Gründen endgültig aus der Teilfortschreibung zu streichen.
Ich möchte Sie freundlich bitten, mir eine Eingangsbestätigung dieses Schreibens zuzusenden.
Anlage :
Einwendungen zum Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg von April 2024
Ab 5.396 : VR Wind 64/24 Folgende Punkte treffen in der Liste nicht zu sondern sind wie folgt korrekt:
1. Schutzgut Mensch: Tourismusschwerpunkt vorhanden, vorauss. Umweltauswirkungen betroffen
2. Tiere/ Pflanzen: Das europ. Vogelschutzgebiet Nossentiner Heide ist in Planung bis in das Gebiet VRW Daschow zu erweitern. Umweltauswirkungen sind zu erwarten NSG außerhalb der VRW 500m ist vorhanden- der Penzliner See und Daschower Moor. Vorrauss. Umweltauswirkungen betroffen.
Kollisionsgefährdete Brutvogelarten: Überlagerungen mit VRW da in unmittelbarer Nähe: Erhöht signifikantes Tötungs und Verletzungsrisiko ! Häufige Schlagopfer bereits im benachbarten WKA Gebiet Plauerhagen. Starke Umweltauswirkung !
Rastgebiete mit sehr hoher Bedeutung außerhalb der VRW bis zu 500m:
Deutlich vorhanden ! Der gesamte Penzliner See und angrenzende Äsungsflächen sowie direkt im VRW Daschow auf den darin befindlichen Äckern. S.o. täglich 500- 2500 Vögel wie nord. Gänse, Singschwäne zeitgleich täglich auf dem Acker zwischen Penzlin und Plauerhagn ! Sehr starke vorauss. Umwelteinwirkungen !
Schlafplatz/ Ruhegewässer innerhalb von rastgebieten Kat. A einschliesslich 3000m Umfeld der VRW absolut vorhanden ! Vorauss. Umweltauswirkung betroffen ! Verstoss gegen das Schädigungsgebot.
Vogelflugzone A im VRW gem. aktuellem Gutachten vorhanden ! Vorauss. Umweltauswirkungen sehr stark.
Gesetzlich geschützte Biotope kl. 5 ha im VRW in Vielzahl ! Vorauss. Umweltauswirkungen stark betroffen
...gr. 5 ha außerhalb VRW bis 200m, vorauss. Umweltauswirkung: Hoch !
Waldbereiche: stark betroffen, vorauss. Umweltauswirkung hoch.
Naturnahe Moore im VRW unwiederbringlich ! Vorauss. Umweltauswirkung sehr hoch.
Landschaftsbildpotential gem. Gutachterlicher Landschaftspläne hoch bis sehr hoch !
3. Böden:
- Hoher und höchster Schutzwürdigkeit !
- Klein- und Fliessgwäser im VRW !
4. Landschaftsbild:
Raum mit hohem bis sehr hohem Landschaftsbildpotential gem. Gutachten !
Strukturierende Landschaftselemente im VRW besonders stark vorhanden !
Charakteristik der Landschaft mit „wertvoll ästhetischen Elementen"
5. Kulturelles Erbe, Sachgüter:
Baudenkmale bis 5000m Abstand vorhanden. Meist deutlich geringerer
Abstand von 800- 1000m. Landesweite Relevanz und vom Land und EU deshalb teilweise gefördert: Z.B. Gutshaus Penzlin, Kornspeicher Penzlin, Gutshaus Zarchlin, Gutshaus Daschow, Gutshaus Zahren, etc Auswirkung: Wirtschaftskraft für MV geht verloren wenn die Region nicht mehr von Touristen aufgrund des Industriecharakters gebucht wird.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert. |
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Innovations Team
ID: 103
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nicht zugeordnet
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am 03.07.2024 haben Sie uns den fristgerechten Eingang der Stellungnahme im Rahmen der vierten Stufe des Beteiligungsverfahrens bestätigt. Diese Stellungnahme möchten wir Ihnen im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahren vom 14.06.2025 bis zum 14.07.2025 erneut zustellen, um Verfahrensfehler zu vermeiden. Für das Vorhaben Windenergieprojekt „Grebs-Niendorf" wurden am 26.06.2025 die BImSchG- Antragsunterlagen beim StALU Westmecklenburg eingereicht.
Ich bitte um Berücksichtigung und weitere Prüfung des Vorhabens.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Die Fläche Grebs-Niendorf ist nicht Gegenstand der Kulisse der 4. Beteiligungsstufe, aus welcher der Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% generiert wird.
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107 |
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privat
ID: 104
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nicht zugeordnet
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als Anwohner in dieser Landschaft, wo viele Touristen Urlaub machen und gleichzeitig auch Bürger Deutschlands, der am Fortbestehen des „Guten Lebens" in diesem entwickelten Land ein Interesse hat, bitten wir sie, die im Folgenden aufgeführten Gedanken bei der Entscheidung über den Ausbau der Windkraft zu berücksichtigen.
Wir halten es für nicht sinnvoll, die teils sehr emotionale Diskussion über gesundheitliche Auswirkungen beim Bau und Betrieb der Anlagen hier erneut auszuführen.
Sie ist berechtigt, aber hetzt doch alle Beteiligten auf beiden Seiten nur auf und lenkt von den unserer Meinung nach wichtigsten Kernüberlegungen ab.
Als Folge der Privatisierung der Energiewirtschaft sind wir erst in die Situation gekommen, die nun alle Bürger zu sehr beschäftigt.
Die Folge ist, dass die Transformation weg von den fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien nicht durch sachliche Überlegungen und Entscheidung geführt wird, sondern allein durch wirtschaftliches Streben nach kurzfristgem Profit (der Betreiber und unglücklicherweise auch der Grundstückseigentümer, die ja normalerweise in der Gemeinde leben).
Nicht dort, wo es sinnvoll wäre werden Windkraftanlagen nun gebaut, sondern dort, wo gerade ein Grundstück für diesen Zweck erschlossen werden kann.
Sinnvoll in diesem Zusammenhang ist aber die vernünftige Abwägung folgender Zusammenhänge (hier in ungeordneter Reihenfolge und ohne Anspruch vollständige zu sein), nämlich ob der Standort:
• die Lebensqualität der Bürger, die dort leben zu sehr beeinträchtigt
• die dort lebende Natur zu sehr zerstört wird
• der erzeugte Strom mit geringst möglichem Aufwand abtransportiert werden kann
• und überhaupt Leitungen vorhanden sind
• die Infrastruktur (Straßen) für die Belastung durch den Bau geeignet sind oder
• die Wieder-Instandsetzung der Straßen die Umweltbilanz zu sehr belasten
Die Belange der Bewohner, des Naturschutzes und der Infrastruktur können durchaus von den Gemeindevertretern oder ihnen als Planungsbehörde abgewägt werden.
Jedoch WO in Deutschland Strom erzeugt, wie er transportiert werden soll (und vor allem wohin in Deutschland/Europa — es ist ungewiss, ob die Industrie in Süddeutschland (Autoproduktion) überhaupt ein so prägender Faktor bleiben wird) und wo und wie er als Puffer gespeichert werden soll (Batterie- und Pumpspeicher) — dies sind Fakoren, die AUSSCHLIESSLICH von der Bundesregierung über große Zeiträume vorgegeben werden MÜSSEN!
So lange kein nachhaltiges Konzept für die Energieversorgung der ZUKUNFT in Deutschland und Europa existiert, kämpfen hier Bürger und Verwaltungen gegeneinander, die eigentlich füreinander da sein sollten und sich unterstützen statt zu bekämpfen!
Von uns Bürgern ist erwartbar, dass sich die Gemeindevertretungen und auch die Planungsbehörden dieser Zusammenhänge bewusst sind und die Entscheidungen von der Bundesregierung einfordert.
Natürlich ist es von uns nicht erwartbar, dass sie als Techniker und Planer eben die Richtung der Landespolitik erahnen können.
Trotzdem wird von ihnen und auch von uns Bürgern erwartet, dass wir diese, so weit reichenden Entscheidungen treffen können.
Sich dabei allein gelassen fühlen ist doch die logische Folge.
Und das erzeugt dieses vergiftete Klima zwischen uns und den Behörden, die ja — und das wird von allen vergessen — gleichzeitig auch Bürger dieses Landes, Europas und dieser Erde sind.
Die Weichen in eine noch erträgliche Welt in der Zukunft für uns und unsere Kinder wird nicht vom Einzelnen getroffen, sondern kann nur durch eine Zusammenarbeit der Regierungen erfolgen.
Der Streit, den wir hier meinen führen zu müssen kann keine guten. Ergebnisse haben.
Ein Windrad am falschen Ort wird dem Klima schaden, nicht es verbessern
Eine Energiepolitik, die die Bürger nicht verstehen, weil sie offenkundig falsch ist, wird zu schlechten Ergebnissen und schlechter Akzeptanz führen.
Deutschland steht unter der Beobachtung der ganzen Welt.
Wir führen ein nie dagewesenes Experiment durch.
Wenn wir scheitern, dann wird das gar nicht absehbare oder in Klimamodellen darstellbare Folgen haben.
Man kann sich nicht über Trump lustig machen ohne sich jeden Tag über dies alles bewusst zu sein.
Bitte weigern sie sich zu entscheiden!
Bitte nutzen sie ihren Einfluss auf unsere Regierung!
Sie und wir wollen in einem gesunden Land weiterleben....
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Energiepolitische Aussagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung.
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wpd onshore GmbH
ID: 105
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nicht zugeordnet
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im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Beschluss VV-03/25 des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg möchten wir, die Grundstückseigentümer der Potenzialfläche, [Name anonymisiert] und der Agrarbetrieb Karrenzin eG sowie die Firma wpd als
Projektentwickler, unsere ausdrückliche Befürwortung des Windvorranggebietes „Herzfeld" zum Ausdruck bringen.
Wir sind überzeugt, dass die Umsetzung dieses Projektes zahlreiche Vorteile für die Gemeinde und die Anwohnerinnen und Anwohner mit sich bringt. Im Folgenden möchten wir die wichtigsten Aspekte hervorheben:
1. Pachteinnahmen für den Agrarbetrieb Karrenzin eG
Als ein großer Arbeitgeber in der Region steht der Agrarbetrieb Karrenzin eG vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Pachteinnahmen aus dem Windvorranggebiet bieten eine wichtige finanzielle Stabilität und sichern Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen in der Gemeinde Karrenzin.
2. Anrainerstrombonus für die Anwohnerinnen und Anwohner
Für alle Haushalte im Umkreis von 2,5 Kilometern ist ein attraktiver Anrainerstrombonus vorgesehen. Dieser jährliche Zuschuss zur Stromrechnung pro Haushaltsmitglied sorgt für eine direkte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und fördert die Akzeptanz des
Projektes.
3. Zahlungen und Maßnahmen nach dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Durch die Beteiligung der Gemeinde an den Erträgen des Windvorranggebietes mit 0,2 Cent/kWh nach § 6 EEG wird eine direkte finanzielle Unterstützung ermöglicht. Dies stärkt langfristig die Akzeptanz und schafft eine Perspektive für eine Haushaltskonsolidierung der Gemeinde Karrenzin.
4. Pachteinnahmen für die Gemeinde im Rahmen der Wegenutzung
Die Gemeinde profitiert zusätzlich durch jährliche Pachteinnahmen, die durch die Nutzung gemeindlicher Grundstücke für die Erschließung und die Kabeltrasse des Windparks entstehen. Diese Einnahmen können für kommunale Projekte und die Infrastrukturentwicklung eingesetzt werden.
5. Regionale Wertschöpfung im Rahmen des Kabel- und Wegebaus
Während des Baus und dem Betrieb des Windparks und der dazugehörigen Infrastruktur werden regionale Unternehmen einbezogen. Dies stärkt die regionale Wirtschaft mit ca. 10% des Gesamtinvestitionsvolumens des Windparks.
Außerdem möchten wir noch darauf hinweisen, dass es sich um eine besonders komfortable Ausgangssituation für das Projekt „Herzfeld" handelt, weil sich alle Grundstückseigentümer einig sind und gemeinsam die Firma wpd als Projektentwickler ausgewählt haben. Diese Einigkeit erhöht die Umsetzungswahrscheinlichkeit deutlich im Vergleich zu anderen Flächen, bei denen es häufig zu Verzögerungen durch unterschiedliche Interessen, Flächenzersplitterung etc. kommt.
Zudem haben bereits erste Gespräche mit dem Bürgermeister sowie dem Amt Parchimer Umland stattgefunden. In diesen Terminen wurde zum Ausdruck gebracht, dass — entgegen ihrer ersten Stellungnahme — keine Hindernisse für die Projektumsetzung seitens der Verwaltung zu erwarten sind. Dies schafft eine verlässliche Basis für eine zügige und erfolgreiche Realisierung.
Wir sind überzeugt, dass das Windvorranggebiet „Herzfeld" einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung und zur wirtschaftlichen Stärkung der Gemeinde Karrenzin leistet. Gleichzeitig werden die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Gemeinde angemessen berücksichtigt und gefördert.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 55/24 Herzfeld keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. |
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privat
ID: 107
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nicht zugeordnet
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hiermit äußern wir, [Name anonymisiert] und [Name anonymisiert], als langjährige Anwohner des Landkreises Parchim, Gemeinde Neu Poserin unsere deutliche Ablehnung gegenüber dem geplanten Bau von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe unseres Wohnhauses.
Wir befürworten grundsätzlich Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und erkennen die Bedeutung der Energiewende an.
Jedoch darf diese nicht auf Kosten der Lebensqualität, der Gesundheit und der natürlichen Umgebung der Menschen erfolgen.
Die vorgesehenen Standorte liegen in einem Gebiet, dass durch seine landschaftliche Schönheit, Artenvielfalt und Ruhe geprägt ist.
Ein Bau von Windkraftanlagen in dieser Region würde massive Eingriffe in das Landschaftsbild sowie negative Auswirkungen auf Flora und Fauna nach sich ziehen.
Besonders besorgniserregend sind für uns folgende Punkte:
• Beeinträchtigung der Wohnqualität: Die Nähe zu unserem Wohnhaus bringt mit sich Lärm- und Schattenwurfbelastungen, die einen erheblichen Einfluss auf unsere tägliche Lebensführung und unser Wohlbefinden hätten.
• Natur- und Artenschutz: Die Region ist Lebensraum für geschützte Tierarten. Windkraftanlagen stellen eine Gefahr für Vögel und Fledermäuse dar und stören empfindliche ökologische Gleichgewichte.
• Gesundheitliche Bedenken: Zahlreiche Studien weisen auf mögliche gesundheitliche Folgen durch Infraschall und Dauerbelastung hin. Wir möchten nicht einem erhöhten Risiko ausgesetzt werden.
• Verlust des Landschaftsbildes: Das gewachsene Landschaftsbild mit freiem Horizont und naturnahen Flächen würde durch die überdimensionierten Anlagen irreversibel zerstört.
Wir appellieren an den Regionalen Planungsverband, die Planungen zu überdenken und standortfernere Alternativen zu prüfen.
Oder besser: auf eine bundesweite Planung, wie und wo in Zukunft Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden soll, wie dieser Strom gespeichert werden soll und auf welchem Weg er abgeleitet werden soll.
Ganz besonders offen dabei erscheint uns, WO überhaupt in Deutschland künftig größere Mengen an Strom benötigt werden. Bleibt es beim Nord/Süd-Gefälle, also großer Bedarf im Süden oder wird mit dem Rückgang der Autoindustrie der Norden größere Bedeutung gewinnen.
Die Akzeptanz von Windkraftanlagen ist maßgeblich abhängig davon, ob die Bedürfnisse und Bedenken der Bürger ernst genommen und berücksichtigt werden.
Und bedenken sie, dass mit der Genehmigung einer Anlage mit einer Gesamthöhe von unvorstellbaren 265m und deren Bau dann Fakten geschaffen werden, die Auswirkungen auf Jahrzehnte hat. Eine so weit reichende Betrachtung kann nicht von einer Behörde allein ohne Unterstützung der Bundesregierung erfolgen.
Der Fehler scheint uns im System zu liegen.
Wir sind überzeugt, dass sie durchaus im Interesse der Bürger entscheiden wollen, aber auch nicht keine Entscheidung aus oben genannten Gründen zu treffen wagen.
Jeder vernünftige Bürger wünscht sich eine sinnvolle Energietransformation und das so schnell wie möglich, aber sie müssen sich über sehr, sehr weit reichenden Konsequenzen klar sein.
Wir danken für die Möglichkeit, unsere Sichtweise darzulegen, und hoffen auf eine transparente und bürgernahe Entscheidungsfindung.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Das Planungskonzept bzw. die Ausschluss- und Abwägungskriterien sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Energiepolitische Aussagen sind nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung. |
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privat
ID: 108
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nicht zugeordnet
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als Bürger:in der Gemeinde Lübow möchte ich im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011 eine Stellungnahme abgeben.
Ich unterstütze die Ausweisung des geplanten Vorranggebiets für Windenergie im Bereich Lübow ausdrücklich. Die Fläche liegt zwischen dem Potenzialgebiet in Schimm und möglichen Netzanschlusspunkten im Raum Wismar. Diese Lage ermöglicht eine effiziente Nutzung bestehender und geplanter Infrastruktur.
Besonders hervorzuheben ist, dass das Gebiet von der Gemeinde Lübow aktiv im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens geplant wird. Das zeigt, dass die Fläche nicht nur theoretisch geeignet ist, sondern bereits konkret vorbereitet und lokal abgestimmt ist.
Zudem begrüße ich, dass der Projektentwickler laut Presseberichten und einer Bürgerinformationsveranstaltung am 10.04.2025 eine aktive Beteiligung der Gemeinde und der Bürger:innen vorsieht. Das stärkt die lokale Akzeptanz und sorgt dafür, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt.
Die geplanten Anlagen sind deutlich leiser als frühere Modelle. Durch gezieltes Design wirken sie nicht mehr klobig, sondern eher grazil und in die Landschaft integriert.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Die Fläche Lübow-Maßlow ist nicht Gegenstand der Kulisse der 4. Beteiligungsstufe, aus welcher der Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% generiert wird. |
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Schünemann/Taube GbR
ID: 109
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nicht zugeordnet
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als Bürger:in der Gemeinde Lübow möchte ich im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011 eine Stellungnahme abgeben.
Ich unterstütze die Ausweisung des geplanten Vorranggebiets für Windenergie im Bereich Lübow ausdrücklich. Die Fläche liegt zwischen dem Potenzialgebiet in Schimm und möglichen Netzanschlusspunkten im Raum Wismar. Diese Lage ermöglicht eine effiziente Nutzung bestehender und geplanter Infrastruktur.
Besonders hervorzuheben ist, dass das Gebiet von der Gemeinde Lübow aktiv im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens geplant wird. Das zeigt, dass die Fläche nicht nur theoretisch geeignet ist, sondern bereits konkret vorbereitet und lokal abgestimmt ist.
Zudem begrüße ich, dass der Projektentwickler laut Presseberichten und einer Bürgerinformationsveranstaltung am 10.04.2025 eine aktive Beteiligung der Gemeinde und der Bürger:innen vorsieht. Das stärkt die lokale Akzeptanz und sorgt dafür, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt.
Ich finde es wichtig, dass wir als Region aktiv zur Energiewende beitragen. Die Windenergie vor Ort macht uns unabhängiger von fossilen Energien und internationalen Märkten.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Die Fläche Lübow-Maßlow ist nicht Gegenstand der Kulisse der 4. Beteiligungsstufe, aus welcher der Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% generiert wird. |
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Friedhofsgärtnerei Dänhardt
ID: 110
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nicht zugeordnet
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als Bürger:in der Gemeinde Lübow möchte ich im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011 eine Stellungnahme abgeben.
Ich unterstütze die Ausweisung des geplanten Vorranggebiets für Windenergie im Bereich Lübow ausdrücklich. Die Fläche liegt zwischen dem Potenzialgebiet in Schirom und möglichen Netzanschlusspunkten im Raum Wismar. Diese Lage ermöglicht eine effiziente Nutzung bestehender und geplanter Infrastruktur.
Besonders hervorzuheben ist, dass das Gebiet von der Gemeinde Lübow aktiv im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens geplant wird. Das zeigt, dass die Fläche nicht nur theoretisch geeignet ist, sondern bereits konkret vorbereitet und lokal abgestimmt ist.
Zudem begrüße ich, dass der Projektentwickler laut Presseberichten und einer Bürgerinformationsveranstaltung am 10.04.2025 eine aktive Beteiligung der Gemeinde und der Bürger:innen vorsieht. Das stärkt die lokale Akzeptanz und sorgt dafür, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt.
Ich wünsche mir, dass auch meine Kinder in einer Region leben, die aktiv zur Lösung globaler Herausforderungen beiträgt. Windenergie ist ein Teil davon.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Die Fläche Lübow-Maßlow ist nicht Gegenstand der Kulisse der 4. Beteiligungsstufe, aus welcher der Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% generiert wird. |
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Schünemann/Taube GbR
ID: 111
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nicht zugeordnet
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als Bürger:in der Gemeinde Lübow möchte ich im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011 eine Stellungnahme abgeben.
Ich unterstütze die Ausweisung des geplanten Vorranggebiets für Windenergie im Bereich Lübow ausdrücklich. Die Fläche liegt zwischen dem Potenzialgebiet in Schimm und möglichen Netzanschlusspunkten im Raum Wismar. Diese Lage ermöglicht eine effiziente Nutzung bestehender und geplanter Infrastruktur.
Besonders hervorzuheben ist, dass das Gebiet von der Gemeinde Lübow aktiv im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens geplant wird. Das zeigt, dass die Fläche nicht nur theoretisch geeignet ist, sondern bereits konkret vorbereitet und lokal abgestimmt ist.
Zudem begrüße ich, dass der Projektentwickler laut Presseberichten und einer Bürgerinformationsveranstaltung am 10.04.2025 eine aktive Beteiligung der Gemeinde und der Bürger:innen vorsieht. Das stärkt die lokale Akzeptanz und sorgt dafür, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt.
Ich freue mich, dass man künftig sehen kann, wo unsere Energie erzeugt wird. Das schafft Transparenz und ein Bewusstsein für nachhaltige Versorgung direkt vor Ort.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Die Fläche Lübow-Maßlow ist nicht Gegenstand der Kulisse der 4. Beteiligungsstufe, aus welcher der Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% generiert wird. |
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privat
ID: 112
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nicht zugeordnet
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als Bürger:in der Gemeinde Lübow möchte ich im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011 eine Stellungnahme abgeben.
Ich unterstütze die Ausweisung des geplanten Vorranggebiets für Windenergie im Bereich Lübow ausdrücklich. Die Fläche liegt zwischen dem Potenzialgebiet in Schimm und möglichen Netzanschlusspunkten im Raum Wismar. Diese Lage ermöglicht eine effiziente Nutzung bestehender und geplanter Infrastruktur.
Besonders hervorzuheben ist, dass das Gebiet von der Gemeinde Lübow aktiv im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens geplant wird. Das zeigt, dass die Fläche nicht nur theoretisch geeignet ist, sondern bereits konkret vorbereitet und lokal abgestimmt ist.
Zudem begrüße ich, dass der Projektentwickler laut Presseberichten und einer Bürgerinformationsveranstaltung am 10.04.2025 eine aktive Beteiligung der Gemeinde und der Bürger:innen vorsieht. Das stärkt die lokale Akzeptanz und sorgt dafür, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt.
Ich sehe es als unsere Verantwortung, auch in Lübow einen Beitrag zur Energieversorgung zu leisten. Die Fläche ist gut geeignet und die Gemeinde steht hinter dem Projekt.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Die Fläche Lübow-Maßlow ist nicht Gegenstand der Kulisse der 4. Beteiligungsstufe, aus welcher der Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% generiert wird. |
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privat
ID: 113
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nicht zugeordnet
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im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 „Energie“ des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) nehme ich als aufgewachses Kind im Ortsteils Penzlin/ Gallin- Kuppentin Stellung zum Beschluss VV-03/25 vom 09.04.2025.
Ich spreche mich gegen eine mögliche Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im näheren Umfeld von Daschow/ Penzlin aus sowie gegen eine Erweiterung des WK Gebiets Plauerhagen – insbesondere im Bereich südlich des Penzliner Sees also nordöstlich von Daschow, welches im vorherigen Entwurf berücksichtigt wurde. Meine Einwände stützen sich auf folgende Punkte:
1. Naturschutz und Vogelschutz/ Artenschutz
Das geplante Windkraft Gebiet Daschow liegt in einem naturräumlich sensiblen Gebiet mit zahlreichen Brut- und Rastvögeln, insbesondere aus dem Bereich der Großvögel (u. a. Nordische Gänse, Singschwäne (meist ca 500- 2000 Individuen gleichzeitig auf dem Acker des Gebiets) Kranich, Rotmilan, Fischadler und Seeadler). Eine Vorrangkulisse im direkten Umfeld gefährdet diese Arten durch:
- Kollisionsrisiken mit Rotorblättern,
- Störung von Brut- und Rastplätzen,
- Zerschneidung von Flugkorridoren.
Nach neuestem Gutachten aus Greifswald befindet sich das Gebiet im Vogelflugkorridor „A“ ( = WKA Verbot). Der Penzliner See liegt in der Seenkette von den Langenhäger Seewiesen zum Plauer See und dient den Vögeln seit jeher als Rast- und nächtliches Ruhequartier. Besonders im Winter, da der See durch seine große Tiefe nicht zufriert und Nahrung und Sicherheit Bringt, davon darf sich gerne persönlich überzeugt werden!
Das gesamte Gebiet ist kleinteilig und naturnah mit Söllen, Mooren, Wasserläufen geprägt, eine der letzten zusammenhängenden ursprünglichen Landschaften dieser Art in der Region- ein dringend zu schützendes Gut.
Außerdem hat der Acker vor Ort hohe Bodenpunkte und ist sehr ertragreich. Windkraftanlagen würden diesen austrocknen und wertlos machen für die wichtige Nahrungsmittelproduktion.
Gemäß der offiziellen gutachterlichen Landschaftspläne befindet sich das gesamte Gebiet im „Landschaftsbildpotential sehr hoch bis hoch“
Ich rege an, aktuelle avifaunistische Erhebungen bei der Auswahl von Vorranggebieten vorrangig zu berücksichtigen und naturschutzfachlich sensible Flächen konsequent auszuschließen.
2. Belastung der Anwohner
Daschow/ Penzlin/ Zarchlin, die direkt angrenzen, sind kleine Orte mit ruhigem, dörflichem Charakter. Windkraftanlagen im Nahbereich würden die Lebensqualität der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen – durch:
- Lärmemissionen und Infraschall,
- dauerhafte visuelle Dominanz der Anlagen (optisch bedrängende Wirkung),
- Wertverluste von Immobilien.
Ich fordere daher, ausreichende Abstände zur Wohnbebauung zu wahren, die über das bisherige gesetzliche Mindestmaß hinausgehen und den Charakter der Orte schützen. Die gilt auch für, meist Denkmalgeschützte, Wohngebäude im Außenbereich.
Zu berücksichtigen ist auch die größere Leistung und Höhe der neuen Anlagen. Hier muss eine neue Abstandsregelung mit größeren Abständen eingeführt werden. Analog natürlich auch eine geringere Anzahl von diesen stärkeren lauteren Anlagen als in den bisherigen Planungen mit den kleineren leistungsärmeren leiseren Anlagen.
Es gibt viele Denkmalgeschützte Gutsanlagen in diesen Orten, die in den letzten Jahren auch mit Landes- und EU- Mitteln saniert wurden. Die touristische Entwicklung hat sich durch das Engagement der Eigentümer sehr gut entwickelt in den letzten Jahren. Es ist
anachronistisch, die Landschaft und den für Mecklenburg wichtigen Tourismus, mit dem Betrieb der Industrieanlagen zu zerstören. Die Gäste kommen ausschließlich wegen des besonderen Landschaftsbildes, der Tierwelt und der Ruhe.
3. Unverhältnismäßige Belastung des ländlichen Raumes
Bereits jetzt sind zahlreiche Flächen in Westmecklenburg mit Windkraft überplant oder bebaut. Eine weitere Verdichtung im ländlichen Raum führt zu einer einseitigen Lastenverteilung. Ich fordere eine faire regionale Streuung und eine stärkere Berücksichtigung alternativer Ausbauflächen (z. B. Konversionsflächen, Autobahnnähe).
Sinnvoll sind sie im Bereich mit großen industriellen Ackerflächen, wenig Anwohnern wenig Artenvielfalt und wertloseren Böden, die es durchaus vielzählig in MV gibt. Im direkten Umfeld ist Plauerhagen, auch Barkow schon mit über 3,5% an WKA belastet und Lübz sogar mit über 5%. Diese Gebiete grenzen direkt an und sind sicht- und hörbar. Es käme zu einer weiteren unverhältnismäßigen überlastenden Umzingelung.
Fazit:
Ich bitte darum, bei der neuen 1,4 %-Kulisse keine Vorrangflächen im Bereich Daschow auszuweisen und das Gebiet aus naturschutzfachlichen und siedlungsbezogenen Gründen endgültig aus der Teilfortschreibung zu streichen.
Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Eingangsbestätigung
Anlage :
Einwendungen zum Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg von April 2024
Ab S.396 : VR Wind 64/24 Folgende Punkte treffen in der Liste nicht zu sondern sind wie folgt korrekt:
1. Schutzgut Mensch:
Tourismusschwerpunkt vorhanden, vorauss. Umweltauswirkungen betroffen
2. Tiere/ Pflanzen:
- Das europ. Vogelschutzgebiet Nossentiner Heide ist in Planung bis in das Gebiet VRW Daschow zu erweitern. Umweltauswirkungen sind zu erwarten
- NSG außerhalb der VRW 500m ist vorhanden- der Penzliner See und Daschower Moor. Vorrauss. Umweltauswirkungen betroffen.
- Kollisionsgefährdete Brutvogelarten: Überlagerungen mit VRW da in unmittelbarer Nähe: Erhöht signifikantes Tötungs und Verletzungsrisiko !
Häufige Schlagopfer bereits im benachbarten WKA Gebiet Plauerhagen. Starke Umweltauswirkung !
- Rastgebiete mit sehr hoher Bedeutung außerhalb der VRW bis zu 500m:
Deutlich vorhanden ! Der gesamte Penzliner See und angrenzende Äsungsflächen sowie direkt im VRW Daschow auf den darin befindlichen Äckern. S.o. täglich 500- 2500 Vögel wie nord. Gänse, Singschwäne zeitgleich täglich auf dem Acker zwischen Penzlin und Plauerhagn ! Sehr starke vorauss. Umwelteinwirkungen !
- Schlafplatz/ Ruhegewässer innerhalb von rastgebieten Kat. A einschliesslich 3000m Umfeld der VRW absolut vorhanden ! Vorauss. Umweltauswirkung betroffen ! Verstoss gegen das Schädigungsgebot.
- Vogelflugzone A im VRW gem. aktuellem Gutachten vorhanden ! Vorauss. Umweltauswirkungen sehr stark.
- Gesetzlich geschützte Biotope kl. 5 ha im VRW in Vielzahl ! Vorauss. Umweltauswirkungen stark betroffen
- …gr. 5 ha außerhalb VRW bis 200m, vorauss. Umweltauswirkung: Hoch !
- Waldbereiche: stark betroffen, vorauss. Umweltauswirkung hoch.
- Naturnahe Moore im VRW unwiederbringlich ! Vorauss. Umweltauswirkung sehr hoch.
- Landschaftsbildpotential gem. Gutachterlicher Landschaftspläne hoch bis sehr hoch !
3. Böden :
- Hoher und höchster Schutzwürdigkeit !
- Klein- und Fliessgwäser im VRW !
4. Landschaftsbild:
- Raum mit hohem bis sehr hohem Landschaftsbildpotential gem. Gutachten !
- Strukturierende Landschaftselemente im VRW besonders stark vorhanden !
- Charakteristik der Landschaft mit „wertvoll ästhetischen Elementen“
5. Kulturelles Erbe, Sachgüter:
- Baudenkmale bis 5000m Abstand vorhanden. Meist deutlich geringerer Abstand von 800- 1000m. Landesweite Relevanz und vom Land und EU deshalb teilweise gefördert: Z.B. Gutshaus Penzlin, Kornspeicher Penzlin, Gutshaus Zarchlin, Gutshaus Daschow, Gutshaus Zahren, etc Auswirkung: Wirtschaftskraft für MV geht verloren wenn die Region nicht mehr von Touristen aufgrund des Industriecharakters gebucht wird.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert. |
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nicht zugeordnet
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im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 „Energie“ des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) nehme ich als aufgewachses Kind im Ortsteils Penzlin/ Gallin- Kuppentin Stellung zum Beschluss VV-03/25 vom 09.04.2025.
Ich spreche mich gegen eine mögliche Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im näheren Umfeld von Daschow/ Penzlin aus sowie gegen eine Erweiterung des WK Gebiets Plauerhagen – insbesondere im Bereich südlich des Penzliner Sees also nordöstlich von Daschow, welches im vorherigen Entwurf berücksichtigt wurde. Meine Einwände stützen sich auf folgende Punkte:
1. Naturschutz und Vogelschutz/ Artenschutz
Das geplante Windkraft Gebiet Daschow liegt in einem naturräumlich sensiblen Gebiet mit zahlreichen Brut- und Rastvögeln, insbesondere aus dem Bereich der Großvögel (u. a. Nordische Gänse, Singschwäne (meist ca 500- 2000 Individuen gleichzeitig auf dem Acker des Gebiets) Kranich, Rotmilan, Fischadler und Seeadler). Eine Vorrangkulisse im direkten Umfeld gefährdet diese Arten durch:
- Kollisionsrisiken mit Rotorblättern,
- Störung von Brut- und Rastplätzen,
- Zerschneidung von Flugkorridoren.
Nach neuestem Gutachten aus Greifswald befindet sich das Gebiet im Vogelflugkorridor „A“ ( = WKA Verbot). Der Penzliner See liegt in der Seenkette von den Langenhäger Seewiesen zum Plauer See und dient den Vögeln seit jeher als Rast- und nächtliches Ruhequartier. Besonders im Winter, da der See durch seine große Tiefe nicht zufriert und Nahrung und Sicherheit Bringt, davon darf sich gerne persönlich überzeugt werden!
Das gesamte Gebiet ist kleinteilig und naturnah mit Söllen, Mooren, Wasserläufen geprägt, eine der letzten zusammenhängenden ursprünglichen Landschaften dieser Art in der Region- ein dringend zu schützendes Gut.
Außerdem hat der Acker vor Ort hohe Bodenpunkte und ist sehr ertragreich. Windkraftanlagen würden diesen austrocknen und wertlos machen für die wichtige Nahrungsmittelproduktion.
Gemäß der offiziellen gutachterlichen Landschaftspläne befindet sich das gesamte Gebiet im „Landschaftsbildpotential sehr hoch bis hoch“
Ich rege an, aktuelle avifaunistische Erhebungen bei der Auswahl von Vorranggebieten vorrangig zu berücksichtigen und naturschutzfachlich sensible Flächen konsequent auszuschließen.
2. Belastung der Anwohner
Daschow/ Penzlin/ Zarchlin, die direkt angrenzen, sind kleine Orte mit ruhigem, dörflichem Charakter. Windkraftanlagen im Nahbereich würden die Lebensqualität der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen – durch:
- Lärmemissionen und Infraschall,
- dauerhafte visuelle Dominanz der Anlagen (optisch bedrängende Wirkung),
- Wertverluste von Immobilien.
Ich fordere daher, ausreichende Abstände zur Wohnbebauung zu wahren, die über das bisherige gesetzliche Mindestmaß hinausgehen und den Charakter der Orte schützen. Die gilt auch für, meist Denkmalgeschützte, Wohngebäude im Außenbereich.
Zu berücksichtigen ist auch die größere Leistung und Höhe der neuen Anlagen. Hier muss eine neue Abstandsregelung mit größeren Abständen eingeführt werden. Analog natürlich auch eine geringere Anzahl von diesen stärkeren lauteren Anlagen als in den bisherigen Planungen mit den kleineren leistungsärmeren leiseren Anlagen.
Es gibt viele Denkmalgeschützte Gutsanlagen in diesen Orten, die in den letzten Jahren auch mit Landes- und EU- Mitteln saniert wurden. Die touristische Entwicklung hat sich durch das Engagement der Eigentümer sehr gut entwickelt in den letzten Jahren. Es ist
anachronistisch, die Landschaft und den für Mecklenburg wichtigen Tourismus, mit dem Betrieb der Industrieanlagen zu zerstören. Die Gäste kommen ausschließlich wegen des besonderen Landschaftsbildes, der Tierwelt und der Ruhe.
3. Unverhältnismäßige Belastung des ländlichen Raumes
Bereits jetzt sind zahlreiche Flächen in Westmecklenburg mit Windkraft überplant oder bebaut. Eine weitere Verdichtung im ländlichen Raum führt zu einer einseitigen Lastenverteilung. Ich fordere eine faire regionale Streuung und eine stärkere Berücksichtigung alternativer Ausbauflächen (z. B. Konversionsflächen, Autobahnnähe).
Sinnvoll sind sie im Bereich mit großen industriellen Ackerflächen, wenig Anwohnern wenig Artenvielfalt und wertloseren Böden, die es durchaus vielzählig in MV gibt. Im direkten Umfeld ist Plauerhagen, auch Barkow schon mit über 3,5% an WKA belastet und Lübz sogar mit über 5%. Diese Gebiete grenzen direkt an und sind sicht- und hörbar. Es käme zu einer weiteren unverhältnismäßigen überlastenden Umzingelung.
Fazit:
Ich bitte darum, bei der neuen 1,4 %-Kulisse keine Vorrangflächen im Bereich Daschow auszuweisen und das Gebiet aus naturschutzfachlichen und siedlungsbezogenen Gründen endgültig aus der Teilfortschreibung zu streichen.
Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Eingangsbestätigung
Anlage :
Einwendungen zum Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg von April 2024
Ab S.396 : VR Wind 64/24 Folgende Punkte treffen in der Liste nicht zu sondern sind wie folgt korrekt:
1. Schutzgut Mensch:
Tourismusschwerpunkt vorhanden, vorauss. Umweltauswirkungen betroffen
2. Tiere/ Pflanzen:
- Das europ. Vogelschutzgebiet Nossentiner Heide ist in Planung bis in das Gebiet VRW Daschow zu erweitern. Umweltauswirkungen sind zu erwarten
- NSG außerhalb der VRW 500m ist vorhanden- der Penzliner See und Daschower Moor. Vorrauss. Umweltauswirkungen betroffen.
- Kollisionsgefährdete Brutvogelarten: Überlagerungen mit VRW da in unmittelbarer Nähe: Erhöht signifikantes Tötungs und Verletzungsrisiko !
Häufige Schlagopfer bereits im benachbarten WKA Gebiet Plauerhagen. Starke Umweltauswirkung !
- Rastgebiete mit sehr hoher Bedeutung außerhalb der VRW bis zu 500m:
Deutlich vorhanden ! Der gesamte Penzliner See und angrenzende Äsungsflächen sowie direkt im VRW Daschow auf den darin befindlichen Äckern. S.o. täglich 500- 2500 Vögel wie nord. Gänse, Singschwäne zeitgleich täglich auf dem Acker zwischen Penzlin und Plauerhagn ! Sehr starke vorauss. Umwelteinwirkungen !
- Schlafplatz/ Ruhegewässer innerhalb von rastgebieten Kat. A einschliesslich 3000m Umfeld der VRW absolut vorhanden ! Vorauss. Umweltauswirkung betroffen ! Verstoss gegen das Schädigungsgebot.
- Vogelflugzone A im VRW gem. aktuellem Gutachten vorhanden ! Vorauss. Umweltauswirkungen sehr stark.
- Gesetzlich geschützte Biotope kl. 5 ha im VRW in Vielzahl ! Vorauss. Umweltauswirkungen stark betroffen
- …gr. 5 ha außerhalb VRW bis 200m, vorauss. Umweltauswirkung: Hoch !
- Waldbereiche: stark betroffen, vorauss. Umweltauswirkung hoch.
- Naturnahe Moore im VRW unwiederbringlich ! Vorauss. Umweltauswirkung sehr hoch.
- Landschaftsbildpotential gem. Gutachterlicher Landschaftspläne hoch bis sehr hoch !
3. Böden :
- Hoher und höchster Schutzwürdigkeit !
- Klein- und Fliessgwäser im VRW !
4. Landschaftsbild:
- Raum mit hohem bis sehr hohem Landschaftsbildpotential gem. Gutachten !
- Strukturierende Landschaftselemente im VRW besonders stark vorhanden !
- Charakteristik der Landschaft mit „wertvoll ästhetischen Elementen“
5. Kulturelles Erbe, Sachgüter:
- Baudenkmale bis 5000m Abstand vorhanden. Meist deutlich geringerer Abstand von 800- 1000m. Landesweite Relevanz und vom Land und EU deshalb teilweise gefördert: Z.B. Gutshaus Penzlin, Kornspeicher Penzlin, Gutshaus Zarchlin, Gutshaus Daschow, Gutshaus Zahren, etc Auswirkung: Wirtschaftskraft für MV geht verloren wenn die Region nicht mehr von Touristen aufgrund des Industriecharakters gebucht wird.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert. |
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im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 „Energie“ des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) nehme ich als aufgewachses Kind im Ortsteils Penzlin/ Gallin- Kuppentin Stellung zum Beschluss VV-03/25 vom 09.04.2025.
Ich spreche mich gegen eine mögliche Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im näheren Umfeld von Daschow/ Penzlin aus sowie gegen eine Erweiterung des WK Gebiets Plauerhagen – insbesondere im Bereich südlich des Penzliner Sees also nordöstlich von Daschow, welches im vorherigen Entwurf berücksichtigt wurde. Meine Einwände stützen sich auf folgende Punkte:
1. Naturschutz und Vogelschutz/ Artenschutz
Das geplante Windkraft Gebiet Daschow liegt in einem naturräumlich sensiblen Gebiet mit zahlreichen Brut- und Rastvögeln, insbesondere aus dem Bereich der Großvögel (u. a. Nordische Gänse, Singschwäne (meist ca 500- 2000 Individuen gleichzeitig auf dem Acker des Gebiets) Kranich, Rotmilan, Fischadler und Seeadler). Eine Vorrangkulisse im direkten Umfeld gefährdet diese Arten durch:
- Kollisionsrisiken mit Rotorblättern,
- Störung von Brut- und Rastplätzen,
- Zerschneidung von Flugkorridoren.
Nach neuestem Gutachten aus Greifswald befindet sich das Gebiet im Vogelflugkorridor „A“ ( = WKA Verbot). Der Penzliner See liegt in der Seenkette von den Langenhäger Seewiesen zum Plauer See und dient den Vögeln seit jeher als Rast- und nächtliches Ruhequartier. Besonders im Winter, da der See durch seine große Tiefe nicht zufriert und Nahrung und Sicherheit Bringt, davon darf sich gerne persönlich überzeugt werden!
Das gesamte Gebiet ist kleinteilig und naturnah mit Söllen, Mooren, Wasserläufen geprägt, eine der letzten zusammenhängenden ursprünglichen Landschaften dieser Art in der Region- ein dringend zu schützendes Gut.
Außerdem hat der Acker vor Ort hohe Bodenpunkte und ist sehr ertragreich. Windkraftanlagen würden diesen austrocknen und wertlos machen für die wichtige Nahrungsmittelproduktion.
Gemäß der offiziellen gutachterlichen Landschaftspläne befindet sich das gesamte Gebiet im „Landschaftsbildpotential sehr hoch bis hoch“
Ich rege an, aktuelle avifaunistische Erhebungen bei der Auswahl von Vorranggebieten vorrangig zu berücksichtigen und naturschutzfachlich sensible Flächen konsequent auszuschließen.
2. Belastung der Anwohner
Daschow/ Penzlin/ Zarchlin, die direkt angrenzen, sind kleine Orte mit ruhigem, dörflichem Charakter. Windkraftanlagen im Nahbereich würden die Lebensqualität der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen – durch:
- Lärmemissionen und Infraschall,
- dauerhafte visuelle Dominanz der Anlagen (optisch bedrängende Wirkung),
- Wertverluste von Immobilien.
Ich fordere daher, ausreichende Abstände zur Wohnbebauung zu wahren, die über das bisherige gesetzliche Mindestmaß hinausgehen und den Charakter der Orte schützen. Die gilt auch für, meist Denkmalgeschützte, Wohngebäude im Außenbereich.
Zu berücksichtigen ist auch die größere Leistung und Höhe der neuen Anlagen. Hier muss eine neue Abstandsregelung mit größeren Abständen eingeführt werden. Analog natürlich auch eine geringere Anzahl von diesen stärkeren lauteren Anlagen als in den bisherigen Planungen mit den kleineren leistungsärmeren leiseren Anlagen.
Es gibt viele Denkmalgeschützte Gutsanlagen in diesen Orten, die in den letzten Jahren auch mit Landes- und EU- Mitteln saniert wurden. Die touristische Entwicklung hat sich durch das Engagement der Eigentümer sehr gut entwickelt in den letzten Jahren. Es ist
anachronistisch, die Landschaft und den für Mecklenburg wichtigen Tourismus, mit dem Betrieb der Industrieanlagen zu zerstören. Die Gäste kommen ausschließlich wegen des besonderen Landschaftsbildes, der Tierwelt und der Ruhe.
3. Unverhältnismäßige Belastung des ländlichen Raumes
Bereits jetzt sind zahlreiche Flächen in Westmecklenburg mit Windkraft überplant oder bebaut. Eine weitere Verdichtung im ländlichen Raum führt zu einer einseitigen Lastenverteilung. Ich fordere eine faire regionale Streuung und eine stärkere Berücksichtigung alternativer Ausbauflächen (z. B. Konversionsflächen, Autobahnnähe).
Sinnvoll sind sie im Bereich mit großen industriellen Ackerflächen, wenig Anwohnern wenig Artenvielfalt und wertloseren Böden, die es durchaus vielzählig in MV gibt. Im direkten Umfeld ist Plauerhagen, auch Barkow schon mit über 3,5% an WKA belastet und Lübz sogar mit über 5%. Diese Gebiete grenzen direkt an und sind sicht- und hörbar. Es käme zu einer weiteren unverhältnismäßigen überlastenden Umzingelung.
Fazit:
Ich bitte darum, bei der neuen 1,4 %-Kulisse keine Vorrangflächen im Bereich Daschow auszuweisen und das Gebiet aus naturschutzfachlichen und siedlungsbezogenen Gründen endgültig aus der Teilfortschreibung zu streichen.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 16.06.2025 kann zum Beschluss VV-03/25 Stellung genommen werden. Gebietskonkrete Inhalte sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Übrigen sei hinsichtlich der inhaltlichen Einwendungen auf die Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe verwiesen. Demnach findet das Vorranggebiet 64/24 Daschow keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist.
Der Fläche des Vorranggebiets 63/24 Plauerhagen stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum 4. Entwurf haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der 4. Beteiligungsstufe wird das Vorranggebiet 63/24 Plauerhagen bestätigt und bleibt räumlich unverändert. |
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Sehr geehrter Herr Schmude,
um die aktuelle Abwägung der Stellungnahmen der 4. Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel Energie, und damit die Auswahl der Kulisse der Windvorranggebiete auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4 % bis 2027 zu unterstützen, übergeben wir Ihnen hiermit ergänzende Informationen, welche uns zum Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung noch nicht vorlagen.
Hierzu zählen u.a. die Ergebnisse avifaunistischer Untersuchungen und aktuelle Signale aus den Gemeinden. In den meisten Potentialflächen ist die Naturwind Schwerin GmbH bereits seit mehreren Jahren aktiv. Ihrer Empfehlung folgend haben wir in den Potentialflächen Bresegard, Vietlübbe, Gadebusch Süd und Alt Krenzlin BImSchG-Genehmigungsanträge gestellt und in einigen dieser Gebiete steht die Erteilung von Baugenehmigungen unmittelbar bevor. Die damit zu erzielende Wertschöpfung für Gemeinden und Anwohner kann folglich kurzfristig positive Auswirkungen auf die Akzeptanz der Windenergie in Westmecklenburg zeigen.
In die Entwicklung der Potentialflächen und insbesondere in die eben genannten konkreten Windparkprojekte, die nun für die 1,4 % Kulisse zur Abwägung stehen, haben wir mit unserem mittelständischen und in Mecklenburg-Vorpommern ansässigem Unternehmen erhebliche Investitionen getätigt und hoffen, dass diese Flächen in die 1,4 % Kulisse des RREP WM aufgenommen werden.
Im Anhang zu diesem Schreiben finden Sie zu unseren Projekten
- Projektsteckbriefe,
- avifaunistische Kartierungsergebnisse,
- artenschutzfachliche Stellungnahme des StALU WM, Abteilung 45
Hinsichtlich der in den Potentialflächen bereits laufenden BImSchG-Genehmigungsverfahren bitten wir Sie um einen kurzen persönlichen Termin mit unserem Geschäftsführer Herr Bernd Jeske. Bitte unterbreiten Sie uns gerne Terminvorschläge.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
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