Verfahrensträger: Geschäftsstelle · Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Stellungnehmer Kapitel Inhalt Abwägung und Sachaufklärung BE-ID
Privat
ID: 7186
Karte
- ihre Größe, Anzahl und Baudichte steigt, ohne dass die dadurch gesteigerte Leistung durch Verringerung der Anzahl oder der bebauten Flächen berücksichtigt wird - der Endverbraucher den überschüssigen Strom mitbezahlt, ohne dadurch einen Nutzen zu haben!
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 45/24 Alt Krenzlin findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2580
Privat
ID: 7187
nicht zugeordnet
"Hiermit gebe ich folgende Stellungnahme zur Beachtung ab: Ich lehne Windkraftanlagen in der Umgebung meines Wohnortes ab, weil - Wertverlust des Grundstücks
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Der Bundesgesetzgeber hat sich entschieden, die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu privilegieren. Nach der einschlägigen Rechtsprechung besteht kein Anspruch darauf, von planbedingten Wertminderungen verschont zu bleiben (vgl. BVerG, Beschl. V. 09.11.1995 - 4 NB 17/94 -, NVwZ 1995, 895, 896, juris Rn. 13; OVG Greifswald, Urt. v. 20.05.2015 - 3 K 18/12 - juris Rn. 36; OVG Greifswald, Beschl. v. 26.06.2019 - 3 KM 83/17). Einen Ausgleich für etwaige Wertverluste von Immobilien hat der Gesetzgeber daher nicht vorgesehen. 
2368
Privat
ID: 7187
nicht zugeordnet
- Verseuchung des Bodens -
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Stoffeinträge in die Umwelt durch den Verschleiß von Windenergieanlagen im Betrieb finden nur in sehr geringem Umfang statt und sind gegenüber anderen Quellen für Stoffeinträge, wie zum Beispiel dem Straßenverkehr, deutlich untergeordnet. Grundsätzliche Bedenken aufgrund des Freisetzens von umweltgefährdenden Stoffen durch den Betrieb von Windenergieanlagen bestehen daher nicht. Vorgaben zu den verwendeten Bau- und Betriebsstoffen sind zudem nicht Regelungsgegenstand der Raumordnung.
2369
Privat
ID: 7187
nicht zugeordnet
- Tötung von Vögeln
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Von Windenergieanlagen können erhebliche Tötungsrisiken für geschützte Arten ausgehen und die Lebensräume geschützter Arten können erheblich beeinträchtigt werden. Im Rahmen der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie sind daher zahlreiche Ausschluss- und Abwägungskriterien festgelegt, die dem Artenschutz dienen. Die Auswirkungen auf den Artenschutz sind zudem Gegenstand der Umweltprüfung. Die Belange des Artenschutzes sind damit im Rahmen der Teilfortschreibung angemessen berücksichtigt. Die konkreten Auswirkungen auf geschützte Arten können allerdings erst im Genehmigungsverfahren abschließend beurteilt werden.
2370
Privat
ID: 7187
nicht zugeordnet
- Schattenschlag im Haus
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Durch den Betrieb von Windenergieanlagen können insbesondere Beeinträchtigungen durch Lärm, Schattenwurf und optische Bedrängung hervorgerufen werden. Der Schutz der Menschen vor erheblichen Beeinträchtigungen wird durch die Festlegung eines Abstandspuffers von 1.000 m zwischen Vorranggebieten für Windenergieanlagen und Siedlungsgebieten gewährleistet. Zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich, wird ein Abstandspuffer von 800 m festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass damit eine Einhaltung der rechtlich verbindlichen Grenzwerte zum Immissionsschutz sichergestellt wird. Die konkrete Prüfung der Immissionswerte und ggf. die Festlegung spezifischer Minderungsmaßnahmen kann erst bei Kenntnis der Anlagenstandorte und der technischen und baulichen Details erfolgen. Dies erfolgt im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
2371
Privat
ID: 7187
nicht zugeordnet
- Infraschall - gesundheitliche Auswirkungen
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Infraschall ist tieffrequenter Luftschall unterhalb des vom Menschen auditiv wahrnehmbaren Frequenzbereiches, also unterhalb von 20 Hertz (Hz). Er kommt überall in der Umgebung vor und kann sowohl natürliche (z.B. Meeresrauschen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Gewitter, starker Wind) als auch künstliche Quellen haben (z.B. Sprengungen, Wärmepumpen, Kraftfahrzeuge oder Windenergieanlagen). Im Nahbereich von Windenergieanlagen können Infraschallpegel, die sich vom Hintergrundgeräusch abheben, nachgewiesen werden. Allerdings wird der Infraschall bereits in wenigen hundert Metern Entfernung von den natürlichen Geräuschen überdeckt, er liegt i.d.R. unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenze. Bisher gibt es keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über negative gesundheitliche Auswirkungen von Infraschall unterhalb dieser Wahrnehmungsschwelle. Mit der Festlegung eines Abstandspuffers von 1.000 m zwischen Vorranggebieten für Windenergieanlagen und Siedlungsgebieten bzw. eines Abstandspuffers von 800 m zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich wird auch die zukünftige technische Entwicklung der anlagentypabhängigen technischen Faktoren ausreichend berücksichtigt. Ferner wird dadurch dem Schutz der Menschen vor erheblichen Belastungen durch Schallimmissionen Rechnung getragen. Die konkrete Prüfung der Immissionswerte und ggf. die Festlegung spezifischer Minderungsmaßnahmen kann erst bei Kenntnis der konkreten Anlagenstandorte und der Anlagentypen sowie der technisch-baulichen Details erfolgen. Dies ist Gegenstand des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. 
2372
Privat
ID: 7188
nicht zugeordnet
"Hiermit gebe ich folgende Stellungnahme zur Beachtung ab: Ich lehne Windkraftanlagen in der Umgebung meines Wohnortes ab, weil - gesundheitliche Gründe (Wohlbefinden / Schlafstörung!)
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Durch den Betrieb von Windenergieanlagen können insbesondere Beeinträchtigungen durch Lärm, Schattenwurf und optische Bedrängung hervorgerufen werden. Der Schutz der Menschen vor erheblichen Beeinträchtigungen wird durch die Festlegung eines Abstandspuffers von 1.000 m zwischen Vorranggebieten für Windenergieanlagen und Siedlungsgebieten gewährleistet. Zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich, wird ein Abstandspuffer von 800 m festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass damit eine Einhaltung der rechtlich verbindlichen Grenzwerte zum Immissionsschutz sichergestellt wird. Die konkrete Prüfung der Immissionswerte und ggf. die Festlegung spezifischer Minderungsmaßnahmen kann erst bei Kenntnis der Anlagenstandorte und der technischen und baulichen Details erfolgen. Dies erfolgt im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
2362
Privat
ID: 7188
nicht zugeordnet
- Schadstoffe auf meinem Grundstück und Bio-Garten
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Stoffeinträge in die Umwelt durch den Verschleiß von Windenergieanlagen im Betrieb finden nur in sehr geringem Umfang statt und sind gegenüber anderen Quellen für Stoffeinträge, wie zum Beispiel dem Straßenverkehr, deutlich untergeordnet. Grundsätzliche Bedenken aufgrund des Freisetzens von umweltgefährdenden Stoffen durch den Betrieb von Windenergieanlagen bestehen daher nicht. Vorgaben zu den verwendeten Bau- und Betriebsstoffen sind zudem nicht Regelungsgegenstand der Raumordnung.
2363
Privat
ID: 7188
nicht zugeordnet
- Wertverlust meines Hauses(-25 % und mehr)
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Der Bundesgesetzgeber hat sich entschieden, die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu privilegieren. Nach der einschlägigen Rechtsprechung besteht kein Anspruch darauf, von planbedingten Wertminderungen verschont zu bleiben (vgl. BVerG, Beschl. V. 09.11.1995 - 4 NB 17/94 -, NVwZ 1995, 895, 896, juris Rn. 13; OVG Greifswald, Urt. v. 20.05.2015 - 3 K 18/12 - juris Rn. 36; OVG Greifswald, Beschl. v. 26.06.2019 - 3 KM 83/17). Einen Ausgleich für etwaige Wertverluste von Immobilien hat der Gesetzgeber daher nicht vorgesehen. 
2364
Privat
ID: 7188
nicht zugeordnet
- Schattenschlag hörbar und sichtbar!
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Durch den Betrieb von Windenergieanlagen können insbesondere Beeinträchtigungen durch Lärm, Schattenwurf und optische Bedrängung hervorgerufen werden. Der Schutz der Menschen vor erheblichen Beeinträchtigungen wird durch die Festlegung eines Abstandspuffers von 1.000 m zwischen Vorranggebieten für Windenergieanlagen und Siedlungsgebieten gewährleistet. Zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich, wird ein Abstandspuffer von 800 m festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass damit eine Einhaltung der rechtlich verbindlichen Grenzwerte zum Immissionsschutz sichergestellt wird. Die konkrete Prüfung der Immissionswerte und ggf. die Festlegung spezifischer Minderungsmaßnahmen kann erst bei Kenntnis der Anlagenstandorte und der technischen und baulichen Details erfolgen. Dies erfolgt im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
2365
Privat
ID: 7188
nicht zugeordnet
- Umweltverschandelung durch viele Windräder
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Errichtung von Windenergieanlagen hat Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Im Rahmen der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie werden daher besonders sensible und naturnahe Landschaftsräume von der Errichtung von Windenergieanlagen freigehalten. Dazu sind insbesondere Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate und besonders schutzbedürftige Waldgebiete als Ausschlusskriterien festgelegt. Naturparke und Landschaftsschutzgebiete sind als Abwägungskriterien im Rahmen der Flächenauswahl festgelegt. Auch die Abwägungskriterien "Vermeidung erheblich beeinträchtigender Umfassung von Siedlungen" und "Vermeidung der weiteren teilregionalen Häufung von Vorranggebieten Windenergie" tragen zum Landschaftsschutz im Siedlungsumfeld bei." Die Belange des Landschaftsschutzes sind damit im Rahmen der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie angemessen berücksichtigt.
2366
Privat
ID: 7188
nicht zugeordnet
- keine Ersparnisse für den Bürger! - Unmut in meiner und angrenzenden Gemeinden / Streit usw. !
Wird nicht gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
2367
Privat
ID: 7190
nicht zugeordnet
Hiermit gebe ich folgende Stellungnahme zur Beachtung ab: Ich lehne Windkraftanlagen in der Umgebung meines Wohnortes ab, weil Wir haben Bedenken, dass die Windräder viel zu dicht an der Ortslage stehen (Schlagschatten). Die Landschaft wird verschandelt. Große Konzerne machen die Bürger platt.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Durch den Betrieb von Windenergieanlagen können insbesondere Beeinträchtigungen durch Lärm, Schattenwurf und optische Bedrängung hervorgerufen werden. Der Schutz der Menschen vor erheblichen Beeinträchtigungen wird durch die Festlegung eines Abstandspuffers von 1.000 m zwischen Vorranggebieten für Windenergieanlagen und Siedlungsgebieten gewährleistet. Zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich, wird ein Abstandspuffer von 800 m festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass damit eine Einhaltung der rechtlich verbindlichen Grenzwerte zum Immissionsschutz sichergestellt wird. Die konkrete Prüfung der Immissionswerte und ggf. die Festlegung spezifischer Minderungsmaßnahmen kann erst bei Kenntnis der Anlagenstandorte und der technischen und baulichen Details erfolgen. Dies erfolgt im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Errichtung von Windenergieanlagen hat Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Im Rahmen der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie werden daher besonders sensible und naturnahe Landschaftsräume von der Errichtung von Windenergieanlagen freigehalten. Dazu sind insbesondere Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate und besonders schutzbedürftige Waldgebiete als Ausschlusskriterien festgelegt. Naturparke und Landschaftsschutzgebiete sind als Abwägungskriterien im Rahmen der Flächenauswahl festgelegt. Auch die Abwägungskriterien "Vermeidung erheblich beeinträchtigender Umfassung von Siedlungen" und "Vermeidung der weiteren teilregionalen Häufung von Vorranggebieten Windenergie" tragen zum Landschaftsschutz im Siedlungsumfeld bei." Die Belange des Landschaftsschutzes sind damit im Rahmen der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie angemessen berücksichtigt.
1731
Privat
ID: 7192
nicht zugeordnet
"Hiermit gebe ich folgende Stellungnahme zur Beachtung ab: Ich lehne Windkraftanlagen in der Umgebung meines Wohnortes ab, weil ich meine berufliche Existenz in Gefahr sehe, da ich in knapp 800 Meter Entfernung ein eigenes Restaurant betreibe. Desweiteren befürchte ich durch den Abrieb der Rotorblätter(Langzeitgifte) sowie durch den Lärm, den die Windkraftanlagen machen gesundheitliche Schäden.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Durch den Betrieb von Windenergieanlagen können insbesondere Beeinträchtigungen durch Lärm, Schattenwurf und optische Bedrängung hervorgerufen werden. Der Schutz der Menschen vor erheblichen Beeinträchtigungen wird durch die Festlegung eines Abstandspuffers von 1.000 m zwischen Vorranggebieten für Windenergieanlagen und Siedlungsgebieten gewährleistet. Zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich, wird ein Abstandspuffer von 800 m festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass damit eine Einhaltung der rechtlich verbindlichen Grenzwerte zum Immissionsschutz sichergestellt wird. Die konkrete Prüfung der Immissionswerte und ggf. die Festlegung spezifischer Minderungsmaßnahmen kann erst bei Kenntnis der Anlagenstandorte und der technischen und baulichen Details erfolgen. Dies erfolgt im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Stoffeinträge in die Umwelt durch den Verschleiß von Windenergieanlagen im Betrieb finden nur in sehr geringem Umfang statt und sind gegenüber anderen Quellen für Stoffeinträge, wie zum Beispiel dem Straßenverkehr, deutlich untergeordnet. Grundsätzliche Bedenken aufgrund des Freisetzens von umweltgefährdenden Stoffen durch den Betrieb von Windenergieanlagen bestehen daher nicht. Vorgaben zu den verwendeten Bau- und Betriebsstoffen sind zudem nicht Regelungsgegenstand der Raumordnung.
2578
Privat
ID: 7193
nicht zugeordnet
Hiermit gebe ich folgende Stellungnahme zur Beachtung ab: Ich lehne Windkraftanlagen in der Umgebung meines Wohnortes ab, weil die kostbaren Ackerflächen für den Aunbau von Lebensmitteln genutzt werden müssen.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Grundsätzlich wird bei der Errichtung von Windenergieanlagen und den dafür notwendigen Erschließungswegen und -anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Regel nur ein relativ kleiner Flächenanteil in Anspruch genommen. Auf den nicht bebauten Flächen ist eine landwirtschaftliche Nutzung regelmäßig weiterhin möglich. Die Überplanung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Vorranggebiete Windenergie wird daher als vertretbar bewertet. Um dem Ansatz der flächensparenden Erschließung noch besser Rechnung tragen zu können, wurde zudem der PS (11) hinzugefügt. Der Schutz besonders wertvoller landwirtschaftlicher Nutzflächen ist außerdem mit dem Ziel der Raumordnung zur Sicherung bedeutsamer Böden in 4.5 (2) LEP M-V raumordnerisch bereits angemessen berücksichtigt. Im LEP M-V sind dabei ausdrücklich Windenergiegebiete als Ausnahme vom Verbot der Inanspruchnahme wertvoller Böden festgelegt. Wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen können daher nicht als Ausschluss- oder Abwägungskriterium festgelegt werden.
1729
Privat
ID: 7194
nicht zugeordnet
Hiermit gebe ich folgende Stellungnahme zur Beachtung ab: Ich lehne Windkraftanlagen in der Umgebung meines Wohnortes ab, weil der Abrieb (Feinstaub) die Gesundheit beeinträchtigen kann.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Stoffeinträge in die Umwelt durch den Verschleiß von Windenergieanlagen im Betrieb finden nur in sehr geringem Umfang statt und sind gegenüber anderen Quellen für Stoffeinträge, wie zum Beispiel dem Straßenverkehr, deutlich untergeordnet. Grundsätzliche Bedenken aufgrund des Freisetzens von umweltgefährdenden Stoffen durch den Betrieb von Windenergieanlagen bestehen daher nicht. Vorgaben zu den verwendeten Bau- und Betriebsstoffen sind zudem nicht Regelungsgegenstand der Raumordnung.
1728
Privat
ID: 7195
Karte
"Hiermit gebe ich folgende Stellungnahme ab: Ich lehne den Bau von Windkraftanlagen in der unmittelbaren Umgebung meines Wohnortes Groß Krams / Alt Krenzlin ab, weil die Grundwasserspiegel durch die Fundamente (tiefer als 5 Meter, Durchmesser 30 Meter) zerstört werden, die für immer im Erdreich bleiben und weil für den Bau der Fundamente das Grundwasser abgesenkt wird und dadurch Vegetation und u.U. Gebäude geschädigt werden. Außerdem trocknen (durch die Grundwasserabsenkung) beim Bau der Fundamente die Kleingewässer aus, wodurch viele Lebewesen sterben.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 45/24 Alt Krenzlin findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2576
Privat
ID: 7195
Karte
Weitreichende Folgen hat der Bau von WEA insbesondere hier auf die zahlreichen Zugvögel, die mir sehr am Herzen liegen. Ich habe meinen Wohnort hierher verlegt, weil ich die einmalige Natur Westmecklenburgs schätze, und ich werde dementsprechend für ihren Erhalt kämpfen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 45/24 Alt Krenzlin findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2577
Storengy Deutschland GmbH
ID: 7197
nicht zugeordnet
mit Ihrer Anfrage vom 14.06.2024 baten Sie um Auskunft und Stellungnahme zum oben genannten Vorhaben. Eine Uberprüfung ergab, dass durch die geplanten Maßnahmen keine Betriebseinrichtungen und betrieblichen Aktivitäten der Storengy Deutschland GmbH beeinträchtigt werden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
1724
Privat
ID: 7200
Karte
Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg "" Kapitel Energie"" beteiligungsverfahren vom 19. Juni 2024 bis 15. September 2024 hier WP Runow (vr 71/24 Runow ) ich bin Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des in Teilfortschreibung befindlichen Regionalen Raumentwicklungsprogramms des Planungsverbandes Westmecklenburg. Ich möchte deshalb zu der genannten Teilfortschreibung wie folgt Stellung nehmen. Ich beantrage hiermit, dass zur Ausweisung vorgesehene Vorranggebiet für die Windenergienutzung „VR 71/24 Runow"" entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan so zu erweitern, dass auch meine laut Anlage 1 aufgeführten Grundstücke erfasst werden. Begründung: Ich habe mit dem Windenergieunternehmen NOTUS energy einen Nutzungsvertrag abgeschlossen, dem zu Folge auf meinem Grundeigentum Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden sollen. Der Vertrag sieht vor, dass ich nach der Errichtung der WEA ein Nutzungsentgelt erhalte. Voraussetzung hierfür ist, dass die WEA nach Maßgabe der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg „Kapitel Energie"" tatsächlich errichtet werden können. Sollte es darauf ankommen, bin ich gern bereit, dies durch die vertrauliche Vorlage des Vertrages zu belegen. Folge dieser vertraglichen Vereinbarung ist, dass ich als Eigentümer von Grundbesitz, der der Errichtung und dem Betrieb von WEA dienen soll, einen Anspruch auf Berücksichtigung und Abwägung meiner Interessen im Entwurfsverfahren habe. In die Abwägung sind auch die privaten Belange, der betroffenen Grundstückseigentümer einzubeziehen. Da die Eigentumsrechte der Grundeigentümer nach Art. 14 GG verfassungsrechtlich geschützte Rechte sind und einen hohen Rang besitzen, kann und darf ihre Einschränkung ausschließlich mit der Durchsetzung eines erheblichen übergeordneten, öffentlichen Wohls gerechtfertigt werden. Zudem habe ich ein besonderes privates Interesse, dass mein Grundbesitz antragsgemäß als Bestandteil des Vorranggebietes „VR 71/24 Runow"""" in der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg „Kapitel Energie"" festgesetzt wird. Das Windenergieunternehmen NOTUS energy, mit dem ich einen Nutzungsvertrag abgeschlossen habe, hat die ernsthafte Absicht WEA zu errichten und zu betreiben. Hierfür werde ich ein Nutzungsentgelt erhalten. Sollte mein Grundbesitz nicht als Teil eines Eignungsgebietes festgesetzt werden, käme aufgrund der hiermit verbundenen Entprivilegierung, die Errichtung von Windenergieanlagen nicht mehr in Betracht. Ihrer Planung kommt mithin für die bauliche Nutzung meines Grundbesitzes daher erheblich Wirkung zu. Ferner hat NOTUS energy in ihrer ausführlichen Stellungnahme vom 11. September 2024 dargelegt, dass die Ihrerseits zugrunde gelegten Kriterien der Festsetzung eines Eignungsgebietes für das beantragte Gebiet gemäß des beigefügten Lageplans (Karte zur Stellungnahme) erfüllt sind. Diese Stellungnahme wird zur weiteren Begründung meines Antrages in Bezug genommen. Sollten meine Interessen nicht berücksichtigt werden, stellt dies einen Abwägungsfehler dar, der zur Unwirksamkeit des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung führen kann. Anlage: Lage des Grundbesitzes innerhalb des Vorranggebietes für die Windenergienutzung Karte zur Stellungnahme „VR 71/24 Runow
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 71/24 Runow findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine Erweiterung des Vorranggebiets 72/24 Groß Niendorf nach Süden erfolgt nicht, da das Ausschlusskriterium "Nahbereiche der kollisionsgefährdeten Brutvogelarten" der Erweiterung nach Süden entgegensteht. Im Rahmen der Umweltprüfung haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Der Fläche des Vorranggebiets 72/24 Groß Niendorf stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Ergebnis der Abwägung wird das Vorranggebiet 72/24 Groß Niendorf bestätigt und bleibt räumlich unverändert
1723
Privat
ID: 7201
Karte
Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg "" Kapitel Energie"" Beteiligungsverfahren vom 19. Juni 2024 bis 15. September 2024 hier WP Kogel-Dodow ( vr 34/24 Kogel ) ich bin Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des in Teilfortschreibung befindlichen Regionalen Raumentwicklungsprogramms des Planungsverbandes Westmecklenburg. Ich möchte deshalb zu der genannten Teilfortschreibung wie folgt Stellung nehmen. Ich beantrage hiermit, dass zur Ausweisung vorgesehene Vorranggebiet für die Windenergienutzung „VR 34/24 Kogel"" entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan so zu erweitern, dass auch meine laut Anlage 1 aufgeführten Grundstücke erfasst werden. Begründung: Ich habe mit dem Windenergieunternehmen NOTUS energy einen Nutzungsvertrag abgeschlossen, dem zu Folge auf meinem Grundeigentum Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden sollen. Der Vertrag sieht vor, dass ich nach der Errichtung der WEA ein Nutzungsentgelt erhalte. Voraussetzung hierfür ist, dass die WEA nach Maßgabe der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg „Kapitel Energie"" tatsächlich errichtet werden können. Sollte es darauf ankommen, bin ich gern bereit, dies durch die vertrauliche Vorlage des Vertrages zu belegen. Folge dieser vertraglichen Vereinbarung ist, dass ich als Eigentümer von Grundbesitz, der der Errichtung und dem Betrieb von WEA dienen soll, einen Anspruch auf Berücksichtigung und Abwägung meiner Interessen im Entwurfsverfahren habe. In die Abwägung sind auch die privaten Belange, der betroffenen Grundstückseigentümer einzubeziehen. Da die Eigentumsrechte der Grundeigentümer nach Art. 14 GG verfassungsrechtlich geschützte Rechte sind und einen hohen Rang besitzen, kann und darf ihre Einschränkung ausschließlich mit der Durchsetzung eines erheblichen übergeordneten, öffentlichen Wohls gerechtfertigt werden. Zudem habe ich ein besonderes privates Interesse, dass mein Grundbesitz antragsgemäß als Bestandteil des Vorranggebietes „VR 34/24 Kogel'""' in der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg „Kapitel Energie"" festgesetzt wird. Das Windenergieunternehmen NOT US energy, mit dem ich einen Nutzungsvertrag abgeschlossen habe, hat die ernsthafte Absicht WEA zu errichten und zu betreiben. Hierfür werde ich ein Nutzungsentgelt erhalten. Sollte mein Grundbesitz nicht als Teil eines Eignungsgebietes festgesetzt werden, käme aufgrund der hiermit verbundenen Entprivilegierung, die Errichtung von Windenergieanlagen nicht mehr in Betracht. Ihrer Planung kommt mithin für die bauliche Nutzung meines Grundbesitzes daher erheblich Wirkung zu. Ferner hat NOTUS energy in ihrer ausführlichen Stellungnahme vom 11. September 2024 dargelegt, dass die Ihrerseits zugrunde gelegten Kriterien der Festsetzung eines Eignungsgebietes für das beantragte Gebiet gemäß des beigefügten Lageplans (Karte zur Stellungnahme) erfüllt sind. Diese Stellungnahme wird zur weiteren Begründung meines Antrages in Bezug genommen. Sollten meine Interessen nicht berücksichtigt werden, stellt dies einen Abwägungsfehler dar, der zur Unwirksamkeit des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung führen kann. Anlage: Lage des Grundbesitzes innerhalb des Vorranggebietes für die Windenergienutzung Karte zur Stellungnahme „VR 34/24 Kogel"
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 34/24 Kogel findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
1725
Privat
ID: 7203
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"Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg ""Kapitel Energie"" Beteiligungsverfahren vom 19. Juni 2024 bis 15. September 2024 hier WP Banzkow ( vr 31/24 Plate ) ich bin Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des in Teilfortschreibung befindlichen Regionalen Raumentwicklungsprogramms des Planungsverbandes Westmecklenburg. Ich möchte deshalb zu der genannten Teilfortschreibung wie folgt Stellung nehmen. Ich beantrage hiermit, dass zur Ausweisung vorgesehene Vorranggebiet für die Windenergienutzung „VR 31/24 Plate"" entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan so zu erweitern, dass auch meine laut Anlage 1 aufgeführten Grundstücke erfasst werden. Begründung: Ich habe mit dem Windenergieunternehmen NOTUS energy einen Nutzungsvertrag abgeschlossen, dem zu Folge auf meinem Grundeigentum Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden sollen. Der Vertrag sieht vor, dass ich nach der Errichtung der WEA ein Nutzungsentgelt erhalte. Voraussetzung hierfür ist, dass die WEA nach Maßgabe der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg „Kapitel Energie"" tatsächlich errichtet werden können. Sollte es darauf ankommen, bin ich gern bereit, dies durch die vertrauliche Vorlage des Vertrages zu belegen. Folge dieser vertraglichen Vereinbarung ist, dass ich als Eigentümer von Grundbesitz, der der Errichtung und dem Betrieb von WEA dienen soll, einen Anspruch auf Berücksichtigung und Abwägung meiner Interessen im Entwurfsverfahren habe. In die Abwägung sind auch die privaten Belange, der betroffenen Grundstückseigentümer einzubeziehen. Da die Eigentumsrechte der Grundeigentümer nach Art. 14 GG verfassungsrechtlich geschützte Rechte sind und einen hohen Rang besitzen, kann und darf ihre Einschränkung ausschließlich mit der Durchsetzung eines erheblichen übergeordneten, öffentlichen Wohls gerechtfertigt werden. Zudem habe ich ein besonderes privates Interesse, dass mein Grundbesitz antragsgemäß als Bestandteil des Vorranggebietes „VR 31/24 Plate'""' in der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg „Kapitel Energie"" festgesetzt wird. Das Windenergieunternehmen NOTUS energy, mit dem ich einen Nutzungsvertrag abgeschlossen habe, hat die ernsthafte Absicht WEA zu errichten und zu betreiben. Hierfür werde ich ein Nutzungsentgelt erhalten. Sollte mein Grundbesitz nicht als Teil eines Eignungsgebietes festgesetzt werden, käme aufgrund der hiermit verbundenen Entprivilegierung, die Errichtung von Windenergieanlagen nicht mehr in Betracht. Ihrer Planung kommt mithin für die bauliche Nutzung meines Grundbesitzes daher erheblich Wirkung zu. Ferner hat NOT US energy in ihrer ausführlichen Stellungnahme vom 11. September 2024 dargelegt, dass die Ihrerseits zugrunde gelegten Kriterien der Festsetzung eines Eignungsgebietes für das beantragte Gebiet gemäß des beigefügten Lageplans (Karte zur Stellungnahme) erfüllt sind. Diese Stellungnahme wird zur weiteren Begründung meines Antrages in Bezug genommen. Sollten meine Interessen nicht berücksichtigt werden, stellt dies einen Abwägungsfehler dar, der zur Unwirksamkeit des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung führen kann. Anlage: Lage des Grundbesitzes innerhalb des Vorranggebietes für die Windenergienutzung Karte zur Stellungnahme „VR 31/24 Plate
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die vorgeschlagene Erweiterung des Vorranggebiet 31/24 Plate in Richtung Norden und Süden erfolgt nicht. Der Erweiterung nach Süden steht das Abwägungskriterium "Vermeidung erheblich beeinträchtigender Umfassung von Siedlungen" in Bezug auf die Ortslage Hasenhäge entgegen. Die „Vermeidung erheblich beeinträchtigender Umfassung von Siedlungen“ wird durch die fachaufsichtliche Verfügung des Wirtschaftsministeriums vom 12.04.2023 als Abwägungskriterium vorgegeben. Das Kriterium "Vermeidung erheblich beeinträchtigender Umfassung von Siedlungen" wurde auf Grundlage eines Fachgutachtens zur „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen“ festgelegt, das die fachlichen und methodischen Grundlagen erarbeitet hat. Das Vorgehen bei der Anwendung des Kriteriums "Vermeidung erheblich beeinträchtigender Umfassung von Siedlungen" ist in der Begründung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie beschrieben. Eine darüber hinausgehende Prüfung oder Visualisierung zur Umfassung erfolgt auf Ebene der Regionalplanung nicht, da hier die erforderlichen Details z.B. zu Anlagenstandorten und -höhen noch nicht bekannt sind. Dies ist Gegenstand des nachgelagerten Genehmigungsverfahrens. Bei der nördlichen Fläche handelt es sich um eine Vorrangfläche für den Artenschutz der Landeshauptstadt Schwerin auf dem Gebiet der Gemeinde Plate. Im Ergebnis stehen der Erweiterung nach Norden Belange des Artenschutzes entgegen. Auch die geforderte Reduzierung erfolgt nicht, da dort keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegenstehen. Die Freihaltung von bestimmten Flächen ist im Rahmen der konkreten Standortwahl der Einzelanlagen im Zuge des nachegordneten Genehmigungsverfahrens festzulegen. Im Rahmen der Umweltprüfung haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Der Fläche des Vorranggebiets 31/24 Plate stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Ergebnis der Abwägung wird das Vorranggebiet 31/24 Plate bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
1726
Privat
ID: 7230
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Widerspruch gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemeinde Hohen Pritz hiermit widerspreche ich der Errichtung eines zweiten Windparks in der Gemeinde Hohen Pritz. Meine Frau und ich sind Eigentümer eines Bungalows in Kukuk, den wir nach baubiologischen Kriterien liebevoll, ökologisch und nachhaltig ausgebaut haben, um uns dort zu erholen und unseren Kindern und Enkelkindern diese wunderbare, über Jahrhunderte gewachsene intakte Natur nahe zu bringen. Sie sollen sie lieben und schützen lernen, so wie wir das auch tun. Diese einzigartige Kultur- und Naturlandschaft lebt zu einem großen Teil von Einnahmen aus dem Tourismus und soll nun durch die Errichtung von gigantischen Industriebauten, die mehr als zweimal so hoch sind wie der Schweriner Dom, zerstört werden. Bau und Betrieb dieser Windkraftanlagen (WKA) mit einer Höhe von ca. 250m verursachen einen in mehrfacher Hinsicht irreparablen Schaden. Dazu gehören: - die immense Flächenversiegelung die Auswirkungen auf das Grundwasser durch Bodenverdichtung - der Eintrag von toxischen Substanzen (Chemikalien der Gruppe PFAS — sogenannte Ewigkeits-Chemikalien, die von lebenden Organismen nicht abgebaut werden können!) und Feinstaub in die Umwelt und schlussendlich in unsere Nahrung - die noch ungeklärte oder völlig unrealistische Wiederverwertung der verbauten Komponenten sowie die damit einhergehende Zerstörung der Biodiversität. Durch den Bau und den Betrieb dieser Anlagen wird intakte Natur unwiederbringlich zerstört unter dem Vorwand effizient und nachhaltig Energie zu gewinnen. Dem widerspreche ich mit aller Entschiedenheit!
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2573
Privat
ID: 7230
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In der Stellungnahme des Dipl. Pysikers [Name anonymisiert] vor dem Bundestag am 11.06.2024 heißt es: Zur Windkraft. Energie ist nicht erneuerbar, sondern nur von einer Form in eine andere wandelbar, gemäß Energieerhaltungssatz der Physik. Der Begriff „Erneuerbare Energien"" ist ein Euphemismus, oder auch Public Relation. Sich „erneuernd"" sind die Primärenergieträger. Diese haben allesamt eine Besonderheit, ihre geringe Leistungsdichte, also die Leistung, zu der eine bestimmte Fläche oder ein bestimmtes Volumen erforderlich ist. In Bezug auf die Windkraft kann dies die Rotorfläche oder die Landschaftsfläche sein. Es ist sinnvoll dies auf einen Quadratmeter (oder im zweiten Fall auf einen Quadratkilometer) zu beziehen. Eine geringe Leistungsdichte bedingt, dass eine bestimmte Leistung nur durch einen sehr hohen Verbrauch an Landschaftsfläche generiert werden kann. (3, 4) Die Primärenergie der Windräder ist die kinetische Energie des Windes. Diese und der max. physikalische Wirkungsgrad begrenzen die maximal umsetzbare elektrische Leistung. Die Nennleistung ist die von einem Windrad max. generierbare Leistung ab Nennwindgeschwindigkeit bis zur AbschaltwindGeschwindigkeit. In die Formel zur Berechnung der Leistungsdichte geht neben der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit auch die Dichte der Luft ein. (1, 3) Windräder, je nach Onshore oder Offshore, haben deshalb nur eine mittlere Leistungsdichte von etwa 40 W/m2 bis etwas über Hundert W/m2 Rotorfläche, was der Leistung klassischer Glühlampen entspricht. Ohne dass man den Strom großtechnisch speichern kann. (3, 4) Die sehr geringe Leistungsdichte der Windkraft resultiert primär aus der sehr geringen Dichte der Luft. Dies würde Milliarden Quadratmeter Rotorfläche für eine „Energiewende"" erfordern. Deutschland und seine Küsten würden in einen einzigen Wald von Hunderttausenden Windrädern verwandelt... . Windräder nehmen sich gegenseitig den Wind weg, was die der Atmosphäre entnehmbare mittlere Leistung von ca 2,0 MW/km2 bis auf 0,5 MW/km2 senkt. Windkraft kannibalisiert sich bei weiterem Ausbau selbst. (5, 6) Energie welche der Atmosphäre entzogen wurde, steht für andere Windräder nicht mehr zur Verfügung. Es ist ein Märchen für Erwachsene, dass hoch voltare Windräder „so und so viele Haushalte"" versorgen oder gar Kemkraftwerke ersetzen. Bei Flaute hat ein Windrad die gleiche Leistung, wie 100 Windräder, nämlich NULL. Die gesicherte Leistung aller ca.30.000 Windräder in Deutschland ist << 1 % der installierten Nennleistung. Was sich beim weiteren Ausbau summiert, sind die Umweltprobleme, von denen für den Offshore-Bereich beispielhaft nur der Infraschall genannt werden soll, nach dem sich Meerestiere orientieren. Zwar hat jede Form der Stromerzeugung Einfluss auf die Umwelt, bei der Windkraft ist dieser jedoch wegen des großen Landschaftsverbrauches besonders groß und flächendeckend. Durch den Entzug kinetischer Energie wird der dynamische Druck in der Atmosphäre gesenkt, was zum Abregnen der Wolken führt und Trockenheit im Binnenland verursacht. (3) Bereits jetzt wird der Atmosphäre über Deutschland eine Energie entzogen, die dem Äquivalent von 7.900 Hiroshima-Bomben entspricht. Florida verbietet mit einem neuen Gesetz Offshore Windparks vor seinen Küsten. Beispielrechnung: Die dargebotene Leistungsdichte (Pd) beträgt bei einer Windgeschwindigkeit von 10 m/s (fast Windstärke 6) nur ca. 300 W/m2 (Pd = % * 1,2 kg/m3 *103 = 300 W/m2). Sie sinkt mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit, also bei 5 m/s, auf nur ca. 40 W/m2. Davon kann bei einem max. physikalischen Wirkungsgrad von 0,48 (für Dreiflügler) also max. etwa die Hälfte in elektrische Energie umgesetzt werden. Die Leistungsdichte einer modernen WEA für das Binnenland mit einer Nennleistung von 3, 15 MW wird vom Hersteller mit 199 W/m2 bei einer Nennwindgeschwindigkeit von 11 m/s angegeben. Diese Leistungsdichte ergibt sich auch aus der Division der Nennleistung (3, 15 MVV durch die Rotorfläche (15.829 m2). Bei einem für das Binnenland üblichen Nutzungsgrad von ca. 20 % (entspr. 1.750 Volllaststunden) der Nennleistung ergibt sich eine mittlere Leistungsdichte von 40 W/m2 Rotoffläche. Für eine mittlere Leistung von 40 GW wären folglich eine Milliarde Quadratmeter Rotorfläche und entspr. viele Windräder erforderlich. Ohne dass man den Strom speichern kann. Betrachtet sei nun eine Offshore-Anlage der neuesten Generation (SG 14-236 DD) mit einer Nennleistung von 14 MW und einem Rotordurchmesser von 236 m (Rotorfläche = 43.721 m2, was etwa 6 Fußballfeldern entspricht). Daraus ergibt sich eine Leistungsdichte von 320 W/m2. Obgleich es in den (von mir gefundenen) technischen Angaben keinen Hinweis auf die Nennwindgeschwindigkeit gibt, ist klar, dass diese > 11 m/s sein muss. Bei OffshoreAnlagen ist diese typisch 12 m/s. Bei dieser Windgeschwindigkeit wird dem Windrad eine Leistungsdichte von 1.058 W/m2 dargeboten, wovon max. 508 W/m2 (48 %) als elektrische Leistung umsetzbar sind. Diese Differenz zur realen Leistungsdichte von 320 W/m2 bedeutet, dass der reale Wirkungsgrad (bei 12 m/s) nicht nahe beim physikalischen Wirkungsgrad (0,48) liegt, sondern bei 0,3 (= 320/1058). Der Grund ist, dass das Maximum des Wirkungsgrades (nahe am physikalischen Wirkungsgrad von 0,48) konstruktiv bei der für das Einsatzgebiet typischen Häufigkeits-Verteilung der Windgeschwindigkeiten (Weibull-Verteilung) festgelegt ist. Aus der Leistungsdichte (bei Nennwind) von 320 W/m2 ergibt sich bei einem Nutzungsgrad von 30 % der Nennleistung (2.628 Volllaststunden von 8.760 Jahresstunden) eine mittlere Leistungsdichte von 106 W/m2 und bei einem Nutzungsgrad von 50 % (4.380 Volllaststunden) eine mittlere Leistungsdichte von 160 W/m2 Rotorfläche. Dies ist die von mir o.g. abgeschätzte Windkraft von „ca. 40 W/m2 bis wenig über Hundert W/m2 Rotorfläche im Bereich klassischer Glühlampen"", um dies mit einer Metapher greifbar zu machen. Hinzuweisen ist darauf, dass im realen Windpark andere Wind- und Strömungsverhältnisse herrschen, als die ggf. vorab gemessenen, da die Windräder nicht nur Turbulenzen erzeugen, sondern der Atmosphäre Energie entziehen und damit die Windgeschwindigkeit für andere Windräder senken. Dabei haben selbst kleine Änderungen wegen der Abhängigkeit der Leistung von der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit große Auswirkungen. Zu glauben, mit der Verdoppelung der installieren Leistung auf dem Papier, real die doppelte Leistung zu generieren, wäre ein Trugschluss. Die Grenzen werden durch die, der Atmosphäre entnehmbare Leistung gesetzt, die mit jedem weiteren Ausbau sinkt. Das der Windkraft medial zugeschriebene „große Entwicklungspotential"" ist bezüglich der Leistungsdichte nicht vorhanden, da es bereits ausgeschöpft ist. Wie ein Blick in das Datenblatt eines Herstellers (Siemens) zeigt, ist der max. physikalische Wirkungsgrad (für Dreiflügler) von 0,48 (1) praktisch fast erreicht, siehe die Grafik cp-Weh. Oberhalb der Nennwindgeschwindigkeit bleibt die Leistung bis zur Abschaltung konstant. Was bleibt, ist die Vergrößerung der Nabenhöhe und der Rotorfläche, was zu einem verstärkten gegenseitigem „Klauen"" des Windes (O Sprachgebrauch MDR-Wissen) führt. "" (Datenblatt der Siemens Offshore-Anlage „SG 14-236 DD"")
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2574
Privat
ID: 7230
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Zum Stromnetz Mit dem Ausbau der Stromnetze, geht es nicht nur darum, im Norden zufällig durch die Gunst des Windes erzeugten Flatterstrom in den Süden zu leiten, sondern auch darum, ihn zur Verklappung ins Ausland mit Bonus-Zahlung (negative Strompreise) zu verschenken. Eine Stromversorgung erfordert aber nicht nur den Transport von Energie (kWh), sondern setzt Systemleistungen, wie positive und negative Regelleistung, Frequenzhaltung, Sekundenreserve, Spannungshaltung, phasensynchrone Einspeisungen, Blindleistungs-Kompensation und Schwarzstarpahigkeit voraus. Alles Dinge, zu denen Windkraft nicht, bzw. nur sehr bedingt fähig ist. Ist die zu deckende Residuallast durch konventionelle Kraftwerke nicht ausreichend, ist Lastabwurf (auch Stromsperre genannt) technisch die letzte Möglichkeit. Scholz und Habeck haben verkündet, dass es bei zu wenig Wind und Sonne keinen Strom für Wärmepumpen und E-Autos gibt. (10) Den Lastabwurf pro Haushalt übernimmt dann der ""Intelligente Stromzähler"" Smartmeter genannt. Es ist physikalisch unsinnig, in Bezug auf Windkraft in Energieeinheiten (kWh) zu rechnen, da die gesicherte Leistung < 1 % der installierten Nennleistung ist und damit nicht zur Verfügung steht, wenn sie gebraucht wird. Trotzdem wird polit-medial stets mit der, durch „Erneuerbare"" erzeugten, Energie"" (kWh) argumentiert.. .. "" Aus der Stellungnahme des Herrn Dipl. Physikers [Name anonymisiert] vor dem Bundestag geht eindeutig hervor, dass der geplante Bau weiterer WKA zwar politisch-medial forciert, durch diverse falsch- und schön- gerechnete Modelle als wirtschaftlich dargestellt, aber realistisch gesehen ineffizient, naturzerstörend und wenig seriös ist, da sich die Naturgesetze auch nicht mit politischem Willen aushebeln lassen! Es handelt sich hierbei um eine steuerfinanzierte Naturzerstörung! Aus diesen Gründen widerspreche ich der Errichtung eines weiteren Windparks in der Gemeinde Hohen Pritz!
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2575
Privat
ID: 7231
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Widerspruch gegen Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemeinde Hohen Pritz ich wende mich mit meinem Widerspruch an Sie, da ich Eigentümerin eines Bungalows in Kukuk bin und mich mit diesem Widerspruch gegen die Errichtung eines weiteren Windparks aussprechen will. Viele Bürger, Gewerbetreibende und Erholungssuchende der betroffenen Gemeinden haben sich bereits in diversen Unterschriften-Sammlungen gegen den Bau dieser Anlagen ausgesprochen. Wir alle fühlen auch überfordert, weil beispielsweise die Anhörungsfrist von wenigen Wochen (in der Urlaubssaison) eine Zumutung darstellt. Uns alle eint das Bewusstsein, dass eine derart einzigartige Kultur- und Naturlandschaft nicht durch weitere Industriebauten zerstört werden darf. Von der Gemeindevertretung in Hohen Pritz Informationen zu beziehen, ist bisher gescheiten - wir wurden vertröstet, da es ja noch keine Entscheidungen gäbe. Wir befürchten aber, dass es zu spät ist, wenn diese einmal getroffen sind. Die Errichtung und der Betrieb dieser Windkraftanlagen (WKA) mit einer Höhe von ca. 250m stellt einen in mehrfacher Hinsicht irreparablen Schaden dar. Zusammengefasst sind das: 1. Flächenversiegelung Die Flächenversieglung pro Windrad wird mit bis zu 1 ha angegeben, hinzu kommt die Versiege-lung für den Transport der Baustoffe und einzelner Komponenten. Bei einem Fundament von ca. 5m Tiefe und 30m Dumhmesser (exakte Parameter hängen von der Bodenbeschaffenheit ab), wird bspw. ein Betonvolumen von 3500m3,WKA verbaut. Das Gewicht dieses Fundaments (Dichte Stahlbeton -2, 5t/m 3) beträgt dann ca. 8.800t (in Worten: Tonnen)/WKA. Hinzu kommt das Gewicht des Windrades selbst mit ca. 1.250t. Für das etwas kleinere Windrad Enercon EI 15 (Rotordurchmesser 115m','Gondelhöhe 135m) sind Daten hier verfügbar: https://www.windpam-greinereck. Es gibt allerdings Berichte über WKA-Fundamente, die von weitaus größeren Abmessungen ausgehen. So war z.B. in der WELTWOCHE zu lesen: ""Zur Stabilisierung der Statik werden pro Windturbinen-Tum bis zu 10.000 Tonnen Beton als Fundament im Boden versenkt. Je nach Standort und Untergrund muss bis zu zwölf Meter tief gebohrt und verankert werden. Die Eingriffsfläche beträgt 4000 Quadratmeter pro Anlage, dabei werden 500 Quadratmeter Landwirtschafts- oder Waldfläche ein für allemal vollversiegelt','an einen Rückbau ist realistischer Weise kaum mehr zu denken. Abbildung 1 : Bau eines Windradfundaments Läuft die Anlage zwischendurch mal unter Volllast, muss das Fundament ungeheure Kräfte aushalten. Der Boden bebt. Bsp.: „Im Raum Vechigen (Schweiz) gibt es viele Quellen. Es ist bekannt, dass sich das Wasser bei Erschütterungen gerne neue Wege sucht. ""
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2449
Privat
ID: 7231
Karte
2 Bodenverfestigung Das Fundamentgewicht zzgl. des Gewichtes des Windrades se/bst, also mindestens 10.050t pro WKA, verteilt über die Fläche des neuen Windparks wird unweigerlich zu Strukturveränderungen im Boden führen. Durch den Betrieb der WKA werden permanent Vibrationen in den Boden weitergeleitet, die den Boden immens verdichten werden. Das bedeutet, dass sich das Quellgebiet, auf dem diese WKA errichtet werden, grundlegend ändern wird. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Quellwasser hier versiegen könnte, das dem Wald (beispielsweise den Kukuker Buchen- insbesondere der uralten, einzigartigen Wasserbuche!) und seinen tierischen Bewohnern zur Verfügung steht und dann den Klein Pritzer See speist, der Heimat für Eisvogel, Seeadler, Fischadler, Rohrdommel, Fledermäuse und weitere sehr selten gewordene Tiere ist.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2450
Privat
ID: 7231
Karte
3. Optische Dominanz der Anlagen Um ein Gefühl für die Auswirkungen der Planungen zu bekommen, haben wir versucht, in verschiedenen maßstabsgerechten Skizzen die Sichtbarkeit der neuen ca. 250m hohen WKA abzuschätzen. Abbildung 2: Größenentwicklung und Vergleiche bei Windradanlagen Gut erkennbar ist, dass die Nabe der neuen WKA höher sein wird als die Aussichtskuppe/ des Berliner Fernsehturms, die sich in einer Höhe von 206m befindet. Die WKA werden optisch damit derartig dominant, dass die Naturlandschaft (max. Baumhöhe ca. 30m) irreparabel beeinträchtigt wird. Der einzuhaltende Abstand zwischen WKA und besiedeltem Gebiet müsste nun eigentlich deutlich erhöht werden. Es steht zu befürchten, dass es auch dieses Mal zu Einbußen der Lebensqualität der hier lebenden Menschen kommt. In nachfolgender Abbildung ist ein Geländeausschnitt (erzeugt mit Google-Earth) dargestellt, welche den alten Windpark bei Hohen Pritz und den angekündigten Bereich des neuen Windparks zeigt. Die weißen Zahlen sind die geodätischen Höhen [ml des Bodens. Die Schnitte SI und S2 sind 2 mögliche Blickrichtungen vom Campingplatz Kukuk (Badestelle) aus. Beim Schnitt SI ist das nächstgelegene Windrad mindestens 860m entfernt, beim Schnitt S2 sind es 977m. Bei der Beurteilung der Sichtbarkeit ist die Waldhöhe und -ausdehnung in der jeweiligen Blickrichtung zu berücksichtigen. Außerdem ist der Geländeanstieg von 44m üNN (Kukuk) auf bis 72m üNN (Feld bei Hohen Pritz) einzukalkulieren. Abbildung 3: vorhandene und geplante Windparkflächen bei Hohen Pritz - Kukuk - Klein Pritz Nachfolgend sind die beiden Schnitte mit dem Windrad dargestellt, welches am dichtesten zur Badestelle Kukuk gelegen ist (Höhen- und Entfernungsangaben in [ml): 300 Abbildung 4. 2: Sichtbarkeit der Rotorblattspitze bei Schnitt 2 Die dunkelgrünen Bereiche symbolisieren den bestehenden Wald zwischen der Ortschaft Kukuk und dem potentiell nächstgelegenen Windrad. Es wird deutlich, welche Bedeutung die Existenz des Waldes für die Lebensqualität der Menschen hier hat. Zusätzlich ist zu befürchten, dass auf Grund des Baus und des Betriebes der Anlagen der Wasserhaushalt des Waldes gestört wird oder aber durch Brände und Havarien der Wald geschädigt wird, so dass die Bewohner der Gemeinde statt eine intakte Naturlandschaft zu sehen, in den zweifelhaften Genuss des Anblicks dieser Industriebauten kommen würden. Hinzu kämen der Schlagschatten, die Laufgeräusche und der Infraschall, die sich allesamt nachteilig auf die Gesundheit der Bewohner der Gemeinden auswirken werden.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2451
Privat
ID: 7231
Karte
4. Gefahr durch Eintrag von Chemikalien und Feinstaub Die mechanische, aerodynamische und thermische Beanspruchung der Rotorblätter hat zur Folge, dass sich feinste Partikel der Beschichtung lösen, Diese Beschichtung besteht aus Kunststoffen der Gruppe PFAS, die von lebendigen Organismen nicht abgebaut werden können. Deshalb nennt man sie EWIGKEITSCHEMIKALIEN. Sie verseuchen nicht nur Wald und Wiesen, sowie unser Wasser, sondern auch jetzt schon unsere Nahrung. Die erst kürzlich veröffentlichte Warnung (des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Rheinland-Pfalz) vor dem Verzehr von Wildschweinleber und -fleisch auf Grund gesundheitsschädlicher Anreicherung dieser Chemikalien sollte uns allen Warnung sein, diesen Weg nicht weiter zu beschreiten. Die Gefahr von Mikroplastik im Meer ist inzwischen in der Öffentlichkeit ein wichtiges Thema','Mikroplastik auf den Feldern, im Wald oder den Seen sollte ebenso beobachtet und die Ursachen beseitigt werden.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2452
Privat
ID: 7231
Karte
5. Gefahr durch Havarien. Entsorgunq der Anlaqen Havarien wie der Absturz von Komponenten (Rotorblatt, gesamter Rotor, Generator, Maschinenhaus) oder aber das Umstürzen der gesamten Anlage haben unter anderem zur Folge, dass gewässerschädliche Stoffe, die zum Betrieb der Anlagen zwangsläufig benötigt werden, austreten. Hinzu kommt, dass die Bekämpfung eines Brandes der Anlage lediglich im Bereich des Turmfußes möglich ist. Nach Havarien oder aber auch einfach durch Ablauf der Lebenszeit dieser Anlagen nach ca. 25 Jahren stellt sich das nächste Problem dar. Die Rückgewinnung der verbauten oberirdischen Komponenten ist bisher nicht möglich, hier wird die Natur für potentiellen Sondermüll geopfert. Ein Rückbau der Fundamente ist technisch und finanziell ebenfalls nicht möglich. Das bedeutet, diese Fundamente verbleiben im Boden und stellen somit einen Ewigkeitsschaden dar. Die Rotorblätter werden noch heute einfach vergraben!
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2453
Privat
ID: 7231
Karte
6. Gefahr für Vögel. Insekten und Fledermäuse Die größten Windräder haben derzeit Rotoren mit 130m Durchmesser. Wir sind uns sicher einig, dass so eine drehende Struktur potentiell tödlich für hindurchfliegende Vögel, Fledermäuse und Insekten ist. Die Fläche, die bei einer Anlage mit einem Rotordurchmesser von 130m nicht durchflogen werden kann, beträgt: Wir nennen sie einfach mal Schredderfläche. Das sind mehr als 2 Fußballfelder mit je 100mx60m! In Deutschland sollen in naher Zukunft insgesamt mehr als 30.000 Windräder betrieben werden. Bei einem durchschnittlichen Rotordurchmesser von lediglich 100m ergibt sich eine Gesamt-schredderfläche durch die Rotoren von Die potentiell tödlichen von Rotoren überstrichenen summierten Rotorflächen würden eine durchgehende Wand entlang der Nord-Süd-Ausdehnung Deutschlands (1000km) von 235m Höhe bilden! Es ist nicht im Sinne der hier lebenden Menschen, der Urlauber und Erholungssuchenden und der Menschen, die vom Tourismus leben, aber auch nicht im Sinne des Naturschutzes, diese über Jahrhunderte gewachsene intakte Kulturlandschaft mit ihrer besonders hohen Biodiversität in dieser Form unwiederbringlich zu zerstören.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2454
Privat
ID: 7232
Karte
Betreff: Öffentliche Beteiligung beim Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg, Kapitel Energie, Gemeinde Hohen Pritz Wir, Einwohner der Gemeinde Hohen Pritz, nehmen wie folgt Stellung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel Energie: Die Gemeinde Hohen Pritz leistet seit langer Zeit einen Beitrag zur Energiewende. Hier stehen seit Jahrzehnten 14 Windkraftanlagen, von denen einige die damaligen und heutigen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Mindestabstands zur Wohnbebauung verletzen. Aus den Unterlagen der am 18. Juni 2024 veröffentlichten Regionalplanung Energie für Westmecklenburg entnehmen wir, dass statt der notwendigen Korrektur der Situation ein zweiter Windpark geplant ist, ohne dass die Betroffenen konsultiert wurden. Wir erheben Einspruch gegen die Vorschläge des Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, die Gemeinde Hohen Pritz betreffend, wie auch gegen das Verfahren. Wir erinnern daran, dass die Gemeindevertretung 2001, als die ersten Windkraftanlagen gebaut wurden, versprochen hat, dass es keine Erweiterung des Windparks geben wird. Auch hat die Gemeindevertretung vor 5 Jahren das sogenannte Repowering - höhere Windkraftanlagen - nicht befürwortet. Eine Überforderung der Bürger unserer Gemeinde dürfe nicht stattfinden, hieß es damals. In den vorherigen Entwürfen des Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel Energie, wird auf Projekte, die Gemeinde Hohen Pritz betreffend, nicht hingewiesen. Wir kritisieren scharf, dass die Gemeinde bisher nicht auf die Pläne aufmerksam gemacht wurde und auch keine fachliche Unterstützung bei der Bewertung der Pläne erhalten hat. Eine Anhörungsfrist von wenigen Wochen bei derartig weitreichenden Entscheidungen ist eine Zumutung für die Gemeinden und die Bürger.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2565
Privat
ID: 7232
Begründung
In der Begründung zur Teilfortschreibung des RREP WM Kapitel 6.5., Energie, heißt es (zu 6.5. (1 )), dass der Ausbau der Windenergie der Versorgungs- und Verfügungssicherheit in der Region dienen soll. Die Mitversorgung anderer Regionen wird im o.g. Dokument als zusätzliche regionale Wertschöpfung definiert (zu 6.5.(3)). Das Dokument bestätigt, dass in Westmecklenburg bereits jetzt der Strombedarf aus erneuerbaren Energien gedeckt ist (zu 6.5 (4)(6)). Im Zuge des Ausbaus der Energieerzeugung und Speicherung soll die Nähe zu Nutzern (wie z.b. Wohnraum-, Gewerbe- Industriegebiete) erreicht werden (zu 6.5.(4)-(6)). Wir erleben jedoch, dass die in unserer und den umliegenden Gemeinden produzierte Energie nicht für die Region genutzt wird oder der Region nützt, sondern für die Weiterleitung in andere Bundesländer bestimmt ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass es nicht einmal möglich ist, in der Gemeinde produzierten Strom für die Straßenbeleuchtung der Gemeinde zu nutzen, geschweige denn die Einwohner der Gemeinde mit preiswertem Strom zu versorgen. Im Falle, dass es angesichts der aktuellen Gesetzeslage möglich wäre, die Stromversorgung der Gemeinde zu gewährleisten, wäre der bestehende Windpark in der Lage, die Gemeinde Hohen Pritz und die umliegenden Gemeinden zu versorgen. Weder ein Repowering des bestehenden Windparkes noch der Bau weiterer Anlagen wäre dafür notwendig. Die Gemeinde und die Region sind als Tourismusregionen definiert, d.h. es ist mit keiner erheblichen Erhöhung des Energiebedarfs zu rechnen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
2566
Privat
ID: 7232
Karte
Die Vermeidung einer erheblich beeinträchtigende Umfassung von Siedlungen nennt das Dokument zur Teilfortschreibung des RREP WM Kapitel 6.5., Energie als eines der Abwägungskriterien (Punkt II, 1. I. ). Auf die Ausweisung von Windenergiegebieten, die zur unzumutbaren Umfassung von Siedlungsbereichen führen, soll verzichtet werden. Betrachtet man jedoch die Karte der Gemeinde als Ganzes, so verbietet sich eine Erweiterung des bestehenden Windparkes, da mit der Erweiterung der gesamte Süden der Gemeinde mit Windkraftanlagen bestückt wäre. Betrachtet man nicht nur die Gemeinde Hohen Pritz, sondern die umliegende Region, in der in den Dörfern Kladrum, Groß Niendorf, Kadow und Runow bereits Windparks stehen, deren Erweiterung ebenfalls geplant ist, wird deutlich, dass hier eine ganze Siedlungsregion unzumutbaren Belastungen ausgesetzt ist und weiter belastet werden soll. Die Zersiedlung dieser Landschaft, die eigentlich vermieden werden soll, würde weiter vorangetrieben, Wir erwarten umgehende Aufklärung darüber, wie mit dem bestehenden Windpark in Hohen Pritz umgegangen wird.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2567
Privat
ID: 7232
Karte
Aus den Unterlagen geht hervor, dass Windkraftanlagen mit einer durchschnittlichen Höhe von 250 Metern geplant sind. Das entspricht der Höhe eines Wohnhauses mit 83 Etagen. Der Standort für den zweiten Windpark liegt direkt südlich der Ortsteile Kukuk, Klein Pritz und Dinnies. Hinzu kommt, dass die geplanten Anlagen auf einem Hügel entstehen sollen. Aufgrund des Schattenwurfs derart hoher technischer Bauten auf einer Anhöhe wäre der zweite Windpark eine unzumutbare Belastung der Einwohner von Klein Pritz. Der bestehende Windpark und die geplante Erweiterung befinden sich direkt an Landschaftsschutzgebieten, der Dobbertiner Seenlandschaft und des mittleres Mildenitztal und der Niederungs- und Grundmoränenlandschaft bei Groß Niendorf. Die Gemeinde Hohen Pritz gehört zum Naturpark Sternberger Seenlandschaft. Die Vielfalt und Eigenart dieses Landschaftsbildes sind besonders sensibel gegenüber technischen Bauwerken mit großer Dimension. Der Standort des geplanten zweiten Windparkes auf einem Hügel verschärft diese Problematik und würde einen erheblichen und unverhältnismäßig weitreichenden Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild bedeuten. Die Umsetzungen der Planungen würden in erheblichem Maße die über Jahrhunderte gewachsene Naturlandschaft zerstören und die Lebensqualität der Einwohner erheblich beeinträchtigen. Die Energiewende darf nicht auf Kosten der Lebensqualität der Menschen gestaltet werden. Wir verzichten auf viele Annehmlichkeiten einer intakten Infrastruktur, weil wir im Einklang mit der Natur leben wollen. Die Errichtung weiterer Industrieanlagen der geplanten Dimension zerstört das wichtigste Potenzial der Gemeinde, Landschaft und Natur - und damit ihre Zukunftsfähigkeit. Es ist zu befürchten, dass unsere Lebensqualität durch Schlagschatten, Schall, Infraschall und nächtliche Blitzbeleuchtung massiv beeinträchtigt wird. Die Einwohner der Gemeinde sind bereits mit derartigen Effekten angesichts des bestehenden Windparkes, der deutliche geringere als die jetzt geplanten Höhen aufweist, konfrontiert. Der Bau eines zweiten Windparks in einer kleinen Gemeinde wie Hohen Pritz am geplanten Standort ist für die Einwohner unzumutbar.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2568
Privat
ID: 7232
Karte
Für die Gemeinde Hohen Pritz, wie auch für die gesamte umliegende Region, ist der Tourismus von hoher Bedeutung. Wir widersprechen entschieden der Bewertung in Anlage 1, dass die Gemeinde und Umgebung nicht von regionaler Bedeutung für die Sicherung der Erholungsfunktion der Landschaft ist. Viele Menschen aus Sternberg, Parchim, Güstrow, Rostock, Wismar suchen am Klein Pritzer See und in den Wäldern der Region Erholung. Die Regionalplanung ignoriert die Tatsache, dass es in der Gemeinde zwei Campingplätze, Bungalowsiedlungen und zahlreiche Ferienwohnungen gibt. Menschen wählen die Gemeinde Hohen Pritz als Urlaubs- und Erholungsort wegen der Landschaft und Natur. Der in der Gemeinde bereits vorhandene Windpark ebenso wie die der Nachbargemeinden haben bereits negative Auswirkungen auf den Tourismusstandort. Weitere Beeinträchtigungen sind nicht vertretbar. Die Errichtung neuer weit sichtbarer Industriebauten beraubt die Gewerbetreibenden der Gemeinde Hohen Pritz ihrer Existenzgrundlage. Angesicht der Höhe der geplanten Anlagen wäre auch der Tourismus in den Nachbardörfern Schlowe, Borkow, Dabel, Ruest, Below u.a. betroffen. Eine Region mit zurückgebliebener Infrastruktur, die vom Tourismus abhängig ist, zusätzlich zu belasten, ist inakzeptabel.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2569
Privat
ID: 7232
Karte
Studien belegen, dass Windenergieanlagen einen Einfluss auf die Preise von Liegenschaften haben. Allgemein geht man in Deutschland von mehr als 7 Prozent Wertverlust für Gebäude im Umkreis von 1 Kilometer Abstand zu Windkraftanlagen aus. Da im ländlichen Raum von Mecklenburg-Vorpommern das Landschaftsbild für die Wertermittlung eine große Bedeutung hat und die Sichtbarkeit von Windkraftanlagen ein entscheidender Faktor ist, dürfte der Wertverlust der Grundstücke und Wohnhäuser in der Gemeinde, insbesondere den Ortsteilen Klein Pritz und Dinnies, im Falle des Baus eines zweiten Windparks deutlich höher sein. Das kommt einer Teilenteignung der Einwohner der Gemeinde gleich, die im Rahmen der Energiewende weder gewollt noch legal ist.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2570
Privat
ID: 7232
Karte
Höhere Netzentgelte müssen ausgerechnet Verbraucher aus jenen Bundesländern, darunter Mecklenburg-Vorpommern zahlen, die besonders viel für den Ausbau der Windenergie leisten. Das trifft kleine Gemeinden in besonderem Maße. Ein weiterer Ausbau der Windenergie in MV erhöht unsere Stromrechnung. Gleichzeitig sind wir im Sommer tagtäglich Zeugen, dass die Produktion des Windparkes in Hohen Pritz unterbrochen wird, weil das Netz überlastet ist. Während die Betreiber von Windkraftanlagen entschädigt werden, macht dieses System den Strom für uns Verbraucher noch teurer.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2571
Privat
ID: 7232
Karte
Die Planungen für den Bau eines zweiten Windparks in der Gemeinde Hohen Pritz betreffen ein Gebiet, das in unmittelbarer Nähe von europäischen Vogelschutzgebieten liegt, Nossentiner/Schwinzer Heide/ und Wälder und Feldmark Techentin-Mestlin. Der Umweltbericht für die Gemeinde stellt fest, dass erhebliche Beeinträchtigungen für die Brutvogelart Seeadler und Schwarzstorch nicht ausgeschlossen werden können. Wer seit langem hier wohnt, kann bestätigen, dass bereits die Errichtung der Windräder 2001 negative Auswirkungen auf die Vogelpopulation hatte. Nicht erwähnt sind im Umweltbericht für die Gemeinde z.B. die hier lebenden immer seltener werdenden Eulenarten, Milane, Kraniche, Silberreiher, Rohrdommeln und Wildgänse. Zug- und Rastvögel nutzen Lebensraum in und um die Gemeinde. Der geplante zweite Windpark in Hohen Pritz würde den Rast-, Ruhe- und Nahrungsraum der hier lebenden Tiere weiter verkleinern und wertvolle Lebens- und Ruheräume der artenreichen Vogelwelt wie auch des Wildes massiv negativ beeinträchtigen. Nicht umsonst gehören die von dem Windpark-Projekt betroffenen Ortsteile Hohen Pritz, Kukuk, Klein Pritz und Dinnies zum Naturpark. Windpark-Planungen am unmittelbaren Rand zu einem Landschaftsschutzgebiet widersprechen dem Geist der Gesetzgebung zum Landschaftsschutz. Wir machen darauf aufmerksam, dass der 2001 errichtete Windpark wie auch andere Eingriffe in die Landschaft, wie der Abriss von Behausungen von Eulen, Fledermäusen, die Austrocknung von Naturteichen, die industrielle Landwirtschaft und andere Entwicklungen negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt in unserer Region haben. Diese Entwicklung muss gestoppt und darf nicht durch die Errichtung von rotierenden und blinkenden Industriebauten verstärkt werden.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2572
Privat
ID: 7234
Karte
"Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg, Kapitel Energie, Gemeinde Hohen Pritz Ich, Bürger der Gemeinde Hohen Pritz, erhebe Einspruch und nehme wie folgt Stellung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel Energie: Die Gemeinde Hohen Pritz leistet seit langer Zeit einen Beitrag zur Energiewende. Hier stehen seit Jahrzehnten 14 Windkraftanlagen, von denen einige den damaligen und heutigen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Mindestabstands zur Wohnbebauung verletzten. Aus den Unterlagen der am 18.Juni 2024 veröffentlichten Regionalplanung Energie für Westmecklenburg entnehmen wir, dass statt der notwendigen Korrektur der Situation ein zweiter Windpark geplant ist, ohne dass die Betroffenen konsultiert wurden. Wir erheben entschieden Einspruch gegen die Vorschläge des Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg die Gemeinde Hohen Pritz betreffend, wie auch gegen das Verfahren. Wir erinnern daran, dass die Gemeindevertretung 2001, als die ersten Windkraftanlagen gebaut wurden, versprochen hat, dass es keine Erweiterung des Windparks geben wird. Auch hat die Gemeindevertretung vor 5 Jahren das sogenannte Repowering - höhere Windkraftanlagen - nicht befürwortet. Eine Überforderung der Bürger unserer Gemeinde dürfe nicht stattfinden, hieß es damals. In den vorherigen Entwürfen des Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg, Kapitel Energie, wird auf Projekte, die Gemeinde Hohen Pritz betreffend, nicht hingewiesen. Wir kritisieren scharf, dass die Gemeinde bisher nicht auf die Pläne aufmerksam gemacht wurde und auch keine fachliche Unterstützung bei der Bewertung der Pläne erhalten hat. Eine Anhörungsfrist von wenigen Wochen bei derartig weitreichenden Entscheidungen ist eine Zumutung für die Gemeinden und die Bürger.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2469
Privat
ID: 7234
Begründung
In der Begründung zur Teilfortschreibung des RREP WM Kapitel 6.5., Energie, heißt es (zu 6.5. (1)), dass der Ausbau der Windenergie der Versorgungs- und Verfügungssicherheit in der Region dienen soll. Die Mitversorgung anderer Regionen wird im o.g. Dokument als zusätzliche Möglichkeit für regionale Wertschöpfung definiert (zu 6.5.(3)). Das Dokument bestätigt, dass in Westmecklenburg bereits jetzt der Strombedarf aus erneuerbaren Energien gedeckt ist (zu 6.5 (4)(6)). Im Zuge des Ausbaus der Energieerzeugung und Speicherung soll die Nähe zu Nutzern (wie z.b. Wohnraum-, Gewerbe- Industriegebiete) erreicht werden (zu 6.5 (4)(6)) Wir erleben jedoch, dass die in unserer und den umliegenden Gemeinden produzierte Energie nicht für die Region genutzt wird oder der Region nützt, sondern für die Weiterleitung in andere Bundesländer bestimmt ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass es nicht einmal möglich ist, in der Gemeinde produzierten für die Straßenbeleuchtung der Gemeinde zu nutzen, geschweige denn die Einwohner der Gemeinde mit preiswertem Strom zu versorgen. Im Falle, dass es angesichts der aktuellen Gesetzeslage möglich wäre, die Stromversorgung der Gemeinde zu gewährleisten, wäre der bestehende Windpark in der Lage, die Gemeinde Hohen Pritz und die umliegenden Gemeinden zu versorgen. Weder ein Repowering des bestehenden Windparkes noch der Bau weiterer Anlagen wäre dafür notwendig. Die Gemeinde und die Region sind als Tourismusregionen definiert, d.h. es ist mit keiner erheblichen Erhöhung des Energiebedarfs zu rechnen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
2470
Privat
ID: 7234
Karte
Die Vermeidung einer erheblich beeinträchtigenden Umfassung von Siedlungen nennt das Dokument zur Teilfortschreibung des RREP WM Kapitel 6.5., Energie als eines der Abwägungskriterien (Punkt 11,1.1.) Auf die Ausweisung von Windenergiegebieten die zur unzumutbaren Umfassung von Siedlungsbereichen führen, soll verzichtet werden. Betrachtet man jedoch die Karte der Gemeinde als Ganzes, so verbietet sich eine Erweiterung des bestehenden Windparkes, da mit der Erweiterung der gesamte Süden der Gemeinde mit Windkraftanlagen bestückt wäre. Befrachtet man nicht nur die Gemeinde Hohen Prit.z, sondern die umliegende Region, in der in den Dörfern Kladrum, Groß Niendorf, Kadow und Runow bereits Windparks stehen, deren Erweiterung ebenfalls geplant ist, wird deutlich, dass hier eine ganze Siedlungsregion unzumutbaren Belastungen ausgesetzt ist und weiter belastet werden soll. Die Zersiedlung dieser Landschaft, die eigentlich vermieden werden soll, würde weiter vorangetrieben.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2471
Privat
ID: 7234
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Wir erwarten umgehende Aufklärung darüber, wie mit dem bestehenden Windpark in Hohen Pritz umgegangen wird. Wir fordern, dass die Behörden endlich darauf hinwirken, dass die seit Jahrzehnten bestehenden Mängel dieses Windparks hinsichtlich des Abstands zur Wohnbebauung und Beleuchtung, die eine unzumutbare Belastung der Anwohner im Ortsteil Hohen Pritz darstellen, abgestellt werden. Im Falle des Repowering, dass offensichtlich angesichts der neuen Gesetzeslage möglich ist, fordern wir eine Höhenbegrenzung auf das heutige Niveau. Repowering-Vorhaben im bereits bestehenden Windpark in Hohen Pritz dürfen die bisherigen Belastungen der Einwohner von Hohen Pritz nicht erhöhen, sondern die Betroffenen von den Einschränkungen durch die bisherigen Anlagen entlasten. Aus den Unterlagen geht hervor, dass Windkraftanlagen mit einer durchschnittlichen Höhe von 250 Metern geplant sind. Das entspricht der Höhe eines Wohnhauses mit 83 Etagen. Der Standort für den zweiten Windpark liegt direkt südlich der Ortsteile Kukuk, Klein Pritz und Dinnies. Hinzu kommt, dass die geplanten Anlagen auf einem Hügel entstehen sollen. Aufgrund des Schattenwurfs derart hoher technischer Bauten auf einer Anhöhe wäre der zweite Windpark eine unzumutbare Belastung der Einwohner aller Ortsteile.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2472
Privat
ID: 7234
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Der bestehende Windpark und die geplante Erweiterung befinden sich direkt an Landschaftsschutzgebieten, der Dobberüner Seenlandschaft und des mittleres Mildenitztal und der Niederungs- und Grundmoränenlandschaft bei Groß Niendorf. Die Gemeinde Hohen Pritz gehört zum Naturpark Sternberger Seenlandschaft. Die Vielfalt und Eigenheit dieses Landschaftsbildes sind besonders sensibel gegenüber technischen Bauwerken mit großer Dimension. Der Standort des geplanten zweiten Windparkes auf einem Hügel verschärft diese Problematik und würde einen erheblichen und unverhältnismäßig weitreichenden Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild bedeuten. Die Umsetzungen der Planungen würden in erheblichem Maße die über Jahrhunderte gewachsene Naturlandschaft zerstören und die Lebensqualität der Einwohner erheblich beeinträchtigen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2473
Privat
ID: 7234
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Die Energiewende darf nicht auf Kosten der Lebensqualität der Menschen gestaltet werden. Die in unserer Gemeinde lebenden Menschen verzichten auf viele Annehmlichkeiten einer intakten Infrastruktur, weil sie im Einklang mit der Natur leben wollen. Die Errichtung weiterer Industrieanlagen der geplanten Dimension zerstört das wichtigste Potenzial der Gemeinde, Landschaft und Natur - und damit ihre Zukunftsfähigkeit. Es ist zu befürchten, dass die Lebensqualität der Menschen allen vier Ortsteilen, Hohen Pritz, Kukuk, Klein Pritz und Dinnies durch Schlagschatten, Schall, Infraschall und nächtliche Blitzbeleuchtung massiv beeinträchtigt wird. Die Einwohner der Gemeinde sind bereits mit derartigen Effekten angesichts des bestehenden Windparkes, der deutliche geringere als die jetzt geplanten Höhen aufweist, konfrontiert. Der Bau eines zweiten Windparks in einer kleinen Gemeinde wie Hohen Pritz am geplanten Standort ist für die Einwohner unzumutbar.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2474
Privat
ID: 7234
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Für die Gemeinde Hohen Pritz, wie auch für die gesamte umliegende Region, ist der Tourismus von hoher Bedeutung für die Wirtschaftsleistung und Beschäftigung. Wir widersprechen entschieden der Bewertung in Anlage 1, dass die Gemeinde und Umgebung nicht von regionaler Bedeutung für die Sicherung der Erholungsfunktion der Landschaft ist. Viele Menschen aus Sternberg, Parchim, Güstrow, Rostock, Wismar suchen am Klein Pritzer See und in den Wäldern der Region Erholung. Die Regionalplanung ignoriert die Tatsache, dass es in der Gemeinde zwei Campingplätze, Bungalowsiedlungen und zahlreiche Ferienwohnungen gibt. Menschen wählen die Gemeinde Hohen Pritz als Urlaubs- und Erholungsort wegen der Landschaft und Natur. Der in der Gemeinde bereits vorhandene Windpark ebenso wie die der Nachbargemeinden haben bereits negative Auswirkungen auf den Tourismusstandort. Weitere Beeinträchtigungen sind nicht vertretbar. Die Errichtung neuer weit sichtbarer Industriebauten beraubt die Gewerbetreibenden der Gemeinde Hohen Pritz ihrer Existenzgrundlage. Angesicht der Höhe der geplanten Anlagen wäre auch der Tourismus in den Nachbardörfern Schlowe, Borkow, Dabel, Ruest, Below u.a. betroffen. Eine Region mit zurückgebliebener Infrastruktur, die vom Tourismus abhängig ist, zusätzlich zu belasten, ist inakzeptabel.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2475
Privat
ID: 7234
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Studien belegen, dass Windenergieanlagen einen Einfluss auf die Preise von Liegenschaften haben. Allgemein geht man in Deutschland von mehr als 7 Prozent Wertverlust für Gebäude im Umkreis von 1 Kilometer Abstand zu Windkraftanlagen aus. Da im ländlichen Raum von Mecklenburg-Vorpommern das Landschaftsbild für die Wertermittlung eine große Bedeutung hat und die Sichtbarkeit von Windkraftanlagen ein entscheidender Faktor ist, dürfte der Wertverlust der Grundstücke und Wohnhäuser in der Gemeinde, insbesondere den Ortsteilen Klein Pritz und Dinnies, im Falle des Baus eines zweiten Windparks deutlich höher sein. Das kommt einer Teilenteignung der Einwohner der Gemeinde gleich, die im Rahmen der Energiewende weder gewollt noch legal ist.
Wird nicht gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2476
Privat
ID: 7234
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Höhere Netzentgelte müssen ausgerechnet Verbraucher aus jenen Bundesländern, darunter Mecklenburg-Vorpommern zahlen, die besonders viel für den Ausbau der Windenergie leisten. Das trifft kleine Gemeinden in besonderem Maße. Ein weiterer Ausbau der Windenergie in MV erhöht unsere Stromrechnung- Gleichzeitig sind wir im Sommer tagtäglich Zeugen, dass die Produktion des Windparkes in Hohen Pritz unterbrochen wird, weil das Netz überlastet ist. Während die Betreiber von Windkraftanlagen entschädigt werden, macht dieses System den Strom für uns Verbraucher noch teurer.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2477
Privat
ID: 7234
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Die Planungen für den Bau eines zweiten Windparks in der Gemeinde Hohen Pritz betreffen ein Gebiet, das in unmittelbarer Nähe von europäischen Vogelschutzgebieten liegt, Nossentiner/Schwintzer Heide/ und Wälder und Feldmark Techentin-Mestlin. Der Umweltbericht für die Gemeinde stellt fest, dass erhebliche Beeinträchtigungen für die Brutvogelart Seeadler und Schwarzstorch nicht ausgeschlossen werden können. Wer seit langem hier wohnt, kann bestätigen, dass bereits die Errichtung der Windräder 2001 negative Auswirkungen auf die Vogelpopulation hatte. Nicht erwähnt sind im Umweltbericht für die Gemeinde z.B. die hier lebenden immer seltener werdenden Eulenarten, Milane, Kraniche, Silberreiher, Rohrdommeln und Wildgänse- Zug- und Rastvögel nutzen Lebensraum in und um die Gemeinde. Der geplante zweite Windpark in Hohen Pritz würde den Rast-, Ruhe- und Nahrungsraum der hier lebenden Tiere weiter verkleinern und wertvollen Lebens- und Ruheräume der artenreichen Vogelwelt wie auch des Wildes massiv negativ beeinträchtigen. Nicht umsonst gehören die von dem Windpark-Projekt betroffenen Ortsteile Hohen Pritz, Kukuk, Klein Pritz und Dinnies zum Naturpark. Windpark-Planungen am unmittelbaren Rand zu einem Landschaftsschutzgebiet widersprechen dem Geist der Gesetzgebung zum Landschaftsschutz.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
2478
Privat
ID: 7234
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Wir machen darauf aufmerksam, dass der 2001 errichtete Windpark wie auch andere Eingriffe in die Landschaft, wie der Abriß von Behausungen von Eulen, Fledermäusen, die Austrocknung von Naturteichen, die industrielle Landwirtschaft negative Auswirkungen und anderes auf die Artenvielfalt in unserer Region hat. Diese Entwicklung muß gestoppt werden und nicht durch die Errichtung von rotierenden und blinkenden Industriebauten verstärkt werden.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 73/24 Hohen Pritz findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
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