| Stellungnehmer | Kapitel | Inhalt | Abwägung und Sachaufklärung | BE-ID |
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Bundesnetzagentur
ID: 107
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nicht zugeordnet
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Des Weiteren teilte ich mit, dass der Bundesnetzagentur für den vorliegend relevanten nördlichen Bestandteil Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Landkreis Börde des Vorhabens Nr. 5a (SuedOstLink+) derzeit kein Antrag auf Bundesfachplanung vorliegt, die Bundesnetzagentur jedoch Mitte Dezember 2022 mit dem Eingang eines Antrags auf Bundesfachplanung für diesen Bestandteil rechnete. Die Gebietskörperschaften Klein Rogahn, Stralendorf, Warsow, Holthusen und Schossin, die nach dem BBPlG als Suchraum für den Anfangspunkt des Vorhabens Nr. 5a vorgesehen sind, liegen zentral in der Region Westmecklenburg bzw. im Geltungsbereich der hier gegenständlichen Teilfortschreibung des RREP WM 2011. Entsprechend relevant ist das Vorhaben Nr. 5a aller Voraussicht nach für die Raumordnung in der Region Westmecklenburg. Ich stellte daher in Aussicht, Ihnen einen Nachtrag zu meiner damaligen Stellungnahme zu übermitteln, sobald der vorbezeichnete Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur eingegangen ist und geprüft werden konnte.
Für den vorliegend relevanten Abschnitt Nord, Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Landkreis Börde, des Vorhabens Nr. 5a liegt der Bundesnetzagentur nunmehr ein Antrag auf Bundesfachplanung vom 16.12.2022 vor, der mehrere Trassenkorridoralternativen enthält. Im nächsten Schritt wird die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz durchführen. Zum Abschluss des Bundesfachplanungsverfahrens wird die Bundesnetzagentur mit der Entscheidung über die Bundesfachplanung einen Trassenkorridor als verbindliche Vorgabe für die nachfolgende Planfeststellung festlegen.
Ich rege an, dass Sie sich in den weiteren Verfahrensschritten, insbesondere im Rahmen der Behördenbeteiligung, mit Stellungnahmen in das Bundesfachplanungsverfahren einbringen.
Ich rege ferner an, falls nicht bereits geschehen, die für den Abschnitt Nord des Vorhabens Nr. 5a federführend zuständige Vorhabenträgerin 50Hertz Transmission GmbH (leitungsauskunft@50hertz.com) in vorliegender Angelegenheit noch zu beteiligen. Auf den Internetseiten der Vorhabenträgerinnen 50Hertz Transmission GmbH und TenneT TSO GmbH sind auch Planunterlagen zu dem Vorhaben Nr. 5a abrufbar, die den derzeitigen Planungsstand wiedergeben, sich jedoch im weiteren Verfahren noch ändern können. Ergänzend weise ich darauf hin, dass auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur die vollständigen Planunterlagen zu dem nördlichen Bestandteil des Vorhabens Nr. 5a abrufbar sind (www.netzausbau.de/vorhaben5a). Die Bundesnetzagentur ist an die dort ermittelten Vorschläge zur Festlegung eines Trassenkorridors jedoch nicht gebunden.
Ich bitte Sie, meine Hinweise zu berücksichtigen und mich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren bzw. mich im weiteren Verlauf des Verfahrens zu beteiligen und mir den in Kraft getretenen Raumordnungsplan mitzuteilen. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne – auch unter der E-Mail-Adresse verfahren.dritter.nabeg@bnetza.de – zur Verfügung. Bitte verwenden Sie für den Kontakt mit mir das oben angegebene Aktenzeichen.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In den Kapiteln 4.1 und 4.2 des RREP WM werden Regelungen zur Steuerung der Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung getroffen, ohne jedoch konkrete Einzelflächen zu bestimmen. Dies erfolgt auf der nachfolgenden kommunalen Planungsebene. Aufgrund des Konkretisierungsgrades der in Rede stehenden Verfahren (Bundesfachplanung, Planfeststellung, Bauleitplanverfahren) kann eine abschließende Beurteilung etwaiger Nutzungskonflikte auf regionalplanerischer Ebene nicht erfolgen. Ggf. ist zu prüfen, ob eine raumordnerische Berücksichtigung der genannten Netzausbaumaßnahmen im Zuge der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie erfolgen kann. |
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Privatperson
ID: 54
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nicht zugeordnet
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Sehr geehrte Frau Eberle,
hiermit gebe ich, [Name anonymisiert] [Adresse anonymisiert] folgende Stellgungnahmen zum Raumentwicklungsplan ab.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Privatperson
ID: 54
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nicht zugeordnet
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Entwurf des Umweltberichtes:
- Seite 5, Abs. 1 und 3, zur Ehrlichkeit des politischen Willen gehört dazu, dass die Stärkung der Zentren eine Schwächung des Restes bedeutet und insofern ein ganz klarer politischer Wille auf die Urbanisierung gelegt wird, ergo der größte Teil des Flächenlandes nicht entwickelt werden soll (man könnte von einer gewollten Entsiedelung der Fläche durch geplanten Nichtentwicklung und Unattraktivität sprechen). Das zeigt sich auch durch die Verpflichtung der Zentralen Orte, Wohnbauflächenangebote über Bedarf anzubieten. Wenn man die Fläche hinten anstellen will, dann sollte man das auch tatsächlich und ehrlich so benennen und nicht positiv umschreiben. Vorschlag „Der Planungsverband empfiehlt, eine Urbanisierung Westmecklenburgs. Damit einhergehend, werden die nicht urbanen Orten unattraktiver und bleiben hinter der Entwicklung der urbanen Zentren zurück. Außerdem sind die Zentren finanziell besser auszustatten als der Rest und im Zweifel Finanzmittel aus dem Rest abzuschöpfen und in die Zentren zu transferieren.
- Absatz 6 und 10, „Auch hierfür wird ein interkommunal abgestimmtes Wohnungsbauentwicklungskonzept vorausgesetzt“, wer hat hier die Verantwortung und die Pflicht dieses zu tun. Das entzieht sich dem Leser. Wenn es keine Einigung gibt, was ist dann?
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Mit der Teilfortschreibung soll eine angemessene Siedlungsentwicklung gesteuert werden, die den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht wird. Eine Entwicklung nicht zentraler Orte und die Schaffung attraktiver Dörfer ist auch angesichts der raumordnerischen Lenkung der Siedlungsentwicklung und ohne größere Flächenversiegelungen (z.B. durch Fokussierung auf den Innenbereich, Generationswechsel im Bestand) weiterhin möglich. Bezüglich der interkommunal abgestimmten Wohnbauentwicklungskonzepte sei auf die Begründung zu Programmsatz 4.2 (7) der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2 verwiesen.
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Privatperson
ID: 54
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nicht zugeordnet
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Entwurf der Teilfortschreibung:
- Seite 2 Absatz 11, „benachbarte Gemeinden sollen sich abstimmen...Dabei soll die Erstellung gemeinsamer Flächennutzungspläne geprüft werden“. Lüttow-Valluhn stimmt sich mit Gallin, Zarrentin, und Kogel ab, Gallin mit Gresse, Kogel mit Dodow, Zarrentin mit Wittenburg.... Am Ende heißt das, dass sich alle Gemeinden in Westmecklenburg abstimmen müssen (sollen bedeutet juristisch ja eine Verpflichtung). Erst nach Abstimmung mit allen Nachbargemeinden kann es dann für die einzelne Gemeinde weiter gehen. Hier fehlt ein deutliche Abgrenzung, wie weit die Abstimmung zu erfolgen hat. Z.B. Abstimmung im Amtsgebiet.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Neben dem gesetzlich geregelten Abstimmungsgebot (vgl. § 2 Abs. 2 BauGB) besteht mit dem Programmsatz 4.1 (11) der Prüfauftrag, dass benachbarte Gemeinden auch weitere Möglichkeiten der freiwilligen interkommunalen Kooperationen ausloten sollen. Eine weitere räumliche Einschränkung ist nicht erforderlich. |
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Privatperson
ID: 54
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nicht zugeordnet
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- Seite 4, Begründung zu 4.1 (7), hier werden neue Vorschriften für die Planungen gemacht, die Kosten und Ressourcenverbrauche nach sich ziehen. Schön wäre, wenn Westmecklenburg sich nicht zusätzliche Verwaltungsvorschriften gibt, sondern zumindest das Landesrecht angepasst wird. Im Gegenzug zu den neuen Vorschriften sollten mindestens so viele alte Vorschriften abgeschafft werden, dass unterm Strich der Ressourcenbedarf der Verwaltungen und sonstiger Beteiligter sinkt und auch damit ein nachhaltiger Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz erfolgt. Der Regulator darf sich hier nicht aus der gesellschaftlichen Verpflichtung herausnehmen. Er muss auch Ressourcen sparen und darf es nicht nur von Anderen fordern.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Mit der (Teil-)Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms erfüllt der Regionale Planungsverband seinen gesetzlichen Auftrag gemäß § 9 LPlG M-V. Die Änderung landesgesetzlicher Bestimmungen liegt jedoch nicht in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes. Mit dem Programmsatz 4.1 (7) sollen Kommunen im Hinblick auf ihre gemeindliche Planung für die Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien sensibilisiert werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Vorschrift, die über fachgesetzliche Bestimmungen hinausgeht. Eine exemplarische Untersetzung formeller und informeller Anpassungsstrategien erfolgt im Begründungsteil. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. |
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Privatperson
ID: 54
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nicht zugeordnet
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- Seite 5 Begründung zu 4.1 (8), Hier fehlt ein Fazit der Gestalt, dass es Wille ist, aufgrund der Flächenverbrauche, Energieversorgung, Anbindung ÖPNV etc., in urbanen Zentren eine hohe städtebauliche Dichte in geschlossener Bauweise -eng zusammenstehende mehrgeschossige Wohngebäude, keine freistehenden Einfamilienhäuser mehr- haben möchten. Auch hier sollte die blumige Formulierung „ehrlicher“ erfolgen. „Es ist politischer Wille, das Einfamilienhaus zu verdrängen und nur noch mehrgeschossige Wohngebäude zu errichten.“
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Für derartige weitreichende Bestimmungen hat der Regionale Planungsverband keine Regelungskompetenz. Dennoch soll im Sinne der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und des Ressourcenschutzes auf ein flächensparendes Bauen hingewirkt werden, wobei den Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planung eine hohe Flexibilität zugestanden wird. In der Begründung zu Programmsatz 4.1 (8) sind beispielhafte Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Erzeugung regenerativer Energie sowohl bei neuen Siedlungsvorhaben als auch beim vorhandenen Siedlungsbestand dargelegt. |
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Privatperson
ID: 54
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nicht zugeordnet
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- Seite 7 Absatz 3, wenn in Zentralen Orten der soziale Wohnungsbau für einkommensschwache vorangetrieben werden soll, hat das zur Folge, dass im Rest für Westmecklenburg für einkommensstarke Bevölkerung gesehen wird. Auch hier fehlt das ehrliche Fazit. Es fehlt aber auch wieder der Hinweis, dass öffentliche Mittel zur Wohnungsbauförderung, die in der Regel einkommensabhängig sind, künftig nur noch in den Zentralen Orte fließen sollen. Insofern will man den Rest aus der Wohnungsbauförderung herausnehmen.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Aufgrund der infrastrukturellen Voraussetzungen sind vor allem die Zentralen Orte prädestiniert, sozialen Wohnungsraum für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen anzubieten. Auch den nicht-zentralen Orten steht es frei, bezahlbare Wohnraumangebote zu schaffen. Der Programmsatz 4.2 (3) ist daher bewusst als Grundsatz der Raumordnung formuliert. |
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Privatperson
ID: 97
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nicht zugeordnet
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bzw. Hinweis zum Entwurf Siedlungsentwicklung und Wohnbauflächenentwicklung Kap. 4.1 und 4.2 in Westmecklenburg. [Inhalt anonymisiert]
Ich bin mir nicht sicher, ob mein Hinweis bzw. die sich daraus ableitende Frage, möglicherweise in einem anderen Kapitel behandelt wurde. Ich würde es jedenfalls sehr begrüßen, wenn der o.g. Entwurf auch noch die sich ergänzenden Themen Wohnung und zukünftige Arbeit detaillierter beschreiben könnte. Ich bin für eine gleichwertige Unterstützung (oder gerne auch Förderung) von öffentlicher Seite für Wohn- oder Ferienhäuser, wenn es dadurch gelingt, Fachkräfte anzuziehen (kurzfristig oder auch langfristig), die ein Interesse haben, von hier aus zu arbeiten bzw. den Unternehmenssitz ganz nach Mecklenburg zu verlegen. Ich denke dabei nicht nur an Neugründungen sondern auch an potientielle Nachfolger z.B. bei Handwerksbetrieben in MV. Aus meiner Sicht besteht durchaus ein Interesse vieler Menschen daran, Arbeit und Wohnen in landschaftlich reizvoller Umgebung miteinander in Einklang zu bringen. Es würde natürlich auch zu vermehrten Gewerbesteuereinnahmen (z.B. durch Selbständige) führen, mit den einhergehenden Vorteilen für die betreffenden Gemeinden. Und ich meine damit nicht Gewerbegebiete. Ich denke, dass dafür aber auch eine landesweite Werbekampagne erforderlich wird, ähnlich wie vor vielen Jahren mal mit „einfach anfangen“.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Mit der Teilfortschreibung soll eine angemessene Siedlungsentwicklung gesteuert werden, die den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht wird. Eine Entwicklung nicht-zentralörtlicher Gemeinden ist auch angesichts der raumordnerischen Lenkung der Siedlungsentwicklung weiterhin möglich. Insbesondere die Zentralen Orte, unter Umständen aber auch die nicht-zentralörtlichen Gemeinden, sofern sie über die infrastrukturellen und standörtlichen Voraussetzungen verfügen, sind geeignet, vielfältigere und bezahlbare (Miet-)Wohnraumangebote zu schaffen, was letztlich der Sicherung und Gewinnung von Fachkräften in Westmecklenburg zuträglich ist. Förderprogramme oder Werbekampagnen sind jedoch weder Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung, noch liegen sie in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes. |
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