Verfahrensträger: Geschäftsstelle · Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Stellungnehmer Kapitel Inhalt Abwägung und Sachaufklärung BE-ID
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG vertreten durch Müller Engineering
ID: 5293
Karte
im Namen von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG nehme ich in diesem Schreiben zu o.g. Sachverhalt Stellung und teile Ihnen mit, dass Belange von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zu berücksichtigen sind. Zur besseren Visualisierung erhalten Sie beigefügt zur E-Mail ein Bild, welche den Verlauf unserer Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen verdeutlichen sollen. Die farbigen Linien verstehen sich als Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen (graue und schwarze Verbindungen verlaufen terrestrisch) von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. 29 Gebiete scheinen von verschiedenen Richtfunkstrecken betroffen zu sein. Dies sind die folgenden Gebiete: 05/24, 06/24, 10/24, 14/24, 15/24, 19/24, 23/24, 25/24, 27/24, 28/24, 32/24, 33/24, 34/24, 35/24, 37/24, 40/24, 41/24, 42/24, 44/24, 46/24, 54/24, 56/24, 57/24, 60/24, 61/24, 62/24, 65/24, 66/24, 69/24. Da von Ihrer Seite keine Angaben zu dem geplanten WEA Typ und Standortkoordinaten gemacht wurden, konnte keine genauere Überprüfung erfolgen. Sobald Ihnen der genaue Anlagentyp und die Standortkoordinaten bekannt sind, bitten wir Sie uns die Daten zu übermitteln, damit eine genauere Überprüfung erfolgen kann. Man kann sich diese Telekommunikationslinien als horizontal über der Landschaft verlaufende Zylinder mit einem Durchmesser von rund 20-60m (einschließlich der Schutzbereiche) vorstellen (abhängig von verschiedenen Parametern). Bitte beachten Sie zur Veranschaulichung die beiliegenden Skizzen mit Einzeichnung der Trassenverläufe. Alle geplanten Masten, Rotoren und allenfalls notwendige Baukräne oder sonstige Konstruktionen dürfen nicht in die Richtfunktrassen ragen und müssen daher einen horizontalen Schutzkorridor zur Mittellinie der Richtfunkstrahlen von mindestens +/- 30 m und einen vertikalen Schutzabstand zur Mittellinie von mindestens +/-15m einhalten. Bitte beachten Sie diesen Umstand bei der weiteren Planung Ihrer Windkraftanlagen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 57/24 Gischow findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
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Telefónica Germany GmbH & Co. OHG vertreten durch Müller Engineering
ID: 5293
Karte
im Namen von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG nehme ich in diesem Schreiben zu o.g. Sachverhalt Stellung und teile Ihnen mit, dass Belange von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zu berücksichtigen sind. Zur besseren Visualisierung erhalten Sie beigefügt zur E-Mail ein Bild, welche den Verlauf unserer Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen verdeutlichen sollen. Die farbigen Linien verstehen sich als Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen (graue und schwarze Verbindungen verlaufen terrestrisch) von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. 29 Gebiete scheinen von verschiedenen Richtfunkstrecken betroffen zu sein. Dies sind die folgenden Gebiete: 05/24, 06/24, 10/24, 14/24, 15/24, 19/24, 23/24, 25/24, 27/24, 28/24, 32/24, 33/24, 34/24, 35/24, 37/24, 40/24, 41/24, 42/24, 44/24, 46/24, 54/24, 56/24, 57/24, 60/24, 61/24, 62/24, 65/24, 66/24, 69/24. Da von Ihrer Seite keine Angaben zu dem geplanten WEA Typ und Standortkoordinaten gemacht wurden, konnte keine genauere Überprüfung erfolgen. Sobald Ihnen der genaue Anlagentyp und die Standortkoordinaten bekannt sind, bitten wir Sie uns die Daten zu übermitteln, damit eine genauere Überprüfung erfolgen kann. Man kann sich diese Telekommunikationslinien als horizontal über der Landschaft verlaufende Zylinder mit einem Durchmesser von rund 20-60m (einschließlich der Schutzbereiche) vorstellen (abhängig von verschiedenen Parametern). Bitte beachten Sie zur Veranschaulichung die beiliegenden Skizzen mit Einzeichnung der Trassenverläufe. Alle geplanten Masten, Rotoren und allenfalls notwendige Baukräne oder sonstige Konstruktionen dürfen nicht in die Richtfunktrassen ragen und müssen daher einen horizontalen Schutzkorridor zur Mittellinie der Richtfunkstrahlen von mindestens +/- 30 m und einen vertikalen Schutzabstand zur Mittellinie von mindestens +/-15m einhalten. Bitte beachten Sie diesen Umstand bei der weiteren Planung Ihrer Windkraftanlagen.
Wird nicht gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen. Im Rahmen der Umweltprüfung haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Der Fläche des Vorranggebiets 60/24 Vietlübbe stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Ergebnis der Abwägung wird das Vorranggebiet 60/24 Vietlübbe bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
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Telefónica Germany GmbH & Co. OHG vertreten durch Müller Engineering
ID: 5293
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im Namen von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG nehme ich in diesem Schreiben zu o.g. Sachverhalt Stellung und teile Ihnen mit, dass Belange von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zu berücksichtigen sind. Zur besseren Visualisierung erhalten Sie beigefügt zur E-Mail ein Bild, welche den Verlauf unserer Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen verdeutlichen sollen. Die farbigen Linien verstehen sich als Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen (graue und schwarze Verbindungen verlaufen terrestrisch) von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. 29 Gebiete scheinen von verschiedenen Richtfunkstrecken betroffen zu sein. Dies sind die folgenden Gebiete: 05/24, 06/24, 10/24, 14/24, 15/24, 19/24, 23/24, 25/24, 27/24, 28/24, 32/24, 33/24, 34/24, 35/24, 37/24, 40/24, 41/24, 42/24, 44/24, 46/24, 54/24, 56/24, 57/24, 60/24, 61/24, 62/24, 65/24, 66/24, 69/24. Da von Ihrer Seite keine Angaben zu dem geplanten WEA Typ und Standortkoordinaten gemacht wurden, konnte keine genauere Überprüfung erfolgen. Sobald Ihnen der genaue Anlagentyp und die Standortkoordinaten bekannt sind, bitten wir Sie uns die Daten zu übermitteln, damit eine genauere Überprüfung erfolgen kann. Man kann sich diese Telekommunikationslinien als horizontal über der Landschaft verlaufende Zylinder mit einem Durchmesser von rund 20-60m (einschließlich der Schutzbereiche) vorstellen (abhängig von verschiedenen Parametern). Bitte beachten Sie zur Veranschaulichung die beiliegenden Skizzen mit Einzeichnung der Trassenverläufe. Alle geplanten Masten, Rotoren und allenfalls notwendige Baukräne oder sonstige Konstruktionen dürfen nicht in die Richtfunktrassen ragen und müssen daher einen horizontalen Schutzkorridor zur Mittellinie der Richtfunkstrahlen von mindestens +/- 30 m und einen vertikalen Schutzabstand zur Mittellinie von mindestens +/-15m einhalten. Bitte beachten Sie diesen Umstand bei der weiteren Planung Ihrer Windkraftanlagen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 61/24 Wendisch Priborn findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
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Telefónica Germany GmbH & Co. OHG vertreten durch Müller Engineering
ID: 5293
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im Namen von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG nehme ich in diesem Schreiben zu o.g. Sachverhalt Stellung und teile Ihnen mit, dass Belange von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zu berücksichtigen sind. Zur besseren Visualisierung erhalten Sie beigefügt zur E-Mail ein Bild, welche den Verlauf unserer Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen verdeutlichen sollen. Die farbigen Linien verstehen sich als Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen (graue und schwarze Verbindungen verlaufen terrestrisch) von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. 29 Gebiete scheinen von verschiedenen Richtfunkstrecken betroffen zu sein. Dies sind die folgenden Gebiete: 05/24, 06/24, 10/24, 14/24, 15/24, 19/24, 23/24, 25/24, 27/24, 28/24, 32/24, 33/24, 34/24, 35/24, 37/24, 40/24, 41/24, 42/24, 44/24, 46/24, 54/24, 56/24, 57/24, 60/24, 61/24, 62/24, 65/24, 66/24, 69/24. Da von Ihrer Seite keine Angaben zu dem geplanten WEA Typ und Standortkoordinaten gemacht wurden, konnte keine genauere Überprüfung erfolgen. Sobald Ihnen der genaue Anlagentyp und die Standortkoordinaten bekannt sind, bitten wir Sie uns die Daten zu übermitteln, damit eine genauere Überprüfung erfolgen kann. Man kann sich diese Telekommunikationslinien als horizontal über der Landschaft verlaufende Zylinder mit einem Durchmesser von rund 20-60m (einschließlich der Schutzbereiche) vorstellen (abhängig von verschiedenen Parametern). Bitte beachten Sie zur Veranschaulichung die beiliegenden Skizzen mit Einzeichnung der Trassenverläufe. Alle geplanten Masten, Rotoren und allenfalls notwendige Baukräne oder sonstige Konstruktionen dürfen nicht in die Richtfunktrassen ragen und müssen daher einen horizontalen Schutzkorridor zur Mittellinie der Richtfunkstrahlen von mindestens +/- 30 m und einen vertikalen Schutzabstand zur Mittellinie von mindestens +/-15m einhalten. Bitte beachten Sie diesen Umstand bei der weiteren Planung Ihrer Windkraftanlagen.
Wird nicht gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen. Im Rahmen der Umweltprüfung haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Der Fläche des Vorranggebiets 62/24 Barkow stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Ergebnis der Abwägung wird das Vorranggebiet 62/24 Barkow bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
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ID: 5293
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im Namen von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG nehme ich in diesem Schreiben zu o.g. Sachverhalt Stellung und teile Ihnen mit, dass Belange von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zu berücksichtigen sind. Zur besseren Visualisierung erhalten Sie beigefügt zur E-Mail ein Bild, welche den Verlauf unserer Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen verdeutlichen sollen. Die farbigen Linien verstehen sich als Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen (graue und schwarze Verbindungen verlaufen terrestrisch) von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. 29 Gebiete scheinen von verschiedenen Richtfunkstrecken betroffen zu sein. Dies sind die folgenden Gebiete: 05/24, 06/24, 10/24, 14/24, 15/24, 19/24, 23/24, 25/24, 27/24, 28/24, 32/24, 33/24, 34/24, 35/24, 37/24, 40/24, 41/24, 42/24, 44/24, 46/24, 54/24, 56/24, 57/24, 60/24, 61/24, 62/24, 65/24, 66/24, 69/24. Da von Ihrer Seite keine Angaben zu dem geplanten WEA Typ und Standortkoordinaten gemacht wurden, konnte keine genauere Überprüfung erfolgen. Sobald Ihnen der genaue Anlagentyp und die Standortkoordinaten bekannt sind, bitten wir Sie uns die Daten zu übermitteln, damit eine genauere Überprüfung erfolgen kann. Man kann sich diese Telekommunikationslinien als horizontal über der Landschaft verlaufende Zylinder mit einem Durchmesser von rund 20-60m (einschließlich der Schutzbereiche) vorstellen (abhängig von verschiedenen Parametern). Bitte beachten Sie zur Veranschaulichung die beiliegenden Skizzen mit Einzeichnung der Trassenverläufe. Alle geplanten Masten, Rotoren und allenfalls notwendige Baukräne oder sonstige Konstruktionen dürfen nicht in die Richtfunktrassen ragen und müssen daher einen horizontalen Schutzkorridor zur Mittellinie der Richtfunkstrahlen von mindestens +/- 30 m und einen vertikalen Schutzabstand zur Mittellinie von mindestens +/-15m einhalten. Bitte beachten Sie diesen Umstand bei der weiteren Planung Ihrer Windkraftanlagen.
Wird nicht gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen. Im Rahmen der Umweltprüfung haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Der Fläche des Vorranggebiets 65/24 Werder stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Ergebnis der Abwägung wird das Vorranggebiet 65/24 Werder bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
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im Namen von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG nehme ich in diesem Schreiben zu o.g. Sachverhalt Stellung und teile Ihnen mit, dass Belange von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zu berücksichtigen sind. Zur besseren Visualisierung erhalten Sie beigefügt zur E-Mail ein Bild, welche den Verlauf unserer Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen verdeutlichen sollen. Die farbigen Linien verstehen sich als Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen (graue und schwarze Verbindungen verlaufen terrestrisch) von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. 29 Gebiete scheinen von verschiedenen Richtfunkstrecken betroffen zu sein. Dies sind die folgenden Gebiete: 05/24, 06/24, 10/24, 14/24, 15/24, 19/24, 23/24, 25/24, 27/24, 28/24, 32/24, 33/24, 34/24, 35/24, 37/24, 40/24, 41/24, 42/24, 44/24, 46/24, 54/24, 56/24, 57/24, 60/24, 61/24, 62/24, 65/24, 66/24, 69/24. Da von Ihrer Seite keine Angaben zu dem geplanten WEA Typ und Standortkoordinaten gemacht wurden, konnte keine genauere Überprüfung erfolgen. Sobald Ihnen der genaue Anlagentyp und die Standortkoordinaten bekannt sind, bitten wir Sie uns die Daten zu übermitteln, damit eine genauere Überprüfung erfolgen kann. Man kann sich diese Telekommunikationslinien als horizontal über der Landschaft verlaufende Zylinder mit einem Durchmesser von rund 20-60m (einschließlich der Schutzbereiche) vorstellen (abhängig von verschiedenen Parametern). Bitte beachten Sie zur Veranschaulichung die beiliegenden Skizzen mit Einzeichnung der Trassenverläufe. Alle geplanten Masten, Rotoren und allenfalls notwendige Baukräne oder sonstige Konstruktionen dürfen nicht in die Richtfunktrassen ragen und müssen daher einen horizontalen Schutzkorridor zur Mittellinie der Richtfunkstrahlen von mindestens +/- 30 m und einen vertikalen Schutzabstand zur Mittellinie von mindestens +/-15m einhalten. Bitte beachten Sie diesen Umstand bei der weiteren Planung Ihrer Windkraftanlagen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen. Im Rahmen der Umweltprüfung haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Der Fläche des Vorranggebiets 66/24 Sehlsdorf stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Ergebnis der Abwägung wird das Vorranggebiet 66/24 Sehlsdorf bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
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Telefónica Germany GmbH & Co. OHG vertreten durch Müller Engineering
ID: 5293
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im Namen von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG nehme ich in diesem Schreiben zu o.g. Sachverhalt Stellung und teile Ihnen mit, dass Belange von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zu berücksichtigen sind. Zur besseren Visualisierung erhalten Sie beigefügt zur E-Mail ein Bild, welche den Verlauf unserer Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen verdeutlichen sollen. Die farbigen Linien verstehen sich als Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen (graue und schwarze Verbindungen verlaufen terrestrisch) von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. 29 Gebiete scheinen von verschiedenen Richtfunkstrecken betroffen zu sein. Dies sind die folgenden Gebiete: 05/24, 06/24, 10/24, 14/24, 15/24, 19/24, 23/24, 25/24, 27/24, 28/24, 32/24, 33/24, 34/24, 35/24, 37/24, 40/24, 41/24, 42/24, 44/24, 46/24, 54/24, 56/24, 57/24, 60/24, 61/24, 62/24, 65/24, 66/24, 69/24. Da von Ihrer Seite keine Angaben zu dem geplanten WEA Typ und Standortkoordinaten gemacht wurden, konnte keine genauere Überprüfung erfolgen. Sobald Ihnen der genaue Anlagentyp und die Standortkoordinaten bekannt sind, bitten wir Sie uns die Daten zu übermitteln, damit eine genauere Überprüfung erfolgen kann. Man kann sich diese Telekommunikationslinien als horizontal über der Landschaft verlaufende Zylinder mit einem Durchmesser von rund 20-60m (einschließlich der Schutzbereiche) vorstellen (abhängig von verschiedenen Parametern). Bitte beachten Sie zur Veranschaulichung die beiliegenden Skizzen mit Einzeichnung der Trassenverläufe. Alle geplanten Masten, Rotoren und allenfalls notwendige Baukräne oder sonstige Konstruktionen dürfen nicht in die Richtfunktrassen ragen und müssen daher einen horizontalen Schutzkorridor zur Mittellinie der Richtfunkstrahlen von mindestens +/- 30 m und einen vertikalen Schutzabstand zur Mittellinie von mindestens +/-15m einhalten. Bitte beachten Sie diesen Umstand bei der weiteren Planung Ihrer Windkraftanlagen.
Wird nicht gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen. Im Rahmen der Umweltprüfung haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Der Fläche des Vorranggebiets 69/24 Kladrum stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Ergebnis der Abwägung wird das Vorranggebiet 69/24 Kladrum bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
1278
WEMAG Netz GmbH
ID: 5294
nicht zugeordnet
Die vorliegende Teilfortschreibung und der Umweltbericht befassen sich mit bedeutenden Aspekten der Energieversorgung und -entwicklung in der Region Westmecklenburg. Angesichts der drängenden Herausforderungen des Klimawandels und der Notwendigkeit einer nachhaltigen Energieversorgung kommt der Planung und Entwicklung von Vorranggebieten Windenergie (VGW) eine zentrale Rolle zu. Die Integration der Windkraftanlagen aus diesen Gebieten in das bestehende Stromnetz und die Sicherstellung einer stabilen und effizienten Energieversorgung sind dabei für uns von entscheidender Bedeutung. Die Stellungnahme geht auf die geplante Ausweisung und Gestaltung der Vorranggebiete für Windenergie ein und analysiert potenzielle Auswirkungen auf das regionale Stromnetz. Ein zentraler Punkt, der in der vorliegenden Planung berücksichtigt werden muss, ist die Verfügbarkeit von Kapazitäten, insbesondere im 110-kVVerteilungsnetz. In vielen Bereichen des Verteilnetzes ist die Übertragungskapazität der bestehenden Netzinfrastruktur bereits in technischen Grenzbereichen ausgelastet, so dass der Anschluss neuer Windkraftanlagen die Umsetzung von Netzverstärkungen voraussetzt. Die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen sollte somit immer auch die Integrationsfähigkeit der Netze sowie erforderliche Interinfrastrukturmaßnahmen mitberücksichtigen. Um die effiziente Abführung der durch die neuen Windkraftanlagen erzeugten Energie sicherzustellen, ist ein großflächiger Ausbau des Hochspannungsnetzes unerlässlich. Insbesondere der Neubau und die Erweiterungen vorhandener Verknüpfungspunkte zum Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Durch diese Maßnahmen kann die notwendige Netzkapazität geschaffen werden, die es ermöglicht, die Gesamtkulisse an Energieprojekten in der Region effizient am Stromnetz anzuschließen. Die WNG hat eine netztechnische Untersuchung der im Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg enthaltenden Vorranggebiete für Windenergie durchgeführt, um die potenzielle Integrationsfähigkeit einzelner Standorte zu bewerten. In die Bewertung sind dabei stromnetztechnische Belange sowie Informationen zu vorhandenen Netzanschlussanfragen eingeflossen. In der Ableitung sind ergeben sich Hinweise zu einzelnen WEG. In den Aussagen nicht berücksichtig sind zeitliche Einordnungen zur Integrationsfähigkeit der Erzeugungsanlagen in das Verteilnetz. Die Planungs- Genehmigungs- und Realisierungszeiträume von Kunden- und Netzprojekten können allerdings deutlich unterschiedlich ausgeprägt sein.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Abwägungskriterium "Netzintegrationsfähigkeit" wird entsprechend den Erläuterungen in der Begründung und auf Grundlage der fachlichen Beurteilung WEMAG Netz GmbH angewendet.
1237
WEMAG Netz GmbH
ID: 5294
nicht zugeordnet
Keine Zuständigkeit WEMAG Netz GmbH Die nachfolgenden Vorranggebietes Windenergie (VGW) werden, aufgrund ihrer Lage, im ersten Ansatz dem Versorgungsbereich der E.DIS Netz GmbH zugeordnet. Eine Aussage über die Integrationsfähigkeit ist daher nicht möglich: Nr 4. Entwurf Bezeichnung 4 Menzendorf 5 Grieben Ost 6 Gross Voigtshagen 7 Grevesmühlen 8 Questin 12 Rüting 13 Groß Pravtshagen 14 Bobitz 16 Rohlstof 17 Neuburg 20 Wakendorf
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
1238
WEMAG Netz GmbH
ID: 5294
II Abwägungskriterien und Ausführungshinweise
Bewertung nach Netzanschlussanfragen und Netzanschlusspunktzusagen Einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung und Fortschreibung eines VGW hat aus Sicht der WNG, ob auf einem Gebiet bereits Anschlusszusagen in der Einzelbetrachtung an die entsprechenden Antragsteller übermittelt wurden oder ob es sich um Voranfragen für mögliche Netzanschlusspunkte handelt, aus der keine feste Anschlusszusage unsererseits folgt. Für einige WVG aus der Flächenkulisse liegen der WNG bereits Netzanschlussanfragen vor. Gesicherte Anschlussfähigkeit aufgrund des Zubaus neuer Netzverknüpfungspunkte Aktuell stehen im Netzgebiet der WNG fünf Netzverknüpfungspunkte zum Übertragungsnetz der 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) zur Verfügung, die den Abtransport der Erzeugungsüberschüsse ermöglichen. Aufgrund der hohen Auslastung des 110-kV-Verteilungsnetzes ist der vollständige Transport der dezentral gewandelten Energie jedoch nicht immer möglich, was zu Netzengpässen und Redispatch-Maßnahmen führt. Eine zentrale Lösung für den Anschluss weiterer Erzeugungsanlagen besteht in der Errichtung zusätzlicher Übergabestellen zum Höchstspannungsnetz. Die WNG plant z.T. gemeinsam mit 50HzT die Errichtung von sechs weiteren Einspeisepunkten (fünf dabei im Gebiet des Planungsverbandes Westmecklenburg), um die Einspeiseleistungen direkt in das Höchstspannungsnetz abzuleiten. Diese Standorte sollen sukzessive in mehreren Bauabschnitten errichtet werden. Die Standorte bieten (n-0)-sichere Lösungen für den Direktanschluss von EE-Projekten. Die Nutzung und der Ausbau der Bestandsinfrastruktur ist ebenfalls in die Untersuchung eingeflossen. Die Errichtung dieser Umspannwerke (UW) kann nur in einer zeitlichen Staffelung erfolgen, so dass heute von der Inbetriebnahme des ersten Umspannwerkes in 2028 und dann je eine weitere Inbetriebnahme alle zwei Jahre vorgesehen ist. Nach aktuellem Planungsstand sind UW am Standort Mühlenbeck bei Schwerin und im Suchraum Herzberg bei Lübz geplant. Die Standorte in den Suchräumen Brunow bei Berge, UW Ludwigslust, UW Gallin bei Zarrentin und UW Siemitz (Landkreis Rostock) bilden die weiteren Standorte. Eine besondere Herausforderung besteht dabei insbesondere bei dem geplanten Netzverknüpfungspunkt im Suchraum Ludwigslust. In dieser Region besteht heute kein Anschluss an das Übertragungsnetz. Voraussetzung für eine möglichst effiziente Integration des geplanten Netzverknüpfungspunktes, sowie der daran angeschlossenen Erneuerbaren Energien, ist die fristgerechte Umsetzung der korrespondierenden NEP-Maßnahmen: Errichtung eines NVP im Suchraum Klein Rogahn, sowie die Genehmigung und Bau einer neuen 380-kV-Leitung zwischen Klein Rogahn und Perleberg (Maßnahme M627a des NEP 2037 2045 der ÜNB). Sobald die genannten neuen Einspeisepunkte zur Verfügung stehen, können die Windkraftanlagen aus den neuen VGW hier angeschlossen werden. In der Bewertung der WVG wurde ein Radius von 20 km um die Netzknotenpunkte als technisch sinnvoller eingestuft. In der Praxis entscheidet die wirtschaftliche Betrachtung der Netzanschlusskunden ob auch WVG weiterer Entfernung angeschlossen werden können. Der Ausbau und Anschluss konkurrierender Kundenprojekte (insbesondere PhotovoltaikFreiflächenanlagen) bleiben in dieser Betrachtung unbeachtet. Hier ist eine Synchronisierung der Ausbauplanungen und -ziele der beiden relevanten Energieträger Wind und Photovoltaik gemeinsam mit dem Netzausbau wünschenswert. Unabhängig der aktuellen Anschlussplanung vorhandener Projekte in den VGW zeigt die nachfolgende Zusammenstellung, welche VGW gemäß des beschriebenen Planungsansatzes an die neuen Einspeisepunkte angeschlossen werden sollten. Nicht genannte Gebiete liegen außerhalb netztechnisch günstiger Anschlussbereiche, da diese weitere z.T. erhebliche Verstärkungsmaßnahmen im Bestandsnetz erfordern. Ebenfalls nicht in die Betrachtung eingeflossen sind zeitliche Diskrepanzen zwischen der möglichen Errichtung von Windkraftanlagen und der Umsetzung von Netzausbaumaßnahmen. Am schwersten wiegt dieser Aspekt im Fall der neu zu errichtenden Netzverknüpfungspunkte, da hier bis dato keine Infrastruktur für einen Anschluss, und damit auch nicht für einen provisorischen Anschluss vor Abschluss des Netzausbaus, bestehen. Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Ansätze werden folgende VGW im Sinne der Ausbaupläne des Verteilnetzbetreibers als langfristig integrierbar bewertet: Nr 4. Entwurf Bezeichnung 22 Cramonshagen 23 Gadebusch Süd 24 Renzow West 25 Renzow Ost 26 Groß Welzin 27 Parum 28 Stralendorf 29 Alt Zachun 30 Lübesse 31 Plate 32 Hoort 33 Waschow 34 Kogel 35 Lüttow-Valluhn 36 Greven 37 Bennin 38 Gresse 39 Boizenburg 40 Vellahn 41 Kloddram 42 Moraas 43 Warlow 44 Wöbbelin 45 Alt Krenzlin 46 Bresegard Nr 4. Entwurf Bezeichnung 47 Karenz 48 Gorlosen 49 Steesow 50 Milow 51 Grabow 52 Muchow 53 Balow 54 Brunow 55 Herzfeld 56 Parchim 57 Gischow 58 Suckow-Redlin 59 Kreien 60 Vietlübbe 62 Barkow 63 Plauerhagen 64 Daschow 65 Werder 66 Sehlsdorf 67 Granzin 68 Severin 69 Kladrum 70 Wessin 71 Runow 72 Groß Niendorf 73 Hohen Pritz Zu den folgenden WVG gibt es bereits Anschlussinteressen bzw. Anfragen von Netzkunden, wobei diese nicht mehr Bestandteil der aktuellen Flächenkulisse sind: Nr 2. Entwurf Bezeichnung 258 Pogreß 194 Perdöhl 184 Greven Süd, Granzin 175 Scharbow, Viez 94 Blievenstorf 30 Kremmin, Marienhof 61 Tönchow, Wendisch Priborn Spitzenkappung als Übergangslösung bis zum vollständigen Netzausbau Dem Kerngedanken der Ausführung über die Wirkleistungseinsenkung von Erzeugungsanlagen in kritischen Netzsituationen stimmen wir zu. Der Begriff Spitzenkappung nach §11 EnWG sowie ergänzend nach VDE-AR-N 4121:2018-04, ist nach unserer Einschätzung jedoch anders definiert als es im Text suggeriert wird. Es handelt sich um eine netzplanerische Annahme, die zur Netzauslastungsberechnungen zu Grunde gelegt werden darf. Wirkleistungseinsenkung und Spitzenkappung sollten aus unserer Sicht nicht synonym verwendet werden. Während Wirkleistungseinsenkung einen Eingriff in den operativen Betrieb bedeutet, wird das Instrument der Spitzenkappung im Rahmen der Netzplanung angewandt. Daraus folgend darf Spitzenkappung immer zu Grunde gelegt werden, nicht nur unter besonderen Voraussetzungen. Die WNG legt in ihren derzeitigen Planungsprozessen keine Spitzenkappung zu Grunde und dimensioniert ihre Netze engpassfrei. Dieser netzplanerische Ansatz wird derzeit überprüft, so dass eine Anwendung der Spitzenkappung in der Zukunft möglich ist.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Abwägungskriterium "Netzintegrationsfähigkeit" wird entsprechend den Erläuterungen in der Begründung und auf Grundlage der fachlichen Beurteilung WEMAG Netz GmbH angewendet.
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WEMAG Netz GmbH
ID: 5294
nicht zugeordnet
Abstand zu Betriebsmitteln der WNG Ein weiterer wichtiger Aspekt, der frühzeitig bei der Planung und Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergie berücksichtigt werden muss, ist das Eindringen in die Schutzstreifen der dinglich gesicherten 110-kV-Freileitungen, die Mindestabstände von Turmachse der Windenergieanlage zu 110-kV-Freileitungen, der Nachweis zur Beeinflussung durch Nachlaufströmung von Windenergieanlagen zu Freileitungen gemäß DIN EN 50341-2, der projektspezifische benötigte Arbeitsraum zur Errichtung, sowie der Abstand von in Betrieb befindlichen und geplanten Netzanlagen. Einige der geplanten Vorranggebiete für Windenergie werden derzeit von Freileitungen gekreuzt, die in Zukunft noch ertüchtigt werden. Diese Ertüchtigungen werden zu einer Veränderung der Trassenbreite und des Schutzstreifens führen. Dadurch wird das verfügbare Vorranggebiet für Windenergieanlagen möglicherweise beeinflusst. Es wird vorgeschlagen, die geplanten Windenergieprojekte den geltenden technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen anzupassen. Der Mindestabstand der Turmachse zum ruhenden Leiterseil ist abhängig vom Rotordurchmesser. Entsprechend der aktuellen Entwicklung von Windenergieanlagen kann ein Durchmesser von bis zu 170 m angenommen werden. Hierfür ergibt sich beispielhaft ein geforderter Mindestabstand von 105 m plus Montageabstand. Nähert sich die Turmachse der Windenergieanlage auf weniger als 3x Rotordurchmesser an das ruhende Freileitungsleiterseil an und befinden sich die Leiterseile innerhalb der Nachlaufströmung, ist ein geeigneter Schwingungsschutz an unseren 110-kV-Leitungen durchzuführen. Der Nachweis ist projektspezifisch durch den Anlagenerrichter durchzuführen. Die Nachweise sind ausschließlich anhand der Festlegungen der DIN EN 50341-2-4:2019 5.9.3 DE.2.2. zu erbringen. Je nach Auswirkung sind hohe Bau- und Investitionsmaßnahmen möglich, die durch den Anlagenerrichter zu tragen sind. Die Schutzstreifen der 110-kV-Freileitungen unterscheiden sich je nach Trassierung und Mastbild (bspw. 25 m beidseitig der Trassenachse in Spannfeldmitte). In Einzelfällen kann der Schutzstreifen breiter sein als der Bereich der Abstandsforderungen nach DIN EN 50341-24:2019 5.9.3 Tabelle 5/DE.2. Der größere der ermittelten Werte ist anzuwenden. Sind Baumaßnahmen aufgrund einer Ertüchtigung auf unserer 110-kV-Trasse geplant, muss mit einem zusätzlichen Platzbedarf beidseitig der Mastachse von 25 m gerechnet werden. Diese Anforderungen könnten die in der Tabelle aufgeführten Vorranggebiete für Windenergie einschränken und setzen eine gesonderte Betrachtung voraus: Nr 4. Entwurf Bezeichnung Anmerkung 4 Menzendorf Kreuzung 110-kV-Leitung der E.DIS Netz Ggf. gesonderte Anforderungen beachten 3 Schönberg Kreuzung 110-kV-Leitung der E.DIS Netz Ggf. gesonderte Anforderungen beachten 2 Löwitz West Kreuzung der 110-kV-Leitung Görries-Schönberg, Geplanter Neubau in breiterer Trasse geplant, 2028-2031 28 Stralendorf Kreuzung der 110-kV-Leitung Görries-Hagenow 34 Kogel Kreuzung der 110-kV-Leitung Görries-Boizenburg 35 Lüttow-Valluhn Dichter Verlauf entlang der 110-kV-Leitung GörriesBoizenburg 38 Gresse Kreuzung der 110-kV-Leitung Görries-Boizenburg 39 Boizenburg Kreuzung der 110-kV-Leitung Görries-Boizenburg 46 Bresegard Kreuzung der 110-kV-Leitung Abzweig Conow Geplanter Neubau in breiterer Trasse 2027 70 Wessin VGW-Fläche liegt im Norden auf dem UW Wessin, zusätzlich ist entlang der vorhandenen 380-kV-Leitung eine 110-kV-Anbindung des UW Wessin geplant 2026-2028 59 Kreien Kreuzung der 110-kV-Kabeltrasse Kreien-Plau, Realisierung geplant 2025-2026 60 Vietlübbe Kreuzung der 110-kV-Kabeltrasse Kreien-Plau, Realisierung geplant 2025-2026 Liegt potenziell auf den Grundstücken eines geplanten UW 67 Granzin Herzberg, konkrete Grundstückssuchräume sind vorhanden Kreuzende MS-Leitungen sind separat bei Antragsstellung von konkreten Projekten zu untersuchen und ggf. auf Anfrage umzuverlegen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
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ID: 5294
Karte
Weitere Hinweise / Anmerkungen zur Netzkarte • Wie in der Übersichtskarte bereits dargestellt, verläuft eine DC-Trasse vom Bereich Mühlenbeck über Alt Krenzlin Richtung Süden. Diese kreuzt das VGW 42-Moraas und 45Alt Krenzlin. Ein konkreter Trassensuchraum ist der 50Hertz bekannt.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
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WEMAG Netz GmbH
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Karte
• Von dem Projekt P627 (Maßnahme M627a): Neubau einer Trasse von Mühlenbeck über Ludwigslust Richtung Perleberg der 50Hertz: der Suchraum von Ludwigslust nach Perleberg fehlt in der Übersichtskarte. (Siehe dazu NEP 2037/2045, Version 2023, 2. Entwurf)
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Das genannte Vorhaben ist als Vorbehaltsgebiet Leitungen in der Festlegungskarte berücksichtigt.
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WEMAG Netz GmbH
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Karte
• Anpassung der Darstellung des Leitungsnetzes der WNG von Kreien nach Plau: der dargestellte Leitungsverlauf entspricht einem Planungsstand. Er muss gestrichelt dargestellt werden, da die Trasse noch nicht realisiert ist:
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Nach dem Kenntnisstand des Planungsträgers ist die kurzfristige Umsetzung der genannten Netzausbaumaßnahme geplant. Angesichts des geplanten Inkrafttretens und der Gültigkeit des RREP (ca. 10 Jahre) ist hier die bauliche Realisierung bereits vorweggenommen worden.
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ID: 5294
Karte
• Das eingezeichnete Vorbehaltsgebiet Leitung zwischen Ludwigslust Richtung Parchim Süd sowie das Gebiet im Osten von Wendisch-Waren nach Vietlübbe kann aus WNG-Sicht nicht nachvollzogen werden.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das genannte Vorbehaltsgebiet Leitungen zwischen Ludwigslust und Parchim entspricht dem Suchraum für die geplante 380 kV-Trasse Klein Rogahn - Perleberg. Das genannte Vorbehaltsgebiet Leitungen im Osten der Planungsregion ist Teil des Wasserstoff-Kernnetzes.
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Karte
Darüber hinaus stellen die Vorbehaltsflächen und geplanten Umspannwerke / Leitungsnetze den aktuellen technischen Planungsstand der Netzbetreiber da. Dieser wird im Rahmen der iterativen Netzentwicklungsplanung überarbeitet und ggf. aktualisiert. Dies ist in der Karte zu ergänzen („Planungsstand: 01.2024, es sind die aktuellen Netzentwicklungspläne der Netzbetreiber zu beachten“).
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Karte stellt die raumordnerischen Festlegungen der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie dar. Fachplanungen zur Netzentwicklung werden bei der Festlegung berücksichtigt. Zukünftige Aktualisierungen der Netzentwicklungspläne sind aber nicht Gegenstand der raumordnerischen Festlegungen. Ein Verweis wird daher nicht ergänzt.
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WEMAG Netz GmbH
ID: 5294
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Ergänzende Anmerkungen • Gestaffelte Ausweisung von Windvorranggebieten gemäß dem Wind-an-Land-Gesetz Aus Sicht das Netzbetreibers eine gestaffelte Ausweisung von WVG von zunächst 1,7 % bis 2027 und im zweiten Schritt 2,1 % ab 2032 für die Integration der daraus entstehenden Anschlussleistungen geeigneter.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden.
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ID: 5294
nicht zugeordnet
• Ausweisung von Vorbehaltsflächen für die Errichtung von Stromnetzinfrastruktur, Strategische Chance der EU-Notfallverordnung 2022/2577: Wenn es gelänge, Vorbehaltsgebiete für bestehende Infrastruktur und Ausbaupläne als solche auszuweisen, dass die Maßnahmen der EU-Notfallverordnung greifen, könnten die Genehmigungsverfahren deutlich verkürzt werden. Dies würde insbesondere für Netzausbauprojekte bedeuten, dass die zeitintensiven Prüfverfahren vereinfacht oder verkürzt würden, was einen signifikanten zeitlichen Vorteil im Rahmen der Energiewende verschaffen könnte.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten Leitungen im RREP erfolgt nicht auf Grundlage der EU-Notfallverordnung. Mit der Ausweisung sind damit keine besonderen Verfahrenserleichterungen im Sinne der Verordnung verbunden.
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WEMAG Netz GmbH
ID: 5294
Karte
• Transparenzdarstellung der Anforderungen: Aus unserer Sicht kann eine gemeinsame Darstellung von Netzinfrastruktur Windvorranggebieten und möglichen Photovoltaikfreiflächenanlagenstandorten eine geeignete Transparenz für eine ganzheitliche Diskussion erzeugen. Anhand einer solchen geografischen Übersicht können sowohl Ballungsräume von Anschlussleistungen dezentraler Erzeugungsanlagen und größeren Verbrauchseinheiten als auch mögliche Optionen für technische Anschlusslösungen ganzheitlich und im Kontext zueinander geführt werden. Für diese technischen Diskussionen ist dann auch die Betrachtung von möglichen netzdienlichen Verbrauchsanlagen sinnvoll.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Auf Ebene der Raumordnung erfolgt keine Festlegung von konkreten Flächen für Solaranlagen.
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WEMAG Netz GmbH
ID: 5294
6.5 Energie
• Raumordnerische Ausweisung von Photovoltaikfreiflächenanlagen: Mit der raumordnerischen Ausweisung von Flächen für den Ausbau von Windkraftanlagen wird eine konkrete geographische Kulisse erzeugt anhand derer technische Lösungen gezielt diskutiert, geplant und umgesetzt werden können. Für die Planung der Strominfrastruktur ist die Integration von Windenergieanlagen nur einen Teil der Herausforderungen, da ebenfalls große als Photovoltaikfreiflächenanlagen errichtet werden. Eine gemeinsame Flächenkulisse beider relevanten Energieträger und den sich daraus ergebenden räumlichen Verortung von Anschlussleistung ist aus Sicht des Netzbetreibers zielführend. Die geplante Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) für das Kapitel 6.5 Energie spielt eine wesentliche Rolle für die zukünftige Entwicklung der Energieinfrastruktur in der Region. Die Ausweisung neuer Vorranggebiete für Windenergie ist jedoch eng verzahnt mit dem Ausbau des Hochspannungsnetzes, um die Herausforderungen der Energiewende erfolgreich zu meistern. Wir hoffen, dass die Stellungnahme Impulse für die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen bietet. Darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne für weitergehende bilaterale Gespräche und Abstimmungen zur Verfügung.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
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WEMAG Netz GmbH
ID: 5294
II Abwägungskriterien und Ausführungshinweise
Einordnung zur Netzintegrationsfähigkeit aus Sicht WNG Für eine umfassende Bewertung für die Bereitstellung von Netzanschlusskapazitäten in der Zukunft ist es unerlässlich, die gesamte Netzregion und alle Erzeugungsanlagen mit einzubeziehen. Derzeit konzentriert sich die vorliegende Bewertung isoliert auf VGW, ohne die Gesamtsituation der Integrationsfähigkeit von u.a. Solaranlagen ausreichend zu berücksichtigen. Die gesamtheitliche Betrachtung unterliegt immer der Unschärfe von Prognosen, da für Photovoltaikfreiflächenanlagen keine Flächenkulisse analog zu den WVG ausgewiesen wird. Das Kriterium der Netzintegrationsfähigkeit kann in der beschriebenen Form als zusätzliches Abwägungskriterium für die Flächennutzung herangezogen werden, darf jedoch keinesfalls als endgültiger technischer Rahmen verstanden werden. Es ist essenziell zu erkennen, dass die durch die Netzverknüpfungspunkte geschaffenen Kapazitäten nicht ausschließlich für die Windenergie reserviert werden können. Sollte die Entwicklung von Photovoltaikanlagen rascher voranschreiten und diese die vorhandenen Kapazitäten in Anspruch nehmen, könnte dies dazu führen, dass für Windenergieprojekte keine ausreichenden Kapazitäten an diesen Stellen zur Verfügung stehen. Somit wird die Konkurrenz zwischen bereits bekannten Flächen für Windenergie und noch nicht erschlossenen Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen unweigerlich bestehen und maßgeblichen Einfluss auf die zukünftige Energieinfrastruktur nehmen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
2825
Stiftung Umwelt und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern
ID: 5295
Karte
anbei übersende ich Ihnen unsere Stellungnahme zur Fortschreibung des Kapitels 6.5 des RREP WM sowie einige Auszüge aus dem LPB zum Autobahnbau (vgl. STN) Stellungnahme: vielen Dank für die Beteiligung an der Teilfortschreibung des RREP WM für das Kapitel 6.5. Insgesamt begrüßen wir Ihr Anliegen eine umwelt- und sozialverträgliche Energieversorgung sicherzustellen und die Flächennutzung zur Energiegewinnung in Gebieten von geringerem naturschutzfachlichem Wert zu konzentrieren. Zunächst müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir im VR Wind 21/24 Glasin Eigentümer von rund 13 ha Flächen sind. Da es sich dabei um Kompensationsflächen aus dem Autobahnbau handelt (vgl. Planfeststellungsbeschluss BAB A 20 Abschnitt Neukloster — Bützow Bau-km 72+000 bis Bau-km 83+500 von 1997), gehen wir davon aus, dass eine Bebauung mit WEA rechtlich nicht möglich ist. Eine shape-Datei mit den Überschneidungsflächen und die uns digital vorliegenden Auszüge aus dem LBP gehen Ihnen per Mail zu. Außerdem empfehlen wir, die Datengrundlagen in diesem Bereich noch einmal zu prüfen. Wir vermuten hier den Nistbereich eines Seeadlers und gehen davon aus, dass es sich hier um ein tiefgründiges Moor handelt.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 74. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 09.04.2025 beschlossen, die Kulisse der Vorranggebiete Windenergie auf einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,4% auszurichten, der bis spätestens 31.12.2027 zu erreichen ist. Damit sollen möglichst zügig Ziele der Raumordnung bzw. zumindest Ziele in Aufstellung vorliegen. Die Ausweisung der übrigen Vorranggebietsfläche in Höhe von 0,7%, mit dem der bis spätestens 31.12.2032 zu realisierende Gesamtflächenbeitragswert von mindestens 2,1% zu erreichen ist, erfolgt über ein neuerliches Planverfahren. In dem Rahmen sollen möglichst die zwischenzeitlich genehmigten Windenergieanlagen einbezogen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgt eine Reduzierung der im 4. Entwurf enthaltenen Vorranggebietskulisse. Das Vorranggebiet 21/24 Glasin findet keinen Eingang in die Kulisse, mit der der Flächenbeitragswert von 1,4% bis 2027 erreicht wird. Grund dafür ist, dass das Gebiet keinen relevanten Anlagenbestand bzw. Anlagengenehmigungen aufweist, nicht durch eine kommunale Bauleitplanung untersetzt ist oder keine Nähe zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie bzw. zu zeitnah errichteten Netzverknüpfungspunkten aufweist. Eine darüber hinausgehende Prüfung der in der Stellungnahme genannten Sachverhalte ist daher nicht erforderlich.
754
Stiftung Umwelt und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern
ID: 5295
6.5 Energie
Darüber hinaus möchten wir noch zwei Details Ihrer Planung ansprechen: Bei der Errichtung von raumbedeutsamen Freiflächensolarparks kann an bestimmten Standorten auf eine vertiefte Prüfung der Raumverträglichkeit verzichtet werden. Dazu zählen Flächen mit einer Bodenwertzahl unter 25. Auf solchen Böden haben sich durch extensive landwirtschaftliche Nutzung jedoch oft Magerrasen oder Heideflächen entwickelt, die von besonderem Wert für den Artenschutz sind (vgl. dazu auch Umweltbericht S. 135). Diese befinden sich nicht zwangsläufig in Schutzgebieten, die zu den Ausschlusskriterien für die Errichtung von Solarparks zählen. Daher würden wir vorschlagen auf eine vertiefte Prüfung nur dann zu verzichten, wenn die Bodenwertzahl unter 25 liegt und keine gesetzlich geschützten (Trocken-)Biotope vorkommen.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Gesetzlich geschützte Biotope sind bereits über § 30 Abs. 2 BNatSchG und § 20 Abs. 1 NatSchAG M-V umfassend vor Überplanung geschützt. Eine zusätzliche Festlegung im Rahmen der Kriterien für Solarparks ist daher nicht erforderlich.
755
Stiftung Umwelt und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern
ID: 5295
Karte
Das VR Wind 36/24 Greven befindet sich im Grünen Band, dass gleichzeitig Erinnerungsort und entsprechen § 21 des BNatSchG Teil eines bundesweiten Biotopverbundes ist. Hier würden wir es begrüßen, wenn die Fläche mindestens bis zum historischen Kolonnenweg zur Grenzsicherung aus dem VR ausgeschnitten würde (ein ca. 50 m breiter Streifen im Westen des geplanten VR) oder auf andere Weise sichergestellt wird, dass hier eine vielfältige halboffene Landschaft gepflegt wird, die als Korridor zur Wanderung von Organismen dienen kann (vgl. auch Karte V des Gutachterlichen Landschaftsprogrammes Mecklenburg-Vorpommern).
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Das "Grüne Band" ist weder im Planungserlass des Landes M-V vom 07.02.2023 noch in den beiden fachaufsichtlichen Verfügungen des Wirtschaftsministeriums vom 12.04.2023 und vom 27.06.2023 als Ausschluss- oder Abwägungskriterium vorgesehen. Die Flächen des Grünen Bandes sind allerdings größtenteils durch andere Kriterien überlagert (z.B. Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete). Insbesondere werden die Flächen des Nationalen Naturmonuments innerhalb des Grünen Bandes nicht vom Vorranggebiet 36/24 Greven überlagert. Die Aufnahme des "Grünen Bandes " als zusätzliches Kriterium erfolgt daher nicht. Im Rahmen der Umweltprüfung haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Der Fläche des Vorranggebiets 36/24 Greven stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Ergebnis der Abwägung wird das Vorranggebiet 36/24 Greven bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
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EDIS Netz GmbH
ID: 5296
nicht zugeordnet
Spartenauskunft: 1180173-EDIS in Lüdersdorf Am Teich 3 anbei übersenden wir Ihnen die gewünschte Spartenauskunft. Im Bereich Ihrer Spartenanfrage befinden sich keine Versorgungsanlagen der E.DIS Das rot umrandete Gebiet auf den Plänen stellt den Anfragebereich dar. Folgende Planauszüge und sonstige Dokumente wurden übergeben: Leerauskunft für folgende Sparten: Gas, Strom-BEL, Strom-NS, Strom-MS, Strom-HS, Telekommunikation, Fernwärme Dokumente: Indexplan, Gesamtmedienplan, Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen Bitte beachten Sie hierzu die Bestätigung über erfolgte Planauskunft / Einweisung, insbesondere die Informationen zu Örtliche Einweisung / Ansprechpartner auf Seite 3, die Besonderen Hinweise auf Seite 4, das Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen und die beigefügten Pläne.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
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EDIS Netz GmbH
ID: 5296
nicht zugeordnet
Spartenauskunft: 1180194-EDIS in Lüdersdorf Hauptstraße 25 anbei übersenden wir Ihnen die gewünschte Spartenauskunft. Im Bereich Ihrer Spartenanfrage befinden sich keine Versorgungsanlagen der E.DIS Das rot umrandete Gebiet auf den Plänen stellt den Anfragebereich dar. Folgende Planauszüge und sonstige Dokumente wurden übergeben: Spartenpläne ausgegeben für Strom-NS, Strom-MS Leerauskunft für folgende Sparten: Gas, Strom-BEL, Strom-HS, Telekommunikation, Fernwärme Dokumente: Indexplan, Gesamtmedienplan, Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen, Skizze und Vermessungsdaten Bitte beachten Sie hierzu die Bestätigung über erfolgte Planauskunft / Einweisung, insbesondere die Informationen zu Örtliche Einweisung / Ansprechpartner auf Seite 3, die Besonderen Hinweise auf Seite 4, das Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen und die beigefügten Pläne.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
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EDIS Netz GmbH
ID: 5296
nicht zugeordnet
Spartenauskunft: 1180173-EDIS in Lüdersdorf Am Teich 3 anbei übersenden wir Ihnen die gewünschte Spartenauskunft. Im Bereich Ihrer Spartenanfrage befinden sich keine Versorgungsanlagen der E.DIS Das rot umrandete Gebiet auf den Plänen stellt den Anfragebereich dar. Folgende Planauszüge und sonstigen Dorkumente wurden übergeben: Bitte beachten Sie hierzu die Bestätigung über erfolgte Planauskunft / Einweisung, insbesondere die Informationen zu 'Örtliche Einweisung / Ansprechpartner' auf Seite 3, die 'Besonderen Hinweise' auf Seite 4, das Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen und die beigefügten Pläne. Bestätigung über erfolgte Planausgabe / Einweisung Achtung: Arbeiten in der Nähe von Strom- und Gasverteilungsanlagen sind mit Lebensgefahr verbunden!! Für das Bauvorhaben 1180173-EDIS, Lüdersdorf Am Teich 3 [Anschrift Regionaler Planungsverband Westmecklenburg] über den Gefährdungsbereich nachstehender Verteilungsanlagen (hierzu gehören z. B. Rohrleitungen, Stationen, elektrische Freileitungen und Kabel, Armaturen, Anlagen für den Kathodenschutz, Steuer - und Messkabel, Erdungsanlagen u. a.) im Baustellenbereich eingewiesen. Auskünfte über Verteilungsanlagen, die sich nicht im Eigentum des Netzbetreibers befinden, müssen bei den zuständigen Netzbetreibern (Übertragungsnetzbetreiber, Stadtwerke, Wasserzweckverbände, private Eigentümer, …) eingeholt werden. Eventuell kann die Gemeinde über weitere Versorgungsträger Auskunft erteilen. Die Einweisung erfolgte mittels Aushändigung von Plänen (mit Übergabedatum). Die Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt! Für die Lagerichtigkeit der in den ausgegebenen Plänen eingezeichneten Anlagen, Kabel, Rohrleitungen und Neben-/Hilfseinrichtungen, insbesondere für Maßangaben, übernimmt der Netzbetreiber keine Gewähr. Bei Arbeiten im Gefährdungsbereich (Nieder- und Mittelspannung 2m, Hochspannung 6m) von Verteilungsanlagen ist der genaue Verlauf, insbesondere die Tiefe, durch Graben von Suchschlitzen in Handschachtung oder in leitungsschonender Arbeitstechnik, wie z.B. der Einsatz eines Saugbaggers, festzustellen. Bei Unklarheiten ist in jedem Fall Kontakt mit dem zuständigen Kundencenter/Standort des Netzbetreibers aufzunehmen. Außerdem sind die Informationen zu "Örtliche Einweisung / Ansprechpartner" (Seite 3), die "Besonderen Hinweise" (Seite 4), das "Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen" sowie die spartenspezifischen Verhaltensregeln besonders zu beachten. Die übergebenen/empfangenen Pläne sind gut lesbar und entsprechen dem nachgefragten Gebiet. Die übergebenen/empfangenen Pläne geben den Zustand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wieder. Es ist darauf zu achten, dass zu Beginn der Bauarbeiten aktuelle Pläne vor Ort vorliegen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
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EDIS Netz GmbH
ID: 5296
nicht zugeordnet
Spartenauskunft: 1180194_EDIS in Lüdersdorf Hauptstraße 25 anbei übersenden wir Ihnen die gewünschte Spartenauskunft. Im Bereich Ihrer Spartenanfrage befinden sich Versorgungsanlagen der E.DIS Das rot umrandete Gebiet auf den Plänen stellt den Anfragebereich dar. Folgende Planauszüge und sonstigen Dorkumente wurden übergeben: Bitte beachten Sie hierzu die Bestätigung über erfolgte Planauskunft / Einweisung, insbesondere die Informationen zu 'Örtliche Einweisung / Ansprechpartner' auf Seite 3, die 'Besonderen Hinweise' auf Seite 4, das Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen und die beigefügten Pläne. Achtung: Arbeiten in der Nähe von Strom- und Gasverteilungsanlagen sind mit Lebensgefahr verbunden!! Für das Bauvorhaben 1180194-EDIS, Lüdersdorf Hauptstraße 25 [Anschrift Regionaler Planungsverband Westmecklenburg] über den Gefährdungsbereich nachstehender Verteilungsanlagen (hierzu gehören z. B. Rohrleitungen, Stationen, elektrische Freileitungen und Kabel, Armaturen, Anlagen für den Kathodenschutz, Steuer - und Messkabel, Erdungsanlagen u. a.) im Baustellenbereich eingewiesen. Auskünfte über Verteilungsanlagen, die sich nicht im Eigentum des Netzbetreibers befinden, müssen bei den zuständigen Netzbetreibern (Übertragungsnetzbetreiber, Stadtwerke, Wasserzweckverbände, private Eigentümer, …) eingeholt werden. Eventuell kann die Gemeinde über weitere Versorgungsträger Auskunft erteilen. Die Einweisung erfolgte mittels Aushändigung von Plänen (mit Übergabedatum). Die Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt! Für die Lagerichtigkeit der in den ausgegebenen Plänen eingezeichneten Anlagen, Kabel, Rohrleitungen und Neben-/Hilfseinrichtungen, insbesondere für Maßangaben, übernimmt der Netzbetreiber keine Gewähr. Bei Arbeiten im Gefährdungsbereich (Nieder- und Mittelspannung 2m, Hochspannung 6m) von Verteilungsanlagen ist der genaue Verlauf, insbesondere die Tiefe, durch Graben von Suchschlitzen in Handschachtung oder in leitungsschonender Arbeitstechnik, wie z.B. der Einsatz eines Saugbaggers, festzustellen. Bei Unklarheiten ist in jedem Fall Kontakt mit dem zuständigen Kundencenter/Standort des Netzbetreibers aufzunehmen. Außerdem sind die Informationen zu "Örtliche Einweisung / Ansprechpartner" (Seite 3), die "Besonderen Hinweise" (Seite 4), das "Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen" sowie die spartenspezifischen Verhaltensregeln besonders zu beachten. Die übergebenen/empfangenen Pläne sind gut lesbar und entsprechen dem nachgefragten Gebiet. Die übergebenen/empfangenen Pläne geben den Zustand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wieder. Es ist darauf zu achten, dass zu Beginn der Bauarbeiten aktuelle Pläne vor Ort vorliegen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
2521
BayWa r.e. Operation Services GmbH
ID: 5301
Karte
Tabelle der betroffenen Anlagen: lfd. Nr. Betriebsführer Windpark Leitungstyp Blatt Ansprechpartner 1 BayWa r.e. Operation Services GmbH Windpark Schönberg Stromkabel RSG_B-sc_B104-001, RSG_B-sc_B104-002, RSG_B-sc_DB-001, RSG_B_lp_921595, RSG_B_lp_921596, RSG_B_lp_921597.tif, RSG_B_lp_921598, RSG_B_lp_921599, RSG_B_lp_921600, RSG_B_lp_921601, RSG_B_lp_921602, RSG_B_lp_921783, RSG_B_lp_921784, RSG_B_lp_KABEL- GASLTG-001, RSG_B_lp_Übergabestati on-001, RSG_B_ue_PARK-001 [Inhalt anonymisiert] in Beantwortung Ihrer o.g. Anfrage erhalten Sie den betreffenden Lageplan der Kabeltrasse. In einer Trasse können mehrere Kabel nebeneinander und in verschiedenen Tiefen verlegt sein, ohne dass dies aus dem Trassenplan hervorgeht. Die Verlegungstiefe der Energiekabel und der Steuer-, Signal- und Messkabel beträgt in der Regel zum Zeitpunkt der Verlegung 70 cm bis 120 cm. Abweichungen sind in besonderen Fällen möglich bzw. können sich nachträglich durch Niveauänderungen ergeben. Gegen die Ausführung der angezeigten Maßnahme im Bereich der Energiekabel bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, wenn die nachfolgenden Auflagen eingehalten werden: Ausschachtungsarbeiten sind im Bereich der Energiekabel mit besonderer Vorsicht und in unmittelbarer Nähe von Hand auszuführen. Baugruben im Leitungsbereich sind sorgfältig anzulegen und fachgerecht zu verbauen. Freigelegte Kabel sind hochzubinden bzw. in geeigneter Weise abzufangen, wobei Muffen zugentlastet aufzuhängen sind. Die lichten Abstände sind bei Verlegung in offener Bauweise unter Berücksichtigung der örtlichen und technischen Gegebenheiten und der betrieblichen Belange festzulegen. Sie dürfen 0,2 m bei Kreuzungen nicht unterschreiten. Hinzukommende erdverlegte Kabel sind in Kreuzungsbereichen grundsätzlich in Kabelschutzrohren zu verlegen. Anlagen Planunterlagen Merkblatt zum Schutz von Kabeln bei Erdarbeiten
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen. Im Rahmen der Umweltprüfung haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Festlegung als Vorranggebiet entgegenstehen. Der Fläche des Vorranggebiets 03/24 Schönberg stehen keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen. Im Ergebnis der Abwägung wird das Vorranggebiet 03/24 Schönberg bestätigt und bleibt räumlich unverändert.
1213
BayWa r.e. Operation Services GmbH
ID: 5301
Karte
Tabelle der betroffenen Anlagen: lfd. Nr. Betriebsführer Windpark Leitungstyp Blatt Ansprechpartner 2 BayWa r.e. Operation Services GmbH Windpark Selmsdorf Stromkabel Selmsdorf_Blatt1_WP, Selmsdorf_Blatt2, Selmsdorf_Blatt3, Selmsdorf_Blatt4, Selmsdorf_Blatt5, Selmsdorf_Blatt6, Selmsdorf_Blatt7, Selmsdorf_Blatt8_UW [Inhalt anonymisiert] in Beantwortung Ihrer o.g. Anfrage erhalten Sie den betreffenden Lageplan der Kabeltrasse. In einer Trasse können mehrere Kabel nebeneinander und in verschiedenen Tiefen verlegt sein, ohne dass dies aus dem Trassenplan hervorgeht. Die Verlegungstiefe der Energiekabel und der Steuer-, Signal- und Messkabel beträgt in der Regel zum Zeitpunkt der Verlegung 70 cm bis 120 cm. Abweichungen sind in besonderen Fällen möglich bzw. können sich nachträglich durch Niveauänderungen ergeben. Gegen die Ausführung der angezeigten Maßnahme im Bereich der Energiekabel bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, wenn die nachfolgenden Auflagen eingehalten werden: Ausschachtungsarbeiten sind im Bereich der Energiekabel mit besonderer Vorsicht und in unmittelbarer Nähe von Hand auszuführen. Baugruben im Leitungsbereich sind sorgfältig anzulegen und fachgerecht zu verbauen. Freigelegte Kabel sind hochzubinden bzw. in geeigneter Weise abzufangen, wobei Muffen zugentlastet aufzuhängen sind. Die lichten Abstände sind bei Verlegung in offener Bauweise unter Berücksichtigung der örtlichen und technischen Gegebenheiten und der betrieblichen Belange festzulegen. Sie dürfen 0,2 m bei Kreuzungen nicht unterschreiten. Hinzukommende erdverlegte Kabel sind in Kreuzungsbereichen grundsätzlich in Kabelschutzrohren zu verlegen. Anlagen Planunterlagen Merkblatt zum Schutz von Kabeln bei Erdarbeiten
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In der Gemeinde Selmsdorf ist kein Vorranggebiet für Windenergie festgelegt.
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HanseGas GmbH
ID: 5302
nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1180152-HANG Adresse: Holdorf, Grüner Weg 3 Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Lagepläne Sicherheitsrelevante Einbauten betroffen nicht betroffen Kontaktaufnahme mit dem Center erforderlich Gas: X X Kommunikation: X Wärme: X Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. Netzbetreiber Störungsnummer Gasversorgung Wismar Land Gasversorgung Vorpommern Netz HanseWerk Natur GmbH HanseGas GmbH X T 03 85-58 97 50 75 T 03 85-58 97 50 75 T 0 40-2 37 82 79 10 T 03 85-58 97 50 75 Wichtig: Die Stellungnahme des Centers erhalten Sie fristgerecht in den nächsten Tagen. Bitte warten Sie diese unbedingt ab, denn Sie müssen Sie zwingend in Ihrer weiteren Planung berücksichtigen. Informieren Sie sich bei uns über den Stand der Verlegung unserer geplanten Leitungen. Sollte sich nach Beginn der Baumaßnahme herausstellen, dass Umverlegungsarbeiten unsererseits erforderlich werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns im Center in Verbindung. Sie müssen sicherstellen, dass die Versorgungsanlagen durch die Baumaßnahme nicht nachhaltig beeinflusst werden. Bei technischen Rückfragen bzw. Fragen zu Kostenvoranschlägen wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Leitungsauskunft-Nummer an das Center. Sofern uns Kosten durch die Baumaßnahme entstehen, sind diese durch den Vorhabenträger bzw. Verursacher zu tragen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
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HanseGas GmbH
ID: 5302
nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1180140-HANG Adresse: Krembz, Ausbau 1 vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Lagepläne Sicherheitsrelevante Einbauten betroffen nicht betroffen Kontaktaufnahme mit dem Center erforderlich Gas: X X Kommunikation: X Wärme: X Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. Netzbetreiber Störungsnummer Gasversorgung Wismar Land Gasversorgung Vorpommern Netz HanseWerk Natur GmbH HanseGas GmbH X T 03 85-58 97 50 75 T 03 85-58 97 50 75 T 0 40-2 37 82 79 10 T 03 85-58 97 50 75 Wichtig: Die Stellungnahme des Centers erhalten Sie fristgerecht in den nächsten Tagen. Bitte warten Sie diese unbedingt ab, denn Sie müssen Sie zwingend in Ihrer weiteren Planung berücksichtigen. Informieren Sie sich bei uns über den Stand der Verlegung unserer geplanten Leitungen. Sollte sich nach Beginn der Baumaßnahme herausstellen, dass Umverlegungsarbeiten unsererseits erforderlich werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns im Center in Verbindung. Sie müssen sicherstellen, dass die Versorgungsanlagen durch die Baumaßnahme nicht nachhaltig beeinflusst werden. Bei technischen Rückfragen bzw. Fragen zu Kostenvoranschlägen wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Leitungsauskunft-Nummer an das Center. Sofern uns Kosten durch die Baumaßnahme entstehen, sind diese durch den Vorhabenträger bzw. Verursacher zu tragen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
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HanseGas GmbH
ID: 5302
nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1180123-HANG Adresse: Schildetal, Söhringer Ring 14 vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Lagepläne Sicherheitsrelevante Einbauten betroffen nicht betroffen Kontaktaufnahme mit dem Center erforderlich Gas: X Kommunikation: X Wärme: X Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. Netzbetreiber Störungsnummer Gasversorgung Wismar Land Gasversorgung Vorpommern Netz HanseWerk Natur GmbH HanseGas GmbH X T 03 85-58 97 50 75 T 03 85-58 97 50 75 T 0 40-2 37 82 79 10 T 03 85-58 97 50 75 Wichtig: Die Stellungnahme des Centers erhalten Sie fristgerecht in den nächsten Tagen. Bitte warten Sie diese unbedingt ab, denn Sie müssen Sie zwingend in Ihrer weiteren Planung berücksichtigen. Informieren Sie sich bei uns über den Stand der Verlegung unserer geplanten Leitungen. Sollte sich nach Beginn der Baumaßnahme herausstellen, dass Umverlegungsarbeiten unsererseits erforderlich werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns im Center in Verbindung. Sie müssen sicherstellen, dass die Versorgungsanlagen durch die Baumaßnahme nicht nachhaltig beeinflusst werden. Bei technischen Rückfragen bzw. Fragen zu Kostenvoranschlägen wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Leitungsauskunft-Nummer an das Center. Sofern uns Kosten durch die Baumaßnahme entstehen, sind diese durch den Vorhabenträger bzw. Verursacher zu tragen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
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HanseGas GmbH
ID: 5302
nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1180111-HANG Adresse: Schildetal, Söhringer Ring 14 vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Lagepläne Sicherheitsrelevante Einbauten betroffen nicht betroffen Kontaktaufnahme mit dem Center erforderlich Gas: X Kommunikation: X Wärme: X Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. Netzbetreiber Störungsnummer Gasversorgung Wismar Land Gasversorgung Vorpommern Netz HanseWerk Natur GmbH HanseGas GmbH X T 03 85-58 97 50 75 T 03 85-58 97 50 75 T 0 40-2 37 82 79 10 T 03 85-58 97 50 75 Wichtig: Die Stellungnahme des Centers erhalten Sie fristgerecht in den nächsten Tagen. Bitte warten Sie diese unbedingt ab, denn Sie müssen Sie zwingend in Ihrer weiteren Planung berücksichtigen. Informieren Sie sich bei uns über den Stand der Verlegung unserer geplanten Leitungen. Sollte sich nach Beginn der Baumaßnahme herausstellen, dass Umverlegungsarbeiten unsererseits erforderlich werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns im Center in Verbindung. Sie müssen sicherstellen, dass die Versorgungsanlagen durch die Baumaßnahme nicht nachhaltig beeinflusst werden. Bei technischen Rückfragen bzw. Fragen zu Kostenvoranschlägen wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Leitungsauskunft-Nummer an das Center. Sofern uns Kosten durch die Baumaßnahme entstehen, sind diese durch den Vorhabenträger bzw. Verursacher zu tragen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
2509
HanseGas GmbH
ID: 5302
nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1180099-HANG Adresse: Dümmer, Kowahler Weg 1 vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Lagepläne Sicherheitsrelevante Einbauten betroffen nicht betroffen Kontaktaufnahme mit dem Center erforderlich Gas: X Kommunikation: X Wärme: X Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. Netzbetreiber Störungsnummer Gasversorgung Wismar Land Gasversorgung Vorpommern Netz HanseWerk Natur GmbH HanseGas GmbH X T 03 85-58 97 50 75 T 03 85-58 97 50 75 T 0 40-2 37 82 79 10 T 03 85-58 97 50 75 Die Stellungnahme des Centers erhalten Sie fristgerecht in den nächsten Tagen. Bitte warten Sie diese unbedingt ab, denn Sie müssen Sie zwingend in Ihrer weiteren Planung berücksichtigen. Informieren Sie sich bei uns über den Stand der Verlegung unserer geplanten Leitungen. Sollte sich nach Beginn der Baumaßnahme herausstellen, dass Umverlegungsarbeiten unsererseits erforderlich werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns im Center in Verbindung. Sie müssen sicherstellen, dass die Versorgungsanlagen durch die Baumaßnahme nicht nachhaltig beeinflusst werden. Bei technischen Rückfragen bzw. Fragen zu Kostenvoranschlägen wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Leitungsauskunft-Nummer an das Center. Sofern uns Kosten durch die Baumaßnahme entstehen, sind diese durch den Vorhabenträger bzw. Verursacher zu tragen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
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HanseGas GmbH
ID: 5308
nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1180000-HANG Adresse: Prestin, vielen Dank für Ihre Anfrage. Gute Nachrichten für Sie: Im angefragten Bereich sind in unserem Netz keine Leitungen verzeichnet. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie jederzeit mit Leitungen rechnen, z. B. von anderen Versorgern. Gehen Sie sorgfältig vor, um Beschädigungen zu verhindern und eine Gefährdung von Personen auszuschließen. Diese Auskunft ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat Lagepläne Sicherheitsrelevante Einbauten betroffen nicht betroffen Kontaktaufnahme mit dem Center erforderlich Gas: X Kommunikation: X Wärme: X Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. Netzbetreiber Störungsnummer Gasversorgung Wismar Land Gasversorgung Vorpommern Netz HanseWerk Natur GmbH HanseGas GmbH X T 03 85-58 97 50 75 T 03 85-58 97 50 75 T 0 40-2 37 82 79 10 T 03 85-58 97 50 75 Wichtig: Die Stellungnahme des Centers erhalten Sie fristgerecht in den nächsten Tagen. Bitte warten Sie diese unbedingt ab, denn Sie müssen Sie zwingend in Ihrer weiteren Planung berücksichtigen. Informieren Sie sich bei uns über den Stand der Verlegung unserer geplanten Leitungen. Sollte sich nach Beginn der Baumaßnahme herausstellen, dass Umverlegungsarbeiten unsererseits erforderlich werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns im Center in Verbindung. Sie müssen sicherstellen, dass die Versorgungsanlagen durch die Baumaßnahme nicht nachhaltig beeinflusst werden. Bei technischen Rückfragen bzw. Fragen zu Kostenvoranschlägen wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Leitungsauskunft-Nummer an das Center. Sofern uns Kosten durch die Baumaßnahme entstehen, sind diese durch den Vorhabenträger bzw. Verursacher zu tragen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
2500
HanseGas GmbH
ID: 5308
nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1179940-HANG Adresse: Plate, Raben Steinfelderweg 1 vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Lagepläne Sicherheitsrelevante Einbauten betroffen nicht betroffen Kontaktaufnahme mit dem Center erforderlich Gas: X X Kommunikation: X Wärme: X Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. Netzbetreiber Störungsnummer Gasversorgung Wismar Land Gasversorgung Vorpommern Netz HanseWerk Natur GmbH HanseGas GmbH X T 03 85-58 97 50 75 T 03 85-58 97 50 75 T 0 40-2 37 82 79 10 T 03 85-58 97 50 75 Wichtig: Die Stellungnahme des Centers erhalten Sie fristgerecht in den nächsten Tagen. Bitte warten Sie diese unbedingt ab, denn Sie müssen Sie zwingend in Ihrer weiteren Planung berücksichtigen. Informieren Sie sich bei uns über den Stand der Verlegung unserer geplanten Leitungen. Sollte sich nach Beginn der Baumaßnahme herausstellen, dass Umverlegungsarbeiten unsererseits erforderlich werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns im Center in Verbindung. Sie müssen sicherstellen, dass die Versorgungsanlagen durch die Baumaßnahme nicht nachhaltig beeinflusst werden. Bei technischen Rückfragen bzw. Fragen zu Kostenvoranschlägen wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Leitungsauskunft-Nummer an das Center. Sofern uns Kosten durch die Baumaßnahme entstehen, sind diese durch den Vorhabenträger bzw. Verursacher zu tragen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
2501
HanseGas GmbH
ID: 5308
nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1179928-HANG Adresse: Schwerin, Landeshauptstadt, Vossens Tannen 55 vielen Dank für Ihre Anfrage. Gute Nachrichten für Sie: Im angefragten Bereich sind in unserem Netz keine Leitungen verzeichnet. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie jederzeit mit Leitungen rechnen, z. B. von anderen Versorgern. Gehen Sie sorgfältig vor, um Beschädigungen zu verhindern und eine Gefährdung von Personen auszuschließen. Diese Auskunft ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Lagepläne Sicherheitsrelevante Einbauten betroffen nicht betroffen Kontaktaufnahme mit dem Center erforderlich Gas: X Kommunikation: X Wärme: X Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. Netzbetreiber Störungsnummer Gasversorgung Wismar Land Gasversorgung Vorpommern Netz HanseWerk Natur GmbH HanseGas GmbH X T 03 85-58 97 50 75 T 03 85-58 97 50 75 T 0 40-2 37 82 79 10 T 03 85-58 97 50 75 Wichtig: Die Stellungnahme des Centers erhalten Sie fristgerecht in den nächsten Tagen. Bitte warten Sie diese unbedingt ab, denn Sie müssen Sie zwingend in Ihrer weiteren Planung berücksichtigen. Informieren Sie sich bei uns über den Stand der Verlegung unserer geplanten Leitungen. Sollte sich nach Beginn der Baumaßnahme herausstellen, dass Umverlegungsarbeiten unsererseits erforderlich werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns im Center in Verbindung. Sie müssen sicherstellen, dass die Versorgungsanlagen durch die Baumaßnahme nicht nachhaltig beeinflusst werden. Bei technischen Rückfragen bzw. Fragen zu Kostenvoranschlägen wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Leitungsauskunft-Nummer an das Center. Sofern uns Kosten durch die Baumaßnahme entstehen, sind diese durch den Vorhabenträger bzw. Verursacher zu tragen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
2502
HanseGas GmbH
ID: 5308
nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1180000-HANG Adresse: Prestin vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Tabelle: Lagepläne: Gas, Kommunikation und Wärme: nicht betroffen Sicherheitsrelevante Einbauten / Kontaktaufnahme mit dem Center: keine Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. HanseGas GmH, Störungsnummer: T 03 85-58 97 50 75
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
2503
HanseGas GmbH
ID: 5308
nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1179940-HANG Adresse: Plate, Raben Steinfelderweg 1 vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Tabelle: Lagepläne: Gas - betroffen nicht betroffen: Kommunikation und Wärme Sicherheitsrelevante Einbauten / Kontaktaufnahme mit dem Center erforderlich: für Gas Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. HanseGas GmH, Störungsnummer: T 03 85-58 97 50 75
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
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HanseGas GmbH
ID: 5308
nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1179928-HANG Adresse: Schwerin, Landeshauptstadt, Vossens Tannen 55 vielen Dank für Ihre Anfrage. Gute Nachrichten für Sie: Im angefragten Bereich sind in unserem Netz keine Leitungen verzeichnet. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie jederzeit mit Leitungen rechnen, z. B. von anderen Versorgern. Gehen Sie sorgfältig vor, um Beschädigungen zu verhindern und eine Gefährdung von Personen auszuschließen. Diese Auskunft ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Tabelle in Bezug auf Leitungen (Gas, Kommunikation, Wärme), Lagepläne und Sicherheitsrelevante Einbauten / alle nicht betroffen Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. Tabelle Netzbetreiber sowie Störungsnummer: HanseGas GmbH / T 03 85-58 97 50 75 Bitte beachten Sie die beiliegenden Leitungsschutzanweisungen! Wichtig: Die Stellungnahme des Centers erhalten Sie fristgerecht in den nächsten Tagen. Bitte warten Sie diese unbedingt ab, denn Sie müssen Sie zwingend in Ihrer weiteren Planung berücksichtigen. Informieren Sie sich bei uns über den Stand der Verlegung unserer geplanten Leitungen. Sollte sich nach Beginn der Baumaßnahme herausstellen, dass Umverlegungsarbeiten unsererseits erforderlich werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns im Center in Verbindung. Sie müssen sicherstellen, dass die Versorgungsanlagen durch die Baumaßnahme nicht nachhaltig beeinflusst werden. Bei technischen Rückfragen bzw. Fragen zu Kostenvoranschlägen wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Leitungsauskunft-Nummer an das Center. Sofern uns Kosten durch die Baumaßnahme entstehen, sind diese durch den Vorhabenträger bzw. Verursacher zu tragen. Anlagen: - Index - Legende - Merkblatt_zum_Schutz_der_Verteilungsanlagen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
2505
HanseGas GmbH
ID: 5320
nicht zugeordnet
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Leitungsauskunft: 1180036-HANG Adresse: Sternberg, Stadt, Dorfstr. 9 vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Tabelle in Bezug auf Leitungen (Gas - betroffen, Kommunikation nicht betroffen, Wärme nicht betroffen), Lagepläne und Sicherheitsrelevante Einbauten bei Gas: Kontaktaufnahme mit dem Center erforderlich! Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. HanseGas GmbH: T 03 85-58 97 50 75 Bitte beachten Sie die beiliegenden Leitungsschutzanweisungen! Wichtig: Die Stellungnahme des Centers erhalten Sie fristgerecht in den nächsten Tagen. Bitte warten Sie diese unbedingt ab, denn Sie müssen Sie zwingend in Ihrer weiteren Planung berücksichtigen. Informieren Sie sich bei uns über den Stand der Verlegung unserer geplanten Leitungen. Sollte sich nach Beginn der Baumaßnahme herausstellen, dass Umverlegungsarbeiten unsererseits erforderlich werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns im Center in Verbindung. Sie müssen sicherstellen, dass die Versorgungsanlagen durch die Baumaßnahme nicht nachhaltig beeinflusst werden. Bei technischen Rückfragen bzw. Fragen zu Kostenvoranschlägen wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Leitungsauskunft-Nummer an das Center. Sofern uns Kosten durch die Baumaßnahme entstehen, sind diese durch den Vorhabenträger bzw. Verursacher zu tragen. Anlagen: - Gas - Index - Legende - Leitungsschutzanweisung - Leitungsschutzanweisung Gashochdruckleitungen - Merkblatt_zum_Schutz_der_Verteilungsanlagen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
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HanseGas GmbH
ID: 5320
nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1180036-HANG Adresse: Sternberg, Stadt, Dorfstr. 9 vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Lagepläne Sicherheitsrelevante Einbauten betroffen nicht betroffen Kontaktaufnahme mit dem Center erforderlich Gas: X X Kommunikation: X Wärme: X Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. Netzbetreiber Störungsnummer Gasversorgung Wismar Land Gasversorgung Vorpommern Netz HanseWerk Natur GmbH HanseGas GmbH X T 03 85-58 97 50 75 T 03 85-58 97 50 75 T 0 40-2 37 82 79 10 T 03 85-58 97 50 75 Wichtig: Die Stellungnahme des Centers erhalten Sie fristgerecht in den nächsten Tagen. Bitte warten Sie diese unbedingt ab, denn Sie müssen Sie zwingend in Ihrer weiteren Planung berücksichtigen. Informieren Sie sich bei uns über den Stand der Verlegung unserer geplanten Leitungen. Sollte sich nach Beginn der Baumaßnahme herausstellen, dass Umverlegungsarbeiten unsererseits erforderlich werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns im Center in Verbindung. Sie müssen sicherstellen, dass die Versorgungsanlagen durch die Baumaßnahme nicht nachhaltig beeinflusst werden. Bei technischen Rückfragen bzw. Fragen zu Kostenvoranschlägen wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Leitungsauskunft-Nummer an das Center. Sofern uns Kosten durch die Baumaßnahme entstehen, sind diese durch den Vorhabenträger bzw. Verursacher zu tragen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
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ID: 5320
nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1180022-HANG Adresse: Kobrow, Kobrower Str. 8 vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Lagepläne Sicherheitsrelevante Einbauten betroffen nicht betroffen Kontaktaufnahme mit dem Center erforderlich Gas: X X Kommunikation: X Wärme: X Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. Netzbetreiber Störungsnummer Gasversorgung Wismar Land Gasversorgung Vorpommern Netz HanseWerk Natur GmbH HanseGas GmbH X T 03 85-58 97 50 75 T 03 85-58 97 50 75 T 0 40-2 37 82 79 10 T 03 85-58 97 50 75 Wichtig: Die Stellungnahme des Centers erhalten Sie fristgerecht in den nächsten Tagen. Bitte warten Sie diese unbedingt ab, denn Sie müssen Sie zwingend in Ihrer weiteren Planung berücksichtigen. Informieren Sie sich bei uns über den Stand der Verlegung unserer geplanten Leitungen. Sollte sich nach Beginn der Baumaßnahme herausstellen, dass Umverlegungsarbeiten unsererseits erforderlich werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns im Center in Verbindung. Sie müssen sicherstellen, dass die Versorgungsanlagen durch die Baumaßnahme nicht nachhaltig beeinflusst werden. Bei technischen Rückfragen bzw. Fragen zu Kostenvoranschlägen wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Leitungsauskunft-Nummer an das Center. Sofern uns Kosten durch die Baumaßnahme entstehen, sind diese durch den Vorhabenträger bzw. Verursacher zu tragen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
2493
HanseGas GmbH
ID: 5320
nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1179981-HANG Adresse: Barnin, Wessiner Weg 5 vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Lagepläne Sicherheitsrelevante Einbauten betroffen nicht betroffen Kontaktaufnahme mit dem Center erforderlich Gas: X Kommunikation: X Wärme: X Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. Netzbetreiber Störungsnummer Gasversorgung Wismar Land Gasversorgung Vorpommern Netz HanseWerk Natur GmbH HanseGas GmbH X T 03 85-58 97 50 75 T 03 85-58 97 50 75 T 0 40-2 37 82 79 10 T 03 85-58 97 50 75 Wichtig: Die Stellungnahme des Centers erhalten Sie fristgerecht in den nächsten Tagen. Bitte warten Sie diese unbedingt ab, denn Sie müssen Sie zwingend in Ihrer weiteren Planung berücksichtigen. Informieren Sie sich bei uns über den Stand der Verlegung unserer geplanten Leitungen. Sollte sich nach Beginn der Baumaßnahme herausstellen, dass Umverlegungsarbeiten unsererseits erforderlich werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns im Center in Verbindung. Sie müssen sicherstellen, dass die Versorgungsanlagen durch die Baumaßnahme nicht nachhaltig beeinflusst werden. Bei technischen Rückfragen bzw. Fragen zu Kostenvoranschlägen wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Leitungsauskunft-Nummer an das Center. Sofern uns Kosten durch die Baumaßnahme entstehen, sind diese durch den Vorhabenträger bzw. Verursacher zu tragen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
2494
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ID: 5320
nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1179961-HANG Adresse: Crivitz, Stadt, Moorwiesenweg 4 vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Lagepläne Sicherheitsrelevante Einbauten betroffen nicht betroffen Kontaktaufnahme mit dem Center erforderlich Gas: X X Kommunikation: X Wärme: X Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. Netzbetreiber Störungsnummer Gasversorgung Wismar Land Gasversorgung Vorpommern Netz HanseWerk Natur GmbH HanseGas GmbH X T 03 85-58 97 50 75 T 03 85-58 97 50 75 T 0 40-2 37 82 79 10 T 03 85-58 97 50 75 Wichtig: Die Stellungnahme des Centers erhalten Sie fristgerecht in den nächsten Tagen. Bitte warten Sie diese unbedingt ab, denn Sie müssen Sie zwingend in Ihrer weiteren Planung berücksichtigen. Informieren Sie sich bei uns über den Stand der Verlegung unserer geplanten Leitungen. Sollte sich nach Beginn der Baumaßnahme herausstellen, dass Umverlegungsarbeiten unsererseits erforderlich werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns im Center in Verbindung. Sie müssen sicherstellen, dass die Versorgungsanlagen durch die Baumaßnahme nicht nachhaltig beeinflusst werden. Bei technischen Rückfragen bzw. Fragen zu Kostenvoranschlägen wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Leitungsauskunft-Nummer an das Center. Sofern uns Kosten durch die Baumaßnahme entstehen, sind diese durch den Vorhabenträger bzw. Verursacher zu tragen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
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HanseGas GmbH
ID: 5320
nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1180036-HANG Adresse: Sternberg, Stadt, Dorfstr. 9 vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Tabelle: Lagepläne: Gas - betroffen nicht betroffen: Kommunikation und Wärme Sicherheitsrelevante Einbauten / Kontaktaufnahme mit dem Center: Gas Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. HanseGas GmH, Störungsnummer: T 03 85-58 97 50 75
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
2496
HanseGas GmbH
ID: 5320
nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1180022-HANG Adresse: Kobrow, Kobrower Str. 8 vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Tabelle: Lagepläne: Gas - betroffen nicht betroffen: Kommunikation und Wärme Sicherheitsrelevante Einbauten / Kontaktaufnahme mit dem Center: Gas Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. HanseGas GmH, Störungsnummer: T 03 85-58 97 50 75
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
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nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1179981-HANG Adresse: Barnin, Wessiner Weg 5 vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Tabelle: Lagepläne: Gas - betroffen nicht betroffen: Kommunikation und Wärme Sicherheitsrelevante Einbauten / Kontaktaufnahme mit dem Center: keine Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. HanseGas GmH, Störungsnummer: T 03 85-58 97 50 75
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
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nicht zugeordnet
Leitungsauskunft: 1179961-HANG Adresse: Crivitz, Stadt, Moorwiesenweg 4 vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben unser Planwerk für Sie geprüft: Im angefragten Bereich befinden sich Leitungen. Die Einzelheiten sehen Sie in der Leitungsauskunft im Anhang. Sie ist ausschließlich für Ihr oben genanntes Projekt bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Unsere Stellungnahmen erhalten Sie separat. Tabelle: Lagepläne: Gas - betroffen nicht betroffen: Kommunikation und Wärme Sicherheitsrelevante Einbauten / Kontaktaufnahme mit dem Center erforderlich: für Gas Diese Auskunft ist gültig für folgende Netzbetreiber. Die gekennzeichneten Netzbetreiber sind betroffen. HanseGas GmH, Störungsnummer: T 03 85-58 97 50 75
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Wie in den abwägungsleitenden Prämissen des Planungskonzeptes dargelegt, werden Flächen, durch die Linieninfrastrukturen wie Straßen, Bahnstrecken und Leitungstrassen verlaufen, als ein geschlossenes Gebiet dargestellt und festgelegt. Auch werden infrastrukturell vorbelastete Flächen gegenüber unbelasteten Flächen bei der Flächenauswahl höher gewichtet. Von Windenergieanlagen zu Straßen, Bahnstrecken, Leitungstrassen und anderen Linieninfrastrukturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten, die in unterschiedlichen Fachgesetzen und technischen Regelwerken festgelegt sind. Diese gesetzlich festgelegten Abstände wirken in der Regel nur sehr kleinräumig bzw. sind aufgrund der Maßstäblichkeit auf regionalplanerischer Ebene nicht berücksichtigungsfähig. Die notwendigen Sicherheitsabstände sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren konkret festzulegen.
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