| Stellungnehmer | Kapitel | Inhalt | Abwägung und Sachaufklärung | BE-ID |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Die Gemeinde Toddin gibt zum Grobkonzept der Teilfortschreibung RREP WM Kapitel 4.1 und 4.2 folgende Stellungnahme ab:
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Für die zukünftige Steuerung der Siedlungsentwicklung wird die Variante 2 - WE-Ansatz unter Zugrundelegung der Einwohnerzahl zu einem Basisjahr favorisiert.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Die Gemeinde Alt Zachun ist eine amtsangehörige Gemeinde des Amtes Hagenow-Land. Sie liegt verkehrsgünstig im Dreieck Schwerin-Hagenow-Wittenburg in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße 321 und der A24. Weiterhin verläuft am Ortsrand die Bahnlinie Schwerin-Hagenow Land-Hamburg und ist für Pendler autofrei durch einen ansässigen Bahnhof angebunden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
601 |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Insbesondere Gemeinden mit einer guten Bahnanbindung können zukünftig zu einer schnelleren Reduzierung des CO² Ausstoßes beitragen. Durch eine bessere Taktung der Deutschen Bahn könnten auch aus den Umlandgemeinden Berufspendler verstärkt auf den öffentlichen Personenverkehr umsteigen und so den Autoverkehr verringern, was eine Reduzierung der Treibhausgase zur Folge hätte. Durch die vorhandene Infrastruktur sind keine neuen Investitionen oder Bauten notwendig, was sich ebenfalls positiv auf die Klimabilanz auswirkt.
Die Gemeinde Alt Zachun fordert daher ein größeres Potenzial an neu zu errichtenden Wohneinheiten für Gemeinden mit einer guten Bahnanbindung und Haltepunkten im Ort.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die eine direkte Anbindung an das großräumige Straßen- oder Schienennetz aufweisen, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen.
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602 |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Die Gemeinde Gammelin befindet sich in verkehrsgünstiger Lage im Dreieck Schwerin-Wittenburg-Hagenow in unmittelbarer Nähe zur A24. Durch den geplanten Ausbau der K27, die durch die Gemeinde Gammelin verläuft, wird der Wirtschafts- und Touristikstandort Wittenburg mit der B321 (Schwerin-Hagenow) noch besser angebunden. Auch die Erreichbarkeit touristischer Ziele, wie die Wasserskianlage Neu Zachun, wird verbessert. Aus diesen Gründen wird eine Weiterentwicklung der Gemeinde zum ländlichen Raum mit günstiger Wirtschaftsbasis angestrebt.
Die Gemeinde Gammelin ist Träger der Grundschule, die sich im Ortszentrum befindet und somit auch als Einzugsgebiet der umliegenden Gemeinden dient. Um den Schulstandort zu sichern, ist der Neubau einer Einfeldsporthalle in Planung, welche auch den örtlichen Vereinen zur Verfügung gestellt werden soll und somit auch das soziale und kulturelle Zusammenleben im Ort festigt.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
603 |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Für die Bereitstellung von Bauplätzen stehen keine innerörtlichen Gemeindeflächen zur Verfügung, der Bebauungsplan Nr. 2 am Ortsrand ist mittlerweile vollständig bebaut. Daher beabsichtigt die Gemeinde Gammelin einen neuen Bebauungsplan zu entwickeln, um der eigenen Bevölkerung sowie Arbeitnehmern aus den umliegenden Grund-, Mittel sowie Oberzentren potenziellen Wohnraum anbieten zu können.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Die raumordnerische Lenkung der Siedlungsentwicklung schränkt das Grundrecht auf Freizügigkeit nicht in unzulässiger Weise ein und steht der Erfüllung individueller Wünsche nicht von vornherein entgegen. Jedoch wird eine ausschließliche Konzentration auf den Neubau von Einfamilienhäusern (EFH) für den Zuzug junger Familien in die nicht-zentralen Orte als nicht zielführend angesehen. Eine vorausschauende gemeindliche Planung verlangt zugleich nach Ansätzen für die Steuerung des Generationenwechsels im EFH-Bestand. Dahingehend soll das Ineinandergreifen von entsprechenden Strategien zur Schaffung seniorengerechten Wohnraums und zur Nach- und Umnutzung (Generationenwechsel) im EFH-Bestand stärker forciert und die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum bei Neubauplanungen stärker berücksichtigt werden. Dabei kann es bei geschickter Planung zu einer „Win-win-Situation“ kommen (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. mit der dazugehörigen Begründung).
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Insbesondere durch die Errichtung des "Wittenburg Village" wird es in den angrenzenden Gemeinden einen weiteren Wohnungsbedarf geben, der sich durch die derzeitigen Entwicklungsmöglichkeiten nicht decken lässt.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die Gemeinde die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen erfüllt.
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Zentren selbst nicht durchgängig für den benötigten Wohnraum sorgen können bzw. wollen (z.B. aus finanziellen Gründen oder fehlenden eigenen Entwicklungsmöglichkeiten). Daher ist eine Bauflächenbereitstellung in den umliegenden Gemeinden von existenzieller Bedeutung für die dort angesiedelten Unternehmen.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auf die Zentralen Orte erforderlich. Gutachterlich wurde das auffällig geringe Neubauniveau v.a. in den Mittel- und Grundzentren außerhalb der Tourismusräume nachgewiesen. Daher ist dem Ansatz einer deutlichen Erhöhung des Wohnungsbaus in den Zentralen Orten mehr Aufmerksamkeit zuzuweisen. Die Nachfragepräferenzen der Haushalte stehen dem nicht entgegen. Für die Zentralen Orte besteht künftig die Pflicht, in quantitativer Hinsicht ein großzügigeres Wohnbauflächenangebot bereitzustellen, um neben der Deckung des örtlichen Bedarfs auch verstärkt Wachstums- und Zuwanderungsimpulse, insbesondere aus der Metropolregion Hamburg, aufnehmen zu können. Der Aspekt wird in den PS 4.2 (1) – (4) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen aufgegriffen. Unabhängig davon sind auch Möglichkeiten der interkommunalen Kooperation auszuloten (siehe PS 4.1 (11) i.V.m. der dazugehörigen Begründung). |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Weiterhin sollte auch berücksichtigt werden, dass insbesondere die Schaffung von neuem Wohnraum kostenintensive Vorhaben sind, die sich erst ab einer bestimmten Anzahl von neuen Bauplätzen refinanziert. Daher sieht die Gemeinde Gammelin einen Entwicklungsrahmen von 20 Wohneinheiten als angemessen an, welche in einem Verfahren beplant werden sollten. Es ist jedoch durchaus denkbar, dass Festsetzungen aufgenommen werden, um die Hälfte des Wohngebietes zu einem späteren Zeitpunkt freizugeben (z. B. 10 Bauplätze nach Rechtskraft und weitere 10 nach 5 Jahren).
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Verfahrenskosten sind kein geeignetes Kriterium für die Steuerung der Siedlungsentwicklung. |
607 |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Die Gemeinde Gammelin fordert daher eine differenziertere Betrachtung der quantitativen Aspekte und keinen pauschalen Ansatz. Denkbar wäre zukünftig auch eine Positivbeurteilung bei größeren Vorhaben, die die angrenzenden Zentralen Orte nicht beeinträchtigen, oder die diese nicht selbst kompensieren können bzw. wollen. Dafür sind auch städtebauliche Entwicklungskonzepte oder Regionalkonzepte sinnvoll, um jeden Zentralen Ort differenziert zu betrachten. Denn auch in der Region Westmecklenburg herrschen starke regionale Unterschiede und Bedarfe der Zentralen Orte und deren Umlandgemeinden.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen, den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Zudem wird prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (vgl. 4.2 (6)).
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Bei den qualitativen Aspekten müssen die umliegenden Wirtschaftsräume zwingend stärker berücksichtigt werden. Insbesondere die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hagenow-Land bieten Wohnraum für Arbeitnehmer aus den angrenzenden Grund-, Mittel- und Oberzentren (Schwerin, Hagenow, Wittenburg, Ludwigslust, Lübtheen sowie aus der Metropolregion Hamburg) und tragen somit zur wirtschaftlichen Stabilität der Unternehmen bei, die wiederum Gewerbesteuereinnahmen und stärkere Kaufkraft in den Zentren sichern.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die als Siedlungsschwerpunkte festgelegt sind, in einem Tourismusschwerpunktraum liegen, ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen und / oder infrastrukturell bzw. lagebezogen prädestiniert sind, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen.
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Die Gemeinde Bobzin befindet sich in zentraler Lage an der Landesstraße 04, zwischen den Wirtschaftsstandorten Wittenburg und Hagenow, und in unmittelbarer Nähe zur A24, die die Metropolen Hamburg und Berlin verbindet. Sie sind für viele Pendler in der Metropolregion Hamburg eine schnelle und wichtige Anbindung zu ihren Arbeitsplätzen und sichern auch die Erreichbarkeit von touristischen Zielen, wie das Alpincenter Hamburg-Wittenburg und die Biosphärenregion Schaalsee. Weiterhin haben sich in den letzten Jahrzehnten am Ortsrand durch die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 1 und 4 Gewerbebetriebe angesiedelt, die für die ortsansässige Bevölkerung wichtige Arbeitgeber sind und für die Gemeinde, durch die Gewerbesteuer, eine sichere finanzielle Einnahmequelle darstellen. Durch den soliden Haushalt ist die Gemeinde in der Lage, innerörtliche Bauvorhaben zu realisieren, z.B. Neubau Feuerwehrgerätehaus, sowie das soziale und kulturelle Leben im Ort finanziell stärker zu unterstützen.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Die ortsansässigen Betriebe, aber auch aus den angrenzenden Wirtschaftsstandorten, können sich aber nur erweitern, wenn das Fachpersonal in den Orten selbst, bzw. in den angrenzenden Gemeinden ausreichend Wohnraum finden, um zukünftige Arbeitswege zu verringern und Arbeitnehmer dauerhaft an die Unternehmen binden zu können. Insbesondere durch die Errichtung des "Wittenburg Village" wird es in den angrenzenden Gemeinden einen weiteren Wohnungsbedarf geben, der sich durch die derzeitigen Entwicklungsmöglichkeiten nicht decken lässt.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die Gemeinde die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen erfüllt.
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Zentren selbst nicht durchgängig für den benötigten Wohnraum sorgen können bzw. wollen (z.B. aus finanziellen Gründen oder fehlenden eigenen Entwicklungsmöglichkeiten). Daher ist eine Bauflächenbereitstellung in den umliegenden Gemeinden von existenzieller Bedeutung für die dort angesiedelten Unternehmen.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auf die Zentralen Orte erforderlich. Gutachterlich wurde das auffällig geringe Neubauniveau v.a. in den Mittel- und Grundzentren außerhalb der Tourismusräume nachgewiesen. Daher ist dem Ansatz einer deutlichen Erhöhung des Wohnungsbaus in den Zentralen Orten mehr Aufmerksamkeit zuzuweisen. Die Nachfragepräferenzen der Haushalte stehen dem nicht entgegen. Für die Zentralen Orte besteht künftig die Pflicht, in quantitativer Hinsicht ein großzügigeres Wohnbauflächenangebot bereitzustellen, um neben der Deckung des örtlichen Bedarfs auch verstärkt Wachstums- und Zuwanderungsimpulse, insbesondere aus der Metropolregion Hamburg, aufnehmen zu können. Der Aspekt wird in den PS 4.2 (1) – (4) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen aufgegriffen. Unabhängig davon sind auch Möglichkeiten der interkommunalen Kooperation auszuloten (siehe PS 4.1 (11) i.V.m. der dazugehörigen Begründung). |
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Amt Hagenow-Land
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I. Grobkonzept
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Weiterhin sollte auch berücksichtigt werden, dass insbesondere die Schaffung von neuem Wohnraum kostenintensive Vorhaben sind, die sich erst ab einer bestimmten Anzahl von neuen Bauplätzen refinanziert.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Verfahrenskosten sind kein geeignetes Kriterium für die Steuerung der Siedlungsentwicklung. |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Daher sieht die Gemeinde Bobzin einen Entwicklungsrahmen gemäß der Variante 3 (WE-Ansatz nach Flächen-Einwohner) als angemessen an, um sich mit einer höheren Dichtevorgabe flexibler an die aktuellen Wohnbedarfe anpassen zu können.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes wird im PS 4.2 (5) aufgegriffen. |
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Amt Hagenow-Land
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I. Grobkonzept
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Denkbar wäre zukünftig auch eine Positivbeurteilung bei größeren Vorhaben, die die angrenzenden Zentralen Orte nicht beeinträchtigen, oder die diese nicht selbst kompensieren können bzw. wollen. Dafür sind auch städtebauliche Entwicklungskonzepte oder Regionalkonzepte sinnvoll, um jeden Zentralen Ort differenziert zu betrachten. Denn auch in der Region Westmecklenburg herrschen starke regionale Unterschiede und Bedarfe der Zentralen Orte und deren Umlandgemeinden.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen, den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Zudem wird prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (vgl. 4.2 (6)).
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Bei den qualitativen Aspekten müssen die umliegenden Wirtschaftsräume zwingend stärker berücksichtigt werden. Insbesondere die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hagenow-Land bieten Wohnraum für Arbeitnehmer aus den angrenzenden Grund-, Mittel- und Oberzentren (Schwerin, Hagenow, Wittenburg, Ludwigslust, Lübtheen sowie aus der Metropolregion Hamburg) und tragen somit zur wirtschaftlichen Stabilität der Unternehmen bei, die wiederum Gewerbesteuereinnahmen und stärkere Kaufkraft in den Zentren sichern.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die als Siedlungsschwerpunkte festgelegt sind, in einem Tourismusschwerpunktraum liegen, ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen und / oder infrastrukturell bzw. lagebezogen prädestiniert sind, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen.
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Die Gemeinde Redefin gehört zum Amtsbereich Hagenow Land im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Das Gemeindegebiet hat eine Fläche von 17,73 km² und ist ländlich und landwirtschaftlich geprägt. Die Gemeinde legt einen hohen Wert auf die Lebensqualität ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Dazu gehört ein hoher Erholungswert in der umgebenden Landschaft und der Gemeinde. Als Biosphärengemeinde liegt uns besonders an der Ausgewogenheit unter der Berücksichtigung der Interessen von Menschen und Natur. Als im Lärmaktionsplan des Amtes Hagenow Land gegenüber der Europäischen Union ausgewiesenes „Ruhiges Gebiet“ arbeiten wir kontinuierlich daran belastenden Lärm für unsere Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren oder nicht entstehen zu lassen.
In der Abrundungssatzung zielen wir auf Lückenbebauung, aber leider stehen diese privaten Bauplätze nicht zur Verfügung. Die Gemeindevertretung ist bemüht weitere Flächen als Bauland auszuweisen, da die Nachfrage nach Bauland in unserer Gemeinde weiterhin groß ist.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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S. 6, Ökonomische und soziale Auswirkungen: nachdem zunächst der Trend vom Dorf in die Stadt ganze Dörfer zur Verwaisung und Überalterung brachte, zeigt sich seit Jahren ein zunehmender Trend aus der Stadt heraus in die ländliche Idylle. Dies spiegelt ein Bedürfnis nach Ruhe, Freizeit im Grünen und Familienleben wider. Es ist auch Ausdruck einer großen finanziellen Unabhängigkeit vorwiegend junger Familien. Diese Zuzüge haben sich viele Gemeinden seit Jahren gewünscht. Sie bringen Leben ins Dorf und stärken zuverlässig durch ihre Einkommenssteueranteile die finanzielle Situation der Kommune. Der dabei gelebte Anspruch seine individuellen Wohnraumträume vollständig zu erfüllen, ist inkompatibel mit der hier im Text (S.7) geschilderten Möglichkeit des Generationenwechsels im Bestand. Eine negative Auswirkung auf Zentrale Orte durch die Bautätigkeit in ländlichen Bereich können wir in unserem Bereich nicht feststellen. Ob hier Lenkungsmöglichkeiten durch die Gemeinden bestehen bzw. sinnvoll umgesetzt werden können ist zweifelhaft.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich.
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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2.2 Vorschläge zur zukünftigen Steuerung der Siedlungsentwicklung
2.2.1 Quantitative Rahmenbedingungen:
Die GV Redefin befürwortet die beiden folgenden Varianten.
1. WE-Ansatz unter Zugrundelegung der Einwohnerzahl 1,0 WE/ 500 EW
2. WE- Ansatz unter Zugrundelegung Fläche- Einwohner 1 ha / 500 WE und Dichtevorgabe
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes wird im PS 4.2 (5) aufgegriffen. |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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2.2.2 Qualitative Steuerung: wir begrüßen die Aufnahme qualitativer Kriterien, da sie den Gemeinden die Entwicklung eigener Strategien ermöglichen und Handlungsspielräume eröffnen, ohne den großen Rahmen in Frage zu stellen. Die Kriterien sollten an die Planungsregion Westmecklenburg angepasst werden.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Stellungnahme der Gemeinde Hoort zum Grobkonzept der Teilfortschreibung RREP WM Kapitel 4.1 und 4.2
Die Gemeinde Hoort gehört zum Amtsbereich Hagenow-Land und zählt zu den nicht zentralen Gemeinden im strukturschwachen ländlichen Raum im Nahbereich zu Hagenow. Hagenow ist im Regionalen Raumentwicklungsprogramm als Mittelzentrum eingestuft. Die Mittelzentren sollen in ihrer Funktion als regional bedeutsame Wirtschafts- und Arbeitsstandorte gestärkt und weiterentwickelt werden. Hagenow gehört zu den bedeutsamen Entwicklungsstandorten für Gewerbe und Industrie in Westmecklenburg, in denen Neuansiedlungen bzw. Erweiterungen von Unternehmen erfolgen sollen.
Die Gemeinde Hoort befindet sich nur 15 km nordöstlich der Stadt Hagenow, welche über die B 321 sehr schnell und bequem zu erreichen ist. Darüber hinaus verfügt Hoort durch die unmittelbare Nähe zur A 24 über eine hervorragende verkehrliche infrastrukturelle Anbindung in Richtung Hamburg. Diese Lage prädestiniert Hoort als Pendlerort zur Nutzung der benachbarten Wirtschaftsräume. Hoort kann daher die Entwicklung des Mittelzentrums Hagenow und der Metropolregion Hamburg positiv beeinflussen.
Die Gemeinde Hoort bietet durch den Kindergarten und attraktiven Freizeitangeboten (z.B. Wasserskianlage) hervorragende Bedingungen, insbesondere für junge Familien.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Für die Bereitstellung von Bauplätzen stehen derzeit keine innerörtlichen Gemeindeflächen zur Verfügung. Daher beabsichtigt die Gemeinde Hoort einen neuen Bebauungsplan zu entwickeln, um der eigenen Bevölkerung sowie Arbeitnehmern aus den umliegenden Grund-, Mittel sowie Oberzentren potenziellen Wohnraum anbieten zu können.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Die raumordnerische Lenkung der Siedlungsentwicklung schränkt das Grundrecht auf Freizügigkeit nicht in unzulässiger Weise ein und steht der Erfüllung individueller Wünsche nicht von vornherein entgegen. Jedoch wird eine ausschließliche Konzentration auf den Neubau von Einfamilienhäusern (EFH) für den Zuzug junger Familien in die nicht-zentralen Orte als nicht zielführend angesehen. Eine vorausschauende gemeindliche Planung verlangt zugleich nach Ansätzen für die Steuerung des Generationenwechsels im EFH-Bestand. Dahingehend soll das Ineinandergreifen von entsprechenden Strategien zur Schaffung seniorengerechten Wohnraums und zur Nach- und Umnutzung (Generationenwechsel) im EFH-Bestand stärker forciert und die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum bei Neubauplanungen stärker berücksichtigt werden. Dabei kann es bei geschickter Planung zu einer „Win-win-Situation“ kommen (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. mit der dazugehörigen Begründung).
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Amt Hagenow-Land
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I. Grobkonzept
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Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Zentren selbst nicht durchgängig für den benötigten Wohnraum sorgen können bzw. wollen (z.B. aus finanziellen Gründen oder fehlenden eigenen Entwicklungsmöglichkeiten). Daher ist eine Bauflächenbereitstellung in den umliegenden Gemeinden von existenzieller Bedeutung für die dort angesiedelten Unternehmen. Auch können Zuzüge eine Gemeinschaft neu beleben und weiterentwickeln.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auf die Zentralen Orte erforderlich. Gutachterlich wurde das auffällig geringe Neubauniveau v.a. in den Mittel- und Grundzentren außerhalb der Tourismusräume nachgewiesen. Daher ist dem Ansatz einer deutlichen Erhöhung des Wohnungsbaus in den Zentralen Orten mehr Aufmerksamkeit zuzuweisen. Die Nachfragepräferenzen der Haushalte stehen dem nicht entgegen. Für die Zentralen Orte besteht künftig die Pflicht, in quantitativer Hinsicht ein großzügigeres Wohnbauflächenangebot bereitzustellen, um neben der Deckung des örtlichen Bedarfs auch verstärkt Wachstums- und Zuwanderungsimpulse, insbesondere aus der Metropolregion Hamburg, aufnehmen zu können. Der Aspekt wird in den PS 4.2 (1) – (4) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen aufgegriffen. Unabhängig davon sind auch Möglichkeiten der interkommunalen Kooperation auszuloten (siehe PS 4.1 (11) i.V.m. der dazugehörigen Begründung). |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Die Wohnbauflächenentwicklung der Gemeinde Hoort sollte daher nicht grundsätzlich durch quantitative Ansätze beschränkt werden, sondern sich auf die Bedeutung der Gemeinde als Wohnstandort für die Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes fokussieren. Die Gemeinde Hoort fordert daher eine differenziertere Betrachtung der quantitativen Aspekte und keinen pauschalen Ansatz. Denkbar wäre zukünftig auch eine Positivbeurteilung bei größeren Vorhaben, die den angrenzenden Zentralen Ort nicht beeinträchtigen, oder die dieser nicht selbst kompensieren kann. Dafür sind auch städtebauliche Entwicklungskonzepte oder Regionalkonzepte sinnvoll, um jeden Zentralen Ort differenziert zu betrachten. Denn auch in der Region Westmecklenburg herrschen starke regionale Unterschiede und Bedarfe der Zentralen Orte und deren Umlandgemeinden.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen, den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Zudem wird prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (vgl. 4.2 (6)).
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I. Grobkonzept
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Bei den qualitativen Aspekten müssen die umliegenden Wirtschaftsräume zwingend stärker berücksichtigt werden. Insbesondere die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hagenow-Land bieten Wohnraum für Arbeitnehmer aus den angrenzenden Grund-, Mittel- und Oberzentren (Schwerin, Hagenow, Wittenburg, Ludwigslust, Lübtheen sowie aus der Metropolregion Hamburg) und tragen somit zur wirtschaftlichen Stabilität der Unternehmen bei, die wiederum Gewerbesteuereinnahmen und stärkere Kaufkraft in den Zentren sichern.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die als Siedlungsschwerpunkte festgelegt sind, in einem Tourismusschwerpunktraum liegen, ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen und / oder infrastrukturell bzw. lagebezogen prädestiniert sind, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen.
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625 |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Die Gemeinde Bresegard bei Picher gehört zum Amtsbereich Hagenow Land im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Das Gemeindegebiet hat eine Fläche von 16,57 km² und ist ländlich und landwirtschaftlich geprägt. Die Gemeinde legt einen hohen Wert auf die Lebensqualität ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Dazu gehören ein hoher Erholungswert der umgebenden Landschaft und eine maßvolle Bauentwicklung, sowohl für Wohnbebauung, als auch für gewerbliche Bauwerke. Dazu wurde eine Flächennutzungsplanung durchgeführt, die auch privilegierte Bioenergieanlagen und landwirtschaftliche Tierhaltungen regelt. Als Biosphärengemeinde liegt uns besonders an der Ausgewogenheit der Berücksichtigungen der Interessen von Menschen und Natur. Als im Lärmaktionsplan des Amtes Hagenow Land gegenüber der Europäischen Union ausgewiesenes „Ruhiges Gebiet“ arbeiten wir kontinuierlich daran belastenden Lärm für unsere Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren oder nicht entstehen zu lassen.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
643 |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Grundsätzlich möchten wir anmerken, dass wir die Durchführung von Teilfortschreibungen (aktuell Kapitel 6.5, 4.1 und 4.2) kritisch sehen. Um eine ausgewogene, nachhaltige, gerechte und letztendlich rechtssichere Raumplanung zu gewährleisten, ist nur eine Gesamtfortschreibung des RREP Westmecklenburg der richtige Weg und nun erforderlich. 10 Jahre nach Festsetzung des letzten RREP WM ist dies auch der richtige Zeitpunkt.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Die Verbandversammlung hat aufgrund des vordringlichen Handlungsbedarfs auf ihrer 62. Sitzung am 10.06.2020 beschlossen, die Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM 2011 fortzuschreiben. Ein Beschluss zur Gesamtfortschreibung existiert nicht und ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung. |
644 |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Zu 2. Steuerung der Siedlungsentwicklung: wir sind auch davon überzeugt, dass das Ausmaß der Neuversiegelungen dringend reduziert werden muss. Der Ansatz der Zentralen-Orte-Entwicklung steht fest, es liegt nicht in unserer Kompetenz diesen zu ändern. Allerdings sollten auch für die Zentralen Orte Höchstmengen an zusätzlicher Ausweitung festgelegt werden und diese Sonderstellung der Zentralen Orte nicht zu einem Freibrief für Flächenfraß werden.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Der Aspekt wird im PS 4.1 (3) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen. Danach soll in der ganzen Region Westmecklenburg ein flächensparendes Bauen angestrebt werden. Die Regelung gilt somit sowohl für ländliche Gemeinden als auch für die Zentralen Orte. |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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In unserer Flächennutzungsplanung und Abrundungssatzung zielen wir auf Lückenbebauung. Dafür sind in unserer Gemeinde noch ausreichend Flächen vorhanden. Unbefriedigend ist es, dass die Gemeinden kaum Möglichkeiten haben auf die Bebauung von Baulücken Einfluss zu nehmen, wenn sich die betreffenden Flächen in privatem Besitz befinden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen wird begrüßt. Sofern ein Zugriff auf innerörtliche Flächen nachweislich nicht möglich ist, sind neue Siedlungsflächen an die bebaute Ortslage anzulehnen (vgl. PS 4.1 (5)).Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass auf Ebene der Regionalplanung keine flurstücksscharfe Festlegung erfolgt. Bestimmungen zur Verbesserung des Zugriffs von Gemeinden auf Privatflächen liegen nicht in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes.
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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S.5.: gewerbliche Bauflächen im Sinne von Gewerbegebieten sollten bevorzugt im Randbereich großer Siedlungsstrukturen, in direkter Nähe zu Autobahnen und ggf. Bahnhöfen und/ oder Häfen zugelassen werden. So werden z.B. Folgeversiegelungen durch Straßenbau vermieden. Es sollten gerade für Gewerbegebiete bereits auf raumordnerischer Ebene, unabhängig von der Lage, Vorgaben für mehrgeschossige Bauweisen, eigene, regenerative Energieerzeugung und Grünanlagen an Fassaden und Dächern gesetzt werden. Die Attraktivität für Investoren im ländlichen Bereich zu bauen liegt nicht selten auch an den deutlich günstigeren Grundstückspreisen und am geringeren Widerstand gegen Großbauprojekte. Kleine Gemeinden mit ehrenamtlichen Bürgermeistern und sparsam besetzten Verwaltungen können den Werbungen der Investoren nur bedingt standhalten und unterliegen oft wirtschaftlichem Druck, da die kleinen Gemeinden finanziell benachteiligt werden. Der Blick auf das Gesamte und auf die gemeindeübergreifende Ebene kann hier nicht erwartet werden und deshalb auf der Ebene der Raumordnung betrachtet werden.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung gemäß Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung sind auch in Bezug auf die gewerbliche Flächenentwicklung hin anzuwenden. Dadurch wird eine Lenkung der Flächenentwicklung sowie die sparsame Inanspruchnahme von Ressourcen und Flächen erzielt. Darüber hinaus sei hinsichtlich der Standortanforderungen für Gewerbe- und Industriestandorte auf die Kapitel 4.3.1 RRRP WM sowie 4.3.1 LEP M-V verwiesen. Weiterführende Bestimmungen zur bauleitplanerischen Umsetzung liegen hingegen nicht in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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S.6.: Flächeninanspruchnahme: der ökologische Wert von Flächen um Städte ist oft auch hoch, auch mit diesen Flächen sollte sehr sparsam umgegangen werden. Sie sind von besonderer Bedeutung für das lokale Klima, z.B. als Kaltluftschneise.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Der Aspekt wird im PS 4.1 (3) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen. Danach soll in der ganzen Region Westmecklenburg ein flächensparendes Bauen angestrebt werden. Die Regelung gilt somit sowohl für ländliche Gemeinden als auch für die Zentralen Orte. |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Der hohe Stellenwert von Landschaft und Freiflächen, und der restriktive Umgang mit dem Flächenverbrauch, der in dieser Planung angestrebt wird, sollte auch für die Planung von z.B. Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaik Anwendung finden.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung. Windenergieanlagen sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch privilegierte Vorhaben und damit grundsätzlich im Außenbereich zulässig. Die raumordnerische Steuerung erfolgt im Zuge der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie. Für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen sind PS 5.3 (9) LEP M-V bzw. § 6 ROG i.V.m. § 5 Abs. 6 LPlG M-V einschlägig.
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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S. 6, Ökonomische und soziale Auswirkungen: nachdem zunächst der Trend vom Dorf in die Stadt ganze Dörfer zur Verwaisung und Überalterung brachte, zeigt sich seit Jahren ein zunehmender Trend aus der Stadt heraus in die ländliche Idylle. Dies spiegelt ein Bedürfnis nach Ruhe, Freizeit im Grünen und Familienleben wider. Es ist auch Ausdruck einer großen finanziellen Unabhängigkeit vorwiegend junger Familien. Diese Zuzüge haben sich viele Gemeinden seit Jahren gewünscht. Sie bringen Leben ins Dorf und stärken zuverlässig durch ihre Einkommenssteueranteile die finanzielle Situation der Kommune. Der dabei gelebte Anspruch seine individuellen Wohnraumträume vollständig zu erfüllen, ist inkompatibel mit der hier im Text (S.7) geschilderten Möglichkeit des Generationenwechsels im Bestand. Ob hier Lenkungsmöglichkeiten durch die Gemeinden bestehen bzw. sinnvoll umgesetzt werden können ist zweifelhaft. Wenn die zu erarbeitenden übergeordneten Steuerungen der Siedlungsentwicklung, wie bisher, nicht konsequent durchgesetzt werden, ziehen die Familien dann einfach ein Dorf weiter.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Die raumordnerische Lenkung der Siedlungsentwicklung steht der Erfüllung individueller Wünsche nicht von vornherein entgegen. Jedoch wird eine ausschließliche Konzentration auf den Neubau von Einfamilienhäusern (EFH) für den Zuzug junger Familien in die nicht-zentralen Orte als nicht zielführend angesehen. Eine vorausschauende gemeindliche Planung verlangt zugleich nach Ansätzen für die Steuerung des Generationenwechsels im EFH-Bestand. Dahingehend soll das Ineinandergreifen von entsprechenden Strategien zur Schaffung seniorengerechten Wohnraums und zur Nach- und Umnutzung (Generationenwechsel) im EFH-Bestand stärker forciert und die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum bei Neubauplanungen stärker berücksichtigt werden. Dabei kann es bei geschickter Planung zu einer „Win-win-Situation“ kommen (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. mit der dazugehörigen Begründung). |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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2.2 Vorschläge zur zukünftigen Steuerung der Siedlungsentwicklung
2.2.1 Quantitative Steuerung: hier erscheint uns die Variante WE-Ansatz unter Zugrundelegung des Wohnungsbestandes zu einem Basisjahr am meisten die veranschlagten übergeordneten und vorgegebenen Ziele zu erfüllen.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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2.2.2 Qualitative Steuerung: wir begrüßen die Aufnahme qualitativer Kriterien, da sie den Gemeinden die Entwicklung eigener Strategien ermöglichen und Handlungsspielräume eröffnen ohne den großen Rahmen in Frage zu stellen. Neben den drei genannten Punkten sollten z.B. auch Kinderfreundlichkeit, das Vorhandensein von Arbeitsplätzen im Ort und insbesondere ökologische Aspekte der Bauentwicklung (z.B. gemeindliche Vorgaben für regenerative Wärmekonzepte, ökologische Baustoffe, Regenwassernutzung, Deckelung von geschlossenen Flächen (wie z.B. Pflaster) auf Grundstücken, sowie nicht versiegelnder Wegebau) positiv bewertet und verstärkt gewichtet werden. So oder ähnlich, wie es in anderen Regionen durch Punktesysteme bereits praktiziert wird.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen oder über eine überdurchschnittliche Infrastrukturausstattung verfügen, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen. Die sonstigen vom Stellungnehmer genannten Aspekte stellen nach Auffassung des Planungsverbandes keine geeigneten Kriterien für die Steuerung der Siedlungsentwicklung dar.
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652 |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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3. zu Allgemeine Planungsabsichten:
4.1 (3)Z: die Siedlungsentwicklung sollte nicht an den Eigenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung geknüpft werden. Die anderen Regelungsinstrumente führen zu einer ausreichenden Steuerung.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Der kommunale Entwicklungsrahmen bemisst sich als Bauflächenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung und kann nur in Abhängigkeit der lokalen und regionalen Rahmenbedingungen quantifiziert werden (vgl. Begründung zu PS 4.2 (5)). Das Grundrecht auf Freizügigkeit wird dadurch jedoch nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt.
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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Zuzüge von außen können wertvolle Impulse in eine Gemeinde bringen. Die Beibehaltung dieser Regelung führt ggf. zum „Ausbluten“ von Gemeinden, oder leistet Gruppierungen wie völkischen Siedlern Vorschub.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Die raumordnerische Lenkung der Siedlungsentwicklung schränkt das Grundrecht auf Freizügigkeit nicht in unzulässiger Weise ein und steht der Erfüllung individueller Wünsche nicht von vornherein entgegen. Jedoch wird eine ausschließliche Konzentration auf den Neubau von Einfamilienhäusern (EFH) für den Zuzug junger Familien in die nicht-zentralen Orte als nicht zielführend angesehen. Eine vorausschauende gemeindliche Planung verlangt zugleich nach Ansätzen für die Steuerung des Generationenwechsels im EFH-Bestand. Dahingehend soll das Ineinandergreifen von entsprechenden Strategien zur Schaffung seniorengerechten Wohnraums und zur Nach- und Umnutzung (Generationenwechsel) im EFH-Bestand stärker forciert und die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum bei Neubauplanungen stärker berücksichtigt werden. Dabei kann es bei geschickter Planung zu einer „Win-win-Situation“ kommen (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. mit der dazugehörigen Begründung).
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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4.1 (9): tatsächlich streichen, keine Siedlungsflächen auf dem Wasser!
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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Regelung ist entbehrlich. Der Programmsatz wird gestrichen. |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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4.1.(10): streichen, diese Regelung verführt zu unangemessenem Flächenverbrauch
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Gemäß PS 4.1 (10) RREP WM 2011 sollen die Entwicklungsimpulse benachbarter Wirtschaftsräume genutzt werden. Dieser Aspekt wird auch im Zuge der Teilfortschreibung im PS 4.1 (12) aufgegriffen. Die Gefahr eines damit verbundenen unangemessenen Flächenverbrauchs wird nicht gesehen, da eine raumordnerische Lenkung auf geeignete Standorte vorgesehen ist.
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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4.2 (2): modifizieren, berücksichtigt werden sollten hier insbesondere städtebauliche Aspekte um die im Vorfeld wiederholt genannte Wahrung und positive Entwicklung der dörflichen Charaktere zu ermöglichen
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Der Aspekt wird sinngemäß im PS 4.1 (9) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen. |
657 |
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Amt Hagenow-Land
ID: 11
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I. Grobkonzept
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S. 15, Erhaltung historisch gewachsener Strukturen: diesen Ansatz begrüßen wir. Es könnten hier Anreize an die Kommunen und Gemeinden für eine Steuerung der städtebaulichen Entwicklung gesetzt werden, z.B. durch Unterstützung der Erstellung von Ortsgestaltungssatzungen.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Der Aspekt wird sinngemäß im PS 4.1 (9) i.V.m. der dazugehörigen Entwicklung aufgegriffen. Regelungen zur staatlichen Unterstützung von Gemeinden bei der Aufstellung von gemeindlichen Satzungen liegen jedoch nicht in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes. |
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Gemeinde Grambow
ID: 12
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I. Grobkonzept
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Die Gemeinde Grambow kann als ländliche Gemeinde dem Grobkonzept für die Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011 nicht zustimmen.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Das Grobkonzept stellt die verfahrensbegleitende Unterlage im Zuge des ersten Teilfortschreibungsschrittes (Unterrichtung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die allgemeinen Planungsabsichten) dar. Eine Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Grobkonzeptes erfolgt nicht. Stattdessen wird im Zuge der nachfolgenden Öffentlichkeitsbeteiligung der Entwurf der Kapitel 4.1 und 4.2 (einschließlich der Programmsätze und der Begründungen) als verfahrensbegleitende Unterlage ausgelegt. |
18 |
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Gemeinde Grambow
ID: 12
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I. Grobkonzept
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Eine rein mathematische Definition der Wohnungsbedarfe in den einzelnen ländlichen Gemeinden ist kein signifikanter Ansatz der eine anforderungsgerechte und effektive Steuerung der Siedlungsentwicklung darstellt. Das Grobkonzept lässt nicht erkennen, was die Ziele für die ländlichen Räume sind. Zum einen sollen die Zentren gefördert werden, aber andererseits auch die ländlichen Räume erhalten bleiben.Die obige Aussage gilt unabhängig von den aufgeführten Rechenansätzen, welche aufgrund fehlender klarer Definition der einzelnen Rechenwege und zugehöriger Recheneinheiten nicht konkret auf die eigene Situation herangezogen werden können. Es ist unbestritten, dass eine Siedlungsentwicklung koordiniert zu erfolgen hat, hierbei sollten jedoch ganz besonders die Bedürfnisse der Menschen berücksichtigt werden. Das Grobkonzept trifft die Aussage, dass perspektiv die Zentren mehr gestärkt werden sollen. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass die Entwicklung der vergangenen Jahre eher zu einer Gefährdung der Zentren geführt hat. Wenn die Entwicklung der Zentren in den vergangenen Jahren negativ war, ist dieses nicht durch eine weitere Eingrenzung der Potentiale des ländlichen Raumes auszugleichen.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich.
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Gemeinde Grambow
ID: 12
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I. Grobkonzept
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In der Vergangenheit galt bereits die Prozentquote für die ländlichen Räume, so dass eine Fortschreibung der bisherigen Vorgehensweise nicht zielführend sein kann. Eher kann die reine Quotenregelung als ein strenger Versuch gewertet werden, einer menschlichen Entwicklung entgegenzuwirken. Die Zentren müssen durch qualitative Konzepte das Leben in zentralen Orten vielmehr attraktiver machen, so dass hier die Entwicklung auch nachhaltig bleibt.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten (siehe PS 4.2 (2) – (3)) . Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich im Rahmen der Entwicklungsoption mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich.
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Gemeinde Grambow
ID: 12
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I. Grobkonzept
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Es ist nicht zu akzeptieren, dass die Entwicklung der nicht zentralörtlichen Gemeinden eingeschränkt werden kann, nur weil die Zentralorte (ZO) sich nicht entwickeln wollen/können. Hier sollten die ZO künftig mehr in die Pflicht genommen werden, sich selbst zu tragen und ihre Konzepte dahingehend auf stabile Füße zu stellen!
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Der Aspekt wird in den PS 4.2 (2) – (4) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen aufgegriffen. |
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Gemeinde Grambow
ID: 12
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I. Grobkonzept
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Die Gemeinde Grambow befürwortet daher die Aussage "ggf. Gemeinden im Nahbereich eines ZO, der nicht durch die Siedlungstätigkeit der umliegenden nicht zentralörtlichen Gemeinden beeinträchtigt oder gefährdet ist, höhere Entwicklung zugestehen." Die Gemeinde Grambow sieht sich nicht als "Gefährder" von ZO, da das Hauptaugenmerk auf dem Zusammenbringen von Familien im Heimatort liegt. Offen für sie sein, keine Ausgrenzung betreiben und keine Mauern um unsere Gemeinde ziehen. Es wird keine aktive Werbung für Neuzuzüge betrieben.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Im Gutachten „Evaluation der wohnbaulichen Siedlungsentwicklung in den nicht-zentralen Gemeinden der Planungsregion Westmecklenburg“ ist dargelegt, dass bezogen auf den Betrachtungszeitraum 2007-2018 keine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen Orte stattgefunden hat. Auch das Gutachten „Räumlich differenzierte Analyse und Bewertung der Wohnungsbauentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 2014 bis 2019“ bestätigt das unterdurchschnittliche Neubauniveau in den Zentralen Orten M-Vs. Grundzentren erfüllen vorrangig Versorgungsaufgaben zur Deckung des allgemeinen täglichen Bedarfes für die Bevölkerung ihres jeweiligen Nahbereiches. Währenddessen halten Mittelzentren Einrichtungen des gehobenen Bedarfes für die Bevölkerung ihrer Mittelbereiche und Oberzentren Einrichtungen des spezialisierten höheren Bedarfs für die Bevölkerung ihrer Oberbereiche vor. Rückläufige Einwohnerzahlen durch Wegzug aus den Zentralen Orten in umliegende Gemeinden senken die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge mit der Konsequenz, dass die Zentralen Orte letztlich in ihrer Funktionsfähigkeit als regionale Entwicklungs- und Versorgungsstandorte beeinträchtigt werden können. Im o.g. Gutachten wird analysiert, ob die Entwicklung der 28 Zentralorte innerhalb der Planungsregion Westmecklenburg durch die Siedlungsentwicklung in ihrem Nahbereich bzw. den unmittelbar angrenzenden Gemeinden negativ beeinflusst oder sogar gefährdet wurde. Dies wird durch einen Vergleich sowohl der Neubauintensität als auch der Einwohnerentwicklung zwischen dem jeweiligen Zentralort und den umliegenden nicht-zentralen Orten abgeleitet. Im Ergebnis wird gutachterlich festgestellt, dass die Siedlungsentwicklung in den nicht-zentralen Orten nicht spurlos an der Mehrzahl der zentralen Orte vorübergegangen ist.
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Gemeinde Grambow
ID: 12
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I. Grobkonzept
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Die vergangenen Monate der Corona-Pandemie haben gezeigt, wie vorteilhaft der eigene Freiraum, sprich das Einfamilienhaus mit Garten zzgl. weitläufiger öffentlicher Grünanlagen sein kann. Die Gemeinde Grambow erkennt für sich einen hohen Eigenbedarf an neuen Wohneinheiten für Folgegenerationen bestehender Familien.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Gemeinde Grambow
ID: 12
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I. Grobkonzept
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Nach Pkt.4.1 (2) ist der Siedlungsflächenbedarf vorrangig innerhalb der bebauten Ortslagen durch Nutzung erschlossener Standortreserven sowie Umnutzung und Verdichtung von Siedlungsflächen abzudecken. Außerhalb der bebauten Ortslage sind Bauflächen nur dann auszuweisen, wenn nachweislich insbesondere die innerörtlichen Baulandreserven ausgeschöpft sind oder besondere Standortanforderungen dies rechtfertigen. Dieses kann nur bedingt umgesetzt werden, da die Gemeinden in der Regel keinen Zugriff auf die innenliegenden Flächen haben und somit die Instrumente der Baulandentwicklung nicht greifen.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Sofern ein Zugriff auf innerörtliche Flächen nachweislich nicht möglich ist, sind neue Siedlungsflächen an die bebaute Ortslage anzulehnen (vgl. PS 4.1 (5)).Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass auf Ebene der Regionalplanung keine flurstücksscharfe Festlegung erfolgt. Bestimmungen zur Verbesserung des Zugriffs von Gemeinden auf Privatflächen liegen nicht in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes.
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