Verfahrensträger: Geschäftsstelle · Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Stellungnehmer Kapitel Inhalt Abwägung und Sachaufklärung BE-ID
Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Eine rein prozentuale Betrachtung kann bei Gemeinden dazu führen, dass ein Baulandpotential nicht ausreichend entwickelt werden kann. Die Siedlungsentwicklung sollte sowohl bedarfsgerecht als auch projektorientiert erfolgen. Die rein mathematische Definition eines neuen Baugebietes wird in der Regel nicht zu einer effektiven Ausgestaltung des Baulandpotentials führen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen.
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Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Vielmehr sollten gewachsene Ortsbildbereiche nicht durch zwanghafte Verdichtungen zerstört werden.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Der Aspekt wird sinngemäß im PS 4.1 (9) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen.
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Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Die Integration der individuellen Struktur einer einzelnen Gemeinde ist bei der Festlegung der quantitativen Festsetzung zu berücksichtigen. Dieses kann durch die qualitative Steuerung erreicht werden. Diese für die einzelnen Gemeinden entscheidende Wertung wird jedoch im Grobkonzept lediglich leicht angerissen und kann daher nicht entscheidend bewertet werden. Durch eine qualitative Steuerung können die tatsächlichen Gegebenheiten signifikanten Einfluss auf die mögliche Wohneinheiten-Zahl nehmen. Insbesondere in intakten Gemeinden besteht zunehmend der Bedarf der nachwachsenden Generationen, sich mit eigenen jungen Familie anzusiedeln. Dieser Trend wird durch die Gemeinde Grambow sehr begrüßt, da eine Gleichverteilung über alle Altersstufen die Nachhaltigkeit der vorhandenen Infrastrukturen absichert. Nur wenn stetig junge Menschen aus den eigenen Reihen folgen und bleiben, haben Feuerwehr, Kita, Vor-Ort-Arbeitsplätze eine nachhaltige Garantie. Wenn keine Kinder nachwachsen, rückt der neu geschaffene und investiv errichtete Spielplatz in den Hintergrund und es entsteht ein Bedarf nach einem Jugendclub usw.Am Beispiel der Gemeinde Grambow kann dieses verdeutlicht werden: Von den knapp 670 Einwohnern sind ca. 120 Kinder bzw. Jugendliche. Damit hat die Gemeinde im Amtsbezirk des Amtes Lützow-Lübstorf den relativ betrachteten zweithöchsten Kinderanteil aller Gemeinden.[hier bitte die Grafik der Anlage beachten: Demographie - männlich / weiblich ] Davon werden ca. 50 Kinder / Jugendliche in den kommenden 10 Jahren ein eigenständiges Leben starten wollen. Mit der 3%-Regelung stehen der Gemeinde lediglich 11 WE zur Verfügung. Damit könnte lediglich jeder 5. Grambower weiterhin in der Gemeinde verbleiben.Die Geburtenrate der Gemeinde in den vergangenen 10 Jahren zeigt einen stetigen Nachwuchs aus der eigenen Gemeinde (ohne Zuzug). 20112012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 5 8 9 7 10 8 7 7 4 7∅ = 7,2 NeugeboreneZum Vergleich hat die Gemeinde Wittenförden (lt. SVZ vom 06.10.2021) nur eine Neugeborenenrate von 15 Kindern pro Jahr bei etwa der vierfachen Einwohnerzahl.Die beiden oberen Statistiken zeigen, dass insbesondere junge Familien in Grambow wohnen und wohnen bleiben wollen. Junge Familien, die Grambow verlassen haben, weil es hier kein Bauland gab, fragen stetig nach Möglichkeiten, sich wieder in Grambow anzusiedeln. Mit 11 WE nach Quotenregelung kann max. 1 Baugebiet entstehen. Dann wird die Entwicklung der verbleibenden Jahre verhindert, so dass es wieder zu Schwankungen in der demographischen Entwicklung kommen wird.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Ferner wird prädestinierten Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (siehe PS 4.2 (6)). Ferner sei darauf verwiesen, dass die raumordnerische Lenkung der Siedlungsentwicklung der Erfüllung individueller Wünsche nicht von vornherein entgegensteht. Jedoch wird eine ausschließliche Konzentration auf den Neubau von Einfamilienhäusern (EFH) für den Zuzug junger Familien in die nicht-zentralen Orte als nicht zielführend angesehen. Eine vorausschauende gemeindliche Planung verlangt zugleich nach Ansätzen für die Steuerung des Generationenwechsels im EFH-Bestand. Dahingehend soll das Ineinandergreifen von entsprechenden Strategien zur Schaffung seniorengerechten Wohnraums und zur Nach- und Umnutzung (Generationenwechsel) im EFH-Bestand stärker forciert und die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum bei Neubauplanungen stärker berücksichtigt werden. Dabei kann es bei geschickter Planung zu einer „Win-win-Situation“ kommen (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. mit der dazugehörigen Begründung).
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Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Es zeigt sich, dass durch die rein quantitative Steuerung der Bedarf an der sogenannten Eigenentwicklung nicht umsetzbar sein wird, welches Folgeauswirkungen auf die örtlichen Strukturen hat. Dieses kann am Beispiel der Freiwilligen Feuerwehr gut verdeutlicht werden. In den ländlichen Gemeinden wird zunehmend Nachwuchs für die Freiwilligen Feuerwehren gesucht. Mühsame Arbeit im Ehrenengagement versucht bereits bei den Florentinern oder der Jugendfeuerwehr die Perspektiv-Kameraden heranzuziehen. Wenn diesen dann keine Möglichkeit zur Ansiedlung in der Heimat gegeben werden kann, werden sie wegziehen müssen. Die Stärke der FFW wird sich kaum ändern können, so dass die ehrenamtliche Arbeit ihre Effektivität verliert und zunehmend nachlassen wird. Vielmehr ist darauf zu achten, dass alle Generationen in gleichen Verhältnissen konstant gehalten werden können, so dass die vorhandene Infrastruktur erhalten bleiben und genutzt werden kann, z.B. braucht ein Kindergarten eine konstante Zahl an Kindern. Wenn jungen Familien, die aus einem Ort stammen, die Möglichkeit gegeben wird, in der Heimat eine eigenständige Wohnmöglichkeit zu bekommen, werden auch die älteren Generationen gesichert sein, da die Kinder und Enkel für die Versorgung vor Ort unterstützend tätig sein werden.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Der kommunale Entwicklungsrahmen bemisst sich als Bauflächenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung und kann nur in Abhängigkeit der lokalen und regionalen Rahmenbedingungen quantifiziert werden (vgl. Begründung zu PS 4.2 (5)). Das Grundrecht auf Freizügigkeit wird dadurch jedoch nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt.
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Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Der Wunsch nach seniorengerechten Wohnungen ist auch im ländlichen Raum gegeben. Daher müssen hier die Anforderungen erfüllt werden, damit „alte Wurzeln“ nicht verpflanzt werden müssen. Durch die Absicherung der Generationen durch qualitative und auf die individuellen Anforderungen abgestimmte Konzepte kann eine Gemeinde effektiv Heimatpflege betreiben und somit Traditionen und Kulturen wahren.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Auf ältere Bevölkerungsgruppen zugeschnittene Wohnraumangebote sind in ländlichen, nicht zentralen Orten gegenwärtig unterrepräsentiert. Die prognostizierten Verschiebungen in der Altersstruktur erfordern es, dass auch in ländlichen, nicht-zentralen Orten Angebotsformen, die dem Bedarf der älteren ortsansässigen Bevölkerung gerecht werden, entwickelt bzw. neu geschaffen werden (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. der dazugehörigen Begründung). Dies sind i.d.R. verdichtete Wohnformen (Geschosswohnungsbau). Damit begünstigt der vorgeschlagene Flächen-Einwohner-Ansatz die nicht-zentralen Orte, die den Generationswechsel im Bestand voranbringen. Standorte für stationäre und teilstationäre Pflegeeinrich-tungen sind hingegen die Zentralen Orte und die Siedlungsschwerpunkte und u.U. die infrastrukturell gut ausgestatteten Gemeinden in den Stadt-Umland-Räumen Schwerin und Wismar. Die Schaffung von (teil-)stationären Angeboten dient regelmäßig auch der Deckung des überörtlichen Bedarfs und erfordert die Einbettung in vorhandene, regional vernetzte Versorgungs- und Hilfestrukturen. Insofern muss eine gute infrastrukturelle Anbindung sowie die räumliche Nähe zu Ärzten, Pflegediensten, Apotheken und zu sonstigen Nahversorgungseinrichtun-gen gewährleistet sein (vgl. PS 4.2 (10) i.V.m. der dazugehörigen Begründung).
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Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Weiterhin hat die Pandemie gezeigt, dass der eigene Wohnraum zunehmend in den Lebensmittelpunkt rückt. Die Menschheit hat gelernt, dass durch Digitalisierung in vielen Berufszweigen das Arbeiten von Zuhause (HomeOffice) eine neue Möglichkeit bietet. HomeOffice in Verbindung mit Naherholungsmöglichkeiten stellt eine zukunftsfähige Lebensform dar. Das Grobkonzept mit der quantitativen Steuerung und nur stichwortartig angedeuteten qualitativen Steuerung steht aus Sicht der Gemeinde Grambow stark im Widerspruch zu anderen politischen Konzepten, die gerade den ländlichen Raum stärken sollen. Hier nur ein paar, nicht abschließende Beispiele: - ÖPNV („bis zur letzten Milchkanne“) - Zukunftsfähige Feuerwehren (wir brauchen den Nachwuchs vor Ort) - Digitalisierung (HomeOffice) - TeleMedizin - Neue vereinfachte Regelungen der Bauleitplanung (§ 13b BauGB) - Schaffen von Co-Working-Spaces
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Grobkonzept stellt die verfahrensbegleitende Unterlage im Zuge des ersten Teilfortschreibungsschrittes (Unterrichtung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die allgemeinen Planungsabsichten) dar. Eine Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Grobkonzeptes erfolgt nicht. Stattdessen wird im Zuge der nachfolgenden Öffentlichkeitsbeteiligung der Entwurf der Kapitel 4.1 und 4.2 (einschließlich der Programmsätze und der Begründungen) als verfahrensbegleitende Unterlage ausgelegt.
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Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Die Bedeutung von Infrastrukturvoraussetzungen für die ländlichen Räume wird zunehmend ebenfalls an Bedeutung verlieren. Strom- und Gastrassen für die Siedler im ländlichen Raum wird durch energieautarke Techniken auf neuen Baugrundstücken ersetzt. Vielmehr werden die Infrastrukturen aus Richtung des ländlichen Raumes für die Versorgung der Ballungsräume benötigt.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Umstellung der Energieversorgung wird zu räumlichen Veränderungsprozessen führen und sowohl für die ländlichen Gemeinden als auch für die Zentralen Orten Entwicklungschancen bieten. Dies macht jedoch nicht ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führt zu einer Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen Herausforderungen hinsichtlich der Energieversorgung, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht.
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Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Widersprüchlich bleibt daher auch, dass eine Versiegelung der ländlichen Räume minimiert werden soll. Dafür werden aber durch die Raumordnung Flächenversiegelungen für erneuerbare Energien gewünscht und gefördert.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung. Windenergieanlagen sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch privilegierte Vorhaben und damit grundsätzlich im Außenbereich zulässig. Die raumordnerische Steuerung erfolgt im Zuge der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie. Für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen sind PS 5.3 (9) LEP M-V bzw. § 6 ROG i.V.m. § 5 Abs. 6 LPlG M-V einschlägig.
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Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Die Entwicklung der ländlichen Räume sollte nicht nur auf ein quantitatives Mindestmaß reduziert werden. Gemeinden sollte die Möglichkeit gegeben werden, durch ausgereifte Konzepte eine Ausweitung bis auf das Maß der Stadt-Umland-Gemeinden zu erreichen. Die Quotenregelung kann lediglich eine Basis sein, welche durch individuelle Konzepte der Siedlungsentwicklung in Verantwortung der jeweiligen Gemeinde erweiterbar ist. Die qualitative Steuerung stellt somit das entscheidende Instrument der Siedlungsentwicklung für den ländlichen Raum dar. Dieses wird im Grobkonzept nicht ausreichend beschrieben, so dass als Fazit das vorgelegte Konzept nicht den Ansprüchen von ländlichen Gemeinden mit einem hohen Entwicklungspotential (z.B. Gemeinde Grambow) darstellen kann.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Der kommunale Entwicklungsrahmen bemisst sich als Bauflächenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung und kann nur in Abhängigkeit der lokalen und regionalen Rahmenbedingungen quantifiziert werden (vgl. Begründung zu PS 4.2 (5)). Das Grundrecht auf Freizügigkeit wird dadurch jedoch nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt.
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Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Die Bindung des Siedlungskonzeptes auf 10 Jahre stellt einen zu langen Zeitraum dar und sollte ggf. eine Zwischenevaluierung ermöglichen, um Entwicklungen aufzunehmen (z.B. Corona-Pandemie). Ergänzende kritische Anmerkung: Abschließend bleibt noch kritisch zu erwähnen, dass der zeitliche Rahmen der Konzeptentwicklung für die ländlichen Gemeinden eine starke Eingrenzung darstellt. Aktuell gilt nur die 3%-Quote. Es ist nicht vorhersehbar, wann eine rechtskräftige Fortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2 erreicht wird, so dass auch die ländlichen Gemeinden eine Planungssicherheit haben.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Gemäß § 4 Abs. 2 LPlG wird mit den Raumentwicklungsprogrammen die anzustrebende räumliche Entwicklung für einen Zeitraum von in der Regel zehn Jahren festgelegt (Planungszeitraum). Das RREP erzielt per Landesverordnung (LVO) seine verbindliche Wirkung. Es ist solange in Kraft, bis ein geändertes Programm neu als LVO festgesetzt wird.
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Gemeinde Grambow
ID: 12
I. Grobkonzept
Die Stadt-Umland-Gemeinden der Landeshauptstadt Schwerin haben bereits eine Vereinbarung mit der Stadt Schwerin getroffen und können handeln, ohne dass eine Fortschreibung des Konzeptes stattgefunden hat. Der ländliche Raum ist hierbei leider in Vergessenheit geraten.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Bestimmungen zum Kooperations- und Abstimmungsgebot in den Stadt-Umland-Räumen (SUR) Schwerin und Wismar sind nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung. Einschlägige Festlegungen zur Ausgestaltung der SUR-Kooperationen finden sich im Kap. 3.1.2 RREP WM 2011 und im Kap. 3.3.3 LEP M-V 2016.
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Gemeinde Boiensdorf
ID: 13
I. Grobkonzept
Wir begrüßen das Grobkonzept zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms in seinen Grundzügen, möchten aber auf einen eklatant wichtigen Punkt hinweisen, der unberücksichtigt, unumkehrbare Folgen für die Leistungsfähigkeit aller Küstengemeinden hat. Wir brauchen ein planungsrechtliches Instrument, was die Umwandlung und den Neubau von Ferienimmobilien steuert. Diese Problematik muß unbedingt auch im Grobkonzept aufgenommen werden. Es braucht bei der Modifizierung eine inhaltliche Trennung, damit die Gemeinden folgender Entwicklung entgegenwirken können.Die Umwandlung von Erstwohnsitzen und damit Wohnraum zu Feriennutzung und Zweitwohnraumnutzung sowie der Neubau von Ferienimmobilien gefährdet schon jetzt massiv unsere Infrastruktur. Konkret sind die Probleme: Demographische Struktur der Gemeinden, dadurch Unwirtschaftlichkeit von Kindergärten und Grippen und Horteinrichtungen. Dem verbliebenen Einzelhandel fehlen im Winter die dauerwohnenden Kunden. Der Feuerwehr fehlt trotz intensiven Werbens der Nachwuchs und die Einsatzbereitschaft leidet. Weiterhin ist der ÖPNV betroffen und selbst die Belegung des Friedhofes ist unter dem dauerhaften Verlust an Wohnraum durch Feriennutzung betroffen. Zu wenige Gräber rechtfertigen keinen Friedhofsgärtner. Diese Fehlentwicklung zieht sich durch alle Instanzen des sozialen Lebens.Touristische Entwicklungskonzepte, die nur Ferienimmobilien steuern, aber nicht den Wohnraum für die Servicekräfte, ist mittelfristig zum Scheitern verurteilt. Es fehlt den Gemeinden an ausreichend Wohnraum, um den Dienstleistern für den Tourismus (Angestellte in Gastronomie, Hausmeisterservices, Personal für Reinigung).Dies sind alles negative Veränderungen unter einem Bauboom, der deutlich über dem Ziel und für die Gemeinde Boiensdorf deutlich über dem Durchschnitt liegt. Deshalb unser dringender Appell. Modifizieren Sie 4.2.(8) um die inhaltliche Trennung der beiden Aspekte. Insbesondere die kleinen Gemeinden benötigen Unterstützung in der Anstrengung, sich ihre Ursprünglichkeit und ihre Funktionstüchtigkeit zu erhalten. Mir ist keine Küstengemeinde bekannt, die unter 4.2.(8) nicht bereits leidet. Die Zeitungen sind voll von Berichten über Erhaltungssatzungen, Milieuschutzsatzungen, B-Plänen, die Ferienwohnungen ausschließen. Diese Instrumentarien müssen sich kleine, ehrenamtlich verwaltete Gemeinden erst mal leisten können. Die Zeit rennt. Hier muß regionalplanerisch gelenkt werden.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Die Aspekte werden in den PS 4.2 (8) und (9) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen aufgegriffen. Dort sind auch rechtliche Instrumentarien benannt, die den Gemeinden zur Verfügung stehen.
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Amt Neuburg
ID: 14
I. Grobkonzept
mit Schreiben vom 29.07.2021 (Posteingang Amt 24.08.2021) erhielten wir das o.g. Grobkonzept.Der Amtsausschuss des Amtes Neuburg hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 beschlossen, eine gemeinsame Stellungnahme der 6 amtsangehörigen Gemeinden (Gemeinde Benz, Gemeinde Blowatz, Gemeinde Boiensdorf, Gemeinde Hornstorf, Gemeinde Krusenhagen, Gemeinde Neuburg)abzugeben.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
37
Amt Neuburg
ID: 14
I. Grobkonzept
Das vorliegende Grobkonzept hat sich in seinen Ansätzen noch nicht von den bisherigen dogmatischen Vorgaben zur Siedlungsentwicklung in Westmecklenburg getrennt. Es fehlen neue Ansätze, die eine Steuerung/Lenkung der Siedlungsentwicklung auch in den Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion ermöglichen. Die im Grobkonzept vorgestellten Rechenmodelle mögen in den Planungsregionen, in denen diese angewendet werden, die dortigen Erfordernisse berücksichtigen. Für den Planungsverband Westmecklenburg ist die schlichte „Berechnung“ der zulässigen Wohnentwicklung nicht geeignet, die hier zu bewältigenden Herausforderungen zu fassen und zu lösen. Es sollten und müssen Planungsgrundsätze entwickelt und durchgesetzt werden, die auf die gegenwärtigen Probleme eingehen und im Hinblick auf die Zukunft tragfähige Lösungen anbieten.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich.
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Amt Neuburg
ID: 14
I. Grobkonzept
Aus Sicht des Amtes Neuburg sind einige Festlegungen und Grundsätze aus dem Grobkonzept richtig und müssen bei zukünftigen Planungen zur Wohnentwicklung in den Gemeinden als harte Kriterien beachtet werden.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Grobkonzept stellt die verfahrensbegleitende Unterlage im Zuge des ersten Teilfortschreibungsschrittes (Unterrichtung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die allgemeinen Planungsabsichten) dar. Eine Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Grobkonzeptes erfolgt nicht. Stattdessen wird im Zuge der nachfolgenden Öffentlichkeitsbeteiligung der Entwurf der Kapitel 4.1 und 4.2 (einschließlich der Programmsätze und der Begründungen) als verfahrensbegleitende Unterlage ausgelegt.
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Amt Neuburg
ID: 14
I. Grobkonzept
Aus Sicht des Amtes Neuburg sind einige Festlegungen und Grundsätze aus dem Grobkonzept richtig. Dazu gehört u. a. eine Beschränkung auf eine vorrangige Innenbereichsentwicklung. Diese sollte auf Grund der stagnierenden Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern bzw. auf eine zuletzt leicht positive Bevölkerungsentwicklung, die sich letztlich nur durch eine höhere Zuwanderung in unser Bundesland ergibt, grundsätzlich für alle Gemeinden gelten.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich.
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Amt Neuburg
ID: 14
I. Grobkonzept
Ein Wachstum darüber hinaus, ist aus Umwelt- und Klimaschutzgründen aber auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, da wiederum zusätzliche endliche Ressourcen, wie Fläche, verbraucht werden und ein weiterer Ausbau der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur meist teurer wird, als eine Entwicklung von Wohnstandorten in den bestehenden Grenzen der Ortsteile. Durch eine solche „Obergrenze“ ist das absolute Wachstum natürlich begrenzt und es bedarf daher keiner prozentualen Festsetzung oder fiktiven Rechenmodellen. Den Gemeinden sollte es selbst überlassen werden, in welchem Umfang und in welcher Geschwindigkeit die Möglichkeiten bis zum Erreichen dieser Obergrenze ausgeschöpft werden. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und unter Berücksichtigung der spezifischen Probleme, Herausforderungen und Möglichkeiten vor Ort werden die verantwortlichen Gemeindevertretungen auch verantwortungsvolle Entscheidungen treffen, ob altersgerechtes Wohnen, mehrgeschossiger Wohnungsbau oder Eigenheime die richtige Lösung sind, um die vorhandenen Entwicklungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Dazu müssen und sollten die Gemeinden insbesondere die vorhandenen Flächennutzungspläne beachten und ggf. weiterentwickeln.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
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Amt Neuburg
ID: 14
I. Grobkonzept
Abweichend von diesem Grundsatz muss jedoch auch die wirtschaftliche Entwicklung und der sich daraus ergebende Bedarf an Arbeits- und Fachkräften beachtet werden. So ist bereits jetzt absehbar, dass auf Grund der Altersstruktur auch ein erheblicher Bedarf an Arbeits- und Fachkräften in der Altersgruppe 30 bis 50 Jahre besteht. Hier muss die Attraktivität der vorhandenen Wirtschaftsstandorte auch dahingehend gestärkt werden, dass neben dem Erwerb von Bestandsimmobilien auch ausreichend Kapazitäten an unbebauten Grundstücken vorhanden sind oder zeitnah angeboten werden können. Damit wird es auch für Familien in dieser Zielgruppe interessant und attraktiv, in die Nähe unserer Wirtschafts-, Dienstleistungs- und Verwaltungszentren zu ziehen. Ohne ein adäquates Angebot in diesem Bereich wird Westmecklenburg den Kampf um einen entscheidenden Wirtschaftsfaktor (Personal und Fachkräfte) verlieren und somit nicht aufholen, sondern im Vergleich zu anderen Regionen in diesem Sektor weiter an Boden verlieren
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die als Siedlungsschwerpunkte festgelegt sind, in einem Tourismusschwerpunktraum liegen, ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen und / oder infrastrukturell bzw. lagebezogen prädestiniert sind, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen. Die raumordnerische Lenkung der Siedlungsentwicklung steht der Erfüllung individueller Wünsche nicht von vornherein entgegen. Jedoch wird eine ausschließliche Konzentration auf den Neubau von Einfamilienhäusern (EFH) für den Zuzug junger Familien in die nicht-zentralen Orte als nicht zielführend angesehen. Eine vorausschauende gemeindliche Planung verlangt zugleich nach Ansätzen für die Steuerung des Generationenwechsels im EFH-Bestand. Dahingehend soll das Ineinandergreifen von entsprechenden Strategien zur Schaffung seniorengerechten Wohnraums und zur Nach- und Umnutzung (Generationenwechsel) im EFH-Bestand stärker forciert und die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum bei Neubauplanungen stärker berücksichtigt werden. Dabei kann es bei geschickter Planung zu einer „Win-win-Situation“ kommen (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. mit der dazugehörigen Begründung).
42
Amt Neuburg
ID: 14
I. Grobkonzept
Neben Homeoffice wird weiterhin die Präsenz am Arbeitsplatz notwendig sein. Auf Grund der individuellen Mobilität ((ÖPNV, SPNV, Auto (mit welcher Antriebsform auch immer), Fahrrad)) ist auch das Umland dieser Wirtschaftsräume wichtig und erforderlich, um diese Bedarfe mit abzudecken. Das beweisen die positiven Entwicklungen der Stadt-Umland-Räume Wismar und Schwerin. Dabei müssen sich die jeweiligen Kommunen natürlich als Partner sehen und nicht als Konkurrenten.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Bestimmungen zum Kooperations- und Abstimmungsgebot in den Stadt-Umland-Räumen (SUR) Schwerin und Wismar sind nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung. Einschlägige Festlegungen zur Ausgestaltung der SUR-Kooperationen finden sich im Kap. 3.1.2 RREP WM 2011 und im Kap. 3.3.3 LEP M-V 2016.
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Amt Neuburg
ID: 14
I. Grobkonzept
Es muss im Rahmen dieses Grobkonzeptes geprüft werden, wie weit die „Strahlkraft“ der (Mittel-, Ober-) Zentren wirkt, also ein Wirkbereich dargestellt werden. Der SUR Wismar sollte z.B. nicht an den Gemeindegrenzen der Gemeinde Hornstorf und der Gemeinde Krusenhagen enden, sondern müsste weiter gefasst werden.Dieser Wirkbereich kann und sollte auch anhand von Entfernungen abgestuft werden. Eine alleinige Ausrichtung an Gemeindegrenzen greift jedoch zu kurz.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Festlegung Zentraler Orte und ihrer Verflechtungsbereiche ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung.
44
Amt Neuburg
ID: 14
I. Grobkonzept
Aus den gerade beschriebenen Gründen kann die Beschränkung auf die Innenbereichsentwicklung natürlich nicht für Mittel- und Oberzentren gelten. Sollten diese Zentren es jedoch in Kooperation mit den Gemeinden in ihrem Wirkbereich für notwendig ansehen, auch dort Wohnentwicklung über die Entwicklung des Innenbereiches hinaus zuzulassen, kann in diesen Fällen von der Abweichung der reinen Innenbereichsentwicklung abgewichen werden. Dies muss natürlich vereinbart werden.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Der Aspekt wird sinngemäß im PS 4.1 (11) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen.
45
Amt Neuburg
ID: 14
I. Grobkonzept
Ein wichtiger Punkt muss jedoch im Grobkonzept klarer dargestellt werden. Es gibt zwischen den Gemeinden des ländlichen Raumes, den zentralen Orten und den (Mittel- und Ober-) Zentren Unterschiede über die Art des zur Verfügung zu stellenden Wohnraumes. Je urbaner eine Gemeinde/Kommune ist, desto mehr muss der Fokus auch im mehrgeschossigen Wohnungsbau liegen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Der Aspekt wird sinngemäß in den PS 4.1 (9), 4.2 (3) und 4.2 (5) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen aufgegriffen.
46
Amt Neuburg
ID: 14
I. Grobkonzept
Eine übermäßige Ausweisung von Einfamilienhausgebieten in Städten trägt gerade nicht zu einem ressourcenschonenden Umgang mit Flächen und Infrastruktur bei. Eine Fokussierung dieser Diskussion auf die „anderen“ Gemeinden des ländlichen Raumes, z. B. über das Flächenmodell, löst das Problem nicht. In diesen Gemeinden sollte auf Grund des Ortsbildes und der vorhandenen Bausubstanz eher auf eine lockere Bebauung gesetzt werden, auch wenn damit die Obergrenze der Innenentwicklung schneller erreicht wird. Es wird daher insgesamt angeregt zu prüfen, ob eine Regelung bzw. Vorgabe für die kommunale Bauleitplanung entwickelt werden kann, die das Verhältnis MFH zu EFH regelt und dabei den vorhandenen Charakter und die Aufgabe der jeweiligen Gemeinde im Hinblick auf die Bereitstellung von ausreichendem Wohnraum und der Wohnraumqualität berücksichtigt.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Der Aspekt wird sinngemäß im PS 4.1 (9) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen. Zudem ermöglicht die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zu ermöglichen: Für die Anzahl der Wohneinheiten und für die Bebauungsdichte werden keine Vorgaben gemacht.
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Amt Neuburg
ID: 14
I. Grobkonzept
Um zukünftig eine Siedlungsstruktur und eine Stadt- und Dorfentwicklung in Westmecklenburg zu erhalten, die durch einen breiten Konsens der Gemeinden getragen wird, sollte es abseits von Gutachten, förmlichen Beteiligungsverfahren und den Sitzungen der Verbandsversammlung weitere Angebote und Beteiligungsmöglichkeiten geben. Dies könnten u. a. offene und moderierte Workshops sein, die an mehreren Orten der Planungsregion angeboten werden und so die Erfahrungen, Erwartungen und Hoffnungen der Gemeinden des Planungsverbandes besser in die Bearbeitung dieser wichtigen Kapitel des RREP WM einfließen lassen können. Dies ist aus Sicht der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neuburg umso wichtiger, da im Rahmen dieser Stellungnahme nicht alle Aspekte, die im Rahmen der Fortschreibung zu beachten sind, angesprochen werden konnten.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Das Teilfortschreibungsverfahren entspricht den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 9 ROG und § 9 i.V.m. § 7 LPlG sowie den Anforderungen gemäß der Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern (RL-RREP). Ein Konsens ist dabei weder erforderlich, noch erscheint er erreichbar, angesichts der unterschiedlichen fachlichen und politischen Positionen. Stattdessen ist eine fundierte Abwägungsentscheidung zu treffen, die durch eine breite Mehrheit in der Verbandsversammlung getragen wird. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung hat Jedermann die Möglichkeit, Hinweise zum Planentwurf zu äußern. Vor Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung erfolgt ein enger fachlicher Austausch der Gremien des Regionalen Planungsverbandes (Vorstand, Planungsbeirat, Facharbeitsgruppe). Der Planungsbeirat wurde speziell für die aktuelle Teilfortschreibung ins Leben gerufen. So wird sichergestellt, dass die Belange und Erfahrungen der lokalen Akteure adäquat in den Prozess einfließen.
48
Stadt Grevesmühlen
ID: 15
I. Grobkonzept
Hier: Stellungnahme der Gemeinde Rüting, Landkreis Nordwestmecklenburg Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Rüting nimmt zum o. g Entwurf wie folgt Stellung:
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
626
Stadt Grevesmühlen
ID: 15
I. Grobkonzept
Es wird begrüßt, die 3% Regelung zu überdenken, sie ist nicht zeitgemäß.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes wird im PS 4.2 (5) aufgegriffen
627
Stadt Grevesmühlen
ID: 15
I. Grobkonzept
Wir regen an, den Zeitraum des Konzeptes nicht allzu weit zu fassen, damit auf gesellschaftliche und damit einhergehende Veränderungen bzgl. Lebens- und Wohnraum der Bevölkerung zeitnah reagiert werden kann.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Gemäß § 4 Abs. 2 LPlG wird mit den Raumentwicklungsprogrammen die anzustrebende räumliche Entwicklung für einen Zeitraum von in der Regel zehn Jahren festgelegt (Planungszeitraum). Das RREP erzielt per Landesverordnung (LVO) seine verbindliche Wirkung. Es ist solange in Kraft, bis ein geändertes Programm neu als LVO festgesetzt wird.
628
Stadt Grevesmühlen
ID: 15
I. Grobkonzept
Wünschenswert wäre aus Sicht der Gemeinde eine Ausnahmeregelung bei Erreichen einer bestimmten Grenze zur Entwicklung von Wohngebieten. Wir begründen dies wie folgt: In unserem Hauptort, Rüting befinden sich derzeit eine Kindertagesstätte, die Praxis eines Allgemeinmediziners, ein Frisör sowie ein Gasthaus und ein kleiner Einkaufsladen mit Backshop. Ein wichtiger Arbeitgeber in der Gemeinde ist die Agrarprodukt Rüting e. G. Coronabedingt musste ein Gastwirt sein Geschäft leider aufgeben, die Gaststätte befindet sich jedoch im Eigentum der Gemeinde und soll künftig auch für diese Zwecke wieder verpachtet werden.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die über eine überdurchschnittliche Infrastrukturausstattung verfügen, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen.
629
Stadt Grevesmühlen
ID: 15
I. Grobkonzept
Der Ort ist an den öffentlichen Nahverkehr (Haupttaktlinie) in Richtung Schwerin und Richtung Grevesmühlen angebunden. Die BAB A 20 ist in 5 Minuten über die Landesstraße L 03 erreichbar. Ein in Aufstellung befindliches interkommunales Gewerbegebiet nördlich der A 20- Abfahrt Nr.6 „Grevesmühlen“ ist in Planung. Künftige Arbeitskräfte benötigen womöglich kurze Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die als Siedlungsschwerpunkte festgelegt sind, in einem Tourismusschwerpunktraum liegen, ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen und / oder infrastrukturell bzw. lagebezogen prädestiniert sind, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen.
630
Stadt Grevesmühlen
ID: 15
I. Grobkonzept
Die Anfragen nach Baugrundstücken haben stark zugenommen. Die Gemeinde Rüting möchte darum Wohngebiete entwickeln, um eigenen Bürgern Perspektiven zu bieten und einen harmonischen Zuzug zu ermöglichen
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Die raumordnerische Lenkung der Siedlungsentwicklung schränkt das Grundrecht auf Freizügigkeit nicht in unzulässiger Weise ein und steht der Erfüllung individueller Wünsche nicht von vornherein entgegen. Jedoch wird eine ausschließliche Konzentration auf den Neubau von Einfamilienhäusern (EFH) für den Zuzug junger Familien in die nicht-zentralen Orte als nicht zielführend angesehen. Eine vorausschauende gemeindliche Planung verlangt zugleich nach Ansätzen für die Steuerung des Generationenwechsels im EFH-Bestand. Dahingehend soll das Ineinandergreifen von entsprechenden Strategien zur Schaffung seniorengerechten Wohnraums und zur Nach- und Umnutzung (Generationenwechsel) im EFH-Bestand stärker forciert und die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum bei Neubauplanungen stärker berücksichtigt werden. Dabei kann es bei geschickter Planung zu einer „Win-win-Situation“ kommen (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. mit der dazugehörigen Begründung).
631
Stadt Grevesmühlen
ID: 15
I. Grobkonzept
Das sind aus unserer Sicht alles Gründe, den Hauptort Rüting zu entwickeln.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
632
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
ID: 16
I. Grobkonzept
in dem von Ihnen angegebenen Bereich befinden sich gesetzlich geschützte Festpunkte der amtlichen geodätischen Grundlagennetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Lage der Festpunkte ist aus den beiliegenden Übersichten ersichtlich. In der Örtlichkeit sind die Festpunkte durch entsprechende Vermessungsmarken gekennzeichnet ("vermarkt"). Vermessungsmarken sind nach § 26 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713) gesetzlich geschützt:- Vermessungsmarken dürfen nicht unbefugt eingebracht, in ihrer Lage verändert oderentfernt werden.- Zur Sicherung der mit dem Boden verbundenen Vermessungsmarken des Lage-,Höhen- und Schwerefestpunktfeldes darf eine kreisförmige Schutzfläche von zweiMetern Durchmesser weder überbaut noch abgetragen oder auf sonstige Weiseverändert werden. Um die mit dem Boden verbundenen Vermessungsmarken auch zukünftig für satellitengestützte Messverfahren (z.B. GPS) nutzen zu können, sollten imUmkreis von 30 m um die Vermessungsmarken Anpflanzungen von Bäumen oderhohen Sträuchern vermieden werden.- Der feste Stand, die Erkennbarkeit und die Verwendbarkeit der Vermessungsmarkendürfen nicht gefährdet werden, es sei denn, notwendige Maßnahmenrechtfertigen eine Gefährdung der Vermessungsmarken.- Wer notwendige Maßnahmen treffen will, durch die geodätische Festpunkte gefährdetwerden können, hat dies unverzüglich dem Amt für Geoinformation, VermessungsundKatasterwesen mitzuteilen.Da die Festpunktfelder ständigen Veränderungen unterliegen, stellen die bereitgestelltenFestpunktübersichten nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt dieser Stellungnahmedar. Insbesondere zum Schutz der zwischenzeitlich neu eingerichteten Festpunkte ist esdaher wichtig, bei allen weiteren Planungs- und Bauvorhaben in Ihrem Bereich aktuelleStellungnahmen beim Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterweseneinzuholen.Zur Vorbereitung konkreter Bauvorhaben werden Ihnen Festpunktbeschreibungen zurVerfügung gestellt, aus denen die genaue Lage der zu schützenden Festpunkte ersichtlichist. Hierzu bitte ich um eine erneute Beteiligung als Träger öffentlicher Belange.Falls geodätische Festpunkte bereits jetzt durch Bauvorhaben gefährdet sind, ist rechtzeitig(ca. 4 Wochen vor Beginn der Baumaßnahme) ein Antrag auf Verlegung desFestpunktes beim Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen zu stellen.Ein Zuwiderhandeln gegen die genannten gesetzlichen Bestimmungen ist eineOrdnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5 000 Euro geahndet werden.Ich behalte mir vor, ggf. Schadenersatzansprüche geltend zu machen.Bitte beachten Sie das beiliegende Merkblatt über die Bedeutung und Erhaltung derFestpunkte.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die benannte Thematik ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung und muss ggf. im Rahmen nachfolgender Plan-/Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
49
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe
ID: 17
I. Grobkonzept
der Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) für die Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung berührt die von mir zu vertretenden Belange an der Bundeswasserstraße Müritz-Elde-Wasserstraße (MEW) mit Stör-Wasserstraße (StW) ncht.Ich gehe davon aus, dass Sie das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee für den Berech der Seewasserstraßen und der küstennahen Binnenwasserstraßen gesondert beteiligen.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
50
Eisebahn Bundesamt
ID: 19
I. Grobkonzept
Ihr Schreiben ist am 24.08.2021 beim Eisenbahn-Bundesamt eigegangen und wird hier unter dem o.a. Geschäftszeichen bearbeitet.Für die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung des REgionalen Raumentwicklungsplans Westmecklenburg 2011 bedanke ich mich. Das Eisenbahn-Bundesamt als die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes hat zum Inhalt der Planfortschreibung keine Bedenken oder weiterführende Hinweise.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
55
Deutscher Wetterdienst
ID: 20
I. Grobkonzept
im Namen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) bedanke ich mich für die Beteiligung als Träger öffentlicher Belange am Genehmigungsverfahren zum Entwurf (Grobkonzept) der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklnburg für die Kapiel 4.1 und 4.2 - Siedlungsstruktur, Stadtentwicklung - und nehme hierzu wie folgt Stellung.Aufgrund noch nicht klarer und abgestimmter Planungen ist ein differenzierter Überblick im Raumentwicklungsplan seitens des DWD so nicht möglich.Es sollen erst generelle Abstimmungen auf Länder- und kommunaler Ebene abgewartet werden.Die endgültigen regionalen Planungen bitten wir frühzeitig vorzulegen und eine sTellungnahme bzgl. unserer Belange anzufordern.Sofern Sie für Vorhaben in Ihrem Einzugsgebiet amtliche klimatologische Gutachten für die landes-, Raum- und Städteplanung, für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) o. ä. benötigen, können Sie diese bei uns in Auftrag geben bzw. Auftraggeber in diesem Sinne informieren.Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner des DWD gerne zur Verfügung.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
56
Landkreis Lüchow-Dannenberg
ID: 21
I. Grobkonzept
zu der o.g. Teilfortschreibung des RREP bestehen von Seiten des Landkreises Lüchow-Dannenberg keine Hinweise oder Bedenken
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
57
Landkreis Lüneburg
ID: 22
I. Grobkonzept
ich bedanke mich für die Beteiligung an oben genanntem Verfahren. Ich habe keine Belange vorzutragen.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
58
Amt Lützow-Lübstorf
ID: 23
I. Grobkonzept
die Gemeinden des Amtes Lützow-Lübstorf haben sich gemeinsam zum vorliegenden Grobkonzept zur Teilfortschreibung des RREP WM zum Thema Siedlungsentwicklung verständigt und sehen darin keine diskussionsfähige Grundlage für eine optimistische Wohnbauentwicklung für die nicht zentralen Orte für die kommenden Jahre. Das vorliegende Grobkonzept ist für nicht-zentrale Gemeinden wenig aussagefähig, da das jeder Gemeinde zustehende Entwicklungspotenzial nicht abschätzbar ist. Die Musterbeispiele sind nur schwer interpretierbar und kaum übertragbar. Ebenso fehlen Aussagen zu qualitativen Steuerungs-möglichkeiten, bzw. zum Umgang mit dem auch im ländlichen Raum benötigten Wohnraum für Senioren.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Grobkonzept stellt die verfahrensbegleitende Unterlage im Zuge des ersten Teilfortschreibungsschrittes (Unterrichtung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die allgemeinen Planungsabsichten) dar. Eine Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Grobkonzeptes erfolgt nicht. Stattdessen wird im Zuge der nachfolgenden Öffentlichkeitsbeteiligung der Entwurf der Kapitel 4.1 und 4.2 (einschließlich der Programmsätze und der Begründungen) als verfahrensbegleitende Unterlage ausgelegt.
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Amt Lützow-Lübstorf
ID: 23
I. Grobkonzept
Die Gemeinden stimmen dem Konzeptgeber zu, dass die raumordnerische Steuerung der Siedlungs-entwicklung in Westmecklenburg koordiniert erfolgen muss.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich.
60
Amt Lützow-Lübstorf
ID: 23
I. Grobkonzept
Die bisherige Regelung zum Vorrang der Innenentwicklung vor Außenentwicklung sollte weiterhin Bestand haben.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Der Inhalt wird im PS 4.1 (5) aufgegriffen und als Ziel der Raumordnung festgelegt
61
Amt Lützow-Lübstorf
ID: 23
I. Grobkonzept
Allerdings scheint der bislang genutzte Ansatz des Zentrale-Orte-Systems der aktuellen Entwicklung hinterherzulaufen und die Bedürfnisse der Menschen zu wenig zu berücksichtigen.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Festlegung Zentraler Orte und ihrer Verflechtungsbereiche ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung.
62
Amt Lützow-Lübstorf
ID: 23
I. Grobkonzept
Gerade die ländlichen Gemeinden in Westmecklenburg erlebten in der Vergangenheit einen enormen Bauboom und eine Zunahme der Einwohnerzahlen, die zu einer Stabilisierung der Bevölkerungszahlen führen. Die vorhandenen Inf-rastrukturen, die beruflichen Möglichkeiten durch die Digitalisierung und der Wunsch vieler Men-schen nach einem Leben in naturnahen Räumen ermöglichen die bislang starke Entwicklung der Gemeinden im Amtsbereich Lützow-Lübstorf. Die Wohngebiete aller Gemeinden sind voll ausge-lastet, die vorhandenen Baulücken geschlossen, die Angebote der Daseinsvorsorge, wie Kitas/ Schu-len/ Ärzte sind flächendeckend vorhanden und sehr gut ausgelastet.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
63
Amt Lützow-Lübstorf
ID: 23
I. Grobkonzept
Ebenso ist ein zunehmender Bedarf der nachwachsenden Generationen erkennbar, sich als eigene junge Familien in den Gemeinden anzusiedeln. Diesem Bedarf kann vielfach nicht mehr nachgekommen werden, da keine Bauplätze vorhanden sind.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Der kommunale Entwicklungsrahmen bemisst sich als Bauflächenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung und kann nur in Abhängigkeit der lokalen und regionalen Rahmenbedingungen quantifiziert werden (vgl. Begründung zu PS 4.2 (5)). Das Grundrecht auf Freizügigkeit wird dadurch jedoch nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt.
64
Amt Lützow-Lübstorf
ID: 23
I. Grobkonzept
Die Gemeinden des Amtes Lützow-Lübstorf profitieren natürlich durch die Nähe zur Landeshauptstadt Schwerin hinsichtlich des Arbeitsmarktes und der vielen Angebote, die über die Grundversorgung hinausgehen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die Gemeinde die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen erfüllt.
65
Amt Lützow-Lübstorf
ID: 23
I. Grobkonzept
Das nahe liegende Grundzentrum Gadebusch ist für unsere nichtzentralen Gemeinden jedoch größtenteils nur für die ärztliche Versorgung, zum Einkauf und als Schulstandort interessant. Von daher scheint der bisherige Ansatz, v. a. die Zentralen Orte in ihrer Entwicklung zu stärken, nicht mehr zielführend.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Festlegung Zentraler Orte und ihrer Verflechtungsbereiche ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung.
66
Amt Lützow-Lübstorf
ID: 23
I. Grobkonzept
Die nichtzentralörtlichen Gemeinden sind aktuell und zukünftig bedeutender Lebens- sowie Wohnraum und dürfen in ihrer Entwicklung nicht zu Lasten der Zentralen Orte geschwächt werden. Die Zentren selbst sind gefordert, durch qualita-tive Konzepte die Voraussetzungen für attraktive Leben- und Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Der Aspekt wird in den PS 4.2 (2) – (4) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen aufgegriffen.
67
Amt Lützow-Lübstorf
ID: 23
I. Grobkonzept
Der bislang genutzte Ansatz zugunsten der Zentralen Orte und die damit verbundene Eigenbedarfs-regelung für den übrigen ländlichen Raum im aktuellen RREP widersprechen zudem den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und den politischen Strategien.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich.
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Amt Lützow-Lübstorf
ID: 23
I. Grobkonzept
Seit Jahren wird intensiv versucht, durch Förderprogramme und gezielte Investitionen die Nachteile des ländlichen Raumes auszugleichen und die Gebiete zu stärken (Bsp. Breitbandausbau, Digitalisierung/ Homeoffice, Stärkung ÖPNV, Telemedizin, § 13b BauGB, etc.). Diese Strategien scheinen für die Gemeinden des Amtes gewirkt zu haben. Die Einwohnerzahlen sind stabil, die Nachfrage nach Bauland sowohl für Einfamilienhäuser als auch für besondere Wohnformen (altersger. Wohnen, Mobilheimlösungen) und den sozialen Wohnungsbau ist weiterhin stark ausgeprägt. Die damit in Verbindung stehenden sozialen Versorgungsangebote (bspw. Kitas) erfahren aufgrund dieser Entwicklung eine große Nachfrage, so dass hier Gebäudeerweiterungen/ Modernisierungen erfolgen, denen sich die Gemeinden gerne stellen.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
69
Amt Lützow-Lübstorf
ID: 23
I. Grobkonzept
Aus Sicht der amtsangehörigen Gemeinden müssen zukünftig bedarfsgerechte und projektbezogene Ansätze für die Siedlungsentwicklung genutzt werden, um auch Besonderheiten von Gemeinden zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass – wie im Grobkonzept aufgezeigt – ebenso qualitative Aspekte (Infrastrukturen, Lage, Besonderheiten) von Gemeinden Beachtung finden müssen.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die als Siedlungsschwerpunkte festgelegt sind, in einem Tourismusschwerpunktraum liegen, ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen und / oder infrastrukturell bzw. lagebezogen prädestiniert sind, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen.
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Amt Lützow-Lübstorf
ID: 23
nicht zugeordnet
Im Rahmen der folgenden Entwurfsgestaltung zur Teilfortschreibung sollten ausführliche Gestaltungsvarianten für eine Kombination quantitativer und qualitativer Steuerungsoptionen aufgezeigt werden. Besonders funktionalen Gemeinden könnte bspw. eine bessere Entwicklung zugestanden werden als sog. „Schlafdörfern“. Die nichtzentralörtlichen Gemeinden benötigen Flexibilität bei der Ausübung ihrer kommunalen Planungshoheit, die nicht durch die Anzahl max. Wohneinheiten beschränkt werden darf. Die Gefahr einer Ausuferung von neuen Wohngebieten in Außenbereichslagen wird als gering eingeschätzt, da sich Gemeinden ohnehin nur ortsgebunden entwickeln können und gesetzliche Vorgaben beschränkend wirken.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
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