Verfahrensträger: Geschäftsstelle · Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
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Stellungnehmer Kapitel Inhalt Abwägung und Sachaufklärung BE-ID
Amt Neukloster-Warin
ID: 46
I. Grobkonzept
•Keine Vorgaben in der Siedlungstätigkeit, die sich allein an dem Eigenbedarf einer Gemeinde orientiert.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Der kommunale Entwicklungsrahmen bemisst sich als Bauflächenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung und kann nur in Abhängigkeit der lokalen und regionalen Rahmenbedingungen quantifiziert werden (vgl. Begründung zu PS 4.2 (5)).
290
Amt Neukloster-Warin
ID: 46
I. Grobkonzept
•Jede Gemeinde im Planungsgebiet bekommt die Chance auf eine tatsächliche Siedlungsentwicklung. Gemeinden müssen selbst entscheiden, ob sie ihre Dörfer und Ortsteile entwickeln wollen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine Entwicklung von Ortsteilen ist nicht komplett ausgeschlossen, sofern die Voraussetzungen gemäß Kap. 4.1 erfüllt werden. Gemäß PS 4.1 (4) ist die Siedlungstätigkeit zu konzentrieren und die Entstehung von Siedlungsbändern ist zu vermeiden. Der Entstehung, Verfestigung und Erweiterung von Splittersiedlungen ist entgegenzuwirken. Gemäß PS 4.1 (5) ist der Siedlungsflächenbedarf vorrangig innerhalb bebauter Ortslagen abzudecken. Mit dem Freiraum ist schonend umzugehen. Gemäß PS 4.1 (6) soll bei der Siedlungsentwicklung auf die Nutzung des vorhandenen Bestandes geachtet werden.
291
Amt Neukloster-Warin
ID: 46
I. Grobkonzept
•Es darf nur einen Entwicklungsrahmen geben, der eine Entwicklung für alle Gemeinden sichert. •Der Entwicklungsrahmen muss in der Metropolregion und gegenüber den anderen Planungsgebieten konkurrenzfähig sein.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Ferner wird prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (siehe PS 4.2 (6)). So können auch Entwicklungsimpulse aus anderen Regionen aufgenommen werden.
292
Amt Neukloster-Warin
ID: 46
I. Grobkonzept
Die qualitative Steuerung betreffend sind alle 3 Punkte sehr kurz gefasst und können erst umfassend beurteilt werden, wenn bekannt ist, wie sie umgesetzt werden sollen.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Grobkonzept stellt die verfahrensbegleitende Unterlage im Zuge des ersten Teilfortschreibungsschrittes (Unterrichtung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die allgemeinen Planungsabsichten) dar. Eine Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Grobkonzeptes erfolgt nicht. Stattdessen wird im Zuge der nachfolgenden Öffentlichkeitsbeteiligung der Entwurf der Kapitel 4.1 und 4.2 (einschließlich der Programmsätze und der Begründungen) als verfahrensbegleitende Unterlage ausgelegt.
293
Amt Neukloster-Warin
ID: 46
I. Grobkonzept
Die im Punkt 1. genannten qualitativen Aspekte werden die Siedlungsentwicklung in der Hauptsache wieder in zentrale Orte lenken. Lediglich die verkehrliche Infrastruktur / Nähe zur Autobahn kann für einige Gemeinden zum Vorteil sein.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die als Siedlungsschwerpunkte festgelegt sind, in einem Tourismusschwerpunktraum liegen, ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen und / oder infrastrukturell bzw. lagebezogen prädestiniert sind, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen.
294
Amt Neukloster-Warin
ID: 46
I. Grobkonzept
Die im Punkt 2. genannten qualitativen Aspekte können für Gemeinden eine Lösung sein
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
295
Amt Neukloster-Warin
ID: 46
I. Grobkonzept
Die im Punkt 3. genannten qualitativen Aspekte bieten weiterhin Konfliktstoff. Altersgerechtes Wohnen auf zentrale Orte zu konzentrieren, bedeutet für viele Menschen im hohen Alter, ihre Heimatgemeinde verlassen zu müssen, weil in vielen Gemeinden für altersgerechtes Wohnen keine Baugenehmigungen erteilt werden. Zu diesem Punkt ist im Schreiben schon ausgeführt worden.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Auf ältere Bevölkerungsgruppen zugeschnittene Wohnraumangebote sind in ländlichen, nicht zentralen Orten gegenwärtig unterrepräsentiert. Die prognostizierten Verschiebungen in der Altersstruktur erfordern es, dass auch in ländlichen, nicht-zentralen Orten Angebotsformen, die dem Bedarf der älteren ortsansässigen Bevölkerung gerecht werden, entwickelt bzw. neu geschaffen werden (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. der dazugehörigen Begründung). Dies sind i.d.R. verdichtete Wohnformen (Geschosswohnungsbau). Damit begünstigt der vorgeschlagene Flächen-Einwohner-Ansatz die nicht-zentralen Orte, die den Generationswechsel im Bestand voranbringen. Standorte für stationäre und teilstationäre Pflegeeinrich-tungen sind hingegen die Zentralen Orte und die Siedlungsschwerpunkte und u.U. die infrastrukturell gut ausgestatteten Gemeinden in den Stadt-Umland-Räumen Schwerin und Wismar. Die Schaffung von (teil-)stationären Angeboten dient regelmäßig auch der Deckung des überörtlichen Bedarfs und erfordert die Einbettung in vorhandene, regional vernetzte Versorgungs- und Hilfestrukturen. Insofern muss eine gute infrastrukturelle Anbindung sowie die räumliche Nähe zu Ärzten, Pflegediensten, Apotheken und zu sonstigen Nahversorgungseinrichtun-gen gewährleistet sein (vgl. PS 4.2 (10) i.V.m. der dazugehörigen Begründung).
296
Amt Neukloster-Warin
ID: 46
I. Grobkonzept
Die nachhaltige Entwicklung unseres Planungsgebietes muss bei dem Thema der Siedlungsentwicklung mehr Beachtung finden. Themen für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums können sein: •ein alltagstaugliches Radwegenetz zwischen den zentralen Orten zu entwickeln, •E-Mobilität in der Stadt und im ländlichen Raum, •Berücksichtigung des schon stattfindenden Klimawandels, Berücksichtigung der aktuellen Phase der Suburbanisierung: „Vor allem die günstigeren Wohnkosten und der Wunsch nach einem eigenen Haus mit Garten veranlasst Familien mit jungen Kindern dazu, ins Umland zu ziehen und so zur aktuellen Phase der Suburbanisierung in Deutschland beizutragen.“ Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung / Erschienen als Beilage zur Geographischen Rundschau 11/2020 •Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bevölkerungswanderung in der Metropolregion Hamburg, •Modellprojekte, die nachhaltiges / autarkes Wohnen ermöglichen, •arbeiten und erholen von überall; auch bekannt unter Verbindung von Erholung und Arbeit mit dem Begriff „Workation“ zusammengefasst, •Neue Handelsformen auch neue Entwicklungschancen für den ländlichen Raum?! •die Landesinitiative Neue Dorfmitte MV.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Nachhaltigkeit gemäß § 1 Abs. 2 ROG heißt, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen zu führen. Dieser Leitvorstellung werden die Festlegungen der Kapitel 4.1 und 4.2 gerecht. Weitere vom Stellungnehmer benannten Aspekte sind nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung bzw. liegen nicht in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes.
297
Gemeinde Pokrent / Amt Lützow-Lübstorf
ID: 47
I. Grobkonzept
die Gemeinde Pokrent begrüßt, dass der Regionale Planungsverband Westmecklenburg, zeitgemäß, die Teilfortschreibung des RREP WM 2011 vorantreibt.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
298
Gemeinde Pokrent / Amt Lützow-Lübstorf
ID: 47
I. Grobkonzept
Als Gemeinde in der Metropolregion Hamburg erleben wir eine ständig wachsende Nachfrage nach Wohneigentum, welcher wir auf Grund der 3% Quotenreglung nicht nachkommen können.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen oder über eine überdurchschnittliche Infrastrukturausstattung verfügen, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen.
299
Gemeinde Pokrent / Amt Lützow-Lübstorf
ID: 47
I. Grobkonzept
Es ist zukünftig zwingend notwendig auch auf die qualitative Entwicklung unserer Siedlungen zu achten. Pokrent liegt im Hinterland des ländlichen Raumes und hat daher nicht die Möglichkeit als Stadt-Umland-Gemeinde Verträge, wie z.B. mit der Landeshauptstadt Schwerin, zu schließen, um seine Entwicklung, den Ansprüchen entsprechend, planbar zu machen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
300
Gemeinde Pokrent / Amt Lützow-Lübstorf
ID: 47
I. Grobkonzept
In der Gemeinde befinden sich eine Kindertagestätte, eine Arztpraxis, zwei freiwillige Feuerwehren, eine Gaststätte, sowie zahlreiche Vereine und Verbände, welche das Leben im Dorf attraktiv machen. Ein km entfernt liegt die Regionalschule mit Grundschule Lützow. Im Umkreis von zwei km, befinden sich Einkaufzentren, zentrale Bus- und Bahnstationen. Gaststätten und Beherbergungsbetriebe finden sich im Ort und im näheren Umfeld, fußläufig erreichbar.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die über eine überdurchschnittliche Infrastrukturausstattung verfügen, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen.
301
Gemeinde Pokrent / Amt Lützow-Lübstorf
ID: 47
I. Grobkonzept
Wir bestreiten nicht, dass auch zukünftig in einer Gemeinde wie Pokrent, der Innen- vor der Außenentwicklung der Vorrang gegeben werden soll, dass die Infrastruktur den Bedürfnissen der Bevölkerung des Ortes angepasst sein muss, finden es aber nicht zielführend, dass diese Entwicklung ausschließlich auf den Eigenbedarf abgestellt ist.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Der kommunale Entwicklungsrahmen bemisst sich als Bauflächenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung und kann nur in Abhängigkeit der lokalen und regionalen Rahmenbedingungen quantifiziert werden (vgl. Begründung zu PS 4.2 (5)).
302
Gemeinde Pokrent / Amt Lützow-Lübstorf
ID: 47
I. Grobkonzept
Warum entstanden in den vergangenen Jahren sehr große Eigenheimgebiete, wie zum Beispiel in Lankow und Neumühle in der Nähe des Lankower Sees in der Landesshauptstadt Schwerin, während die Entwicklung unserer kleinen Ortschaften, mit der Begründung weniger Flächenversiegelung zu wollen, gebremst wird?
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Der Aspekt wird sinngemäß im PS 4.1 (3) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen. Danach soll in der ganzen Region Westmecklenburg ein flächensparendes Bauen angestrebt werden. Die Regelung gilt somit sowohl für ländliche Gemeinden als auch für die Zentralen Orte.Ferner sei auf PS 4.2 (4) verwiesen, wonach die wohnbauliche Entwicklung schwerpunktmäßig in den Gemeindehauptorten der Zentralen Orte vollzogen werden soll.
303
Gemeinde Pokrent / Amt Lützow-Lübstorf
ID: 47
I. Grobkonzept
Ein Widerspruch in sich, verschärft durch das EEG-Gesetz, welches eine starke Versieglung von Flächen durch Photovoltaik im ländlichen Raum fordert. Flächen die auch die Gemeinde Pokrent in beachtlichen Größenordnungen zur Verfügung stellt bzw. stellen soll.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung. Für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen sind PS 5.3 (9) LEP M-V bzw. § 6 ROG i.V.m. § 5 Abs. 6 LPlG M-V einschlägig.
304
Gemeinde Pokrent / Amt Lützow-Lübstorf
ID: 47
I. Grobkonzept
Um die Sicherheit zu gewähren, bedarf es starker, einsatzbereiter Feuerwehren vor Ort, welche wir mit der Erhaltung des Eigenbedarfes nicht aufrechterhalten werden, sondern mit einem attraktiven Dorfleben ständig weiterentwickeln müssen, zu der auch eine wachsende Bevölkerungsanzahl gehört. Der Bundesgesetzgeber räumt mit dem ROG (Raumordnungsgesetz) nicht nur die Möglichkeit ein, Zentralorte weiterzuentwickeln, nein, er sagt auch, dass die passenden Rahmenbedingungen die Entwicklung eines Ortes ausmachen. Es sollte daher die Forderung der Eigenbedarfsentwicklung in bedarfsgerechte Entwicklung umbenannt werden. Pokrent mit seinen 700 Einwohner muss wachsen, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. 50 Prozent der erwachsenen Einwohner arbeiten in den umliegenden Städten Hamburg, Lübeck und Schwerin. Der Ort wird als Ort zum Regenerieren geschätzt und zunehmend als Homeofficearbeitsplatz genutzt.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Der kommunale Entwicklungsrahmen bemisst sich als Bauflächenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung und kann nur in Abhängigkeit der lokalen und regionalen Rahmenbedingungen quantifiziert werden (vgl. Begründung zu PS 4.2 (5)).
305
Gemeinde Pokrent / Amt Lützow-Lübstorf
ID: 47
I. Grobkonzept
In einer Demokratie sollte die freie Entscheidung des Menschen geachtet werden. Unserer Gesetzgebung schafft die Rahmenbedingungen dafür.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die raumordnerischen Festlegungen in den Kapiteln 4.1 und 4.2 verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Das Grundrecht auf Freizügigkeit wird nicht unzulässiger Weise eingeschränkt.
306
Gemeinde Pokrent / Amt Lützow-Lübstorf
ID: 47
I. Grobkonzept
Der Entwicklungsspielraum einer Gemeinde in Schleswig-Holstein beträgt in 10 Jahren 10 Prozent. Dieses sollte dann zumindest in Westmecklenburg auch gelten, wenn wir eine höhere Bevölkerungsanzahl wünschen und weitere Abwanderungen verhindern wollen. Gleiche Bedingungen in der gesamten Metropolregion sollten selbstverständlich sein, um ein anspruchsvolles Leben, nach den Bedürfnissen unserer Bewohner zu gewährleisten.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Eine Diskussion über eine Siedlungsentwicklung, ausgerichtet am prozentualen Wohneinheiten-Bestand (WE-Bestand), erübrigt sich damit. Im Übrigen trifft es zwar zu, dass der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP S-H) von 2021 in Kapitel 3.6 den ländlichen Gemeinden einen wohnbaulichen Entwicklungsrahmen von „bis zu 10%“ eröffnet. Allerdings gilt dies für einen 15-Jahres-Zeitraum und unter zahlreichen Randbedingungen (Vorrang der Innenentwicklung, Deckung des örtlichen Bedarfs, flächensparendes Bauen usw.), sodass ein direkter Vergleich mit Westmecklenburg fehlgeht. Ferner macht Kapitel 3.9 (3) LEP S-H unter Bezugnahme auf § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG die Vorgabe von max. 1,3 ha pro Tag täglicher Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr in ganz S-H bis 2030 und langfristig einem Netto-Nullverbrauch von Flächen, gegenüber 2,3 ha pro Tag im Vierjahresdurchschnitt 2016 – 2019.
307
Gemeinde Pokrent / Amt Lützow-Lübstorf
ID: 47
I. Grobkonzept
Pokrent möchte seinen Beitrag dazu leisten und Sie auffordern, die Teilfortschreibung des RREP dahingehend zu entwickeln, dass der Qualität der Entwicklung einer Siedlung eine wesentlich höhere Bedeutung beizumessen ist. Ein realistisch schlüssiges Entwicklungskonzept einer Kommune ist einem reinen rechnerischeren Planungsziel vorzuziehen. Wir fordern Sie auf, die 3% Quotenreglung sofort auszusetzen, damit auch wir unser Dorf gleichberechtigt, den Anforderungen und Wünschen unserer Einwohner entsprechend zukunftsfähig entwickeln können.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
308
Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
ID: 48
I. Grobkonzept
hiermit gibt der VLAMV seine Stellungnahme zum Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) 1 für die Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung für die erste Stufe des Beteiligungsverfahrens einschließlich Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung ab. Die Stellungnahme befindet sich auf den folgenden Seiten.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
309
Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
ID: 48
I. Grobkonzept
Stellungnahme zum Grobkonzept für die Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011 Grundsatz unserer Stellungnahme ist die Leitvorstellung der Raumordnung laut §1 Abs.2 ROG. Leitvorstellung der Raumordnung ist in Deutschland seit 2009 eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften,grossräumigen ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führen soll. Das vorliegende Grobkonzept widerspricht sowohl den - Leitvorstellungen der Raumordnung - dem BauGB - dem Grundgesetz Artikel 28 und Artikel11(1)
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Festlegungen zur Wohnbauflächenentwicklung sind für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Gemäß § 13 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1d Raumordnungsgesetz (ROG) kann die Siedlungsentwicklung Inhalt von Raumordnungsplänen sein. Die der Regionalplanung übergeordnete Landesplanung setzt diesen bundesgesetzlichen Auftrag mit der Festlegung der PS 4.2 (1) und (2) LEP M-V als Ziele der Raumordnung um. Ein Widerspruch der raumordnerischen Festlegungen im Zuge dieser Teilfortschreibung zu bundesgesetzlichen Regelungen existiert somit nicht. Weder wird das Grundrecht auf Freizügigkeit in unzulässiger Weise eingeschränkt, noch stellen die Festlegungen in Kapitel 4.2 einen unzulässigen Eingriff in die kommunale Planungshoheit dar. Im Übrigen sei auf PS 4.2 (6) verwiesen, wonach prädestinierten ländlichen Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird.
310
Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
ID: 48
I. Grobkonzept
Die Leitvorstellung einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums wird das oben genannte Grobkonzept nicht gerecht. Wenn ca. 200 von 234 Gemeinden der Wohnungsbau als wichtiges Entwicklungskriterium verwehrt wird, kann nicht mehr von einem Einklang sozialer und wirtschaftlicher Ansprüche die Rede sein. Der Anspruch, in dem Gesamtraum und seinen Teilräumen, gleichwertige Lebensverhältnisse und eine großräumige ausgewogene Ordnung zu schaffen, ist der Ansatz der „Eigenentwicklungsgemeinden“ falsch. In einer „Eigenentwicklungsgemeinde“ gibt es keine Entwicklung
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Nachhaltigkeit gemäß § 1 Abs. 2 ROG heißt, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen zu führen. Um dieser Leitvorstellung gerecht zu werden, ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung erforderlich (z.B. im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur). Eine Entwicklung in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion ist auch weiterhin möglich. Hier soll die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird.
311
Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
ID: 48
I. Grobkonzept
Vielmehr sollte man sich nach dem örtlichen Bedarf, der sich nicht nur auf die ortansässige Bevölkerung ausrichtet, orientieren und den Gemeinden im ländlichen Raum einen Entwicklungsrahmen von 10% gestatten. Grundlage hierfür ist der WE Bestand per 31.12.2020. Alle bisherigen Anrechnungsmodelle werden nicht mehr herangezogen.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Eine Diskussion über eine Siedlungsentwicklung, ausgerichtet am prozentualen Wohneinheiten-Bestand (WE-Bestand), erübrigt sich damit. Im Übrigen trifft es zwar zu, dass der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP S-H) von 2021 in Kapitel 3.6 den ländlichen Gemeinden einen wohnbaulichen Entwicklungsrahmen von „bis zu 10%“ eröffnet. Allerdings gilt dies für einen 15-Jahres-Zeitraum und unter zahlreichen Randbedingungen (Vorrang der Innenentwicklung, Deckung des örtlichen Bedarfs, flächensparendes Bauen usw.), sodass ein direkter Vergleich mit Westmecklenburg fehlgeht. Ferner macht Kapitel 3.9 (3) LEP S-H unter Bezugnahme auf § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG die Vorgabe von max. 1,3 ha pro Tag täglicher Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr in ganz S-H bis 2030 und langfristig einem Netto-Nullverbrauch von Flächen, gegenüber 2,3 ha pro Tag im Vierjahresdurchschnitt 2016 – 2019.
312
Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
ID: 48
I. Grobkonzept
Diese Entwicklungsmöglichkeiten sollten allen Gemeinden imgesammten Planungsgebiet zugestanden werden und nicht nur einzelnen Gemeindenan der Landesgrenze zu SH.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Evaluation der wohnbaulichen Entwicklung in Westmecklenburg hat deutliche Unterschiede der Entwicklung zwischen den Teilräumen der Region aufgezeigt. Aufgrund der Heterogenität Westmecklenburgs ist eine teilräumlich differenzierte Ausgestaltung der Steuerung notwendig, um den Gemeinden mit einer dynamischeren Entwicklung gerecht zu werden und Entwicklungsimpulse von außerhalb Westmecklenburgs aufnehmen zu können. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die lagebezogen prädestiniert sind, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen.
313
Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
ID: 48
I. Grobkonzept
An dieser Stelle sei auch mal ein Hinweis auf das Grundgesetz, Artikel 11 (1) "Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet“, erlaubt.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die raumordnerischen Festlegungen in den Kapiteln 4.1 und 4.2 verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Das Grundrecht auf Freizügigkeit wird nicht unzulässiger Weise eingeschränkt.
314
Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
ID: 48
I. Grobkonzept
Die Gemeindevertretungen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Entwicklungs elbst zu bestimmen, so wie es im Grundgesetz Artikel 28 geregelt ist. In Kommentaren ist unter dem Punkt Planungshoheit zu lesen, die Gemeinde erstellt im Rahmen ihrer Kompetenzen eigenständige Planungen, für die sie eigene Ermessensspielräume haben muss.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Festlegungen in Kapitel 4.2 stellen keinen unzulässigen Eingriff in die kommunale Planungshoheit dar. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Im Übrigen hat der Bundesgesetzgeber die Beschränkung der Siedlungstätigkeit nicht zentraler Orte in § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 4 ROG sowie ein flächen- und verkehrssparendes Bauen in §§ 1, 1a BauGB vorgegeben.
315
Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
ID: 48
I. Grobkonzept
Durch einige Faktoren wie Überalterung und stagnierende Einnahmen der betroffenen Gemeinden, wird bei Eigenentwicklungsgemeinde nicht einmal der Status Quo gehalten. Viele der ca. 200 Gemeinden werden in einem schleichenden Niedergang enden. Wenn man dann bedenkt, dass nicht nur 1/3 der Bevölkerung betroffen sind, sondern auch ca. 2/3 der Fläche des Planungsgebietes, kann man weder von einem Raumentwicklungsprogramm noch von einer Siedlungsentwicklung für Westmecklenburg reden.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Der kommunale Entwicklungsrahmen bemisst sich als Bauflächenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung und kann nur in Abhängigkeit der lokalen und regionalen Rahmenbedingungen quantifiziert werden (vgl. Begründung zu PS 4.2 (5)). Das Grundrecht auf Freizügigkeit wird dadurch jedoch nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt.
316
Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
ID: 48
I. Grobkonzept
Oftmals wird die Ausweisung des Zentrale-Orte-Prinzips laut ROG als Argumentationsgrundlage für die Festsetzung von Eigenentwicklungsgemeinden verwendet. Diese Argumentation ist falsch. Die Ausweisung zentraler Orte ist laut ROG verpflichtend, aber dieses führt nicht zwangsläufig zur Festsetzung von Eigenentwicklungsgemeinden. Die im vorliegenden Grobkonzept verwendete Definition ist schlichtweg nicht sachgerecht.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Festlegungen zur Wohnbauflächenentwicklung sind für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Gemäß § 13 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1d Raumordnungsgesetz (ROG) kann die Siedlungsentwicklung Inhalt von Raumordnungsplänen sein. Die der Regionalplanung übergeordnete Landesplanung setzt diesen bundesgesetzlichen Auftrag mit der Festlegung der PS 4.2 (1) und (2) LEP M-V als Ziele der Raumordnung um. Ein Widerspruch der raumordnerischen Festlegungen im Zuge dieser Teilfortschreibung zu bundesgesetzlichen Regelungen existiert somit nicht. Im Übrigen sei auf PS 4.2 (6) verwiesen, wonach prädestinierten ländlichen Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird.
317
Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
ID: 48
I. Grobkonzept
Einem hohen Altersdurchschnitt im ländlichen Raum sollte nicht ausschließlich dadurch begegnet werden, altersgerechtes Wohnen auf zentrale Orte zu konzentrieren. Zu erarbeiten und zu prüfen sind auch Modelle, die es zumindest zulassen, dass ältere Menschen in ihrer Heimatgemeinde möglichst lange leben können. Vorstellbar wären Modellprojekte, mit denen das Angebot von kleinen barrierefreien und altersgerechten Wohnungen, auch in kleineren Gemeinden, geschaffen werden kann. Damit soll älteren und gebrechlichen Seniorinnen und Senioren das Angebot gemacht werden, ihre Immobilie frühzeitig ihren Erben zu übergeben und trotzdem im gewohnten Umfeld weiter zu leben. Vorteil - Pflege bleibt oftmals in der Familie und kann durch vertraute Angehörige abgesichertwerden. Vorteil - Familienbindungen bleiben erhalten und werden nicht getrennt. Vorteil - eventuellem Leerstand bzw. Unterbelegung, wird schneller begegnet. Vorteil - Die Betriebskosten, der teils großen Wohnflächen, müssen nicht mehr aus der Rente finanziert werden, diese ist im ländlichen Raum oftmals unterdurchschnittlich. Vorteil - kein Verfall der Immobilien wegen der Gebrechlichkeit im Alter. Vorteil - schnellere Sanierung der älteren Immobilien. Vorteil – Das Modellprojekt trägt zu einem ordentlichen Ortsbild bei.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Auf ältere Bevölkerungsgruppen zugeschnittene Wohnraumangebote sind in ländlichen, nicht zentralen Orten gegenwärtig unterrepräsentiert. Die prognostizierten Verschiebungen in der Altersstruktur erfordern es, dass auch in ländlichen, nicht-zentralen Orten Angebotsformen, die dem Bedarf der älteren ortsansässigen Bevölkerung gerecht werden, entwickelt bzw. neu geschaffen werden (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. der dazugehörigen Begründung). Dies sind i.d.R. verdichtete Wohnformen (Geschosswohnungsbau). Damit begünstigt der vorgeschlagene Flächen-Einwohner-Ansatz die nicht-zentralen Orte, die den Generationswechsel im Bestand voranbringen. Standorte für stationäre und teilstationäre Pflegeeinrich-tungen sind hingegen die Zentralen Orte und die Siedlungsschwerpunkte und u.U. die infrastrukturell gut ausgestatteten Gemeinden in den Stadt-Umland-Räumen Schwerin und Wismar. Die Schaffung von (teil-)stationären Angeboten dient regelmäßig auch der Deckung des überörtlichen Bedarfs und erfordert die Einbettung in vorhandene, regional vernetzte Versorgungs- und Hilfestrukturen. Insofern muss eine gute infrastrukturelle Anbindung sowie die räumliche Nähe zu Ärzten, Pflegediensten, Apotheken und zu sonstigen Nahversorgungseinrichtun-gen gewährleistet sein (vgl. PS 4.2 (10) i.V.m. der dazugehörigen Begründung).
318
Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
ID: 48
I. Grobkonzept
Die nachhaltige Entwicklung des Planungsgebietes Westmecklenburg muss beim Thema Siedlungsentwicklung mehr Beachtung finden. Themen für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums können sein: • Ein alltagstaugliches Radwegenetz zwischen den zentralen Orten zu entwickeln. • E-Mobilität in der Stadt und im ländlichen Raum. • Die Berücksichtigung des schon stattfindenden Klimawandel. • Berücksichtigung der aktuellen Phase der Suburbanisierung. „Vor allem die günstigeren Wohnkosten und der Wunsch nach einem eigenen Haus mit Garten veranlasst Familien mit jungen Kindern dazu, ins Umland zu ziehen und so zur aktuellen Phase der Suburbanisierung in Deutschland beizutragen.“ Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung / Erschienen als Beilage zurGeographischen Rundschau 11/2020 • Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bevölkerungswanderung in der Metropolregion Hamburg. • Modellprojekte nachhaltiges / autarkes Wohnen ermöglichen. • Arbeiten und Erholen von Überall. Auch bekannt unter Verbindung von Erholung und Arbeit mit dem Begriff Workation zusammengefasst. • Neue Handelsformen auch neue Entwicklungschancen für den ländlichen Raum?! • Die Landesinitiative Neue Dorfmitte MV. • E-mobilität im Stadt- Landvergleich / Ladestationen auch für E-bikes
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Nachhaltigkeit gemäß § 1 Abs. 2 ROG heißt, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen zu führen. Dieser Leitvorstellung werden die Festlegungen der Kapitel 4.1 und 4.2 gerecht. Weitere vom Stellungnehmer benannten Aspekte sind nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung bzw. liegen nicht in der Regelungskompetenz des Regionalen Planungsverbandes.
319
Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
ID: 48
I. Grobkonzept
Um es noch einmal zu verdeutlichen, mit dem vorliegenden Grobkonzept der Teilfortschreibung wird vom Plangeber nicht geplant, den ländlichen Raum zu entwickeln, nach dem vorliegenden Konzept werden nur zentralen Orte entwickelt. Daher entspricht der vorliegende Planstand eher einem Raumfestlegungsprogramm, nicht aber einem Raumentwicklungsprogramm.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Grobkonzept stellt die verfahrensbegleitende Unterlage im Zuge des ersten Teilfortschreibungsschrittes (Unterrichtung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die allgemeinen Planungsabsichten) dar. Eine Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Grobkonzeptes erfolgt nicht. Stattdessen wird im Zuge der nachfolgenden Öffentlichkeitsbeteiligung der Entwurf der Kapitel 4.1 und 4.2 (einschließlich der Programmsätze und der Begründungen) als verfahrensbegleitende Unterlage ausgelegt.
320
LUL Kreistagsfraktion NWM
ID: 49
I. Grobkonzept
Die Fraktion LUL begrüßt, dass im Regionalen Planungsverband WM die Themen Siedlungsstruktur, Stadt- und Dorfentwicklung im Rahmen einer Teilfortschreibung aufgegriffen werden. Die Festlegungen aus dem RREP 2011 sind abgelaufen und nicht mehr zeitgemäß, sie gilt es zwingend zu reformieren. Auch der Verfahrensweise der Fortschreibung wird ausdrücklich zugestimmt. Es ist positiv zu werten, dass die Fachexperten der Arbeitsgruppe Siedlungsentwicklung in ihrer Arbeit durch einen aus der Regionalpolitik besetzten Beirat begleitet und unterstützt werden.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
321
LUL Kreistagsfraktion NWM
ID: 49
I. Grobkonzept
Die Annahme von 2011, dass die Bevölkerungszahlen sich weiterhin rückläufig entwickeln werden, haben sich nicht bestätigt. Es ist festzustellen, dass weite Teile des Planungsverbandes sich zu wirtschaftlich florierenden Zuzugsregionen mit steigenden Einwohnerzahlen entwickelt haben. Diesem Umstand ist im Rahmen der Teilfortschreibung zwingend Rechnung zu tragen.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu PS 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. Im Übrigen wird die raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
322
LUL Kreistagsfraktion NWM
ID: 49
I. Grobkonzept
Die in den aktuellen Entwurf der Fortschreibung erneut übernommene Lesart aus dem Raumordnungsgesetz (ROG) ist einseitig und falsch. Im ROG steht: „Die Siedlungstätigkeit ist räumlich zu konzentrieren, sie ist vorrangig auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur und auf zentrale Orte auszurichten.“ Das bedeutet, vom Bundesgesetzgeber wird nicht nur den Zentralen Orten die Möglichkeit einer realen Entwicklung eingeräumt, diese steht bei passenden Rahmenbedingungen auch dem übrigen Ländlichen Raum zu!
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Festlegungen zur Wohnbauflächenentwicklung sind für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Gemäß § 13 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1d Raumordnungsgesetz (ROG) kann die Siedlungsentwicklung Inhalt von Raumordnungsplänen sein. Die der Regionalplanung übergeordnete Landesplanung setzt diesen bundesgesetzlichen Auftrag mit der Festlegung der PS 4.2 (1) und (2) LEP M-V als Ziele der Raumordnung um. Ein Widerspruch der raumordnerischen Festlegungen im Zuge dieser Teilfortschreibung zu bundesgesetzlichen Regelungen existiert somit nicht. Im Übrigen sei auf PS 4.2 (6) verwiesen, wonach prädestinierten ländlichen Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird.
323
LUL Kreistagsfraktion NWM
ID: 49
I. Grobkonzept
Der Planungsverband Westmecklenburg ist Teil der Metropolregion Hamburg. Hier gilt es einheitliche Rahmenbedingungen festzulegen. Der in Schleswig-Holstein mögliche Entwicklungsspielraum von 10% innerhalb von 10 Jahren muss auch im Planungsverband Westmecklenburg gelten. Dabei ist künftig die Begrifflichkeit „Eigenentwicklung“ bzw. „Eigenentwicklungsgemeinde“ nicht mehr zu verwenden. Es muss eine bedarfsgerechte Entwicklung, bezogen auf die Situation in der Gemeinde, möglich sein.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen und über den der kommunale Entwicklungsrahmen definiert wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Eine Diskussion über eine Siedlungsentwicklung, ausgerichtet am prozentualen Wohneinheiten-Bestand (WE-Bestand), erübrigt sich damit. Im Übrigen trifft es zwar zu, dass der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP S-H) von 2021 in Kapitel 3.6 den ländlichen Gemeinden einen wohnbaulichen Entwicklungsrahmen von „bis zu 10%“ eröffnet. Allerdings gilt dies für einen 15-Jahres-Zeitraum und unter zahlreichen Randbedingungen (Vorrang der Innenentwicklung, Deckung des örtlichen Bedarfs, flächensparendes Bauen usw.), sodass ein direkter Vergleich mit Westmecklenburg fehlgeht. Ferner macht Kapitel 3.9 (3) LEP S-H unter Bezugnahme auf § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG die Vorgabe von max. 1,3 ha pro Tag täglicher Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr in ganz S-H bis 2030 und langfristig einem Netto-Nullverbrauch von Flächen, gegenüber 2,3 ha pro Tag im Vierjahresdurchschnitt 2016 – 2019.
324
LUL Kreistagsfraktion NWM
ID: 49
I. Grobkonzept
Eine differenzierte Betrachtungsweise der in ihrer Einwohnerzahl wachsenden, stagnierenden und schrumpfenden Regionen ist umzusetzen. Die momentan ausschließlich angewandte quantitative Steuerung über den gesamten Planungsverband hinweg darf in dieser Form nicht erneut in die Teilfortschreibung aufgenommen werden.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
325
LUL Kreistagsfraktion NWM
ID: 49
I. Grobkonzept
Hingegen wird die Öffnung zur qualitativen Steuerung sehr begrüßt. Dies ist der Schlüssel für eine aktive Siedlungspolitik, die reale Entwicklungschancen auch den nicht zentralen Orten möglich macht.
Wird gefolgt
Dem Hinweis wird gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
326
LUL Kreistagsfraktion NWM
ID: 49
I. Grobkonzept
Neben den Aspekten Infrastrukturausstattung, räumliche Lage der Gemeinde und Altersgerechtes Wohnen ist zu diskutieren, welche Rolle zukünftig der Nachhaltigkeitsgedanke spielen wird. Eigenversorgung, Energieautarkheit im Bezug auf Wohnen und Mobilität dazu die Möglichkeit von Homeoffice durch Digitalisierung und Breitbandausbau machen den ländlichen Raum zum attraktiven und gesunden Wohn-, Arbeits- und Lebensraum.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Nachhaltigkeit gemäß § 1 Abs. 2 ROG heißt, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen zu führen. Dieser Leitvorstellung werden die Festlegungen der Kapitel 4.1 und 4.2 gerecht. So ist insbesondere eine Konzentration der Wohnbauentwicklung erforderlich (z.B. im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur). Eine Entwicklung in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion ist auch weiterhin möglich. Hier soll die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird.
327
LUL Kreistagsfraktion NWM
ID: 49
I. Grobkonzept
Es ist unbestritten, dass auch zukünftig gilt: Innen- vor Außenentwicklung.Aber solange es in den Dörfern im erschlossenen Innenbereich Baulandreserven gibt, darf es keinerlei Reglementierung einer Bebauung geben. Die innerorts vorhandene Infrastruktur ist effektiv zu nutzen.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Der Vorrang der Innenentwicklung wird im PS 4.1 (5) aufgegriffen und als Ziel der Raumordnung festgelegt. Dort ist auch geregelt, dass, sofern ein Zugriff auf innerörtliche Flächen nachweislich nicht möglich ist, neue Siedlungsflächen an die bebaute Ortslage anzulehnen sind.
328
LUL Kreistagsfraktion NWM
ID: 49
I. Grobkonzept
Die derzeit gelebte Praxis, dass in den Zentren auf der „Grünen Wiese“ die Eigenheimsiedlungen entstehen (Bsp.: Schwerin „Wickendorf West“ oder Wismar Wohngebiet „Seebad Wendorf“), während in den umliegenden Eigenentwicklungsgemeinde innerorts keine Bautätigkeit zulässig ist, muss durch die Fortschreibung beendet werden. Nachhaltigkeit und der sparsame Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen ist bei zukünftigen Entscheidungen ein höherer Stellenwert zuzumessen
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Grundsätzlich ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auf die Zentralen Orte erforderlich. Der Hinweis des Stellungnehmers wird sinngemäß im PS 4.1 (3) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen. Danach soll in der ganzen Region Westmecklenburg ein flächensparendes Bauen angestrebt werden. Die Regelung gilt somit sowohl für ländliche Gemeinden als auch für die Zentralen Orte. Ferner sei auf PS 4.2 (4) verwiesen, wonach die wohnbauliche Entwicklung schwerpunktmäßig in den Gemeindehauptorten der Zentralen Orte vollzogen werden soll.
329
LUL Kreistagsfraktion NWM
ID: 49
I. Grobkonzept
In der Teilfortschreibung sind zusätzlich Aussagen zu treffen, wie die Stadt- und Dorfentwicklung, wie die Schaffung von zusätzlichem, bezahlbarem Wohnraum unter den Gesichtspunkten wie Wohnkosten, Flächenverbrauch und Energieeffizienz erfolgen soll. Auf die Dörfer gehören die Eigenheime, in den Städten hingegen ist zukünftig eine ressourcensparende Bauweise umzusetzen. Als Beispiel für eine falsche Entwicklung sei das Wohngebiet Wismar Friedenshof genannt, hier wurden mehrgeschossige Vielfamilienhäuser zurückgebaut und Eigenheime mit hohem Flächen- und Energieverbrauch errichtet.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Grundsätzlich ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auf die Zentralen Orte erforderlich. Der Hinweis des Stellungnehmers wird sinngemäß in den PS 4.1 (3) - (5) und 4.1 (9) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen aufgegriffen. Danach soll in der ganzen Region Westmecklenburg ein flächensparendes Bauen angestrebt, Zersiedlung vermieden, auf die Innenentwicklung fokussiert und eine Ortsbild prägende Bauweise angestrebt werden. Die Regelung gilt somit sowohl für ländliche Gemeinden als auch für die Zentralen Orte. Ferner sei auf die PS 4.2 (3) - (5) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen verwiesen.
330
LUL Kreistagsfraktion NWM
ID: 49
I. Grobkonzept
Abschließend sind in der Teilfortschreibung auch Aussagen zu treffen, ob für innovative Siedlungskonzepte den Kommunen die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Zielabweichungsverfahren einzuräumen ist. Bei der Teilfortschreibung Energie kontrovers diskutiert, in Bezug auf den Ausbau der Windenergie unerwünscht, jedoch bei der Erweiterung der Flächenkulisse für den Ausbau von Photovoltaik auf Ackerflächen derzeit praktiziert. Als mögliche Beispiele für die Siedlungsentwicklung seien genannt: Pendlerdörfer, die über eine vorzügliche ÖPNV-Anbindung verfügen, Modellprojekte zum nachhaltigen und autarken Wohnen oder die Möglichkeit der Nutzungsänderung von Bestandsimmobilien im Außenbereich.
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Mit dem PS 4.2 (6) werden in Übereinstimmung mit § 6 Abs. 1 ROG allgemein gültige Ausnahmen von der Regelung für nicht-zentralörtliche Gemeinden festgelegt. Die Durchführung von Zielabweichungsverfahren (ZAV) im Einzelfall richtet sich hingegen nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 6 Abs. 2 ROG und § 5 Abs. 6 LPlG. Zuständig für die Durchführung von ZAV ist die oberste Landesplanungsbehörde (Wirtschaftsministerium).
331
Gemeinde Gorlosen
ID: 50
I. Grobkonzept
Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. - Albert Einstein Unser Dorf hat Zukunft Im vorliegenden Grobkonzept sind die Auswirkungen der Corona Pandemie völlig außer Acht gelassen. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie wurde 2021 vor dem Hintergrundder Corona Pandemie aktualisiert. Die Gefährdung des 3. Nachhaltigkeitsziel „Gesundheit und Wohlergehen hat starke Auswirkungen auf alle Lebensbereiche und damit auch auf alle anderen Nachhaltigkeitsziele (https://www.bundesreqierunq.de/resource/blob/998194/1875176/3d3b15cd92d0261 e7a0bcdc8f43b7839/deutsche-nachhaltiqkeitsstrateqie-2021-lanqfassung-download-bpa-data.pdf). Unter diesen Umständen müssen die durch die Corona Pandemie hervorgerufenen Erkenntnisse und Entwicklungen zwingend in die Teilfortschreibung des Kapitels 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung einfließen. Unterstrichen wird dieser Gesichtspunktdurch 4.2 (2) Stadt- und Dorfentwicklung: „Durch Städtebauförderprogramme ... sollen derUmbau und die Erneuerung der Städte und Dörfer unter Berücksichtigung der sich verändernden Bedürfnisse der Gesellschaft und Wirtschaft unterstützt werden. Die Vorteile der Stadt oder Zentren waren durch die Corona Pandemie von einem Tag aufden anderen verschwunden (keine Kultur, keine Gastronomie, kein Fitnesscenter...). Corona hat die Nachfrage des ländlichen Raums massiv erhöht. Es ist eine Nachfrage nach Lebensqualität, nach Entschleunigung, nach freiem Raum. Eine Pandemie lässt sich im kleinen Dorf leichter überstehen als im zweiten Stock eines Wohnhauses ohne Balkon. Die im Grobkonzept angestrebten Ziele höherer Baudichten, besserer Flächenausnutzung,mehr Einwohner auf der Fläche wird den Erfordernissen einer Pandemie nicht gerecht.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Auswirkungen der Pandemie waren und sind sowohl in den ländlichen Gemeinden als auch in den Zentralen Orten spürbar. Die Pandemie hat vielfach zu einer Dynamisierung der digitalen Transformation beigetragen, die wiederum zu räumlichen Veränderungen führen wird. Jedoch machen weder die Auswirkungen der Pandemie noch die fortschreitende Digitalisierung ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führen zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht.
332
Gemeinde Gorlosen
ID: 50
I. Grobkonzept
Schon vor Beginn der Pandemie hat der Zuzug aus dem urbanen Raum auf das Dorf zugenommen. In abgelegene Dörfer kehrt plötzlich Leben ein. Es ist die Nachfrage nach Nachhaltigkeit, Naturerleben, Menschen suchen soziale Nähe, die im kleinen Raum besser zu finden ist, ein Standortvorteil der dörflichen Gemeinde. Allein der Ort Gorlosen verzeichnete 2014 einen Leerstand von 11 Häusern. Im Jahr 2019 stand nur noch ein Haus leer, da dieses aus privaten Gründen bis heute nicht zum Verkauf steht. Die meisten Zuzüge erfolgten aus dem Hamburger Raum, teilweise auch aus Berlin. Dieser Trend ist auch in den anderen Orten der Gemeinde Gorlosen ununterbrochen zu verzeichnen. Diese neuen Einwohner ziehen bewusst in den ländlichen Raum, nahe einem Zentrum, aber ausdrücklich nicht in ein Zentrum. Damit greift der Punkt 4.1 (10) zu kurz und an der Realität vorbei („Um Entwicklungsimpulse insbesondere aus der Metropolregion Hamburg ... aufnehmen zu können, sollen in betreffenden zentralen Orten und Siedlungsschwerpunkten die erforderlichen Bauflächenangebote .... geschaffen werden ).
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Gemäß PS 4.1 (12) sollen an geeigneten Standorten die Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere Entwicklungsimpulse durch die Lage in der MRH aufnehmen zu können. Ferner sei darauf verwiesen, dass die raumordnerische Lenkung der Siedlungsentwicklung der Erfüllung individueller Wünsche nicht von vornherein entgegensteht. Jedoch wird eine ausschließliche Konzentration auf den Neubau von Einfamilienhäusern (EFH) für den Zuzug junger Familien in die nicht-zentralen Orte als nicht zielführend angesehen. Eine vorausschauende gemeindliche Planung verlangt zugleich nach Ansätzen für die Steuerung des Generationenwechsels im EFH-Bestand. Dahingehend soll das Ineinandergreifen von entsprechenden Strategien zur Schaffung seniorengerechten Wohnraums und zur Nach- und Umnutzung (Generationenwechsel) im EFH-Bestand stärker forciert und die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum bei Neubauplanungen stärker berücksichtigt werden. Dabei kann es bei geschickter Planung zu einer „Win-win-Situation“ kommen (vgl. PS 4.2 (11) i.V.m. mit der dazugehörigen Begründung).
333
Gemeinde Gorlosen
ID: 50
I. Grobkonzept
Die Erhöhung der Einwohnerzahl von Mecklenburg-Vorpommern insgesamt muss auch Ziel der regionalen Raumplanung sein. Unter dieser Prämisse ist die Eigenbedarfsbetrachtung im ländlichen Raum zu einseitig und kurzsichtig.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. So soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird. Der kommunale Entwicklungsrahmen bemisst sich als Bauflächenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung und kann nur in Abhängigkeit der lokalen und regionalen Rahmenbedingungen quantifiziert werden (vgl. Begründung zu PS 4.2 (5)). Das Grundrecht auf Freizügigkeit wird dadurch jedoch nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt.
334
Gemeinde Gorlosen
ID: 50
I. Grobkonzept
Die Dörfer waren lange untrennbar mit der Landwirtschaft verbunden. Durch die zunehmende Automatisierung in der Landwirtschaft sind immer weniger Arbeitskräfte (meist aus dem nahen dörflichen Umfeld) erforderlich. Fehlender Glasfaserausbau, fehlende medizinische Versorgung, schlechte Verkehrsinfrastrukturen, fehlende Ausbildungsmöglichkeiten, weite Wege zur Arbeit machten eine Abwanderung der Dorfbewohner unumgänglich. Mit dem zunehmenden Glasfaserausbau, Homeoffice, dem Rufbus, Möglichkeiten von Telemedizin und Digital Health, dem lokalen Online-Lieferservice von Lebensmitteln, smart tau hus als bürgernahe Kommunikation oder mit der EU-weiten Strategie der „intelligenten Dörfer und nicht zu vergessen der E-Verwaltung (EGovG M- ) gibt es inzwischen innovative Lösungen für infrastrukturelle Probleme. Diese Lösungen sind aus Mangel bzw. aus echten menschlichen Bedürfnissen entstanden. Somit ist das Dorf Motor von Innovation, die auch für den urbanen Sektor von Vorteil und Ausgangspunkt für neue Entwicklungen sind. Erfolgreiche, auf dem Land erprobte Modelle werden langfristig auch in den städtischen Raum übertragen. Die neue Dorfbevölkerung belegt Nischen, probiert aus, ist innovativ: der kleine Handwerksbetrieb, der Hof- oder Dorfladen, Co-Workingplätze in der Natur, die regionale Biokiste bringt naturnahen Räumen größere Wertschätzung entgegen.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Digitalisierung ist ein Querschnittsthema. Die digitale Transformation wird zu räumlichen Veränderungsprozessen (wie z.B. im beruflichen und schulischen Bereich, im Verkehr oder im Einzelhandel) führen und sowohl für die ländlichen Gemeinden als auch für die Zentralen Orten Entwicklungschancen bieten. Die fortschreitende Digitalisierung macht jedoch nicht ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führt zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen digitalen Herausforderungen gerecht.
335
Gemeinde Gorlosen
ID: 50
I. Grobkonzept
Vor diesem Hintergrund müssen Konzepte entwickelt werden, in denen der urbane Sektor und der ländliche Raum als Partner mit unterschiedlichen Vorteilen füreinander betrachtet werden. Es ist falsch, allein mit restriktiven Mitteln (quantitative Steuerung der Siedlungsentwicklung) gegenüber dem dörflichen Bereich, das Überleben von Zentren und Oberzentren sichern zu wollen. Gerade Corona hat gezeigt, dass ein Umdenken erforderlich ist, wir brauchen neue innovative Konzepte und nicht Konzepte, die aus alten Denkstrukturen neu geschrieben wurden
Wird teilweise / sinngemäß gefolgt
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich.
336
Gemeinde Göhlen / Amt Ludwigslust-Land
ID: 51
I. Grobkonzept
die Gemeinde Göhlen hat den vom Regionalen Planungsverband Westmecklenburg übergebenen Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) für die Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung geprüft. Seitens der Gemeinde Göhlen werden folgende Anregungen und Hinweise vorgebracht: Die Leitvorstellungen der nachhaltigen Raumordnung als Handlungsrahmen für die Landesraumordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang gebracht werden und gleichzeitig die gleichwertigen Lebensverhältnisse in den Teilräumen im Sinne einer dauerhaften, großräumigen ausgewogenen Ordnung geschaffen werden. Um diesen Anspruch gerecht zu werden, bedient sich die Raumordnung des "Zentralen Orte-Systems" in den Teilräumen. Zentrale Orte werden daher durch die Raumordnung ausgewiesen und sind zu stärken. Die Steuerung der Siedlungsentwicklung erfolgte daher nach dem RREP 2011 in der Form, dass die Wohnflächenentwicklung bedarfsgerecht auf die Zentralen Orte zu konzentrieren war. In Nicht-ZentralenOrten, wie in der Gemeinde Göhlen, richtet sich die Wohnbauflächenentwicklung an den Eigenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung, der bis zum Jahr 2020 mit ca. 3% am vorhandenen Wohnungsbestand angesetzt ist.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
337
Gemeinde Göhlen / Amt Ludwigslust-Land
ID: 51
I. Grobkonzept
Die Entwicklung in der Gemeinde Göhlen war in den vergangenen Jahren eher moderat und bezog sich auf die Verdichtung durch Nutzung von Baulücken im Gemeindegebiet sowie der Entwicklung eines Wohngebietes mit maximal 11 WE. Diese 11 Wohneinheiten befinden sich im B-Plan Nr. 1 "Schaulkamp" welcher zwar schon vor ca. 20 Jahren erstellt, aber erst jetzt umgesetzt wird. Mit Blick auf den Zeitraum 2021-2030 als Bewertungsgrundlage zur Steuerung der weiteren Siedlungsentwicklung vertritt die Gemeinde Göhlen den Standpunkt, dass die Anwendung der 3% Regelung in Nicht-zentralen Orten nicht sinnvoll bzw. gerecht erscheint und auf mindestens 5% angehoben werden sollte, um dem Bedarf der ländlichen Entwicklung gerecht zu werden.
Wird nicht gefolgt
Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Eine Diskussion über eine Siedlungsentwicklung, ausgerichtet am prozentualen Wohneinheiten-Bestand (WE-Bestand), erübrigt sich damit.
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Gemeinde Dragun / Amt Gadebusch
ID: 52
I. Grobkonzept
bezüglich des Entwurfs (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Dragun folgende Stellungnahme ab: Die Gemeinde nimmt den Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis.
Wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
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