| Stellungnehmer | Kapitel | Inhalt | Abwägung und Sachaufklärung | BE-ID |
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Gemeinde Dragun / Amt Gadebusch
ID: 52
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I. Grobkonzept
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Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsstruktur und zur Stadt- und Dorfentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu PS 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. Im Übrigen wird die raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
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Gemeinde Dragun / Amt Gadebusch
ID: 52
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I. Grobkonzept
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Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt, auch in die Teilfortschreibung besonders beachtet werden.
Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Dorfentwicklungsstruktur die örtliche Gemeinschaft erhalten bleiben, u.a. Kindertagesstätte und die örtlichen Feuerwehren.
Insofern sollte eine starre prozentuale Festlegung in der Siedlungsstruktur und in der Stadt- und Dorfentwicklung nicht in die Teilfortschreibung einfließen. Vielmehr sollte differenziert betrachtet werden, welche Orte, neben den zentralen Orten, entwicklungs— und zukunftsfähig wären.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
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Gemeinde Dragun / Amt Gadebusch
ID: 52
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I. Grobkonzept
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Gleichzeitig sollte in die Teilfortschreibung die Nachfrage nach Siedlungs- und Wohnbauflächen, bedingt durch die gesteigerte Nachfrage während der CORONA-Pandemie, bedacht werden.
Die Gemeinde plant die Ausweisung neuer Bauflächen in den Ortslagen Neu Dragun als innere Verdichtung und in Drieberg Dorf durch die Änderung des Sondergebietes Wochenendhausnutzung in Wohnen. Die Baulücken nach § 34 BauGB sind in den Ortsteilen geschlossen, so dass die Gemeinde Dragun für die Sicherung der Einwohnerstärke neue Wohnbauflächen planen muss. Die Gemeinde Dragun verfügt über ein aktives Vereinsleben und plant den Neubau der Kindertagesstätte in Dragun. Durch die gute verkehrliche Anbindung nach Schwerin und Gadebusch gibt es eine zunehmende Nachfrage nach Bauplätzen in der Gemeinde. Besonders in der Pandemiezeit wurde die hohe Lebensqualität im ländlichen Raum geschätzt. Deshalb hat in den vergangenen 2 Jahren auch die Nachfrage nach Bauplätzen in der Gemeinde stark zugenommen.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Auswirkungen der Pandemie waren und sind sowohl in den ländlichen Gemeinden als auch in den Zentralen Orten spürbar. Die Pandemie hat vielfach zu einer Dynamisierung der digitalen Transformation beigetragen, die wiederum zu räumlichen Veränderungen führen wird. Jedoch machen weder die Auswirkungen der Pandemie noch die fortschreitende Digitalisierung ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führen zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht. Im Übrigen sei auf die raumordnerischen Festlegung im Kapitel 4.2 verwiesen.
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Gemeinde Dragun / Amt Gadebusch
ID: 52
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I. Grobkonzept
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Eine starre prozentuale Festlegung ist deshalb aus Sicht der Gemeinde Dragun abzulehnen.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. |
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Gemeinde Krembz / Amt Gadebusch
ID: 53
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I. Grobkonzept
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bezüglich des Entwurfs (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Krembz folgende Stellungnahme ab:
Die Gemeinde nimmt den Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis. Die Gemeinde Krembz liegt zu Teil im Biosphärenreservat Schaalsee, so dass eine Entwicklung der Siedlungsstruktur bzw. der Dorfentwicklung dem Grunde nach eingeschränkt ist.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Gemeinde Krembz / Amt Gadebusch
ID: 53
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I. Grobkonzept
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Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsstruktur und zur Stadt- und Dorfentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu PS 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. Im Übrigen wird die raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
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Gemeinde Krembz / Amt Gadebusch
ID: 53
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I. Grobkonzept
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Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt, auch in die Teilfortschreibung besonders beachtet werden.
Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Dorfentwicklungsstruktur die örtliche Gemeinschaft erhalten bleiben, u.a. die örtlichen Feuerwehren.
Insofern sollte eine starre prozentuale Festlegung in der Siedlungsstruktur und in der Stadt- und Dorfentwicklung nicht in die Teilfortschreibung einfließen. Vielmehr sollte differenziert betrachtet werden, welche Orte, neben den zentralen Orten, entwicklungs— und zukunftsfähig wären.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
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Gemeinde Krembz / Amt Gadebusch
ID: 53
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I. Grobkonzept
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Gleichzeitig sollte in die Teilfortschreibung die Nachfrage nach Siedlungs- und Wohnbauflächen, bedingt durch die gesteigerte Nachfrage während der CORONA-Pandemie, bedacht werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Auswirkungen der Pandemie waren und sind sowohl in den ländlichen Gemeinden als auch in den Zentralen Orten spürbar. Die Pandemie hat vielfach zu einer Dynamisierung der digitalen Transformation beigetragen, die wiederum zu räumlichen Veränderungen führen wird. Jedoch machen weder die Auswirkungen der Pandemie noch die fortschreitende Digitalisierung ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führen zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht.
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Gemeinde Mühlen Eichsen /Amt Gadebusch
ID: 54
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I. Grobkonzept
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bezüglich des Entwurfs (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Mühlen Eichsen folgende Stellungnahme ab:
Die Gemeinde nimmt den Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Gemeinde Mühlen Eichsen /Amt Gadebusch
ID: 54
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I. Grobkonzept
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Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsstruktur und zur Stadt- und Dorfentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu PS 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. Im Übrigen wird die raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
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Gemeinde Mühlen Eichsen /Amt Gadebusch
ID: 54
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I. Grobkonzept
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Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird unterstützt. Gleichfalls wird die Berücksichtigung qualitativer Kriterien zur Steuerung der Siedlungsentwicklung auch nicht zentraler Orte begrüßt. Gerade nicht privilegierte Gemeinden, die aber teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt, sollten auch in die Teilfortschreibung besonders beachtet werden. Gerade Gemeinden unterhalb der Grundzentren bedürfen einer weitaus differenzierteren Betrachtung.
Insbesondere kann durch eine maßvolle Entwicklung der jeweiligen Siedlungs- und Dorfstruktur die Identifikation der Bewohner mit ihrem Ort gefestigt werden.
Insofern darf eine rein quantitative, d.h. prozentuale Festlegung der Entwicklungsmöglichkeit einer Gemeinde nicht alleiniges Kriterium sein und sollte nur bedingt in die Teilfortschreibung einfließen. Vielmehr müssen die vorhandenen Potentiale auch der nicht zentralen Orte weitaus stärker Gradmesser für ihre Entwicklungs- und Zukunftsfähigkeit sein. Vorhandene infrastrukturelle sowie kulturelle und bauhistorische Gegebenheiten müssen für zukünftige Entwicklungen erkannt, erhalten und ausgebaut werden können. Damit wird den sich verändernden sozialen Prozessen im ländlichen Raum sowie seiner Stärkung Rechnung getragen.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
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Gemeinde Mühlen Eichsen /Amt Gadebusch
ID: 54
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I. Grobkonzept
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Der ehemals ländliche Zentralort Mühlen Eichsen hat de facto auf Grund der vorhandenen Infrastruktur die Voraussetzungen für eine Einstufung als zentraler Ort. Zu nennen sind u. a. die Regionale Schule mit Grundschule, Hort, Arztpraxis, Betreutes Wohnen, Kindertagesstätte, Einkaufsmöglichkeit, Gastronomie, Feuerwehr sowie bauhistorisch wertvolle Objekte wie die Kirchen, das Gutshaus, der Park, der ehemalige Mühlenbereich.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die über eine überdurchschnittliche Infrastrukturausstattung verfügen, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen. Die Festlegung Zentraler Orte und ihrer Verflechtungsbereiche ist nicht Regelungsgegenstand dieser Teilfortschreibung.
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Gemeinde Mühlen Eichsen /Amt Gadebusch
ID: 54
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I. Grobkonzept
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Darüber hinaus garantiert die ausgesprochen verkehrsgünstige Lage an der B 208 und der Landesstraße L 03 eine gute Erreichbarkeit.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Gemeinden, die als Siedlungsschwerpunkte festgelegt sind, in einem Tourismusschwerpunktraum liegen, ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweisen und / oder infrastrukturell bzw. lagebezogen prädestiniert sind, erfüllen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Entwicklungsoptionen.
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Gemeinde Mühlen Eichsen /Amt Gadebusch
ID: 54
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I. Grobkonzept
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Derzeit arbeitet die Gemeinde an einer Aufwertung der Ortsmitte, der Sanierung und Erweiterung der Schule, eines Hortneubaus sowie mittelfristig eines Dorfgemeindehauses.
Die Gemeinde Mühlen Eichsen plant deshalb zur weiteren Entwicklung neue Bauflächen auszuweisen. Dadurch soll auch der Schulstandort langfristig gesichert werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Gemeinde Mühlen Eichsen /Amt Gadebusch
ID: 54
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I. Grobkonzept
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Letztlich bedingt durch die CORONA-Pandemie werden sich Wohn- und Arbeitswelten zukünftig flexibler gestalten. Dazu zählt auch, dass sich eine erhöhte Nachfrage nach bezahlbaren Siedlungs- und Wohnbauflächen noch stärker in die Fläche verlagern wird. Diesen Umständen muss die Teilfortschreibung Rechnung tragen.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Die Auswirkungen der Pandemie waren und sind sowohl in den ländlichen Gemeinden als auch in den Zentralen Orten spürbar. Die Pandemie hat vielfach zu einer Dynamisierung der digitalen Transformation beigetragen, die wiederum zu räumlichen Veränderungen führen wird. Jedoch machen weder die Auswirkungen der Pandemie noch die fortschreitende Digitalisierung ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führen zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht.
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354 |
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Gemeinde Roggendorf / Amt Gadebusch
ID: 55
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I. Grobkonzept
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bezüglich des Entwurfs (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Roggendorf folgende Stellungnahme ab:
Die Gemeinde nimmt den Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis. Die Gemeinde Roggendorf liegt zu Teil im Biosphärenreservat Schaalsee, so dass eine Entwicklung der Siedlungsstruktur bzw. der Dorfentwicklung dem Grunde nach eingeschränkt ist.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
355 |
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Gemeinde Roggendorf / Amt Gadebusch
ID: 55
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I. Grobkonzept
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Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsstruktur und zur Stadt- und Dorfentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu PS 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. Im Übrigen wird die raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
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Gemeinde Roggendorf / Amt Gadebusch
ID: 55
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I. Grobkonzept
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Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt, auch in die Teilfortschreibung besonders beachtet werden.
Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Dorfentwicklungsstruktur die örtliche Gemeinschaft erhalten bleiben, u.a. die Grundschule in Roggendorf und die örtlichen Feuerwehren.
Insofern sollte eine starre prozentuale Festlegung in der Siedlungsstruktur und in der Stadt- und Dorfentwicklung nicht in die Teilfortschreibung einfließen. Vielmehr sollte differenziert betrachtet werden, welche Orte, neben den zentralen Orten, entwicklungs- und zukunftsfähig wären.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
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Gemeinde Roggendorf / Amt Gadebusch
ID: 55
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I. Grobkonzept
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Gleichzeitig sollte in die Teilfortschreibung die Nachfrage nach Siedlungs- und Wohnbauflächen, bedingt durch die gesteigerte Nachfrage während der CORONA-Pandemie, bedacht werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Auswirkungen der Pandemie waren und sind sowohl in den ländlichen Gemeinden als auch in den Zentralen Orten spürbar. Die Pandemie hat vielfach zu einer Dynamisierung der digitalen Transformation beigetragen, die wiederum zu räumlichen Veränderungen führen wird. Jedoch machen weder die Auswirkungen der Pandemie noch die fortschreitende Digitalisierung ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führen zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht.
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Gemeinde Rögnitz / Amt Gadebusch
ID: 56
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I. Grobkonzept
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bezüglich des Entwurfs (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Rögnitz folgende Stellungnahme ab:
Die Gemeinde nimmt den Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis. Die Gemeinde Rögnitz liegt mit allen Ortsteilen im Biosphärenreservat Schaalsee, so dass eine Entwicklung der Siedlungsstruktur bzw. der Dorfentwicklung dem Grunde nach eingeschränkt ist.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Gemeinde Rögnitz / Amt Gadebusch
ID: 56
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I. Grobkonzept
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Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsstruktur und zur Stadt- und Dorfentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu PS 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. Im Übrigen wird die raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
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Gemeinde Rögnitz / Amt Gadebusch
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I. Grobkonzept
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Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt, auch in die Teilfortschreibung besonders beachtet werden.
Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Dorfentwicklungsstruktur die örtliche Gemeinschaft erhalten bleiben, u.a. die örtlichen Feuerwehren.
Insofern sollte eine starre prozentuale Festlegung in der Siedlungsstruktur und in der Stadt- und Dorfentwicklung nicht in die Teilfortschreibung einfließen. Vielmehr sollte differenziert betrachtet werden, welche Orte, neben den zentralen Orten, entwicklungs— und zukunftsfähig wären.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
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Gemeinde Rögnitz / Amt Gadebusch
ID: 56
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I. Grobkonzept
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Gleichzeitig sollte in die Teilfortschreibung die Nachfrage nach Siedlungs- und Wohnbauflächen, bedingt durch die gesteigerte Nachfrage während der CORONA-Pandemie, bedacht werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Auswirkungen der Pandemie waren und sind sowohl in den ländlichen Gemeinden als auch in den Zentralen Orten spürbar. Die Pandemie hat vielfach zu einer Dynamisierung der digitalen Transformation beigetragen, die wiederum zu räumlichen Veränderungen führen wird. Jedoch machen weder die Auswirkungen der Pandemie noch die fortschreitende Digitalisierung ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führen zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht.
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362 |
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Stadt Gadebusch
ID: 57
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I. Grobkonzept
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bezüglich des Entwurfs (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Stadt Gadebusch folgende Stellungnahme ab:
Die Stadt nimmt den Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis. Die Stadt Gadebusch besitzt einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit Stand der 5. Änderung. Die dort festgesetzten Wohnbauflächen dienen der Entwicklung des Wohnungsbedarfs für die Eigenentwicklung und für das Angebot des Wohnungsbedarfs der Region.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
363 |
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Stadt Gadebusch
ID: 57
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I. Grobkonzept
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Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsstruktur und zur Stadt- und Dorfentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu PS 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. Im Übrigen wird die raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
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364 |
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Stadt Gadebusch
ID: 57
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I. Grobkonzept
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Die Stadt Gadebusch gehört zur Metropolregion Hamburg und wird eine Wohnungsmarktstrategie erarbeiten, wo die zukünftige Wohnungsmarktentwicklung und Bedarfe untersucht werden. Gadebusch als Grundzentrum und mit sehr guter Infrastruktur sowie der Lage in der Metropolregion Hamburg wird einen Mehrbedarf über die in der Raumordnung vorgesehene Entwicklung haben.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Westmecklenburg ist Teil der Metropolregion Hamburg. Gemäß PS 4.1 (12) sollen an geeigneten Standorten die Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere Entwicklungsimpulse durch die Lage in der MRH aufnehmen zu können. Zentrale Orte sind dafür in besonderer Weise prädestiniert. |
365 |
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Stadt Gadebusch
ID: 57
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I. Grobkonzept
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Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird generell unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt, auch in die Teilfortschreibung besonders beachtet werden.
Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Dorfentwicklungsstruktur die örtliche Gemeinschaft erhalten bleibenInsofern sollte eine starre prozentuale Festlegung in der Siedlungsstruktur und in der Stadt- und Dorfentwicklung nicht in die Teilfortschreibung einfließen. Vielmehr sollte differenziert betrachtet werden, welche Orte, neben den zentralen Orten, entwicklungs- und zukunftsfähig wären.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
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366 |
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Stadt Gadebusch
ID: 57
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I. Grobkonzept
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Gleichzeitig sollte in die Teilfortschreibung die Nachfrage nach Siedlungs- und Wohnbauflächen, bedingt durch die gesteigerte Nachfrage während der CORONA-Pandemie, bedacht werden.
In der zurückliegenden Planungsperiode hat sich gezeigt, dass vielfach schon auf den zukünftigen Planungszeitraum vorgegriffen werden muss. Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die Stärkung des ländlichen Raumes ist und eine Konzentration nicht um jeden Preis vorangetrieben werden sollte.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Auswirkungen der Pandemie waren und sind sowohl in den ländlichen Gemeinden als auch in den Zentralen Orten spürbar. Die Pandemie hat vielfach zu einer Dynamisierung der digitalen Transformation beigetragen, die wiederum zu räumlichen Veränderungen führen wird. Jedoch machen weder die Auswirkungen der Pandemie noch die fortschreitende Digitalisierung ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führen zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht.
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367 |
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Gemeinde Kneese / Amt Gadebusch
ID: 58
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I. Grobkonzept
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bezüglich des Entwurfs (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Kneese folgende Stellungnahme ab:
Die Gemeinde nimmt den Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis. Die Gemeinde Kneese liegt mit allen Ortsteilen im Biosphärenreservat Schaalsee, so dass eine Entwicklung der Siedlungsstruktur bzw. der Dorfentwicklung dem Grunde nach eingeschränkt ist.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
368 |
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Gemeinde Kneese / Amt Gadebusch
ID: 58
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I. Grobkonzept
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Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsstruktur und zur Stadt- und Dorfentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu PS 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. Im Übrigen wird die raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
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369 |
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Gemeinde Kneese / Amt Gadebusch
ID: 58
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I. Grobkonzept
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Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt, auch in die Teilfortschreibung besonders beachtet werden.
Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Dorfentwicklungsstruktur die örtliche Gemeinschaft erhalten bleiben, u.a. die örtlichen Feuerwehren.
Insofern sollte eine starre prozentuale Festlegung in der Siedlungsstruktur und in der Stadt- und Dorfentwicklung nicht in die Teilfortschreibung einfließen. Vielmehr sollte differenziert betrachtet werden, welche Orte, neben den zentralen Orten, entwicklungs— und zukunftsfähig wären.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
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370 |
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Gemeinde Kneese / Amt Gadebusch
ID: 58
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I. Grobkonzept
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Gleichzeitig sollte in die Teilfortschreibung die Nachfrage nach Siedlungs- und Wohnbauflächen, bedingt durch die gesteigerte Nachfrage während der CORONA-Pandemie, bedacht werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Auswirkungen der Pandemie waren und sind sowohl in den ländlichen Gemeinden als auch in den Zentralen Orten spürbar. Die Pandemie hat vielfach zu einer Dynamisierung der digitalen Transformation beigetragen, die wiederum zu räumlichen Veränderungen führen wird. Jedoch machen weder die Auswirkungen der Pandemie noch die fortschreitende Digitalisierung ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führen zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht.
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371 |
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Gemeinde Veelböken / Amt Gadebusch
ID: 59
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I. Grobkonzept
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bezüglich des Entwurfs (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg gibt die Gemeinde Veelböken folgende Stellungnahme ab:
Die Gemeinde nimmt den Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Kenntnis.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
373 |
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Gemeinde Veelböken / Amt Gadebusch
ID: 59
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I. Grobkonzept
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Grundsätzlich sollte bei der Teilfortschreibung zur Siedlungsstruktur und zur Stadt- und Dorfentwicklung die aktualisierten Bevölkerungsdaten im Bereich Westmecklenburg berücksichtigt werden.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Die Einwohnerentwicklung in Westmecklenburg ist weiterhin rückläufig, bestenfalls stagnierend. Zwischen 2011 bis 2020 sank die Bevölkerungszahl Westmecklenburgs um rund 6.000 Personen, dies wird sich fortsetzen. Laut 5. Landesprognose werden in Westmecklenburg im Jahr 2030 ca. 8.500 Einwohner und 2040 ca. 17.700 Einwohner weniger leben als noch 2020. Zudem wird es signifikante Umbrüche in der Altersstruktur geben. So wird in den beiden Landkreisen 2040 jeder dritte Einwohner im Rentenalter sein (siehe dazu auch Begründung zu PS 4.2 (10)). Eine positive Bevölkerungsentwicklung einzelner Gemeinden oder einzelner Teilräume widerspricht nicht dieser grundsätzlichen Aussage bzw. den Festlegungen der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2. Im Übrigen wird die raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)).
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374 |
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Gemeinde Veelböken / Amt Gadebusch
ID: 59
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I. Grobkonzept
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Die Ausführungen zur Stärkung der zentralen Orte wird unterstützt. Dennoch sollten Orte, die teilweise Merkmale von zentralen Orten aufweisen, wie das Vorhalten von sozialer Infrastruktur, z.B. Kita, Schule, Seniorentagestätte, Arzt, auch in die Teilfortschreibung besonders beachtet werden.
Insbesondere kann durch eine maßvolle Umsetzung mit der Siedlungs- und Dorfentwicklungsstruktur die örtliche Gemeinschaft erhalten bleiben, u.a. die örtlichen Feuerwehren.
Insofern sollte eine starre prozentuale Festlegung in der Siedlungsstruktur und in der Stadt- und Dorfentwicklung nicht in die Teilfortschreibung einfließen. Vielmehr sollte differenziert betrachtet werden, welche Orte, neben den zentralen Orten, entwicklungs- und zukunftsfähig wären.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1).
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375 |
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Gemeinde Veelböken / Amt Gadebusch
ID: 59
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I. Grobkonzept
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Gleichzeitig sollte in die Teilfortschreibung die Nachfrage nach Siedlungs- und Wohnbauflächen, bedingt durch die gesteigerte Nachfrage während der CORONA-Pandemie, bedacht werden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinwes wird zur Kenntnis genommen.
Die Auswirkungen der Pandemie waren und sind sowohl in den ländlichen Gemeinden als auch in den Zentralen Orten spürbar. Die Pandemie hat vielfach zu einer Dynamisierung der digitalen Transformation beigetragen, die wiederum zu räumlichen Veränderungen führen wird. Jedoch machen weder die Auswirkungen der Pandemie noch die fortschreitende Digitalisierung ohne Weiteres eine raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung entbehrlich oder führen zu einer zwingenden Abkehr vom Zentrale-Orte-Prinzip. So wird eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur auch weiterhin erforderlich sein, wobei gleichzeitig den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs Rechnung zu tragen ist. Die mit der Teilfortschreibung verbundene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung ist insofern zukunftsorientiert und wird auch den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Städte und Dörfer Westmecklenburgs stellen, gerecht.
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376 |
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Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
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I. Grobkonzept
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Die Stadt Klütz ist im RREP Westmecklenburg (2011) gemäß Programmsatz 3.2.2 (1) (Z) als Grundzentrum definiert. Grundzentren sollen als Standorte für die Versorgung der Bevölkerung ihres Nahbereiches mit Gütern und Dienstleistungen des qualifizierten, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundbedarfes gesichert und weiterentwickelt werden.
Die Stadt Klütz stützt das Infrastrukturnetz und bildet die räumlichen Grundpfeiler der Daseinsvorsorge. Für das Grundzentrum Klütz ist die Tendenz der rückläufigen Bevölkerungszahlen nicht zu verzeichnen. Durch Bauangebote hat die Stadt Klütz Voraussetzungen für die Sicherung und Erhaltung der Einwohnerzahlen geschaffen.
Die Stadt Klütz ist sich ihrer Bedeutung als Grundzentrum bewusst und geht davon aus, dass einer Entwicklung der Wohnfunktion, die der Stärkung des Grundzentrums dient, keine Belange entgegenstehen. Die Voraussetzungen der vorhandenen Infrastruktur werden dafür genutzt. Die Stadt Klütz ist der Auffassung, dass sie bei weiterer Wohnentwicklung ihre Versorgungsaufgaben zur Deckung des allgemein täglichen Bedarfes auch für die Bevölkerung des Nahbereiches noch besser erfüllen kann. Diese Entwicklung ist auch zur Stärkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schwerpunktes im ländlichen Raum aus Sicht der Stadt Klütz erforderlich. Die Stadt Klütz sieht sich gemäß RREP als „Knotenpunkt des Versorgungsnetzes" und wird dies durch weitere Wohn- und Infrastrukturentwicklung stärken.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
377 |
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Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
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I. Grobkonzept
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Für die Umsetzung dieser Zielsetzungen dürfen bei der Erweiterung und Arrondierung der Stadt Klütz zu Zwecken der Stärkung des Grundzentrums die Zielsetzungen des LEP in Bezug auf Ackerwertzahlen (LEP M-V 2016 - 4.5 (2) (Z)) keine Einschränkung bedeuten. Im Bedarfsfall werden hierzu die Abstimmungen mit den für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Behörden und Stellen gesucht.
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Wird nicht gefolgt Dem Hinweis wird nicht gefolgt.
Das LEP regelt abschließend das Ziel zum Schutz wertvoller, landwirtschaftlich genutzter Böden (vgl. PS 4.5 (2) LEP M-V). Der PS enthält eine Reihe von Ausnahmen, die insbesondere die Siedlungsentwicklung berücksichtigen (vgl. Abbildung 22 LEP M-V). |
378 |
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Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
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I. Grobkonzept
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Die Vorschläge zur zukünftigen Steuerung der Siedlungsentwicklung bewertet die Stadt Klütz wie folgt:
Aus Sicht der Stadt Klütz kann in Wertung des Grobkonzeptes für die Teilfortschreibung der Kapital 4.1 und 4.2 nicht allein eine rein quantitative Steuerung gemäß Berechnungsmethode im Grobkonzept für die zukünftige Entwicklungsstrategie zugrunde gelegt werden. Die quantitative Berechnung gemäß Grobkonzept dient sicherlich als Grundlage für die Grundsteuerung der Wohnbaukapazitäten. Die in den drei Varianten dargestellte quantitative Steuerung der Wohnbaukapazitäten kann die zukünftige Entwicklung des Grundzentrums Klütz hinsichtlich der erforderlichen Bauflächenangebote und der infrastrukturellen Voraussetzungen nicht ausreichend repräsentieren.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass eine quantitative Beschränkung der Wohnbauflächenentwicklung in den Zentralen Orten ohnehin nicht vorgesehen ist (siehe PS 4.2 (2)). |
379 |
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Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
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I. Grobkonzept
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Aus Sicht der Stadt Klütz sollte es Ziel sein, neben der quantitativen Grundsteuerung eine qualitative Bewertungsmatrix für die Gemeinden zu erstellen und die Besonderheiten jeder Gemeinde zu betrachten und zu bewerten. Die ermittelten allgemeingültigen Qualitätsmerkmale sollten mit den Gemeinden abgestimmt werden und für zukünftige Entscheidungen zugrunde gelegt werden. Die qualitative Bewertungsmatrix wäre die Grundlage für zusätzliche Kontingente für Wohnbaukapazitäten neben den Kontingenten der quantitativen Berechnungen.
Die Steuerung der Siedlungsentwicklung aus der Kombination von quantitativen und qualitativen Aspekten kann maßgeblich Einfluss auf die bereitzustellenden Wohnbaukapazitäten und das erforderliche Bauflächenangebot haben. Das eine bedingt das andere. Für die Erfüllung der Aufgaben innerhalb eines Tourismusschwerpunktraumes sind in der Stadt Klütz attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen zu sichern.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Gleichzeitig ist eine Konzentration der Wohnbauentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten und im Sinne der Ausnutzung vorhandener Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur erforderlich. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes, der im PS 4.2 (5) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen wird, ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Danach ist die Entwicklung nicht-zentraler Gemeinden durch Planungen im Innenbereich sowie zusätzlich innerhalb des kommunalen Entwicklungsrahmens mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar (brutto) / 500 Einwohner möglich. Nicht auf den kommunalen Entwicklungsrahmen angerechnet werden dabei Flächen innerhalb von Ortslagen, die insbesondere der Nachverdichtung, der Lückenbebauung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen dienen (vgl. Abbildung 1). Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass eine quantitative Beschränkung der Wohnbauflächenentwicklung in den Zentralen Orten nicht vorgesehen ist.
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380 |
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Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
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I. Grobkonzept
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Für die Stadt Klütz sind neben der weiteren Ausgestaltung des Hauptortes auch in den Ortsteilen Innenentwicklungen und maßvolle Arrondierungen vorgesehen. Die maßgebliche Wohnentwicklung wird weiterhin in der Stadt Klütz selbst stattfinden.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Aspekt wird sinngemäß im PS 4.2 (4) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen. |
381 |
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Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
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I. Grobkonzept
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Hierfür sollen auch bisher anderweitige Standorte wie zum Beispiel der Standort der ehemaligen landwirtschaftlichen Anlagen in der „Lübecker Straße" umgestaltet bzw. nachgenutzt werden.
Darüber hinaus sind insbesondere die fremdenverkehrlichen Entwicklungen in Wohlenberg und Christinenfeld zu unterstützen. Die denkmalgeschützte Schlossanlage von Bothmer und Schloss Bothmer ist bei baulichen Entwicklungen in Hofzumfelde maßgeblich zu beachten.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Der Aspekt wird sinngemäß in den PS 4.1 (9), 4.2 (5), 4.2 (8) und 4.2 (9) i.V.m. den dazugehörigen Begründungen aufgegriffen. |
382 |
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Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
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I. Grobkonzept
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Folgende qualitativen Merkmale und Entwicklungsstrategien sind zu berücksichtigen und zu bewerten:
-Grundzentrum
-Nahversorgung
-Gemeinbedarfseinrichtungen
-Kita-Schule-Sporthalle
-Sportplatz-Freiwillige Feuerwehr
-Kirche
-Vereinsleben insgesamt
-Sportverein Klütz e. V. mit ca. 250 Mitgliedern,
-Förderverein Uwe Johnson geknüpft an das Literaturhaus mit ca. 100 Mitgliedern-Klützer Carneval Club KCC mit ca. 70 Mitgliedern
-Handwerker- und Gewerbeverein „Klützer Winkel" e.V. mit ca. 75 Mitgliedern
-Angelverein Boltenhagen/Klütz e. V.,
-Seniorenverein "Klützer Winkel",
-Klützer VolleyBulls e.V.mit ca. 50 - 60 Mitgliedern
-Fördervereine der Regionalen Schule Klütz
-Gemeinnütziger Kirchbauverein der St. Marienkirche Klütz e. V.
-Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Klütz e.V.
-Pferdesportverein "Blau-Weiß" Oberhof e. V.
-Imkerverein "Klützer Winkel"
-Kleingartenverein "Gärtner Glück" e. V.
-Jagdhornbläsergruppe-Rassegeflügelverein „Klützer Winkel" e.V.
-Klützer Brieftaubenverein
-Literaturhaus (für Gemeinbedarf und Stärkung der Fremdenverkehrsfunktion
-Soziale Infrastruktur/ medizinische Grundversorgung
-Arzt
-Zahnarzt
-Apotheke-Pflegeheim
-Physiotherapie
-Seniorengerechter Wohnraum
-Betreutes Wohnen
-Dienstleistungseinrichtungen
-Bank
-Friseur
-Verkehrsinfrastruktur
-Anbindung an ÖPNV-Bahnhof (Erreichbarkeit)
-Tourismusschwerpunktraum
-Arbeitsplatzangebot
-Gewerbestandort
Zu den Begegnungsstätten in der örtlichen Gemeinschaft zählen neben der Kindertagesstätte in privater Trägerschaft, weitere Einrichtungen, wie beispielsweise mehrere Frisörgeschäfte, Bäcker, der JugendclubBAX, Arztpraxen, Ostseeantik, die alte Molkerei sowie diverse Geschäfte. Mit dem Uwe Johnson Literaturhaus hält die Stadt Klütz ein weit über seine Grenzen hinaus bekannte kulturelle Begegnungsstätte vor. Das Literaturhaus beschäftigt sich mit dem Erbe des Schriftstellers Uwe Johnson. Es werden diverse Veranstaltungen wie Lesungen und literarische Spaziergänge angeboten.
Für die Stadt Klütz geht es darum, den Standort als Grundzentrum weiter zu festigen. Die Stadt Klütz ist Sitz der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel für die amtsangehörigen Gemeinden.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine angemessene raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung muss den unterschiedlichen teilräumlichen Anforderungen und den heterogenen Gegebenheiten Westmecklenburgs gerecht werden. Eine differenzierte Ausgestaltung der Steuerung erfordert zum einen, dass Zentrale Orte ein ausreichendes wohnbauliches Angebot anbieten. Zum anderen soll in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden, wobei prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden wird (siehe PS 4.2 (6)). Nicht alle vom Stellungnehmer genannten Aspekte stellen nach Auffassung des Planungsverbandes geeignete Kriterien für die Steuerung der Siedlungsentwicklung dar. Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass eine quantitative Beschränkung der Siedlungsentwicklung in Zentralen Orten ohnehin nicht vorgesehen ist. |
383 |
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Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
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I. Grobkonzept
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Die Konzentration der Entwicklungspotenziale ist sicher auf die Stadt Klütz zu legen.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Dem Funktionserhalt Zentraler Orte wird insbesondere mit den PS 4.1 (2) und 4.2 (1) bis (4) Rechnung getragen. |
384 |
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Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
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I. Grobkonzept
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Darüber hinaus ist in den Ortsteilen einer Verödung entgegenzuwirken und die attraktiven Wohn- und Lebensbedingungen sind dauerhaft zu sichern. Dies wird von der Stadt Klütz konsequent für die Ortsteile verfolgt. Verdichtungen in den Ortsteilen sind außerordentlich gewünscht.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Aspekt wird sinngemäß im PS 4.2 (4) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen. |
385 |
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Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
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I. Grobkonzept
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Die Nachnutzung von ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Flächen oder deren Weiternutzung für die Landwirtschaft ist vorgesehen. Bauliche Entwicklungen in der Stadt Klütz gehen auch mit einer Nachnutzung ursprünglich landwirtschaftlich genutzter Flächen (gewerblich genutzter Flächen) einher.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
386 |
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Stadt Klütz / Amt Klützer Winkel
ID: 61
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I. Grobkonzept
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Von besonderer Bedeutung für die Stadt Klütz ist, dass die Sicherung der Dauerwohnnutzung erfolgt und eine schleichende Unterwanderung durch Ferien- oder Zweitwohnungen ausgeschlossen wird.
Die in ihren Möglichkeiten stehenden Mittel nutzt die Stadt Klütz und dieser Tendenz sollte auch aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung entgegengewirkt werden.
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Wird gefolgt Dem Hinweis wird gefolgt.
Der Aspekt wird im PS 4.2 (8) i.V.m. der dazugehörigen Begründung aufgegriffen. Dort sind auch rechtliche Instrumentarien benannt, die den Gemeinden zur Verfügung stehen. |
387 |
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Gemeinde Damshagen / Amt Klützer Winkel
ID: 62
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I. Grobkonzept
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Die Gemeinde Damshagen ist eine leistungsfähige selbstständige Gemeinde und dem Amt Klützer zugehörig.
Mit der Stadt Klütz, der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und der Gemeinde Kalkhorst gehört die Gemeinde Damshagen zum Nahbereich der Stadt Klütz.
Die Gemeinde verfügt über 1.265 Einwohner (Stand: 31.12.2019, Regionalstatistik de.).
Die Vorschläge zur zukünftigen Steuerung der Siedlungsentwicklung bewertet die Gemeinde Damshagen wie folgt.
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Wird zur Kenntnis genommen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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Gemeinde Damshagen / Amt Klützer Winkel
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I. Grobkonzept
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Aus Sicht der Gemeinde Damshagen kann in Wertung des Grobkonzeptes für die Teilfortschreibung der Kapital 4.1 und 4.2 nicht allein eine rein quantitative Steuerung gemäß Berechnungsmethode im Grobkonzept für die zukünftige Entwicklungsstrategie zugrunde gelegt werden. Die quantitative Berechnung gemäß Grobkonzept dient sicherlich als Grundlage für die Grundsteuerung der Wohnbaukapazitäten. Die in den drei Varianten dargestellte quantitative Steuerung der Wohnbaukapazitäten kann die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Damshagen und des Hauptortes Damshagen hinsichtlich der erforderlichen Bauflächenangebote und der infrastrukturellen Voraussetzungen nicht sicherstellen. Die Gemeinde Damshagen versteht sich mit ihrem Hauptort Damshagen als wichtiger Standort vergleichbar einem Siedlungsschwerpunkt im ländlichen Raum zwischen Klütz und Grevesmühlen.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Die Anwendung des Flächen-Einwohner-Ansatzes gemäß PS 4.2 (5) ermöglicht es zum einen, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme gezielter in den Blick zu nehmen, und zum anderen den nicht-zentralen Orten eine hohe Flexibilität zuzugestehen. Ferner wird prädestinierten Gemeinden im Ausnahmefall die Möglichkeit zusätzlicher Entwicklungsoptionen bei vorliegenden Voraussetzungen zugestanden (siehe PS 4.2 (6)). |
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Gemeinde Damshagen / Amt Klützer Winkel
ID: 62
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I. Grobkonzept
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Für die Gemeinde Damshagen ist die maßgebliche Entwicklung sicherlich auf dem Hauptort Damshagen zu legen. Damshagen liegt zwischen dem Grundzentrum Klütz im Norden und dem Mittelbereich Grevesmühlen im Süden. In der Gemeinde Damshagen selbst hat sich neben dem Hauptort Damshagen Stellshagen einen Namen als Fremdenverkehrsort unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und des naturverbundenen Erholens und Tourismus gemacht.
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Wird teilweise / sinngemäß gefolgt Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.
Eine Entwicklung von Ortsteilen ist nicht komplett ausgeschlossen, sofern die Voraussetzungen gemäß Kap. 4.1 erfüllt werden. Gemäß PS 4.1 (4) ist die Siedlungstätigkeit zu konzentrieren und die Entstehung von Siedlungsbändern ist zu vermeiden. Der Entstehung, Verfestigung und Erweiterung von Splittersiedlungen ist entgegenzuwirken. Gemäß PS 4.1 (5) ist der Siedlungsflächenbedarf vorrangig innerhalb bebauter Ortslagen abzudecken. Mit dem Freiraum ist schonend umzugehen. Gemäß PS 4.1 (6) soll bei der Siedlungsentwicklung auf die Nutzung des vorhandenen Bestandes geachtet werden. |
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